Naturzustand

[724] Naturzustand heißt: 1) der primitive, unentwickelte, wenig cultivierte Zustand der Lebensverhältnisse bei Naturvölkern; 2) der sociale Zustand vor dem (Gesetzes-) Recht, der Zustand der Gewalt (zwischen Stamm und Stamm), der bloß durch Brauch und Sitte (s. d.) geregelte Zustand (im Stamme). Vgl. Sociologie, Rechtsphilosophie.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 724.
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