[390] Sociologie (Socialphilosophie, allgemeine Socialwissenschaft, Philosophie der Gesellschaft. der Ausdruck »Sociologie« von A. COMTE, »Social philosophy« von HOBBES. »Socialisme« von P. LEROUX) ist die Wissenschaft vom socialen Leben als solchem, die Lehre von dem Wesen, der Structur der Gesellschaft (Societät), von den ihrer Entstehung und Entwicklung zugrunde liegenden Triebkräften und Gesetzen, sowie von dem idealen Ziele der socialen Evolution (Sociale Statik, Dynamik, Ethik). Die praktische Sociologie ist die Anwendung der socialen und sociologischen Ergebnisse auf die Ausgestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse (Socialpolitik). Die Sociologie bearbeitet den ihr von der Völkerkunde, Geschichte und anderen Geisteswissenschaften, insbesondere den Socialwissenschaften (s. d.) überlieferten (und von ihr ergänzten Stoff) im Sinne psychologischer Interpretation, logisch-erkenntniskritischer Beurteilung und praktisch-ethischer Wertung. Die sociale Statik ist die Darstellung der eine Gesellschaft constituierenden Factoren, Elemente und Verknüpfungsform, die sociale Dynamik die Darstellung der Entwicklung der Gesellschaften, ihrer Ursachen und Ziele. sie kann mit der Geschichtsphilosophie (Philosophie der Geschichte. »philosophie de l'histoire« zuerst bei VOLTAIRE) identificiert werden. Sociale Causalität ist die die gesellschaftlichen Erscheinungen producierende und fortführende Wirksamkeit, die sich des näheren (in ihrer unmittelbaren Form) als psychische, als Willenscausalität (reactiv-triebhafter oder spontan-bewußter Art) darstellt. Sociale Teleologie ist die dem gesellschaftlichen Leben immanente Wirksamkeit von Zwecken, teils in triebhafter Weise als Bedürfnis, teils in willkürlicher (s. d.), planmäßiger, reflexiver Weise, als Ideen. Die socialen Gesetze sind besondere Formen der psychologischen Gesetze (s. Gegensatz, Contrast, Heterogonie, Resultanten, Wachstum der Energie), außerdem haben an der socialen Gesetzmäßigkeit teil biologische, klimatische Factoren (Milieu, s. d.), die Geschichte selbst. Aus diesen Factoren, die sich im einzelnen sehr complicieren, ergeben sich teilweise sociale Rhythmen, wenn auch nicht exacte sociale »Gesetze« besonderer Art. – Gesellschaft ist jede durch gemeinsame Interessen und Zwecke geeinte, äußerlich und innerlich verbundene Gesamtheit von Individuen. Je nach der Art der Verbindung sind zu unterscheiden: Natur- und Culturgesellschaft, Zwangs und freie Gesellschaft, Geschlechtsgenossenschaft, staatlich organisierte Gemeinschaft u.s.w. Die sociale Evolution vollzieht sich in »Differenzierungen« (Princip der Arbeitsteilung) und »Integrierungen«, in wechselnder Bindung und Lösung (Individualisierung), mit der Tendenz, allmählich in immer vollkommenerer Weise die Harmonie von Socialisierung und Individualisierung herzustellen. ferner geht der Fortschritt von triebhaftem zu planmäßigem, von rein functionellem zu bewußtem, selbsttätigen socialen Handeln. Trieb- und Willenskräfte, Gefühle, Vorstellungen, Ideen treten als sociale Kräfte auf, lenken (an sich und durch ihre Producte) die sociale historische Entwicklung.
Die Sociologie als eigene Disciplin datiert erst seit COMTE. Früher tritt sie als Geschichtsphilosophie und Rechtsphilosophie (s. d.) auf. Ethische, theologische, metaphysische, humane (sociale) Auffassungen der Geschichte succedieren einander. Jetzt finden sich an Hauptrichtungen der Sociologie: biologische, organische Auffassung der Gesellschaft (organisistische Schule),[390] psychologisch-geistige Auffassung (als Intellectualismus und Voluntarismus), wirtschaftliche Auffassung (socialer »Materialismus«), sociologische Rassen-Theorie, Vertrags-Theorie.
Die sociologischen Gedanken der antiken Philosophie sind unter »Rechtsphilosophie« dargestellt. Hier sei noch bemerkt, daß nach den Stoikern der Mensch ein »animal sociale communi bono genitum« (SENECA, De ira II, 3) ist. Sociologische Ausführungen im Sinne des Epikureismus bei LUCREZ (De rer. nat. V, 922 squ.).
Die Geschichtsphilosophie tritt zuerst in theologischer Form auf. Das Christentum faßt die Geschichte als religiöse Entwicklung des Menschengeschlechts auf, als Verwirklichung des Reiches Gottes auf Erden (PAULUS, JOHANNES, CLEMENS ALESANDRINUS, JOUTINUS, IRENAEUS, welcher sechs Weltalter unterscheidet, Refer. IV, 38, 4, TERTULLIAN, der den Chiliasmus lehrt, CYPRIAN, HIERONYMUS, der von den »vier Monarchien« des Buches Daniel spricht, GREGOR VON NYSSA). AUGUSTINUS stellt den Gottesstaat über den irdischen Staat (De civ. Dei XIV, 28). Die Geschichte gliedert sich in drei Perioden: Zeit des gesetzlosen, gesetzlichen, gnadenvollen Lebens (l. c. XV). Der Gedanke der einstigen Einheit der Menschheit (Auferstehung) wird betont. die ewige Ruhe in Gott ist Endziel der Geschichte. Acht Weltalter unterscheidet SCOTUS ERIUGENA. Die christliche Universalmonarchie mit dem Papste an der Spitze verherrlicht THOMAS (De regim. princ.). Eine Gesellschaft (societas) ist »adunatio hominum ad unum aliquid communiter agendum« (De rel. 3 c). »est... homini naturale, quod in societate multorum vivat« (De regim. princ. 1, 1). Eine auf Erfahrung fußende Geschichtsphilosophie, welche die sociale Entwicklung darstellt, gibt schon IBN CHALDUN, welcher Rasse, Klima, Milieu u.s.w. berücksichtigt und natürliche, psychische Ursachen heranzieht.
Die sociale Entwicklung betrachtet unter politischen Gesichtspunkten MACCHIAVELLI (s. Rechtsphilosophie). Einen »Staatsroman« schreist CAMPANELLA (Civit. solis. s. unten). Begründer der Geschichtsphilosophie als selbständiger Wissenschaft ist G. VICO, der eine »Metaphysik des Menschengeschlechts« geben will. Interessen und Triebe führen zu den socialen Einrichtungen, und diese erwecken neue Bedürfnisse. Die Geschichte zeigt drei Perioden: Götter-, Heroen-, Menschen-Alter. Die Entwicklung der Völker weist eine innere Einheit auf (Princ. di una nova scienza).
F. BACON unterscheidet Jugend-, Mannes-, Greisenalter in der Geschichte. das Greisenalter ist das der Technik und des Handels (Sermon.). Über HOBBES, LOCKE u.a. s. Rechtsphilosophie. Aus dem Egoismus leitet die Gesellschaft BOLINGBROKE ab (Philos. Works IV, 9. vgl. III, 389 ff.). Nach FERGUSON ist der Mensch von Natur aus gesellig. Die Menschen vereinigen sich in kleiner Anzahl aus Zuneigung und Wahl. in größere Gruppen werden sie nur durch Notwendigkeit oder Macht der Oberen gebracht. »Die Menschen richten die Form ihrer Gesellschaft nach der Zahl und den Neigungen ihrer Glieder, nach ihrer Lage und nach den Gegenständen ihrer Bestrebungen ein« (Grds. d. Moralphilos. S. 17 f.. vgl. Esssy on the history of civil society 1767. vgl. H. HUME, Untersuchungen üb. d. Gesch. der Menschen, 1774). Die sympathischen Gefühle betont in ihrer Bedeutung für die Gesellschaftsentstehung HUME, ferner AD. SMITH. Nach letzterem ist die Arbeit die Quelle des Wohlstandes der Nation. Die wirtschaftliche Tätigkeit soll frei, ungehemmt durch die Regierung sein. Der individuelle Wettbewerb fördert am besten das gemeinsame [391] Wohl. nur in Fällen der Ausartung, Ausbeutung soll die Regierung eingreifen (Wealth. of nat. I, 10 ff.. IV). Ähnlich die Physiokraten (s. d.). – Die Ursprünglichkeit socialer Gefühle lehren SHAFTESBURY, HUTCHESON, WOLLASTON, CLARKE u.a. – Über TH. MORUS s. unten.
Berücksichtigung des Milieu (s. d.) für die Geschichte bei J. BODIN (Method. ad facil. historiar. cognit. 1650). Besonders bei MONTESQUIEU (L'espr. des lois XIV, 1 ff.. XVIII, 1 ff.). Es gibt eine natürliche Gesetzmäßigkeit in der moralischen Welt (l. c. I, 1). Der »Kampf aller« beginnt erst in der Gesellschaft, geht ihr nicht voran (l. c. I, 3. vgl. Considérat. sur les causes de la grand. des Rom. 1743. vgl. Volksgeist). Das Milieu berücksichtigt auch TURGOT, der den geistigen Fortschritt betont (Oeuvr. II), VOLTAIRE (Essai sur les moeurs et l'esprit des nat. 1765), CONDORCET (Esquisse d'un tableau histor. des progrès de l'esprit humain, 1795). Die Schäden der Cultur betont ROUSSEAU (De l'inégal.). Er lehrt wie EPIKUR, HOBBES, SPINOZA die Vertragstheorie (F. Rechtsphilos.). – Eine theologische Geschichtsauffassung, mit Betonung der göttlichen Leitung des Menschengeschlechtes, hat BOSSUET (Discours sur l'histoire universelle, 1681). – Vgl. BAZIN, La philos. de l'histoire, 1764. DUROSOY, Philos. sociale, 1783.
Den Fortschrittsgedanken (in Verbindung mit der »loi de continuité«) betont LEIBNIZ. vgl. CHR. WOLF, Vern. Ged. von d. gesellsch. Leben d. Mensch. 172). Einen Trieb nach Veränderung, zur Erreichung des adäquaten Zustandes statuiert J. ISELIN (Üb. d. Gesch. d. Menschh. 1768). Tote und lebende Kräfte (»forces mortes«, »forces vives«) der Geschichte unterscheidet WEGELIN. Als eine Stufenfolge göttlicher Offenbarung und Erziehung des Menschengeschlechts betrachtet die Geschichte LESSING. Diese Erziehung gibt dem Menschen, »was er aus sich selber haben könnte, nur geschwinder und leichter«. Die erste Stufe ist das Kindesalter, die zweite das Knaben- und Jünglingsalter, die dritte das Mannesalter, entsprechend dem Alten, Neuen Testamente und der Religion des Geistes, der Liebe, des »neuen, ewigen Evangeliums« (Erzieh. d. Menschengeschl.). Als Grundlage der Geschichte betrachtet HERDER die Natur. Die Geschichte zeigt gesetzmäßige Entwicklung. Der Einfluß des Milieu wird betont. Der Fortschritt zielt auf die Herrschaft von Vernunft und Liebe, der Humanität (Ideen zu einer Philos. d. Gesch. d. Menschh. 1784 ff., I, 227, II, 204, 210, III, 321 ff.). Die Entwicklung in der Geschichte betont in anderer Weise KANT. Die menschlichen Anlagen kommen in ihr zur Ausbildung. Sociale und individuelle Neigungen streiten miteinander, bis die Zwangsgesellschaft zu einem innerlich verbundenen, moralischen Ganzen werden kann (Ideen zu ein. allgem. Gesch. 1784). Ein Völkerbund, ewiger Frieden ist Ziel der socialen Entwicklung (Zum ewig. Frieden, 1795). Es gilt die Vertragstheorie (s. Rechtsphilosophie). So auch nach KRUG (Handb. d. Philos. II, 184 ff). Vgl. die geschichtlichen Abhandlungen SCHILLERS.
Auf Freiheit und Vernunft in den Lebensverhältnissen ist die Geschichte nach J. G. FICHTE angelegt. Die Vernunft wirkt erst als Instinct (Stand der »Unschuld«), dann als Zwang der Autorität, es tritt die Auflehnung, Befreiung auf, bis endlich alles durch die Vernunft organisiert wird (Grdz. d gegenwärt. Zeitalt. 1806, WW. VII, 18 ff.). Gesellschaft ist »die Beziehung der vernünftigen Wesen aufeinander«. Der gesellschaftliche Trieb ist ein »Grundtrieb« des Menschen. »Der Mensch ist bestimmt, in der Gesellschaft zu leben. er soll in der Gesellschaft leben. er ist kein ganzer vollendeter Mensch und widerspricht[392] sich selbst, wenn er isoliert lebt.« Das Leben im Staate ist »ein nur unter gewissen Bedingungen stattfindendes Mittel zur Gründung einer vollkommenen Gesellschaft«. »Wechselwirkung durch Freiheit« ist der positive Charakter der Gesellschaft, diese ist Selbstzweck. Durch Gesellschaft entsteht »Vervollkommnung der Gattung«. »Gemeinschaftliche Vervollkommnung, Vervollkommnung seiner selbst durch die frei benutzte Einwirkung anderer auf uns: und Vervollkommnung anderer durch Rückwirkung auf sie, als auf freie Wesen, ist unsere Bestimmung in der Gesellschaft« (Üb. d. Bestimm. d. Gelehrt. 2. Vorles.). Im »Geschlossenen Handelsstaat« (1800) trägt Fichte eine Art Staatssocialismus vor, in welchem das Recht auf Arbeit und Existenz betont wird. SCHELLING lehrt eine metaphysische Geschichtsphilosophie, in welcher der Kampf zwischen Notwendigkeit und Freiheit betont wird. Geschichte ist »weder das rein Verstandesmäßige, noch das rein Gesetzlose, sondern was mit dem Schein der Freiheit im einzelnen Notwendigkeit im ganzen verbindet« (Vorles. üb. d. Meth. d. akad. Stud.3, S. 153 f.. Syst. d. tr. Ideal. S. 417). Problem der Geschichte ist die Herstellung einer »universellen, rechtlichen Verfassung« (Syst. d. tr. Ideal. S. 420). Ohne Verfassung kein Recht, ohne Recht keine Freiheit, ohne Freiheit keine Ordnung und Cultur. Die Freiheit kann nur durch Notwendigkeit wirken (l. c. S. 431). Die Geschichte als Ganzes ist »eine fortgehende allmählich sich enthüllende Offenbarung des Absoluten«. »Der Mensch führt durch seine Geschichte einen fortgehenden Beweis von dem Dasein Gottes« (l. c. S. 438). Diese Offenbarung hat drei Perioden: das Absolute als Schicksal, Naturgesetz, Vorsehung (l. c. S. 439 ff.). In der letzten Periode wird Gott sein (ib.). Schellingianer sind in manchem J. STUTZMANN (Philos. d. Univers. 1806), H. STEFFENS (Die gegenwärt. Zeit, 1817), J. GOERRES (Üb. d. Grundlage, Glieder. u. Zeitfolge der Weltgesch. 1830). Nach HEGEL ist Philosophie der Geschichte »denkende Betrachtung« der Geschichte (Philos. der Gesch., WW. IX, 11). Einzige Voraussetzung ist hier der Gedanke, »daß die Vernunft die Welt beherrscht« (l. c. S. 12). Die Weltgeschichte ist »der vernünftige, notwendige Gang des Wellgeistes gewesen« (l. c. S. 13). Die Weltgeschichte ist »der Fortschritt im Bewußtsein der Freiheit« (l. c. S. 22), »Gottes Werk selber« (l. c. S. 446). Endzweck ist das Bewußtsein des Geistes von seiner Freiheit (l. c. S. 23), die Befreiung der geistigen Substanz (Encykl. § 549). Die Individuen handeln im Dienste einer höheren Notwendigkeit (l. c. § 551). Alles arbeitet auf Herstellung eines absoluten Rechts, einer wahrhaften Sittlichkeit hin (l. c. § 552). Es ist die »List der Vernunft«, die Interessen und Leidenschaften der Individuen für sich arbeiten zu lassen (WW. IX, 24 ff., 29 ff). Die geistige Entwicklung ist ein Kampf des Geistes gegen sich selbst (l. c. S. 53 f.). Bei den Orientalen ist einer, bei den Griechen sind einige frei, bei den Germanen (Christentum) ist der Mensch als Mensch, sind alle Menschen frei (l. c. S. 21 ff.). Die Weltgeschichte ist (wie nach SCHILLER) das »Weltgesicht« (Encykl. § 548). So auch K. ROSENKRANZ (vgl. Syst. d. Geschichtswiss. 1850, S. 555). Nach HILLEBRAND ist die Geschichtsphilosophie »die speculative Nachweisung der endlichen Geistigkeit in ihrer absoluten Welt-Totalisierung oder die Aufweisung der Idee in ihrer weltdaseinlichen Continuität« (Philos. d. Geist. II, 269). »Die Weltgeschichte ist die wahre Selbstoffenbarung des Geistes« (l. c. S. 270), des Göttlichen (ib.). Der Staat ist »das Dasein der Freiheit im. Gesetze« (l. c. S. 135).
F. BAADER unterscheidet die natürliche Gesellschaft, in welcher die Liebe [393] Autorität ist (mit der Theokratie als Staat), die Civilgesellschaft, in welcher das Gesetz herrscht, und den Zustand der Macht (Vorles. üb. Societätsphilos. 1832, S. 8 ff.) – Nach FR. V. SCHLEGEL ist das Ziel der Geschichte die »Wiederherstellung des verlorenen göttlichen Ebenbildes« (Philos. d. Gesch. I, S. III. II, 7). Eine Uroffenbarung hat den ersten Menschen erleuchtet. Die Philosophie der Geschichte ist die »Lehre von der göttlichen Leitung des Menschengeschlechts« (l. c. I, 419). CHR. KRAUSE definiert die Philosophie der Geschichte als »die nichtsinnliche Erkenntnis des Lebens und seiner Entfaltung, diese an sich selbst betrachtet, rein nach der Idee, zugleich aber auch im Vereine mit der sinnlichen, individuellen Kunde des Lebens, mit der reinen Geschichte«. Die Geschichte zeigt eine Offenbarung Gottes in der Zeit. »Lebensstufen« und »Lebensalter« sind zu unterscheiden. Ziel der Geschichte ist das Gott-ähnlich-werden des Menschen (Allgem. Lebenslehre, 1843). Grund aller Gemeinschaft ist Gottes Liebe, welche die Harmonie alles Lebens in ihm will und schafft (Urb. d. Menschh.3, S. 63). Gesellschaft ist das »stetige, innige Zusammenleben freier, entgegengesetzter Wesen als wahrhaft ein Wesen, in Liebe und uneigennütziger Gerechtigkeit« (l. c. S. 64). Jede Gesellschaft ist die Darstellung eines höheren Lebens im Wechselleben mehrerer Wesen (l. c. S. 65). Alle Menschen sind ursprünglich, in der Idee, ein Wesen (l. c. S. 77). Ein Trieb zur Gemeinschaft besteht. Jede menschliche Gesellschaft ist Selbstzweck (l. c. S. 79). Die Menschheit (s. d.) ist ein organisches Ganzes, zum »Menschheitsbund« muß sie sich vereinigen. Ein Organismus ist die Gesellschaft auch nach AHRENS, der von »Cultur-Organismen« spricht (Naturr. I, 17, 273). Die Gottesidee ist »die Gundlage, der innerste Kern und die zusammenhaltende Macht aller Cultur« (l. c. S. 19). Drei Weltalter sind zu unterscheiden (l. c. S. 19 ff.. vgl. Die organ. Staatslehre I, 1850). Auch E. v. LASAULX betrachtet die Menschheit als organisches Ganzes, mit einer Seele, einem Gesamtwillen (Neuer Vers. einer allein auf d. Wahrh. d. Tatsach. gegründ. Philos. d. Gesch. 1857). Als Grundidee der Geschichte betrachtet v. BUNSEN den Fortschritt des Glaubens an eine sittliche Weltordnung (Gott in d. Gesch.), J. H. FICHTE die ethische Erziehung der Menschheit (Die Seelenfortdauer u. d. Weltstell. d. Mensch. 1867), G. MEHRING die Entwicklung des Selbstbewußtseins (Geschichtsphilos. 1877), C. HERRMANN die Cultur (Philos. d. Gesch. 1870). die Geschichte ist nichts Organisches, sondern ein Kunstproduct, teleologisch bestimmt.
Die sociale Natur des Menschen lehrt DE BONALD, nach welchem Gott der Urheber der Gesellschaft ist. Nach V. COUSIN ist die Geschichte der Fortschritt des menschlichen Geistes, der Vernunft. Bezüglich der Gesellschaft bemerkt er: »Partout où la société est, partout où elle fut, elle a pour fondement: 1° le besoin que nous avons de nos semblables et les instincts sociaux que l'homme porte en lui. 2° l'idée et le sentiment permanent et indestructible de la justice et du droit« (Du vrai p. 391). JOUFFROY sieht in den Ideen treibende Kräfte (Mél.). Über COMTE s. unten. vgl. MICHELET, Introduct. à l'histoire univers. 1831. Hist. de France 1833. La Bible d. l'human. 1865. QUINET (Betonung des Willens, der Religion in der Geschichte). BUCHEZ, Introduct. à la science de l'hist.2, 1812. P. LEROUX u.a. Nach ROSMINI ist das Ziel der Geschichte die vollkommene Realisierung der Idee der Menschheit (Filos. del diritto I, 10 ff.). Instructiv und reflexiv bildet sich gesellschaftliches Leben. Vier historische Epochen gibt es: der Erhaltung und Sicherung, der Machtvermehrung, des Strebens nach nationalem Wohlstande, des Strebens nach Genüssen (Filos.[394] d. Polit. I, 221 ff.). Die Kirche hat eine hohe sociale Mission (l. c. I, 323 ff.). Nach GIOBERTI wirken in der Geschichte geistige, moralische Kräfte. ROMAGNOSI kennt vier Momente der Civilisation: Bedürfnis, Conflict, Gleichgewicht Continuität. – Nach SCHOPENHAUER ist die Geschichte »nur die zufällige Form der Erscheinung der Idee« (W. a. W. u. V. I. Bd., § 35). Die Geschichte ist ein schwerer Traum des Menschengeschlechts. Kein Plan besteht in ihr. »Die wahre Philosophie der Geschichte besteht... in der Einsicht, daß man, bei allen diesen endlosen Veränderungen und ihrem Wirrwar, doch stets nur dasselbe, gleiche und unwandelbare Wesen vor sich hat« (l. c. II. Bd., C. 38). Das Wesen des Lebens ist Not, Tod und als Köder die Wollust (Neue Paral. § 32). Pessimistisch lehrt auch J. BAHNSEN (Zur Philos. d. Gesch. 1872), in anderer Weise auch E. v. HARTMANN (s. Pessimismus). – Nach LOTZE ist die Geschichte das Product persönlicher Geister (Mikrok. III, 623), sie ist das Reich der Freiheit (l. c. S. 1 ff.. Bedeutung der Individualität: S. 67 ff.). In der Geschichte ist das Gesetz des Gegensatzes-wirksam (l. c. S. 81 f.). Eine Philosophie der Geschichte ist nicht durchführbar (vgl. über Gesellschaft: II, 418 ff., 440 ff.). Nach HERMANN ist der Zweck der Geschichte »der Begriff oder die Idee der Freiheit der Menschen in der an und für sich unendlichen Ausbildung eines Inhaltes« (Philos. d. Gesch. 1870, S. 68, 455, 529, 544). Ähnlich lehren PREGER (Die Entfalt. d. Idee d. Mensch. durch d. Weltgesch. 1870, S. 25), MICHELET (Syst. d. Philos. 1879, III, 4, 6), ROCHOLL (Philos. d. Gesch. 1893, II, 39 f.). Die Geschichte ist »der von seiner eigensten Bestimmung abgefallene und endlich zu sich selbst gekommene Mensch« (l. c. S. 39). Der Zweckbegriff beherrscht die Geschichte (l. c. S. 42, wie DROYSEN u.a.). Der göttliche Mittler ist der Einheitspunkt der Geschichte (l. c. II, 599). – Die Geschichte ist »der entfaltete Mensch« (l. c. S. 47). Gesetze gibt es in der Geschichte, soweit Natur in ihr ist (ib.. vgl. S. 51 ff.). Wellenbewegung findet hier statt (l. c. S. 55). Es entwickelt sich nur die naturhafte Unterlage (l. c. S. 65). Plan und Vernunft herrscht in der Geschichte. F. DAHN erklärt: »Das ist das Wesen oder... der Zweck der Geschichte, die in dem. Begriff des Menschen liegenden Potenzen, das Einheitlich-Menschliche in allen möglichen Formen zu realisieren« (Rechtsphilos. Stud. S. 29). Die Geschichte ist Selbstzweck wie die Natur (l. c. S. 30). »Jede Zeit schafft sich für ihren eigentümlichen Inhalt ihre eigentümliche Form« (l. c. S. 31). Nach TRENDELENBURG ist die Gemeinschaft »die Darstellung dessen was in der Idee des Menschen liegt, aber aus dem vereinzelten Menschen nimmer herauskäme, in einen, bleibenden, sich fortsetzenden und erneuernden Ganzen« (Naturrecht S. 40). – Nach R. FLINT ist die Philosophie der Geschichte nichts als die rationale Interpretation der Geschichte. »Every kind of history is philosophical which is true and thorough« (Philos. of histor. l, 1874, p. 8). – Nach R. V. MOHL sind gesellschaftliche Lebenskreise »die einzelnen, je aus einem bestimmten Interesse sich entwickelnden natürlichen Genossenschaften« (Gesch. u. Lit. d. Staatswiss. I, 101). Die »allgemeine Gesellschaftslehre« ist »Begründung des Begriffes der Gesellschaft, ihrer allgemeinen Gesetze, ihrer Bestandteile, ihrer Zwecke, endlich ihres Verhältnisses zu anderen menschlichen Lebenskreisen« (l. c. S. 103).
Nach HERBART ist der Staat eine Fortsetzung der Erscheinungen im Organismus (Lehrb. zur Einl.5 § 164). Die Gesellschaft ist beseelt, hat ein gemeinsames Wollen (ib., vgl. Prakt. Philos. I, C. 12). Es gibt eine Statik und Dynamik des Staates. »Die in der Gesellschaft Wirksamen Kräfte sind...[395] psychologische Kräfte. Wir nehmen also an, daß unter zusamwenlebenden Menschen dieselben Verhältnisse eintreten, die unter Vorstellungen in einem Bewußtsein stattfinden« (WW. VI, 33). Eine »Schwelle« (s. d.) des gesellschaftlichen Einflusses ist vorhanden (so auch SCHÄFFLE). NAHLOWSKY versteht unter einer Gesellschaft »eine Mehrheit von Menschen, welche, in ihrem räumlichen Zusammen, insofern eine Collectiv-Persönlichkeit bilden, als sie durch gemeinsamen Kraftaufwand – mit mehr oder weniger klarem Bewußsein – ein gemeinsames Ziel zu erreichen streben« (Grdz. zur Lehre von d. Gesellsch. u. d. Staate S. 1 ff.). Der Staat ist »der vollendetste gesellschaftliche Organismus, berechnet auf das Außenleben der Menschheit« (l. c. S. 7). Er ist ein Organismus, Gesamtpersönlichkeit (l. c. S. 18 ff.). Nach G. SCHILLING besteht das Wirksame in der Gesellschaft »aus den geistigen Kräften der Individuen, die der Gesellschaft angehören«. »Sind nun viele Personen auf einem Boden zusammen und communicieren sie untereinander vermittelst der Sinnenwelt und vor allem durch die Sprache, so verhalten sich ihre aufeinander einwirkenden geistigen Kräfte, wie die Vorstellungen einer Seele, in der Art, daß man die einzelnen Personen in der Gesellschaft wie die einzelnen Vorstellungen einer Seele ansehen muß« (Lehrb. d. Psychol. S. 213). Die Völkerpsychologen STEINTHAL und LAZARUS bilden die Lehre vom »Volksgeist« (s. d.) aus. Dieser ist das gemeinsame Erzeugnis der Gesellschaft. Die Völkerpsychologie (s. d.) ist auch die »Physiologie des geschichtlichen Lebens« (Zeitschr. f. Völk., 1860).
Biologisch-organisistisch ist die sociologische Lehre von A. COMTE. In der »Hierarchie« der Wissenschaften (s. d.) bildet die »Sociologie« oder »physique sociale« den Schlußstein, sie fußt unmittelbar auf der Biologie (Cours IV, 342). Die Methode der Sociologie muß die »positive« (s. d.) sein (Cours IV, 210 ff.). Beobachtung muß ihr erstes sein, dann Analyse, Vergleichung und Induction (l. c. p. 214 ff, 296 ff.). Die socialen Erscheinungen müssen betrachtet werden als »inévitablement assujetis à de véritables lois natturelles« (l. c. p. 230). Zu untersuchen sind »I'etat statique« und »I'etat dynamique« (l. c. p. 230 ff.), die Ordnung und die Entwicklung einer Gesellschaft. »Car il est évident que l'étude statique de l'organisme social doit coïncider, au fond, avec la théorie positive de l'ordre, qui ne peut, en effet, consister essentiellement qu'en une juste harmonie permanente entre les diverses conditions d'existence des sociétés humaines: on voit, de même, encore plus sensiblement, que l'étude dynamique de la vie collective de l'humanité constitue nécessairement la théorie positive du progrês social, qui, en écartant toute vaine pensée de perfectibilité absolue et illimitée, doit naturellement se réduire a la simple notion de ce développement fondamental« (l. c. p. 232). Eine Art »d'anatomie sociale« constituiert die »sociologie statique«. sie studiert die »actions et réactions mutuelles qu'exercent continuellement les unes sur les autres toutes les diverses parties quelconques du système social« (l. c. p. 235. vgl. p. 383 ff.). Die Bedeutung des Milieu ist zu berücksichtigen. Die Gesellschaft ist eine Art Organismus, ein »organisme collectif«. Hauptfactor der geschichtlichen Entwicklung ist der (mit Gefühlen und Strebungen verbundene) Intellect (l. c. p. 442 ff.). Die sociale Dynamik stützt sich auf die »succession constante et indispensable des trois états généraux primitivement théologique, transitoirement métaphysique, et finalement positif, par lesquels passe toujours notre intelligence« (l. c. p. 463 ff.). Ihnen entsprechen die Stadien des Übergewichts der Priester und Krieger, dann der Philosophen und Juristen, endlich der Gelehrten und Industriellen (l. c. p. 504 ff.. V – VI. ähnlich schon SAINT- SIMON,[396] von dem Comte beeinflußt ist). Die sociale Evolution tendiert zur höchsten Ausbildung des Intellectes und der Humanität. »Nous avons reconnu, que le sens général de l'évolution humaine consiste surtout à diminuer de plus en plus l'inévitable prépondérance, nécessairement toujours fondamentale, mais d'abord excessive, de la vie affective sur la vie intellectuelle, ou suivant la formule anatomique, de la région postérieure du cerveau sur la région frontale« (l. c. V, 45. vgl. Syst. de polit. posit. 1851 ff.. Catéch. posit.). Noch mehr betont BUCKLE den intellectuellen Factor der historischen Evolution, während es nach ihm einen primären, selbständigen moralischen Fortschritt nicht gibt. Die Geschichte der Gesellschaften ist vom Naturmilieu stark abhängig (Gesch. d. Civilisat. in Engl. I, 19 ff., 37 ff.). So auch nach AD. BASTIAN (Der Mensch in d. Gesch. 1860). Nach B. KIDD besteht der Fortschritt hauptsächlich im Sittlichen und Religiösen (Social. Evolut., 1895). BASTIAT bemerkt: »Besoins, efforts, satisfactions, voilà le fond général de toutes les sciences qui ont l'homme pour objet« (Oeuvres Vl. 1854, ch. 2).
Nach Analogie eines biologischen Organismus betrachtet die Gesellschaft H. SPENCER (vgl. schon Plato, Aristoteles, Stoiker, Bacon, Hobbes, Krause, de Bonald, Saint-Simon, Comte u.a.). Die Gesellschaft selbst ist ein »Überorganisches«, welches viele Ähnlichkeiten (auch Unterschiede) mit einem Organismus aufweist. ein Sensorium, Selbstbewußtsein hat sie aber nicht, die sociale Verbindung ist ferner nicht physischer Art, sondern beruht auf Sprache und Schrift, endlich dient die Gesellschaft der Wohlfahrt der Individuen, diese gehen nicht im Ganzen auf, die Gesellschaft entspringt der Nützlichkeit (Princ. d. Eth. § 50. Psychol. II, § 503 ff.). Aber die allgemeinen organischen Entwicklungsgesetze sind auch in der Gesellschaft herrschend: Wachstum und Differenzierung der Structur und Functionen, Arbeitsteilung, wechselseitige Abhängigkeit der Teile des socialen Organismus voneinander, einheitliche Beeinflussung durch äußere und innere Verhältnisse. Es gibt sociale Organe und Gewebe, ein sociales Ektoderm, Ento-, Mesoderm (Ernährungs-, Verteilungs-, Regulierungssystem) u.s.w. Dem Ektoderm entspricht die Klasse der Krieger und Richter, dem Mesoderm die commercielle, dem Entoderm die landwirtschaftlich-industrielle Klasse, dem Nervensystem die regierende Klasse. Außer von der Biologie macht die Sociologie Spencers höchst reichliche Anwendung von der Ethnologie (The Study of Sociol. 1873, deutsch 1886. Princ. of Sociol. 1885 – 96. Descriptive Sociol.). Der sociale Fortschritt geht vom kriegerischen zum industriellen Zustand der Gesellschaft. Diese ist für die Individuen da, daher kein Bevormundungssystem (The Man versus the State, 1884. Individualisten sind auch W. v. HUMBOLDT, Grenz. d. Wirks. d. Staat. S. 53, J. ST. MILL, On liberty, 1859). Nach PAUL LILIENFELD ist die Gesellschaft ein realer, eigenartiger Organismus, dessen Zellen die Individuen sind. Es gibt ein sociales Nervensystem, eine sociale Zwischenzellensubstanz u.s.w. Auch Hemmungs- und Rückbildungserscheinungen treten im socialen Organismus auf. Das biogenetische (s. d.) Grundgesetz ist hier gültig. Der Fortschritt geht dahin, den physischen Factor der Entwicklung gegenüber geistigen Bestrebungen in den Hintergrund treten zu lassen (Gedank. üb. d. Socialwiss. d. Zuk. 1873 ff.). Als einen psychischen Organismus, der aus Personen und Gütern besteht, faßt die Gesellschaft A. SCHÄFFLE auf, welcher den Versuch einer »socialen Psychophysik« macht und die Descendenztheorie (s. d.), die Lehren vom Daseinskampf, von der Auslese, Anpassung u.s.w., social verwertet. Die Sociologie[397] zerfällt in allgemeine und specielle Sociologie. erstere ist Philosophie der besonderen Socialwissenschaften. In beiden Teilen wird die Morphologie, Physiologie Psychologie, Entwicklung der Gesellschaft und des Staates untersucht. Letzterer ist eine Gesamtpersönlichkeit (s. Volksgeist) (Bau u. Leb. d. social. Körp. 2. A., 1896). In praktischer Hinsicht ist Schäffle Staatssocialist. »Organisisten« biologisch-psychologischer Art sind NOVICOW (Conscience et volonté sociales, 1897), R. WORMS (Organisme et société), nach welchem die Gesellschaft ein Selbstbewußtsein besitzt, J. IZOULET (La cité moderne, 1895), E. LITTRÉ, P. LACOMBE, R. DE LA GRASSERIE (Mémoire sur les rapports entre la psychol. et la sociol. 1898), E. DE GREEF (Introduct. à la sociol. 1886/96. Les lois sociol. 1893), E. DE ROBEHTY (La sociol. 1880), ESPINAS, der eine gute Classification der Tiergesellschaften gibt (Les societ. anim.9, 1878). Die Gesellschaft hat ein eigenes Bewußtsein. »Une société est une conscience vivante ou un organisme d'idées« (l. c. p. 540). »L'idée d'une société est celle d'un concours permanent que se prêtent pour une même action des individus vivants, séparées« (l. c. p. 157). Nach RENOUVIER ist jeder Organismus eine Gesellschaft (Nouv. Monadol. p. 326). Die Gesellschaft ist erst ein Organismus, später (beim Menschen) nicht mehr. Die Individuen können »contrarier l'interet social« (l. c. p. 327). Das ist auch die Ansicht von A. FODILLÉE. Es gibt kein sociales Selbstbewußtsein, keinen »Volksgeist«, wenn auch die Gesellschaft dem Organismus analog, ja selbst lebendig ist (Scienc. soc. p. 26 ff., 78 ff., 92, 240 ff.). Die Gesellschaft ist ein »organisme contractuel«, »organisme volontaire« (l. c. p. 111 ff.), »un organisme qui se réalise en concevant et en se voulant lui-même« (l. c. p. 115). »Toute société est... un concours qui commence mécaniquement par l'égoïsme et la sympathie, et qui s'achève moralement par le consentement des volontés« (l. c. p. 123 f.). »La conservation de tous et le progrès de tout, tel est... L'objet du pacte social et par conséquent le but de l'Etat« (l. c. p. 32). Der Vertrag ist die »idée directrice de la société moderne« (l. c. p. 55). »La pluralité des centres de conscience réfléchit et claire contredit la fusion de ces consciences en une seule et maintient leur séparation mutuelle« (l. c. p. 244 f.). Object der Sociologie sind »les conditions et les lois des phénomènes sociaux, la structure et les fonctions du corps social« (l. c. p. 383 ff.). Das Universum kann als »une vaste société d'êtres« betrachtet werden (l. c. p. 417). In aller Entwicklung der Gesellschaft wirken »idée-forces«, Kraftideen. Es gibt (wie nach TARDE, s. unten) eine »logique sociale« (l. c. p. 144). »La logique... est l'expression des lois de l'action réciproque au sein de toute société, c'est-à-dire du déterminisme social« (l. c. p. 143). Psychologisch und teilweise organisistisch lehren J. S. MACKENZIE (An Introd. to Social Philosophy2, 1895), F. H. GIDDINGS, der die Gesellschaft als geistige Organisation auffaßt (Princ. of Sociol. 1896, p. 420) und in dem Willen die sociale Kraft erblickt (l. c. p. 20 ff.). Den Unterschied der höheren, durch apperceptive Geistestätigkeit, Vernunft, Wille charakterisierten von der bloß triebhaft bewegten Gesellschaft betont auch P. BARTH, der in der Gesellschaft eine geistige Organisation erblickt. »Ein tierischer Organismus behält seine Constitution, ein socialer kann sie ändern« (Philos. d. Gesch. S. 111). Das sociale Leben ist »wesentlich Willensleben, und der Wille verbindet sich mit seinesgleichen, um besser den Kampf ums Dasein zu führen« (l. c. S. 224). »Die Gesellschaft wird schon verhältnismäßig früh im Laufe der historischen Entwicklung dem Einflusse des bewußten, nicht mehr natürlichen, associativen, sondern apperceptiven, wissenschaftlichen Denkens unterworfen« (l. c. S. 108 ff.).[398] Es gibt nur eine Wissenschaft der Schicksale der menschlichen Gattung, die Geschichtsphilosophie. diese ist Sociologie als »Versuch der Wissenschaft der Veränderungen, die die Gesellschaften in der Art ihrer Zusammensetzungen erleiden« (l. c. S. 4 ff.. so auch J. VANNI, Prime linee di un programma critico di sociologia, 1888. vgl. dagegen WUNDT. Log. II 2, 438, 441). Als einen beseelten Organismus betrachtet die Gesellschaft BOSTRÖM. organisist ist L. F. Ward (Dynamic Sociol. 1894. Outlines of Sociol. 1898). Die reine Sociologie beschäftigt sich mit dem Ursprung, Wesen, der Evolution der Gesellschaft (Pure Sociol. 1903, p. VII). Die »applied sociology« sucht die Mittel und Methoden »for the artificial improvement of social conditions« (ib. p. 4) Die »social physiology« ist das Studium der »social activities« (l. c. p. 16). Das Interesse constituiert die »social forces« (l. c. p. 21). Als sociale (primäre) Ursachen treten zunächst »feeling conative«, dann »intellect telic« auf (l. c. p. 96). Sie stellen den »dynamic« und »directive agent« dar (l. c. p. 99). »The social forces are... psychical, and hence sociology must have a psychologie basis« (l. c. p. 101), die Biologie nur indirect (ib.). nie »social staties« hat es zu tun »with the creation of an equilibrium among the forces of human society«, die »social dynamics« »with some manner of disturbance in the social equilibrium« (l. c. p. 221 ff.). Die »social mechanics« ist eine Art der allgemeinen Mechanik (l. c. p. 167 ff.). In der Sociologie gilt auch die »law of minimum effort«, das »Princip der kleinsten Action« (s. d.) (l. c. p. 161 ff., »law of maximum utility«. vgl. O. THON, Amer. Journ. of Sociol. II, 1897, p. 735 f.. TARDE, Log. soc., 1896, p. 182, auf die Sprache angewandt. A. DE CANDOLLE, Hist. des scienc. et des savants2, 1885, p. 368, 454, 543. RATZENHOFER, »Gesetz der Arbeitsscheu«, Sociol. Erk. S. 142). Die socialen Kräfte gliedern sich in: 1) Physical forces: Ontogenetic, phylogenetic. 2) Spiritual forces: Sociogenetic forces (Moral, Esthetic, Intellectual) (l. c. p. 281. Vgl. Dynam. Sociol. I, 472. Amer. Journ. of Sociol. II, 1896, p. 88. Outlin. of Sociol. ch. 7, p. 148. vgl. Amer. Journ. of Sociol. VII, 1902, p. 475 ff., 629 ff., 749 ff.). Psychologisch ist die Sociologie nach WUNDT (B. Völkerpsychologie, Gesamtgeist). Mit Ablehnung aller falschen Analogien soll doch die geistige Gesamtheit als Organismus, Organisation bezeichnet werden. Im »collectiven Organismus« ist nur wegen der physischen Isolierung und der selbstbewußten Function der dem Ganzen untergeordneten Einheiten deren Selbständigkeit eine freie, und sie ist activ (Syst. d. Philos.2, S. 616 ff.. Log. II2, 2, 497 f.). Die collectiven sind zugleich individuelle Zwecke (Syst. d. Philos.2, S. 620 f.). Die wichtigeren Formen der Gemeinschaft beruhen »ursprünglich auf einer Übereinstimmung der Vorstellungen, Gefühle und Willensrichtungen, die ihnen eine allen Einzelbestrebungen vorangehende Bedeutung verleiht« (l. c. S. 621 f., Eth.3, S. 44D, 453, 458). Die Gemeinschaft als selbstbewußte Willenseinheit wird zu einer Gesamtpersönlichkeit, nur daß bei ihr Selbstbewußtsein und Wille auf zahlreiche individuelle Persönlichkeiten verteilt sind. Die Entwicklung von Normen, die der Gesamtwille selbst seinem Handeln auferlegt, scheidet »die Culturgemeinschaft von der ihr vorausgehenden, ohne bestimmte Satzungen vermöge der natürlichen Einheit der einzelnen bestehenden Naturgemeinschaft« (Syst. d. Philos.2, S. 625 f.. Log. II2, 2, 611 ff.). Allgemeine Gesetze der Willensentwicklung bekunden sich in den »abwechselnden Evolutionen socialer Triebe zu willkürlichen Gesellschaftsacten und den an sie sich anschließenden Involutionen willkürlicher Handlungen einzelner zu socialen Trieben, die wiederum[399] den Individuen sich mitteilen und in ihnen neue auf die Gemeinschaft wirkende Impulse anregen können« (Log. II2 2, 599). Die (höhere) Gesellschaft ist »die Summe aller der Vereine, Genossenschaften und Lebensverbände..., die auf der freien Vereinigung der einzelnen beruhen«. Ideales Ziel ist die »Zusammenfassung aller Sonderkräfte zu einer höchsten organischen Einheit«, der sich die Culturgesellschaft der Menschheit nähern wird (Syst. d. Philos.2, S. 629 ff.). Zweck aller Geschichtsforschung ist die »Erkenntnis des inneren Zusammenhanges der gesamten geschichtlichen Entwicklung der Menschheit«. Die historischen Gesetze sind »Anwendungen der allgemeinen psychologischen Principien auf die besonderen Bedingungen der geschichtlichen Entwicklung.« Die Philosophie der Geschichte hat die Aufgabe, »die geschichtliche Betrachtung zu dem Inhalt der übrigen Geisteswissenschaften, namentlich der Anthropologie, Völkerpsychologie und Sociologie, in Beziehungen zu setzen und auf Grund dieser Beziehungen zum Aufbau einer allgemeinen Weltanschauung zu verwerten«. In der Geschichte walten keine transcendenten Ideen (wie L. RANKE zu glauben scheint), sondern nur immanente geistige Kräfte. Die Bedeutung der geschichtlichen Tatsachen ist nach ihrem objectiven Wert zu bemessen, der ihnen als Lebensäußerungen der sie hervorbringenden Volksgeister zukommt (Eigen- und Menschheitswert) (Log. II22, 333, 351, 383, ff., 408ff.. Syst. d. Philos. 2, S. 635 ff.. vgl. Eth.2, S. 187 ff.). Nach PAULSEN ist die Gesellschaft ein Organismus höherer Ordnung (Syst. d. Eth. II5. 325). Der Staat ist »die Organisation eines Volks zu einer souveränen Willens-, Macht- und Rechtseinheit« (l. c. S. 512 ff.).
Die socialen Gefühle sind nach CH. DARWIN durch Selection erhalten und durch Vererbung im Individuum schon angelegt. Nach J. ST. MILL. sind die socialen Gefühle natürlich wie die egoistischen, es besteht ein Gefühl der Einheit mit unseren Mitgeschöpfen (WW. 1869 ff., I, 157, 162). LEWES bemerkt: »The Intellect and the Conscience are social functions. and their special manifestations are rigorously determined by Social Statics« (Probl. I, 174. vgl. III, 71 ff.). Nach RIBOT ist das Herdenleben der Tiere »fondée sur l'attrait du semblable pour le semblable«(Psychol. d. sent. p. 276). »Les tendances sociales dérivent de la sympathie« (l. c. p. 277). Sie sind nützlich für die Erhaltung (ib.). Vier Grundformen der tierischen Gesellschaft bestehen (l. c. p. 271. vgl. ED. PERRIER, Les colonies animales). Die »groupe familial« und die »groupe social« »sont issus chacun de tendances différentes, de besoins distincts« (l. c. p. 284). Letzteres betont auch H. SCHURTZ. Nach ihm besteht zwischen dem Geselligkeitstrieb des Mannes und dem Familiensinn der Frau ein ursprünglicher Gegensatz. Das System der »Altersklassen« und »Männerbünde«, das weit verbreitet war und ist deutet »auf ein Dasein gesellschaftlicher Verbände hin, die mit dem Geschlechts- und Familienleben nichts unmittelbar zu tun haben, es vielmehr durchkreuzen und mit der Zeit zu Umbildungen zwingen« (Altersklass. u. Männerbünde 1902, S. 51 ff.. vgl. Urgesch. d. Cultur, 1900). Nur auf die Geschlechts- und Familientriebe führen das primäre sociale Gefühl FR. SCHULTZE, SUTHERLAND zurück, während O. AMMON im Gesellschaftsleben ein rein selectorische Einsichtung erblickt (Zeitschr. f. Socialwiss. IV, 101). »Das Gesellschaftsleben ist in der Natur nicht Selbstzweck, sondern eine Nützlichkeitseinrichtung, die der betreffenden Art zum Schutz und zur Wohlfahrt im weitesten Sinne dient« (Die Gesellschaftsordn. S. 178. vgl. S. 67. vgl. über sociale Auslese U. dgl. SCHÄFFLE, l. c.. TILLE, Von Darwin bis Nietzsche. HUXLEY, Sociol. Ess. S. 150, 261 u. ö.. B. HAYCRAFT, Nat. Auslese u. Rassenverbess., 1895. VADALA PAPALE[400] Darwinisme naturale e Darw. sociale, 1882. VACCARO, MORSELLI, FERRI. C. JENTSCH, Socialauslese, S. 224 u. ö.. STEINMETZ, Der Krieg als sociolog. Problem, 1899, u. a.). – Nach B. CARNERI haben die Tiere ein »instinctartiges Gefühl der Zusammengehörigkeit«, eine Art Corpsgeist (Sittl. u. Darwin. S. 226). HAGEMANN erklärt: »Wir Menschen haben als unzulängliche Wesen eine natürliche gegenseitige Anweisung aufeinander und daher einen Trieb des Zusammenlebens miteinander« (Psychol.3, S. 155). Nach K. GROOS sind die socialen Triebe aus dem Annäherungs- und dem Mitteilungsbedürfnis entstanden (Spiele d. Mensch. S. 432). Die »magische Gewalt der Massensuggestion« ist bedeutsam (l. c. S. 448. vgl. S. 436 ff.). Die gleiche Ursprünglichkeit der socialen und egoistischen Gefühle lehrt UNOLD (Gr. d. Eth. S. 208), welcher ursprüngliche und erworbene Gemeinschaftsgefühle unterscheidet (l. c. S. 216 ff.).
Psychologisch bearbeiten die Sociologie in verschiedener Weise LAVROW, KAREJEW, dann G. LINDNER (Ideen zur Psychol. d. Gesellsch. 1891), S. N. PLATTEN, der die Gefühle der Lust und Unlust stark berücksichtigt (The Theory of Social Forces, 1896), G. TARDE, der in der von den »inventeurs« ausgehenden, auf deren Leistungen sich beziehenden Nachahmung, welche infolge einer Suggestion die Massen ergreift, die sociale Grundtatsache (»phenomène social élémentaire«) erblickt (Les lois de l'imitat., 1890. La logique sociale, 1894), ferner LE BON (Psychol. des foules, 1895), ST. V. CZOBEL (Die Entwickl. d. social. Verh., 1902), der Organisist ist, während der psychogenetisch-historisch untersuchende L. STEIN den Organisismus energisch bestreitet. Es gibt nur Wahrscheinlichkeit, nicht absolute Gesetze in der Sociologie (Wes. u. Ansch. d. Sociol., Arch. f. syst. Philos. IV). Es besteht ein »Conatus der Geschichte«, ein historisches, sociales immanentes Telos, eine historische »Zielstrebigkeit« (An d. Wende d. Jahrh. 1899, S. 17 ff.. Die sociale Frage im Lichte d. Philos. 1897). »Gemeinschaft« ist die primitive triebhafte Naturgesellschaft, »Gesellschaft« das auf Convention beruhende sociale Gebilde (Soc. Fr. S. 62 ff.). Vorher unterscheidet schon F. TÖNNIES Gemeinschaft und Gesellschaft. Erstere entspringt dem »Wesenwillen«, ist natürlich-organisch, beruht auf Verwandtschaft, Nachbarschaft, Freundschaft. letztere entspringt der Willkür, ist äußerlicher Art, eine bloß »ideelle und mechanische Bildung« (Gemeinsch. u. Gesellsch. 1887, S. 3, 9, 16 ff., 46, 99 ff.). Das sociale Zusammenleben ist primär (l. c. S. 29). »Die Theorie der Gemeinschaft geht... von der vollkommenen Einheit menschlicher Willen als einem ursprünglichen oder natürlichen Zustande aus, welcher trotz der empirischen Trennung und durch dieselbe hindurch sich erhalte.« »Die allgemeine Wurzel dieser Verhältnisse ist der Zusammenhang des vegetativen Lebens durch die Geburt« (l. c. S. 9). Gemeinschaft des Blutes, des Ortes, des Geistes ist zu unterscheiden (l. c. S. 16). »Gemeinschaftliches Leben ist gegenseitiger Besitz und Genuß und ist Besitz, und Genuß gemeinsamer Güter« (l. c. S. 27). Nach IHERING ist die Gesellschaft »die tatsächliche Organisation des Lebens für und durch andere« (Zweck im Recht I, 95). Die »sociale Mechanik« ist die Lehre von den Hebeln der socialen Bewegung (l. c. S. 102 ff.). Die Societät ist »der Mechanismus der Selbstregulierlung der Gewalt nach Maßgabe des Rechts« (l. c. S. 293), der Staat »die Organisation des socialen Zwanges« (l. c. S. 307 ff.). Die Gesellschaft ist die »gliedliche Einheit« der Individuen (l. c. II, 144). Das Treibende im socialen Leben ist der Zweck (s. d.). Nach RÜMELIN ist der sociale Trieb ein »Trieb der Gruppierung« (Red. u. Aufs. I, 94). Es gibt keinen »Volksgeist«, sondern alles geschieht durch[401] einzelne (l. c. II, 129). Keine Notwendigkeit waltet in der Geschichte, nirgends feste, gesetzliche Ordnung, sondern freies Geschehen (l. c. II, 130 ff.). Die socialen »Gesetze« sind nur »eine besondere Art der psychischen« (l. c. II, 118) sind im besonderen hypothetisch (l. c. S. I, 28 ff., II, 118 ff.). Der Fortschritt erfolgt in der Richtung zur Humanität hin (l. c. II, 140 f.. vgl. Zur Einl. in d. Sociol., Zeitschr. f. Philos. 115. Bd., 1899, S. 240 ff.). Nach SIGWART bilden den eigentlichen Kern der Geschichte die inneren geistigen Vorgänge des Menschen (Log. III2, 607). Nur psychologische Gesetze bestehen hier, keine Notwendigkeit (l. c. S. 605 ff., 618). Die geschichtliche Forschung geht in erster Linie auf das Individuelle, Concrete (l. c. S. 607 ff.. so auch WINDELBAND u. a., s. Naturwissenschaft). Nach R. EUCKEN ist die Seele der geschichtlichen Bewegung der Kampf des neuen, geistigen Lebens mit der Welt der Gebundenheit (Kampf um ein. geist. Lebensinh. S. 36 ff.). Nur wenn Geschichte und Gesellschaft sich in den Dienst eines ihnen innerlich überlegenen Geisteslebens stellen, wirken sie zum Guten. sie sind nicht Selbstzweck (Wahrheitsgeh. in d. Relig. S. 89). Geistige Factoren der Geschichte (Bedürfnisse, Triebe, Ideen, s. d.) betonen K. LAMPRECHT (vgl. Die culturhistor. Methode, 1900. vgl. E. BERNHEIM, Lehrb. d. histor. Methode4, 1903. HINNEBERG, Die philos. Grundlagen d. Geschichtswiss., Histor. Zeitschr. N. F. 27, 1889. M. LEHMANN, Gesch. u. Naturwiss., Zeitschr. f. Culturgesch. I, 1893), O. FLÜGEL (Ideal. u. Material. in d. Geschichtswiss. 1898), TH. LINDNER Geschichtsphilos. 1901), K. BREYSIG, TH. ACHELIS (Sociol. 1899), V. ZENKER (Die Gesellsch. 1899/1903), auch AD. BASTIAN (vgl. Der Völkergedanke im Aufbau ein. Wissensch. vom Mensch. 1881), RATZENHOFER (Die sociol. Erk. 1898. Posit. Eth. 1901. Wes. u. Zweck d. Polit. 1893). vgl. C. JENTSCH (Geschichtsphilos. Gedank.), J. DUBOC (Die Lust als socialeth. Entwicklungsprincip 1900), TH. ZIEGLER (Die sociale Frage eine sittl. Frage4, 1894) u. a. Gegen den sociologischen Naturalismus erklärt sich RIEHL (Philos. Krit. II2, 208 f.). Eine »Psychophysik der Gesellschaft« wünscht MÜNSTERBERG, der aber betont, daß die Cultur als geistige Wirklichkeit weder biologisch noch psychologisch, sondern nur »subjectivistisch-historisch« erfaßt werden kann (Grdz. d. Psychol. I, 479, 558 f.). Nach HELLPACH ist die Sociologie »generelle Socialpsychologie«, sie »ergründet analytisch die social-psychischen Elementarvorgänge«. zugleich müssen anthropologische und volkswirtschaftliche Erkenntnisse verwendet werden (Grenzwiss. d. Psychol. S. 471). »Die Arbeit der Sociologie ist es danach, socialpsychische Erscheinungen zu beschreiben und dann zu zerlegen. die der Geschichte, socialpsychische Veränderungen zu beschreiben und dann zu vergleichen.« Erstere will »zu Elementen, d.h. zu nicht weiter vergleichbaren Bestandteilen, zu Unähnlichkeiten – die Geschichte aber will zu Ähnlichkeiten, zu Gesetzen gelangen« (l. c. S. 472). – Nach DILTHEY sind Geschichtsphilosophie und Sociologie keine Wissenschaften (so auch V. BELOW), sondern die Aufgabe der Geschichte besteht in der künstlerischen Darstellung des Zusammenhanges des Singulären (Einl. in d. Geisteswiss. I, 108 ff., 115 ff.). »Die Erkenntnis des Ganzen der geschichtlich-gesellschaftlichen Wirklichkeit... verwirklicht sich successive in einem auf erkenntnistheoretischer Selbstbesinnung beruhenden Zusammenhang von Wahrheiten, in welchem auf die Theorie des Menschen die Einzeltheorien der gesellschaftlichen Wirklichkeit sich aufbauen« (l. c. S. 119). »Ein solches Verfahren vermag freilich nicht den geschichtlichen Verlauf auf die Einheit einer Formel oder eines Princips zurückzuführen« (ib.). »Die Gleichförmigkeiten, welche auf dem Gebiet der Gesellschaft[402] festgestellt werden können, stehen nach Zahl, Bedeutung und Bestimmtheit dir Fassung sehr zurück hinter den Gesetzen, welche auf der sicheren Grundlage der Beziehungen im Raum und der Eigenschaften der Bewegung über die Natur aufgestellt werden konnten« (l. c. S. 46). Nötig ist auf geistigem Gebiet die erkenntnistheoretische Grundlage, die »Kritik der historischen Vernunft« (l. c. S. 145 ff.). Ähnlich ist der Standpunkt G. SIMMELs (Probl. d. Geschichtsphilos. 1882. Üb. social. Differ. 1891. Philos. d. Geld. 1900). – Als selbständige Wissenschaft von den »socialen Tatsachen« faßt die Sociologie E. DURKHEIM auf, der die Arbeitsteilung und das Ökonomische stark berücksichtigt und eine inductive, empirische Methode einschlägt (Élém. de sociol. 1889 u. a.). Eine selbständige, nicht zur Philosophie gehörende Disciplin ißt die Sociologie nach E. ADICKES (Zeitschr. f. Philos. 117. Bd., S. 44).
Ethnologisch und culturgeschichtlich comparativ sind besonders die sociologischen Arbeiten von H. MAINE (Ancient Law, 1861. Early History of Institutions, 1875), LUBBOCK (Prehistoric Times, 1865. Orig. of Civil. 1880), TYLOR (Anf. d. Cultur, 1873), MORGAN (Die Urgesellsch., 1891), MC LENNAN, O. CASPARI (Urgesch. d. Menschheit, 1873), BACHOFEN (Das Mutterrecht, 1862), LAVELEYE (Das Ureigent, 1879), LETOURNEAU (La Sociologie2, 1892, u. Schriften über Recht, Moral u.s.w.), GOBINEAU (Rassenstandpunkt), V. DARGUN, E. GROSSE, CUNOV, HILDEBRAND, J. KOHLER, H. POST, MUCKE, A. BASTIAN, STARKE, WESTERMARCK, WILKEN, VIERKANDT, RATZEL, WAITZ, HELLWALD, LIPPERT, H. SCHURTZ, ACHELIS, STEINMETZ. Nach diesem ist die (theoretische) Sociologie »die Theorie der socialen Erscheinungen in ihrem ganzen Umfange«. Ihr Gebiet umfaßt »die Lehre von der Zusammensetzung, der Gestalt, den Functionen, der Entwicklung und den Krankheiten der menschlichen Gruppierungen« (Vierteljahrsschr. f. wiss. Philos., 26. Bd., 1902, S. 426 f.). »Endziel aller Geschichte ist concrete Beschreibung, Endziel der Sociologie abstracte Erklärung« (l. c. S. 428).
In mathematischer, statistischer Weise behandelt die Sociologie A. QUÉTELET. Die Gesellschaft wird wie die Natur von festen Gesetzen beherrscht, so daß das Individuum trotz seines Willens nur ein Atom im socialen Ganzen ist. Das »Gesetz der großen Zahl« läßt die Regelmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der socialen Erscheinungen erkennen. Die Statistik findet diese Gesetze. So trägt z.B. jede sociale Organisation den Keim von Verbrechen in sich, die in bestimmter Zahl und Ordnung notwendig aus ihr entspringen. Nicht mit dem einzelnen, sondern mit dem »mittleren Menschen« (homme moyen), mit dem Durchschnittsmenschen hat es die Sociologie zu tun (Physique sociale, 1834. Sur l'homme, 1835, u. a.). Nach physikalischen u. a. Analogien betrachtet das gesellschaftliche Leben H. CAREY (Die Grundleg. d. Socialwissenschaft, 1863). – Daß die Sociologie es nicht mit dem einzelnen, sondern mit »Gruppen« zu tun hat, betont L. GUMPLOVICZ. Aufgabe der Sociologie ist die Anwendung der allgemeinen Entwicklungsgesetze des Menschen auf die socialen Tatsachen. Die Sociologie ist »die Lehre von den socialen Gruppen, ihrem gegenseitigen Verhalten und ihren dadurch bedingten Schicksalen«. Das Individuum ist ein sociales Atom, ein passives Glied der Gruppe, ein Product der »Umwelt«. Die »Gruppe« ist das »sociale Element«. Sociale Erscheinungen sind »Verhältnisse, die durch das Zusammenwirken von Menschengruppen und Gemeinschaften zustande kommen«. Feste Regeln herrschen in den Gruppen. Die »sociale Tätigkeit« ist »Selbsterhaltung der Gruppe, die Mehrung ihrer Macht, Begründung[403] und Kräftigung ihrer Herrschaft oder doch ihrer socialen Stellung in Staat und Gesellschaft zum Zwecke hat«. Eine stetige historische Entwicklung besteht nicht. Constanter Factor der Geschichte ist der »Rassenkampf«. Das »sociale Naturgesetz« besagt: »Jedes mächtigere ethnische oder sociale Element strebt danach, das in seinem Machtbereich befindliche oder dahin gelangende schwächere Element seinen Zwecken dienstbar zu machen.« Kampf und Krieg, Unterjochung und Ausbeutung ist das ewige Motiv aller socialen Bewegung (Sociologischer Pessimismus bezüglich des Staates. vgl. Der Rassenkampf, 1883. Gr. d. Sociol., 1885. Sociolog. Essays, 1899). Ähnlich sind diese Lehren teilweise solchen von W. BAGEHOT (Der Urspr. d. Nationen, 1874) und NIETZSCHE, der auch sociologisch den »Willen zur Macht« (s. d.) betont und antisocialistisch, gegen die »Gleichmacherei«, für den logisch-geistigen Aristokratismus (»Pathos der Distanz«) ist. Von Gumplovicz beeinflußt sind RATZENHOFER (s. oben), F. OPPENHEIMER (Großgrundeigent. u. soc. Frage, 1898), der einen Agrarcollectivismus fordert und den Einfluß politischer auf wirtschaftliche Verhältnisse betont. Letzteres auch E. DÜHRING.
Der Socialismus ist die Lehre, daß an Stelle des individuellen Eigentums an den Productionsmitteln die collectivistische, gemeinsame wirtschaftliche Production und Productionsverwertung treten solle. »Socialismus nennen wir eine Gesamtheit von Bestrebungen, die das wirtschaftliche Leben in der Hauptsache zu einer gemeinsam geregelten Tätigkeit des gesellschaftlichen Körpers machen will« (HAUSHOFER, Der mod. Socialism., 1896, S. 3. vgl. J. ST. MILL, Princ. of Polit. Econom. II, 1. ROSCHER, Politik, § 128. L. FELIX, Krit. d. Sociol. S. 15. V. CATHREIN, Der Socialism.5, 1892, S. 3). Vom Communismus (s. d.) und der Socialdemokratie ist der »Staatssocialismus« zu unterscheiden, welcher die Verstaatlichung einer großen Menge von Privatbetrieben fordert. – Socialistische Ideen schon im Altertum (s. Communismus, Rechtsphilosophie). In der Neuzeit treten sie in der Form von »Staatsromanen« auf. So bei TH. MORUS (De optimo reip. statu, deque nova insula Utopia, 1515: Gliederung der Gesellschaft auf Grundlage der Familie, gemeinsame Arbeit, Arbeitspflicht, kein Privateigentum, kein Geld, Religionsfreiheit u.s.w.), CAMPANELLA (Civitas solis, 1620: keine Ehe, kein Privateigentum, Kinderzüchtung, Gütergemeinschaft, kein Handel, Oberpriester als Fürst u.s.w.), F. BACON (Nova Atlantis), J. HARRINGTON (Oceana, 1656), D. VAIRASSE (Histoire des Sevarambes), CABET Voyage en Icarie, 2. A., 1842) u. a. Vgl. R. v. MOHL., Staatswissensch. I, 171 ff. Socialistische Ideen oder Institutionen im Urchristentum, bei einigen Patristikern (s. d.), in christlichen Secten, bei den Jesuiten in Paraguay (18. Jhrh.). Ferner bei MORELLY (Code de la nat. 1753: kein Sondereigentum), MABLY (Princ. de morale. Princ. de la législat. 1776: Gleichheitsidee). Das Recht auf Arbeit fordern TURGOT, der Communist BABEUF. Socialistische Lehren bei CH. HALL, R. OWEN, ST. SIMON (»Physiologische« Auffassung der Geschichte, Bedeutung der Arbeit, der arbeitenden Bevölkerung), BAZARD (Umgestaltung des Eigentumsrechts, gegen die freie Concurrenz), ENFANTIN, CH. FOURIER (Théor. des quatre mouvem. 1818. Traité de l'assoc. 1822: psychologische Interpretation der Geschichte, collectivistische Production in »Phalangen«, Phalansterien), LOUIS BLANC (Organisation du travail, 1841: Staat als Arbeitgeber, als Producent, Arbeitspflicht), P. J. PROUDHON (Qu'est ce que la propriété? 1840. De la créat. de l'ordre dans l'human. 1843: Sondereigentum an Boden ist Diebstahl, Idee der Volksbank), CONSIDÉRANT (Destinée sociale,[404] 1834/36), P. LEROUX (De l'humanité, 1840) u. a., ferner bei J. G. FICHTE (s. oben), WEITLING, FR. STROMEYER, K. MARLO (»Föderalismus«). Ferner FERD. LASSALLE (»Ehernes Lohngesetz«, Productivassociationen mit staatlichem Credit). Gegen das Privatcapital tritt R. MARX auf (Lehre vom »Mehrwert«, Ausbeutung der Arbeiter, u.s.w.). Er begründet die wirtschaftliche Theorie der Gesellschaft (»ökonomischer Materialismus«, »materialistische Geschichtsphilosophie«). Alles Geistige, »Ideologische«, ist bedingt durch wirtschaftliche als durch Naturverhältnisse. Naturprocesse beherrschen gesetzlich alles Geistige, Ideelle (natürliche, statt der logischen Dialektik Hegels). Hinter dem Bewußtsein wirken als treibende Kräfte wirtschaftliche Factoren, speciell der Wechsel der Productionsverhältnisse. Diese bilden die »reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt, und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Productionsweise des materiellen Lebens bedingt den socialen, politischen und geistigen Lebensproceß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt«. In dialektischer Weise schlägt eine Productionsform durch den Widerspruch zwischen wirtschaftlichem und socialem Factor ins Gegenteil um, und so kommt es durch den Widerspruch zwischen dem individuellen Charakter des Capitalismus und dem Collectivismus der Arbeitsteilung notwendig zum Collectivismus. Die in der Geschichte herrschenden »Klassenkämpfe« enden mit der Expropriation der »Expropriateure« und mit der Socialisierung der Productionsmittel (Zur Krit. d. polit. Ökonomie 1859, 2. A. 1897. Das Capital 1867 ff.). Gemäßigter lehrt die wirtschaftliche Geschichtsphilosophie FR. ENGELS. Die »letzten Ursachen« der socialen Veränderungen sind wirtschaftlicher Art, aber die »ideologischen« Factoren reagieren aufeinander und auf die ökonomische Basis (Herrn Eugen Dührings Umwälz. d. Wissensch. 1878. Briefe, in: Der socialist. Akademiker, October 1895. Urspr. d. Famil. 1884. Entwickl. d. Social. 1883, 4. A. 1891). Noch maßvoller ED. BERNSTEIN: »Die rein ökonomischen Ursachen schaffen zunächst nur die Anlage zur Aufnahme bestimmter Ideen, wie aber diese dann aufkommen und sich ausbreiten und welche Form sie annehmen, hängt von der Mitwirkung einer ganzen Reihe von Einflüssen ab« (Die Voraussetzungen d. Social. 1889, S. 9). Vgl. die Schriften von KAUTSKY, PLECHANOW, MEHRING, L. WOLTMANN (Der histor. Material. 1900), LABRIOLA. E. BELFORT-BAX, K. SCHMIDT, J. STERN, A. LORIA, die Kritiken des Marxismus von P. WEISENGRÜN, O. LORENZ (Die material. Geschichtsauffass. 1897), TH. G. MASARYK (Die philos. u. sociol. Grundlag. d. Marxism. 1899), K. STAMMLER (Wirtsch. u. Recht), P. BARTH (Jahrb. f. Nationalök. 1896) u. a. – Gegen die materalistische Geschichtsphilosophie bemerkt P. BARTH: »Es ist selbstverständlich, daß letztere (die ökon. Einrichtungen) wie alle Einrichtungen die Weltanschauung der unter ihnen lebenden Menschen gestalten helfen, aber ebenso notwendig, daß sie nicht allein den Ideengehalt gestalten« (Philos. d. Gesch. I, 325). Die Welt der Ideen »dringt auch ein in die Ökonomie und verhindert, daß sie ein Tummelplatz des reinen Begehrens werde« (l. c. S. 349, 353, 363. vgl. O. FLÜGEL, Ideal. u. Mat. S. 44, 144. SIMMEL, Probl. d. Geschichtsphilos. S. 2). K. BREYSIG bemerkt: »Die wirtschaftlichen Verhältnisse werden durch Klassen- und Standesorganisation vielleicht ebenso häufig beeinflußt wie umgekehrt« (Culturgesch. II, 764). TH. LINDNER erklärt »Obgleich materielle Verhältnisse zu den gewichtigen Ursachen geschichtlicher Veränderungen gehören, entscheiden sie nicht allein den[405] Gang der Geschichte. Erst dadurch, daß sie Bedürfnisse materiellen und auch geistigen Inhaltes und durch sie auf deren Befriedigung Gerichtete Ideen erwecken, wirken sie, und erst die Ideen werden maßgebend« (Geschichtsphilos. S. 118). Und MASARYK: »Die ökonomische Erklärung verschleiert die Fülle und den Inhaltsreichtum der geschichtlichen Ereignisse und des socialen Lebens überhaupt« (Die philos. u. sociolog. Grundlag. d. Marxism. S. 147 f.).
Einen ethischen Socialismus lehren K. VORLÄNDER (Kant u. d. Social. 1900), F. STAUDINGER (Eth. u. Polit. 1899), L. WOLTMANN (Der histor. Material. 1900. Syst. d. moral. Bewußts. 1898). Idealistisch, ethisch und religiös fundiert muß der Socialismus nach H. COHEN sein (Einl. mit krit. Nachtrag zu Fr. Alb. Langes Gesch. d. Mat.5, 1896). P. NATORP vereinigt in der »Socialpädagogik« Pädagogik und praktische Sociologie, Ethik des einzelnen und der Gesamtheit. Ihr Problem sind »die Wechselbeziehungen zwischen Erziehung und Gemeinschaft« (Socialpäd. S. V). Jede menschliche Gemeinschaft ist eine Willensgemeinschaft (Socialpäd. S. 75). Das sociale Leben wird wie bei Stammler (s. unten) bestimmt. Materiale Bedingung socialer Tätigkeit ist »die Möglichkeit, das Tun von Menschen, als bestimmbaren obgleich willensfähigen Wesen, auf Grund causaler Erkenntnis zu beherrschen und sie, als Mittel zu voraus feststehendem und zwar gemeinschaftlichem Zweck, mit technischem Vorteil zu vereinen« (l. c. S. 138). Die sociale Regelung bedarf der praktischen Vernunft (l. c. S. 143. »Monismus des socialen Lebens«, l. c. S. 145, wie Stammler). Drei Momente der socialen Tätigkeit gibt es: Arbeit, Willensregelung, vernünftige Kritik (l. c. 51. 146), drei Klassen socialer Tätigkeit (l. c. S. 149 ff.). Das Recht ist ein Mittel für andere Zwecke. Endzweck der socialen Gemeinschaft ist ein Leben, in dem Vernunft herrscht (l. c. S. 158). Sociale Naturgesetze lassen sich zur Zeit nicht aufstellen (l. c. S. 162). Nach K. STAMMLER ist sociales Leben das »durch äußerlich verbindende Normen geregelte Zusammenleben von Menschen«. Normen regieren das sociale Verhalten. »Materie« des socialen Lebens ist die (sociale) Wirtschaft, welche nur als ein rechtlich geregeltes Zusammenwirken besteht, »Form« das Recht (Wirtsch. u. Recht S. 83 ff.. Lehre vom richt. Recht S. 233 ff.). Die sociale Geschichte ist die Geschichte von Zwecken (Lehre vom richt. Recht, S. 610 ff.). Die sociale Geschichte ist als Fortschreiten der Menschheit zum Bessern, zum Richtigen aufzufassen (l. c. S. 617 ff.). Endziel ist die Gemeinschaft frei wollender Menschen, in welcher ein jeder die objectiv berechtigten Zwecke des andern zu den seinigen macht. – Vgl. die Zeitschriften: Zeitschr. f. Socialwiss.. Socialist. Monatshefte. Polit.-anthropol. Revue 1902. Vierteljahrsschr. f. wiss. Philos. u. Sociol.. Revue internat. de Sociol.. Année Sociologique. Le mouvem. Sociol.. The American Journal of Sociol.. Rivista italiana di Sociologia. ferner J. STUTZMANN, Philos. d. Gesch., 1808. F. A. CARUS, Ideen zur Gesch. d. Menschh., 1809. SCHLEIERMACHER, Philos. Sittenl. § 258 ff.. W. WACHSMUTH, Entwurf einer Theor. d. Gesch., 1820. K. GUTZKOW, Zur Philos. d. Gesch., 1836. R. MAYR, Die philos. Geschichtsauffass. d. Neuzeit, 1877. L. KNAPP, Syst. d. Rechtsphilos. S. 28. STEINTHAL, Einl. in d. Psychol. I, 349 ff.. L. STEIN, Syst. d. Staatswiss. I, 1852: CH. SECRÉTAN, Études sociales, 1889. RENOUVIER, La philos. analyt. de l'histoire, 1896/97 (Verneinung des Fortschrittes, Dualismus der Ideen). A. H. LLOYD, Philos. of History. L. BEÖTHY, Anf. d. gesellsch. Entwickl. (ung.). 1883. ferner: A. BORDIER, La vie des sociétés, 1887. L. WINARSKI, Essai de méchan. sociale, 1898. A. COSTE, Les principes d'une sociol. objective, 1899. die Schriften von[406] M. BERNÈS, G. RICHARD, FONSEGRIVE. BOSANQUET, The Relation of Sociol. to Philos., Mind VI, N. S. 1897, p. 1 ff.. SACHER, Mechan. d. Gesellsch. 1881. A. FISCHER, Die Entsteh. d. socialen Problems, 1897. HÖFFDING, Eth. S. 257 ff. u. a. Vgl. Rechtsphilosophie, Gesamtgeist, Völkerpsychologie, Statistik, Gesetz, Naturwissenschaft, Geisteswissenschaft.
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