Wille

[745] Wille (boulêsis, voluntas, volitio) ist 1) die allgemeine Bezeichnung für alle Arten von Willensvorgängen, 2) die einheitliche Kraft, Disposition zu einzelnen Wollungen, 3) der bestimmte Inhalt eines Wollens (»Willensmeinung«). Psychologisch umfaßt der Wille sowohl die einfache oder Triebhandlung (s. d.) als auch die zusammengesetzte oder Willkür-Handlung. Das Wollen ist nicht eigentlich definierbar, es ist ein Grundproceß des Bewußtseins, der sich nicht auf einen andern zurückführen läßt (s. Streben). Doch ist der Wille nichts Einfaches, Elementares, sondern jeder Willensact lädt sich in verschiedene Momente zerlegen, die nicht für sich, sondern erst als Bestandteile, Glieder eines eigenartigen Zusammenhanges das Wollen constituieren. Insbesondere erscheinen als solche constituierende Glieder Gefühle (s. d.) und ihre Wirkungen (Strebungen).[745] In allem Wollen liegt als Ziel die Erreichung, Gestaltung eines mehr oder weniger bestimmten Zustandes bezw. die Vermeidung, Entfernung eines solchen. Geht das Wollen unmittelbar von einzelnen Gefühlen (die sich an Empfindungen oder Vorstellungen »knüpfen«) aus, so ist es triebartig, reactiv. geht ihm ein Kampf der Motive (s. d.), Überlegung voraus, so haben wir einen Willkür- oder Wahlact (s. d.) vor uns. Dieser, das eigentliche Wollen, ist eine active Betätigung des Ich (s. d.), welches im Willen seinen centralsten, innersten Kern hat. Je nachdem der Willensact auf den Verlauf der Bewußtseinszustände als solcher (als Apperception, s. d.) oder auf Objecte der Außenwelt gerichtet ist, spricht man von innerer oder äußerer Willenshandlung. Alles Denken (s. d.) ist Willenstätigkeit, ein »Denkwille« besteht, dessen Forderungen im Logischen zum Ausdruck kommen wie die Postulate des praktischen Willens in Recht und Sittlichkeit. Die Einheit des Willens mit sich selbst in allen seinen (möglichen) Functionen zu gewinnen, ist die Grundidee, welche alle individuelle und sociale Entwicklung leitet. Die Willensaction ist das Urbild aller Tätigkeit (s. d.). Indem wir die Dinge als active Kraftcentren auffassen, introjicieren wir (ursprünglich) in sie einen Willen, etwas Willensartiges (s. Kraft, Object). Die Metaphysik kann diese Introjection (s. d.) zu einer bewußten machen und als »transcendente Factoren« der Dinge Willenseinheiten annehmen bezw. die gesamte Weltentwicklung auf ein gegliedertes einheitliches Willens-System zurückführen, dessen Einheit der göttliche Weltwille ist.

Während der Voluntarismus (s. d.) im Willen eine primäre psychische Tatsache erblickt (»autogenetische« Willenstheorie), ist der Wille nach der »heterogenetischen« Theorie nur ein Product oder eine Summe anderer psychischer Factoren, etwas Abgeleitetes, Secundäres.

Zwischen Begehren und Wollen (boulêsis) unterscheidet PLATO (Gorg. 466 D. Charm. 1163. vgl. XENOPHON, Memor. III, 9, 4 f.. IV, 6, 6). Auch ARISTOTELES. Während das Begehren sinnlicher Art ist, geht das Wollen vom Intellect aus. hê gar boulêsis orexis. hotan de kata ton logismon kinêtai, kai kata boulêsin kineitai (De anim. III 11, 433 a 23). Die phantasia bouleutikê ist nur en tois logistikois zôois (l. c. III 11, 434 a 7). Während die boulêsis auch das Unmögliche zum Objecte haben kann, richtet sich die proairesis (s. d.) nur auf Mögliches (proairesis ... ouk esti tôn adynatôn, Eth. Nic. III 4, 1111 b 21. boulêsis d' estin tôn adynatôn, l. c. III 4, 1111 b 22. bouleuometha d' ou peri tôn telôn alla peri tôn pros ta telê, l. c. III 5, 1112 b 12. die proairesis ist bouleutikê orexis tôn eph' hêmin, l. c. III, 3. to ... bouleuesthai kai logizesthai tauton, oudeis de bouleuetai peri tôn mê endechomenôn allôs echein, l. c. VI 2, 1139 a 12 squ.). Die Stoiker bestimmen den Willen (boulêsis) als eulogon orexin (vernünftiges Begehren) (Diog. L. VII 1, 116). »Voluntas est, quae quid cum ratione desiderat, quae autem ratione adversa, incitata est vehementius, ea libido est« (CICERO, Tusc. disp. IV, 6, 12). – Nach LUCREZ geht das (äußere) Wollen von einer motorischen Vorstellung aus: »Dico animo nostro primum simulacra meandi accidere atque animum pulsare... inde voluntas fit« (De nat. rer. IV, 878 squ.). – Im Sinne des Aristoteles definiert die proairesis NEMESIUS (peri phys. p. 279).

Nach AUGUSTINUS ist der Wille das Vermögen der Seele, sich selbst zu bestimmen. »Voluntas est animi motus cogente nullo ad aliquid non admittendum vel adipiscendum« (De duab. anim. 10). Der Wille ist also ein besonderes Vermögen,[746] und dieses ist in allen übrigen Seelenfunctionen mit enthalten (De civ. Dei XIV, 6. s. Voluntarismus). Der Wille ist der Kern des Menschen (De civ. Dei VI, 11. XIV, 6. XIX, 6). »Naturalis appetitus« (Trieb) und »rationalis appetitus« unterscheidet JOH. DAMASCENUS und die Scholastiker. Nach ANSELM gebietet der Wille allen Seelenkräften. »Voluntas non tantum potentia est ad actum specialem, sed generalis motor omnium aliarum potentiarum ad actus suos« (De lib. arb. 14, 19). Nach ALFÂRÂBI ist in allen Seelenvermögen Wille enthalten. AVICENNA unterscheidet die »vis motiva« in »vis imperans motui« (»vis appetitiva, desiderativa«) und »vis efficiens«. Erstere zerfällt in: »vis concupiscibilis« (Begehrungsvermögen) und »vis irascibilis« (Widerstreitskraft) (De anim. IV, 4: »illa, quae vult delectabile et quod putatur utile ad acquirendum, est concupiscibilis, quae vero vult vincere et id quod putatur nocivum repellere, est irascibilis«. vgl. M. Winter, Üb. Avic. Op. egrg. S. 25 f.). AVERROËS definiert: »Voluntas est desideratio cuiusdam agentis erga quandam actionem« (Destr. destr. 2. vgl. Stöckl II, 97). Nach ALBERTUS ist der Wille mit dem Verstande als dessen ausführende Kraft verbunden: »Voluntas in rationali natura intellectui coniuncta est, sicut coniunctum est id quod facit motum ei quod enuntiat et determinat ad quod movendum sit ei quod movetur« (Sum. th. I, 7, 2). »Voluntas proprie est fnis: est enim appetitus in fine requiescens, et sic est pars imaginis. Communiter vero est motor ad omnia quae sunt ad finem, per quae finis potest adipisci: et sic non est pars imaginis, sed principium operativum« (l. c. I, 15, 2). Die »naturalis voluntas« ist »per naturam bona« (l. c. I, 25, 2. II, 136). THOMAS versteht unter »voluntas« teils alles Begehren (3 sent. 17, 1, 1), teils den »appetitus rationalis« (Sum. th. I, 80, 2). Der Intellect bestimmt den Willen, geht ihm voran. »Intellectus altior et prior voluntate« (l. c. I, 82, 3). »Si voluntas Dei ad aliquid volendum per sui intellectus cognitionem determinatur, non erit determinatio voluntatis divinae per aliquid extraneum facta« (Contr. gent. I, 82 f.). »Voluntas antecedens« und »consequens« Gottes sind zu unterscheiden. Wille und Intellect bedingen sich wechselseitig (vgl. Contr. gent. I, 72). »Voluntas et intellectus mutuo se includunt. nam intellectus intelligit voluntatem et voluntas vult intellectum intelligere« (Sum. th. I, 16, 4 ad 1). »Ratio autem et voluntas sunt quaedam potentiae operativae ad invicem ordinatae, et absolute considerando ratio prior est, quamvis per reflexionem efficiatur voluntas prior et superior, inquentum movet rationem« (De verit. 22, 13). Den Primat gibt dem Willen DUNS SCOTUS. »Voluntas est motor in toto regno animae« (In l. sent. II, 42, 4). Der Wille Gottes ist die »prima causa« alles Seins (s. Voluntarismus). »Voluntas imperans intellectui est causa superior respectu actu eins« (In l. sent. IV, 49, 4). Der Wille macht die verworrenen Erkenntnisse des Intellects klar und bestimmt (In l. sent. II, 42, 4). Der Intellect ist nur »partialis causa« des Willens (l. c. IV, 49, 4. vgl. II, 42, 4). »Voluntas est vis collativa sicut intellectus« (Op. Ox. II, 6, 2, 6). Die »volitio« ist ein positiver Act (vgl. H. Siebeck, Die Willenslehre bei Duns Scotus u. sein. Nachfolg., Zeitschr. f. Philos. Bd. 112, S. 179 ff.. s. Willensfreiheit). PETRUS AUREOLUS erklärt: »Voluntas determinat intellectum ad hoc quod agat volitionem. Nam intellectus non ageret nisi determinaretur a voluntate« (In l. sent. II, 267 b). Nach WILHELM VON OCCAM sind Wille und Intellect zwei Wirkungsweisen der Seele (Sent. II, 24).

MELANCHTHON definiert: »Voluntas est potentia appetens suprema ac libere agens monstrato obiecto ab intellectu« (De anim. p. 218 b). SCALIGER erklärt:[747] »Voluntas est intellectus extensus seu promotus ad habendum aut faciendum quod cognoscit« (vgl. Goclen, Lex. philos. p. 330). GOCLEN bestimmt: »Voluntas est inclinatio, per quam solet id perfici quod est ab intellectu conceptum ac cognitum.« »Volitio« ist »appetitio rationalis boni cogniti, orta ab illius approbatione« (Lex. philos. p. 329). »Velleitas« ist »optativa voluntas« (l. c. p. 330). Nach CASMANN ist der Wille »altera logica facultas rationis« (Psychol. C. 6, P. 129). MICRAELIUS definiert: »Voluntas est appetitus rationalis«. Der Wille hängt ab vom Intellect, daher: »Nihil est in voluntate, quod non prius fuerit in sensu.« »Voluntatis functiones sunt velle et nolle.« »Voluntas pendet ab intellectu practico quoad primam inclinationem. sed quoad inclinationes secundas intellectus irritatur a voluntate, ut accuratius rem meditetur.« »Voluntatis actiones aliae sunt elicitae ab ipsa voluntate profectae. aliae imperatae et per locomotivam et appetitum sensitivum praestitae« (Lex. philos. p. 1112). Die »elicitae actiones« gehen vom Willen aus, welcher durch sich etwas begehrt oder verabscheut (l. c. p. 372). – Nach CAMPANELLA ist der Wille »propensio necessaria sponte naturae in bonum« (Univ. philos. IV, 5, 7). Nach L. VIVES ist der Wille eine Fähigkeit »boni expetendi« (De anim. II, 50), »facultas seu vis animi, qua bonum expetimus, malum aversamur« (l. c. II, 98). Der Wille erhält sein »Licht« erst durch den Intellect (ib.). »In voluntate actus sunt duo, approbatio et reprobatio« (l. c. p. 103).

DESCARTES zählt den Willen zu den »actiones animae« (Pass. anim. I, 17). Es gibt innere und äußere Willenshandlungen. »Nostrae voluntates sunt duplices. Nam quaedam sunt actiones animae, quae in ipsa anima terminantur,... Aliae sunt actiones quae terminantur ad nostrum corpus« (l. c. I, 18). Nach SPINOZA ist der Wille keine vom Intellect verschiedene Kraft, er ist wie dieser ein Modus der »cogitatio« (s. d.). »Voluntas certus tantum cogitandi modus est sicuti intellectus« (Eth. I, prop. XXXII). »Voluntas et intellectus unum et idem sunt« (l. c. II, prop. XLIX, coroll.). Das Wollen ist eine Function des Intellects. »In mente nulla datur volitio sive affirmatio et negatio praeter illam, quam idea, quatenus idea est, involvit« (l. c. II, prop. XLIX). Es gibt keinen abstracten Willen, nur concrete Wollungen. »In mente nulla datur absoluta facultas volendi et nolendi, sed tantum singulares volitiones, nempe haec et illa affirmatio, et haec et illa negatio« (l. c. dem.). Der Wille hat keine weitere Ausdehnung als die »facultas concipiendi« (l. c. schol.). Der Wille ist ein Vermögen der Bejahung und Verneinung (De Deo II, 16 f.). – Nach GASSENDI ist der Geist wollend, sofern er auf das als Gutes Erkannte abzielt (Philos. Ep. synt. II, sct. III, 19 f.). Nach LEIBNIZ ist der Wille ein »conatus«, auf das, was man für gut hält, loszugehen und sich vom Schlechten zu entfernen (Nouv. Ess. II, ch. 21, § 5). Er besteht in der Neigung, etwas im Verhältnis zu dem darin enthaltenen Guten zu tun (Theod. I B, § 22).

Nach HOBBES ist der Wille ein abschließender »appetitus«, der aus der Überlegung entspringt. »In deliberatione, appetitus ultimus vel aversio actioni, de qua deliberatum est, immediate adhaerens, est voluntas« (Leviath. I, 6. De corp. C. 25, 13). »I conceive that in all deliberations, that is to say in all alternate succession of contrary appetites, the last is that, which we call the will« (Of liberty p. 311. vgl. De hom. XI, 2). Ein allgemeines Begehren nach Macht besteht bei den Menschen (Leviath. XI). Nach LOCKE ist der Wille ein Tun der Seele, die wissenschaftlich die Herrschaft ausübt über unsere Handlungen, eine Wahlfähigkeit (Ess. II, ch. 21, §15, 17, 29). Der Wille ist die »Kraft der [748] Seele, vermöge deren sie die Betrachtung einer Vorstellung oder deren Nicht-Betrachtung anordnet oder die Bewegung der Ruhe eines Gliedes oder das Umgekehrte in jedem einzelnen Falle vollzieht« (l. c. II, ch. 21, § 5). Nach HARTLEY ist das Wollen ein Begehren von actbewirkender Kraft (Observ. of man II, 50). Nach HUME ist das Wollen eine Wirkung des Gefühls, welches an die Initiation einer Bewegung geknüpft ist (On Pass.). – Nach FERGUSON ist der Wille »die Fähigkeit zu freien Bestimmungen« (Grunds. d. Moralphilos. S. 70). »Der Mensch begehrt natürlicherweise alles, was er sich als nützlich vorstellt« (l. c. S. 79 ff.). Als ein Entscheidungsvermögen bestimmt den Willen REID: »Every man is conscious of a power to determine, in things which he conceives to depend upon his determination. To this power we will give the name of will« (Ess. on the pow. III, p. 59). Nach BROWN ist Wille die ungehemmte Betätigung des Begehrens (Cause and effect, p. 52).

Nach CONDILLAC ist Wille »un désir absolu, et tel. que nous pensons qu'une chose désirée est en notre pouvoir« (Trait. d. sens. I, oh. 3, § 9. vgl. Log. p. 69). BONNET definiert: »Vouloir est cet acte d'un être sentant ou intelligent, par lequel il préfere entre plusieurs manières d'être celle qui lui procure le plus de bien ou le moins de mal« (Ess. anal. XII, 147). Der Wille hat notwendig ein Object, er setzt Erkenntnis oder Empfindung voraus (ib.). Der Wille ist activ (l. c. XII, 148). – Nach HOLBACH ist der Wille eine motorische Gehirndisposition, »une modifcation de notre cerveau, par laquelle il est disposé a l'action, c'est-à-dire à mouvoir du corps. Vouloir, c'est être disposé à l'action« (Syst. de la nat. I, ch. 8, p. 115). ROBINET bemerkt: »Une volition est, pour le cerveau, le mouvement d'un certain système des fibres. Dans l'âme c'est ce qu'elle éprouve en conséquence du mouvement des fibres, c'est une inclinaison à quelque chose, une complaisance dans cette chose-là« (De la nat. I, p. 300). – Nach DESTUTT DE TRACY ist der Wille »la faculté que nous avons de sentir ce qu'on appelle des désirs«. Er ist ein »résultat de notre organisation« (Élém. d'idéol. I, ch. 5, P. 71). Im engeren Sinne ist der Wille die Fähigkeit, etwas gut zu finden (l. c. II, ch. 9). Die Simultaneität von Wille und Bewegung lehrt M. DE BIRAN (Nouv. consid. p. 377). Im Willen wird sich das Ich (s. d.) als Kraftcentrum bewußt, im »effort voulu« der Objecte (s. d.).

Als selbständiges Vermögen faßt den Willen (das Begehren, s. d.) CHR. WOLF auf. »Appetitus rationalis dicitur, qui oritur ex distincta boni repraesentatione« (Psychol. empir. § 880 ff., 890 f.). Das Wollen besteht »in einer Bemühung, eine gewisse Empfindung hervorzubringen« (Vern. Ged. I, § 910. vgl. § 878). »Indem wir uns eine Sache als gut vorstellen, so wird unser Gemüt gegen sie geneiget. Diese Neigung des Gemütes gegen eine Sache um des Guten willen, das wir bei ihr wahrzunehmen vermeinen, ist es, was wir den Willen zu nennen pflegen« (l. c. § 492). »Der vorhergehende Wille ist, welcher entsteht, wenn noch nicht alle Bewegungsgründe beieinander sind: der nachfolgende Wille aber ist derjenige, welcher statthat, wenn die Bewegungsgründe alle beieinander sind« (l. c. § 504). BILFINGER bestimmt: »Voluntas et noluntas est conatus erga bonum vel contra malum distincte sive per intellectum repraesentativum« (Diluc. p. 292). Nach CRUSIUS ist der Wille »die Kraft eines denkenden Wesens, nach seinen Vorstellungen zu handeln« (Vernunftwahrh. § 427). Der Wille ist eine Grundkraft (Moral § 6 ff.). Nach G. F. MEIER ist der Wille das »Vermögen, etwas vernünftig zu begehren und zu verabscheuen« (Met. III,[749] 343). Nach RÜDIGER ist der Wille ein besonderes Seelenvermögen (De sens. veri et fals. V. Phys. divin. III, 16). Nach PLATNER ist der Wille eine Wirkung der »Ideen« (s. d.), auf welcher das Begehren und Verabscheuen beruht (Philos. Aphor. II, § 353). Das Willensvermögen äußert sich »in einem Bestreben der Seele und in einer damit verbundenen Anstrengung der Werkzeuge der Phantasie, Ideen zu beleben oder zu vernichten..., je nachdem sie in der Vorhersehung ein angenehmes oder unangenehmes Verhältnis haben zu dem selbsteigenen Zustand« (l. c. § 354 ff.). »Die Willenstätigkeiten... sind Wirkungen von Ideen eines Gutes oder Übels« (l. c. § 361 ff.). Das Willensvermögen ist ein »Teil der Vorstellungskraft« (l. c. § 368 ff.: vgl. Log. u. Met. S. 11). Nach FEDER ist die »Willkür« ein Vermögen der Seele, »nach Wohlgefallen und Gutbefinden ihre Kräfte zu gebrauchen«. »Vermöge dessen öffnen wir unsere Sinnen und verschließen sie, nahen uns zu den Gegenständen und entfernen uns von ihnen, richten unsere Aufmerksamkeit von einem auf das andere, je nachdem es uns gefällt« (Log. u. Met. S. 27 f.. vgl. Willenslehre I). Nach MAASS ist der Wille »das Begehrungsvermögen, sofern es durch Vorstellungen des Verstandes bestimmt wird«. Er ist von Einfluß auf Association und Erweckung der Vorstellungen (Üb. d. Einbild. S. 164 f.). »Der Wille bewirkt, teils durch Abwendung der Aufmerksamkeit, teils vermittelst stärkerer Vorstellungen, daß gewisse Vorstellungen sich nicht associieren, daß sie wenigstens nicht zur Klarheit kommen« (l. c. S. 165 ff.).

KANT bestimmt den Willen als Causalität der Vernunft, als Vermögen, nach Principien zu handeln, ein in der Vernunft begründetes Begehrungsvermögen (Met. d. Sitt.), ein Vermögen der vernünftigen Wesen, »ihre Causalität durch die Vorstellung von Regeln zu bestimmen« (Krit. d. rein. Vern. S. 38). »Verstand und Wille sind bei uns Grundkräfte, deren der letztere, sofern er durch den ersteren bestimmt wird, ein Vermögen ist, etwas gemäß einer Idee, die Zweck genannt wird, hervorzubringen« (WW. IV, 439). Der Wille ist ein Vermögen, »der Vorstellung gewisser Gesetze gemäß sich selbst zum Handeln zu bestimmen« (Grundleg. zur Met. d. Sitt. 2. Absch. S. 63). Reiner Wille ist ein solcher, der nicht sinnlich-empirisch, sondern »ohne alle empirische Bewegungsgründe, völlig aus Principien a priori« bestimmt wird (Grundleg. zur Met. d. Sitt., Vorr. S. 17). Der Wille »ist nichts anderes als praktische Vernunft«. Der vernünftige Wille ist »ein Vermögen, nur dasjenige zu wählen, was die Vernunft unabhängig von der Neigung als praktisch notwendig, d. i. als gut, erkennt« (l. c. 2. Abschn., S. 45. vgl. Autonomie, Imperativ, Sittlichkeit).

Nach KRUG ist der Wille »ein nach Begriffen und Regeln tätiges, mithin ein intellectuelles Begehrungsvermögen« (Fundamentalphilos. S. 185). Der Wille strebt »nach etwas nur darum und sofern, weil und wiefern es als gut gedacht wird« (Handb. d. Philos. I, 62). Nach FRIES ist der Wille das obere Begehrungsvermögen, das Vermögen besonnener Entschlüsse (Psych. Anthropol. § 63), ein »Vermögen, nach der Vorstellung von Regeln zu handeln« (l. c. § 64). Nach BOUTERWEK sind der Wille und die anderen Seelenkräfte »nur besondere Modificationen einer und derselben lebendigen Tätigkeit« (Lehrb. d. philos. Wissensch. I, S. 80). Nach G. W. GERLACH ist der Wille »der den Organismus des Lebens durchdringende Trieb in der Form des Denkens«. Er ist »als eine Form des Lebens mit bestimmter materieller Erfüllung erst das Werk geistiger Entwicklung«, das Glied eines successiv fortschreitenden Processes[750] (Die Hauptmomente d. Philos. S. 150 ff.). Nach BIUNDE ist Wollen »das vernünftige Begehren des bereits gesetzten Zweckes und der Anwendung der Mittel für den Zweck« (Empir. Psychol. II, 436 ff.). Nach LICHTENFELS ist der Wille »die wirkliche Selbstbestimmung der Freiheit« (Gr. d. Psychol. S. 173). Nach HEINROTH ist der Wille die Kraft des Anfanges, der Selbstbestimmung (Psychol. S. 136 ff.). Nach HILLEBRAND ist der Wille »die psychische Selbstmacht..., insofern sie sich aus dem Gesichtspunkte der absoluten Zweckbestimmung der Dinge vollzieht« (Philos. d. Geist. I, 298). Zu unterscheiden sind: »Triebwille«, »willkürlicher Wille«, »freier Wille« (l. c. S. 299 ff.). E. REINHOLD sieht das constitutive Merkmal des Willens in dem Charakter der Activität und Freiheit. »Denn die Willenskraft ist das Vermögen des beschränkten Ich, im Denken seiner Zwecke und der Weisen, wie die Zwecke ausgeführt werden können, und im Gefühle der Teilnahme für und wider die Gegenstände seines Denkens teils zu der Hervorrufung und Festhaltung der Vorstellungen, wie auch mittelbar hierdurch zu der Leitung und Beherrschung seiner Gemütsempfindungen, teils zu dem seine Gedanken und Empfindungen ausdrückenden und seine Absichten vollziehenden Muskelgebrauche – wählend zwischen entgegengesetzten Fällen sowohl der Art des Tuns, als des Tuns und des Unterlassens – mit eigentlichster Selbsttätigkeit sich zu bestimmen« (Lehrb. d. philos. propäd. Psychol. S. 281 ff.). Vgl. die Schriften von WEISS, ÜBERWASSER u. a. (s. Psychologie).

J. G. FICHTE definiert: »Sich mit dem Bewußtsein eigener Tätigkeit zur Hervorbringung einer Vorstellung bestimmen, heißt Wollen« (Vers. ein. Krit. all. Offenbar. § 2). Rein ist der Wille, »wenn Vorstellung sowohl als Bestimmung durch absolute Selbsttätigkeit hervorgebracht ist. – Dieses ist nur in einem Wesen möglich, das bloß tätig und nie leidend ist, in Gott« (ib.). »Ein Wollen ist ein absolut freies Übergehen von Unbestimmtheit zur Bestimmtheit, mit dem Bewußtsein desselben« (Syst. d. Sittenlehre S. 240. vgl. Gr. d. Naturrechts 1796, S. 168). Der Wille ist »derjenige Punkt, in welchem Intelligieren und Anschauen oder Realität sich innig durchdringen« (WW. I 2, 708. vgl. Ich). Nach SCHELLING ist Wille »Ursein« (s. Voluntarismus). Gott bedarf, »als die unmittelbare Potenz des unbegrenzten Seins«, »nichts als zu wollen, und hinwiederum jenes unbegrenzte Sein ist das durch sein bloßes Wollen Gesetzte«. Dieser Wille ist ein »immanenter, ein nur sich selbst bewegender Wille« (WW. I 10, 277). Der Wille, das blind Seiende, ist etwas im Absoluten, das überwunden wird, zum Nichtwollen zurückgebracht, ja zuletzt als »ruhender Wille, als reine Potenz« gesetzt werden kann (l. c. S. 277 f.. vgl. WW. II 3, 206). (Vorläuferin dieser Lehre ist die J. BÖHMEs, nach welcher in Gott ein »Ungrund«, ein unbestimmter Naturwille, Finsternis ist, in welches das erste, das Lichtprincip sich imaginiert. Beschr. d. drei Princip. göttl. Wesens, 1618. vgl. unten E. v. HARTMANN.) – Nach ESCHENMAYER ist das Wollen »eine Function, welche aus der uns eingeborenen Idee der Tugend ihren Ursprung nimmt und die höchste Freiheit bezweckt« (Psychol. S. 379). SUABEDISSEN erklärt: »Das Wollen, in seiner Bewegung betrachtet, ist die Tätigkeit des geistigen Lebens, worin es die Richtung zum Wirken nimmt, und ist als Erweisung des geistigen Lebens immer zugleich ein Denken. Für sich betrachtet aber ist jedes Wollen eine bewußte Selbstbestimmung des Lebens«. Der Wille ist »das Leben als bewußte Selbstbestimmungskraft« (Grdz. d. Lehre von d. Mensch. S. 139 ff.). Denken und Wollen sind gegenseitig abhängig voneinander (l. c. S. 167). – Nach CHR. KRAUSE ist Wollen »diejenige Tätigkeit,[751] worin das Ich als ganzes Ich seine Tätigkeit selbst bestimmt, so daß durch die Tätigkeit des Ich das Gute, das ist das Wesentliche, in der Zeit verwirklicht werde« (Vorles. E.. 240. vgl. S. 140. Log. S. 51. Anthropol.. vgl. AHRENS, Naturrecht I, 238).

Nach HEGEL ist der Wille eine Entwicklungsstufe des Geistes, praktischer Geist, freie Intelligenz (Encykl. § 443, 481. vgl. J. E. ERDMANN, Grundr. d. Psych. § 124, 167). Nach K. ROSENKRANZ hebt sich der theoretische Geist zum praktischen auf, oder er ist schon an sich der praktische, »indem das Denken die freie Selbstbestimmung des Subjectes ist, durch die es sich mit sich selbst erfüllt«. Das Denken ist schon Wollen, beide setzen einander voraus (Psychol.3, S. 414 f.). Nach MICHELET will der Wille die Identität von Subject und Object nicht auf allgemeine Weise, sondern im einzelnen verwirklicht sehen, er ist eine Verendlichung der Intelligenz (Anthropol. S. 441). Der Wille ist sinnlicher, reflectierter und freier Wille (l. c. S. 442 ff.). – Vgl. G. BIEDERMANN, Philos. als Begriffswissensch. I, 297 ff.

Den Willen (im engeren Sinne) bestimmt HERBART (der im Wollen ein secundäres Phänomen, eine Function des Vorstellens, s. d., erblickt, s. Begehren) als »eine Begierde, verbunden mit der Voraussetzung der Erlangung des Begehrten« (Lehrb. zur Psychol. S. 154, vgl. S. 78). »Der Wille hat seine Phantasie und sein Gedächtnis, und er ist um desto entschiedener, je mehr er dessen besitzt« (l. c. S. 154 f.). »Der Wille ist das Inwendigste im Menschen und in der Gesellschaft« (Encykl. S. 97. vgl. Psychol. als Wissensch. II, § 151). G. SCHILLING bestimmt das Wollen als »ein dauerndes, von mehreren andern Vorstellungen unterstütztes Begehren, dessen Befriedigung der Begehrende trotz, der Hindernisse als erreichbar annimmt« (Lehrb. d. Psych. S. 172 f.. vgl. S. 24. vgl. STIEDENROTH, Psychol.). WAITZ bemerkt: »Soll etwas gewollt werden, so muß es zunächst begehrt, ferner als Endpunkt einer Reihe von Ursachen und Wirkungen vorgestellt werden, und endlich müssen wir entweder den Anfangspunkt dieser ganzen Reihe oder einen wesentlich modificierenden Eingriff in sie an einer bestimmten Stelle als abhängig von unserer Selbsttätigkeit betrachten« (Lehrb. d. Psychol. S. 424). Auch nach ALLIHN ist der Wille eine höhere Art der Begehrung (Gr. d. allg. Eth. S. 53). Ähnlich bestimmen das Wollen DROBISCH (Empir. Psychol. § 99), STRÜMPEL (Vorsch. d. Eth. S. 97 ff.), VOLKANN (Lehrb. d. Psychol. I4, 451 f.), DRBAL (Psychol. § 131 f.), LINDNER (Lehrb. d. Psychol. S. 214 ff.. vgl. O. FLÜGEL, Vierteljahrsschr. f. wiss. Philos. XVIII, 1890, S. 30 ff.). Ähnlich auch BENEKE (der aber dem Voluntarismus s. d., sich nähert): »Das Wollen ist ein Begehren, bei welchem wir zugleich (mit Überzeugung) das Begehrte als von diesem Begehren aus erreicht oder verwirklicht vorstellen« (Neue Psychol. S. 203. Lehrb. d. Psychol. § 201. Pragmat. Psychol. I, 73. Gr. d. Sittenl. I, 129). Es gibt nicht einen »Willen«, sondern eine Anzahl von Willensangelegtheiten (Gr. d. Sittenl. II, 8). – Nach TRENDELENBURG ist der Wille das Begehren, welches der Gedanke durchdrungen hat. – Ein des Zieles bewußtes Streben ist das Wollen nach LIPPS (Grundtats. d. Seelenleb. S. 613). Nach JODL ist der Wille ein Name für »diejenigen Strebungen..., welche durch wiederholte Befriedigung sehend geworden, d.h. mit der Vorstellung eines Zweckes oder Triebes associiert sind« (Lehrb. d. Psychol. S. 719 ff.). Vgl. GEORGE, Psychol. S. 598 ff.

Als selbständige Kraft, als das Treibende im Bewußtsein, im Leben, in der gesamten Natur betrachtet den Willen SCHOPENHAUER (s. Voluntarismus).[752] »Das Primäre und Ursprüngliche ist allein der Wille, das thelêma, nicht boulêsis« (Neue Paralip. § 149). Der »Wille zum Leben« ist »nicht zerteilt, sondern ganz jeglichem individuellen Wesen« (l. c. § 150). Der Wille ist das An-sich der Dinge (s. d.). Das ist er auch nach L. NOIRÉ (Einl. u. Begr. ein. monist. Erk. S. 42 ff.). »Wille ist das Geistige aller Wesen, insofern es sich als subjective Causalität äußert. Empfinden ist das Geistige aller Wesen, insofern die objective Causalität der Außenwelt in dasselbe einzieht« (L c. S. 47). Als Weltsubstanz, die in einer Vielheit von »Individuallebensfactoren« existiert, bestimmt den Willen BAHNSEN (Zur Philos. d. Gesch. 6. 64 ff.. vgl. Der Widerspr. I, 436). Voluntaristen (g. d.) sind auch R. HAMERLING, MAINLÄNDER u. a. Nach E. v HARTMANN ist der Wille ein Attribut des »Unbewußten« (s. d.). Die Function des Willens ist »Übersetzung des Idealen ins Reale«. Der Wille ist eine selbständige Kraft, aber nur als unbewußter, als welcher er nicht unmittelbar erlebt, nur erschlossen werden kann (Philos. d. Unbew. I10, 59 ff., 446. II10, 45 ff.). »Das Wollen ist unmittelbar unfähig bewußt zu werden, weil es nicht produciertes Phänomen, sondern productive Tätigkeit ist« (Mod. Psychol. S. 197). »Das Wollen ist jederzeit Summationsphänomen aller Atomwollungen, aber nicht bloß dies, sondern noch mehr als dies. es kommt nämlich auf jeder Individualitätsstufe noch ein Plus von Wollen hinzu, das dem Eigenwillen (im engern Sinne) dieser Individualitätsstufe entspricht« (ib.. s. Motiv, Gefühl. vgl. auch DREWS, Das Ich, S. 182 ff.. unbewußt ist der Wille auch nach C. GÖRING, Syst. I, 60 ff.. vgl. WINDELBAND, Vierteljahrsschr. f. wiss. Philos., 1878). – Als »Willen zur Macht« bestimmt das Treibende in allem Geschehen NIETZSCHE. Der bewußte Wille ist aber nichts Einfaches (WW. VII 1, 10), er besteht aus Gefühlen, Affecten, Strebungen, darunter der Affect des »Kommandos« (WW. VII, 1, 19. V, S. 165 f.. XV, 266, 298, 302). Das bewußte Wollen ist schon Product, es liegt ihm der »Wille zur Macht« als Tendenz, als Streben, zugrunde. Der Wille zur Macht, zur »Accumulation von Kraft« beherrscht alles. Aneignen, Herrschen, Mehr-werden, Stärker-werden ist der Kern des Seins (WW. XV, 296). »Der Grad von Widerstand und der Grad von Übermacht – darum handelt es sich bei allem Geschehen« (WW. XV, 297). Jedes Atom ist schon ein Quantum »Wille zur Macht«. Die Dinge sind nichts als »dynamische Quanta, in einem Spannungsverhältnis zu allen anderen dynamischen Quanten« (WW. XV, 297). Alle Causalität ist Kampf zweier an Macht ungleichen Elemente (WW. XV, 299). Es giebt keinen primären »Willen zum Dasein«, aber einen Willen zur Veränderung und Steigerung des Daseins (WW. XI, 6, 269). Der Wille zur Macht wirkt im Mechanischen, Chemischen, Organischen, Geistigen, Socialen, Ethischen, Ästhetischen (s. Bewußtsein, Organismus, Sittlichkeit, Übermensch). Das Ich (s. d.) ist nichts als verkörperter Wille zur Macht (WW. XV, 311). Nichts am Leben hat Wert als der Grad der Macht, dieser ist der höchste Wertmesser (WW. XV, 10). (Über den Willen zur Macht s. auch oben HOBBES. vgl. auch EMERSON: »Das Leben ist ein Verlangen nach Macht«, Lebensführ. C. 2, S. 44 ff., 48: »Plus-Mensch«). – Nach R. SCHELLWIEN ist der Wille »die der Natur urschöpferisch voranstehende Lebensgrundmacht, die nur in ihm, dem Menschen, sich erst als Zweites nachschöpferisch offenbart« (Wille u. Erk. 1899, S. 29). Der Wille ist »das Vermögen, allen mannigfaltigen Inhalt des Bewußtseins in sich aufzuheben und der absoluten Selbstbestimmung zu unterwerfen« (l. c. S. 1). Er ist die Quelle aller Erkenntnis (l. c. S. 32). »Die menschliche Erkenntnis ist also die Bewegung des beständig[753] aus seiner Negativität hervorgehenden und sein positives Leben in idealer nachschöpferischer Hervorbringung der Natur bewährenden Willens« (l. c. S. 35). Der Erkenntniswille ist Grund der Erfahrung (l. c. S. 36). Die Selbstverwirklichung ist das Wesen des Willens (l. c. S. 45). Der »Allwille« ist die immanente Ursache des Individualwillens, »er lebt in den Individuen als ihre eigene Kraft« (l. c. S. 75).

Als selbständige psychische Kraft faßt den Willen FORTLAGE (Syst. d. Philos. I, 464. s. Trieb) auf. Ferner ULRICI (Leib u. Seele S. 559, 607), Der eigentliche Wille ist von Trieb und Begehren verschieden, ist Selbstbetätigung, hemmende Function, setzt ein Unterscheiden voraus (Gott u. d. Nat. S. 577). Nach M. CARRIERE ist das geistige Wesen »ein ewiges Wollen seiner selbst« (Ästh. I, 37). »Unser Wesen ist Selbstgestaltungskraft. vom Bewußtsein erleuchtet, heißt sie Wille« (Sittl. Weltordn. S. 76). »Der Wille ist das Wirkende, sich aus sich selbst Entscheidende und Bestimmende, er ist das reine Können, das sich durch die Vernunft erleuchten läßt, dein der Gedanke Ziele setzt und Wege weist, der selber aber das Bewegende, der Quell der Tat ist« (Sittl. Weltordn. S. 32). Die göttliche Urkraft ist Wille (l. c. S. 132). PLANCK bestimmt den Willen als »das Beherrschende im Menschen« (Testam. ein. Deutsch. S. 45). Der Wille ist eine »übersinnliche, d.h. von aller unmittelbaren Beziehung auf die Nervenbestimmtheiten und die Sinnesempfindungen geschiedene Form der Selbstbestimmung« (l. c. S. 325). Nach J. H. FICHTE ist der Wille »die Fähigkeit des Geistes, seinen gegebenen Zustand... zu verändern oder ihn gegen die eintretende Veränderung festzuhalten«, »das Vermögen, aus sich selbst sich zu bestimmen« (Psychol. II, 131). Er ist »der gemeinsame Träger und der Grund aller Zustände und Veränderungen im Geiste« (l. c. S. 132). Erkennen, Fühlen, Wollen sind untrennbar (l. c. S. 133). Einen abstracten Willen gibt es nicht (l. c. S. 125), auch kein subjectloses Wollen. »Jeder Wille ist Eigenwille eines Realwesens« (l. c. S. 125). Im weiteren Sinne ist Wille »die Selbstbehauptungsmacht in jedem Wesen« (l. c. S. 124). Der »Grundwille« ist »dasjenige, was der Mensch durch alle einzelnen Volitionen hindurch bleibend und unablassend, instinctiv oder bewußt anstrebt« (l. c. II, 77 f.). Nach L. FEUERBACH ist der Wille »Selbstbestimmung, aber innerhalb einer vom Willen des Menschen unabhängigen Naturbestimmung« (WW. X, 51 ff., 58. »Ich will heißt, ich will glücklich sein«, S. 64 f.). Nach LOTZE kann der Wille »nur jene innern psychischen Zustände erzeugen, welche der Naturlauf zu Anfangspunkten der Wirkung nach außen bestimmt hat. die Ausführung der Wirkung dagegen muß er der eigenen unwillkürlichen Kraft überlassen, mit der jene Zustände ihre Folgen herbeizuführen genötigt sind« (Med. Psychol. S. 301). Der Wille enthält »ein eigentümliches Element geistiger Regsamkeit«, ist nicht aus Vorstellung und Gefühl ableitbar (Mikrok. I2, 286). Die wahre Wirksamkeit des Willens besteht in der »Entscheidung über einen gegebenen Tatbestand« (l. c. S. 288. vgl. S. 269 ff.). »Das Gefühl, welches unsere Bewegungen begleitet, ist... nicht die Empfindung unseres Willens in dem Schwunge seiner den Erfolg erzwingenden Tätigkeit, sondern die Wahrnehmung der Effecte des Willens, nachdem sie auf völlig unwahrnehmbare Weise hervorgebracht sind« (Mikrok. III2, 590). Nach v. KIRCHMANN gehört das Wollen zu den »elementaren Zuständen der Seele« (Grundbegr. d. Rechts u. d. Mor. S. 6). Die Stärke des Willens wird hauptsächlich durch die Stärke der Gefühle bestimmt, die als Triebfedern wirken. Das Wollen gehört mit den Gefühlen zu den »seienden Zuständen« der Seele[754] (l. c. S. 7). Nach B. CARNERI ist der Wille »die in Tätigkeit übergehende Seele« (Sittl. u. Darwin. S. 132). Nach A. SPIR ist unser Wille »der Ausdruck des in unserem Wesen liegenden realen Widerspruchs« (Denk. n. Wirkl. II, 152). »Aller Wille entspringt aus dem innern Widerspruch, welcher als Schmerz und Mangel an Befriedigung gefühlt wird, und hat zum Ziele die Beseitigung dieses Widerspruchs, d. k. einen Zustand der Identität des fühlenden Wesens mit sich« (l. c, S. 158).

Nach W. ROSENKRANTZ entwickelt sich das Wollen wie das Denken aus dem »Vermögen der freien Selbstbestimmung« (Wissensch. d. Wiss. I, 240). Nach GUTBERLET ist der Wille ein mit Erkenntnis sinnlicher oder geistiger Güter verbundenes Streben (Psychol. S. 172 ff.). Nach HAGEMANN setzt das Wollen eine besondere Kraft der Seele voraus. Der Wille ist »das Vermögen, ungenötigt sich selbst zu bestimmen« (Psychol.3, S. 121 f.). – TÖNNIES versteht unter dem »Wesenwillen« »das psychologische Äquivalent des menschlichen Leibes« (Gem. u. Gesellsch. S. 99 f.). Eine Form dieses Willens ist das Gedächtnis (l. c. S. 113. s. Voluntarismus). SIGWART erklärt: »Das bloße im Moment auf äußere Reize entstehende Begehren erscheint als etwas Passives, was dem Subject angetan wird, was es in sich findet..., erst wenn die Reflexion auf das eigene Selbst dazwischen tritt, das die unwillkürlichen Regungen beherrscht und entweder hemmt oder durch eigene Tätigkeit bejaht und zu den seinigen macht, tritt das Wollen ein« (Klein. Schrift. II2, 141. vgl. Log. II2, 727 f., Voluntarismus). Nach NATORP ist Wille »Zielsetzung, Vorsatz einer Idee, d. i. eines Gesollten« (Socialpäd.2, S. 5). »Der letztbestimmende Grund einer jeden Zwecksetzung... ist nichts anderes als die jeder einzelnen Willensentscheidung vorgehende weil logisch übergeordnete Einheit, in der alle Zwecksetzung sich vereinige« (l. c. S. 37). Alles Wollen setzt »die formale Einheit der Idee, nämlich des unbedingt Gesetzlichen« als Princip voraus (l. c. S. 40 f.). »Alle Tendenz ist Tendenz zur Einheit« (l. c. S. 46). »Verstand und Wille sind nicht zwei an sich selbständige, erst hinterher zusammenwirkende Vermögen oder seelische Kräfte, sondern sie sind als verschiedene, doch notwendig zusammengehörende Richtungen eines und desselben Bewußtseins nur in der Abstraction zu unterscheiden« (l. c. S. 54). Willenstendenz (»Richtung, Strebung, Tendenz«) ist schon in allem Wahrnehmen und Denken (l. c. S. 56 f.). Das Bewußtseinsmoment: »Setzung eines Objects als sein sollend« ist etwas Ursprüngliches (l. c. S. 59). Nach dem Grade der Bewußtheit der Tendenz ergibt sich eine Folge von »Stufen der Activität«: Trieb (l. c. S. 62 ff.), Wille (l. c. S. 67 ff.), Vernunftwille (l. c. S. 74 ff.). Den Willen constituiert die »concentrative Tätigkeit«, die »praktische Objectsetzung« (l. c. S. 68 f.). Für den reinen oder Vernunftwillen ist »das reine Formgesetz des Willens maßgebend« (l. c. S. 75). »Was sich widerspricht, kann schlechterdings nicht sein. was sich nicht unter ein einstimmiges Gesetz des Wollens fügt kann nicht sein sollen« (ib.. vgl. Allgem. Psychol. 1904. Grundlin. ein. Theor. d. Willensbild., Arch. f. syst. Philos. I – III, 1894 ff.). – H. SCHWARZ unterscheidet zwei Arten von Willensregungen: Begehren und eigentlicher Wille (Psychol. d. Will. S. 40 ff.). »Willensziele« sind »vorgestellte oder unvorgestellte Gegenstände, die, wenn sie wirklich werden, die Acte unseres Gefallens möglichst satt, unseres Mißfallens möglichst ungesättigt machen« (l. c. S. 181. vgl. S. 117). Das »mittelbare« Wollen beruht auf dem analytischen Vorziehen (s. d.), bezieht sich auf das Sein der Mittel (l. c. S. 320). Das Vorziehen ist ein Urphänomen (l. c. S. 318). Das Wollen[755] löst sich auf in Lieberwollen, Gefallen und vorstellungsmäßiges Ursachbewußtsein (ib.). Unter dem Namen »Phänomene der Liebe und des Hasses« faßt BRENTANO Gefühl und Wille zur Einheit zusammen (Psychol. I, 307. Vom Urspr. sittl. Erk. S. 16). Dagegen trennt HÖFLER das Wollen vom Fühlen (Psychol. S. 19). Wollen ist eine Art des Begehrens (l. c. S. 20, 500 ff.. vgl. S. 520 ff.). (Über EHRENFELS s. unten.) Nach A. DÖRING ist der Wille »das Streben unter der Leitung der timologischen Vernunfterkenntnis« (Philos. Güterlehre S. 192. vgl. S. 191). – SCHUPPE betont, der »Wille« sei nicht eine geistige Substanz, aber »das Zeitding, daß diese Ereignisse, d. i. Willensregungen bestimmten Inhaltes bei gewissen Gelegenheiten ganz sicher eintreten, weil es zum Sein des Subjectes gehört« (Log. S. 128 f.). Wollen ist »seine eigene Lust wollen« (Grdz. d. Eth. S. 18). Nach REHMKE ist das Wollen der Kern des Seelenindividuums (Allg. Psych. S. 425). Statt Wollen sagt er »ursächliche Bewußtseinsbestimmtheit«, (l. c. S. 150, s. d.). Willenstätigkeit ist das Wirken des wollenden Bewußtseins (l. c. S. 360). »Alles Wollen ist Wollen von Lustbringendem« (l. c. S. 397). Das Wollen ist eine besondere Bewußtseinsbestimmtheit neben der gegenständlichen und zuständlichen. – Vgl. R. v. SCHUBERT-SOLDERN, Gefühl u. Wille, 1887.

Als bewußten »psychischen« Trieb (s. d.) bestimmt den Willen G. H. SCHNEIDER. Erkenntnisse und Gefühle gehen dem Willen voran (Der menschl. Wille S. 281 ff.). Zweck des Willens ist die Erhaltung der Art u.s.w. (l. c. S. 32 ff.. vgl. S. 76 ff.. S. 406 ff.). Eine Grundfunction des Bewußtseins ist der Wille nach KREIBIG (Werttheor. S. 67). Er ist »jenes Vermögen, welches aller mit dem Erkenntnis- und Gefühlsleben verknüpften psychischen Tätigkeit zugrunde liegt« (Die Aufmerks. S. 2 f.), »dasjenige, was in der Activität der Seele Ausdruck findet« (l. c. S. 2). W. JERUSALEM erklärt: »Willensimpulse gehören in gewissem Sinne zu den ursprünglichsten Erlebnissen. Der menschliche Organismus bringt einen dunklen Drang nach Bewegung schon mit auf die Welt« (Lehrb. d. Psychol.3, S. 183). In der hemmenden Tätigkeit gibt sich der Wille am frühesten und deutlichsten (l. c. S. 184) kund. Die Willensfunction repräsentiert »die Einheit und die Selbständigkeit des Organismus gegenüber der Außenwelt« (l. c. S. 184). Bei dem eigentlichen Willen sind Zweck und Mittel des Handelns deutlich bewußt (l. c. S. 193). Nach JODL ist das Wollen eine Entwicklung des Strebens (s. d., u. oben) (Lehrb. d. Psychol. S. 411 ff., 718 ff.). Das ist auch die Ansicht von LIPPS (Grundtats. d. Seelenleb. S. 613). Im weiteren Sinne ist Wollen jedes Begehren und Streben (l. c. S. 46). freilich ist das Streben nichts Selbständiges, sondern eine Begleiterscheinung unbewußter Processe (l. c. S. 56 ff.). A. PFÄNDER erklärt: »Das Bewußtsein des Willens im eigentlichen Sinne ist ein Specialfall des Bewußtseins des Strebens überhaupt« (Das Bewußts. d. Wollens, Zeitschr. f. Psychol. XVII, 321). Ursprünglich ist das »Gefühl der Spannung, der Anstrengung, der Bemühung, des Drängens, des Strebens, der Tätigkeit« (ib.), das »Willensgefühl« (l. c. S. 322 ff.. vgl. Phänomenol. d. Willens, 1900). N. LOSSKY bestimmt: »Der Wille ist die Activität des Bewußtseins, welche darin besteht, daß jeder unmittelbar als mein empfundene Bewußtseinszustand durch meine Strebungen verursacht wird, und welche sich für das handelnde Subject im Gefühl der Activität ausspricht« (Eine Willenstheor. vom voluntarist. Standp., Zeitschr. f. Philos. XX, 1902, S. 87 ff., 129 f.). Zum Voluntarismus bekennt sich auch R. GOLDSCHEID. Der Wille ist ursprünglicher als die Vorstellung (Zur Eth. d. Gesamtwill,[756] I, 79). Der »Wille schlechthin« ist »lediglich bedingt durch die physischen Vorgänge«, der »vorstellende Wille« »wurzelt in den Gefühlen und tritt erst mit Hülfe der Gefühle in Wirksamkeit« (l. c. S. 66 f.).

Den Voluntarismus (s. d.) vertritt psychologisch (und metsphysisch) W. WUNDT. Nach ihm ist der Wille aber nicht eine einfache, unbewußte Qualität, sondern eine Einheit, welche Gefühl und Empfindung einschließt. Das Wollen ist ein typischer Vorgang, der durch das Gefühl der Tätigkeit (s. d.) charakterisiert ist, die Fähigkeit des Subjects, selbsttätig auf seine Vorstellungen zu wirken. Die »autogenetische« Theorie bestimmt den Willen als »ursprüngliche Energie des Bewußtseins« (vgl. Grdz. d. phye. Psychol. II4, 562 ff.. Philos. Stud. XII, 56. Vorles.3, S. 245. Log. I2, 556. Essays 8, S. 216 f.). Aus bloßen Reflexbewegungen kann das Wollen sich nicht entwickelt haben. die »heterogenetischen« Willenstheorien setzen immer schon die Wirksamkeit des Willens unbewußt voraus (Grdz. d. phys. Psychol. II4, 570 ff.. Eth.2, S. 441 f.). Der Wille steht in engster Beziehung zum Gefühl (s. d.), zum Affect (s. d.). Der Affectvorgang kann in eine plötzliche Veränderung des Vorstellungs- und Gefühlsinhaltes übergehen, die den Affect momentan zum Abschluß bringt. »Solche durch einen Affect vorbereitete und ihn plötzlich beendende Veränderungen der Vorstellungs- und Gefühlslage nennen wir Willenshandlungen. Der Affect selbst zusammen mit dieser aus ihm hervorgehenden Endwirkung ist ein Willensvorgang« (Gr. d. Psychol.5, S. 218). Die bloß mit Vorstellungs- und Gefühlswirkungen abschließenden, innern Willenshandlungen sind Producte einer späteren Entwicklung. Ein Willensvorgang, der in eine äußere Handlung übergeht, ist »ein Affect, der mit einer pantomimischen Bewegung abschließt, die neben der allen pantomimischen Bewegungen eigentümlichen Charakterisierung der Qualität und Intensität de, Affects noch die besondere Bedeutung hat, daß sie äußere Wirkungen hervorbringt, die den Affect selbst aufheben« (l. c. S. 219). »Die ursprüngliche psychologische Grundbedingung der Willenshandlungen ist... der Contrast der Gefühle, und die Entstehung primitiver Willensvorgänge geht wahrscheinlich stets auf Unlustgefühle zurück, die äußere Bewegungsreactionen auslösen, als deren Wirkungen contrastierende Lustgefühle auftreten« (l. c. S. 220). Alle Gefühle (s. d.) enthalten ein Streben oder Widerstreben (l. c. S. 221). Das Gefühl »kann ebensogut als der Anfang einer Willenshandlung wie umgekehrt das Wollen als ein zusammengesetzter Gefühlsproceß und der Affect als ein Übergang zwischen beiden betrachtet werden« (l. c. S. 221). Es gibt einfache und zusammengesetzte Willenshandlungen. Erstere sind die Triebhandlungen (s. d.), sie gehen aus einem einzigen Motiv hervor (l. c. S. 223). »Sobald... in einem Affect eine Mehrheit von Gefühlen und Vorstellungen in äußere Handlungen überzugehen strebt, und sobald diese zu Motiven gewordenen Bestandteile des Affectverlaufs zugleich auf verschiedene, untereinander verwandte oder entgegengesetzte äußere Endwirkungen abzielen, so entsteht aus der einfachen eine zusammengesetzte Willenshandlung« (»Willkürhandlung«, l. c. S. 224). Durch Abschwächung der Affecte entstehen innere Willenshandlungen, welche in Veränderungen des Vorstellungsverlaufes bestehen (l. c. S. 228). Die regressive Entwicklung des Willens besteht in der Mechanisierung (s. d.) desselben (l. c. S. 228 ff.. Grdz. d. phys. Psychol. II4, 561 ff.. Vorles.2, S. 244 ff.. Essays S. 216 f.. vgl. Denken, Apperception, Ich [757] Object). Der Einzelwille ist Glied eines Gesamtwillens (s. d.) (vgl. Eth.2, S. 448 ff., 459). Der Wille ist nicht das Intelligenzlose, sondern die Intelligenz selbst (Syst. d. Philos.2, S. 556). Im Sinne Wundts bestimmen den Willen G. VILLA (Einleit. in die Psychol. S. 256, 264), HELLPACH (Grenzwiss. d. Psychol. S. 9 f.) u. a. – Als System von Wollungen betrachtet das geistige Subject, die Seele (s. d.) MÜNSTERBERG (Grdz. d. Psychol. I, 397). Der Wille umfaßt »alles Bevorzugen, Ablehnen, Bejahen und Verneinen, Lieben und Hassen, kurz alle Phänomene der Selbststellung« (l. c. S. 351). Empirisch-psychologisch aber besteht der Wille nur in 1) Vorstellung eines Erfolges. 2) Gefühl der Zukünftigkeit dieses Vorstellungsinhaltes. 3) die Vorbereitung muß als durch eigene Tätigkeit einleitbar gedacht werden. 4) der Wahrnehmung, daß jene den Erfolg herbeiführende Tätigkeit sich tatsächlich realisiert (l. c. S. 353 ff.. s. unten). – Nach H. COHEN ist der Wille das »Princip der Verwandlungsformen des Subjects« (Log. S. 208). Nach C. STANGE ist er »dasjenige Vermögen, durch welches die Umsetzung psychischer Vorgänge in körperliche Vorgänge bewirkt wird« (Einl. in d. Eth. II, 173 ff.). Nach M. PALÁGYI ist er »die Betätigung unseres Bewußtseins nach allen drei Dimensionen des Raumes« (Neue Theor. d. R. u. d. Z. S. 40).

Nach KROMAN ist das Wollen ein Streben, den durch die Unlustgefühle bezeichneten Zwiespalt des Subjects aufzuheben oder die durch die Lustgefühle bezeichnete Selbstübereinstimmung zu erhalten (Kurzgefaßte Log. u. Psychol. 1890, S. 294 ff., 340). HÖFFDING erklärt: »Psychologisch reden wir von einem Willen überall, wo wir uns einer Tätigkeit bewußt werden und uns nicht durchaus empfangend verhalten« (Psychol.2, S. 398). In dem Willen ist das ganze Bewußtseinsleben als in seinem vollsten Ausdruck gesammelt (l. c. S. 130). Der Wille ist »die fundamentalste Form des Bewußtseinslebens« (l. c. S. 130). Der Wille ist die synthetische Kraft des Bewußtseins (ib.). Ein Drang zur Bewegung geht aller Wahrnehmung schon voraus (l. c. S. 427). Der Wille ist die »active Seite des Bewußtseinslebens« (l. c. S. 424). Alles äußere setzt ein inneres Handeln voraus (l. c. S. 435). Der Wille kann nicht zum Object der Selbstbeobachtung gemacht werden, weil er sich »als fortwährende Voraussetzung über alle wechselnden Zustände und Formen des Bewußtseinslebens erstreckt« (Philos. Probl. S. 31). Im engeren Sinne ist der Wille ein Vorziehen (Psychol.2, S. 424, 430 f.). Denken, Erkennen sind Willensfunctionen, so auch die Aufmerksamkeit (l. c. S. 124, 160 f., 237 f., 431 f.).

Nach WADDINGTON ist die Energie des Willens der reinste Typus der Tätigkeit. Der Wille ist eine Kraft, zu wählen, »Kraft der freien Selbstbestimmung« (Seele d. Mensch. S. 199 ff.). »Der Wille ist die Urkraft unserer Seele, die Grundlage des menschlichen Ich und die Grundform der psychischen Tätigkeit« (l. c. S. 440 ff.). Nach P. JANET ist der »effort« der »type de l'activite« (Princ. de mét. II, 4), »le sentiment de notre propre force« (l. c. p. 20). Der Wille ist »une puissance d'arrêt, un pouvoir d'empêcher« (l. c. p. 8), »un effort répléchi«, »l'unité de l'effort et de l'idée« (l. c. p. 22). Nach RABIER setzt jeder Willensact voraus »la conception de l'acte et la délibération« (Psychol. p. 523 ff.) der Wille ist vom »désir« zu unterscheiden (l. c. p. 534 f.. vgl. GARNIER, Trait. I, 5, 1). Nach RENOUVIER sind »désir et aversion« »passions dynamiques« (Nouv. Monadol. p. 177 ff.). Die äußere Willenshandlung enthält: »1) l'idée du fait comme possible, 2) l'image du mouvement, 3) un certain désir ou consentiment, mais qu'on tient suspendu, de le voir se réalisant« (l. c.[758] p. 226). Der Wille ist die Function »d'appeller ou de maintenir dans la conscience, ou d' éloigner de la conscience les idées de toute nature« (vgl. Psychol. I, 6 ff.). Nach FOUILLÉE ist überall in der Welt Wille (s. Voluntarismus), in uns wird er bewußt (Psychol. d. id.-forc. II, 211). Das Wollen ist ein »fait original« (l. c. p. 247). In allem Bewußtsein ist ein Streben (s. d.) (l. c. I, 303 f.). Der Wille ist »la tendance de l'être au plus grand bienêtre, à la conservation et à l'expansion de la vie« (l. c. p. 255). Das ursprüngliche Bewußtsein ist Streben, Begehren (l. c. I, p. 251). Der Wille ist »le fond de toute existence« (Sc. soc. p. 125). In der »idée-force« (s. Voluntarismus) sind Vorstellung und Streben vereint. Die Wollung ist »la tendance de l'idée d'activité personnelle à sa propre réalisatzon« (l. c. II, 263). Die Willkürhandlung enthält ein »jugement de causalité« (ib.). Die Wollung ist »le désir déterminant d'une fin et de ses moyens, conçus comme dépendants d'un premier moyen qui est ce désir même et d'une dernière fin qui est la satisfaction de ce désir« (l. c. p. 266). – Vgl. GALUPPI, Filosof. della volontà, 1832/40. ROSMINI, Psicolog.. die Schriften von BONATELLI, FIORENTINO u. a.

Eine Activität ist der Wille nach MARTINEAU (s. Voluntarismus. vgl. über secundäres Begehren: Types of eth. theor. II3, 167 ff.). Die Spontaneität des Willens lehrt P. CARUS (Prim. of Philos.). Nach J. DEWEY ist der Wille »the complete activity« (Psychol.). Nach W. JAMES ist der Wille eine Relation zwischen dem Ich und dessen Bewußtseinszuständen, »a relation between the mind and its ideas« (Princ. of Psychol. II, 559 ff.). Anstrengung und Aufmerksamkeit sind dem Willen wesentlich (»to attend to a difficult object and hold it fast before the mind«, l. c. p. 561). Der »effort of attention« ist »the essential of will« (l. c. p. 562). Im Willen ist ein Befehl, Entscheid, ein »fiat«, »the element of consent or resolve that the act shall ensue« (The feeling of efforts 1880). Die eigentliche Willenshandlung geht aus unwillkürlicher hervor (Princ. of Psychol. II, 486 ff.). Im einfachen Willensvorgang ist das Bewußtsein nichts als »the kinaesthetic idea« des zu Geschehenden (l. c. p. 493). »Anticipatory image« plus dem »fiat« constituieren den Willensact (l. c. p. 501). Die Vorstellung einer Bewegung bewirkt in irgend einem Grade die wirkliche Bewegung (l. c. p. 526). »The express fiat, or act of mental consent to the movement, comes in when the neutralization of the antagonistac and inhibitory idea is required« (ib.). Das Bewußtsein ist »in its very nature impulsive« (ib.). Auch nach BALDWIN ist das Anstrengungsgefühl für den Willen charakteristisch (Handb. of Psychol. I, 37, 89, 143. vgl. II, 242 f., 363). Das Moment der Erfahrung in der Entwicklung der Willkürhandlung betont SULLY (Hum. Mind II, ch. 17 f.. Handb. d. Psychol. S. 389 ff.. vgl. STOUT, Analyt. Psychol.. TITCHENER, Outl. of Psychol. ch. 10. J. WARD, Encycl. Brit. XX). Nach L. F. WARD ist in allen psychischen Zuständen »the element of will«, »the conative faculty« (Pure Sociol. p. 142 ff.). »Will is the active expression of the souls meaning.. It is inchoate action.« »The will is that which asserts itself« (ib.). Über BAIN, SPENCER, MAUDSLEY s. unten.

Eine abgeleitete, secundäre Erscheinung erblicken im Willen verschiedene Autoren, teilweise noch mit Annäherung an die autogenetische Willenstheorie. Auf Wirkungen von Vorstellungen (s. d.) führen das Wollen die meisten Herbartianer zurück (s. Streben). Nach FROHSCHAMMER ist der Wille »die Fähigkeit, sich nicht bloß durch den Trieb (als wirkende, treibende Ursache), sondern auch durch Vorstellungen (Ziele) in Bewegung und Tätigkeit bestimmen[759] zu lassen« (Monad. u. Weltphant. S. 77 f.). Der Wille ist nicht das eigentlich Primäre, sondern etwas Abgeleitetes, Gewordenes (l. c. S. 81). Er entsteht durch »Verbindung, gleichsam Vermählung der Phantasie mit den wirkenden Kräften des Daseins« (l. c. S. 78). Nach L. KNAPP setzt sich das Begehren zusammen aus treibenden Gefühlen und getriebenen Vorstellungen. Das Begehren entspringt aus Unlust (Syst. d. Rechtsphilos. S. 114 f.). »Das Begehren ist das von Unlustgefühlen getriebene Denken der Verwirklichung einer Vorstellung« (l. c. S. 118). Die Willkür ist nur bewußte Handlung, aber nicht Ursache des Bewußtseins für das Denken (l. c. S. 72).

Aus dem Gefühl leitet den Willen HORWICZ ab. Jedes Gefühl ist schon Begehren, ist der Grund des Begehrens (Psychol. Anal. III, 4 f., 59 ff.). Der Trieb ist, als Reflex, primitiv, der Wille abgeleitet (l. c. I, 171). Alle Empfindungen lösen Bewegungen aus (l. c. I, 201 ff.). Auf ziellose Bewegungen folgt erst durch Erfahrung die zweckmäßige Willenshandlung (l. c. I, 369 f.. II, 71). Nach TH. ZIEGLER zeigt sich der Wille nur als Gefühl. Das Gefühl ist primär, das Vorstellen secundär, das Wollen tertiär (Das Gefühl2, S. 308 f.). – Auch nach CZOLBE stammt der Wille »aus dem Reiche der Gefühle«. Von den »ruhenden oder passiven« Gefühlen (der Freude und des Schmerzes) sind »active Gefühle des Bedürfnisses« oder Triebe zu unterscheiden. Verbindet sich ein solcher mit der Erinnerung an eine Freude, so entsteht die Begierde und ihre Modificationen. »Wenn die Begierde sich mit der klaren Vorstellung teils dessen verbindet, was sie befriedigt, teils auch wohl der Mittel oder Tätigkeiten (Muskelbewegungen), es zu erreichen, so ist der Wille entstanden... Der feste Glaube an das Können ist zum Wollen unerläßlich, denn der Wille schließt den Beschluß einer Handlung in sich« (Gr. u. Urspr. d. menschl. Erk. S. 235).

Auf die Vorstellung führt den Willen (das Begehren, s. d.) CHR. EHRENFELS zurück. »Ein besonderes psychisches Grundelement Begehren (Wünschen, Streben oder Wollen) gibt es nicht. Was wir Begehren nennen, ist nichts anderes als die – eine relative Glücksförderung begründende – Vorstellung von der Ein- oder Ausschaltung irgend eines Objects in das oder aus dem Causalgewebe um das Centrum der gegenwärtigen concreten Ichvorstellung« (Werttheor. I, 248f.. vgl. I, 618). Begehrungen sind Vorstellungen, die zur Zeit fester haften als andere. Beim eigentlichen Willen kommt zum Streben ein Urteil hinzu (l. c. I, 222, 261. vgl. Arch. f. system. Philos. II). R. WAHLE erklärt: »Wollen ist gegeben durch die Vorstellung solcher Handlungen, denen eine Befriedigung, Lösung eines unruhigen Zustandes folgt, und durch den Beginn solcher Handlungen. Es ist dasselbe: etwas wollen und den Bestand von etwas lieben« (Das Ganze d. Philos. S. 372). Ein besonderer »impulsiver Act« ist nicht gegeben (l. c. S. 373).

Auf Empfindungen, motorische Tendenzen, Bewegungsvorstellungen, Association wird der Wille verschiedentlich zurückgeführt. Nach A. BAIN umfaßt »will« (»volition«) »all the actions of human beings in so far as impelled or guided by feelings« (Ment. and Mor. Sc., Introd. ch. 1, p. 2). Die Motive sind »our pleasures and pains« (l. c. IV, ch. 4, p. 346. »conflict of motives«: ch. 5, p. 354 ff.). Eine Grundlage der »voluntary power« ist die »spontaneity« (s. d.) der Muskelbewegung, der primäre, innerorganische Drang nach Bewegung (l. c. I, ch. 4, p. 79). »Spontaneity expresses the fact tbat the active organs may pass into movement, apart from the stimulus of sensation« (l. c. IV, ch. 1 ff.,[760] p. 318 ff.). Dazu kommt die Controlle der Aufmerksamkeit und des Denkens. Es besteht eine »association of movements with the idea of the effect to be produced« (l. c. p. 337 ff.). Der Wille enthält also 1) »the existence of a spontaneous tendency to execute movements independent of the stimulus of sensation or feelings«, 2) »the link between a present action and a present feeling, whereby the one comes unter the control of the other« (Emot. and Will3, p. 303 ff.. vgl. Ment. and Mor. Sc. ch. 5-6 über »deliberation«). Nach LEWES enthält die Willenshandlung »intention, effort, motor result« (Probl. III, 104). »Will« ist »the abstract generalised expression of the impulses which determine actions, when those impulses have an ideal origin« (l. c. p. 367 ff., 377). Nach H. SPENCER geht das Wollen aus dem Reflex hervor, es ist nur der »Übergang einer idealen in eine reale motorische Veränderung«, wobei der Übergang durch den Gegensatz anderer Bewegungs- oder Veränderungs-Vorstellungen verzögert wird (Psychol. I, § 218, S. 518 ff.). Nach MAUDSLEY ist der Wille keine Wesenheit, sondern »der Ausdruck der wohlgeordneten Coordination der Tätigkeit der höchsten Centren des Seelenlebens« (Die Physiol. u. Pathol. d. Seele 1870, S. 163. vgl. Phys. of Mind p. 409 f.). – Ähnlich ist nach RIBOT der Wille »ein abschließender Bewußtseinszustand, welcher aus der mehr oder weniger complicierten Coordination einer Gruppe von bewußten, halbbewußten oder unbewußten (also rein physiologischen) Zuständen hervorgeht, deren Zusammenwirken eine Handlung oder eine Hemmung herbeiführt« (Der Wille, S. 148). Hauptfactor der Coordination ist der Charakter (ib). Einheit, Beständigkeit, Kraft sind die drei Hauptkennzeichen der vollständigen Coordination (l. c. S. 143). Doch schafft der bewußte Wille (s. Wahl) nichts, er ist nicht Ursache. »Das wahre Geheimnis des Handelns liegt in dem natürlichen Streben der Gefühle und Vorstellungen, sich in Bewegungen umzusetzen« (l. c. S. 149). Gleichwohl ist der Wille eine »individuelle Reaction, welche das Tiefinnerlichste unseres Wesens zum Ausdruck bringt« (l. c. S. 28). Jeder Willensact enthält zwei Elemente: 1) den Bewußtseinszustand ich will, welcher eine Sachlage constatiert, aber wirkungelos ist, 2) einen psychophysischen Mechanismus (l. c. S. 3). Jeder Bewußtseinszustand hat die Tendenz, Bewegung herbeizuführen (l. c. S. 4). kommt Intellect dazu, so hat man die »ideomotorische« (s. d.) Tätigkeit (l. c. S. 6). Als Bewußtseinszustand ist der Wille nichts als Bejahung oder Verneinung (l. c. S. 25). Die Wahl beruht auf Affinität, Anpassung zwischen Ich und Motiven (l. c. S. 25). Grundlage des Willens ist die automatische Tätigkeit (l. c. S. 127 ff.. vgl. CH. RICHET, Ess. de psychol. générale, 1887). Nach PAULHAN ist der Wille nur »la représentation prépondérante, presque exclusive d'un acte, représentation accompagnée d'une tendance prépondérante a accomplir cet acte« (Physiol. de l'espr. p. 105 f.). Eine besondere »volition« gibt es nicht (l. c. p. 101 ff.). – SERGI erklärt: »La volition est un mouvement qui ne vient pas immédiatement après une excitation, mais après une suspension, pendant laquelle il y a une conscience anticipée du mouvement même« (Psychol. p. 407). Der Wille ist nur eine Modification der »force psychique« (l. c. p. 1414). – Vgl. HERZEN, Physiol. de la volonté.

Nach L. GEIGER ist der Wille »nur der im Centrum vorhandene, und wenn er auf dasselbe, anstatt sich auf die Bewegungsorgane fortzupflanzen, beschränkt bleibt, in irgend einer Weise rückwärts auf Empfindung wirkende Bewegungsreiz« (Urspr. u. Entwickl. d. menschl. Spr. I, 58 f.). Nach H. MÜNSTERBERG ist der (psychologisch bestimmte) Wille ein Complex von Empfindungen (Die Willenshandl.[761] 1888, S. 62, 96). »Der Wille selbst besteht aus nichts weiter als aus der von associierten Kopfmuskel-Spannungsempfindungen häufig begleiteten Wahrnehmung eines durch eigene Körperbewegung erreichten Effectes mit vorhergehender, aus der Phantasie, d.h. in letzter Linie aus der Erinnerung geschöpfter Vorstellung desselben, und diese anticipierte Vorstellung ist, wenn der Effect eine Körperbewegung selbst ist, uns als Innervationsempfindung gegeben« (l. c. S. 96. vgl. S. 110. s. oben). – Nach EBBINGHAUS gibt es keine besonderen Willensacte oder Begehrungen, nur Combinationen von Empfindung, Vorstellung, Gefühl (Grdz. d. Psychol. I, 168). Willensacte sind nicht Grunderscheinungen des Seelenlebens, stehen über ihnen (l. c. S. 561). »Der Wille ist der vorausschauend gewordene Trieb. Er enthält zunächst das, was den Trieb charakterisiert, eine irgend welchen Ursachen entstammende Lust oder Unlust nebst den sie begleitenden Tätigkeitsempfindungen, außerdem aber noch ein Drittes, beide Verbindendes: die geistige Vorwegnahme eines Endgliedes der empfundenen Tätigkeiten, das zugleich als lustvolle Beendigung der gegenwärtigen Unlust oder als lustvolle Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Lust vorgestellt wird« (l. c. S. 563). Willensacte sind bestimmte Verbände von Empfindungen, Vorstellungen und Gefühlen (l. c. S. 565). Nach SIMMEL ist der Wille keine specifische Energie der Psyche, sondern »Gefühlsreflex« (Skizze einer Willenstheor., Zeitschr. f. Psychol. IX, 218 ff.. vgl. S. 211 ff., s. Trieb). Auch nach ZIEHEN gibt es kein besonderes Willensvermögen (Leitfad. d. phys. Psychol.2, S. 207). Das Wollen reduciert sich auf Vorstellungen intendierter Bewegungen, begleitet von Gefühlstönen (l. c. S. 206). Nach KÜLPE gibt es keinen besonderen Wahlact (Gr. d. Psychol. S. 462). Der Wille geht auf bestimmte Empfindungsqualitäten als Inhalt des »Strebens« (s. d.) zurück (l. c. S. 275). Die Willenshandlung ist »diejenige äußere oder innere Tätigkeit eines Subjects, die bedingt und getragen ist durch die bewußte Vorstellung ihres Erfolges« (l. c. S. 463). – Nach E. MACH müssen die Willenserscheinungen aus den organisch-physischen Kräften allein begriffen werden (Anal. d. Empfind.4, S. 132 ff.). »Was wir Willen nennen, ist nun nichts anderes als die Gesamtheit der teilweise bewußten und mit Voraussicht des Erfolges verbundenen Bedingungen einer Bewegung« (Populärwiss. Vorles. B. 72). Bei den Willkürhandlungen erkennt das Subject das Bestimmende in den eigenen Vorstellungen, welche diese Handlung anticipieren (Anal. d. Empfind.4, S. 133). Energetisch will den Willen OSTWALD erklären (Vorles. üb. Naturphilos.2, S. 413 ff.). Nach PREYER ist das Begehren die Folge der Erregbarkeitsänderungen des centralen Protoplasmas. Aus dem Begehren, aus rein impulsiven Bewegungen, entwickelt sich durch Gefühl und Vorstellung der Wille (Seele d. Kind. S. 129 ff.). Die »Nolentia« ist ein positiver Erregungszustand (l. c. S. 126). Nach H. KROELL ist der Wille das Endproduct zweier Functionen der Rindencentren: des Intellectes und des Gefühls (Die Seele, S. 21). Nach R. AVENARIUS ist der Wille eine Form des »appetitiven Verhaltens«, beruhend auf der »Einschaltung eines Hindernisses« und Setzung eines Könnens bezw. Nichtkönnens (Krit. d. rein. Erfahr. II, 266 f.). Das Wollen ist eine »affective Reihe« von besonderer Beschaffenheit (l. c. S. 211). – Vgl. J. EDWARDS Treat. on the Will, 1754. BAUMANN, Handb. d. Moral, 1879. Philos. Monatshefte XVII. WUNDT, Philos. Stud. I, 337 ff.. VI, 373 f.. KÜLPE, Philos. Stud. V, 179, 381 f.. TÜRCKHEIM, Zur Psychol. d. Willens, 1900. LIPPS, Vom Fühlen, Wollen und Denken, 1902. MARTY, Vierteljahrsschr. f. wiss. Philos. XIII, 307, 328. EHRENFELS, Über Fühlen u. Wollen,[762] Sitzungsber. d. Akad. d. Wiss. in Wien Bd. CXIV. SPITTA, Die Willensbestimmungen, 1884, S. 16 f., 47. BRADLEY, On pleasure, pain, desire and volition, Mind XIII, 1888, p. 370 ff.. H. CORNELIUS, Psychol. S. 78 ff.. M. WENTSCHER, Eth. I, 241 ff., u. a. Vgl. Willkür, Willensfreiheit, Wahl, Gesamtwille, Voluntarismus, Aufmerksamkeit, Streben, Trieb, Begehren, Wunsch, Nolition, Ich, Object, Kraft, Handlung, Motiv, Gefühl, Seelenvermögen, Überlegung, Entschluß, Glaube, Sittlichkeit, Sollen, Sociologie.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 745-763.
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