Wille [1]

[649] Wille, im (gewöhnlichen) engern Sinne die Fähigkeit des Menschen, durch Zweckvorstellungen (Motive) sich zur Ausführung einer Handlung bestimmen zu lassen. Beim einzelnen Wollen lassen sich drei Hauptstadien unterscheiden: das Auftreten einer oder mehrerer auf bestimmte Ziele gerichteter Begehrungen, die Überlegung, d. h. die geistige Betrachtung dieser Ziele mit Rücksicht auf ihren Wert und ihre Erreichbarkeit, sodann der eigentliche Willensakt oder Entschluß, durch den ein einzelnes Begehren zur alleinigen Herrschaft in der Seele gelangt. Der Entschluß endlich drängt unmittelbar zur Ausführung einer entsprechenden Handlung, durch welche die Willenstätigkeit nunmehr in die Außenwelt übergreift, wofern nicht das zu erreichende Ziel von vornherein als ein in der Zukunft liegendes gedacht war. Entschluß und Handlung werden begleitet von einem ausgeprägten Tätigkeitsgefühl, wodurch sich das Wollen von den passiven Zuständen der Empfindung und des Gefühls wesentlich unterscheidet. Nicht immer ist das Ergebnis des Wollens, wie zunächst angenommen wurde, eine äußere Handlung, es kann auch, wie beim Denken, in einer Veränderung innerhalb der Vorstellungswelt bestehen, und man unterscheidet daher eine äußere und eine innere Willenstätigkeit (die Apperzeption, s. d.). In beiden Fällen läßt sich aber diese Tätigkeit nur in der Abstraktion von den seelischen Zuständen und Vorgängen trennen, mit denen sie bei jedem einzelnen Wollen verbunden ist. Daraus erklärt es sich, daß die verschiedenen Psychologen in ihren Ansichten über das Verhältnis des Willens zu den Vorstellungen, Gefühlen und Trieben (Begierden) sowie zu den äußern Willens handlungen erheblich voneinander abweichen. Gewisse (rein negative) Theorien lassen den Willen überhaupt nicht als etwas Selbständiges gelten, leugnen also überhaupt den Begriff der seelischen Tätigkeit, indem sie entweder (wie Herbart und seine Anhänger) das Wollen (ebenso wie die Trieberscheinungen und Begierden) als besondere Wirkungen des Mechanismus der Vorstellungen betrachten (also auf Verhältnisse der Vorstellungen zurückführen), oder (wie Spencer, Münsterberg u. a.) das Hauptgewicht auf die äußere Handlung legen und das Wollen als eine durch Einschiebung psychischer Zwischenglieder zwischen Reiz und Reaktion komplizierter gewordene Form der Reflextätigkeit (s. Reflexerscheinungen) betrachten. Von denen, die in dem Willen eine wirkliche Tätigkeitsäußerung der Seele (des Subjekts) sehen, betrachten einige (z. B. Lotze) die Entscheidung zwischen mehreren klar erkannten Motiven als die eigentliche Leistung des Willens, heben ihn also als eine wählende Tätigkeit deutlich von den Trieben und Begierden ab, bei denen von einer Wahl keine Rede ist (heterogenetische Theorie), während nach Wundt der Wahlakt zu den Trieben und Begierden nicht als etwas relativ Neues hinzutritt, sondern aus ihnen als eine höhere Entwickelungsform der schon in den einfachsten Regungen seelischen Lebens enthaltenen Spontaneität hervorgeht. Der W. ist hiernach eine nicht weiter abzuleitende Grunderscheinung des seelischen Lebens, die uns in den eindeutig bestimmten Triebhandlungen in ihrer einfachsten, in den mehrdeutig bestimmten (aus einem Wettstreit verschiedener Antriebe hervorgehenden) Willenshandlungen im engern Sinne des Wortes in ihrer verwickeltsten Form entgegentritt (autogenetische Theorie). Die negativen Theorien scheitern an der Unerklärbarkeit des in ihrem Sinn als Täuschung aufzufassenden Tätigkeitsbewußtseins; der heterogenetischen Theorie bereitet es Schwierigkeiten, die äußern Willenshandlungen (die Entstehung zweckmäßiger Körperbewegungen) zu erklären, denn wenn der W. nicht von vornherein zu den Bewegungen des Körpers in Beziehung steht, so ist nicht ersichtlich, wie ihm die Erfahrungen, die das Subjekt in bezug auf die Erfolge seiner einzelnen Körperbewegungen macht, die Fähigkeit verschaffen könnten, dem Körper die jeweilig zweckmäßigen Bewegungsimpulse mitzuteilen. Nach der auto genetischen Theorie bietet diese Erklärung keine Schwierigkeit, da ihr zufolge für die einfachsten Formen der Willenstätigkeit, die in gewissem Sinne die Merkmale der Willenshandlung und des Reflexes gleichzeitig an[649] sich tragen, eine in der psycho-physischen Organisation vorgebildete Verknüpfung zwischen den die Willenstätigkeit erregenden Reizen (Empfindungen) und bestimmten Bewegungsantrieben vorausgesetzt werden darf. Im Sinne gewisser Metaphysiker (Schopenhauer, v. Hartmann) ist der W. eine unbewußt treibende (blinde) Macht, die nicht nur in den beseelten Wesen, sondern, als metaphysischer Grund alles Seins und Geschehens, in der ganzen Natur wirksam ist. Vgl. Münsterberg, Die Willenshandlung (Freiburg i. Br. 1888); G. H. Schneider, Der tierische W. (Leipz. 1880) und Der menschliche W. (das. 1882); Pfänder, Phänomenologie des Wollens (das. 1900); Schwarz, Psychologie des Willens (das. 1900); Lipps, Vom Fühlen, Wollen und Denken (2. Aufl., das. 1907); K. Fischer, Das Verhältnis zwischen W. und Verstand im Menschen (3. Aufl., Heidelb. 1906); Ribot, Der W. (deutsch von Pabst, Berl. 1893). – Der W. hat auch in rechtlicher Beziehung große Bedeutung; über private Willenserklärungen s. Rechtsgeschäfte, über den verbrecherischen Willen s. Dolus und Strafrecht (III).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 649-650.
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