Schneider [1]

[924] Schneider, Gewerbtreibender, der die Kleidung herstellt. Das Schneidergewerbe entstand als Handwerk schon frühzeitig mit Gründung der Städte, während bis dahin die Schneiderei im Hause durch Frauen und Mägde ausgeübt wurde. Auch heute ist der Betrieb noch vielfach handwerksmäßig, obwohl die Konfektion (s. d.) dem Handwerk schwere Konkurrenz bereitet. In der Regel unterscheidet man Zivil- und Militär- (Uniform-) schneider und Damenschneider, jedoch ohne daß eine strenge Scheidung in der Praxis vorhanden wäre. Nach der Gewerbezählung vom 14. Juni 1895 gab es im Deutschen Reich 882,824 (darunter 17,026 Neben-) Betriebe mit 458,621 beschäftigten Personen (wovon 169,263 weiblich.) Seit 1884 besteht der Bund deutscher Schneiderinnungen mit dem Sitz in Berlin und 861 Innungen; sein Organ ist das »Verbandsblatt deutscher Schneiderinnungen« (Berl., seit 1884). Vgl. »Leitfaden für den Unterricht in Fachschulen des Schneidergewerbes etc.« (hrsg. vom Bunde deutscher Schneiderinnungen, Berl. 1894); »Die gesamte Fachwissenschaft des Kleidermachers« (3. Aufl., Dresd. 1902, 4 Bde.) und Artikel »Schneiderschulen«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 924.
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