Tat

[481] Tat s. Handlung, Tätigkeit. Tat ist sowohl das Tun als das Product desselben, das Getane. Die Tat ist die Wirkung eines activ handelnden, Zwecke setzenden, wollenden Subjects, Product von Willensenergie. Nach KANT ist Tat »eine Handlung, sofern sie unter Gesetzen der Verbindlichkeit steht, folglich auch sofern das Subject in derselben nach der Freiheit seiner Willkür betrachtet wird« (WW. VII, 20). Nach HILLEBRAND ist sie »die realobjective Affirmation der subjectiven Willensbestimmtheit« (Philos. d. Geist. I, 320). Nach W. ROSENKRANTZ ist die Tat »die der Absicht entsprechende Tätigkeit zur Verwirklichung der Zweckvorstellung« (Wissensch. d. Wiss. II, 239). J. REINKE versteht unter Tat die geistige Lenkung der Energien (Die Welt als Tat).

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 481.
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