Totalität

[507] Totalität: Gesamtheit, Allheit. Nach CHR. KRAUSE ist Totalität »Vereinganzheit aller Teile, Befassung aller Teile in einem Gesamtganzen« (Vorles. S. 53). – Das »Gesetz der Totalität« wird seit CHR. WOLF der Association (s. d.) zugrunde gelegt. »Alle Vorstellungen, die zugleich entstanden sind, vergesellschaften sich miteinander« (J. L. GOSCH, bei Maaß, Vers. üb. d. Einbild. S. 446). Ein logisches Gesetz der Totalität steht WIRTH auf: »Denke alle als seiend gesetzte, voneinander unterschiedene Gedanken doch bei allem Unterschied als ein Ganzes« (Zeitschr. f. Philos. Bd. 25. S. 306. Bd. 41, S. 195. vgl. dagegen STEUDEL, Philos. I 1, 206). Vgl. Totalvorstellung, Association.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 507.
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