Totalvorstellung

[507] Totalvorstellung: Gesamtvorstellung (s. d.). Nach MAASS ist eine Totalvorstellung »ein Inbegriff von Vorstellungen, die in der Seele zusammen sind..., und eine jede von ihnen heißt eine zu der letzteren gehörige Partialvorstellung«. Das allgemeine Associationsgesetz lautet: »Jede Vorstellung ruft ihre Totalvorstellung wieder ins Gemüt« (Vers. üb. d. Einb. S. 28 f.).

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 507.
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