Veranlassung

[621] Veranlassung ist, nach E. v. HARTMANN »eine Veränderung, die als letzte noch fehlende Bedingung hinzukommt, um einen sonst schon lange vollständigen Bedingungscomplex zur zureichenden Ursache zu ergänzen« (Kategorienlehre, S. 378). Vgl. Occasionalismus.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 621.
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