Zwangsvorstellungen

[845] Zwangsvorstellungen s. Ideen (fixe). Sie sind nach WESTPHAL »solche Vorstellungen, welche gegen und wider Willen des betreffenden Menschen in den Vordergrund des Bewußtseins treten, welche sich nicht verscheuchen lassen, den normalen Ablauf der Vorstellungen hindern und durchkreuzen, welche der Befallene stets als abnorm, ihm fremdartig anerkennt und denen er mit seinem gesunden Bewußtsein gegenübersteht« (Die Agoraphobie, Zeitschr. f. Psychiatrie, III. Vgl. STÖRRING, Psychopathol. S. 297 ff.). Vgl. HACK TUKE, Zeitschr. f. Psychol. II.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 845.
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