Literatur.

[351] Das grundlegende Werk für die Ansiedlung der Germanen ist heute noch GAUPP, Die germanischen Ansiedlungen und Landteilungen in den Provinzen des römischen Westreichs 1844.

Ferner kommen wesentlich in Betracht: BINDING, Gesch. d. Burgundisch-roman. Königreichs. 1868.

ALB. JAHN, Die Geschichte der Burgundionen und Burgundiens. 2 Bde. 1874.

G. KAUFMANN, Kritische Erörterungen z. Gesch. d. Burgunder in Gallien. Forsch. z. deutschen Gesch. Bd. X.

Von dem großen Werke von FELIX DAHN, »Die Könige der Germanen«, sind besonders wertvoll für unsern Zweck der 3. Band (1866), der die »Verfassung des ostgotischen Reiches in Italien«, der 5. (1870) und 6. (2. Aufl. 1885), die die Geschichte und die Verfassung der Westgoten enthalten.

Das neueste ist R. SALEILLES, Sur l'établissement des Burgundes sur les domaines des Gallo- Romains A.d. Revue bourguigeonne de[351] l'enseignement supérieur. 1891 Nr. 1 u. 2, wo auch ein eingehendes Literaturverzeichnis gegeben ist.

Die lex Burgundionum oder lex Gundobada ist neu herausgegeben von BINDING im ersten Bande der Fontes rerum Bernensium 1883.

Gingins, sur l'établissement des Burgundes dans la Gaule (Memorie della Academia di Torino Bd. XL, 1838) hat beweisen wollen, daß nicht die einzelnen Äcker, sondern landschaftsweise, nach pagi, zwischen Burgundern und Römern geteilt worden sei. Das ist gewiß unrichtig und nicht nötig, darauf zurückzukommen, aber ein gewisses Körnchen von Wahrheit war in dieser Auffassung doch enthalten, denn die entgegengesetzte, daß allenthalben die Äcker durchgeteilt und die Burgunder auf diese Weise einzeln über das ganze Land verstreut worden seien, hat sich doch als unrichtig erwiesen. Die gemeinen Burgunder blieben in Gruppen vereinigt, und da sie Arianer wurden, so hielten sie sich noch lange von den Römern getrennt. Gingins S. 224 erzählt, daß ein Teil der Stadt Arbois »bourg des Faramans« heiße. Das wird ganz richtig damit zusammengebracht sein, daß hier eine Gruppe Burgunder zusammen angesetzt worden ist; Faramanni sind die Geschlechtsmänner, die Geschlechtsgenossen.


Quelle:
Hans Delbrück: Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der politischen Geschichte. Berlin 1921, Teil 2, S. 351-352.
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