Bürgerwehren und Landsturm-Aufgebote


Bürgerwehren und Landsturm-Aufgebote.

[464] Die Schlacht bei Rosebeke zeigt uns, weshalb aus den Anläufen zu allgemeiner Bürgerbewaffnung, die bei Legnano zum wenigsten zum Erfolge beigetragen, bei Courtray zu einem völlig selbständigen großen Erfolge geführt haben, etwas Dauerndes, eine bleibende Überlegenheit des bürgerlichen Fußvolks doch nicht hervorgegangen ist. Es sind bloße Episoden geblieben. Wir finden wohl immer wieder, daß Bürgerschaften aufgeboten werden, ausziehen, Kontingente stellen, auch wohl einmal Erfolge erfechten, aber gegen Ende des Mittelalters erscheint die kriegerische Kraft des Bürgertums nicht fortgeschritten, sondern zurückgegangen, wieder zusammengesunken. Zahlreich sind die Wehrordnungen in den deutschen Städten, aber schließlich führen sie ihre Kriege doch mit Söldnern, so daß es sich für unsern Zweck erübrigt, diese Vorschriften hier im einzelnen aufzuzählen.442 Die Probe auf die Leistungsfähigkeit der deutschen Städte, die sie als ungenügend erweist, ist die Schlacht bei Döffingen (1388), deren Darstellung ich aber um des Kontrasts und der gegenseitigen Erläuterung willen in das nächste Buch, das die Schweizer behandelt, einschiebe. Der Sieg der Nürnberger über Albrecht Achilles bei Pillenreuth ist oben verwertet worden (S. 295) und ist uns als ein rein ritterliches Gefecht erschienen. Italien steht völlig unter der Herrschaft des Söldnertums. Die englische Miliz hat nie eine wirkliche kriegerische Bedeutung erlangt. In Frankreich lehnen die Könige die Bürgeraufgebote direkt ab, da sie nichts leisteten und nur im Wege stünden.

Philipp VI. erklärte im Jahre 1347, nach Froissart, daß er künftighin nur mit Edelleuten kriegen und sie in die Schlacht führen wolle. Die Bürger seien bloßer Ballast, denn sie schmölzen im Handgemenge wie der Schnee in der Sonne. Nur ihre[465] Schützen seien noch zu gebrauchen und ihr Geld, im übrigen sollten sie zu Hause bleiben, Weib und Kinder hüten und ihr Geschäft besorgen, für das Waffenwerk taugten allein die Edelleute, die es von Jugend auf gelernt hätten und dafür erzogen seien.443

Man hat in solchen Äußerungen wohl den adligen Hochmut erkennen wollen oder auch den Neid der Ritter, die den Sold, der ja um jene Zeit aufgekommen war, mit den Bürgern nicht teilen wollten.444 Aber in Wirklichkeit wird es wohl nicht viel anders gewesen sein, als König Philipps ärgerliche Schilderung es darstellt.

Am längsten hält sich und am meisten wird Gebrauch gemacht von Bürger-Aufgeboten naturgemäß in Flandern, trotz Rosebeke. Auch die angrenzenden Landschaften, Brabant, Hennegau, die schließlich mit Flandern unter der Herrschaft der Herzoge von Burgund vereinigt werden, haben ihren Herren noch im fünfzehnten Jahrhundert Kontingente gestellt. Aber gerade das Element, das bei Courtray den Sieg davongetragen und die Stärke dieser Kriegerschaften hätte ausmachen müssen, wenn sie eine Zukunft vor sich haben sollten, das mit der blanken Waffe ausgerüstete Massenaufgebot, das verschwindet, und die Bürger-Kontingente sind wesentlich Schützen-Kompagnien, also bloß eine Hilfswaffe des Rittertums, wie in Frankreich.445


[466] Ein anschauliches Bild von dem Heereszuge eines Bürgeraufgebots gewährt die nachstehende Schilderung von den Auszügen der Regensburger gegen die Hussiten im Jahre 1431:446

»Zuerst trank man die Johannes-Minne und zog dann aus. Die Spitze bildete Hauptmann Soller mit 73 Reisigen, diesen folgten 71 Armbrustschützen mit ihren Rennfahnen, dann 16 Schützen mit ihren Handbüchsen. Nach dieser Mannschaft kam der Kapellenwagen mit dem Kaplan der Ahkirche, und hinter diesem die Schmide, Lederer, Plattner, Spießner, Schneider, Köche und Fleischhacker, im ganzen 284 Mann mit 6 Büchsen und deren Zugehör, 3 Zentner Büchsensteinen und 2 Zentner Bleikugeln. 41 Wägen führten dem Kontingente Pulver und Blei, 6000 Pfeile, 300 Feuerpfeile, 19 Handbüchsen, Kuhhäute zu den Ställen und Zelten, einen Getreidevorrat auf 6 Wochen nach. 90 Stück Ochsen, 9 Zentner Pachenes Fleisch, 9 Zentner Schmalz, 1200 Stück Terminiererkäse, 80 Stockfische, 56 Pfund Unschlittkerzen, ferner Essig, Baumöl, Pfeffer, Safran, Ingwer, 2 Fuder 73 Eimer Österreicher Wein, 138 Eimer Bier bildeten die Bepackung der Lebensmittelwägen. Die Kosten des Feldzuges betrugen 838 Pfund 3 Schilling Pfennige.«

Eine besondere Erwähnung verdienen noch die Wehrordnungen, vermöge welcher in deutschen Landschaften eine Reihe von Fürsten eine Volksbewaffnung zu organisieren suchte. Die Grafen von Württemberg verstärkten sich durch Bauernaufgebote im Kampf mit den Städten (1388); ähnlich die Pfalzgrafen, die Herzoge von Bayern447 und andere, ganz besonders aber die Herzoge von Österreich, die durch die Hussitenkriege und durch die Kämpfe mit den Ungarn gedrängt wurden, auf Stärkung ihrer Kriegsmacht Bedacht zu nehmen.448 Gleich bei Beginn der Hussitenkriege (1421) ließ Herzog Albrecht V. eine Liste aller Wehrfähigen seines Landes vom 16. bis 70. Jahr aufstellen. nach einem Aufgebot vom Jahre 1431,449 dem aber frühere ähnliche zugrunde liegen werden, sollte von je zehn Haushaltungen ein Mann, derjenige, der zum Kriegsdienst die größte Geschicklichkeit und Körperstärke besitze, ausziehen und von den neun zu Hause bleibenden, die mittlerweile auch seine Wirtschaft zu versorgen hatten, mit allem nötigen versehen werden. Die bei der Teilung mit zehn in den einzelnen Herrschaften übrigbleibenden sollen mit denen andrer Herrschaften zusammengelegt werden. Die Bewaffnung und Ausrüstung ist bis ins einzelne genau vorgeschrieben. Von je zwanzigen[467] sollen drei mit Büchsen, acht mit Armbrüsten, vier mit Spießen, vier mit Dreschflegeln bewaffnet sein, im übrigen sollen sie einen Eisenhut, einen Panzer oder ein Wams, Blechhandschuhe, ein Schwert oder ein Messer haben. Je 20 zusammen sollen einen Wagen haben. Die Grundherren und Amtleute, die Pflichtige dem Aufgebot entziehen, verwirken schwere Geldstrafen, wovon ein Teil dem Herzog, ein Teil dem Feldhauptmann zufüllt.

Ähnliche Aufgebote sind in Österreich noch ziemlich häufig erlassen. Manchmal soll von dreißig, zwanzig, fünfzehn, zehn, fünf oder sogar drei »gesessenen Leuten« einer gestellt werden, meist der Zwanzigste oder Zehnte. Manchmal werden auch die der Gefahr näherliegenden Landstriche stärker herangezogen als die entfernteren.

Es lag sehr nahe, diese Gruppenbildungen mit den Gruppen der karolingischen Kapitularien zusammenzubringen, sogar eine niemals ganz unterbrochene Tradition ließ sich annehmen. Nachdem wir uns klar gemacht haben, daß die karolingischen Vorschriften sich gar nicht auf die ganze Masse der Bauern, sondern auf den Kriegerstand bezogen haben, ist auch die Möglichkeit eines derartigen Zusammenhanges geschwunden. Die österreichischen Aufgebote knüpfen vielmehr an an die Landsturmpflicht, die ja allenthalben und zu jeder Zeit, wenn auch mit sehr geringer praktischer Wirkung, neben der eigentlichen Kriegsverfassung bestanden hat. Nach den Kapitularien sollen Heere aufgestellt werden, die für den Sommer auf Hunderte von Meilen ins Feld ziehen; die österreichischen Aufgebote dienten nur der Landesverteidigung oder vielleicht einmal einem kurzen Vorstoß über die Grenze, zum Beispiel, um einmal eine große Räuberbande im Ungarischen aufzuheben und unschädlich zu machen (1449). Die Analogie der Gruppenbildung hat keinen historischen Kontinuitäts-Zusammenhang mit den Karolingischen Kapitularien, sondern entspringt demselben Bedürfnis, nämlich das Aufgebot mit einer Steuerumlage zu verbinden; eine Form der Steuererhebung, der wir ja immer von neuem begegnet sind und die sich ebensowohl auf einen Krieger-, Herren- oder Vasallenstand, wie auf Bauern und Bürger anwenden läßt.

Nach der ältesten Fassung des österreichischen Landrechts, das wahrscheinlich im Jahre 1237 aufgezeichnet worden ist, soll im Falle der Landesnot jeder mit seinem Herrn, dessen »behauster Mann« er ist (d.h. von dem er Haus und Hof hat), ausziehen oder ihm eine Heersteuer von der Höhe des Jahresertrages seines Gutes entrichten.450

Von wirklich kriegerischen Leistungen dieser österreichischen Aufgebote wird denn auch nichts berichtet.

Ein Treffen, in dem einmal von aufgebotenen Bauern mit Erfolg die Rede ist, ist Seckenheim (1462), das ich im Anschluß an die Schweizer behandeln werde.


Quelle:
Hans Delbrück: Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der politischen Geschichte. Berlin 1923, Teil 3, S. 464-468.
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