Fünftes Kapitel.

Condottieri, Ordonnanz-Kompagnien

und Freischützen.

[526] Von den drei Elementen der Kriegerschaft, die uns im Mittelalter begegnen, Volksaufgebot, Vasallentum und Söldnertum, hat sich das dritte als das stärkste erwiesen, ist von Generation zu Generation gewachsen und nähert sich der Alleinherrschaft. Es sind aber in dieser Entwickelung gewisse Unterschiede zwischen den vier Ländern, die wir hauptsächlich behandeln: Deutschland, Italien, England und Frankreich. In England ist das Söldnertum zuerst und am entschiedensten durchgedrungen, aber der Hauptverwendungsplatz für die englischen Söldner ist nicht das Inselreich selbst, sondern Frankreich, wo die englischen Könige mit ihren kapetingischen Oberlehnsherren und Rivalen den hundertjährigen Kampf ausfechten und dadurch auch diese zu immer weiterer Ausdehnung der Söldnermacht zwingen.

Auch Deutschland ist ja im dreizehnten, vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert erfüllt von Fehden und Bürgerkriegen, aber doch nicht in dem Maße, wie Frankreich und Italien, besonders deshalb nicht, weil die deutschen Städte sich nicht in dem Grade zu selbständigen Staaten ausbilden wie die italienischen, sondern einen mehr wirtschaftlichen, relativ friedlicheren Charakter bewahren. Der größte und wichtigste der deutschen Städtebünde, die Hansa, hat als solche niemals einen Krieg geführt, und die Städtekriege, die teils einzelne Kommunen, teils die verschiedenen Städtebündnisse führen, haben doch bei weitem nicht die Intensität der Kriege, die die italienischen Kommunen teils gegen Fürsten, teils untereinander auskämpfen. Die deutschen Kriegsgesellen, die als Söldner dem Kriege nachgehen, finden daher ihren Erwerb zum großen Teil[526] außerhalb Deutschlands, in den französisch-englischen Kriegen und namentlich in Italien.504

In Italien wird sich schon in den Staufenkriegen der Kriegerstand wesentlich in ein Soldkriegertum umgesetzt haben; wenn der stolze Otto von Freisingen verächtlich spricht von den Söhnen von Handwerkern, die man in Italien zu Rittern schlage, so liegt nichts anderes zugrunde. Die Anläufe zu Volksbewaffnung, die in den Jahren der höchsten Kampfesglut gemacht und zuweilen wieder aufgenommen wurden, hatten nur vorübergehenden Erfolg. Da der Kampf gegen das staufische Königtum ja gleichzeitig ein Kampf der rivalisierenden Kommunen unter einander und ein Kampf wiederum der Parteien innerhalb der Kommunen gegen einander war, so hatte das Gewoge mit dem Untergang der Staufen keineswegs ein Ende, sondern setzte sich unter den alten Parteinamen der Guelfen und der Ghibellinen von Generation zu Generation fort mit dem natürlichen Ergebnis, das Bürgertum politisch zu ermatten und die Gewalt den Söldnern und Söldnerführern zuzuwenden, die sich immer mehr verstärken und immer selbständiger werden, von den politischen Potenzen, in deren Dienst sie emporgekommen und groß geworden sind, sich loslösend. Die Söldner bilden geschlossene Banden, entweder Genossenschaften, die sich ihren Führer und ihre Unterführer selbst gewählt haben, oder die Gefolgschaft eines Hauptmanns, eines Kondottiere, der die einzelnen in seinen Dienst genommen. Diese Banden und Bandenführer gehen über aus einem Dienst in den anderen und fühlen sich als selbständige Mächte. Die Zustände werden wieder ähnlich der Völkerwanderung, wo germanische Heerkönige oder Geschlechtsgenossenschaften die Landschaften durchzogen, brandschatzten oder ihrer Herrschaft unterwarfen. Wie Odoaker als Führer der germanischen Söldner in Rom oder wie die longobardischen Herzoge im sechsten und siebenten Jahrhundert, so machten sich im vierzehnten Jahrhundert Geschlechtshäupter an der Spitze von Soldbanden oder einfache Condottieri zu Herren in den Städten, in deren Dienst sie einmal gestanden hatten. So die[527] Visconti in Mailand, die Scala in Verona, die Bonacorsi, dann Gonzaga in Mantua, die Este in Ferrara, die Malatesta in Rimini, die Pepoli in Bologna.

Andere Söldnerführer begnügten sich mit Erpressungen, die ein schwäbischer Ritter, Herzog Werner von Urslingen, zu einem vollkommenen System ausbildete. Werner, von den Italienern Guarnerio genannt, der den Herzogstitel führte, weil seine Vorfahren einmal unter den Staufen Herzoge von Spoleto gewesen waren, war der Anführer einer Kriegerschar, die die Pisaner in Dienst genommen hatten, als sie wegen Lucca gegen die Florentiner Krieg führten; beim Friedenschluß waren die Pisaner in einiger Sorge, wie sie ihre Söldner wieder loswerden sollten, und kamen auf den Ausweg, sie nicht einfach zu entlassen, wo sie ihnen selbst vielleicht gefährlich geworden wären, sondern ihnen noch einen Abstandssold zu zahlen und sie gleichzeitig anzuweisen, in gegnerisches Gebiet zu ziehen und auf dessen Kosten zu leben. Der Vorschlag gefiel den Söldnern, die beschlossen, als organisiertes, freies Kriegsheer mit Constablern und Corporalen als Kommandanten und unter Werners Oberkommando beisammen zu bleiben (September 1342); sie gaben sich den Namen la gran Compagna, die große Kompagnie, und zogen nun ein halbes Jahr lang von Landschaft zu Landschaft, indem sie sich den Weitermarsch immer bezahlen ließen oder, wo das nicht geschah, das Land ausplünderten, ausbrannten und die Einwohner, die in ihre Hände fielen, durch Foltern zur Angabe ihrer verborgenen Schätze zu zwingen suchten. Jeder Versuch, durch Beschwerden und Bitten bei dem Anführer, daß er dem Wüten seiner Leute eine Grenze setzen möge, war vergeblich, denn er nannte sich selbst »der Feind Gottes, des Mitleids und des Erbarmens«. Alles, was einkam, an Geld sowohl wie an kostbaren Gegenständen, Waffen, Pferden, mußte abgeliefert werden und wurde nach einem festen Plan in Portionen geteilt und verlost, so daß schließlich jeder der Räuber mit einem ansehnlichen Besitztum aus der Vereinigung schied.

Fast noch mehr als Italien litt Frankreich unter den großen Soldbanden, die in dem hundertjährigen Kriege von beiden Seiten aufgestellt wurden und den Sammelpunkt für alles schlag- und raublustige Gesindel der Völker ringsum bildeten.[528]

Von vornherein war den Truppen nicht bloß Sold, sondern auch ein Anteil an der Beute, insbesondere an den Lösegeldern für die Gefangenen, zugesagt. Je weniger regelmäßig sie bezahlt wurden, desto mehr suchten sie, sich selbst bezahlt zu machen. Sie weigerten sich, Städte, in die sie als Besatzung gelegt waren, nachher dem König wieder auszuliefern.

Viele der Banden standen überhaupt nicht im Dienst des Königs, sondern waren nach dem mittelalterlichen Recht von Feudalherren gebildet, hatten sich dann, einmal bestehend, beliebig vergrößert und lebten von den Landschaften, die sie durchzogen oder von den festen Plätzen aus, die sie eingenommen, beherrschten. Sie verhandelten wie selbständige Mächte mit den Ständen und Provinzialbehörden und ließen sich von diesen die Schonung des Landes abkaufen, versprachen weiterzuziehen, wenn man sie abfinde, oder plünderten Städte und Landschaften aus. Sollten sie gegen den Feind ziehen, so verweigerten sie oft genug den Gehorsam, so lange ihnen ihr Sold nicht gezahlt sei. Ganz schrecklich aber wurden sie nach dem Kriege, wo sie nach der Art Werners von Urslingen selbständig raubend durch das Land zogen und sich diesem oder jenem Herrn gegen seine Feinde zur Verfügung stellten. Als man nach dem Frieden von Bretigny (1360) in Frankreich nicht wußte, wie man die »Schinder« loswerden solle, faßte der in Avignon lebende und ebenfalls von ihnen bedrohte Papst, Urban V., die groteske Idee, alle guten Zwecke miteinander zu vereinigen, indem er die Banden zu einem Kreuzzug aufrief. Er verhandelte mit Kaiser Karl IV. und König Ludwig von Ungarn über den Durchzug. Nichts hätte der Christenheit besser dienen können: man hätte das Abendland vor den Ungläubigen beschützt und es zugleich von den Beschützern selber befreit: aber die Banden hatten keine Neigung, auf den Vorschlag einzugehen. Man suchte sie darauf aus Frankreich zu entfernen, indem man sie ins Elsaß, in die Schweiz (1375) und nach Spanien führte.505 Auch diejenigen Banden, die ursprünglich unter englischer Fahne gefochten hatten, trugen[529] kein Bedenken, in französische Dienste zu treten; ob Engländer, Vlamen, Deutsche oder Franzosen, sie empfanden völlig international.

Allmählich verzehrten diese nachträglichen Kriegsfahrten die Banden, die der große Krieg gebildet hatte, soweit die einzelnen sich nicht endlich entschlossen, in die Heimat zu einem friedlichen Gewerbe zurückzukehren. Aber mit dem Wiederausbruch des Krieges entstand auch sofort wieder die Not, daß man das eigene Land vor den Gruppen, die man für den Krieg zusammengerufen, nicht schützen, und wenn Ruhe eingetreten war, sie nicht wieder loswerden konnte.

In England ist man von der entsetzlichen Plage dieser Banden verschont geblieben, da ja der große Krieg ausschließlich auf französischem Boden geführt worden war. Auch Deutschland hat darunter nur insofern gelitten, als die französischen Banden mehrmals über die Grenze quollen. In Italien, wie wir gesehen haben, begründete ein Teil der Bandenführer schließlich jene dauernden Herrschaften. In Frankreich gebar die Not den Entschluß zu einer großen, durchgreifenden Reform.

Um die Banden loszuwerden, schufen die französischen Könige die im modernen Sinne stehende Armee.

Nach der Überlieferung vollzog sich der Vorgang so, daß Karl VII., nachdem er mit Hilfe der Jungfrau von Orleans die ersten großen Erfolge gegen die Engländer erzielt, getragen von dem erwachenden französischen Nationalgefühl, auf einem allgemeinen Reichstage zu Orleans im Jahre 1439 die große Reform zur Annahme brachte. Der Reichstag bewilligte die nötigen Steuern, um eine stehende Truppe von 15 Kompagnien zu 100 Lanzen zu sechs Mann, also 9000 Reiter im ganzen, zu unterhalten. Ein reicher Bürger und genialer Staatsmann, Jaques Coeur, gab zugleich die ersten Vorschüsse und war die Seele des Werkes. In die neuen Ordonnanz-Kompagnien nahm man die besten Elemente der bisherigen Banden auf und überwand mit ihrer Hilfe die übrigen, die gezwungen wurden, auseinanderzugehen.

Nach der neueren Forschung kann man zwar in der Tat die Summe des Ganzen etwa so wiedergeben, im einzelnen sind jedoch[530] die Vorgänge viel komplizierter gewesen und haben sich erst ganz allmählich zu dem skizzierten Ergebnis verdichtet und fortgebildet.506

Auf dem Reichstag zu Orleans sind zunächst weder dauernde Steuern bewilligt, noch ist von vornherein erklärt worden, daß eine stehende Armee auch für die Friedenszeit geschaffen werden solle, noch ist die Zahl von 15 Kompagnien zu 100 Lanzen zu 6 Mann festgestellt worden. Die Beschlüsse dieses Reichstages gingen zunächst nur dahin, den Feudalherren das Recht, Truppen zu halten und sie vom Lande verpflegen zu lassen, abzusprechen; nur auf ihren eigenen Schlössern durften sie noch Besatzungen haben. Im übrigen darf nur der König Truppen halten, ihre Offiziere ernennen und Steuern erheben für ihre Erhaltung. Die Kapitäne sind für ihre Leute verantwortlich, die Banden und Marodeure, die nicht vom König in Pflicht genommen sind, sollen von aller Welt verfolgt und dem Richter überliefert werden.

Unter dem moralischen Antrieb dieser Beschlüsse wurden nun in den Provinzen allmählich mit Hilfe der Provinzialstände soviel Mittel zusammengebracht, um die zuverlässigsten Banden, die man hatte, oder die man neu organisierte, genügend zu besolden und mit ihrer Hilfe allmählich des Widerstandes der anderen Herr zu werden. Denn sowohl die Feudalherren, denen ihre kriegerischen Gefolge genommen werden sollten und die die Konzentration der Macht in der Hand des Königs fürchteten, wie die Banden selber, die sich nicht auflösen lassen wollten, widersetzten sich. Man griff zu dem alten Mittel, sie über die Grenze zu führen, und schickte sie nach Lothringen, ins Elsaß, in die Schweiz. In der Schweiz kam es zu dem mörderischen Treffen von St. Jacob bei Basel, wo die Armagnaken, wie sie jetzt genannt wurden, zwar siegten, aber selbst schwere Verluste erlitten (1444). Sie durchstreiften Süddeutschland noch im nächsten Jahr und hatten mancherlei Kämpfe, und nachdem in diesen Zügen ein Teil zugrunde gegangen war, gelang es Karl VII. mit Hilfe seines ausgezeichneten Connetable Richemont, die Reste zu überwältigen. Einige der widerspenstigsten[531] Kapitäne wurden hingerichtet, und die Mannschaft unter Verkündigung einer Amnestie für alles Vergangene gezwungen, in ihre Heimatsorte zu wandern und zu ihren bürgerlichen Beschäftigungen zurückzukehren. Die Ordonnanzen über die Organisation sind erst vom Jahre 1445, sechs Jahre nach dem Reichstage von Orleans. Die erste grundlegende ist merkwürdigerweise in ihrem Wortlaut nicht erhalten, so daß man nicht genau weiß, wie weit die erste Organisation schon die Formen, die wir später in der Praxis finden, vorgesehen hat. Es kommt für unsern Zweck auch nicht gerade viel darauf an; entscheidend ist, daß trotz aller Klagen, die über die unerträgliche Belastung von allen Seiten erhoben wurden, doch schließlich ein dauerndes und festes Steuersystem eingeführt wurde. Auch die Naturallieferungen und die Naturalverpflegung, die anfänglich noch vielfach von den Ständen und Landschaften gegeben wurden, wurden in Geldsteuern umgesetzt, und mit der dadurch ermöglichten regelmäßigen Besoldung ermöglichte man alles weitere.

Das eigentliche Mittelalter kennt oder will wenigstens nicht die dauernde Steuer, sondern nur einmalige, nach dem Bedürfnis bemessene Beihilfen.

Mangels eines Steuersystems hatten die Könige wohl zu der Aushilfe gegriffen, nach dem überlieferten Recht alle Franzosen zu den Waffen aufzubieten, aber Freikauf von dieser Verpflichtung zu gestatten, so daß das Aufgebot sich in eine Steuer-Umlage verwandelte.507 Die dauernde Steuer, die nunmehr im 15. Jahrhundert aufkam, gab die Grundlage für das dauernde, stehende Soldheer, das die undisziplinierten, nur für den Krieg angeworbenen Söldnerbanden verdrängte und ersetzte.

Die in historischen Werken übliche Wendung, die Errichtung dieser Ordonnanz-Kompagnien sei der Anfang des stehenden Heeres in Frankreich und in Europa überhaupt, ist formell nicht ganz richtig, denn wir haben gesehen, daß schon die Karolinger in der Scara eine Art stehender Truppen hatten, und so haben auch die späteren Kaiser und Könige immer eine kleine Anzahl Krieger[532] als Burg-Besatzung oder um ihre Person zur unmittelbaren Verfügung gehabt. Aber diese älteren Wachen, Garden und Besatzungen sind organisiert und erhalten auf dem Boden der Naturalwirtschaft und deshalb eng begrenzt. Die Bildung der französischen Ordonnanz-Kompagnien auf Grund einer dauernden Steuer-Verfassung und einer regelmäßigen Besoldung ist an sich qualitativ wie quantitativ ein solcher Fortschritt und namentlich von einer solchen Entwickelungsfähigkeit, daß man immerhin den Ausdruck, daß mit den Ordonnanz-Kompagnien die stehenden Heere beginnen, beibehalten darf. Von den Janitscharen, als einer ganz anderen Welt angehörig, sehen wir dabei ab.

Für die Verwaltung des Söldnerwesens waren schon im 13. Jahrhundert in Frankreich unter Ludwig dem Heiligen gewisse Behörden und Formen geschaffen worden. An der Spitze des ganzen Kriegswesens stand als Vertreter des Königs der Connetable, der unter sich die Markschälle, den Großmeister der Schützen und den Kriegszahlmeister (trésorier de guerre) hatte.

Die naturgemäße Gliederung des Feudalheeres war nach den Bannern der Herren, in denen die verschiedenen Waffen gemischt waren. Gleichmäßigkeit konnte da nicht erstrebt werden, weder in der Zahl der Ritter noch in der Mischung der Waffen, noch war dergleichen von Nöten: jeder Bannerherr überlegte nach eigenem Interesse und eigenem Vermögen, wie groß er seine Schar mache und wie er sie zusammensetze, um im Kampf bestens zu bestehen. Mit den Söldnern war an die Stelle des Bannerherrn der Hauptmann getreten.508

Schon die Söldner Kaiser Friedrichs II. und ebenso die Söldner, die der lombardische Bund aufstellte,509 waren in Abteilungen unter einem capitaneus oder comestabulus gegliedert510 und die Söldner Eduards I. von England in Hundertschaften mit[533] einem Centenar an der Spitze; von 1382 an erscheint auch die Tausendschaft und für ihren Führer der Name Millenarius (zum erstenmal 1296).511 Als im Jahre 1264 Florenz mit zwei Grafen von Habsburg einen Vertrag auf Stellung von 200 Reitern abschloß, wurde festgesetzt, daß sie in 8 Banner zu je 25 Mann eingeteilt sein sollten,512 und in der großen Kompagnie Werners von Urslingen haben wir Konstabler und Korporale kennen gelernt. Indem Karl VII. von Frankreich die Ordonnanz-Kompagnien schuf, schloß die Organisation sich an die der bestehenden Kompagnien, der Soldbanden, an.

Das Wort »Kompagnie« ist abzuleiten von cum und panis, bedeutet also »Brotgenossen« und hat ursprünglich keine militärische Beziehung, sondern bedeutet einfach Gesellschaft, Gemeinschaft, Genossenschaft, wie noch heute in der Kaufmannssprache. In der Miliz-Ordnung, die Florenz sich um die Mitte des 13. Jahrhunderts gab, werden die Genossenschaften der Bürger, auf die Aufgebot und Ausrüstung aufgebaut war, »Kompagnieen« genannt, wie sie in deutschen Städten, z.B. in Bern, »Gesellschaften« hießen. Die erste Anwendung in direkt militärischem Sinne scheint sich um dieselbe Zeit bei dem französischen Chronisten Philipp Mouskés zu finden.513 Hundert Jahre später ist Kompagnie der eingebürgerte Name für die Soldbanden, wie wir sie kennen gelernt haben.514[534]

Erst allmählich scheint sich auch für die Ordonnanz-Kompagnien ein fester Schematismus in Zahlen und eine Befehls-Hierarchie gebildet und fixiert zu haben. In den ältesten Ordonnanzen sind weder die 15 Kompagnien, noch die 100 Lanzen, noch die 6 Mann auf die Lanze zu finden. Statt dessen finden wir etwa die Vorschrift, daß der Kapitän ein Mann von Vermögen sein sollte, der »etwas zu verlieren habe«, damit man sich nämlich an ihn halten und ihn für seine Leute haftbar machen könne. Mit der Zeit bürgerte sich ein, daß die Kompagnie einen Chef hatte, der meist ein sehr vornehmer Herr war, dessen Leutnant, der die eigentliche regelmäßige Führung hatte, zwei Bannerträger, den enseigne und den guzidon, und den maréchal des logis.

Das Wichtigste ist, daß die Kompagnien nicht aus Einzelkriegern, sondern nach der Sitte, die im 14. Jahrhundert zu einem festen Begriff geworden war, aus Lanzen (Gleven), zusammengesetzt war. Wie viel Krieger zu einer Lanze gehörten, ist immer flüssig geblieben, nach Zeiten, Ländern, Herren und Zufällen,515 und wird auch für die Ordonnanz-Kompagnien Karls[535] VII. verschieden angegeben, bald ein Ritter, ein Coutillier (leichter Reiter), ein Page und drei Schützen, bald nur zwei Schützen und noch ein Knecht (valet).516 Sie waren alle beritten, aber der Page, oft nur ein Knabe, und der Knecht waren keine Kombattanten, die die Schützen brauchten das Pferd nur als Transportmittel und saßen zum Gefecht ab.

So wichtig die Bildung der Ordonnanz-Kompagnien für die französische Kriegsgeschichte nicht bloß, sondern auch für den Zusammenschluß des französischen Nationalstaats geworden ist, so war dieses Heer doch noch viel zu klein, um den Erfordernissen eines so großen Staates zu genügen. Es blieb daneben das Aufgebot der gesamten Ritterschaft (des Adels) und aller Belehnten bei ausbrechendem Kriege bestehen und wurde auch befolgt. Aber diese Vasallenscharen wurden jetzt ebenfalls in regelmäßige Kompagnien eingeteilt und erhielten je nach der Ausrüstung, die sie mitbrachten, den in mehrere Klassen abgestuften Sold.517[536]

So stark der Anteil der Schützen erscheint, so genügte er bei der Ausbildung, die die Waffe in den englischen Kriegen erfahren hatte, doch noch nicht, und der König versuchte, sich noch eine große selbständige Schützentruppe daneben zu schaffen.518

Schon 1368 hatte Karl V. einmal befohlen, daß das ganze Volk sich im Bogenschießen üben solle, 1394 war der Befehl erneuert worden. Beide Male soll der Befehl wieder zurückgenommen worden sein, weil der Adel die Bewaffnung des Volkes fürchtete und unterdrückte519 – wahrscheinlicher ist wohl, daß der Befehl keinen genügenden Erfolg hatte, da die Bogen und Pfeile nicht so leicht in Menge zu beschaffen, und die Neigung, sich in der Schießkunst auszubilden, wenig verbreitet gewesen sein wird. Der Adel hatte also zu Besorgnissen kaum Veranlassung. Jetzt gab der König keine allgemeine Vorschrift, sondern verfügte (1448), daß auf je 50 Haushaltungen ein rüstiger Mann von den Gemeinden ausgesucht und als Schütze ausgebildet werden solle. An jedem Festtage sollte dieser Krieger sich im Schießen üben und eidlich verpflichtet werden, jederzeit dem Rufe des Königs ins Feld zu folgen. Ursprünglich sollte der Mann sich seine Rüstung selbst beschaffen, später wurde hinzugefügt, daß auch Unvermögende genommen werden könnten, denen dann die Gemeinde die Waffen zu liefern habe. Sie wurden wie die Ritter in Kompagnien eingeteilt und unter Kapitäne gestellt, die sie zu mustern und gelegentlich zu gemeinschaftlichen Übungen zusammenzuziehen hatten. Als Entgelt waren die Schützen befreit von allen Abgaben außer der Salzsteuer und besonderen Kriegssteuern, und erzielten wegen dieser Freiheit den Namen francs archers. Wurden sie zum Kriege entboten, so erhielten sie ihren Sold, vier Livres monatlich.

Die Organisation erwies sich in der Praxis als unbrauchbar. Weder war die Übung im Gebrauch des Bogens und der Armbrust[537] genügend, noch zeigte sich vor allem der kriegerische Sinn der bürgerlichen Schützen stark genug, um in den Gefahren der Feldschlacht standzuhalten.

Ludwig XI., der Sohn Karls VII., hat die Freischützen wieder, wenn auch nicht formell abgeschafft, so doch tatsächlich eingehen lassen. Es ist also nicht nur ein vollständiger Irrtum, in ihnen den Ursprung der französischen Infanterie zu sehen, sondern sie sind im Gegenteil ein Beispiel mißlungener Schöpfung auf dem Gebiete des Kriegswesens und als solches ebenso interessant, wie die positiven, die gelungenen Beispiele.

Wir werden das Lehrreiches dieses Beispiels am besten ans Licht stellen, wenn wir es vergleichen mit der Meinung, der die wissenschaftliche Welt bisher gehuldigt hat, daß das Heer Karls des Großen aus abwechselnd aufgebotenen Bauern bestanden habe. Es ist klar, daß die Freischützen Karls VII. vor einem derartigen Aufgebot im achten Jahrhundert sehr große Vorzüge gehabt haben: nicht auf drei bis sechs Bauernhöfe, sondern bloß auf je 50 sollte ein Mann gestellt werden, man konnte also viel leichter einen gesunden und willigen Mann aussuchen; dem Mann wurde nicht bloß eine Last auferlegt, sondern es wurde ihm auch etwas dafür gegeben, Steuerfreiheit im Frieden, Sold im Kriege; Kapitäne übten und kontrollierten ihn. Trotzdem erwiesen sich die francs archers als unbrauchbare Krieger. Man sagte ihnen nach, sie töteten bloß Hühner. Wie hätten erst die Aufgebote ausgesehen, die auf eigene Kosten alle paar Jahre auf hunderte von Meilen zur Kriegsfolge genötigt worden sein sollen!

Durch welche Art Soldaten sie ersetzt wurden, wo die wahren Väter der französischen Infanterie zu suchen sind, werden wir im nächsten Bande festzustellen haben.

Während die »Freischützen« wieder eingegangen sind, haben die Ordonnanz-Kompagnien sich dauernd bewährt und sind auf den Höhepunkt ihrer Ausbildung gebracht worden durch den organisatorischen Geist eines anderen französischen Fürsten, Karls des Kühnen, der unter dem Titel eines Herzogs von Burgund eine Reihe von französischen und deutschen Lehen, Flandern, Brabant,[538] Hennegau, Luxemburg, Freigrafschaft Burgund, Bourgogne in seiner Hand vereinigte.520

Die militärischen Mängel des überlieferten, verfassungsmäßigen Lehnsaufgebots, die Unpünktlichkeit, Unzuverlässigkeit, schlechte Ausrüstung, ungenügende Waffenübung der Edelleute waren so groß, daß es nicht länger erträglich schien.521 Karl schuf auf doppelte Weise Abhilfe. Er zahlte denjenigen Edelleuten, die sich verpflichteten, stets zum Aufsitzen bereit zu sein und bei Musterungen persönlich und nach ihrer Ausrüstung tauglich erschienen, eine kleine regelmäßige Vergütung. Das sind die »soudoyers à gages ménagers«.522 Aber das genügte noch nicht.

Wenn wir hören, wie ungenügend gerüstet, ungeübt, unzuverlässig im 15. Jahrhundert häufig die aufgebotene Lehnsmannschaft war, so mag dergleichen unter Barbarossa oder Karl dem Großen auch wohl vorgekommen sein, aber man konnte das System darum nicht ändern. Das fortgeschrittene Soldwesen ließ[539] den Lehnsdienst nicht nur durch den Sold verbessern, sondern auch ablösen. Karl erließ darüber durchgreifende Verordnungen523 und errichtete mit den so gewonnenen Mitteln nach dem Muster seiner Vettern, der französischen Könige, im Jahre 1471 seine Ordonnanz-Kompagnien. Er gab ihnen feste Unterabteilungen, ursprünglich zehn zu je zehn Lanzen, später vier escadres, die wieder in vier chambres zu sechs Lanzen zerfielen; die 25. Lanze ist diejenige des chef d'escadre.

Die Fahnen der verschiedenen Kompagnieführer sollen verschiedene Farben haben, und die Unterabteilungen dadurch gekennzeichnet werden, daß ein, zwei, drei, vier große C. in die Fähnlein gestickt werden und unter diese C. wieder eine Nummer 1, 2, 3 oder 4.

Die Lanze hatte nicht bloß Reiter und Schützen, sondern auch Fußknechte: sie zählte einen Ritter, einen Coustillier, einen Pagen, drei berittene Bogner und einen Armbruster, einen Couleuvrinier (Feuerschützen) und einen Spießer zu Fuß, das sind neun[540] Köpfe, wozu nicht selten noch mehrere Freiwillige treten.524 Karl erließ Vorschriften über Verpflegung, Besoldung, Urlaub, Disziplin. Urlaub sollen in Friedenszeiten nicht mehr als 5 hommes d'armes und 15 Schützen von jeder Escadre erhalten, in Kriegszeiten 2 hommes d'armes und 6 Schützen. Jeder Kompagnie sollen nicht mehr als 30 Frauen folgen und niemand darf eine als die seinige beanspruchen.

Neben der Einteilung nach Lanzen aber führte Karl noch die Teilung nach Waffen durch, die in der Praxis des Krieges doch auch nicht selten erfordert wurde, und schließlich erließ er sogar eingehende Reglements, in denen Gefechtsübungen vorgeschrieben wurden. In einem dieser Reglements heißt es:

»Damit die Mannschaft durch Übung in der Führung ihrer Waffen zum Dienste im Kriege desto tüchtiger gemacht werden könne, befiehlt der Herzog den Anführern der Kompagnien, Escadres und Züge, in den Garnisonen oder bei sonstiger Mußezeit ihre Gendamen zuweilen aufs Feld hinauszuführen, bald in bloßem Oberharnisch, bald vollgerüstet, und sie dort zu üben, in geschlossener Front, mit gefällter Lanze daher zu rennen, dabei in vollem Lauf der Pferde stets bei der Fahne zu bleiben, oder auch aufs Kommando sich zu trennen, sodann sich wieder zu sammeln und sich gegenseitig zu unterstützen, um einen feindlichen Angriff aufzuhalten. Auch die Schützen, samt ihren Pferden, müssen zum Dienste ihrer Waffen eingeübt werden; sie sollen gewöhnt werden, abzusitzen und mit dem Bogen zu schießen; dabei sind sie anzuweisen, ihre Pferde, an den Zügeln zusammengekuppelt, sich in Linien nachführen zu lassen, je drei Pferde an das Häkchen gebunden, das am Sattelknopfe des Pferdes des Knappen ihres Gendarmen angebracht ist; ferner lebhaft in Linie aufzumarschieren, zu schießen, ohne in Unordnung zu geraten; endlich vor sich, den Schützen, ebenfalls in geschlossener Linie die Piqueniere marschieren zu lassen. Auf ein gegebenes Zeichen aber fallen diese aufs Knie nieder mit vorwärts gestrecktem Spieße, in der Höhe der Pferdebrust,[541] damit über sie hinaus, wie über eine Mauer, die Schützen ihre Pfeile abschießen können, und wenn die Piqueniere sehen, daß der Feind in Unordnung gerät, so sollen sie bereit sein, auf ihn loszugehen, in der Art, wie es ihnen befohlen wird. Nächstdem sind die Piqueniere auch einzuüben, zum Behufe zweiseitiger Gegenwehr sich Rücken an Rücken zu stellen, wie auch eine gevierte oder kreisförmige Ordnung zu bilden; stets außerhalb der Schützen und geschlossen, um den Anfall feindlicher Reiterei abzuwehren, indem sie auch die Pagen und die Pferde der Schützen einschließen. Es können die Offiziere zunächst diese Exerzitien in kleinen Abteilungen üben; wenn die eine es kann, lernt es die andere. Und bei der Gelegenheit haben die Offiziere zugleich ihre Leute unter den Augen, welche es nun nicht wagen werden, sich zu entfernen oder ihre Pferde oder Rüstungen zu verkaufen, weil sie nicht voraus wissen, an welchem Tage die Offiziere sie exerzieren wollen, und so wird jeder gezwungen sein, seine Pflicht zu tun und sich für den Krieg zu üben.«

Liest man diese Exerziervorschriften, so glaubt man das Mittelalter weit hinter sich zu haben; manche Übungen machen sogar einen ganz modernen Eindruck. Aber dieser Eindruck täuscht. Der Übergang aus einer weltgeschichtlichen Periode in eine andere vollzieht sich nicht so schnell und so leicht. Wir haben oben gesehen, wie schwer es den Königen in Frankreich geworden ist, die Söldnerbanden in reguläre Kompagnien zu verwandeln. So werden wir auch noch kennen lernen, wie langsam und schwer sich aus den Rittern und Knechten des Mittelalters die moderne Kavallerie und Infanterie gebildet hat. Das Exerzierreglement Karls des Kühnen ist nicht einmal eine Etappe dazu gewesen. Es ist das Produkt eines eifrigen, erfinderischen und tatkräftigen Geistes, ging auch in der rechten Richtung, schafft aber darum noch nicht den Übergang zu dem neuen Zeitalter, weil die Elemente, mit denen es arbeitet, binnen kurzem von einem viel stärkeren überwältigt sein werden. Das Heerwesen dieses letzten Herzogs von Burgund ist nichts Modernes, sondern umgekehrt, es ist der letzte und feinste, subtilste könnte man sagen, Ausläufer des Mittelalters. Der wirklich bedeutsame Ansatz darin zu fortschreitender Entwickelung ist die beginnende Trennung der Waffengattungen. Die vorgeschriebenen[542] Exerzierübungen aber sind eine Illusion; zum wenigsten, was davon etwa ausgeführt worden ist, hat mit dem, was wir heute unter Exerzieren verstehen, nichts zu tun. Dazu gehört ein Kraftaufwand ganz anderer Art, als diese Vorschrift von oben, die nicht viel mehr als ein guter Rat ist. Auch darüber werden wir im Fortgang dieses Werkes noch manches zu sagen haben. Wohl bilden die Ordonnanz-Kompagnien, so weit sie aus Reitern zusammengesetzt sind, eine Abwandlung, die vom Rittertum hinüberführt zur Kavallerie – aber der Weg ist noch sehr weit, und zunächst sind diese hommes d'armes noch durchaus Ritter. Die Fußknechte und Schützen in den Ordonnanz-Kompagnien aber haben mit der zukünftigen Infanterie in Europa überhaupt nichts zu tun. Diese ist aus völlig anderer Wurzel erwachsen. Das entscheidende Charakteristikum, welches die Ordonnanz-Kompagnien in den Kreis des mittelalterlichen Kriegertums gebannt hält, ist die Grundlage der Organisation, der Aufbau auf den Begriff der »Lanze«. In der »Lanze« liegt, daß der Ritter der Kämpfer ist, und alle anderen nur Nebenwaffen. Die Zahl der Nebenwaffen ist ja so groß, daß man meinen könnte, der Ritter sei in der kleinen Truppe der Offizier, und wenn wir uns erinnern, daß beim Absitzen der Ritter und Eintreten in die Reihe der Knechte in der Tat das Moment, der Masse moralische Kraft zu geben, mitgewirkt hat, so ist das auch wirklich etwas, was zum modernen Offizierbegriff überleitet. Aber auch hier haben wir doch nur mit einem Anklang zu tun: der Ritter innerhalb der »Lanze« ist eben doch nicht das, was wir und die Kriegsgeschichte »Offizier« nennen, sondern bleibt der Hauptkämpfer. Indem ferner Karl der Kühne beginnt, die Waffengattungen zu treffen, schafft er ein Moment, das ebenfalls in die Zukunft zeigt, aber jenes erste, die Überleitung des Ritters in den »Offizier«, wieder ausschaltet, da die Ritter und die Knechte jetzt nicht mehr beieinander sind. Die Lanze innerhalb der Ordonnanz-Kompagnie ist also doch nur verfeinertes Mittelalter, nämlich das Bestreben, in den Mischkampf, die Unterstützung der Ritter durch die Nebenwaffen, eine gewisse Ordnung und Führung zu bringen.

Diesen Weg einzuschlagen, war für das aufkommende Fürstentum am Ende des Mittelalters natürlich, aber er mußte doch[543] schließlich unfruchtbar bleiben. Eine ganz andere Kraft wird sich der Führung bemächtigen. Es ist daher auch für uns nicht vonnöten, in die Einzelheiten der Organisationen des 15. Jahrhunderts soweit einzugehen, wie wir es mit den früheren Jahrhunderten dieser Epoche getan haben. Sobald wir erst die neue Macht, die dem Rittertum das Ende bereiten wird, erkannt haben werden, verlieren die Bestrebungen der ausgehenden Zeit, sich noch zu verbessern, ihr Interesse.[544]

Quelle:
Hans Delbrück: Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der politischen Geschichte. Berlin 1923, Teil 3, S. 526-545.
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