Erstes Kapitel.

Einleitung.

[571] Als die fränkischen Grafschaften aus Amts-Distrikten Lehen und aus Lehen erbliche Besitztümer wurden, lösten sie sich gleichzeitig auf. Die Könige gaben einzelnen Familien, namentlich aber Bischöfen, Stiftern und Klöstern erst Immunität von der Grafengewalt, dann die Grafengewalt selbst. Aus der aufgelösten, zum Privatbesitz gewordenen obrigkeitlichen Gewalt erwarben viele Städte für sich ein politisch selbständiges Dasein, und auch eine Anzahl Landgemeinden, größere Bezirke und Dörfer entwandten sich der Feudalherrschaft und wurden reichsunmittelbar.

Teils kamen ihnen dabei besondere Zufälle zu Hilfe, indem Grafengeschlechter ausstarben, und sie dabei sozusagen ins Freie fielen, teils hatten sie eine besondere Stellung gewonnen als königliche Domänen, teils lebte in ihnen das alte Recht der Hundertschaft, ihren Vorsteher, den Hunno (Tunginus), selbst zu wählen, fort. Während dieser Beamte sonst zu einem von dem Grafen ernannten Unterbeamten herabsank, behauptete sich hier und da ein gewisses Mitbestimmungsrecht der Gemeinde und dadurch ein entwickelungsfähiger Kern neuer Selbständigkeit.

Solcher reichsunmittelbarer Bauerngemeinden gab es an der Nordseeküste von Dithmarschen bis Friesland, in Westphalen, an der Mosel, in der Wetterau, im Elsaß, in Schwaben, in der Ebene wie in Alpentälern. Einige haben sich bis zu ganz selbständigen Republiken entwickelt und sich als solche lange behauptet, wie die Dithmarschen; andere sind mit Gewalt niedergeworfen worden, wie[571] die Stedinger an der unteren Weser, die der Erzbischof von Bremen mit seinen Söldnern bei Altenesch 1234 besiegte; noch andere haben eine gewisse Selbstverwaltung behalten bis 1803. Eine dauernde, weltgeschichtliche Bedeutung aber erlangten die freien Gemeinden in den Hochalpen.

Als im 8. und 9. Jahrhundert auch in den germanischen Teilen des fränkischen Reiches sich die Differenzierung zwischen einem Wehrstand und einem Nährstand vollzog, waren von dieser Entwickelung die Alpenlandschaften nicht ausgeschlossen. Auch in den Gebirgstälern des Herzogtums Allemannien oder Schwaben entstanden erbliche Grafschaften, Grafengeschlechter mit Burgen und Kriegsgesellen, Rittergeschlechter und Bauern in den verschiedensten Abstufungen der Freiheit und Hörigkeit. Aber während in den Ebenen bei dem fortschreitenden Ackerbau die ursprünglichen großen Marken unter die neugegründeten kleinen Dörfer verteilt wurden, erhielten sich in den Gebirgstälern auch bei der wachsenden Bevölkerung und Anlage neuer Ortschaften doch die großen gemeinsamen Marken. Denn wenn auch im Mittelalter dort mehr Ackerbau getrieben wurde, als heute, so blieb doch die Viehzucht auf der großen, gemeinsamen Allmende der Hauptwirtschaftszweig. Mit der gemeinsamen Mark erhielt sich auch die Versammlung aller Markgenossen, und besonders stark blieb der Organismus, wo er mit dem politischen Körper, der alten Hundertschaft zusammenfiel. Das war der Fall in dem Bezirke Schwyz, wo die große Allmende, zehn Stunden lang und fünf Stunden breit, noch heute besteht. Südöstlich von dem Flecken Schwyz befand sich die »freye Weidhub, wo man das Gericht uff hatt« und wo oft die Landsgemeinde, die Volksversammlung der Hundertschaft abgehalten wurde. Ein Konrad Hunn war es, der 1217 mit dem Kloster Einsiedeln für seine Genossenschaft einen Friedensvertrag abschloß, sei es, daß er das Amt des Hunno bekleidete,532 sei es, daß der Amtstitel von einem Vorfahren her zum Familiennamen geworden war. Vom 13. Jahrhundert an wird für den Hunno der Name »Ammann« gebräuchlich. Man nimmt an, daß diese Mark Schwyz, man dürfte auch in urgermanischem Sinne Hundertschaft oder Gau sagen, im 14. Jahrhundert bereits annähernd so bevölkert war,[572] wie heute, also gegen 18000 Seelen zählte,533 das wären über 4000 Männer, von denen 3000 stets binnen wenigen Stunden zur Landesverteidigung in geordneter Weise durch ihren Ammann aufgeboten und zusammengebracht werden konnten. Auch in Schwyz gab es eine Anzahl Höfe, die fremden Großbesitzern, dem Grafen von Lenzburg oder dem Stift Einsiedeln hörig waren, die große Mehrzahl der Bewohner aber bestand aus freien Bauern, und die gemeinsame Mark hielt auch die sozial ausgesprengten Elemente mit dem Ganzen zusammen.

Die gemeinsame Mark ist ein so starkes Band, daß auch Uri, wo die Bewohnerschaft aus Eigenleuten bestand, teils dem Frauenkloster in Zürich gehörig, teils Edlen, wie dem Freiherrn von Attinghausen, in dieser Form eine festgeschlossene Genossenschaft blieb; die Herrschaft des fernen Klosters war praktisch so milde, daß sie sich von der Freiheit wenig unterschied.

Hatte das geographische, wirtschaftliche Moment die Grundlage gegeben für die Erhaltung des starken Organismus einiger Landsgemeinden, so trug es auch dazu bei, in ihnen einen kriegerischen Sinn zu erhalten und zu nähren. Je vornehmer, wie wir wissen, das Rittertum im 12. und 13. Jahrhundert geworden war, desto mehr nahm es an Zahl ab und desto mehr bedurfte es der Ergänzung durch geworbene Kriegsknechte aus dem Volk, und wie auf der britischen Insel das gebirgige Wales dauernd ein besonders ergiebiger Werbeplatz für die englischen Könige blieb, so waren es auch die Alpenlandschaften für die deutschen. Das Hirten- und Jäger-Dasein in den Bergen war geeigneter, den kriegerisch-abenteuerlichen Sinn zu erhalten, als die ackerbauende Ebene, und die Armut der Berge nötigte, auswärts zu suchen nach Erwerb oder Sold.

Im 13. Jahrhundert finden wir urkundlich Leute von Schwyz und Uri als Söldner erwähnt,534 und nicht weniger als 1500 Schwyzer begleiteten Rudolf von Habsburg 1289 auf einem Kriegszug nach Burgund. Dies Kriegertum wird noch sehr viel[573] weiter zurückgehen, als es in den geschichtlichen Aufzeichnungen und Urkunden erscheint. Wir erkennen den trotzig-kriegerischen Sinn der Schwyzer in den immer wiederholten Reibungen mit ihrem Hauptnachbar, dem Kloster Einsiedeln. Mit ihm hatten sie schon unter Kaiser Heinrich V., 1114, einen Grenzstreit, der noch hundert Jahre weiter bis in die Zeiten Heinrichs II. zurückreicht, und den die Schwyzer immer von neuem aufnahmen.

In Uri und Unterwalden hatte die Herabdrückung der Bauern in Erbuntertänigkeiten schon weitere Forschrititte gemacht, als in Schwyz, aber unter Kaiser Friedrich II. gelang es zuerst Uri (1231) und dann auch Schwyz (1240), Freiheitsbriefe zu erlangen, in denen festgestellt wurde, daß sie keiner gräflichen oder sonstigen feudalen Gewalt unterworfen seien, sondern direkt unter dem Reiche ständen. Da das Reich mit dem Niedergang der Staufen in völlige Schwäche verfiel, so hätten die kaiserlichen Freiheitsbriefe den Kantonen wenig genützt; sie sind vielmehr Symptome und Urkunden ihres Strebens und Wollens als Mittel, es zu erreichen. Entscheidend ist, daß diese Bauerschaften sich mit den Waffen in der Hand der ritterlichen Herrschaft zu erwehren vermochten. Schon in den letzten Jahren Friedrichs II. haben Schwyz, Uri, Unterwalden und auch die Stadt Luzern ein Bündnis miteinander geschlossen, und wenn sie auch noch weit entfernt davon waren, sich ganz selbständig zu machen, so erkennt man doch, daß sie von ihrem Grafen mit Vorsicht und Schonung behandelt wurden, auch dann noch, als dieser Herr selbst den Königsthron bestieg. Es war Rudolf von Habsburg, dessen Geschlecht bei dem allmählichen Aussterben der Grafen- und Herrengeschlechter durch Erbtöchter einen großen Teil der Schweiz mit elsässischen Landschaften zu einem Besitztum vereinigte. Sein Tod ermutigte die drei Bauern-Kantone, sich zu dem »ewigen Bunde« zusammenzuschließen (1. Aug. 1291), in dem sie sich verpflichteten, keinen Richter annehmen zu wollen, der nicht ihr Einwohner oder Landsmann sei. Den Anspruch, die Ammänner selbst zu wählen, erhoben sie auch jetzt noch nicht; König Albrecht hat aber auch seinerseits ihrem Wunsche gewillfahrt und nur Ammänner aus den eingeborenen, volksführenden Familien, Attinghausen, Stauffacher und anderen ernannt.[574]

Die Ermordung Albrechts durch seinen Neffen (1308) brachte diese staatsrechtlich nicht fest zu umschreibende, auf beiderseitigem Entgegenkommen und Zurückhaltung beruhenden Beziehungen in Bewegung; es entstand eine Kombination, die die Bauernschaften ermutigte, die völlige Abwerfung der habsburgischen Herrschaft ins Auge zu fassen. Die Habsburger verloren das Königtum, das durch die Wahl der Kurfürsten auf den Grafen von Luxemburg, Heinrich VII., überging. Von ihm verschafften sich (1309) die Eidgenossen eine Erklärung ihrer Freiheit von den Habsburgern, und als nach Heinrichs Tode die Königswahl zwiespältig wurde zwischen dem Habsburger Friedrich und dem Bayern Ludwig, erklärten sie sich für diesen und ergriffen die Offensive gegen ihren bisherigen Landesherrn.

Schwyz lebte, wie wir schon gehört haben, in alter Feindschaft mit dem Kloster Einsiedeln, das jetzt unter habsburgischer Vogtei war. Oft schon hatten die Schwyzer auf dem Einsiedelner Gebiet geplündert, ohne daß die Vögte, so mächtig sie waren, einzuschreiten wagten. Jetzt kamen sie unter Führung ihres Ammanns Werner Stauffacher, raubten das Kloster völlig aus und führten eine Anzahl Mönche als Gefangene mit sich fort.535 Der jüngere Bruder des Königs Friedrich, Herzog Leopold, übernahm es darauf, die Bauern, die in dem ausbrechenden Thron- und Bürgerkriege als Parteigänger Ludwigs des Bayern doppelt gefährlich werden mußten, zu bestrafen.

Neuere Literatur KARL MEYER, Die Einwirkung des Gotthard-Passes auf die Anfänge der Eidgenossenschaft, Gesch. Freid Bd. 74. 1919. Jahrb. f. Schweizer Gesch. Bd. 45. 1920.[575]

Quelle:
Hans Delbrück: Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der politischen Geschichte. Berlin 1923, Teil 3, S. 571-576.
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