Vormittagssitzung.

[301] VORSITZENDER: Ich habe folgendes bekanntzugeben:

Der Gerichtshof verfügt, daß alles Beweismaterial, das den Kommissionen vorgelegt wird und das die Verteidiger oder die Anklagevertreter benutzen wollen, durch diese als Beweismittel angeboten werden muß. Diese Beweismittel werden dann ein Teil des Protokolls werden, gegen den Einspruch erhoben werden kann.

Die Verteidiger für die Organisationen sollten damit beginnen, ihre Dokumentenbücher so schnell wie möglich zusammenzustellen und die Gesuche um Anfertigung der Übersetzungen einreichen.

Das ist alles.

Dr. Stahmer!


DR. STAHMER: Über die Vorgänge in Katyn enthält die Anklageschrift nur die Bemerkung: »Im September 1941 wurden 11000 kriegsgefangene polnische Offiziere im Katyner Wald in der Nähe von Smolensk getötet.«

Einzelheiten wurden durch die Russische Anklage vertretung erst in der Sitzung vom 14. Februar 1946 vorgetragen. Es wurde damals dem Gericht überreicht das Dokument USSR-54. Dieses Dokument ist ein amtlicher Bericht der Außerordentlichen Staatskommission, die mit der Untersuchung des Falles Katyn amtlich beauftragt war. Die Kommission kommt nach Vernehmung der Zeugen...


VORSITZENDER: Dr. Stahmer! Der Gerichtshof ist mit dem Dokument wohlvertraut und wünscht, daß Sie nur Ihre Beweismittel vorbringen. Das ist alles.


DR. STAHMER: Ich wollte nur hinzufügen, es handelt sich hier ja nach diesen Dokumenten um zwei Vorwürfe: Einmal, daß die Zeit der Erschießung jener polnischen Gefangenen in den Herbst 1941 fällt, die zweite Behauptung ist die, daß die Tötung ausgeführt wurde von einer deutschen Militärbehörde, die sich unter dem Decknamen »Stab des Baubataillons 537« verborgen hielt.


VORSITZENDER: Das steht doch alles im Dokument, nicht wahr? Ich sagte Ihnen eben, daß wir das Dokument kennen; wir wollen nur, daß Sie nur Ihre Beweismittel vorbringen.


DR. STAHMER: Dann werde ich als meinen ersten Gegenzeugen... Als Gegenbeweiszeugen rufe ich dann zunächst den Oberst Friedrich Ahrens auf den Zeu genstand.


[301] DR. SIEMERS: Herr Präsident! Ich habe eine Bitte vor Eröffnung der Beweisaufnahme über Katyn. Das Gericht hat beschlossen, daß drei Zeugen gehört werden dürfen und hatte angedeutet, daß im Interesse der Gleichheit auch die Anklage nur drei Zeugen bringen darf durch persönliche Vernehmung oder durch Affidavit. Im Interesse dieses gleichen Grundsatzes wäre ich dankbar, wenn die Sowjetdelegation, ebenso wie die Verteidigung, vor Beginn der Beweisaufnahme die Namen ihrer Zeugen angeben würde. Die Verteidigung hat die Namen der Zeugen bereits vor Wochen angegeben. Ich habe leider bisher vermißt, daß die Sowjetische Delegation im Interesse der Gleichheit der Behandlung der Verteidigung und der Anklage die Namen der Zeugen bisher nicht genannt hat.


VORSITZENDER: General Rudenko! Wollen Sie mir die Namen der Zeugen jetzt nennen?


GENERAL RUDENKO: Jawohl, Herr Vorsitzender.

Wir meldeten heute dem Generalsekretär des Gerichtshofs, daß die Sowjetische Anklagebehörde drei Zeugen zu rufen beabsichtigt: Professor Prosorowsky, Leiter der gerichtsmedizinischen Sachverständigenkommission, weiter den bulgarischen Staatsangehörigen Markov, Professor für Gerichtsmedizin an der Universität Sofia, der damals Mitglied der von den Deutschen zusammengestellten sogenannten Internationalen Kommission war und Professor Bazilevsky, der während der Zeit der deutschen Besatzung stellvertretender Bürgermeister von Smolensk war.


[Der Zeuge Ahrens betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Geben Sie Ihren vollen Namen an.

ZEUGE FRIEDRICH AHRENS: Friedrich Ahrens.


VORSITZENDER: Sprechen Sie mir die Eidesformel nach: »Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzufügen werde.«


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


VORSITZENDER: Sie können sich setzen.

DR. STAHMER: Herr Zeuge! Haben Sie als aktiver Offizier der Deutschen Wehrmacht am zweiten Weltkrieg teilgenommen?


AHRENS: Ich habe selbstverständlich als aktiver Offizier am zweiten Weltkrieg teilgenommen.


DR. STAHMER: In welchem Range zuletzt?

AHRENS: Zuletzt als Oberst.


DR. STAHMER: Waren Sie auf dem östlichen Kriegsschauplatz eingesetzt?


[302] AHRENS: Jawohl.


DR. STAHMER: In welcher Eigenschaft?


AHRENS: Ich war Kommandeur eines Heeresgruppen-Nachrichtenregiments.


DR. STAHMER: Welche Aufgaben hatte Ihr Regiment?


AHRENS: Das Heeresgruppen-Nachrichtenregiment hatte die Aufgabe, die Nachrichtenverbindungen der Heeresgruppe zu den Nachbar- und unterstellten Verbänden herzustellen und zu halten und die für angehende Operationen notwendigen Verbindungen vorzubereiten.


DR. STAHMER: Hatte Ihr Regiment noch irgendwelche Sonderaufgaben?


AHRENS: Nein, mit Ausnahme der Pflicht, sich zu verteidigen und alles vorzubereiten und zu tun, um einen Überfall zu verhindern und sich so zur Wehr zu setzen mit den entsprechenden Kräften, um eine Inbesitznahme dieses Regimentsgefechtsstandes zu verhindern. Das war besonders wichtig für ein Heeres gruppen-Nachrichtenregiment beziehungsweise seinen Gefechtsstand, weil wir sehr geheimes Material in unserem Stabe haben mußten.


DR. STAHMER: Ihr Regiment war das Nachrichtenregiment 537. Gab es nun auch ein Baubataillon 537 mit der gleichen Nummer?


AHRENS: Eine Einheit gleicher Nummer ist mir während meiner Zeit bei der Heeresgruppe Mitte nicht bekanntgeworden. Ich glaube auch nicht, daß es eine solche Einheit gegeben hat.


DR. STAHMER: Und wem unterstanden Sie?


AHRENS: Ich unterstand dem Stabe der Heeresgruppe Mitte direkt, und zwar hier, während der ganzen Dauer meiner Zugehörigkeit zur Heeresgruppe, der Person des Generals Oberhäuser. Verteidigungsmäßig unterstand das Regiment, und zwar der Regimentsstab mit seiner ersten Abteilung, die in unmittelbarer Nähe des Regimentsstabes lag, zeitweise dem Kommandanten von Smolensk. Alle Befehle, die ich von dieser letztgenannten Dienststelle bekam, gingen über General Oberhäuser, der ihnen zustimmte oder die Verwendung des Regiments ablehnte. Ich habe also ausschließlich Befehle von General Oberhäuser erhalten.


DR. STAHMER: Wo war Ihr Stab untergebracht?

AHRENS: Ich habe eine Skizze angefertigt über die Lage des Stabes westlich Smolensk.


DR. STAHMER: Ich lasse Ihnen diese Skizze überreichen. Erklären Sie, ob das Ihre Skizze ist?


AHRENS: Diese Skizze ist von mir aus dem Gedächtnis gezeichnet.


[303] DR. STAHMER: Ich lasse Ihnen noch eine zweite Skizze überreichen. Ich bitte, auch die anzusehen und mir zu sagen, ob diese die Situation richtig wiedergibt?


AHRENS: Ich darf kurz diese Skizze erklären: Am rechten Rand, der große rote Fleck, ist die Stadt Smolensk. Westlich von Smolensk, beiderseits der Straße nach Witebsk, war der Stab der Heeresgruppe mit dem Korps der Luftwaffe untergebracht, und zwar südlich Krassny Bor. In meiner Skizze habe ich den genauen Unterbringungsraum der Heeresgruppe Mitte angegeben.

Der in meiner Skizze dunkel umrandete Teil war sehr eng von Truppen, die unmittelbar zur Heeresgruppe gehörten, belegt. Es war in diesem Raum kaum ein Haus frei. Von meinem Regiment lag der Regimentsstab in dem sogenannten Katyner Wäldchen, Das ist von dem Gesamtwald um Katyn der in der Skizze markierte weiße Fleck, ein ungefähr einen Quadratkilometer großer Wald. Am Südrand dieses Katyner Wäldchens lag das sogenannte Dnjepr-Schlößchen des Regimentsstabsquartiers. Zweieinhalb Kilometer ostwärts vom Regimentsstabsquartier die erste Kompanie des Regiments, die Betriebskompanie für den Fernsprech-Fernschreibebetrieb der Heeresgruppe, und ungefähr drei Kilometer westlich des Regimentsstabsquartiers die Funkkompanie. In einem Umkreis von ungefähr einem Kilometer waren vom Regimentsstabsquartier keine Gebäude.

Dieses Haus, ein zweistöckig gebautes großes Haus mit ungefähr 14 bis 15 Räumen, mehreren Badeeinrichtungen, einem Kino, einem Schießstand, Garagen, Sauna und so weiter, war für die Unterbringung des Regimentsstabes sehr geeignet; und das Regiment hat diesen Gefechtsstand dauernd behalten.


DR. STAHMER: Lagen in der Nähe auch höhere Stäbe?


AHRENS: Höhere Stäbe, wie die bereits erwähnte Heeresgruppe, ein Korpsstab der Luftwaffe und einige Abteilungsstäbe; dann der Eisenbahnbevollmächtigte der Heeresgruppe in Ghesdowo in einem Sonderzug.


DR. STAHMER: Es ist hier nun vorgetragen worden, daß manche Vorgänge, die sich in Ihrer Umgebung zugetragen haben, sehr geheimnisvoll und verdächtig gewesen seien. Ich bitte daher, die folgenden Frage in besonders sorgfältig zu beantworten.

Wie viele Deutsche waren im Stabe, und welche Dienststellungen bekleideten sie?


AHRENS: Ich hatte im Stäbe zunächst drei, dann zwei Offiziere und ungefähr 18 bis 20 Unteroffiziere und Mannschaften; so wenig, wie ich in meinem Regimentsstabe haben mußte. Es war beim Regimentsstab jeder Mann ausgefüllt.


DR. STAHMER: Hatten Sie russisches Personal in Ihrem Stabe?


[304] AHRENS: Jawohl. Wir hatten vier Hilfswillige und einiges weibliches Personal aus der unmittelbaren Umgebung des Regimentsstabsquartiers. Die Hilfswilligen sind dauernd beim Regimentsstab geblieben, während das weibliche Personal ab und zu wechselte. Einige dieses weiblichen Personals waren auch aus Smolensk und wohnten in einem Sonderhaus beim Regimentsstab.


DR. STAHMER: Hat dieses russische Personal von Ihnen besondere Verhaltungsmaßregeln erhalten?


AHRENS: Ich habe allgemein Verhaltungsmaßregeln für das Regimentsstabsquartier gegeben, die sich nicht allein auf das russische Personal bezogen. Ich erwähnte schon, daß die Geheimhaltungspflicht dieses Regimentsstabes, der nicht nur die Lagekarten der Heeresgruppe, sondern auch seiner Nachbarverbände führte und in der auch die Absichten der Heeresgruppe klar erkennbar waren, – daß es meine Pflicht war, dieses Material besonders geheimzuhalten. Ich habe infolgedessen die Räume, in denen sich dieses Material befand, für den gewöhnlichen Verkehr sperren lassen. Zutritt hatten nur die von mir Genehmigten, im allgemeinen Offiziere, aber auch einige besonders vereidigte Unteroffiziere und Mannschaften.


DR. STAHMER: Auf welche Zimmer bezog sich dieses Betretungsverbot?


AHRENS: Das bezog sich in erster Linie auf das Zimmer des Fernsprech-Sachbearbeiters; es bezog sich auf mein Zimmer und teilweise, allerdings etwas gelockert, auf das Zimmer des Adjutanten. Alle übrigen Räume des Hauses und des Grundstückes waren frei.


VORSITZENDER: Dr. Stahmer! In welcher Hinsicht steht die Aussage über die Zustände in diesem Stabsquartier in erheblichem Zusammenhang mit der Frage?


DR. STAHMER: In dem russischen Dokument ist die Behauptung aufgestellt, daß es in diesem Stabsgebäude besonders geheimnisvoll zugegangen sei, daß dem russischen Personal von dem Oberst Ahrens dringendes Schweigeverbot auferlegt worden sei, daß die Zimmer verschlossen gewesen seien und daß es nur gestattet gewesen sei, mit Posten die Zimmer zu betreten. Ich habe mit Rücksicht darauf diese Fragen gestellt, um aufzuklären, daß diese Vorgange durchaus ihre natürliche Erklärung finden in den Aufgaben, die dem Regiment gestellt waren und der Geheimhaltung, die mit diesen Aufgaben notwendigerweise verbunden waren. Aus diesem Grunde habe ich diese Frage gestellt. Ich darf zur...


VORSITZENDER: Sehr gut.


DR. STAHMER: Ich bin gleich zu Ende mit diesen Fragen.


[Zum Zeugen gewandt:]


War der Katyner Wald abgesperrt und durch Posten besonders streng bewacht?

[305] Herr Präsident! Ich darf zu dieser Frage bemerken, es war auch hier die Behauptung aufgestellt, diese Absperrung sei erst durch das Regiment eingeführt worden. Früher sei der Wald frei zugänglich gewesen, und man folgert auch daraus etwas zuungunsten des Regiments.

AHRENS: Um dem Regimentsstabsquartier die Fliegerdeckung zu sichern, habe ich verhindert, daß in unmittelbarer Nähe des Regimentsstabsquartiers Abholzungen für Brennmaterial vorgenommen wurden. Es war in diesem Winter so, daß die Truppenteile Holz schlugen, wo sie es kriegten. Am 22. Januar hatte ich einen ziemlich schweren Fliegerangriff, bei dem ein halbes Haus weggerissen war. Eine andere Unterkunft zu kriegen, war gar nicht möglich bei der Enge des Raumes, und ich habe dann vermehrt und verstärkt dafür gesorgt, daß uns dieser an sich schon lichte Mischwald als Deckung erhalten bleibt. Da ich aber ein Gegner von Verbotstafeln bin, habe ich in Versform andere Truppenteile darauf hingewiesen, daß sie uns unsere Bäume zur Fliegerdeckung lassen. Der Wald war auch nicht abgesperrt, insonderheit nicht der Weg, der natürlich befahrbar freigehalten werden mußte bei dem starken Meldeverkehr; sondern ich habe lediglich hin und wieder Posten in den Wald geschickt, um nachzusehen, ob uns die Bäume erhalten bleiben.

DR. STAHMER: Die Anklagebehörde...


VORSITZENDER: Ich bitte Sie, uns zu einer Ihnen genehmen Zeit die Daten anzugeben; das Datum, wann diese Einheit das Hauptquartier bezogen hat und wann sie es verlassen hat.


DR. STAHMER: Jawohl, Herr Präsident.


[Zum Zeugen gewandt:]


Wann hat Ihre Einheit dieses Dnjepr-Schlößchen bezogen, Ihr Regiment?

AHRENS: Soweit mir bekannt ist, ist dieses Haus gleich nachdem die Kampftruppen dieses Gelände verließen, im August 1941, mit den anderen Unterkunftsräumen der Heeresgruppe beschlagnahmt und durch Vorkommandos besetzt worden und ist dann dauernd, solange ich da war, bis zum August 1943 vom Regimentsstab besetzt geblieben.

DR. STAHMER: Also im August 1941 war es zunächst ein Vorkommando, wenn ich Sie recht verstehe?


AHRENS: Soweit mir das bekannt ist, jawohl.


DR. STAHMER: Wann ist der Stab gekommen?


AHRENS: Einige Wochen später.


DR. STAHMER: Wer war damals Regimentskommandeur?


[306] AHRENS: Mein Vorgänger war der Oberst Bedenck.


DR. STAHMER: Wann haben Sie das Regiment übernommen?


AHRENS: Ich kam zur Heeresgruppe in der zweiten Hälfte des November 1941 und habe nach Einarbeitung und Übergabe Ende November, soweit ich mich erinnere, am 30. November, die Führung des Regiments übernommen.


DR. STAHMER: Fand eine ordnungsmäßige Übergabe von Bedenck an Sie statt?


AHRENS: Es fand eine sehr genaue, eingehende und langwierige Übernahme statt bei den sehr umfangreichen Aufgaben dieses Regiments. Es kam hinzu, daß mein Vorgesetzter, der General Oberhäuser, ein außerordentlich in alles eingehender Vorgesetzter war und sich auch persönlich sehr genau überzeugte, ob ich nach den Übergabeverhandlungen und Einweisungen in der Lage war, voll die Aufgaben des Regiments zu übernehmen.


DR. STAHMER: Es ist weiter von der Anklagebehörde behauptet worden und als verdächtig bezeichnet worden, daß in dem Wald häufig geschossen wurde. Ist das richtig, und worauf ist das zurückzuführen?


AHRENS: Ich habe schon erwähnt, daß eine der Hauptaufgaben dieses Regimentsstabes darin bestand, alles vorzubereiten, um einen Überfall abwehren zu können. Bei den wenigen Leuten, die ich in dem Regimentsstab hatte, mußte ich organisatorisch dafür sorgen, daß ich in kürzester Zeit Entsatzkommandos heranbekam. Diese wurden gebildet mittels Funkverbindung mit dem Regimentsstab, und ich befahl, daß Verteidigungsübungen gehalten und Verteidigungsanlagen um das Regimentsstabsquartier gebaut und in diesen Anlagen geübt wurde, gemeinsam mit den Angehörigen des Regimentsstabes. Ich habe zum Teil diese Übungen selbst abgehalten, und es ist selbstverständlich hierbei auch geschossen worden, insonderheit schon deshalb, weil wir uns auf Nachtkämpfe vorzubereiten hatten.


DR. STAHMER: Zu Ihrem Stabsgebäude und in Ihrem Stabsgebäude soll nun ein sehr lebhafter und verdächtiger Verkehr gewesen sein. Beschreiben Sie ganz kurz, wie es sich mit diesem Verkehr verhalten hat.


AHRENS: Zum Regimentsstabsquartier war ein außerordentlich lebhafter Verkehr, der noch erhöht wurde, da ich das Haus im Frühjahr 1941 wieder aufbauen ließ. Ich erwähnte, daß es durch einen Fliegerangriff zerstört war. Aber auch durch die Übungen, die dort abgehalten wurden, verstärkte sich selbstverständlich der Verkehr. Die vorne eingesetzten Abteilungen, 300 und 400 Kilometer vom Regimentsstabsquartier entfernt, mußten und konnten [307] nur durch persönliche Fühlungnahme mit dem Regiment arbeiten... mit dem Regimentsstab arbeiten.

DR. STAHMER: Es soll auch ein starker Lastwagenverkehr stattgefunden haben, der als verdächtig bezeichnet ist.


AHRENS: Außer unserer Versorgung, die ja verhältnismäßig gering war, wurden die Kommandos, wie ich eben erwähnte, durch Lastwagen herangefahren, aber zum Beispiel auch das ganze Baumaterial, was ich brauchte. Sonst ist der Verkehr nicht übermäßig stark gewesen.


DR. STAHMER: Haben Sie Kenntnis davon erlangt, daß etwa 25 Kilometer westlich Smolensk sich drei russische Gefangenenlager befunden hatten, die ursprünglich mit Polen belegt waren und von den Russen aufgegeben wurden bei der Annäherung der Deutschen im Juli 1941?


AHRENS: Ich war seinerzeit noch nicht da. Ich habe aber nie während meiner ganzen Zeit in Rußland einen Polen gesehen, noch von Polen gehört.


DR. STAHMER: Es wird behauptet, es sei aus Berlin ein Befehl ergangen, polnische Kriegsgefangene zu erschießen. Haben Sie von einem solchen Befehl Kenntnis erhalten?


AHRENS: Nein, ich habe nie von einem solchen Befehl etwas gehört.


DR. STAHMER: Haben Sie etwa von einer anderen Dienststelle einen solchen Befehl erhalten?


AHRENS: Ich sagte eben schon, daß ich von einem solchen Befehl nie etwas gehört habe. Ich habe ihn also auch nicht erhalten.


DR. STAHMER: Sind auf Ihre Anweisung, unmittelbare Anweisung, Polen erschossen worden?


AHRENS: Es sind auf meine Anweisung keine Polen erschossen worden. Es ist auf meine Anweisung überhaupt niemand erschossen worden. Ich habe solch einen Befehl in meinem Leben nie gegeben.


DR. STAHMER: Nun sind Sie erst im November 1941 gekommen. Haben Sie etwas davon gehört, daß Ihr Vorgänger, Oberst Bedenck, ähnliche Maßnahmen veranlaßt hat?


AHRENS: Ich habe davon nichts gehört. Ich habe aber mit meinem Regimentsstab, mit dem ich eindreiviertel Jahre eng zusammengewohnt habe, eine derartig innige Verbindung gehabt – ich kannte meine Leute genau und sie mich auch –, daß ich felsenfest davon überzeugt bin, daß diese Tat weder von meinem Vorgänger noch von irgendeinem Angehörigen meines ehemaligen Regiments begangen sein kann. Ich hätte unbedingt mindestens andeutungsweise hiervon erfahren.

[308] VORSITZENDER: Dr. Stahmer! Dies ist doch eine Beweiserörterung, aber keine Beweisführung. Er sagt Ihnen, was seiner Meinung nach sich zugetragen haben könnte.


DR. STAHMER: Ich habe die Frage gestellt, ob er von seinen Regimentsangehörigen davon erfahren hat.


VORSITZENDER: Die Antwort darauf wäre dann wohl »nein« – nämlich, daß er davon nichts gehört hat –, nicht, daß er überzeugt war, er habe es nicht getan.


DR. STAHMER: Sehr gut.


[Zum Zeugen gewandt:]


Haben Sie nach Ihrem Eintreffen in Katyn wahrgenommen, daß sich im Katyner Wald ein Grabhügel befand?

AHRENS: Kurz nachdem ich kam – das Gelände war verschneit – bin ich darauf hingewiesen worden von meinen Soldaten, daß sich an einer Stelle auf einer Art Hügel, den man nicht genau als solchen ansprechen konnte, ein Birkenkreuz befinden solle. Dieses Birkenkreuz habe ich gesehen. Ich habe dann im Verlauf des Jahres 1942 immer wieder von meinen Soldaten gehört, daß hier in unserem Wald Erschießungen stattgefunden haben sollten, hierauf zunächst aber nichts gegeben. Allerdings im Sommer 1942 ist in einem Befehl der Heeresgruppe des späteren Generals von Harsdorff auf diese Gespräche hingewiesen worden. Er sagte mir, er habe auch davon gehört.

DR. STAHMER: Hat sich diese Erzählung später als wahr erwiesen?


AHRENS: Sie hat sich als wahr erwiesen, und ich habe durch einen reinen Zufall auch festgestellt, daß hier tatsächlich eine Grabstelle war, und zwar im Winter 1943, ungefähr im Januar oder Februar, wo ich zufällig in diesem Wald einen Wolf sah und zunächst nicht glaubte, daß es sich um einen Wolf handeln konnte, dann aber den Spuren mit einem Fachmann nachging und hier Scharrstellen an diesem Hügel mit dem Birkenkreuz sah. Ich habe feststellen lassen, was es für Knochen sind. Die Ärzte sagten mir: Menschenknochen. Ich habe daraufhin dem Kriegsgräberfürsorgeoffizier von der Tatsache Meldung gemacht, da ich glaubte, daß es sich um ein Gefallenengrab handelte, von denen es mehrere in unserer unmittelbaren Umgebung gab.


DR. STAHMER: Wie kam es nun zu den Ausgrabungen?


AHRENS: Darüber bin ich im einzelnen nicht unterrichtet. Es kam eines Tages Professor Dr. Butz im Auftrage der Heeresgruppe zu mir und teilte mir mit, daß er in meinem Wäldchen Ausgrabungen auf Grund von Gerüchten vornehmen müsse und mich hierüber zu informieren hätte, daß das geschähe – die Ausgrabungen in meinem Walde.


[309] DR. STAHMER: Hat Professor Butz Ihnen später Einzelheiten über das Ergebnis seiner Ausgrabungen erzählt?


AHRENS: Er hat mir Einzelheiten erzählt ab und zu, und zwar erinnere ich mich, daß er mir sagte, den schlüssigen Beweis zu haben über den Zeitpunkt der Erschießung. Er zeigte mir unter anderem Briefe, an die ich mich nicht mehr sehr genau erinnere. Erinnern tue ich mich aber an eine Art Tagebuch, das er mir herüberreichte, wo Daten auf Daten folgten mit einigen schriftlichen Bemerkungen, die ich nicht lesen konnte, weil sie polnisch geschrieben waren.

Er erklärte mir dazu, daß diese Aufzeichnungen von einem polnischen Offizier gemacht seien über die vergangenen Monate und daß zum Schluß – das Tagebuch endete mit dem Frühjahr 1940 – die Befürchtung in diesen Zeilen stand, daß ihnen etwas Schreckliches bevorstünde. Das ist nur dem Sinne nach wiedergegeben.


DR. STAHMER: Hat er Ihnen weitere Angaben über den Zeitpunkt, in dem nach seiner Annahme die Erschießungen stattgefunden haben, mitgeteilt?


AHRENS: Herr Professor Butz war nach den Beweisstücken, die er gefunden hatte, überzeugt, daß die Erschießungen im Frühjahr 1940 stattgefunden hatten und hat diese Überzeugung mehrfach in meiner Gegenwart zum Ausdruck gebracht, auch später noch, als Kommissionen die Grabstelle besichtigten und ich anschließend mein Haus zur Verfügung stellen mußte, um diese Kommissionen aufzunehmen. Ich persönlich hatte weder mit den Ausgrabungen noch mit den Kommissionen das geringste zu tun. Ich hatte nur das Haus zur Verfügung zu stellen als Hausherr mit den entsprechenden Pflichten.


DR. STAHMER: Es wird behauptet, daß im März 1943 auf Lastkraftwagen Leichen von außerhalb nach Katyn geschafft worden sind und in diesem Wäldchen beigesetzt wurden. Ist Ihnen davon etwas bekannt?


AHRENS: Davon ist mir nichts bekannt.


DR. STAHMER: Hätten Sie es wahrnehmen müssen?


AHRENS: Ich hätte es wahrnehmen müssen; mindestens wäre es mir aber von meinen Offizieren gemeldet worden, denn meine Offiziere waren dauernd auf dem Regimentsgefechtsstand, während ich als Regimentskommandeur natürlich sehr viel unterwegs war. Der Offizier, der seinerzeit dauernd da war, war der Oberleutnant Hodt, dessen Adresse mir gestern abend durch Brief bekanntgeworden ist.


DR. STAHMER: Wurden bei den Ausgrabungen russische Gefangene beschäftigt?


AHRENS: Soweit ich mich erinnere, ja.


DR. STAHMER: Können Sie angeben in welcher Zahl?


[310] AHRENS: Ich kann das nicht genau angeben, denn ich habe mich um die Ausgrabungen nicht mehr gekümmert, weil dieser pestilenzartige Gestank um unser Haus in uns einen Ekel erregte, glaube aber, die Zahl schätzen zu können mit 40 bis 50 Leuten.


DR. STAHMER: Es ist die Behauptung aufgestellt, daß diese später erschossen worden seien, ist Ihnen darüber etwas bekannt?


AHRENS: Davon ist mir nichts bekannt und davon habe ich auch nie gehört.


DR. STAHMER: Ich habe keine weiteren Fragen mehr, Herr Präsident.


FLOTTENRICHTER OTTO KRANZBÜHLER, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN DÖNITZ: Herr Oberst! Haben Sie selbst einmal mit irgendwelchen Landeseinwohnern über die Beobachtungen des Jahres 1940 gesprochen?


AHRENS: Ja. Ich hatte Anfang 1943 bei meinem Regimentsstab ein russisches Ehepaar wohnen in unmittelbarer Nähe, 800 Meter von uns entfernt. Diese Leute waren Imker, ich bin persönlich auch Imker, und ich kam mit diesem Ehepaar in nähere Berührung. Als die Ausgrabungen stattgefunden hatten, ungefähr im Mai 1943, habe ich Ihnen gesagt, daß sie doch eigentlich wissen müßten, da sie unmittelbar neben dieser Grabstelle wohnten, wann diese Erschießungen stattgefunden hätten. Da haben diese Leute mir gesagt, daß es im Frühjahr 1940 gewesen sei und daß auf dem Bahnhof Gnesdowo in Eisenbahnwaggons von 50 Tonnen über 200 uniformierte Polen angekommen seien und dann mit Lastkraftwagen in das Wäldchen geschafft worden wären. Sie hätten viel Schießereien und auch Schreie gehört.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: War der Bevölkerung damals dieses Wäldchen nicht zugänglich?


AHRENS: Wir haben...


VORSITZENDER: Das ist eine Suggestivfrage. Ich glaube, Sie sollten keine Suggestivfragen stellen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: [zum Zeugen gewandt]

Wissen Sie etwas darüber, ob der Bevölkerung das Wäldchen zugänglich war?


AHRENS: Das Wäldchen war umzäunt und war nach Aussage von Einwohnern zur russischen Zeit für Zivilisten nicht betretbar. Die Reste des Zaunes waren noch vorhanden als ich da war, und zwar ist in meiner Skizze dieser Zaun angegeben mit einem schwarzen Strich.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Haben Sie sich beim Beziehen des Dnjepr-Schlößchens danach erkundigt, wem das Haus früher gehörte?


[311] AHRENS: Ich habe mich danach erkundigt, weil mich das interessierte. Das Haus war recht eigentümlich gebaut. Es hatte eine Kinoanlage, es hatte einen eigenen Schießstand, und mich hat das schon interessiert. Ich habe darüber aber etwas Bestimmtes während meiner ganzen Zeit dort nicht erfahren können.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sind außer den Massengräbern in der Umgebung des Dnjepr-Schlößchens auch andere Gräber gefunden worden?


AHRENS: Es sind in unmittelbarer Nähe des Hauses – ich habe das in meiner Skizze durch einige Pünktchen angedeutet – weitere kleinere Gräber gefunden worden mit verwitterten Leichen, auseinandergefallenen Skeletten, und zwar Gräber mit sechs bis acht – oder auch einigen mehr – Skeletten, die von Männern und Frauen herstammten. Ich konnte das als Laie sehr gut erkennen, weil die meisten Gummischuhe anhatten, die voll erhalten waren, aber es fanden sich auch Handtaschenreste.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wie lange lagen diese Skelette dort in der Erde?


AHRENS: Das vermag ich nicht zu sagen, ich weiß nur, daß sie verwittert und auseinandergefallen waren. Die Knochen waren erhalten, nur die Skelette waren nicht mehr zusammenhängend.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Danke, das ist alles.


DR. HANS LATERNSER, VERTEIDIGER FÜR GENERALSTAB UND OBERKOMMANDO: Herr Präsident...


VORSITZENDER: Dr. Laternser! Sie kennen doch die Verfügung des Gerichtshofs.


DR. LATERNSER: Jawohl.


VORSITZENDER: Nun, Sie haben kein Recht, diesem Zeugen hier Fragen vorzulegen.


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich wollte gerade in diesem außergewöhnlichen Falle Sie bitten, mir die Befragung...


VORSITZENDER: Ich habe Ihnen eben gesagt, daß Sie ja die Verfügung des Gerichtshofs kennen. Der Gerichtshof wird Sie nicht anhören. Wir haben bereits mehrmals auf Grund Ihrer Einsprüche hierüber entschieden, und der Gerichtshof wird Sie nicht anhören.


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Die Sache Katyn ist eine der schwersten Beschuldigungen, die gegen die Gruppe erhoben wird.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist sich vollständig im klaren über die Art der Beschuldigungen wegen Katyn. Der Gerichtshof hat nicht die Absicht, in diesem Fall Ausnahmen zu machen und wird Ihnen deshalb kein Gehör schenken. Wollen Sie sich bitte setzen?


[312] DR. LATERNSER: Ich erkläre, Herr Präsident, daß ich mich dadurch in meiner Verteidigung außerordentlich beschränkt fühle.


VORSITZENDER: Wie Dr. Laternser genau weiß, hat er das Recht, vor der Kommission den Antrag auf Vorladung jedes Zeugen zu stellen, der hier gerufen wird und dessen Aussage für den Fall der Organisation, die Dr. Laternser vertritt, Bedeutung hat. Ich will nichts weiter hören.

DR. LATERNSER: Der Weg, auf den mich Herr Präsident verweisen, hat keine praktische Bedeutung. Ich kann nicht alle Zeugen, die hier erscheinen, vor die Kommission rufen lassen.


VORSITZENDER: Dr. Siemers! Sie vertreten den Angeklagten Dönitz, nicht wahr, oder Raeder?


DR. SIEMERS: Raeder.


VORSITZENDER: Falls die Fragen, die Sie stellen wollen, nicht besonders auf den Fall Raeder Bezug haben, ist der Gerichtshof nicht bereit, ein weiteres Verhör anzuhören. Die Fragen sind von Dr. Stahmer allgemein behandelt worden und auch von Dr. Kranzbühler. Falls Sie nicht Fragen stellen wollen, die sich besonders auf den Fall Raeder beziehen, wird Ihnen der Gerichtshof kein Gehör schenken.


DR. SIEMERS: Herr Präsident! Ich hatte lediglich angenommen, daß ich aus zwei Gründen Fragen stellen könnte. Einmal, weil das Gericht selbst erklärt hat, daß im Rahmen der Verschwörung alle Angeklagten beteiligt sind und zweitens, weil Großadmiral Raeder nach der Darstellung der Anklage auch als Mitglied der angeblich verbrecherischen Organisationen, Generalstab und OKW, angeklagt wird, und infolgedessen wollte ich lediglich zwei oder drei ergänzende Fragen stellen.

VORSITZENDER: Dr. Siemers! Falls Beschuldigungen erhoben würden, die den Fall gegen Raeder beeinflussen könnten, würde Ihnen der Gerichtshof gestatten, Fragen zu stellen. Aber es liegt kein Vorwurf vor, der den Angeklagten Raeder mit diesen Beschuldigungen über den Katyner Wald in irgendeine Verbindung bringt.


DR. SIEMERS: Ich bin dem Gericht für diese Feststellung dankbar.


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich bitte, noch etwas fragen zu dürfen. Ich bitte, die Anklagebehörde zu fragen, wem der Fall Katyn zur Last gelegt werden soll?


VORSITZENDER: Ich habe nicht die Absicht, solche Fragen zu beantworten. Die Anklagebehörde kann jetzt, falls sie es wünscht, ihr Kreuzverhör beginnen.


OBERJUSTIZRAT L. N. SMIRNOW, HILFSANKLÄGER FÜR DIE SOWJETUNION: Zeuge! Geben Sie mir bitte genau die Zeit an, wann Sie sich in dem Gebiet von Smolensk befanden?


[313] AHRENS: Ich habe diese Frage schon beantwortet, von der zweiten Hälfte November 1941 ab.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich bitte Sie, mir ferner zu sagen, wo Sie sich vor der zweiten Hälfte 1941 befanden.

Hatten Sie überhaupt irgendeine Beziehung zu Katyn oder Smolensk oder allgemein zu dieser Gegend? Waren Sie zum Beispiel im September oder Oktober 1941 persönlich dort?


AHRENS: Nein, ich war nicht dort.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Das bedeutet also, daß Sie nicht wissen, und Sie wissen auch nicht, welche Ereignisse sich im September oder Oktober 1941 im Walde von Katyn abgespielt haben?


AHRENS: Ich war zu der Zeit nicht dort. Ich habe aber vorher erwähnt, daß ich...


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Nein, nein, mich interessiert in diesem Fall nur die kurze Frage: Waren Sie persönlich dort? Konnten Sie persönlich sehen, was dort vor sich ging oder nicht?


VORSITZENDER: Er sagt, er war nicht dort.


AHRENS: Nein, das konnte ich nicht sehen.


VORSITZENDER: Er sagt doch, daß er im September oder Oktober 1941 nicht dagewesen ist.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich danke Ihnen, Herr Präsident.


[Zum Zeugen gewandt:]


Vielleicht erinnern Sie sich an die Familiennamen der russischen Arbeiterinnen, die im Landhause im Wäldchen von Katyn arbeiteten?

AHRENS: In verschiedenen Häusern haben diese weiblichen Angestellten nicht gearbeitet, sondern sie haben lediglich als Küchenhilfskräfte in unserem Dnjepr-Schlößchen gearbeitet. Die Namen habe ich überhaupt nicht gekannt.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Das heißt, die russischen Arbeiterinnen waren nur in dem Schlößchen, das im Katyner Wald gelegen war, in dem Landhaus, in dem der Stab einquartiert war, beschäftigt?


AHRENS: Ich glaube, daß diese Frage nicht gut übersetzt ist. Ich habe sie nicht verstanden.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich frage Sie, ob die russischen Arbeiterinnen nur auf dem Landsitz in den Kosig-Bergen, in dem der Stab einquartiert war, arbeiteten? Ist das richtig?


AHRENS: Diese Arbeiterinnen waren beim Regimentsstab tätig als Küchenhilfskräfte und haben als Küchenhilfskräfte auf unserem Grundstück... darunter verstehe ich dieses Haus mit den beiliegenden Häusern, zum Beispiel im Stall, der Garage, den Kellern, der Heizung... gearbeitet.


[314] OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich werde Ihnen einige Namen vorhalten...


VORSITZENDER: Einen Augenblick, die Übersetzung kommt sehr schwach durch. Ich weiß nicht, ob...

Sie können jetzt fortfahren.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich möchte Ihnen nun die Namen einiger deutscher Wehrmachtsangestellter nennen. Bitte antworten Sie mir, ob diese Personen zu Ihrer Einheit gehörten?

Oberleutnant Rex.


AHRENS: Oberleutnant Rex war mein Regimentsadjutant.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sagen Sie bitte, war er vor Ihrer Ankunft in Katyn bereits dieser Einheit in Katyn zugeteilt oder nicht?


AHRENS: Jawohl, er war schon vor mir da.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Er war Ihr Adjutant?


AHRENS: Jawohl, er war mein Adjutant.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Und der Leutnant Hodt? Leutnant Hodt oder Hoth?


AHRENS: Hodt ist richtig. Aber welche Frage wird gestellt über den Leutnant Hodt?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich stelle die Frage: Gehörte er zu Ihrer Einheit oder nicht?


AHRENS: Leutnant Hodt gehörte zum Regiment. Ob er...


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl, das habe ich Sie gefragt. Er gehörte zum Regiment, das Sie befehligten? Zu Ihrer Wehrmachtseinheit?


AHRENS: Ich habe damit nicht gesagt, daß er zum Regimentsstab gehörte, sondern er gehörte zum Regiment. Das Regiment besteht ja aus drei Abteilungen...


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Aber er wohnte im gleichen Landhaus?


AHRENS: Das weiß ich nicht. Als ich kam, wohnte er nicht dort, sondern ist zu mir erst... oder von mir erst dorthin befohlen worden.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich will Ihnen einige andere Namen nennen.

Unteroffizier Rose, ferner Soldat Giesecke, Oberfeldwebel Krimmenski, Feldwebel Lummert, ein Koch mit Namen Gustav.

Waren das die Wehrmachtsangehörigen, die in diesem Hause einquartiert waren?

AHRENS: Ich darf bitten, nochmal die Namen einzeln zu nennen, ich werde einzeln darauf antworten.


[315] OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sehr schön. Wachtmeister Lummert?


AHRENS: Jawohl.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Unteroffizier Rose?


AHRENS: Jawohl.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich glaube Lagerverwalter Giesecke... wenn mein Gedächtnis mich nicht täuscht.


AHRENS: Dieser Mann hieß Giesecken.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Schön, ich habe es nicht ganz richtig ausgesprochen. Das waren doch alles Ihre Leute, Leute, die zu Ihrer Einheit gehörten?


AHRENS: Jawohl.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sie behaupten, daß Sie nicht gewußt haben, was diese Leute im September und Oktober 1941 getan haben?


AHRENS: Da ich nicht da war, kann ich das nicht mit Bestimmtheit sagen.


VORSITZENDER: Wir wollen jetzt eine Pause machen.

[Pause von 10 Minuten.]


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Gestatten Sie, daß ich mit dem Verhör fortsetze.

Da der Zeuge angegeben hat, daß er über den Zeitraum von September/Oktober 1941 nichts aussagen kann, werde ich das Verhör auf einige sehr kurze Fragen beschränken.


[Zum Zeugen gewandt:]


Zeuge! Ich möchte Sie bitten, die Lage des Schlößchens und des Nadelwaldes im Verhältnis zur Straße Smolensk-Witebsk festzulegen. Erstreckte sich dieser Landsitz sehr weit?

AHRENS: Meine Skizze ist hier 1:100000 ziemlich maßstabsgerecht nach meiner Erinnerung angefertigt. Ich schätze also, daß die Grabstelle 200 bis 300 Meter direkt westlich am Wege zu unserem Dnjepr-Schlößchen lag, also 200 bis 300 Meter südlich der Straße Smolensk-Witebsk, so daß weitere 600 Meter entfernt das Dnjepr-Schlößchen lag.

VORSITZENDER: Wollen Sie das bitte wiederholen?


AHRENS: Südlich der Straße Smolensk-Witebsk, ungefähr 15 Kilometer westlich von Smolensk maß stabsgerecht nach meiner Skizze 1:100000, soweit eine solche Skizze aus dem Gedächtnis maßstabsgerecht sein kann, lag 200 bis 300 Meter südlich die Stelle der [316] Gräber und weitere 600 Meter südlich direkt an einer Nordschleife des Dnjepr unser Regimentsstabsquartier, das Dnjepr-Schlößchen.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Demnach befand sich Ihr Dnjepr-Schlößchen ungefähr 600 Meter von der Straße Smolensk-Witebsk?


AHRENS: Nein, das ist nicht richtig. Ich habe gesagt...


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sagen Sie mehr oder weniger genau, wie groß war die Entfernung vom Schlößchen bis zur Straße?


AHRENS: Ich habe sie in meiner Aussage eben angegeben, nämlich 200 bis 300 Meter waren die Gräber entfernt und weitere 600 Meter das Haus, insgesamt also rund 900 bis 1000 Meter. Es können auch 800 gewesen sein; ich weiß es nicht sehr genau, aber es ist die ungefähre Entfernung, die auch aus der Skizze hervorgeht.


VORSITZENDER: Ich kann nicht folgen. Oberst Smirnow, Ihre Frage lautete: Wie weit war es von der Straße bis zum Landhaus, wie Sie es nannten, nicht wahr?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Nein, Herr Vorsitzender, ich fragte, wie groß die Entfernung von dem Schlößchen zur Straße Smolensk-Witebsk war.


VORSITZENDER: Was verstehen Sie unter dem Wort »Schlößchen«?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Der Stab jener Einheit, die der Zeuge 1941 befehligte, war in dem Schlößchen einquartiert, das nicht weit vom Ufer des Dnjepr lag, ungefähr 900 Meter von der Straße entfernt. Die Gräber waren näher an der Straße. Ich möchte gern wissen, wie weit der Stab von der Chaussee entfernt war und wie weit von dieser Chaussee die Gräber im Walde von Katyn waren.


VORSITZENDER: Sie wollen also wissen, wie weit das Haus, in dem der Stab einquartiert war, von der Landstraße entfernt war? Ist das richtig?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sehr richtig, Herr Vorsitzender, eben das wollte ich wissen.


AHRENS: Es waren zwei Fragen gestellt. Erstens, wie weit waren die Grabstellen von der Straße entfernt, und zweitens, wie weit war das Haus von der Straße entfernt. Ich gebe die Antwort nochmals, das Haus war 800 bis 1000 Meter südlich der Straße Smolensk-Witebsk.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Einen Augenblick. Ich fragte Sie anfangs nur nach dem Hause, von den Grabstellen sprachen Sie von selbst. Jetzt will ich Sie über die Gräber fragen. Wie weit waren diese Massengräber von der Straße Smolensk-Witebsk entfernt?


AHRENS: 200 bis 300 Meter, es können auch 350 gewesen sein.


[317] OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Folglich waren die Grabstätten ungefähr 200 bis 300 Meter von der Chaussee entfernt, die zwei wichtige Mittelpunkte verband?


AHRENS: Jawohl. Die befanden sich 200 bis 300 Meter entfernt südlich dieser, ich glaube wohl, zu meiner Zeit meistbefahrenen Straße, die ich in Rußland kennengelernt habe.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Das frage ich Sie gerade. Nun, sagen Sie mir bitte: war der Wald von Katyn ein richtiger Wald oder eine Art Park, eine Heide?


AHRENS: Ich habe bisher nur von dem Katyner Wäldchen gesprochen. Dieses Katyner Wäldchen ist das von mir skizzierte ca. ein qkm große umzäunte Waldgelände. Dieses Waldgelände war ein Mischwald älteren und jüngeren Baumbestandes. Es waren darin recht viele Birken. Der Wald war aber schon gelichtet. Ich nehme an, er war 30 bis 40 Prozent gelichtet. Man sah dies an den frischgeschlagenen Baumstümpfen.

Eine Parkanlage war es unter keinen Umständen, jedenfalls ließ darauf nichts schließen. Es hatten in diesem Wald Kämpfe stattgefunden, denn es waren noch Schützengräben und Schützenlöcher zu sehen.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl. Jedenfalls kann man den sogenannten Katyner Wald im wahrsten Sinne des Wortes nicht einen Wald nennen? Es war also nur ein kleiner Hain in unmittelbarer Nähe der Straße Smolensk-Witebsk, stimmt das?


AHRENS: Nein, das ist nicht richtig. Es ist ein Wald. Der ganze Katyner Wald ist ein Wald, der nahe bei unserem »Wäldchen« beginnt und sich weit hinstreckt. Von diesem gesamten Katyner Wald, und zwar Mischwald, war ein Teil eingezäunt, und diesen Teil von ein qkm Größe bezeichneten wir als Katyner Wäldchen, es gehörte aber organisch zu dem gesamten Waldbestand südlich der Straße.

Der Wald begann mit unserem Wäldchen und setzte sich nach Westen fort.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich habe kein Interesse an der allgemeinen Charakteristik des Waldes. Bitte beantworten Sie meine kurze Frage. Befanden sich die Massengräber in diesem Wäldchen?

AHRENS: Die Massengrabstätte befand sich unmittelbar westlich unseres Zufahrtsweges an einer gelichteten Waldstelle, die mit einem jungen Baumbestand bewachsen war.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: War diese Waldlichtung, dieser junge Baumbestand in diesem kleinen Hain, in der Nähe der Straße Smolensk-Witebsk? Ist das richtig?


[318] AHRENS: 200 bis 300 Meter südlich der Straße Smolensk-Witebsk, unmittelbar westlich unseres Zufahrtsweges von dieser Straße zum Dnjepr-Schlößchen. Ich habe diese Stelle in meiner Skizze mit einem dickeren weißen Punkt bezeichnet.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Noch eine Frage. Wissen Sie, ob die Straße von Smolensk nach Witebsk schon vorhanden war, bevor die Deutschen dieses Gebiet von Smolensk besetzten, oder wurde sie erst nach der Besetzung gebaut?


AHRENS: Als ich Ende November 1941 nach Rußland kam, lag alles unter Schnee. Ich habe aber später den Eindruck gehabt, daß dies eine ältere Straße gewesen ist, während die Rollbahn Minsk-Moskau neuer war. Das war mein Eindruck.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich verstehe. Sagen Sie mir bitte jetzt, unter welchen Umständen, viel mehr wann haben Sie zum erstenmal das Kreuz in dem Wäldchen entdeckt?


AHRENS: Genau kann ich diesen Zeitpunkt nicht angeben. Es ist mir davon von meinen Soldaten erzählt worden, und ich habe gelegentlich meines Vorbeifahrens – ungefähr Anfang Januar 1942, es kann auch Ende Dezember 1941 gewesen sein – dieses aus dem Schnee herausragende Kreuzchen gesehen.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sie haben dieses Kreuz also schon im Jahre 1941 oder spätestens anfangs 1942 gesehen, nicht wahr?


AHRENS: Das habe ich eben ausgesagt.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl. Ich möchte Sie nun bitten, genau den Zeitpunkt festzulegen, wann ein Wolf Sie zu dieser Stelle führte. Wann war das? War es im Sommer oder im Winter und in welchem Jahre?


AHRENS: Das war anfangs des Jahres 1943.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: 1943. Um dieses Kreuz herum sahen Sie damals Knochen, nicht wahr?


AHRENS: Nein, die sah ich zunächst nicht. Um festzustellen, ob ich mich mit dem Wolf geirrt hatte – es schien mir ziemlich ausgeschlossen, daß so nahe an Smolensk ein Wolf sich aufhalten sollte –, habe ich mit einem Jäger die Spuren mir angesehen und fand Scharrstellen. Es war aber hart gefrorener Boden, es lag Schnee, und ich habe da weiter nichts gesehen. Erst später, als es getaut hatte, fanden meine Leute einzelne Knochen. Das ist aber Monate später gewesen, und da habe ich einem Arzt bei Gelegenheit diese Knochen gezeigt, und er sagte, das seien Menschenknochen. Ich habe darauf gesagt: »Dann handelt es sich hier wahrscheinlich um ein Grab aus den Kämpfen, die hier stattgefunden haben, und dieses Grab muß der Kriegsgräberfürsorgeoffizier mit betreuen wie [319] alle anderen Gräber von Gefallenen, die wir betreuten.« Deshalb habe ich mit diesem Herrn gesprochen, aber erst bei der Schneeschmelze.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Was mir gerade einfällt: Haben Sie die Katyn-Gräber persönlich gesehen?


AHRENS: Offen oder vorher?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Offen.


AHRENS: Als sie offen waren, mußte ich ja dauernd an diesen Gräbern vorbeifahren, denn sie waren ja westlich ungefähr 30 Meter von dem Zufahrtsweg entfernt. Ich konnte also gar nicht daran vorbei, ohne Kenntnis davon zu nehmen.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Mich interessiert eines. Vielleicht können Sie sich daran erinnern. Wie hoch war die Erdschicht in diesen Gräbern, die die Leichen bedeckte?


AHRENS: Das weiß ich nicht. Ich habe schon gesagt, daß ich durch diesen wochenlangen Gestank, den wir da auszuhalten hatten, derartig angeekelt war, daß ich, wenn ich da vorbeifuhr, die Fenster meines Wagens schloß und machte, daß ich da durchkam.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: So. Aber dennoch, wenn Sie auch nur flüchtig auf die Gräber hinblickten, müßten Sie doch bemerkt haben, ob die Erdschicht, die die Leichen bedeckte, dicht oder nur sehr dünn war, ob sie einige Dutzend Zentimeter oder Meter hoch war. Vielleicht hat Professor Butz Ihnen irgendwelche Mitteilungen in diesem Zusammenhang gemacht?


AHRENS: Ich habe als Kommandeur eines Nachrichtenregiments in einem Raume zu tun gehabt, der ungefähr halb so groß war wie Großdeutschland und bin sehr viel unterwegs gewesen. Meine Arbeit vollzog sich ja nicht am Regimentsgefechtsstand. Infolgedessen war ich im allgemeinen von Montag oder Dienstag bis Sonnabend bei der Truppe. Ich habe deshalb, wenn ich da durchfuhr, zwar mal einen Blick daraufgeworfen, aber mehr interessiert habe ich mich für Einzelheiten nicht, und ich habe auch mit Professor Butz über derartige Einzelheiten nicht gesprochen. Aus diesem Grunde erinnere ich mich dieser Sache nicht mehr genau.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Auf Grund der Beweisstücke, die die Sowjet-Anklagebehörde dem Gerichtshof vorgelegt hat, steht fest, daß die Leichen in einer Tiefe von eineinhalb bis zwei Metern eingescharrt waren. Mich interessiert jetzt: Ich möchte wissen, wo Sie einen Wolf finden können, der die Erde von eineinhalb bis zwei Meter Tiefe aufscharren konnte?


AHRENS: Den Wolf habe ich nicht gefunden, sondern den habe ich gesehen.


[320] OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sagen Sie mir bitte: Warum haben Sie, nachdem Sie das Kreuz schon im Jahre 1941 entdeckten und damals auch von den Massengräbern erfuhren, warum haben Sie erst im März 1943 diese Massengräber öffnen lassen?


AHRENS: Das war nicht meine Sache, sondern Sache der Heeresgruppe. Ich sagte schon, daß die Erzählungen sich im Laufe des Jahres 1942 verdichteten. Ich hörte schon öfter davon und sprach daraufhin den Oberst von Gersdorff, Ic der Heeresgruppe Mitte an, der mir andeutete, daß er darüber Bescheid wisse, und damit war meine Pflicht erledigt. Ich hatte gemeldet, was ich gesehen und gehört hatte. Im übrigen ging mich ja die ganze Sache gar nichts an, und ich habe mich darum auch nicht gekümmert. Ich hatte genug andere Sorgen im Kopfe.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich habe noch eine letzte Frage: Sagen Sie mir bitte, was ist das für ein Ehepaar gewesen, mit dem Sie sich unterhalten haben? Vielleicht können Sie sich an dieses Ehepaar, das Ihnen von den Erschießungen im Katyner Wald erzählt hatte, dem Namen nach erinnern?


AHRENS: Dieses Ehepaar wohnte von der Einmündung unseres Zufahrtsweges zur Witebsker Straße ungefähr 800 bis 1000 Meter nördlich in einem Häuschen. An den Namen kann ich mich nicht mehr erinnern.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Also, an den Namen des Ehepaares erinnern Sie sich nicht?


AHRENS: Nein, erinnere ich mich nicht.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sie haben also von den Katyner Ereignissen von diesem Ehepaar gehört, an dessen Namen Sie sich nicht erinnern? Haben Sie von anderen Ortsbewohnern darüber nichts gehört?


AHRENS: Ich bitte, die Frage nochmals zu wiederholen.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Folglich haben Sie über die Ereignisse im Katyner Wald nur von diesem Ehepaar gehört, an dessen Namen Sie sich nicht erinnern können? Von anderen Ortsbewohnern haben Sie nichts über die Ereignisse in Katyn erfahren?


AHRENS: Ich persönlich habe diese Angaben nur von diesem Ehepaar gehört, während meine Soldaten mir die Erzählungen von anderen Einwohnern übermittelten.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ist Ihnen bekannt, daß zur Zeit, als der Fall Katyn – oder, besser gesagt, die Provokation von Katyn – untersucht wurde, von der deutschen Polizei Bekanntmachungen auf den Straßen von Smolensk ausgehängt würden, in denen eine Belohnung in Aussicht gestellt wurde für den, der [321] Angaben über Katyn machen, konnte? Diese Bekanntmachung war von Leutnant Voß unterschrieben.


AHRENS: Diese Bekanntmachung habe ich persönlich nicht gesehen. Der Leutnant Voß ist mir dem Namen nach bekannt.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Nun die allerletzte Frage: Kennen Sie den Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission über den Fall Katyn?


AHRENS: Ist mit diesem Bericht das russische Weißbuch gemeint?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Nein, ich denke an den Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission der Sowjetunion über Katyn; den sowjetischen Bericht.


AHRENS: Den habe ich gelesen, jawohl.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Aber Sie sind darüber unterrichtet, daß die Außerordentliche staatliche Kommission Sie zu denen zählt, die für die in Katyn begangenen Verbrechen verantwortlich sind?


AHRENS: Es steht da: »Ein Oberstleutnant Arnes«.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich habe keine weiteren Fragen an den Zeugen, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: Dr. Stahmer! Wollen Sie wiederverhören?


DR. STAHMER: Herr Zeuge! Sie sagten vorhin, Ihnen sei nicht bekannt, wann der Oberleutnant Hodt zu Ihrem Stabe gekommen sei. Wissen Sie, wann er zu dem Regiment gekommen ist?


AHRENS: Ich weiß, daß er während des Russenfeldzuges, und zwar von Beginn an, zum Regiment gehörte.


DR. STAHMER: Er war also von Anfang an dem Regiment zugehörig?

AHRENS: Er hat seit Beginn des Russenfeldzuges zu diesem Regiment gehört.


DR. STAHMER: Noch eine Frage zu Ihrer Unterhaltung mit dem Professor Butz. Hat Ihnen Professor Butz etwas darüber erzählt, mit welchem Zeitpunkte die von ihm vorgefundenen Briefschaften endeten?


AHRENS: Er hat mir vom Frühjahr 1940 gesprochen. Er hat mir auch dieses Tagebuch gezeigt, und ich habe da reingesehen und habe auch die Daten gesehen, aber ich erinnere mich nicht mehr im einzelnen, welches Datum oder welche Daten das waren. Sie endeten aber auch im Frühjahr 1940.


DR. STAHMER: Irgendwelche Dokumente aus späterer Zeit sind also nicht vorgefunden?


AHRENS: Der Professor Dr. Butz hat mir gesagt, daß Dokumente oder Anzeichen, die auf ein späteres Datum schließen lassen, [322] nicht gefunden seien und seiner Überzeugung Ausdruck gegeben, daß die Erschießungen im Frühjahr 1940 stattgefunden haben müßten.


DR. STAHMER: Herr Präsident! Ich habe keine weiteren Fragen an diesen Zeugen.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Zeuge! Können Sie sich nicht genau erinnern, wann Professor Butz mit Ihnen über den Zeitpunkt sprach, zu dem die Leichen in den Massengräbern begraben worden sind?


AHRENS: Darf ich nochmals um Wiederholung der Frage bitten?


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Wann hat Professor Butz Ihnen von den Massengräbern Mitteilung gemacht und behauptet, daß die Beerdigung dieser Leichen im Frühjahr 1940 stattgefunden haben muß?


AHRENS: Den Zeitpunkt weiß ich nicht genau. Aber er war im Frühjahr 1943, bevor die Ausgrabungen begonnen haben – Verzeihung, da hat er mir mitgeteilt, daß er die Ausgrabung vorzunehmen habe – und während der Ausgrabungen war er ab und zu bei mir – es kann also Mai gewesen sein oder Ende April. Mitte Mai, da hat er mir Einzelheiten über die Ausgrabungen erzählt und unter anderem das, was ich hier ausgesagt habe. Ich weiß nun aber nicht mehr genau, an welchen Tagen Professor Butz mich besucht hat.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Wie ich mich entsinne, haben Sie gesagt, Professor Butz sei nach Katyn gekommen. Wann ist er denn dort angekommen?


AHRENS: Im Frühjahr 1940 kam der Professor Butz zu mir und teilte mir mit, daß er auf Anweisung der Armeegruppe in meinem Wäldchen Ausgrabungen vorzunehmen habe.

Die Ausgrabungen begannen dann, und im Verlaufe von...


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Im Jahre 1940? Oder ist die Übersetzung nicht richtig?... im Jahre 1940?


AHRENS: 1943. Im Frühjahr 1943.

Im Verlaufe einiger Wochen nach Beginn dieser Ausgrabungen kam Professor Butz, wenn ich da war, mal zu mir und berichtete mir, das heißt er unterhielt sich mit mir darüber, und da hat er mir das berichtet, was ich hier ausgesagt habe. Das kann Mitte Mai 1943 gewesen sein.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Ihre Aussage, die Sie auf die Fragen des Verteidigers machten, habe ich dahin verstanden, daß Professor Butz behauptete, und zwar bevor die Kommission eingetroffen war, um die Ausgrabungen vorzunehmen, daß die [323] Erschießungen im Frühjahr 1940 stattgefunden hätten. Ist das richtig?


AHRENS: Ich darf nochmals wiederholen, daß Professor Butz mir...


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Es ist nicht nötig, das zu wiederholen, was Sie bereits gesagt haben. Ich frage Sie nur: Ist das richtig, oder hat man vielleicht nicht richtig übersetzt, oder haben Sie zu Anfang nicht richtig ausgesagt?


AHRENS: Ich habe das, was eben gefragt wurde, nicht verstanden, deshalb wollte ich nochmals diese Erklärung abgeben. Also, ich weiß nicht, was mit der letzten Frage gemeint ist. Ich darf dann bitten, die Frage nochmals zu wiederholen.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Ursprünglich haben Sie bei dem Verhör durch den Verteidiger, wenn ich Sie richtig verstanden habe, gesagt, daß Professor Butz Ihnen sagte, die Erschießungen hätten im Frühjahr 1940 stattgefunden, das heißt also, noch bevor die Kommission eingetroffen war, die die Ausgrabungen vornehmen sollte.


AHRENS: Nein, das ist nicht richtig verstanden. Ich habe ausgesagt, daß Professor Butz zu mir gekommen ist und mir mitgeteilt hat, daß er Ausgrabungen vorzunehmen habe weil es sich ja hier um mein Wäldchen handelte. Die Ausgrabungen fanden dann statt, und ungefähr sechs bis acht Wochen später kam Professor Butz – das heißt er ist noch öfter zu mir gekommen –, aber ungefähr sechs bis acht Wochen später kam er zu mir und sagte mir, daß er überzeugt sei, jetzt auf Grund von Funden die Zeit der Erschießung festgestellt zu haben. Diese Erklärung, die er mir gegeben hat, bezieht sich auf ungefähr Mitte Mai.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Sie persönlich waren nicht dabei, als das Tagebuch und andere Dokumente gefunden wurden, die Professor Butz Ihnen zeigte?


AHRENS: Nein.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Sie wissen also nicht, woher er dieses Tagebuch und diese Dokumente hatte?


AHRENS: Das weiß ich nicht, nein.


VORSITZENDER: Wann haben Sie zuerst einer vorgesetzten Behörde gemeldet, daß Sie Verdacht hatten, es befinde sich dort eine Grabstätte?


AHRENS: Ich habe einen Verdacht zunächst nicht geschöpft – ich sagte schon, daß dort die Kämpfe stattgefunden hatten –, da ich zunächst auf das, was mir erzählt wurde, gar keinen Wert legte und der Sache auch keinen Glauben schenkte. Ich nahm an, daß [324] es sich um Gefallene handelte – um Heldengräber, wie in der Umgegend mehrere waren.


VORSITZENDER: Sie beantworten meine Frage nicht. Ich habe Sie gefragt: Wann haben Sie zuerst einer vorgesetzten Behörde berichtet, daß sich dort so ein Grab befände?


AHRENS: Ich habe im Verlauf des Sommers 1942 mit dem Oberst von Gersdorff über diese Erzählung gesprochen – daß sie mir zu Ohren gekommen sei. Gersdorff sagte mir, er habe das auch gehört, und damit war mein Gespräch mit Gersdorff erledigt.

Er hielt das auch nicht für richtig; er glaubte jedenfalls auch nicht fest daran. Das weiß ich nicht.

Und ich habe dann im Frühjahr 1943, als die Schneeschmelze gewesen war – da fanden... da wurden mir diese Knochen gebracht, die da gefunden wurden –, da habe ich dem Kriegsgräberfürsorgeoffizier telephonisch gesagt, daß sich hier anscheinend Gefallenengräber befinden.

Das war, bevor Professor Butz bei mir war.


VORSITZENDER: Haben Sie irgendwelche schriftliche Berichte gemacht?


AHRENS: Nein, habe ich nicht gemacht.


VORSITZENDER: Niemals?


AHRENS: Nein, ich hatte ja mit der Sache an sich gar nichts zu tun.


VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich entfernen.


[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]


DR. STAHMER: Ich bitte, dann als weiteren Zeugen den Oberleutnant Reinhard von Eichborn aufrufen zu dürfen.

VORSITZENDER: Ja.


[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Geben Sie bitte Ihren vollen Namen an.

ZEUGE REINHARD VON EICHBORN: Reinhard von Eichborn.


VORSITZENDER: Wollen Sie mir die Eidesformel nachsprechen: »Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzufügen werde.«


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


VORSITZENDER: Sie können sich setzen.

DR. STAHMER: Herr Zeuge! Welchen Beruf haben Sie?


VON EICHBORN: Gerichtsassessor.

DR. STAHMER: Wurden Sie in diesem Kriege zur deutschen Wehrmacht einberufen?


[325] VON EICHBORN: Ja, im August 1939.


DR. STAHMER: Zu welchem Truppenteil?


VON EICHBORN: Zu dem Heeresgruppen-Nachrichtenregiment 537.


DR. STAHMER: Welchen militärischen Rang bekleideten Sie dort?


VON EICHBORN: Bei Ausbruch des Krieges: Zugführer und Leutnant.


DR. STAHMER: Und zum Schluß?


VON EICHBORN: Oberleutnant.


DR. STAHMER: Waren Sie im Verlaufe des Krieges auf dem östlichen Kriegsschauplatz?


VON EICHBORN: Ja, seit Beginn.


DR. STAHMER: Bei Ihrem Regiment?


VON EICHBORN: Nein, von 1940 ab im Stabe der Heeresgruppe Mitte.


DR. STAHMER: Gab es außer diesem Regiment 537 noch ein Pionierbataillon 537?


VON EICHBORN: Im Bereich der Heeresgruppe Mitte war kein Pionierbataillon 537.


DR. STAHMER: Wann kamen Sie mit Ihrem Verbande in die Nähe von Katyn?


VON EICHBORN: Der Stab der Heeresgruppe Mitte verlegte etwa um den 20. September sein Quartier nach Smolensk beziehungsweise in die Gegend von Smolensk.


DR. STAHMER: Wo waren Sie vorher eingesetzt?


VON EICHBORN: Wie darf ich die Frage verstehen?


DR. STAHMER: Woher kamen Sie?


VON EICHBORN: Wir kamen aus Borrissow.


VORSITZENDER: Einen Augenblick. Der Zeuge sagt am 20. September, gibt aber das Jahr nicht an.


DR. STAHMER: [zum Zeugen gewandt] In welchem Jahre am 20. September?


VON EICHBORN: Am 20. September 1941.


DR. STAHMER: War damals das Regiment 537 schon dort?


VON EICHBORN: Der Stab des Regiments 537 verlegte jedesmal mit dem Stabe der Heeresgruppe ungefähr zur gleichen Zeit an denselben Platz, wo das Hauptquartier der Heeresgruppe war. Vorkommandos des Regiments befanden sich zur Vorbereitung der Nachrichtenanlagen bereits früher dort.


[326] DR. STAHMER: Wo war der Stab untergebracht?


VON EICHBORN: Der Stab des Heeresgruppen-Nachrichtenregiments 537 war untergebracht in dem sogenannten Dnjepr-Schlößchen.


DR. STAHMER: Und wo hatte sich das Vorkommando befunden?


VON EICHBORN: Das Vorkommando mag auch schon in diesem Gebäude gewesen sein, zumindest ein Teil des Vorkommandos, um dieses Gebäude für den Regimentsstab zu sichern.


DR. STAHMER: Wissen Sie, wer dieses Vorkommando geführt hat?


VON EICHBORN: Der Führer dieses Vorkommandos war der Leutnant Hodt.


DR. STAHMER: Wann ist dieses Vorkommando nach Katyn gekommen?


VON EICHBORN: Smolensk fiel etwa um den 17. Juli 1941. Da die Heeresgruppe ihr Quartier unmittelbar in den Raum von Smolensk legen wollte, beschlagnahmte sie, nachdem sie ein entsprechendes Quartier ausgesucht hatte, gleich nach der Einnahme von Smolensk diesen Raum. Das Vorkommando kam um dieselbe Zeit, als dieser Raum beschlagnahmt wurde, also etwa in der zweiten Hälfte des Juli 1941, in diesen Raum.


DR. STAHMER: Also von Juli 1941 bis 20. September 1941 war das Vorkommando dort?


VON EICHBORN: Jawohl.


DR. STAHMER: Vom 20. September 1941 ab auch der ganze Stab?


VON EICHBORN: Ja. Es kann sein, daß ein Teil des Stabes später kam, aber die Masse kam um den 20. September.


VORSITZENDER: Sprechen Sie jetzt von dem Stab der Heeresgruppe oder von dem Stab des Nachrichtenregiments?


VON EICHBORN: Ich rede von beiden Stäben, denn der Umzug von so großen Stäben und der Heeresgruppe ging natürlich nicht innerhalb eines Tages; er umfaßte immer etwa zwei bis drei Tage. Das Regiment mußte, da es für die Aufgaben der Sicherstellung der Nachrichtenverbindung eingesetzt war, so lange einen Teil im alten Quartier zurücklassen, bis der ganze Stab umgezogen war.


DR. STAHMER: Wo war das Vorkommando untergebracht?


VON EICHBORN: Das Vorkommando war zumindest mit Teilen im Dnjepr-Schlößchen untergebracht. Andere Teile waren in der Nähe der Stellen, wo nachher die einzelnen Kompanien Quartier bezogen. Das war alles aus Gründen, um diese Quartiere für das Regiment freizuhalten, bis die Masse umgezogen war.


DR. STAHMER: Und der Regimentsstab 537?


[327] VON EICHBORN: Im Dnjepr-Schlößchen.


DR. STAHMER: Können Sie die Namen der Offiziere angeben, die zum Regimentsstab gehörten?


VON EICHBORN: Zu dieser Zeit war es der Oberstleutnant Bedenck als Regimentskommandeur; Leutnant Rex als Adjutant; Leutnant Hodt als Ordonnanzoffizier und ein Hauptmann Schäfer als Fernsprech-Sachbearbeiter. Es kann sein, daß auch noch ein oder zwei andere da waren, aber an deren Namen kann ich mich jetzt nicht mehr erinnern.


DR. STAHMER: Über die Aufgaben des Regimentsstabes hat der Vorzeuge schon erzählt. Wie wurde die Tätigkeit des Regimentsstabes kontrolliert?


VON EICHBORN: Das Regiment, das aus zehn bis zwölf Kompanien bestand, mußte jeden Abend eine genaue Meldung machen, zu welchen Aufgaben die einzelnen Kompanien eingesetzt waren. Das war notwendig, damit wir wußten, welche Kräfte notfalls zur Übernahme neuer Aufgaben zur Verfügung standen.


DR. STAHMER: Wie weit entfernt waren Sie von dem Dnjepr-Schlößchen untergebracht?


VON EICHBORN: Etwa vier bis fünf Kilometer. Genau kann ich die Entfernung nicht angeben, da ich sie immer im Kraftwagen gefahren bin. Aber es dürften etwa vier bis fünf Kilometer sein.


DR. STAHMER: Sind Sie häufig in das Dnjepr-Schlößchen gekommen?


VON EICHBORN: Außerdienstlich verhältnismäßig oft, da ich aus dem Regiment hervorgegangen war und den größten Teil seiner Offiziere kannte und mit ihnen befreundet war.


DR. STAHMER: Können Sie Angaben machen über die Art und den Umfang des Verkehrs zu diesem Dnjepr-Schlößchen?


VON EICHBORN: Bei der Beurteilung des Umfangs dieses Verkehrs muß man unterscheiden zwischen Personen und Sachen. Ein personeller Verkehr war sehr stark, weil das Regiment sehr zentralistisch geführt werden mußte, um seinen Aufgaben gewachsen zu sein. Es kamen deshalb eine Unmenge von Mel dern. Auch die einzelnen Kompanieführer kamen häufig zum Regimentsstab.

Andererseits war auch ein verhältnismäßig starker Kraftwagenverkehr von Personenwagen und Lastwagen vorhanden, weil das Regiment sich dort häuslich ausbaute und nunmehr, nachdem wir länger dort blieben, dann auch in dem Haus allerlei bauliche Veränderungen vornahmen.


DR. STAHMER: Haben Sie etwas darüber gehört, ob etwa 25 bis 45 Kilometer westlich von Smolensk drei russische Lager mit [328] gefangenen polnischen Offizieren sich befunden haben, die in deutsche Hand gefallen sein sollen?


VON EICHBORN: Von derartigen polnischen Offizierslagern oder polnischen Gefangenenlagern ist mir nie etwas bekanntgeworden.


DR. STAHMER: Ist Ihrer Heeresgruppe die Gefangennahme solcher polnischer Offiziere gemeldet worden?


VON EICHBORN: Nein, das wäre mir aufgefallen, da die Gefangenenzahlen, insbesondere die Gefangenenzahl von Offizieren laufend in den Abendmeldungen der Armeen, die diese Gefangenen machten, mir vorgelegt wurden. Wir waren verantwortlich für die nachrichtenmäßige Aufnahme dieser Meldungen, und wir sahen sie deshalb jeden Abend.


DR. STAHMER: Sie haben eine solche Meldung nicht bekommen?


VON EICHBORN: Ich habe eine solche Meldung weder gesehen von einer Armee, die sie erstattet hätte, noch von der Heeresgruppe, die diese Meldung in ihrer Abendmeldung an das OKH hätte weitergeben müssen.


DR. STAHMER: Hätte denn eine solche Meldung auch von wo anders her und an eine andere Stelle gehen können?


VON EICHBORN: Der Befehlsweg im Heer war sehr streng, und die Stäbe wachten darüber mit Genauigkeit, daß er eingehalten wurde. Es wurde von den Armeen jedenfalls immer genau verlangt, die Angaben zu machen, die sie nach den Formblättern zu erfüllen hatten; darunter fielen insbesondere die Angaben über Gefangene.

Es ist also ganz ausgeschlossen, daß, wenn eine derartige Anzahl von Offizieren in die Hände einer Armee gefallen wäre, daß sie das nicht gemeldet hätte auf dem hierzu befohlenen Wege.


DR. STAHMER: Sie sagten vorhin schon, Sie haben in besonders engem persönlichem Verhältnis zu den Offizieren des Regiments gestanden. Haben Sie nun etwas davon erfahren, daß unter Oberst Bedenck oder unter Oberst Ahrens durch Anregung des Regiments 537 zu irgendeiner Zeit polnische kriegsgefangene Offiziere im Katyner Wald erschossen wurden?


VON EICHBORN: Ich kannte die Offiziere des Regiments fast alle, da ich selbst über ein Jahr im Regiment gewesen bin und mit einer größeren Anzahl der Offiziere so stand, daß sie mir alles, auch Außerdienstliches aus dem Regiment erzählten. Es ist völlig ausgeschlossen, daß mir eine so wichtige Sache nicht zu Ohren gekommen wäre. Es ist auch auf Grund der ganzen charakterlichen Erziehung im Regiment ausgeschlossen, daß nicht sofort einer zu mir gekommen wäre, um mir das zu erzählen.


DR. STAHMER: Sind Ihnen alle Einsatzbefehle für das Regiment 537 dienstlich bekanntgeworden?


[329] VON EICHBORN: Die Einsatzbefehle des Heeresgruppen-Nachrichtenregiments teilten sich in zwei Arten: Die, die die einzige Funkkompanie angingen, und die anderen, die die neun Fernsprechkompanien angingen. Da ich Fernsprech-Sachbearbeiter war, ist es natürlich, daß ich diese Befehle entwarf und meinem Vorgesetzten, dem General Oberhäuser, vorlegte. Jeder Befehl, der herausging, war deshalb entweder von mir entworfen oder ich hatte ihn vorher gesehen.


DR. STAHMER: Ist über Ihre Dienststelle zu irgendeiner Zeit ein Befehl durchgegeben worden, polnische Kriegsgefangene zu erschießen?


VON EICHBORN: Ein derartiger Befehl ist weder von unserer Dienststelle gegeben worden noch von einer anderen Stelle an das Regiment. Wir haben weder eine Meldung dieser Art bekommen noch auf irgendeinem anderen Wege etwas über derartige Dinge erfahren.


DR. STAHMER: Ein solcher Befehl, wenn er auf dem Dienstwege kam, konnte auch nur über Sie laufen?


VON EICHBORN: Dieser Befehl hätte hervorgerufen, daß eine sehr starke Anzahl des Regiments von den eigentlichen Aufgaben, denen der Sicherstellung der Nachrichtenverbindungen, abgezogen worden wäre; da wir sehr knapp an Nachrichtenkräften waren, mußten wir fast über jeden einzelnen Mann des Regiments Bescheid wissen. Es ist ganz ausgeschlossen, daß es möglich gewesen wäre, für eine derartige Aufgabe Kräfte des Regiments abzuziehen, ohne daß wir es gewußt hätten.


DR. STAHMER: Ich habe keine weitere Frage.


VORSITZENDER: Dr. Kranzbühler! Für wen treten Sie auf?

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Für den Großadmiral Dönitz.


VORSITZENDER: Im Zusammenhang mit diesem Vergehen ist gegen Großadmiral Dönitz überhaupt keine Beschuldigung erhoben worden.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Präsident! Die Ausgrabungen und die dazugehörige Propaganda sind geschehen in einem Zeitpunkt, in dem Großadmiral Dönitz Oberbefehlshaber der Kriegsmarine war. Die Anklage behauptet, er sei damals Mitglied des Kabinetts gewesen und habe teilgehabt an allen Regierungshandlungen. Ich muß ihn daher als mitbelastet ansehen in allen Fragen, die mit dem Fall Katyn in Zusammenhang stehen.


VORSITZENDER: Das würde bedeuten, daß wir ein Verhör von jedem anzuhören hätten, der in Verbindung zur Regierung stand. Der Gerichtshof hat bereits mit Bezug auf Admiral Raeder erklärt, [330] daß sein Fall mit dieser Sache nicht im Zusammenhang stand. Nur wenn die Angelegenheit in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sache eines Angeklagten steht, ist es dem Verteidiger desselben gestattet, neben dem Verteidiger, der den Zeugen gerufen hat, denselben zu verhören. Wenn Sie dem Verteidiger, der den Zeugen gerufen hat, Vorschläge machen wollen, können Sie das tun. Aber es ist Ihnen nicht gestattet...

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Aber ich bitte, zwei oder drei Fragen zu gestatten?


VORSITZENDER: Wenn Sie besondere Fragen zu stellen haben, so können Sie Dr. Stahmer vorschlagen, diese Fragen zu stellen.

Dr. Kranzbühler! Falls Sie Fragen vorbringen wollen, können Sie sie Dr. Stahmer sagen, und er wird sie dem Zeugen stellen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Präsident! Ich habe nicht ganz verstanden: Soll ich die Fragen dem Herrn Dr. Stahmer vorschlagen, oder... ?


VORSITZENDER: Wenn Sie es nicht mündlich tun können, so können Sie es schriftlich tun. Sie können es auch später tun. Aber ich glaube wirklich nicht, daß hier eine solch schwierige Frage vorhanden sein kann, die Sie Dr. Stahmer nicht ohne weiteres vorlegen können.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie können auch von Dr. Stahmer gestellt werden. Ich dachte nur, ich würde Zeit sparen, wenn ich sie selbst stelle.


VORSITZENDER: Ich sagte Ihnen, wenn Sie irgendwelche Fragen stellen wollen, so muß dies durch Dr. Stahmer geschehen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Danke.

VORSITZENDER: In der Zwischenzeit setzt der Gerichtshof das Kreuzverhör fort. Fragen, die Sie vorlegen wollen, können im Rückverhör gestellt werden.

Will die Anklagebehörde den Zeugen im Kreuzverhör vernehmen?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Zeuge! Mich interessiert Ihre genaue Dienststellung. Sie waren Fernschreib-Sachbearbeiter beim Stab der Heeresgruppe Mitte und nicht Funk-Sachbearbeiter?


VON EICHBORN: Nein, der Herr Anklagevertreter irrt. Ich war der Fernsprech-Sachbearbeiter der Heeresgruppe Mitte, nicht der Funk-Sachbearbeiter.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Genau das habe ich Sie auch gefragt. Wahrscheinlich war die Übersetzung nicht korrekt. Sie waren also Fernsprech-Sachbearbeiter. Ist das richtig?


VON EICHBORN: Ja, Sie haben recht.


[331] OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Waren das chiffrierte oder gewöhnliche Telegramme?


VON EICHBORN: Die Aufgabe eines Fernsprech-Sachbearbeiters bei einer Heeresgruppe bestand in der Sicherstellung der Nachrichtenverbindungen auf dem Fernsprech...


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Mich interessieren nicht die Aufgaben im allgemeinen Sinne. Mich interessiert, ob es sich um chiffrierte, geheime Telegramme oder um gewöhnliche Telegramme des Heeres handelte, um die laufende Heerespost, die nicht geheim war?


VON EICHBORN: Es gab zweierlei Telegramme, offene und geheime.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Gingen auch die geheimen Telegramme über Sie?


VON EICHBORN: Beide gingen über mich.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Folglich gingen alle Mitteilungen zwischen der Wehrmacht, zwischen den Wehrmachtseinheiten und den obersten Polizeibehörden über Sie. Ist das richtig?


VON EICHBORN: Der Fernsprech-Sachbearbeiter bekam die wichtigsten Telegramme, insbesondere die geheimen, vorgelegt.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Das heißt also, ich stelle Ihnen noch einmal direkt die Frage: Der Schriftwechsel zwischen den Polizeibehörden und den Wehrmachtseinheiten ist also über Sie gegangen? Ist das richtig?


VON EICHBORN: Ich muß sie dahin einschränken, daß nicht der Schriftwechsel über den Fernsprech- Sachbearbeiter ging, sondern daß ihm nur die wichtigen geheimen Fernschreiben vorgelegt wurden, nicht der ganze Schriftwechsel, der ja auch brieflich und auf dem Kurierwege ging.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Das ist klar. Ist Ihnen in diesem Falle auch bekannt, daß sich im September und Oktober 1941 besondere Truppeneinheiten in Smolensk befanden, die in enger Zusammenarbeit mit dem Heere die Aufgabe hatten, die sogenannte Säuberung von Kriegsgefangenenlagern und die Vernichtung von Kriegsgefangenen durchzuführen?


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich muß dieser Befragung des Zeugen auf das entschiedenste widersprechen. Diese Befragung kann nur das Ziel haben, die Verbindung zwischen Generalstab und OKW und etwaigen Kommandos des SD festzustellen. Sie stellen also eine Belastung des Generalstabs und OKW dar, und wenn mir, Herr Präsident, als Verteidiger des Generalstabs und OKW nicht gestattet wird, Fragen zu stellen, dann muß aus Gründen gleicher Behandlung die Ordnung auch für die Anklagebehörde gelten.


[332] OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Gestatten Sie mir, daß ich eine kurze Erklärung gebe?


VORSITZENDER: Oberst Smirnow! Die Frage ist zulässig.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wie bitte?


VORSITZENDER: Ich sagte, die Frage ist zulässig, Sie können die Frage stellen.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Zeuge! Ich möchte die folgende Frage an Sie richten: Da über Sie der ganze geheime Schriftwechsel ging, das heißt die geheimen Fernschreiben, sind Sie da unter diesem Fernschreiben auch auf Meldungen der sogenannten ersten Einsatzgruppe »B« gestoßen? Es war das sogenannte erste Kommando. Und weiter auf Meldungen des Sonderkommandos, das sich in geeigneter Weise auf bessere Zeit vorbereitete und sich seinerzeit in Smolensk befand? Oder des Sonderkommandos »Moskau«, das die Massentötungen in Moskau durchführen sollte? Beide Kommandos befanden sich in Smolensk.


VON EICHBORN: Solche Mitteilungen sind mir nicht in die Hände gekommen. Ich kann das dem Herrn Anklagevertreter auch voll erklären. Wenn im Bereich der Heeresgruppe »Mitte« irgendwelche derartigen Kommandos eingesetzt waren, dann hatten derartige Kommandos eigene Funkstellen. Es kam erst im späteren Verlauf des Rußlandfeldzuges dazu, daß diese Stellen auch Fernschreibverbindungen hatten, dann stützten sie sich auf das Fernschreibnetz der Heeresgruppe. Das geschah aber erst später.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Es gingen also im September und Oktober 1941 keine Fernschreiben dieser Sondereinheiten, die nach den Bestimmungen der höheren Polizeibehörden beauftragt waren, gemeinsam mit den Militäreinheiten Sonderaktionen durchzuführen, durch Ihre Hände?


VON EICHBORN: Das ist richtig. Es gab nämlich damals keine Fernsehreibverbindungen und Stellen für solche Sonderkommandos, wenn sie überhaupt schon im Raume waren.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Dieses Dokument wurde dem Gerichtshof bereits mit dem Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission unter USSR-3 vorgelegt. Wenn der Hohe Gerichtshof es gestattet, so halte ich es für richtig, dem Gerichtshof und der Verteidigung die Photokopie einer Anlage zu dem Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission vorzulegen.

Wenn sich die Herren Richter der Seite 2 dieses Dokuments zuwenden wollen, so ergibt sich daraus, daß sich das Sonderkommando »Moskau« und die Einsatzgruppe »B« in Smolensk befanden. Auf Seite 1 heißt es, daß diese Einheiten zusammen mit Einheiten der Wehrmacht beauftragt waren, Massentötungen in den [333] Lagern durchzuführen. Wenn der Gerichtshof es gestattet, so werde ich dieses Dokument sogleich vorlegen.


VORSITZENDER: Oberst Smirnow! Das ist eine Angelegenheit der Argumentation. Wir werden natürlich alles, was von der Sowjetregierung veröffentlicht ist, von Amts wegen zur Kenntnis nehmen. Wenn ich Sie recht verstehe, so sagen Sie, daß dieses Dokument ein Teil der Mitteilungen der Sowjetregierung oder des sowjetischen Berichts ist?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl, Herr Vorsitzender. Aber ich möchte ein deutsches Originaldokument, ein Geheimdokument vorlegen, in dem gesagt wird, daß in der Gegend von Smolensk zwei sehr große Sonderkommandos abgestellt und beauftragt waren, Massentötungen in den Lagern durchzuführen, bei welcher Tätigkeit sie sich den Wehrmachtseinheiten angliedern und mit ihnen zusammenarbeiten sollten.


VORSITZENDER: Oberst Smirnow! Ist das Dokument, das Sie uns soeben übergeben haben, ein Teil des Berichts USSR-3?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl, Herr Vorsitzender, es ist ein Teil des Berichts USSR-3, unter dem Titel »Besondere Anweisungen der Hitler-Regie rung über die Vernichtung von Kriegsgefangenen«. Ich bitte den Hohen Gerichtshof, ein Originaldokument vorlegen zu dürfen, obgleich das gesamte Dokument USSR-3 bereits vorgelegt wurde. Es sagt, daß diese Sondereinheiten in Smolensk waren, um Massentötungen gemeinsam mit Wehrmachtseinheiten in den Lagern durchzuführen.


VORSITZENDER: Ja, Oberst Smirnow, dieses Dokument wurde – wenn der Gerichtshof recht unterrichtet ist – bereits als Beweisstück eingereicht.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Danke, Herr Vorsitzender.


[Zum Zeugen gewandt:]


Wir können es daher als Tatsache annehmen, daß der Schriftwechsel dieser Sondereinheiten, die Fernschreiben dieser Sonderkommandos, nicht durch Ihre Hände gingen?

VORSITZENDER: Er hat das bereits zweimal gesagt.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wieso behaupten Sie mit solcher Gewißheit, daß es keine Berichte über die Tötung von Polen gab? Die Tötung der polnischen Kriegsgefangenen war eine besondere Aktion, und Mitteilungen über diese Aktion hätten durch Ihre Hände gehen müssen. Ist das richtig?


VON EICHBORN: Ich habe dem Herrn Vertreter der Anklagebehörde geantwortet auf seine... Nein, nicht dem Vertreter der [334] Anklagebehörde, sondern dem Herrn Verteidiger Dr. Stahmer, daß, wenn im Bereich des Heeresgruppen-Nachrichtenregiments 537 derartige Tötungen vorgenommen worden wären, dann wären sie mir unweigerlich zur Kenntnis gekommen. Ich habe nicht, wie der Herr Vertreter der Anklagebehörde eben sagt, das behauptet, was er jetzt mir unterschiebt.


VORSITZENDER: Oberst Smirnow! Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß Sie diese Stelle aus dem Dokument, das in deutscher Sprache gefaßt ist, dem Gerichtshof vorlesen sollten, damit es ins Protokoll aufgenommen werden kann.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: In diesem Dokument, Herr Vorsitzender, wird gesagt...


VORSITZENDER: Setzen Sie fort, Oberst Smirnow.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Danke, Herr Vorsitzender.

Dieses Dokument ist datiert »Berlin, den 29. Oktober 1941«. Es hat die Überschrift: »Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD« und trägt den Vermerk »Geheime Reichssache«, »Einsatzbefehl Nr. 14«. Darin ist Bezug genommen auf Erlasse vom 17. Juli und 12. September 1941. Ich möchte einige wenige Sätze verlesen und beginne mit dem ersten Satz:

»In der Anlage übersende ich die Richtlinien für die Säuberung der mit sowjetischen Kriegs- und Zivilgefangenen belegten Kriegsgefangenen- und Durchgangslager im rückwärtigen Heeresgebiet,...

Diese Richtlinien sind im Einvernehmen mit dem OKH ausgearbeitet worden. Das OKH hat die Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes, sowie die Bezirkskommandanten der Kriegsgefangenen und die Kommandanten der Dulags verständigt.

Die Einsatzgruppen stellen sofort, je nach Größe der in ihrem Einsatzbereich befindlichen Lager, Sonderkommandos in ausreichender Stärke unter Leitung eines SS-Führers ab. Die Kommandos haben ihre Tätigkeit in den Lagern sofort aufzunehmen.«

Ich unterbreche nun das Zitat und zitiere den letzten Absatz:

»Insbesondere mache ich zur Pflicht, daß die Einsatzbefehle Nr. 8 und 14 sowie die hierzu ergangenen Nachtragserlasse bei Gefahr im Verzuge sofort zu vernichten sind.«

Ich beende damit das Zitat und verlese nur noch die Adressaten. Auf Seite 2 zitiere ich den Teil, der sich auf Smolensk bezieht. Da steht, daß in Smolensk Ein satzgruppe »B« stationiert war. Diese bestand aus den Sonderkommandos 7a, 7b, 8, 9. Außerdem befand[335] sich bereits in Smolensk ein Sonderkommando, das ziemlich verfrüht von seinen Gründern »Moskau« genannt wurde. Das ist der Inhalt dieses Dokuments, Herr Vorsitzender.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof verfügt, daß das ganze Dokument übersetzt werden soll. Wir werden jetzt eine Pause bis 14.05 Uhr einschalten.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.05 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 17, S. 301-337.
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