Nachmittagssitzung.

[518] [Der Angeklagte Jodl im Zeugenstand.]


MR. ROBERTS: Zeuge! Ich habe nur noch zwei weitere Fragen über den Ihnen vorgeworfenen Angriff auf die Niederlande. Wollen Sie sich Ihr Tagebuch ansehen, 1809-PS, vom 8. Mai 1940. Es ist Seite 141 im Dokumentenbuch Nummer 7, Seite 115 im deutschen Dokumentenbuch. Das eigentliche Zitat ist auf Seite 143 im Dokumentenbuch Nummer 7, oben auf der Seite.

»8. 5. Alarmierende Nachrichten aus Holland, Urlaubssperre, Evakuierung, Sperren, restliche Mobilmachungsmaßnahmen.«

Haben Sie tatsächlich befürchtet, daß die Holländer Schritte unternehmen würden, um sich gegen Ihre Invasion zu verteidigen?

JODL: Daß die Holländer sich verteidigen würden, habe ich sicher angenommen, gegen Deutschland.

MR. ROBERTS: Beunruhigte Sie der Gedanke, die Holländer könnten Verdacht hegen, daß Sie Ihre Versicherungen und Verträge brechen werden?


JODL: Ich habe die Frage nicht verstanden.


MR. ROBERTS: Ich werde fortfahren.

»Nach Abwehrmeldungen sollen Engländer um Erlaubnis zum Einrücken gebeten haben, die Holländer aber abgelehnt haben. Nach Meldungen richten sich Maßnahmen der Holländer teils gegen die Küste, teils gegen uns. Klares Bild ist nicht zu gewinnen, ob Holländer nicht mit Engländern unter einer Decke stecken oder ob sie wirklich ihre Neutralität gegen den ersten Angreifer verteidigen wollen.«

Daraus geht doch klar hervor, daß Sie überhaupt keine Informationen darüber hatten, daß holländische Neutralität verletzt werden sollte?

JODL: Das geht aus dem Eintrag nicht klar hervor, denn das Ganze ist nur eine kurze Argumentation über einen Pack Meldungen, die wir an diesem Tage oder am Tage vorher von Canaris bekommen haben. Und wenn man die genau verfolgen wollte, müßte man gerade diese letzten Nachrichten bei der Hand haben, denn auf diese letzten Nachrichten bezieht sich dieser Eintrag. Viele Tausende vorher sind dadurch nicht erfaßt.

MR. ROBERTS: Also am 10. Mai ist dann die gesamte bewaffnete Macht Deutschlands ohne irgendeine Kriegserklärung in diese drei kleinen Länder eingefallen, nicht wahr?


JODL: Am 10. Mai begann der Angriff auf der ganzen Front.

[518] MR. ROBERTS: Was hatten diese Länder denn verbrochen, daß sie die Schrecken der Invasion und das Elend der deutschen Besetzung verdienten?


JODL: Das ist wieder – kann ich nur sagen – eine historische Frage. Ich habe schon ausgeführt, nach meiner Auffassung, nach meiner subjektiven, waren diese durch England und Frankreich in der Praxis gezwungen worden, ihre streng neutrale Haltung aufzugeben. Das war mein subjektiver Eindruck.


MR. ROBERTS: Ihr einziges Vergehen bestand darin, daß sie Ihnen hinsichtlich Ihrer Luft- und U-Bootstützpunkte im Wege standen, nicht wahr?


JODL: Sie waren nicht nur im Wege, sondern sie haben durch Duldung neutralitätswidriger Handlungen die Kriegführung Englands gegen uns gefördert. Das war mein subjektiver Eindruck.


MR. ROBERTS: Mit Erlaubnis des Gerichtshofs würde ich gern eine Frage über Norwegen stellen, nur eine Frage. Wenn ich nochmals darauf zurückkommen darf, möchte ich Sie über Ihren Tagebucheintrag fragen, 1809-PS, Seite 143 im Dokumentenbuch Nummer 7. Ich weiß nicht, wo es im deutschen Buch steht, aber es muß ungefähr an der gleichen Stelle sein. Ich werde es langsam verlesen:

»13. 3. Führer gibt Befehl zur ›W‹ noch nicht. Er ist noch auf der Suche nach einer ›Begründung‹ oder einer ›Rechtfertigung‹, um Ihr Wort zu benützen.«

Und am nächsten Tag, am 14. März:

»Der Führer noch nicht entschlossen, wie Weserübung zu begründen.«

Wenn Sie einen guten Grund hatten, die norwegische Neutralität zu brechen, warum sollte dann der Führer nicht in der Lage sein, eine Begründung zu finden?

JODL: Weil der Führer für diese Operation es unbedingt für notwendig hielt, irgendeinen dokumentarischen Beweis zu haben. Bis jetzt waren es nur sehr starke Anhaltspunkte, die an einen Beweis herankamen; aber ein dokumentarischer Beweis war noch nicht in unserer Hand.

MR. ROBERTS: Gut. Ich lasse diesen Teil des Falles und wende mich jetzt der jugoslawischen Frage zu. Ich habe nur zwei oder drei Fragen über Jugoslawien.

Sehen Sie sich bitte Dokument 1746-PS an. Es ist Seite 127 im Dokumentenbuch Nummer 7, Seite 112 im deutschen Dokumentenbuch.

Bevor wir uns mit dem Dokument befassen, Herr Zeuge: Jugoslawien erhielt doch auch Zusicherungen von Hitler. Das stimmt doch, nicht wahr? Oder wissen Sie das nicht?


[519] JODL: Ja, nicht nur Jugoslawien von Hitler, sondern auch wir von der Jugoslawischen Regierung, die mit uns am Tage vorher einen Staatsvertrag abgeschlossen hat.


MR. ROBERTS: Sie werden das Dokument finden, auf das ich Bezug nehme. Es ist eine Seite, die die deutsche Überschrift »Besprechung« trägt. Haben Sie das gefunden? Eine Seite mit dem Wort »Besprechung« als Überschrift.


JODL: »Besprechung über Lage Jugoslawien.« Jawohl.


MR. ROBERTS: Das stimmt.


JODL: Jawohl.


MR. ROBERTS: Das Datum ist der 27. März 1941.


JODL: Jawohl.


MR. ROBERTS: Schlagen Sie auf... ich glaube, es ist Seite 2.

»Führer ist entschlossen,« – im dritten Absatz – »ohne mögliche Loyalitätserklärungen der neuen Regierung abzuwarten, alle Vorbereitungen zu treffen, um Jugoslawien militärisch und als Staatsgebilde zu zerschlagen. Außenpolitisch werden keine Anfragen oder Ultimaten gestellt werden. Zusicherungen der Jugoslawischen Regierung, denen für die Zukunft doch nicht zu trauen ist, werden zur Kenntnis genommen. Angriff wird be ginnen, sobald die hierfür geeigneten Mittel und Truppen bereitstehen.

Es kommt darauf an, daß so schnell wie möglich gehandelt wird.«

Ich schlage nun Seite 3 auf, Zeuge:

»Politisch ist es besonders wichtig, daß der Schlag gegen Jugoslawien mit unerbittlicher Härte geführt wird und die militärische Zerschlagung in einem Blitzunternehmen durchgeführt wird.«

Jetzt Seite 5, Zeuge:

»Der Luftwaffe kommt als Hauptaufgabe zu, so frühzeitig wie möglich beginnend, die jugoslawische Fliegerbodenorganisation zu zerschlagen und die Hauptstadt Belgrad in rollenden Angriffen zu zerstören.«

Der Führer hat der Zivilbevölkerung nicht einmal eine halbstündige Warnung gegeben, nicht wahr?

JODL: Ich weiß nicht, welche Warnungsvorbereitungen die Jugoslawische Regierung getroffen hatte; aber sie hat im Augenblick des Putsches sofort militärische Vorbereitungen getroffen und ist an unseren Grenzen aufmarschiert.

[520] MR. ROBERTS: Darf ich Sie folgendes fragen: Billigen Sie als ehrenhafter Soldat, eine dicht bevölkerte Stadt anzugreifen ohne eine Kriegserklärung oder mindestens eine halbstündige Warnung vorangehen zu lassen?

JODL: Ich bin nicht dieser Auffassung. Ich habe schon ausgeführt, daß sowohl ich persönlich und eine halbe oder eine Stunde später der Reichsaußenminister ein Ultimatum vorgeschlagen haben.


MR. ROBERTS: Als Sie die Luftüberlegenheit verloren hatten und man zurückschlug, haben die Deutschen dann doch sehr viel Aufhebens gemacht wegen der Terrorangriffe, nicht wahr?


JODL: Diese Stadt war aber gleichzeitig das Zentrum einer Putschregierung, die einen mit Deutschland geschlossenen Vertrag annulliert hat und die von diesem Augenblick auf der ganzen Front mit Kriegsvorbereitungen gegen Deutschland begonnen hat.


MR. ROBERTS: Ich werde diesen Zwischenfall lassen. Erinnern Sie sich, wie Sie darauf in den Aufzeichnungen für Ihren Vortrag Bezug nahmen? Es ist auf Seite 127, nein, Verzeihung Herr Präsident, Seite 292 im Dokumentenbuch und Seite 304 im deutschen Text. Sie weisen darauf hin als ein »Zwischenspiel«. Erinnern Sie sich? Das deutsche Wort ist »Zwischenspiel«. Ist das Ihre Vorstellung von einem Zwischenspiel?


JODL: Um juristisch genau zu sein: Sie meinen den ersten Entwurf zu meinem Vortrag, nicht meinen Vortrag, den kennen Sie nicht. Aber ich kann mich auch in diesem ersten Entwurf an die Stelle von einem »Zwischenspiel« nicht erinnern.


MR. ROBERTS: Wie viele Zivilisten, wieviel Tausende von Zivilisten, glauben Sie, wurden in der ersten Etappe dieses Zwischenspiels bei der warnungslosen Bombardierung Belgrads getötet?


JODL: Das kann ich nicht sagen, sicher nur ein zehnter Teil wie zum Beispiel in Dresden, als Sie den Krieg schon gewonnen hatten.


MR. ROBERTS: Ich wende mich jetzt dem Ihnen vorgeworfenen Angriff gegen die Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken zu. Hitler entschloß sich zum Angriff auf die Sowjetrepublik im Juli 1940, nicht wahr?


JODL: Im Juli 1940 hatte er diesen Entschluß noch nicht gefaßt.


MR. ROBERTS: Jedenfalls – ich will keine Zeit verschwenden – wissen wir, daß am 22. Juni 1941 die Deutschen in die Sowjetunion eingefallen sind trotz des Nichtangriffspaktes. Das ist eine historische Tatsache, nicht wahr?


JODL: Der überraschende Angriff vom 22. Juni 1941 ist eine historische Tatsache, begründet dadurch, daß die Politiker der [521] Auffassung waren, daß die Sowjetunion sich nicht an diesen Pakt gehalten hätte.


MR. ROBERTS: Zeuge! Ich werde diesen Teil des Falles nun ganz lassen. Ich möchte aber noch eine letzte Frage an Sie richten: Meinen Sie nicht, daß diese lange Reihe gebrochener Versprechen Deutschlands Namen auf Jahrhunderte hin entehren wird?


JODL: Das könnte sein, wenn die historische Forschung nach genauer Prüfung der russischen Dokumente den einwandfreien Nachweis liefert, daß Rußland nicht die Absicht gehabt hat, uns politisch zu erpressen oder anzugreifen; dann ja, sonst nein.


MR. ROBERTS: Ich wende mich jetzt einem ganz anderen Teil des Falles zu, Abschnitt 3 und 4. Die Dokumente wurden Ihnen schon so oft vorgelegt, ich will sie Ihnen nicht wieder vorlegen.

Aber Sie erinnern sich doch des »Barbarossa«-Befehls, das ist C-50, Dokumentenbuch Nummer 7, Seite 187; Seite 146 im deutschen Dokumentenbuch. Das wurde doch von Ihrem Amt herausgegeben, nicht wahr? Vom Wehrmachtführungsstab L?


JODL: Es ist bearbeitet worden in der Quartiermeisterabteilung des Wehrmachtführungsstabes.


MR. ROBERTS: Geben Sie zu, daß es schändlich war, diesen Befehl auszugeben?


JODL: Ich stimme zu und habe es schon ausgeführt, daß es keinen Soldaten gegeben hat, der sich diesem Befehl nicht widersetzt hätte. Alle haben es getan.


MB. ROBERTS: Gut. Wir wissen, daß am 17. Juli – das ist Dokument C-51, Dokumentenbuch Nummer 7 auf Seite 190, Seite 150 im deutschen Text –, wir wissen, daß von demselben Amt, dem Wehrmachtführungsstab L, ein Befehl herausgegeben wurde, den vorhergehenden Befehl zu vernichten, daß er aber immer noch gültig wäre und bis herauf zum Korps zu vernichten sei. Was war der Zweck der Vernichtung dieses Befehls?


JODL: Das kann ich Ihnen leider nicht sagen, denn dieser Befehl ist mir nicht gegenwärtig. Ich glaube auch nicht, daß ich ihn je gesehen habe, jedenfalls nicht vor dem Prozeß.


MR. ROBERTS: Vielleicht sehen Sie es sich einmal an, Zeuge, es ist C-51, Seite 190 im Buch Nummer 7; Seite 150 im deutschen Dokumentenbuch und stammt von WFSt – das bedeutet Wehrmachtführungsstab Abteilung L – und dann Q, für Quartiermeister, in Klammern. Das ist doch Ihr Amt?


JODL: Es ist ein Teil des Wehrmachtführungsstabes.


MR. ROBERTS: Es ist von Keitel unterschrieben.


[522] JODL: Ja, aber ich kenne den Befehl nicht, und ich habe ihn außer hier in Nürnberg vorher nie gesehen. Ich weiß auch gar nicht, um was es sich handelt, welcher Befehl aufgehoben wird, denn ich habe schon erklärt, daß diese, Fragen der Kriegsgerichtsbarkeit ja der Feldmarschall Keitel bearbeitet hat und dazu meine Quartiermeisterabteilung als Arbeitsstab benützt hat, ohne daß ich arbeitsmäßig daran beteiligt war. Ich kenne ihn nicht.


MR. ROBERTS: Sie können uns keinen Grund angeben, warum es vernichtet werden mußte?


JODL: Nein. Ich kann Ihnen darüber keine Auskunft geben.


MR. ROBERTS: Gut. Ich komme zu C-52, das noch nicht vorgelegt worden ist. Meine Herren Richter! Sie werden es auf Seite 191 im Buch Nummer 7 finden. Ich lege es als GB-485 vor; im deutschen Buch ist es auf Seite 153.


[Zum Zeugen gewandt:]


Das ist ein anderer Keitel-Befehl, er kommt vom Wehrmachtführungsstab L. Dann in Klammern I Op. Ist das Ihre Abteilung?

JODL: Das ist die Abteilung, mit der ich alle operativen Fragen bearbeitet habe.

MR. ROBERTS: Erinnern Sie sich an diesen Befehl?


JODL: Ja, an diesen Befehl erinnere ich mich.


MR. ROBERTS: Ich glaube, daß Sie auch an seinem Entwurf mitgearbeitet haben. Nicht wahr?


JODL: Aber sicher, weil es ein Operationsbefehl ist, die Ergänzung einer Weisung.


MR. ROBERTS: Jawohl. Wollen Sie sich Punkt 6 und 7 ansehen. In Punkt 6 heißt es:

»Die zur Sicherung der eroberten Ostgebiete zur Verfügung stehenden Truppen reichen bei der Weite dieser Räume nur dann aus, wenn alle Widerstände nicht durch die juristische Bestrafung der Schuldigen geahndet werden, sondern wenn die Besatzungsmacht denjenigen Schrecken verbreitet, der allein geeignet ist, der Bevölkerung jede Lust zur Widersetzlichkeit zu nehmen.

Die entsprechenden Befehlshaber sind mit den ihnen zur Verfügung stehenden Truppen verantwortlich zu machen für die Ruhe in ihren Gebieten. Nicht in der Anforderung weiterer Sicherungskräfte, sondern in der Anwendung entsprechender drakonischer Maßnahmen müssen die Befehlshaber das Mittel finden, um ihre Sicherungsräume in Ordnung zu halten.«

Das ist doch ein furchtbarer Befehl, nicht wahr?

[523] JODL: Nein, ist gar nicht furchtbar, denn es ist völkerrechtlich festgelegt, daß die Bewohner eines besetzten Gebietes die Befehle und Anordnungen der Besatzungsmacht zu befolgen haben. Ein Aufstand, ein Widerstand gegen die Wehrmacht, die dieses Land besetzt hat, ist untersagt und heißt Franktireurkrieg. Zur Bekämpfung dieses Franktireurkriegs sind keine völkerrechtlichen Mittel festgesetzt, sondern hier heißt es: »Auge um Auge, Zahn um Zahn«. Und das ist nicht einmal ein deutscher Grundsatz.

MR. ROBERTS: Handelt es sich nicht um den »Zahn« und das »Auge« der Unschuldigen?


JODL: Um Unschuldige dreht es sich nicht. Es ist ausdrücklich gesagt: die »Lust zur Widersetzlichkeit zu nehmen«. Es dreht sich nur um die, die sich widersetzen, nämlich durch den Partisanenkrieg.


MR. ROBERTS: Ich werde nicht darüber streiten, Zeuge. Sie billigen diesen Befehl also, nehme ich an.


JODL: Ich billige ihn als berechtigte und völkerrechtliche Maßnahme gegen eine völkerrechtswidrige Aufstandsbewegung größten Ausmaßes und skrupelloser Methoden. Dafür haben wir die Beweise gehabt.


MR. ROBERTS: Gut. Ich komme jetzt zu einer ganz anderen Sache, dem »Kommandobefehl«. Um dem Ursprung dieses Befehls nachzugehen, will ich zwei Dokumente unterbreiten, die noch nicht vorgelegt worden sind. Denn meiner Ansicht nach wurde dieser Befehl in Ihrem Amt auf Ihre Verantwortung hin herausgegeben.

Wollen Sie bitte dem Zeugen 1266-PS geben? Herr Vorsitzender! Ich biete es als GB-486 an.


[Zum Zeugen gewandt:]


Das ist das erste Dokument. Das Datum ist der 8. Oktober; es ist eine Notiz der Quartiermeisterabteilung »Qu« des Wehrmachtführungsstabes; das stimmt doch, nicht wahr?

JODL: Jawohl.

MR. ROBERTS: Und es war... das ist doch der Funk-Befehl, den Sie erwähnten, nicht wahr?


JODL: Jawohl.


MR. ROBERTS: Zuerst befaßt er sich mit der »Fesselung«, das ist nicht wichtig, Herr Vorsitzender, zweitens mit der durch den Rundfunk verbreiteten Bekanntmachung vom 7. Oktober 1942, die folgendermaßen lautet:

»In Zukunft werden sämtliche Terror- und Sabotagetrupps der Briten und ihrer Helfershelfer, die sich nicht wie Soldaten sondern wie Banditen benehmen, von den deutschen [524] Truppen auch als sol che behandelt, und wo sie auch auftreten, rücksichtslos im Kampfe niedergemacht werden.«

Nun, natürlich bedeutet dieser Befehl nicht sehr viel, nicht wahr? Er besagt, daß die Feinde sich nicht wie Soldaten benehmen, sondern wie Banditen und daß sie im Kampf niedergemacht werden können.

Aber sehen Sie sich den zweiten Absatz an: Der Vertreter des Chefs des Operationsstabes... das war Warlimont, nicht wahr, Zeuge?

JODL: Das war Warlimont, ja.

MR. ROBERTS: Ja.

»Hierzu hat Stellv. Chef WFSt an Abt. Q folgenden beschleunigt durchzuführenden Auftrag erteilt.

1. Umsetzung in Befehlsform.«

Sehen Sie sich Ziffer 2 an:

»Ähnlich wie seinerzeit der Barbarossabefehl muß auch dieser Befehl – im Benehmen mit WR und Abw. sehr überlegt und sorgfältig abgefaßt werden.

Verteilung nur bis zu den Armeen, von da nach vorn nur mündlich. Vernichtung nach Kenntnisnahme.«

Welcher Art war dieser Befehl, der so sorgfältig von Ihrem Stab und von der Rechtsabteilung und dem Abwehrdienst abgefaßt worden ist?

JODL: Ich glaube, daß es Dokument 50 war, das Sie vorhin erwähnt haben. Der »Barbarossa-Befehl« ist kein klarer Begriff.

MR. ROBERTS: Danke.

»Inhaltlich ist für den Befehl folgendes zu berücksichtigen:

In den Fällen, in denen vorübergehend im eigenen Interesse Festnahme erfolgt, sind die Betreffenden anschließend nach eingehender Vernehmung, an der auch SD zu beteiligen ist, durch die Abw. dem SD zuzuführen.

Unter keinen Umständen Unterbringung in Kriegsgefangenenlagern.

Mit den Leuten aus Norwegen ist nachträglich im Sinne dieses Befehls zu verfahren.«

Die Leute von Norwegen waren einige englische Kommandos, die eine Krafterzeugungsstation in Norwegen in die Luft gesprengt hatten, stimmt das nicht?

JODL: Das ist möglich, aber ich weiß es nicht. Ich habe das hier nie gesehen.

MR. ROBERTS: Ich glaube, ich werde Sie später daran erinnern können.

[525] Das nächste Dokument werde ich nicht verlesen, es ist von einem Dr. Hülle, den ich nicht kenne, und ich glaube nicht, daß es zu diesem Fall etwas beitragen kann.

Das nächste Dokument, – das dritte in Euer Lordschafts Aktenbündel – ist dann vom 9. Oktober und von »Warlimont« unterzeichnet. Zeuge! Ist das Datum der 9. Oktober?


JODL: Jawohl.


MR. ROBERTS: Ist es von Warlimont unterzeichnet?


JODL: Unterzeichnet von Warlimont.


MR. ROBERTS: Die ersten Tatsachen sind in den ersten zwei Absätzen dargelegt, die wir kennen:

»Der Führer wünscht die Herausgabe eines Befehls, in dem das entsprechende Verhalten der Wehrmacht angeordnet wird.

WR hat auf Veranlassung von WFSt den aus der Anlage ersichtlichen Entwurf aufgestellt.

Es wird um eingehende Mitprüfung – gegebenenfalls unter Einschaltung des Reichsführers- SS – gebeten.

Auf die Rücksprache Chef Amt Ausl./Abw.- Stellv. Chef WFSt wird Bezug genommen.«

Das nächste Dokument ist der von der Rechtsabteilung verfaßte Befehlsentwurf:

»Angehörige von Terror- und Sabotagetrupps der großbritannischen Wehrmacht, die sich nachweislich über die Regeln einer ehrenhaften Kampfesweise hinwegsetzen, werden als Banditen behandelt.

Im Kampf oder auf der Flucht sind sie schonungslos zu vernichten.

Erfordern militärische Belange ihre vorübergehende Festsetzung oder fallen sie außerhalb von Kampfhandlungen in deutsche Hand, so sind sie sofort einem Offizier zur Vernehmung vorzuführen und danach dem SD zu übergeben.

Eine Verwahrung in Kriegsgefangenenlagern ist verboten.

Dieser Befehl darf nur bis zu den Armeen verteilt werden. Von da nach vom ist er nur mündlich bekanntzugeben.«

Erinnern Sie sich, mit dem Chef der Rechtsabteilung ein Telephongespräch über diesen Befehl geführt zu haben?

JODL: Nein, erinnere ich mich nicht.

MR. ROBERTS: Gut, sehen Sie sich bitte das nächste Dokument an. Es ist vom 14. Oktober. Im selben Akt auf der nächsten Seite,... Verzeihung, es ist eine Notiz. Sehen Sie sich die Überschrift an, sie lautete ursprünglich:

»Repressalienaktion Kriegsgefangene.«

[526] Jemand hat das ausgestrichen und statt dessen geschrieben:

»Bekämpfung feindlicher Sabotagetrupps.

Notiz. Fernmündliche Rücksprache mit Chef WR: Chef WR hat inzwischen fernmündlich mit Chef WFSt gesprochen.«

Das sind doch Sie, nicht wahr?

JODL: Das bin ich, ja.

MR. ROBERTS:

»Dieser hat geäußert« – das sind Sie –, »daß es das Ziel des Führers bei der Aktion sei, diese Art der Kampfesweise (Abwurf von kleinen Trupps, die großen Schaden durch Sprengungen usw. anrichten und sich dann zur Festnahme stellen) zu verhindern.«

Das war doch der Zweck dieses Befehls, nicht wahr?

JODL: Ja, aber unter Anwendung von Methoden, die völkerrechtswidrig waren.

MR. ROBERTS: Das ist eine Sache, die wohl weder Sie noch ich zu diskutieren haben. Aber ich möchte Sie folgendes fragen: Machen Sie irgendwelche Unterschiede zwischen einem britischen Flieger, der ein Kraftwerk bombardiert und einem britischen uniformierten Fallschirmjäger, der gelandet ist und das Kraftwerk mit Explosivstoff in die Luft sprengt? Machen Sie da irgendwelchen Unterschied im Völkerrecht?


JODL: Nein, die Tatsache der Zerstörung eines Objekts durch einen Sprengtrupp halte ich für völkerrechtlich vollkommen zulässig; aber ich halte es nicht für zulässig, daß man dabei Zivil unter der Uniform trägt und daß man eine Achselpistole hat, die in dem Augenblick zu feuern beginnt, wo man die Arme zur Übergabe hebt. Das halte ich nicht für zulässig.


MR. ROBERTS: Gut, dies sind zwei Angelegenheiten und nur eine Antwort, und ich werde mich darüber mit Ihnen gar nicht streiten; wenn Sie sich aber den Fall betrachten, dann werden Sie viele, viele Fälle finden, in denen Personen hingerichtet wurden und in denen sich kein Hinweis findet, daß sie etwas anderes als eine Uniform trugen.


JODL: Ich glaube, daß diese Fälle ganz selten waren und daß zumindest diese Leute dann gemischt waren mit solchen, die Zivil anhatten.


MR. ROBERTS: Ich werde mit Ihnen nicht streiten; das sind andere Dokumente, die vielleicht einmal zusammengefaßt werden müssen. Aber geben Sie zu, daß, wenn ein Fallschirmjäger in Uniform, ohne Zivilkleidung, vom SD getötet, erschossen wird, daß [527] das dann ein Mord ist? Oder wollen Sie diese Frage vielleicht lieber nicht beantworten?


JODL: Ich habe schon geäußert, daß, wenn ein Soldat nur eine Sprengung durchführt in voller Uniform oder eine Zerstörung, daß ich das nicht als eine völkerrechtswidrige Handlung betrachte und aus diesem Grunde ja auch meinen Widerstand gegen den Kommandobefehl in dieser Form geleistet habe, beinahe bis zum letzten Moment...

MR. ROBERTS: Ich habe Ihre Antwort gehört und werde dieser Angelegenheit nicht weiter nachgehen. Das Dokument lautet dann weiter – ich will nicht alles verlesen:

»Chef WR spricht sich dahin aus, daß unter diesen Umständen daran zu denken wäre, einen Befehl herauszugeben, der zur Veröffentlichung geeignet ist. Man müßte Artikel 23c der Haager Landkriegsordnung, der die Tötung oder Verwundung eines die Waffen streckenden oder wehrlosen Feindes, der sich auf die Gnade und Ungnade ergibt, verbietet, erläutern; bei Abschluß der L.K.O. sei diese Art der Kriegführung noch nicht bekannt gewesen und die Bestimmung könnte sich infolgedessen auch darauf nicht beziehen.«

Also das war das erste Aktenbündel. Nun will ich Ihnen...

JODL: Ich darf zu dem Dokument noch eine kurze Bemerkung machen.

Keines von diesen Papieren habe ich gesehen bisher. Ich sehe sie in diesem Moment zum ersten Male; aber sie beweisen Wort für Wort das, was ich vorgestern unter meinem Eid ausgesagt hatte, daß mein Stab von sich aus, nachdem er gehört hatte, daß der Führer einen Ausführungsbefehl verlangt, nun Vorarbeiten mit der Rechtsabteilung und mit der Abteilung Ausland begonnen hat, um einen solchen Befehl zu entwerfen, aber ich habe ihn nicht akzeptiert und habe keinen angenommen und keinen dem Führer vorgelegt.


MR. ROBERTS: Ich will Ihnen jetzt ein anderes Dokument vorlegen, 1265-PS.

Herr Vorsitzender! Ich biete es als GB-487 an.

Das erste Dokument dieses Aktes ist ein Fernschreiben vom 13. Oktober, unterzeichnet von Canaris. Das stimmt doch, Zeuge?


JODL: Das ist ein Fernschreiben von Canaris, ja.


MR. ROBERTS: Jawohl, es ist ein Fernschreiben an den Wehrmachtführungsstab über die »Kriegsgefangenenbehandlung«:

»Zu den durch die OKW-Bekanntmachung vom 17. Oktober 1942 ausgelösten Erörterungen und Maßnahmen wird zusammenfassend wie folgt Stellung genommen:«

[528] Die Ziffer 1 ist nicht erheblich; sie behandelt die Fesselung. Ziffer 2 ist wichtig:

»Behandlung von Sabotageeinheiten:

Sabotageeinheiten in Uniform sind Soldaten und haben Anspruch auf Behandlung als Kriegsgefangene. Sabotageeinheiten in Zivil oder deutscher Uniform haben keinen Anspruch auf Behandlung als Kriegsgefangene (Freischärler).«

Sie halten natürlich diesen Befehl für richtig, nicht wahr? Der Rest des Dokuments ist nicht wichtig. Aber als ein Mann, der das Völkerrecht kennt, stimmen Sie dem zweiten Punkt doch zu. Nicht wahr?

JODL: Dem Punkt 2 stimme ich zu. Ja, ganz meine Auffassung. Deckt sich vollkommen mit meiner Auffassung.

MR. ROBERTS: Jetzt das nächste Dokument.

Ich bitte den Gerichtshof, sich das letzte dieser drei Dokumente anzusehen. Sehen Sie sich bitte das Dokument an: »Anruf. Bezug: Schreiben Ausl./Abw. vom 13. 10. 1942.« Euer Lordschaft! Dieses Dokument habe ich gerade verlesen.

»Stellungnahme WR« – Punkt 2 bezieht sich auf die Stellungnahme von Canaris, – »Grundsätzlich einverstanden.

Vielleicht läßt sich aber für besondere Fälle folgender Gedankengang vertreten:

Kampfmöglichkeiten, wie sie jetzt vorhanden sind und wie sie verhindert werden sollen, sind erst lange nach Schaffung der HLKO entstanden, vor allem durch den Luftkrieg; dabei wird besonders auf den Großeinsatz von Fallschirmspringern zu Sabotagezwecken zu verweisen sein. Wer nun als Soldat, in der Absicht nach dem Sabotageakt sich kampflos zu ergeben, Sabotageakte vornimmt, handelt nicht wie ein ehrlicher Kämpfer. Er mißbraucht das Recht des Artikels 23c,... bei dessen Formulierung an solche Kampfmethoden nicht gedacht worden ist. Der Mißbrauch liegt in der Spekulation auf kampfloses Sich-ergeben nachge glückter Sabotagehandlung.

Uneingeschränkt vertretbar ist die Auffassung über die Unzulässigkeit von Sabotagekommandos dann, wenn wir sie auch für uns vertreten.«

Ihre Initialen befinden sich oben auf dem Dokument, Zeuge, stimmt das?

JODL: Dieses Dokument habe ich gelesen, und es enthält eine völkerrechtliche Auffassung der Wehrmachts-Rechtsabteilung, die sich in diesem Punkt mit der Auffassung des Führers deckt. Sie bestätigt nämlich die durchaus völkerrechtliche Möglichkeit, daß man nämlich auch einen Mißbrauch des Völkerrechts unter [529] Umständen dadurch begehen kann, daß man sich nach einer Kampftat von vornherein ergibt und damit die völlige Gefahrlosigkeit der Kriegführung für sich einheimst, eine Auffassung, die sehr strittig ist. Ich teile sie nicht ganz, aber es war die Auffassung der höchsten Rechtsabteilung in diesem Moment.

MR. ROBERTS: Sehr viele tapfere Soldaten ergeben sich doch, wenn sie zahlenmäßig unterlegen sind, nicht wahr? Viele Deutsche ergaben sich bei Bizerta und Tunis, Tausende von ihnen. Wieso standen sie dann außerhalb der Völkerrechtssphäre oder dessen Schutz?


JODL: Ja, das waren aber Soldaten, die in den normalen Gebräuchen des Krieges sich gefangengaben und die hat auch der Führer jederzeit voll anerkannt. Dies ist ein strittiger Fall, da kann man völkerrechtlich sehr zweifelhaft sein. Aber wie gesagt, es ist kein Gedanke von mir, er hat mit mir nichts zu tun. Ich habe ihn nur zur Kenntnis genommen.


MR. ROBERTS: Schön.

Euer Lordschaft! Das dazwischenliegende Dokument ist ein Schreiben, das von Dr. Lehmann, dem Chef der Wehrmachts-Rechtsabteilung unterzeichnet ist. Es bestätigt nur die telephonische Unterhaltung, die ich schon verlesen habe, und es ist nicht nötig, dies noch einmal zur Verlesung zu bringen. Dem Angeklagten liegt es vor.

Jetzt das letzte dieser Dokumente, bevor dieser Befehl endgültig ausgegeben worden ist. Der Gerichtshof hat es gesehen, es ist bereits als 1263-PS, RF-365, vorgelegt worden. Euer Lordschaft! Es war im Jodl-Dokumentenbuch Nummer 2 auf Seite 104.

Aber sehen Sie sich bitte den Originaltext an. Bedauerlicherweise ist in Dr. Exners Buch auf Seite 110 etwas ausgelassen worden. Ich bin sicher, daß das ganz unabsichtlich geschehen ist. Wollen Sie sich bitte das Dokument vom 15. Oktober 1942 ansehen.

Euer Lordschaft! Ich glaube, es ist das erste in Ihrem Akt. Seite 110, das erste der einzelnen Dokumente in Dr. Exners Buch, und ich bitte ihn um Entschuldigung, denn ich habe eben die Randbemerkung gesehen. Das war vorhin verdeckt, und ich habe es nicht gesehen. Ich bitte um Entschuldigung.

Euer Lordschaft!... Das ist eine Notiz vom 15. Oktober, nicht wahr, Zeuge, die von Warlimont unterzeichnet ist – von Ihrem Stellvertreter. Ich glaube, es ist das zweite Dokument in Ihrem Akt. Ich will das Ganze nicht noch einmal verlesen, denn es ist schon einmal vorgelegt worden. Aber Sie sehen: »Der Vorschlag des Amtes Ausl./Abw. wird als Anlage 1 vorgelegt.«

Ich bitte den Gerichtshof, sich Anlage 1 anzusehen. Es heißt dort unter »A«, daß Sabotagetrupps, die ohne Uniform angetroffen [530] werden, standgerichtlich zu behandeln sind. Sie sagten dazu »Nein«. Sie haben Ihre Gründe dafür gegeben, und ich will Sie nicht weiter damit behelligen.

Dann »B«:

»Angehörige von... Sabotagetrupps..., die sich... in Uniform einer unehrenhaften... Handlungsweise schuldig machen, sind nach ihrer Gefangennahme gesondert festzusetzen.«

Sagen Sie dazu auch, es sei nicht anwendbar?

Und dann, wenn Sie zum 15. Oktober zurückgehen, heißt es im zweiten Abschnitt von unten:

»Chef WR«, das ist die Rechtsabteilung, »hat sich dahin ausgesprochen, den Befehl derart abzufassen, daß er den eigenen Interessen unter Berück sichtigung...«

Bedeutet das »unsere eigenen Interessen«, Zeuge, »den eigenen Interessen«?

JODL: Ja, das ist den eigenen... »daß er den eigenen Interessen...«

MR. ROBERTS:

»... daß er den eigenen Interessen unter Berücksichtigung der künftigen Kampfführung Rechnung trägt. Er wolle dadurch Rückwirkungen vermeiden, die unseren weiteren Absichten zuwiderlaufen könnten. Die Sabotage sei ein wesentlicher Bestandteil der Kriegführung in der Zeit des totalen Krieges; wir selbst hätten dieses Kampfmittel stark entwickelt.«

Und Sie schreiben an den Rand: »Aber die Engländer sind viel mehr darauf angewiesen.«

JODL: Ja, eine unbestreitbare Tatsache in der damaligen Situation des Krieges. Die Engländer haben viel mehr davon Gebrauch gemacht als wir.

MR. ROBERTS: Ist das ein Grund, einen derartigen Befehl herauszugeben, um die Engländer abzuhalten, Sabotagetrupps einzusetzen?


JODL: Nein, das ist beileibe kein Grund. Das ist nur eine Widerlegung des Satzes: Wir selbst hätten dieses Kampfmittel stark entwickelt. Darauf war ich veranlaßt hinzuschreiben: »Ja, aber die Engländer in viel höherem Maße als wir.« Aber mit der Begründung des Befehls hat das gar nichts zu tun.


MR. ROBERTS: Ich will mit diesem Dokument keine Zeit mehr verschwenden, nur... Haben Sie ein Dokument vom 14. Oktober mit 1., 2., 3., 4. am Ende? Ich glaube, das ist auf einer anderen Seite, dieses 1., 2., 3., 4.


[531] JODL: Jawohl, das 1., 2., 3., 4.


MR. ROBERTS: Es heißt:

»Ausgehend von dem Ziel, die Kriegführung des Feindes durch Sabotagetrupps zu verhindern, müssen vor Formulierung eines Befehls folgende Fragen geklärt sein:

1.) Haben wir die Absicht, selbst Sabotagetrupps nur im Etappengebiet des Feindes oder auch weit im Hinterland abzusetzen?

2.) Wer wird mehr Sabotagetrupps absetzen, die Gegner oder wir?

3.) Können wir den Grundsatz aufstellen: Sabotagetrupps üben keine rechtmäßige Kriegführung aus? Sie sind im Kampf schonungslos zu erledigen.

4.) Legen wir Wert darauf, einzelne Angehörige dieser Trupps zur abwehrmäßigen Vernehmung zunächst festzunehmen und nicht sofort zu töten?«

Das waren die Gesichtspunkte, die in Ihrem Amt besprochen wurden, bevor die Befehle aufgestellt wurden.

JODL: Das sind Fragen, keine Gesichtspunkte. Fragen sind das, die sich auf Grund des Wehrmachtsberichts im Wehrmachtführungsstab erhoben haben. Also, die gesamte Vorlage aller dieser Dokumente bescheinigt dankenswerterweise die völlige Richtigkeit aller Worte, die ich vor zwei Tagen hier gesagt habe. Der Stab, die Rechtsabteilung und die Abteilung Ausland haben sich Gedanken gemacht und den Kopf zerbrochen, wie sie einen Ausführungsbefehl zu dem Zusatz zum Wehrmachtsbericht des Führers formulieren könnten, und sie sind zu keinem Ergebnis gekommen, und ich auch nicht. Und es ist kein Vorschlag gemacht worden dem Führer, es geschah nichts. Das habe ich vorgestern ausgesagt, und das haben Sie selbst durch die Vorlage dieser Dokumente dankenswerterweise bewiesen.

MR. ROBERTS: Ich glaube, Sie sagten, daß ein Teil des Führerbefehls Sie entrüstet hat?


JODL: Jawohl.


MR. ROBERTS: Und Sie haben auch in Ihrem Verhör gesagt, daß die Verteilung dieses Befehls eines der Dinge war, gegen die sich Ihr inneres Gewissen auflehnte – eines der wenigen Dinge – »Ihre innere Überzeugung«, um Ihre eigenen Worte zu gebrauchen.


JODL: Ich habe in der Vorvernehmung gesagt, das ist einer der wenigen oder der einzige Befehl, den ich vom Führer bekommen habe, den ich innerlich vollkommen abgelehnt habe. Das habe ich in der Vorvernehmung gesagt.


MR. ROBERTS: Sie haben ihn zwar abgelehnt. Aber diese jungen Menschen sind weiterhin erschossen worden, nicht wahr?


[532] JODL: Ich habe auch hier genau geschildert, daß in der Praxis die Oberbefehlshaber an den Fronten, von mir tatkräftig unterstützt, dem Befehl die mildeste Auslegung gegeben haben, die man sich denken konnte. Es sind tatsächlich nur sehr wenige Fälle vorgekommen, und ich glaube, die meisten, jedenfalls fast alle die, die ich erfahren habe, hatten eine sehr starke Berechtigung, weil die Kampfmethoden dieser Leute keine Methoden ehrlicher Soldaten waren.


MR. ROBERTS: Also, Sie sprechen von Ihrer inneren Überzeugung. Ich glaube, Keitel hat über sein inneres Gewissen gesprochen. Aber hätten wir irgend etwas über die innere Überzeugung oder das Gewissen gehört, wenn Deutschland den Krieg nicht verloren hätte?

JODL: Nein, aber dann hätten wir vielleicht gehört von den Erdrosselten von Dieppe in einem ähnlichen Prozeß.


MR. ROBERTS: Es ist sehr spät. Ich möchte mich nur noch sehr, sehr schnell mit einigen wenigen Beispielen befassen, die den Befehl betreffen, der, wie Sie sagten, nur wenige Male ausgeführt wurde.

Zuerst verweise ich auf UK-57, Seite 309 im Dokumentenbuch Nummer 7, Seite 33 im deutschen Text... Seite 344 im deutschen Text. Ich bitte um Entschuldigung, ich hatte Ihnen die falsche Seitenzahl angegeben. Ich kann es verlesen, es ist ein Bericht, der Keitels Initiale trägt:

»Am 16. September 1942« – bitte beachten Sie das Datum, es ist mehr als ein Monat, bevor der Kommandobefehl in Kraft trat – »landeten 10 Engländer und 2 Norweger in Uniform der britischen Gebirgsjäger schwer bewaffnet und mit Sprengmunition aller Art ausgerüstet an der norwegischen Küste. Nach Übersteigen schwierigen Gebirgsgeländes sprengten sie am 21. September in dem Kraftwerk Glomfjord wichtige Anlagen. Ein deutscher Wachposten wurde dabei erschossen. Den norwegischen Arbeitern wurde angedroht, daß sie bei Widerstand chloroformiert würden. Die Engländer hatten hierfür Morphiumspritzen bei sich. Sieben der Täter sind festgenommen worden, während die übrigen nach Schweden entkommen sind.«

Dann folgen sieben Namen, die ich dem Gerichtshof im Januar, glaube ich, vorgelesen habe. Diese Männer wurden am 30. Oktober 1942 erschossen. Das heißt, erschossen auf Grund dieses Befehls, den Sie herausgegeben haben, obwohl er noch gar nicht existierte, als diese Männer die Kraftanlage in die Luft sprengten. Sie haben mir kurz vorher gesagt, daß diese Kraftanlage ein rein militärisches Ziel war. Diese Männer waren in Uniform. Können Sie das irgendwie rechtfertigen?

[533] JODL: Nein, das kann ich nicht rechtfertigen, ich will es auch nicht rechtfertigen. Ich halte es für vollkommen rechtswidrig, denn auch selbst dieser Befehl konnte niemals rückwirkende Kraft haben; aber ich habe es damals gar nicht erfahren. Diese UK-57 habe ich im ersten und zweiten Teil überhaupt erst hier gelesen, im dritten Teil habe ich es damals im April 1944 gelesen.

MR. ROBERTS: Gut. Es gibt noch andere Beweisstücke, die diese Sache behandeln. Ich werde sie Ihnen aber nicht vorlegen. Sie wurden schon früher erwähnt, und ich will nicht kumulativ werden. Ich möchte, daß Sie... Vielleicht werde ich erst eine Frage an Sie stellen.

Ich glaube, es wurde festgelegt, daß der Wehr machtsbericht jede Handlung, die auf Grund dieses Führerbefehls ausgeführt wurde, bringen sollte, nicht wahr?


JODL: Das war befohlen.


MR. ROBERTS: Ja, ich möchte Ihnen nur ein Beispiel dieses Wehrmachtsberichts vorlegen, 526-PS, US-502.

Euer Lordschaft! Das ist 7a, auf Seite 15. Es ist vom 10. Mai 1943, im deutschen kleinen Buch auf Seite 21.


[Zum Zeugen gewandt:]


Es ist eine Notiz von der »Q«-Abteilung Ihres Stabes:

»Am 30. März 1943 wurde im Toftefjord... feindlicher Kutter gestellt, Kutter wurde vom Feind gesprengt. Besatzung: 2 Mann tot, 10 Gefangene.

Kutter war entsandt von der Norwegischen Marine von Scalloway...

Bewaffnung: 2 Colt-Mitrailleusen, 2 Maschinengewehre auf Stativ. Ein kleiner Sender vorhanden... und 1000 kg Sprengstoff sollen an Bord gewesen sein... Absicht war Aufbau einer Organisation für Sabotagehandlungen gegen Stützpunkte, Batteriestellungen, Stab- und Truppenunterkünfte, Brücken...

Führerbefehl durch SD vollzogen.

Wehrmachtsbericht vom 6. April gibt darüber folgendes bekannt:

In Nordnorwegen wurde ein feindlicher Sabotagetrupp bei der Annäherung an die Küste zum Kampf gestellt und vernichtet.«

Das war falsch, nicht wahr?

JODL: Ich bestätige den Wehrmachtsbericht vom 6. April, der so eingesetzt wurde, wie ich am 6. April den Beitrag zu diesem Wehrmachtsbericht von dem Befehlshaber in Norwegen bekommen [534] habe; denn diese kurze Formulierung hat immer der Befehlshaber an der Front gemacht. Was nun tatsächlich passiert ist, das ist hier in der Vortragsnotiz vom 10. Mai niedergelegt. Aber leider, leider Gottes, habe ich die nie gesehen, denn am 10. Mai 1943 da fuhr ich mit dem Zug nach Bad Gastein, um meine schwere Ischiaserkrankung auszukurieren. So ist es leider gekommen, daß ich das Dokument erst hier in Nürnberg gesehen habe. Es tut mir leid, denn es wäre eines der wenigen gewesen, wo ich hätte vielleicht eingreifen können.

MR. ROBERTS: Ja, aber Zeuge, sehen Sie sich das einmal an, diese Aktion wurde nicht am 10. Mai unternommen, sondern vor oder am 6. April. Sehen Sie sich bitte den letzten Absatz an:

»Wehrmachtsbericht vom 6. April gibt darüber folgendes bekannt: In Nordnorwegen wurde ein feindlicher Sabotagetrupp bei der Annäherung an die Küste zum Kampf gestellt und vernichtet.«

In Wirklichkeit waren sie schon gefangengenommen und vom SD wie Hunde erschossen worden.

JODL: Ja, das habe ich ja eben gesagt. Ich habe aber vor dem Beitrag vom 6. April über die Angelegenheit nichts erfahren, sondern es ist erst am 10. Mai zu unserer Kenntnis gekommen, weshalb der Wehrmachtführungsstab diese Notiz aufgestellt hat, denn diese ganze Untersuchung der Vorgänge, die machte nämlich die Abwehr, das Amt Canaris mit seiner Sicherheitspolizei zusammen; nicht mit dem SD, das ist falsch, sondern mit der Sicherheitspolizei. Ich erfuhr leider nicht diese Einzelheiten, die Abwehr hat sie erfahren; denn ich habe mich mit der ganzen Frage überhaupt nur deswegen befaßt, weil ich den Wehrmachtsbericht zu redigieren hatte. Sonst wäre ich zu diesem Kommandobefehl überhaupt nicht gekommen; ich kam zu ihm wie die Jungfer zum Kinde.

MR. ROBERTS: Ich will Ihnen jetzt noch einen Fall zeigen; es ist Dokument 2610-PS.

Euer Lordschaft! Es ist im kleinen Dokumentenbuch 7a auf Seite 23, im deutschen kleinen Buch auf Seite 41.

Zeuge! Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, daß dieses Dokument unter allen Dokumenten, auf die ich mich stütze, das einzige ist, das nicht zu den laufenden, von uns erbeuteten Dokumenten gehört. Es ist ein Bericht aus der Abteilung des Judge Advocate General's Departement, United States Army. Es betrifft 15 Soldaten der Vereinigten Staaten, die auf Grund dieses Befehls erschossen worden sind. Sehen Sie sich Seite 2 an:

»In der Nacht des 22. März 1944 landeten zwei Offiziere und dreizehn Soldaten – Angehörige des... Sonder-Aufklärungsbataillons der amerikanischen Armee – in einigen [535] amerikanischen Marinekuttern nahe Stazione di Framura, an der italienischen Küste. Alle waren Angehörige der Armee der Vereinigten Staaten und standen für die Vereinigten Staaten in militärischen Diensten. Zur Zeit ihrer Landung... trugen sie ordnungsgemäße... Felduniformen, sie hatten keine Zivilkleidung. Ihre Aufgabe war, einen Eisenbahntunnel im Hauptbahnnetz La Spezia-Genua zu zerstören. Die deutschen Heereskräfte bedienten sich dieser Eisenbahn zur Versorgung der Bedürfnisse ihrer in Cassino und am Anzio-Landungspunkt kämpf enden Truppen.«

Das war doch ein rein militärisches Ziel, dieser Tunnel?

JODL: Ja, ein absolut, militärisches Ziel.

MR. ROBERTS: Und alle 15 Männer wurden auf Grund des Befehls, den Sie verteilt haben, erschossen?

JODL: Ich habe nicht verstanden... Des Befehls, den ich verteilt habe, ja.


MR. ROBERTS: Den Sie am 19. Oktober verteilt haben. Sie haben einen Zusatzbefehl zum Führerbefehl verteilt; ich glaube, der letzte Absatz hat Sie empört. Das ist 503-PS.


JODL: Sie müssen richtiger sagen, »den Sie haben verteilen müssen«.


MR. ROBERTS: Ich werde zu dieser Frage gleich kommen. Ich bin anderer Meinung. Ich habe nicht mit Ihnen darüber zu diskutieren; ich will Ihnen einige Fragen stellen.

General Dostler, der die Erschießung dieser Leute angeordnet hat, wurde, wie Sie sehen selbst auf Anordnung dieses Kriegsgerichts erschossen.

Ich werde jetzt den Kommandobefehl verlassen und...


JODL: Darf ich zu dem Dokument noch etwas sagen?


MR. ROBERTS: Ja, natürlich, was Sie wollen.


JODL: Mir ist dieser Vorfall niemals zur Kenntnis gekommen. Ich habe jedenfalls keinerlei Erinnerung. Er erschien meines Wissens auch nie im Wehrmachtsbericht, und zwar deswegen, weil der General Dostler den ganzen Vorfall auch nicht seinem Oberbefehlshaber Kesselring gemeldet hat, der in diesem Falle vielleicht einen anderen Weg hätte gehen können und gegangen wäre.


MR. ROBERTS: Warum sagen Sie, daß Sie diesen Befehl verteilen ›mußten‹? Es kann doch niemand einen anderen dazu zwingen, einen Mordbefehl zu verteilen, wenn er nicht will?


JODL: Ich habe längere Ausführungen gemacht, daß dieser Befehl nicht ohne weiteres als ein Befehl zum Mord aufgefaßt [536] werden konnte, sondern daß man sehr ernste und sehr berechtigte völkerrechtliche Zweifel und Überlegungen über Recht oder Unrecht dieses Befehls anstellen konnte.

Im übrigen müßten Sie für eine solche Zwangslage das allerbeste Verständnis haben, denn auch hier jetzt in meiner Situation kann ich ja nicht tun und sagen, was ich mag, und anders erging es mir diese fünfeinhalb Jahre auch nicht.


MR. ROBERTS: Sie hätten sich weigern können. Sie und die anderen Generale hätten sagen können: »Wir sind alle ehrenhafte Soldaten. Wir werden diesen Befehl nicht veröffentlichen und herausgeben.«


JODL: Gewiß, es hätte unter anderen Umständen sein können, erstens, wenn ich zu dieser Zeit nicht diesen Konflikt mit dem Führer gehabt hätte, und zweitens, wenn mir das englische Kriegsministerium meine Aufgabe etwas mehr erleichtert hätte. Aber diese Vorkommnisse und diese Erklärung, die es am 2. September abgegeben hat, die hat den Führer in diese Wut gebracht, gegen die ich nicht angehen konnte. Und wie sehr ich mich geweigert habe, dafür ist das Dokument selbst der beste Beweis; denn die Androhung der Strafe und die eingehende Begründung, die ist gegen mich gesprochen.


VORSITZENDER: Herr Roberts! Ich glaube, es wäre jetzt ein geeigneter Zeitpunkt für eine Verhandlungspause.


[Pause von 10 Minuten.]


MR. ROBERTS: Ich möchte noch einige Fragen über Deportation der Juden aus Dänemark an Sie stellen. Wollen Sie sich bitte ein neues Beweisstück ansehen, D-547, ich lege es als GB-488 vor.

Es ist vom Oberbefehlshaber in Dänemark an den Wehrmachtführungsstab gerichtet und trägt das Datum vom 20. September 1943; das ist vor dem Fernschreiben, das schon vorgelegt wurde, zwei Tage vorher.

»Auf Telegramm Dr. Best, Judenfrage in Dänemark durch Deportation alsbald zu bereinigen, hat der Führer im Prinzip zugestimmt. Durchführung soll nach Vorschlag Best noch während des militärischen Ausnahmezustandes erfolgen. Ob ausreichende Polizeikräfte für Ergreifung der Juden und ihrer Familien – etwa 6000 Personen – die vorwiegend in Kopenhagen wohnen, zur Verfügung gestellt werden, steht noch nicht fest. Truppe würde mit Durchführung stärkstens belastet...

Folgen der Deportierung erschienen mir bedenklich... Lieferungsfreudigkeit der Rüstungsindustrie wird beeinträchtigt. Größere Unruhen, die Einsatz der Truppe verlangen, sind zu erwarten.«

[537] Und auf der Rückseite haben Sie eine Notiz angebracht:

»Ich weiß davon nichts; wenn eine politische Maßnahme durch den Befehlshaber von Dänemark durchgeführt werden soll, dann muß das OKW durch das Auswärtige Amt unterrichtet werden.«

Stimmt das?

JODL: Ja, ich hätte mich an dieses Dokument nicht mehr erinnert; aber diese Bemerkung stammt von mir. Damit ist bewiesen, was ich bisher nicht mehr gewußt habe, daß scheinbar schon einige Tage vorher in Dänemark diese Frage erörtert worden ist und der Befehlshaber Dänemark dagegen Einspruch erhoben hat. Daraufhin habe ich hingeschrieben: »Ich weiß davon nichts. Das ist eine politische Maßnahme. Wenn eine politische Maßnahme in Dänemark durchgeführt werden soll, dann soll gefälligst das Auswärtige Amt uns benachrichtigen.«

MR. ROBERTS: Wenn Sie weiterlesen... ich übergehe ein oder zwei unwichtige Dokumente. Sehen Sie sich das Dokument vom 1. Oktober 1943 an.

Das fünfte oder sechste in Ihrem Akt, Euer Lordschaft! Nummer D-547. Es ist vom 1. Oktober 1943 datiert, ist von Dänemark aus an das OKW gerichtet und lautet folgendermaßen:

»Der Bevollmächtigte des Reiches in Dänemark hat an den Reichsaußenminister folgenden Bericht gegeben:

1) Die Festnahme der zu evakuierenden Juden erfolgt in der Nacht vom 1. zum 2. Oktober 1943. Der Abtransport wird von Seeland zu Schiff... –

2) Wenn ich keine gegenteilige Weisung erhalte, beabsichtige ich, weder im Rundfunk noch in der Presse die Judenaktion erwähnen zu lassen. –

3) Wenn ich keine gegenteilige Weisung erhalte, beabsichtige ich, die Vermögenswerte der evakuierten Juden unberührt zu lassen, damit nicht die Wegnahme dieser Vermögenswerte als Zweck oder Mitzweck der Aktion unterstellt werden kann.«

Dann beschäftigen Sie sich, vielmehr der Verfasser, mit den nachteiligen Auswirkungen.

Und dann steht da noch eine Frage: »Weiß das RF-SS?« und Antwort: »RF-SS hat Kenntnis und ist einverstanden.« Und dann ist eine Bleistiftnotiz in Jodls Handschrift: »Führer ist einverstanden.«

Ist das Ihre Handschrift?

JODL: Das ist meine Handschrift, ja, aber das bezieht sich nur auf die Bekanntgabe der Entlassung der internierten dänischen Soldaten.

[538] MR. ROBERTS: Ja.


JODL: Und dann ist noch sehr wichtig in dem Dokument, daß der Befehlshaber in Dänemark schreibt: Er beabsichtige nicht, die Vermögenswerte der evakuierten Juden anzutasten. Er schreibt:

»... beabsichtige ich, die Vermögenswerte der evakuierten Juden unberührt zu lassen.«

Er besaß ja zu dieser Zeit die vollziehende Gewalt.

MR. ROBERTS: Haben Sie das nächste Dokument im selben Akt gesehen, vom 2. Oktober 1943 an OKW/Wehrmachtführungsstab aus Dänemark. Ich zitiere:

»Judenaktion in Nacht vom 1. zum 2. Oktober durch deutsche Polizei ohne Zwischenfall durchgeführt.«

Und dann das letzte Dokument vom 3. Oktober 1943 an OKW/Wehrmachtführungsstab:

»Laut Mitteilung des Reichsbevollmächtigten hat Reichsführer-SS befohlen, daß allein Reichsführer- SS als Auftraggeber der Judenaktion die genauen Zahlen der Festnahmen bekommen soll. Bevollmächtigter hat daher keine Zahlenangaben an Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark abgegeben. Über die vom Wachbataillon Kopenhagen eingerichteten Sammelplätze wurden von den Polizeitruppen 232 (Zweihundertzweiunddreißig) Juden eingeliefert.«

Was war das »Wachbataillon«?

JODL: Das kann ich nicht sagen, was ein Wachbataillon... wie das »Wachbataillon« zusammengesetzt gewesen ist in diesem Augenblick. Das kann sowohl von der Polizei sein, es könnte auch vom Heer sein; das kann ich mit Sicherheit nicht sagen, jedenfalls eine Truppe, die für reine Wachaufgaben eingesetzt war. Aber es ist ganz interessant, daß ich da die Bemerkung hinmachte: »Ist für uns auch ganz gleichgültig.« Damit ist mein Desinteressement in dieser Angelegenheit gekennzeichnet, die ich abgelehnt habe.

MR. ROBERTS: Ich verstehe das nicht ganz, zuerst sagten Sie, das Wachbataillon kann ein Teil der Wehrmacht gewesen sein. Waren Sie...


JODL: Das ist nicht sicher, ich will es nicht absolut bestreiten; es gab auch Wachbataillone des Heeres, es kann aber genau so gut eine Wachtruppe der Polizei sein. Das kann ich mit Sicherheit nicht sagen. Aber das müßte der General von Hannecken wissen.


MR. ROBERTS: Aber wurden Ihre »anständigen deutschen Soldaten«, von denen Sie gestern sprachen, dazu verwandt, um Juden, denen es gelungen war, aus dem Netz der SS zu entkommen, zusammenzutreiben?


[539] JODL: Nein, es heißt ja hier, »wurde durch Polizei durchgeführt«. Ich glaube, daß es keine Truppe der Wehrmacht gegeben hat, die sich mit Deportation von Juden befaßt hat. Das glaube ich nicht, die lehnte das ab.


MR. ROBERTS: Schmutzige Arbeit, nicht wahr?


JODL: Ich glaube nicht, daß es geschehen ist; ich glaube es nicht.


MR. ROBERTS: Und dann Ihre Bemerkung: »Ist für uns ganz gleichgültig«; das war Ihnen also vollkommen gleichgültig, die Judendeportation; es hat Ihnen nichts ausgemacht?


JODL: Das ist damit nicht gesagt; aber es beweist: das ist eine politische Sache; mit der hatte ich nichts zu tun. Wie ich zu der Judenfrage eingestellt war, habe ich, glaube ich, schon bewiesen.


MR. ROBERTS: Wohin wurden diese Juden gebracht, nach Auschwitz?


JODL: Nein, das ist hier von Ihrer Anklage selbst verlesen worden, von der Französischen Anklage, daß gerade diese Juden nach Theresienstadt kamen, daß dort zwar wenige ältere Leute gestorben sind, daß sie aber gut behandelt worden sind, Kleider und Lebensmittel bekommen haben, und dasselbe habe auch ich erfahren, und das wurde hier durch das Dokument der Dänischen Regierung bestätigt.


MR. ROBERTS: Sie glauben das, nicht wahr?


JODL: Ich glaube das, weil es die Dänische Regierung hier bestätigt. Ich habe es hier im Gerichtssaal bestätigt gehört; mit eigenen Ohren. Durch die Anklage selbst.


MR. ROBERTS: Ich komme jetzt zu einem anderen Thema: Der Zwangsarbeit. Haben Sie in Ihrer Rede gesagt... Sehen Sie sich bitte die Notizen für Ihre Rede an, im großen Dokumentenbuch Nummer 7 auf Seite 298. Es ist der Abschnitt, der in dem Buch des Zeugen auf Seite 38 beginnt. Es ist umrandet, ich glaube, die Seite trägt die Nummer 38. Können Sie es finden?

»Aus diesem Dilemma des Menschenmangels heraus entstanden die Gedanken von der stärkeren Ausschöpfung der personellen Kraftreserven in den von uns beherrschten Gebieten. Hier mischt sich Richtiges mit Falschem. Soweit es sich um die Arbeitskräfte handelt, ist, glaube ich, das Äußerste geschehen. Wo es noch nicht der Fall ist, schien es politisch günstiger, von Zwangsmaßnahmen abzu sehen und dafür Ruhe und wirtschaftliche Leistungen einzutauschen. Ich glaube aber, daß heute der Zeitpunkt gekommen ist, sowohl in Dänemark, Holland, Frankreich und Belgien mit rücksichtsloser Energie und Härte die Tausende Nichtstuer zu Befestigungsarbeiten zu zwingen, die allen anderen Aufgaben vorangehen.

[540] Die notwendigen Befehle hierzu sind erlassen.«

(Dokument L-172, Exhibit Nummer US-34.)

Erinnern Sie sich daran?

JODL: Daß ich das einmal entworfen habe, darüber ist kein Zweifel.

MR. ROBERTS: Ja?


JODL: Dies ist aber kein Beweis, daß ich es gesagt habe.


MR. ROBERTS: Aber wurden die notwendigen Befehle an die Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete über die Arbeit an den deutschen Befestigungen erlassen?


JODL: Es war in den meisten Ländern ein Arbeitspflichtgesetz erlassen worden. Sie wissen es vielleicht nicht – aber ich sage es hier unter Eid aus –, daß in Dänemark, Holland und auch in Belgien einheimische Firmen, die sich selbst die Arbeiter beschafften, die ihnen durch Gesetz dann zugeführt wurden, an diesen Befestigungen mitgearbeitet haben, und daß die Bevölkerung dieser Gebiete darüber ganz besonders erfreut war; denn je stärker ihre Küste befestigt war, um so sicherer rechneten sie damit, daß bei ihnen die Invasion nicht stattfände; und daran hatten sie großes Interesse; denn die Invasion zerstörte nämlich alles. So kam es, daß, so unglaubwürdig es klingt, von der einheimischen Bevölkerung zum Teil mit größter Begeisterung an diesen Befestigungen gearbeitet wurde. Das ist eine Tatsache.


MR. ROBERTS: Ich wollte Sie nicht unterbrechen. Meine Frage lautet jedoch: Sind die notwendigen Befehle erteilt worden – wie es im letzten Satz heißt –, um diese Leute zur Arbeit zu zwingen, selbst wenn sie an den Befestigungen nicht arbeiten wollten? Ich meine ja nicht die Leute, die arbeiten wollten, sondern diejenigen, die nicht arbeiten wollten.


JODL: Ich weiß. Ich kenne im einzelnen den Vorgang nicht, da ich ja mit ihm nicht befaßt war. Aber ich wußte, daß Arbeitspflichtgesetze in den besetzten Gebieten eingeführt worden sind.


MR. ROBERTS: Gut, ich will das lassen, wenn Sie alles gesagt haben, was Sie sagen wollten. Sehen Sie sich jetzt bitte ein neues Dokument an, 1383-PS, das ich als GB-489 vorlege. Es ist der Bericht über eine Besprechung der damaligen militärischen Lage vom 12. Dezember 1942, Seite 65 und 66, in der Jodl sagt:

»Der Militärbefehlshaber Frankreich meldet: Die Zahl der seit dem 1. Juni in das Reich abbeförderten französischen Arbeiter hat nunmehr 220000 überschritten. In Berlin befinden sich rund 110000 Facharbeiter.«

Wie viele dieser 220000 waren Freiwillige? Haben Sie das herausgefunden?

[541] JODL: Das kann ich nicht sagen, sondern ich habe hier nur vorgelesen aus einer Meldung, die ja dem Lagebericht aus Frankreich beigelegen hat. Daß eine große Austauschaktion zwischen Kriegsgefangenen und Arbeitern im Gange war, ist hier schon genau bei Sauckel erörtert worden.

MR. ROBERTS: Ich gehe davon ab. Über Sagan will ich nur zwei Fragen an Sie stellen, über Stalag-Luft III.

Sie sagten gestern, daß Sie nach dem Zwischenfall der Erschießung von Sagan den Eindruck hatten, daß Hitler nicht mehr »menschlich« sei; sagten Sie das nicht?


JODL: Ich sagte gestern, daß ich in diesem Augenblick den Eindruck hatte, daß er von allen menschlichen Rechtsbegriffen abrückte.


MR. ROBERTS: Hielten Sie ihn für menschlich bis zum März 1944?


JODL: Vor dieser Tat habe ich persönlich nichts von ihm gewußt, was man nicht rechtlich, völkerrechtlich zumindest, begründen konnte. Alles, was er vorher befohlen hat, soweit ich es wußte, konnte man noch irgendwie vertreten. Es waren Repressalien. Aber diese Tat war keine Repressalie.


MR. ROBERTS: Stimmen Sie da nicht mit mir überein – ich gebrauche da kein zu starkes Wort –, daß dies reiner Mord war, der an diesen 50 Fliegern begangen wurde?


JODL: Ich stimme vollkommen mit Ihnen überein. Ich betrachte das als einen eklatanten Mord.


MR. ROBERTS: Wie war es möglich, daß Sie, ehrenhafte Generale, einem Mörder mit so unverbrüchlicher Treue weiterhin dienten?


JODL: Ich habe nicht mit unverminderter Treue von diesem Zeitpunkt an gedient, sondern ich habe alles, was in meiner Kraft stand, eingesetzt, um weiteres Unrecht zu verhüten.


MR. ROBERTS: Ich komme jetzt zu etwas anderem, zur Frage der Zerstörungen in Norwegen. Das ist Dokument 754-PS, es ist noch nicht eingereicht worden. Ich lege es als GB-490 vor. Dieses Dokument ist von Ihnen unterschrieben, nicht wahr?


JODL: Das Dokument ist mir seit langem bekannt und von mir unterschrieben.


MR. ROBERTS: Ja, vielleicht kann ich einiges daraus dem Gerichtshof verlesen. Es ist vom 28. Oktober 1944 datiert. Es stammt von Ihrem Stab, und der Verteiler zeigt: Armeeoberkommando, Wehrmachtbefehlshaber Norwegen, Reichskommissar für die besetzten norwegischen Gebiete und Kriegsmarine.

[542] »Auf Grund der geringen Bereitwilligkeit der nordnorwegischen Bevölkerung zur freiwilligen Evakuierung hat der Führer den Vorschlägen des Reichskommissars für die besetzten norwegischen Gebiete zugestimmt und befohlen, daß die gesamte norwegische Bevölkerung ostwärts des Lyngenfjords im Interesse ihrer eigenen Sicherheit zwangsweise zu evakuieren und alle Wohnstätten niederzubrennen beziehungsweise zu zerstören sind.

Ob. Nordfinnland ist dafür verantwortlich, daß der Führerbefehl rücksichtslos durchgeführt wird. Hierdurch allein kann vermieden werden, daß der Russe mit starken Kräften, gestützt auf die Wohnstätten und die ortskundige Bevölkerung, unseren Absetzbewegungen noch im Winter folgt und in Kürze vor der Lyngenstellung erscheint. Mitleid mit der Zivilbevölkerung ist nicht am Platze.«

Lyngen ist im äußersten Norden Norwegens an der Westküste, nicht wahr?

JODL: Nein, an der Nordküste. Das ist dort, wo Finnland am nächsten an die Nordküste, an die Polarküste heranreicht und ein ganz schmales Stück bis Norwegen noch ist.

MR. ROBERTS: Dieser Befehl wurde gemäß dem norwegischen Regierungsbericht, UK-79, ausgeführt; der Gerichtshof wird es als letztes Dokument in dem kleinen Dokumentenbuch 7a finden, Seite 26 des norwegischen Berichts, unten auf Seite 26.

»Im Verlauf des Vormarsches der russischen Truppen und des Rückzuges des deutschen Heeres aus Finnland im Oktober/November 1944 haben die Deutschen die Politik der ›verbrannten Erde‹ zum ersten Male in Norwegen angewandt. Es wurden Befehle erlassen, die Zivilbevölkerung zwangsweise abzutransportieren und alle Häuser und Lager zu zerstören. In Ausführung dieses Befehls wurden etwa 30000 Häuser beschädigt, abgesehen von den Schäden an etwa 12000 Hütten, die sich auf 176 Millionen Kronen beliefen.«

Meine Herren Richter! Seite 62 und 63 zeigen Photographien. Seite 62 ist die Kopie des deutschen Befehls und Seite 63 das Bild der Ruinen eines Fischerdorfes.

Das war ein grausamer Befehl, Zeuge, nicht wahr?

JODL: Nein, nicht ganz. Ich habe dazu etwas zu erklären. Der Befehl ist typisch, wie ich es immer schon schilderte, nicht von den Soldaten, sondern gegen den Willen der Soldaten durch den Reichskommissar Terboven beim Führer erzwungen worden.

Zweitens ist der Befehl nicht durchgeführt worden; denn sonst gäbe es heute keine Stadt Kirkenes mehr, keine Stadt Hammerfest mehr, keine Stadt Alta mehr. Alle diese Städte liegen ostwärts des [543] Lyngen-Fjords. Der Befehl wurde in der Praxis von der Truppe in Vereinbarung mit mir und in Gesprächen von mir mit meinem Bruder, der dort oben Kommandierender General war, den ich als Zeugen dafür laden wollte, weil ich das Dokument schon erwartet habe, so abgemildert, daß tatsächlich nur das militärisch Notwendige und unbedingt nach Artikel 23 der Haager Landkriegsordnung zu Verantwortende zerstört worden ist. Sonst gäbe es nämlich heute in ganz Nordnorwegen keine Stadt und kein Haus mehr. Und wenn Sie dort hinfahren, werden Sie sehen, daß das nicht der Fall ist und daß diese Städte noch unzerstört vorhanden sind. Der Wehrmachtbefehlshaber Norwegen hat gegen diese Auffassung Terbovens energisch protestiert, und ich habe dem Führer diese Vorstellungen energisch wiederholt. Er hat aber trotzdem diese Worte hier als Befehl verlangt. Und wieder haben wir sie in unserem Humanitätsempfinden nur in dem unbedingt notwendigen, militärisch notwendigen Maße ausgeführt. Das ist die Tatsache.

MR. ROBERTS: Ich glaube, als Sie verhört wurden, sagten Sie, daß Ihr Brüder sich über diesen Befehl beschwert hat. Stimmt das?


JODL: Auch das. Er hat getobt über diesen Befehl.


MR. ROBERTS: Ja. Ich komme jetzt zu zwei Dokumenten, welche die Behandlung der norwegischen Zivilbevölkerung betreffen.

Sie sind in Ihrem Dokumentenbuch Nummer 1, Seite 99 und 100. Es beginnt auf Seite 98. Das sind Anordnungen über das Verhalten bei der Besetzung Dänemarks und Norwegens und Richtlinien für die Truppe, die Bevölkerung freundlich und gut zu behandeln und sich selbst mit gebührendem Anstand zu benehmen. Das stimmt, nicht wahr?


JODL: Jawohl, das stimmt.


MR. ROBERTS: Es müsse ihnen gesagt werden, daß sie in Norwegen zum Schutze des Landes und der Sicherheit seiner Einwohner einrückten. Das erscheint auf Seite 99.

Ist das nicht eine ziemlich beschönigende Beschreibung für einen plötzlichen Einfall ohne Kriegserklärung?


JODL: Ja, er hat sich aber in der Masse zunächst ziemlich friedlich abgespielt.


MR. ROBERTS: Von Ihrem Gesichtspunkt aus?


JODL: Nein, auch vom norwegischen, es waren da die merkwürdigsten Dinge...


MR. ROBERTS: In dem norwegischen Regierungsbericht sind sehr viele Photographien von diesen Städten und Dörfern, die zu [544] Ruinen bombardiert wurden, enthalten. Ist das Ihre Vorstellung einer ordnungsgemäßen Besetzung?


JODL: Was am Tage dieser Landung bombardiert worden ist, das ist kaum der Rede wert. Das waren einige Küstenbatterien und einige Befestigungen, aber keine Städte. Dörfer sind dann erst zerstört worden im Kampf mit der englischen Brigade bei Dombass und Lillehammer. Da sind dann Dörfer zerstört worden; bei der Besetzung ist gar nichts zerstört worden. Da standen die Norweger interessiert mit Händen in den Hosentaschen am Kai und sahen sich das interessiert an.


MR. ROBERTS: Natürlich, Zeuge, wäre es für Sie besser gewesen, wenn Sie ohne Widerstand hätten landen und ohne Widerstand das Land hätten besetzen können. Das ist doch ganz klar.


JODL: Zweifellos, dann wäre es noch besser gegangen; und wenn Terboven nicht gekommen wäre, wäre es ihnen sicher auch nach der Besetzung sehr gut gegangen.


MR. ROBERTS: Sehen Sie sich jetzt bitte einen Teil des Dokuments an, der, übrigens ganz ordnungsgemäß, nicht verlesen worden ist.

Es ist Anlage 5, Euer Lordschaft. Ich nehme an, daß es ein Teil von AJ-14 ist. Das ist die Nummer, die dem Dokument gegeben wurde, als es im direkten Verhör eingereicht wurde. Ich lege jedoch dem Gerichtshof Abschriften von Anlage 5 vor, weil es im Dokumentenbuch Jodl nicht erscheint.

Anlage 5 aber, kann man sagen, ist in Wirklichkeit des Pudels Kern.

»Richtlinien für das Verhalten der Truppen im besetzten Gebiet.«

Ich werde die ersten Absätze nicht lesen.

»Nur für den Fall, daß die Bevölkerung Widerstand leistet oder sich aufsässig verhält, können folgende Bestimmungen angewendet werden:

1. Bei Widerstand der zivilen Bevölkerung und wenn Angriffe der Bevölkerung auf die Truppe... zu befürchten sind, ist von der Festnahme von Geiseln grundsätzlich Gebrauch zu machen. Festnahme von Geiseln darf nur auf Befehl eines Regts. Kdrs.... oder eines gleichgestellten Kdrs. erfolgen...

Bei Unterbringung und Verpflegung von Geiseln ist trotz strengster Bewachung zu beachten, daß es sich nicht um Strafgefangene handelt.

Ihnen und der Bevölkerung ist bekanntzugeben, daß die Geiseln bei irgendeinem Anzeichen von feindseligen Handlungen erschossen werden. Erschießungen dürfen jedoch nur [545] nach vorheriger Genehmigung durch den Divisionskommandeur vollzogen werden...

Bewaffneter Widerstand der zivilen Bevölkerung ist mit der Waffe zu brechen.«

Der letzte Satz auf dieser Seite heißt:

»Auf Gewaltmaßnahmen irgendwelcher Art gegen die deutsche Wehrmacht... steht die Todesstrafe. Aburteilung erfolgt unverzüglich durch ein Feldkriegsgericht... Regimentskommandeur kann Standgericht berufen.

Zusammensetzung: 1 Hauptmann, 1 Unteroffizier, 1 Gefreiter. Zeugen hören, Urteil schriftlich absetzen. Bei schuldig – Verurteilung zum Tode – andernfalls Freispruch. Vollstreckung des Urteils unmittelbar nach Bestätigung durch Regimentskommandeur.

Als Gewaltmaßnahmen sind unter anderem anzusehen: Sabotage, Zerstörung eigener rückwärtiger Verbindung, Durchschneiden von Fernsprechleitungen, Vornahme von Sprengungen usw.«

(Dokument Jodl-37, Exhibit Nummer AJ-14.)

Das ist etwas drastisch, nicht wahr? Ausschließlich Todesstrafe?

JODL: Diese ganzen Richtlinien entsprechen vollkommen unseren Vorschriften, Wort für Wort, die im Frieden von der Völkerrechtsgruppe zusammen mit dem Auswärtigen Amt und mit den Völkerrechtsgelehrten Deutschlands abgefaßt worden sind. Es wäre gut, wenn überall nur nach diesen, unseren militärischen Vorschriften, mit denen wir in den Krieg gezogen sind, mit Kriegsgerichten, gearbeitet worden wäre. Auch die Geiseln sind völkerrechtlich in unseren offiziellen Vorschriften festgelegt gewesen, und es ist kein Zweifel, daß die Geiselnahme nach gültigem Völkerrecht im Jahre 1939 zulässig war.

MR. ROBERTS: Da Sie eben diesen Punkt berühren, möchte ich darauf hinweisen, daß Sie eine Erschießung von Geiseln nirgends im Völkerrecht sanktioniert finden.


JODL: Dann ist es aber mit Sicherheit auch nirgends im Völkerrecht verboten. Ich glaube, die Frage ist offen. In unseren Vorschriften, sogar in der Vorschrift »Truppenführung« war der Begriff »Geiselnahme« festgelegt seit Jahren.


MR. ROBERTS: Das kann sein. Ich beabsichtige nicht, mit Ihnen darüber zu diskutieren. Ich weise jedoch darauf hin, daß die Haager Landkriegsordnung das Leben der Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten schützt, außer im Falle von Verbrechen, und sie verbietet Kollektivstrafen an Unschuldigen. Wenn Sie darüber nichts mehr sagen wollen... Ich werde Sie nicht unterbrechen, wenn Sie weiter darüber sprechen wollen.


[546] JODL: Ich kann nur zusammenfassen: Jedes Wort entspricht hier den gültigen Vorschriften des deutschen Heeres, und diese Vorschriften waren nicht rechtswidrig. Aber darüber müßte man mit Völkerrechtlern diskutieren.


MR. ROBERTS: Schön. Sehen Sie sich jetzt bitte ein anderes Dokument an. Es bezieht sich auf Norwegen. D-582.

Euer Lordschaft! Es handelt sich um eine neue Urkunde, die ich als GB-491 vorlege.


[Zum Zeugen gewandt:]


Stammt diese Urkunde aus Ihrer Dienststelle?

JODL: Ja, sie stammt vom Wehrmachtführungsstab, Quartiermeisterabteilung.

MR. ROBERTS: Ist sie Ihnen bekannt oder nicht?


JODL: Ich kann mich nicht daran erinnern; aber es sind ja Bemerkungen von mir darauf, also es ist einwandfrei ein Dokument, das ich gesehen habe.


MR. ROBERTS: Jawohl. Wo sind die Notizen, Zeuge?

JODL: Meine Notizen sind auf der Rückseite des letzten Fernschreibens.


MR. ROBERTS: O ja, ich sehe. Wollen Sie bitte zuerst... Ich habe vergessen, daß Ihnen mehrere Dokumente vorliegen. Sehen Sie sich bitte zuerst das Dokument vom 2. Februar 1945 an. Ich glaube, es ist das oberste.


JODL: Da sind keine Notizen von mir; da kann ich nicht sagen, ob ich es gesehen habe.


MR. ROBERTS: Sehen Sie es sich einmal an, und sagen Sie mir, ob Sie es kennen.


JODL: Ich glaube nicht, daß ich es gesehen habe. Es ist mir... Ich habe keinerlei Erinnerung daran, es je gelesen zu haben.


MR. ROBERTS: Dann halte ich es nicht für richtig, über dieses Dokument ein Kreuzverhör anzustellen.

Euer Lordschaft! Ich bitte in diesem Falle um die Erlaubnis, dieses Dokument zurückziehen zu dürfen. Ich will es nicht als Beweisstück vorlegen.


VORSITZENDER: Ich glaube, der Angeklagte sagte, es stamme von seiner Dienststelle.


MR. ROBERTS: Jawohl. Dann werde ich... Er hat das gesagt. Sie sehen, was im Dokument steht, Angeklagter. Das Datum ist der 2. April 1945.

JODL: 2. Februar 1945.


[547] MR. ROBERTS: Der 2. Februar 1945. Es befaßt sich mit dem Bericht des Reichskommissars Terboven an den Führer und lautet folgendermaßen:

»1. Träger der Sabotage- und Mordanschläge sind die innernorwegische Illegalität mit einer bürgerlich-nationalen Mehrheit und einer kommunistischen Minderheit und weiterhin Einzelgruppen, die unmittelbar von England bzw. Schweden kommen...

2. Die bürgerlich-nationale Mehrheit hat in der Auffassung über Sabotage- und Mordanschläge überhaupt, insbesondere aber über Umfang und Art, im Gegensatz zur kommunistischen Minderheit gestanden. Dieser Widerstand ist... innerhalb des letzten Jahres laufend schwächer geworden.

3. Offizielle Stellen der Exilregierung, so der Kronprinz Olaf als sogenannter Oberkommandierender der norwegischen Streitkräfte und verschiedene mehr haben in Reden und Befehlen die Heimatbevölkerung zur Sabotage aufgerufen. Daher besteht hier besonders gute Möglichkeit, jeden Anhänger der Exilregierung als intellektuellen Urheber, bezw. Mittäter zu stempeln.

4. Ziel kommender Maßnahmen muß daher sein

a) durch Bedrohung der sehr einflußreichen Führungsschicht im bürgerlichen Lager die Kräfte und den Willen zu stärken, sich erneut gegen die Sabotage zu wenden;

b) damit die Gegensätze zwischen Bürgerlichen und Kommunisten... steigend zu verschärfen.«

Dann folgen »Vorschläge«. Das sind anscheinend Vorschläge Ihrer Dienststelle. Ich verlese:

»1. Besonders einflußreiche Vertreter der ausgesprochen deutsch- und NS-feindlichen, wirtschaftführenden Schicht werden unter der Beschuldigung der intellektuellen Urheberschaft bezw. Mittäterschaft und der Feststellung, daß sie im Rahmen von polizeilichen Erhebungen überführt sind, ohne Gerichtsverfahren erschossen.

2. Aus dem gleichen Kreise werden ähnliche Männer nach Deutschland zum Schanzeinsatz... verschickt.

3. In besonders geeignet gelagerten Fällen Durchführung von Verfahren vor dem SS- und Polizeigericht mit Todesurteilsvollstreckung und entsprechender Veröffentlichung.«

Dann folgen noch weitere Vorschläge, die ich nicht zu verlesen brauche. Dann vorletzter Absatz:

»Der Führer hat diese Vorschläge nur zum Teil gebilligt. Er hat insbesondere im Zusammenhang mit den Bemühungen [548] um Sabotageschutz das Mittel, Geiseln zu nehmen, abgelehnt. Er hat die Erschießung einflußreicher norwegischer Vertreter ohne Gerichtsverfahren... abgelehnt.«

Das ist mit einem blauen Stift unterstrichen. Ist das Ihr Blaustift?

JODL: Nein. Das ist nicht von mir.

MR. ROBERTS: Sie sehen, es ist ein bemerkenswertes Dokument, Zeuge, denn hier liegt der Fall vor, daß Ihre Dienststelle ein Verfahren vorschlägt, das man meines Erachtens nur als eine brutale Gewalttätigkeit bezeichnen kann, die sogar der Führer ablehnt.


JODL: Das, glaube ich, Mr. Roberts, ist ein kleiner Irrtum. Hier wird überhaupt kein Vorschlag gemacht, sondern hier unterrichtet der Wehrmachtführungsstab den militärischen Befehlshaber in Norwegen über das, was der Reichskommissar Terboven dem Führer vorgetragen hat. Und zwar hat er ihm zuerst die Beurteilung der Lage vorgetragen, und dann hat er ihm diese Vorschläge, die hier aufgeführt sind, vorgetragen. Und der Wehrmachtführungsstab, der offenbar bei dieser Besprechung einen Vertreter hatte – ich war nicht dabei –, der hat sofort den Militärbefehlshaber davon unterrichtet, was sein »Freund« Terboven für schöne Vorschläge macht. Das ist somit geschehen, und diese Vorschläge waren sogar dem Führer zu viel; aber von uns ist kein Vorschlag.


MR. ROBERTS: Gut, Zeuge. Ich nehme Ihre Antwort zur Kenntnis, und der Gerichtshof wird sie berücksichtigen. Sie könnte angenommen werden. Das Dokument spricht für sich selbst.


VORSITZENDER: Ich bitte Sie, die erste... den Betreff zu lesen: »Orientierung über Führervortrag, Reichskommissar Terboven.«


MR. ROBERTS: Ja.

Das steht als Betreff ganz am Anfang, nicht wahr, Zeuge? Orientierung über den Vortrag von Reichskommissar Terboven. Wessen Orientierung? Ihrer Dienststelle?


JODL: Die Orientierung der 20. Gebirgsarmee, also des Generals Böhm. Der General Böhm als Oberbefehlshaber des Gebirgsarmeeoberkommandos 20 wird unterrichtet über den Vortrag, den der Reichskommissar Terboven beim Führer gehalten hat, damit er weiß, was »sein« Terboven für Vorschläge gemacht hat. Es ist nichts anderes als eine Unterrichtung über die Worte, die Terboven beim Führer gesprochen hat. Ich kann Ihnen nicht sagen, wer dabei war. Ich war nicht dabei, von mir stammt das Ganze nicht, ich habe es auch nie gesehen.


MR. ROBERTS: Jetzt das zweite Dokument. Das Datum ist der 28. Oktober 1944. Es ist von Terboven an Bormann gerichtet und [549] bezieht sich auf die Räumung östlich von Lyngen. Ich glaube nicht, daß eine Verlesung nötig ist.

Das nächste Dokument oder das übernächste ist ein Fernschreiben vom 6. April 1945 von SS-Oberführer Fehlis an den Wehrmachtführungsstab. Es lautet:

»Gemäß Verfügung OKW (WFST)... vom 29. 3. 1945 sind Angehörige der norwegischen Widerstandsbewegung, die in geschlossenen Einheiten auftreten und deutlich durch Armbinden oder sonstige Abzeichen als Kombattanten kenntlich sind, als Kriegsgefangene zu behandeln.«

Der SS-Oberführer sagt dann weiter:

»Halte diese Anordnung zur Zeit für völlig untragbar. Habe dies auch Oberstleutnant Haß und Major Benze vom Wehrmachtführungsstab, die hier weilten, eindeutig erklärt. In Norwegen bisher vereinzeltes Auftreten von uniformierten Gruppen, aber bisher noch keine Gefechtstätigkeit. Aus vorgefundenem Befehl der militärischen Organisation entnommen, daß beim Verteidigungsoberkommando in London angefragt wurde, ob bei Zugreifen der deutschen oder norwegischen Polizei bewaffneter Widerstand geleistet werden soll... noch kein Bandenkrieg oder anderes in Norwegen. In einem Falle haben festgenommene und uniformierte Angehörige der Mil. Org. Anspruch erhoben, als Kriegsgefangene behandelt zu werden. Würde diesem Verlangen in diesem Augenblick nachgekommen werden, so würde es zur Folge haben, daß dadurch eine aktive Kampftätigkeit der Mil. Org. ausgelöst würde. Bitte deshalb Rückgängigmachung des Befehls WFSt zu erwirken.«

Und Sie verlangten, daß die Ausnahmebestimmungen rückgängig gemacht werden, nicht wahr?

»Der Einspruch ist berechtigt. Norwegen hat eine Regierung im eigenen Lande.

Wer im Lande dagegen kämpft, ist ein Rebell.

Anders ist es mit norwegischen Truppen, die nach England gebracht worden sind und von dort aus auf Befehl Englands in den Kampf gesetzt wurden.«

Ist das Ihre Notiz?

JODL: Jawohl.

MR. ROBERTS: Und Sie bleiben dabei, nicht wahr? Ich meine, ist das auch Ihre heutige Anschauung?


JODL: Ja, ja, ich bin völkerrechtlich der Auffassung, daß eine Widerstandsbewegung gegen die eigene Norwegische Regierung zweifellos nicht als normale Truppe anzusehen ist, sondern als ein [550] Aufstand, als eine Rebellion. Wenn aber norwegische Truppen von England nach Norwegen kommen, dann sind es Soldaten. Das ist jedenfalls... und ist auch heute meine völkerrechtliche Auffassung.


MR. ROBERTS: Was bezeichnen Sie als eigene Norwegische Regierung? Die von den Deutschen eingesetzte Marionettenregierung?


JODL: Ja, es gab damals immerhin eine Regierung Quisling, und wir hatten auf jeden Fall – völkerrechtlich gesprochen – das Land besetzt und waren infolgedessen nach den völkerrechtlichen Bestimmungen auch berechtigt, Rechtsanordnungen zu erlassen und ihre Durchführung zu erzwingen. Das ist gültiges Völkerrecht und Widerstand dagegen hieß immer in der Welt Rebellion. Das geht uns in Deutschland heute genau so.


MR. ROBERTS: Jetzt möchte ich mich noch ganz kurz mit drei anderen Angelegenheiten befassen und bin dann am Ende. Ich möchte zuerst auf Ihre Äußerungen über die Absicht Hitlers, die Genfer Konvention zu kündigen, eingehen. Sie behaupten, daß Sie in großem Maße dazu beigetragen hätten, ihn davon abzuhalten, die Konvention zu kündigen?


JODL: Ja.


MR. ROBERTS: Sehen Sie sich bitte Dokument C-158 an. Es ist bereits als GB-209 vorgelegt worden. Ich glaube, Sie haben einzelne Ausfertigungen davon. Es wurde im Zusammenhang mit dem Fall Dönitz vorgelegt. Der Titel ist:

»Teilnahme des Ob.d.M. an der Führerlage am 19. 2., 17.00 Uhr.

Der Führer erwägt, ob das Deutsche Reich nicht aus der Genfer Konvention austreten solle. Da nicht nur die Russen, sondern auch die Westgegner mit ihrem Vergehen gegen die wehrlose Bevölkerung und die Wohngegenden sich außerhalb jedes Völkerrechts setzen, erscheine es zweckmäßig, daß wir uns auf den gleichen Standpunkt stellen, um dem Gegner damit zu bekunden, daß wir entschlossen sind, bis zum Äußersten um unser Dasein zu kämpfen und auch die eigene Bevölkerung durch diese Maßnahme zum äußersten Widerstand aufgerufen werde. Der Führer beauftragt den Ob.d.M., das Für und Wider dieses Schrittes zu erwägen und darüber vorzutragen«.

Ferner etwas weiter unten, Euer Lordschaft.

»Teilnahme des Ob.d.M. an Führerlage am 20. 2. 1945.

Der Ob.d.M. unterrichtet... Generaloberst Jodl und den Vertreter des Reichsaußenministers... Botschafter Hewel, über seine Auffassung betreffend etwaigen Austritt des Deutschen Reiches aus der Genfer Konvention. Militärisch [551] gesehen lägen für die Seekriegführung keinerlei Gründe für diesen Schritt vor, die Nachteile seien im Gegenteil größer als die Vorteile. Auch allgemein scheine dem Ob.d.M. diese Maßnahme keine Vorteile zu bringen. Es sei besser, die für notwendig gehaltenen Maßnahmen ohne Ankündigung zu treffen und nach außenhin auf alle Fälle das Gesicht zu wahren.

Chef WFST und Botschafter Hewel sind durchaus der gleichen Auffassung«.

Sie sagen hier, nicht wahr, daß Sie Raeder zustimmten, als er vorschlug, man solle die Genfer Konvention brechen, aber der Welt gegenüber darüber nichts verlauten lassen?

JODL: Großadmiral Dönitz.

MR. ROBERTS: Ja, Dönitz, Verzeihung. Das haben Sie gesagt, nicht wahr?


JODL: Nein. Das Ganze ist – wie gesagt – eine Notiz von dem Admiral Wagner über eine Besprechung, aus der nur hervorgeht, daß der Großadmiral Dönitz abgelehnt hat, daß er am Schluß diese Bemerkung gemacht haben soll; eine Bemerkung, die ich mir heute schlecht erklären kann; denn uns war damals als Begründung vom Führer nur angegeben, es müßte verhindert werden, daß die ungeheure Zahl deutscher Soldaten im Westen auf Grund der Propaganda über gute Behandlung überlaufen. Also ich kann mir diese Bemerkung nicht erklären, und in meiner schriftlichen Ausarbeitung, die ich dem Führer vorgelegt habe, und die auch die Stellungnahme der Kriegsmarine enthält, kam dieser Satz nicht vor; sondern da waren nur gegenübergestellt diese Vorteile und diese Nachteile; die Nachteile überwiegen weit; das Ganze ist völlig undurchführbar und ausgeschlossen. Und so ist es auch geschehen, mehr kann ich nicht sagen. Zeugen werden das noch bestätigen.


MR. ROBERTS: Ich werde Ihnen jetzt Ihr eigenes Dokument D-606 vorlegen.

Euer Lordschaft! Es ist noch nicht vorgelegt worden. Ich biete es an als GB-492.


[Zum Zeugen gewandt:]


Das ist von Ihnen unterschrieben, nicht wahr? Es behandelt den Bruch der Genfer Konvention.

Sagen Sie mir bitte, ob Sie es unterschrieben haben? Ist das Ihre Unterschrift?

Bitte, beantworten Sie meine Frage. Ist das Ihre Unterschrift?

JODL: Ja, am Schlusse ist meine Unterschrift.

[552] MR. ROBERTS: Dort findet man die Unterschrift ja gewöhnlich. Es ist vom 21. Februar 1945 und der Bogen, auf dem es geschrieben ist, trägt Ihren eigenen Briefkopf. Es heißt dort:

»Am 23. Februar durch Chef WFSt dem Führer vorgelegte Vortragsnotiz.

Folgende Fragen waren zu prüfen:«

Euer Lordschaft! Ich will nicht alles verlesen. Wenn der Zeuge mir folgen will, bin ich bereit, alle von ihm gewünschten Stellen zu verlesen. Es handelt sich hier um, eine Besprechung der verschiedenen Vorzüge und Nachteile, die aus einer Ablehnung der verschiedenen internationalen Abkommen erwachsen würden von einem – und ich glaube dem Zeugen nicht unrecht zu tun, wenn ich dies sage – eher zweckbestimmten als moralischen Standpunkt aus.

JODL: Das ist durchaus richtig, jawohl; denn es drehte sich für mich nur darum, einen Erfolg beim Führer zu haben. Danach ist dieses Dokument abgefaßt.

MR. ROBERTS: Ich möchte nun den letzten Absatz verlesen.

Euer Lordschaft! Es ist auf der letzten Seite, in einem Ihrer Dokumente, ganz unten.

»C.) Vorschlag OKW.

Im gegenwärtigen Zeitpunkt überwiegen jedenfalls die Nachteile eines Lossagens von den bisher noch geübten Bindungen die Vorteile bei weitem.

So falsch wie es 1914 war, allen Staaten, die uns schon lange mit Krieg überziehen wollten, unsererseits feierlich den Krieg zu erklären und damit nach außen die ganze Kriegsschuld auf uns zu nehmen, und so falsch es war, den notwendigen...«

beachten Sie das Wort »notwendigen«

»... Durchmarsch durch Belgien 1914 als eigene Schuld zu gestehen, so falsch wäre es jetzt, sich öffentlich von den übernommenen völkerrechtlichen Verpflichtungen loszusagen und damit wieder nach außen als die Schuldigen dazustehen.

Das Festhalten an den eingegangenen Verpflichtungen bedingt keineswegs, daß wir uns irgendwelche Beschränkungen, die die Kriegführung beeinträchtigen, auferlegen müssen. Versenkt zum Beispiel der Engländer ein Lazarettschiff, muß dies wie bisher propagandistisch ausgeschlachtet werden. Das hindert keineswegs als Repressalie sofort ein englisches Lazarettschiff zu versenken und dann darüber ebenso wie die Engländer das Bedauern, daß es aus Versehen geschehen sei, auszusprechen.«

Das ist nicht sehr ehrenhaft, nicht wahr?

[553] JODL: Dazu kann ich nur sagen, das war die Methode, die allein einen Erfolg beim Führer erreichen konnte, und dieser Erfolg ist dadurch eingetreten. Wenn ich mit moralischen Argumenten gekommen wäre oder mit rein rechtlichen, dann hätte er gesagt: »Lassen Sie mich mit dem dummen Geschwätz in Ruhe« und hätte diese Tatsache, die Kündigung, durchgeführt. Aber diese Dinge haben ihm zu denken gegeben. Das war der Grund, warum er es nicht durchführte.

Also Sie müssen mir schon zubilligen, daß ich nach fünfeinhalb Jahren die Taktik, wie man etwas Gutes erreichen und etwas Böses verhindern konnte, am besten kannte. Auf den Erfolg kam es an, und den habe ich erreicht.


MR. ROBERTS: Aber sehen Sie doch einmal, Sie bedauern hier die Tatsache, daß man im Jahre 1914 der Welt die Wahrheit gesagt habe. 1914, haben Sie gesagt, hat man Verträge nur als einen Papierfetzen bezeichnet. Jetzt sagen Sie: Wie schade war es, daß man der Welt im Jahre 1914 die Wahrheit gesagt hat. Wir hätten ihnen etwas Unwahres sagen sollen und dann würden wir möglicherweise jetzt einen besseren Ruf haben.


JODL: Das war eine Argumentation, die der Führer sehr oft gebrauchte. Wenn man seine Argumentationen in dieser Form immer wieder gebracht hat, so war er eben geneigt, ein solches Papier eher zu lesen und zu akzeptieren. Es mußte verhindert werden, daß er es mit einem Wutanfall in die Ecke wirft und sofort die Kündigung befiehlt. Das war die Taktik, die man betreiben mußte. Wenn man das Gute nicht offen tun kann, dann ist es immer noch besser, man tut's hintenherum auf Schleichwegen als gar nicht.


MR. ROBERTS: Ich komme jetzt zu einer ganz anderen Sache. Haben Sie die Grundsätze der Nazi-Partei bewundert?


JODL: Nein.


MR. ROBERTS: Waren Sie der Ansicht, daß eine erfolgreiche. Verschmelzung der Nazi-Partei mit der Wehrmacht bestand, die die Verjüngung und den Wiederaufstieg Deutschlands nach 1933 mit sich brachte?


JODL: Es hätte sein können. Ich habe es lange Zeit gehofft, und im allgemeinen hat sich das Verhältnis auch im Laufe der Jahre, besonders im Kriege, etwas verbessert. Zu Anfang war es schlecht, sehr schlecht.

MR. ROBERTS: Sie schrieben... bitte. Ich lese jetzt, aus Ihrer Rede, Dokument L-172, Seite 290 im Dokumentenbuch Nummer 7; es ist Seite 6 in Ihren Vortragsnotizen und Seite 203 im deutschen Text:

»Daß die nationalsozialistische Bewegung und ihr Kampf um die innere Macht die Vorstufe der äußeren Befreiung von [554] den Fesseln des Versailler Diktats bildete, brauche ich in diesem Kreise nicht auszuführen. Es liegt mir jedoch am Herzen, hier auszusprechen, wie alle einsichtigen Berufssoldaten sich darüber im klaren sind, welche bedeutsame Rolle die nationalsozialistische Bewegung für die Wiedererweckung des Wehrwillens, die Pflege der Wehrkraft und die Wiederaufrüstung des deutschen Volkes gespielt hat. Trotz aller in ihr steckenden Werte hätte die kleine Reichswehr diese gewaltige Aufgabe schon aus Mangel an Breitenwirkung nicht zu lösen vermocht. Es ist vielmehr die Synthese beider Kräfte gewesen, die der Führer angestrebt und in so glücklicher Weise verwirklicht hat.«

War das Ihre ehrliche Meinung oder nicht?

JODL:. Doch, das ist historische Wahrheit, unbestreitbare, historische Wahrheit. Die Bewegung hat das getan. Das ist sicher.

MR. ROBERTS: Gut. Dann möchte ich Ihnen das vorletzte Dokument vorlegen, das ich einreiche.

Euer Lordschaft! Das ist bis jetzt noch nicht vorgelegt worden. Es ist 1808-PS. Ich lege es als GB-493 vor.


[Zum Zeugen gewandt:]


Sie haben nach dem Anschlag auf Hitlers Leben vor Ihrem Stabe eine Rede gehalten, nicht wahr? Sind dies die Aufzeichnungen über Ihre Ansprache vom 24. Juli?

JODL: Das habe ich noch nie gesehen, ich sehe es zum ersten Male. Es ist mir unbekannt geblieben, daß darüber eine Aufzeichnung gemacht wurde.

MR. ROBERTS: Gehen wir der Reihenfolge nach. Haben Sie vor Ihrem Stabe kurz nach dem Attentatsversuch auf Hitler am 24. Juli 1944 eine Rede gehalten?


JODL: Jawohl, sogar noch mit verbundenem Kopf.


MR. ROBERTS: Zweitens: Ist das Dokument, das Sie vor sich haben, ein Dokument, das aus Ihren Akten stammt? Schauen Sie sich den Einband an, wenn es notwendig ist.


JODL: Ich nehme es an. »Wehrmachtführungsstab – Kriegstagebuch« steht darüber. Es werden wahrscheinlich Aufzeichnungen von Major Schramm sein.


MR. ROBERTS: Lassen Sie mich mit dem Anfang dieser Aufzeichnungen beginnen. Können Sie sich an Ihre Worte noch erinnern? Haben Sie folgendermaßen begonnen:

»Der 20. Juli war der schwärzeste Tag, den die deutsche Geschichte bisher gesehen hat und wird es vielleicht für alle Zukunft bleiben.«


JODL: Das ist sehr wohl möglich, ja.

[555] MR. ROBERTS: Warum war es ein schwarzer Tag für Deutschland? Weil jemand versucht hat, einen Mann zu ermorden, der, wie Sie jetzt zugeben, ein Mörder war?


JODL: Soll ich vielleicht in dieser Situation, wo ich von einem eigenen Kameraden – mit vielen Gegnern des Systems zusammen – in einer feigen, hinterlistigen Weise in die Luft gesprengt werde, das auch noch anerkennen? Das war für mich nach diesem Eindruck das Furchtbarste, was passiert ist. Wenn der Mann mit einer Pistole den Führer erschossen hätte und sich gestellt hätte, das wäre etwas anderes gewesen. Diese Methode war für mich das Abschreckendste, was es für einen Offizier geben kann; und unter dem Eindruck dieser Erlebnisse, die wirklich zu den schlimmsten gehörten, die ich kenne, habe ich das gesagt, und ich halte es auch heute aufrecht.


MR. ROBERTS: Ich will mich nicht mit Ihnen streiten. Aber glauben Sie etwa, daß es eine feigere Tat war, als diese fünfzig amerikanischen Soldaten, die in Norditalien landeten, um ein militärisches Ziel zu zerstören, wie Hunde zu erschießen?


JODL: Auch das war ein Mord, darüber ist kein Zweifel. Aber es ist nicht Aufgabe der Soldaten, den Richter zu spielen über ihren Oberbefehlshaber. Möge das die Geschichte tun oder ein Gott im Himmel.


MR. ROBERTS: Gut. Ich will nur noch drei Fragen an Sie stellen.

Euer Lordschaft! Ich werde auf Seite 2 des Dokuments lesen, ungefähr zehn Zeilen von oben. Es beginnt mit »Der Führer...«


[Zum Zeugen gewandt:]


Ich werde es langsam verlesen, vielleicht können Sie das wiedererkennen:

»Der Führer hat dies und anderes ignoriert, und nun wollten die Attentäter ihn als einen ›Despoten‹ beseitigen.«

Erinnern Sie sich, dieses oder ähnliches gesagt zu haben? Finden Sie die Stelle?

»Der Führer hat dies und anderes ignoriert, und nun wollten die Attentäter ihn als einen ›Despoten‹ beseitigen.«

Erinnern Sie sich daran?

»Dabei haben sie selbst erlebt, daß der Führer nicht mit Gewalt zur Macht kam, sondern getragen durch die Liebe des deutschen Volkes.«

Erinnern Sie sich, das gesagt zu haben?

JODL: Ja, das ist doch richtig. Er ist, durch die Liebe des deutschen Volkes getragen, zur Macht gekommen. Was ich dabei erlebt habe, das ist ungeheuerlich. Er wäre beinahe erdrückt worden durch diese Liebe des Volkes und der Soldaten.

[556] MR. ROBERTS: Getragen durch... Verzeihung, sind Sie fertig? Ich wollte Sie nicht unterbrechen.


JODL: Mit diesem Punkte, ja.


MR. ROBERTS: »Getragen durch die Liebe des deutschen Volkes.« Sie haben die SS vergessen, die Gestapo und die Konzentrationslager für politische Gegner, nicht wahr?


JODL: Ich habe Ihnen gesagt, wie wenig – leider – wie wenig ich über all diese Dinge wußte, so gut wie nichts. Natürlich hat das alles ein anderes Gesicht, wenn man jetzt diese Tatsachen weiß.


MR. ROBERTS: Schön. Ich lege Ihnen jetzt mein letztes Dokument vor.

Euer Lordschaft! Es ist ein neues Dokument, 1776-PS; ich lege es als GB-494 vor.


[Zum Zeugen gewandt:]


Sehen Sie es sich bitte an! Ist es von Ihnen unterzeichnet?

JODL: Jawohl.

MR. ROBERTS: Es ist also von Ihnen unterschrieben? Sie haben diesem Gerichtshof gesagt, Sie seien ein Gegner von Terrorangriffen gewesen. Sehen Sie sich an, was in diesem Dokument steht. Beachten Sie zuerst das Datum: 30. Juni 1940; es ist gleich nach dem zeitweiligen Zusammenbruch Frankreichs:

»Chef WFA.

Die Weiterführung des Krieges gegen England.

Wenn politische Mittel nicht zum Ziele führen, muß der Widerstandswille Englands mit Gewalt gebrochen werden

a) durch den Kampf gegen das englische Mutterland,

b) durch die Ausweitung des Krieges an der Peripherie.

Zu a gibt es drei Möglichkeiten:

1. Die ›Belagerung‹...

2. Den Terrorangriff gegen die englischen Bevölkerungszentren.

3. Die Landung...«

Und ich lese dies jetzt als ein Beispiel historischer Prophetie:

»Der deutsche Endsieg, auch über England, ist nur mehr eine Frage der Zeit.«

Einige Absätze weiter unten:

»Verbunden mit Propaganda und zeitweiligen Terrorangriffen – als Vergeltung erklärt – wird diese zunehmende Schwächung der englischen Ernährungsbasis den Widerstandswillen des Volkes lähmen und endlich brechen und damit seine Regierung zur Kapitulation zwingen.«

Unterzeichnet »Jodl«.

[557] »Terrorangriff gegen die englischen ›Bevölkerungszentren‹.« – Wollen Sie etwas sagen, um diesen Satz zu rechtfertigen?

JODL: Doch, auch einiges. Dieser Vorschlag – es ist ja nur eine Niederschrift – beweist drei Dinge:

Erstens, daß ich am 30. Juni 1940 von irgendeiner Absicht oder von der Möglichkeit, mit Rußland in einen Krieg zu kommen, noch nichts wußte, sonst hätte ich nicht geschrieben: »Der deutsche Endsieg über England ist nur mehr eine Frage der Zeit«;

zweitens bekenne ich mich zu der Tatsache, hier einen Gedanken ausgesprochen zu haben, den die vereinigte englische und amerikanische Luftwaffe dann mit einer solchen Vollendung durchgeführt hat, und

drittens habe ich diesen Gedanken auch erst gefaßt, nachdem in monatelangen Bemühungen und Warnungen des Führers der Angriff auf die Zivilbevölkerung durch die englische Luftwaffe begonnen und trotz wiederholter Warnungen weitergeführt wurde. Es steht historisch fest – durch viele Dokumente –, daß der Führer bis zum äußersten bemüht war, diesen Bombenkrieg gegen die Bevölkerung zu vermeiden. Aber damals war es schon klar, daß er es nicht würde tun können.


MR. ROBERTS: Damit bin ich am Ende, Zeuge. Sie werden bemerkt haben, daß alle Dokumente, die ich Ihnen vorgelegt habe, mit Ausnahme des einen amerikanischen Berichts, deutsche Dokumente waren, die aus der Zeit herrührten, in der sich die Ereignisse abspielten, über die ich Sie im Kreuzverhör vernommen habe.

Wollen Sie angesichts dieser Dokumente immer noch sagen, daß Sie ein ehrenhafter Soldat und wahrheitsliebender Mann seien?


JODL: Ich behaupte das nicht nur nach wie vor, sondern ich bin der Auffassung, daß die Vorlage dieser Dokumente das in ganz besonderem Maße bewiesen hat.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird sich jetzt vertagen.


[Das Gericht vertagt sich bis

7. Juni 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 15, S. 518-559.
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