Vormittagssitzung.

[234] [Der Zeuge Hoeppner im Zeugenstand.]


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Zeuge! Ich bitte Sie, mir zu erklären, ob ich einige Ihrer gestrigen Aussagen richtig verstanden habe. Antworten Sie kurz mit Ja oder Nein.

Sie haben behauptet, daß der SD nichts mit der Ausarbeitung der Angriffspläne zu tun hatte und sogar nichts von ihnen wußte. Stimmt das?


HOEPPNER: Jawohl.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sie sagten ferner, daß der SD in den Jahren 1934 bis 1939, das heißt in der Zeit, in der das RSHA aufgebaut wurde, mit Angelegenheiten befaßt war, die von exekutiver Polizeiarbeit weit entfernt waren und hauptsächlich wissenschaftlichen Forschungscharakter trugen. Ist das richtig?


HOEPPNER: Von wissenschaftlichen Fragen habe ich nicht gesprochen.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Nein, ich spreche von wissenschaftlichem Forschungscharakter. Sie haben sich gestern so ausgedrückt. Stimmt das?


HOEPPNER: Ich habe ausgeführt, daß der Sicherheitsdienst zwei Aufgabenteile hatte, einmal die lebensgebietsmäßige nachrichtendienstliche Arbeit und zum zweiten die mehr statistische und forschungsmäßige Tätigkeit gegen andere Weltanschauungen.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Das ist klar. Ich danke Ihnen. Weiter haben Sie ausgeführt, daß der SD mit den Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Menschlichkeit nichts zu tun hatte. Stimmt das?


HOEPPNER: Jawohl.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ja.

Herr Vorsitzender! Ich bitte um die Erlaubnis, ein deutsches Originaldokument aus den Akten des SD-Hauptamtes vorzulegen. Es ist ein Dokument, das von der Roten Armee in der SD-Verwaltung in Berlin erbeutet worden ist und sich auf die Pläne des Einfalls in die Tschechoslowakei bezieht.

Wollen Sie mir folgen, Zeuge, während ich aus der russischen Übersetzung zitiere.


[234] [Das Dokument wird dem Zeugen überreicht.]


»Geheime Reichssache Berlin, den Juni 1938... Betr.: Einsatz des SD im Falle CSR. Für den Fall von Verwicklungen zwischen dem Deutschen Reich und der CSR muß ein notwendig werdender Einsatz des SD vorbereitet werden.«

Ich lasse den nächsten Absatz aus und fahre fort:

»Eine bis in alle Einzelheiten gehende Bearbeitung und die mobmäßige Aufstellung der Einsatzstäbe müßte nach grundsätzlicher Genehmigung...« (Dokument USSR-509).


VORSITZENDER: Halt – Sie haben ein Datum – Juni 1938 – erwähnt; ich sehe das hier in meinem Dokument nicht.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: 1938, doch.


VORSITZENDER: Am Kopf meines Exemplars steht dieses Datum nicht. Vielleicht an einer anderen Stelle?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wir haben Abschriften zweier Dokumente, die hier verlesen wurden, eingereicht. Ich glaube, das Mißverständnis liegt darin, daß Sie ein anderes Dokument vor sich haben, als das von mir verlesene.


VORSITZENDER: Entweder habe ich ein ganz anderes Dokument vor mir oder es fehlen einige Teile. Ein Datum steht auf diesem Dokument nicht.

Bitte fahren Sie fort.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich zitiere:

»Der SD folgt, wenn möglich, unmittelbar hinter der einmarschierenden Truppe und übernimmt analog seinen Aufgaben im Reich die Sicherung des politischen Lebens und gleichzeitig damit soweit als möglich die Sicherung aller für die Volkswirtschaft und damit zwangsläufig für die Kriegswirtschaft notwendigen Betriebe.

Zur Erreichung dieses Zwecks wird die Aufteilung des Landes in vorläufige Oberabschnitte und Unterabschnitte«, – ich lasse den nachfolgenden Teil des Satzes aus – »diese unterteilt in Außenstellen, vorgeschlagen, um den für den Einsatz bestimmten SD-Angehörigen« – ich lenke Ihre Aufmerksamkeit auf die Worte SD-Angehörigen – »sofort ihren Wirkungs- u. Aufgabenbereich zuteilen zu können.«

Beweist denn dieses Dokument nicht, daß der SD nicht nur über die Angriffspläne gut unterrichtet war, sondern daß er auch aktiv an deren Ausarbeitung teilgenommen hat?

Ich habe gefragt, Zeuge: Beweist nicht der Abschnitt, den ich verlesen habe, daß der SD nicht nur über die Angriffspläne unterrichtet, sondern daß er auch aktiv an ihrer Ausarbeitung beteiligt war?

[235] HOEPPNER: Darf ich zunächst zu dem Dokument etwas sagen?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich möchte Sie bitten, kurz zu antworten – ja oder nein?


HOEPPNER: Aus dem Dokument ergibt sich, daß es sich nur um einen Entwurf handelt.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wir werden später darüber sprechen, und ich glaube, Sie werden sich überzeugt haben, daß es sich jetzt um etwas anderes handelt. Geht denn aus dem Auszug, den ich verlesen habe, nicht hervor, daß der SD über die Angriffspläne vollauf unterrichtet und daran beteiligt war?


HOEPPNER: Ich habe gestern bereits ausgeführt, daß der Inlandsnachrichtendienst und Auslandsnachrichtendienst zwei verschiedene Organisationen sind. Der Inlandsnachrichtendienst...


VORSITZENDER: Zeuge! Es interessiert uns nicht, was Sie gestern gesagt haben. Wir wollen Ihre Antwort heute hören. Ihnen ist eine Frage gestellt worden, die Sie mit Ja oder Nein beantworten können. Erklärungen können Sie später abgeben.


HOEPPNER: Das Dokument hat mit dem Inlandsnachrichtendienst nichts zu tun.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Dann bitte ich Sie, sich Seite 3 des Dokuments anzusehen: Sie haben gestern ausgesagt, daß der SD mit der Besetzung der Einsatzkommandos nichts zu tun hatte. Ich verlese Ihnen einen kurzen Abschnitt. Vielleicht werden Sie darin auch die Antwort auf das Vorhergehende finden. Ich zitiere:

»II. Besetzung der Dienststellen: Die Besetzung der Dienststellen hat nach folgenden Gesichtspunkten zu erfolgen:

1. nach den Gesichtspunkten des SD selbst« Beweist denn nicht...


VORSITZENDER: Einen Augenblick, Sie lesen zu schnell, der Dolmetscher kann nicht folgen.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich danke, Herr Vorsitzender, ich werde langsamer sprechen.

Beweist denn der verlesene Abschnitt nicht, daß die Dienststellen der Einsatzkommandos nach Gesichtspunkten des SD vervollständigt wurden. Es heißt hier:

»Die Besetzung der Dienststellen hat nach den Gesichtspunkten des SD zu erfolgen.«


HOEPPNER: Ich bitte um Entschuldigung. Es ist anscheinend mißverständlich übersetzt worden. Die Frage gab eben keinen Sinn.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Meines Erachtens ist der Sinn vollkommen klar. Es heißt hier: »Die Besetzung der Dienststellen [236] hat nach folgenden Gesichtspunkten zu erfolgen: 1. nach den Gesichtspunkten des SD selbst«.

Sehen Sie sich den Text des Dokuments an.


HOEPPNER: In meinem Text steht nichts davon, daß Organe des SD vervollständigt werden sollen.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Haben Sie die Stelle gefunden?


HOEPPNER: Jawohl.


VORSITZENDER: Auf welche Worte beziehen Sie sich jetzt?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich beziehe mich auf Abschnitt II mit dem Titel: »Bereitstellung von geeigneten Personen aus dem Materialbestand des SD« und auf den darauffolgenden Text.


VORSITZENDER: Sie müssen langsamer lesen. Sie sagten einfach Seite 3. In unserem Exemplar steht es nun nicht auf Seite 3, sondern auf Seite 2. Wie sollen wir es finden, wenn Sie uns solche Angaben machen. Ist es Abschnitt II vom Anfang?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Es ist der zweite Abschnitt, römisch II.

Nun, Zeuge, welche Antwort werden Sie mir über die Besetzung der SD-Dienststellen geben? Mußten denn diese nicht gemäß den Anforderungen des SD besetzt werden?


HOEPPNER: Aus dem Absatz geht nur hervor, daß verlangt wurde, daß vom Sicherheitsdienst Leute bereitgestellt werden, also daß er bereit sein solle, aber nicht, daß auf Verlangen des Sicherheitsdienstes jemand bereitgestellt werden soll.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Dann muß ich Sie bitten, sich den Abschnitt III mit dem Titel »Einsatz« anzusehen, es ist Seite 4 im russischen Text. Ich verlese diesen Abschnitt III, »Einsatz«:

»Die für den Einsatz aus dem Reiche bestimmten Gruppen« – beachten Sie das Wort Einsatzgruppen, es kommt zum erstenmal in diesem Dokument vor – »werden in einem ihrem vorgesehenen Wirkungsbereich gegenüberliegenden UA als Ablauf- oder Verteilerstellen gesammelt und erhalten dort das für sie vorliegende Material.«

Ich lasse den nächsten Absatz aus und gehe auf Seite 4 über. Ich verlese den Abschnitt unter Nummer 2. Ich zitiere gleich nach dem Worte »Wien«, das heißt nach der Aufzählung von Städten.

»2. Ist ein Bezirk feindfrei, d.h. besetzt, rücken die dafür bestimmten Besatzungen sofort nach dem Bezirkssitz ab, bzw. folgen überhaupt der einmarschierenden Truppe. Gleichzeitig rücken die für den nächstfeindwärts gelegenen Bezirk bestimmten Besatzungen mit ab, um sich dort einzufühlen.«

Wollen Sie nun ableugnen, daß es der SD war, der die ersten Einsatzgruppen vorbereitete?

[237] HOEPPNER: Aus diesem Dokument geht nur hervor, daß vom damaligen SD-Hauptamt diese Gruppe vorbereitet wurde.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wenn auch dieses Dokument Sie nicht überzeugt, so bitte ich Sie...


VORSITZENDER: Sie müssen langsamer vorgehen. Wir können nicht hören, was der Zeuge sagt, wenn Sie ihn unterbrechen, bevor die Übersetzung durchgekommen ist. Unter diesen Umständen können wir nichts verstehen.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl, Herr Vorsitzender, ich werde versuchen, langsamer vorzugehen. Wenn auch dieser Abschnitt den Zeugen nicht davon überzeugt, daß der SD die Einsatzgruppen personell besetzt hat, so bitte ich ihn, sich den Abschnitt V anzusehen.


VORSITZENDER: Einen Augenblick, der Zeuge hat also etwas über Einsatzgruppen gesagt? Was haben Sie darüber gesagt?


HOEPPNER: Die Frage lautete, ob ich jetzt überzeugt sei, daß der Sicherheitsdienst die Einsatzgruppen vorbereitet habe, und ich habe darauf geantwortet...


VORSITZENDER: Sie sind gar nicht über Einsatz gruppen, sondern über den SD befragt worden.


HOEPPNER: Ich wurde gefragt, ob der Sicherheitsdienst die Einsatzgruppen vorbereitete, und ich habe gesagt, daß es sich aus dem Dokument ergibt, daß das SD-Hauptamt diese Gruppen vorbereitet hat.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: [zum Zeugen gewandt] Ich bitte Sie, Abschnitt V, »Vorbereitungen«, vorzunehmen. Ich verlese:


HOEPPNER: Jawohl.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Ich möchte den fünften Abschnitt, der die Überschrift »Vorbereitungen« trägt, verlesen, es ist römisch V. Ich zitiere:

»Vorbereitungen. 1. Abgrenzung der Arbeitsgebiete des SD und der Gestapo.

a) im Reich

b) im besetzten Gebiet

Vorschlag: Maßnahmen im Reich stehen unter Leitung der Gestapo, SD wirkt mit.

Maßnahmen im besetzten Gebiet stehen unter Leitung eines höheren SD-Führers. Den einzelnen Einsatzstäben werden Stapo-Beamte beigegeben.

Wichtig ist, daß bei Gestapo soweit als möglich gleiche Vorbereitungen, Schulungen, Materialauswertung usw. getroffen werden wie bei SD.«

[238] Zeugt es nicht davon, daß es gerade der SD war, dem die führende Rolle bei den Einsatzkommandos oblag, die ihre verbrecherische Tätigkeit unter der Führung von SD-Beamten durchführten?

HOEPPNER: Von verbrecherischer Tätigkeit habe ich nichts gelesen, und zur Frage des Sicherheitsdienstes muß ich auf die erste Antwort verweisen, daß es mit dem Inlandsnachrichtendienst nichts zu tun hat.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Hier heißt es SD...


VORSITZENDER: Der Mann war mit seiner Antwort noch nicht fertig. Wir kennen seine Antwort nicht. Bitte wiederholen Sie.


HOEPPNER: Von verbrecherischen Maßnahmen habe ich nichts im Dokument gelesen. Ich sagte vorhin schon, daß das Dokument mit dem Inlandsnachrichtendienst nichts zu tun hat.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Hier heißt es SD. Können Sie denn den hier gebrauchten Ausdruck bestreiten?


HOEPPNER: Das Wort SD ist vieldeutig.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Aber hier wird dieses Wort, wie mir scheint, im selben Sinne angewandt, wie es von den sozusagen größten Fachleuten auf diesem Gebiet gebraucht wird, den Beamten des SD-Hauptamtes. Ich nehme an, daß diese Leute sich in den Fachausdrücken auskannten.


HOEPPNER: Jawohl, aber vom Auslandsnachrichtendienst.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sehen Sie sich bitte die Fortsetzung dieses Zitats an, Abschnitt 2. Überschrift:

»Aufbau einer M-Kartei im SD-Hauptamt III 225

a) Sammlung und Auswertung des gesamten bei den SD-OA. vorhandenen Materials zentral bei III 225.

b) Anlage zweier Ortskarteien für jeden Bezirk. Ein Exemplar bleibt bei der Zentrale, das Doppel wird dem für den im betreffenden Bezirk vorgesehenen Einsatzstab... übergeben.«

Ich unterbreche hier und bitte Sie, dem Punkt c) besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

»c) Kartei schon bei Anlage vom Referenten mit Vermerken wie: Verhaften, auflösen, beobachten, Beschlagnahmen, Amtsenthebungen, Polizeiaufsicht, Paßentzug usw. versehen.«

Finden Sie nicht, daß, wenn der SD-Referent auf der Kartei des vorgesehenen Opfers die Worte »verhaften, auflösen« vermerkt, er dadurch am Verbrechen gegen den Frieden und am Verbrechen gegen die Menschlichkeit teilnimmt?

[239] HOEPPNER: Ich kann nur immer wiederholen, daß das Dokument mit dem SD-Inlandsnachrichtendienst nichts zu tun hat.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Gut. Habe ich Sie gestern richtig verstanden, als Sie eine direkte Verbindung zwischen dem SD und der SS ableugneten?


HOEPPNER: Jawohl.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich bitte, auf den Schluß dieses Dokuments, letzter Abschnitt Nummer VII, zu achten. Ich verlese:

»Notwendig ist die z. V.-Stellung eines Verbandes der SS-Verfügungstruppe oder der Totenkopfverbände zur besonderen Verwendung.«

Wollen Sie noch immer die Verbindung zwischen SD und SS-Einheiten, sowie der Tätigkeit der Einsatzkommandos ableugnen?

HOEPPNER: Aus diesem Absatz ergibt es sich jedenfalls nicht.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Was müssen wir denn diesem Absatz entnehmen?


HOEPPNER: Aus diesem Absatz ist lediglich zu verstehen, daß, falls eine solche Einsatzgruppe zum Einsatz kommt, eine Truppe der SS-Verfügungstruppe mit beigegeben werden soll. Wenn der Verband irgendeiner anderen zivilen Dienststelle in dieses Land einmarschiert wäre und ihr wäre ein militärischer Verband beigegeben, dann ist daraus auch nicht auf eine Verbindung zwischen diesem militärischen Verband und der zivilen Dienststelle zu schließen. Ich darf aber nochmals wiederholen, daß das Gesamtdokument, wie sich aus der Abzeichnung ergibt, lediglich der Entwurf eines Hilfsreferenten, der nicht einmal über den Referenten, ich betone nochmals, daß es sich aus der Abzeichnung dieses Dokuments ergibt, daß es der Entwurf eines Hilfsreferenten ist, der nicht einmal vom Referenten mitgezeichnet worden ist, geschweige denn vom Abteilungsleiter, Zentralabteilungsleiter, Amtschef oder Hauptamtschef.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Also ist Ihrer Meinung nach das Dokument, das Ihnen überreicht wurde, nur ein Entwurf?


HOEPPNER: Es ist der Entwurf des Hilfsreferenten III/225, der am 29. Juni 1938, wie sich aus meiner Photokopie ergibt, abgezeichnet hat; der Abteilungsleiter III/22 hat bereits nicht mitgezeichnet, der Zentralabteilungsleiter III/2 hat ebenfalls nicht mitgezeichnet, der Amtschef III hat ebenfalls nicht mitgezeichnet.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Klar. Herr Vorsitzender! Um diese Aussage des Zeugen zu widerlegen, bitte ich Sie, sich das Schreiben anzusehen, das von Walter Schellenberg, dem Leiter der Zentralabteilung, unterschrieben ist. Aus diesem Originalschema geht hervor, daß sogar die Leiter der Einsatzkommandos ernannt wurden.


[240] HOEPPNER: Darf ich einen Satz dazu sagen?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Moment bitte, lassen Sie mich lesen...


VORSITZENDER: Einen Augenblick bitte, Oberjustizrat Smirnow. Der Gerichtshof möchte, daß Sie von der Stelle im Abschnitt V, wo Sie stehengeblieben sind, weiter verlesen, damit das Dokument jetzt sofort übersetzt werden kann. Sie sind bei der Stelle stehengeblieben, wo über die Karteien gesprochen wird und am Ende des zweiten Absatzes...


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl, Herr Vorsitzender. Soll ich mit Punkt b oder c beginnen?


VORSITZENDER: Mit Ziffer 3.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl. »Die Anlage zweier Ortskarteien für jeden Bezirk.«


VORSITZENDER: Das meine ich nicht. Sie haben Abschnitt V, römisch V, bis zum Ende der Ziffer 2 gelesen, dessen letzte Worte lauten: »Paßentzug usw.«. Die nächste Ziffer ist 3, arabisch 3: »Das in wirtschaftlicher...«


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ganz richtig.

VORSITZENDER: Wir wollen das ganze Dokument von da ab.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl, Herr Vorsitzender:

»3. Das in wirtschaftlicher und politischer Beziehung nötige Material wird, soweit noch nicht vorhanden, beschleunigt beschafft,

4. Kartenmaterial, Nachschlagewerke, Büromaterial desgl.

5. Die für den Einsatz vorgesehenen SD-Angehörigen und V-Männer werden geschult, und zwar hinsichtlich der allgemeinen Verhältnisse der CSR, sowie in sprachlicher Beziehung. Es dürfte jedoch zweckmäßig erscheinen, nur die für die UA als Außenstellenleiter und Betriebsführer vorgesehenen Personen zu schulen, um den Personenkreis, der Kenntnis von den Vorbereitungen erhält, nicht zu groß werden zu lassen.

6. Freistellung der vorgesehenen Leute vom Heeresdienst.

7. Aufstellung eines Planes a) zur Durchführung der unter III 5) genannten Aufgaben. b) Zur rechtzeitigen Benachrichtigung der unter III 5, sowie unter II 1d und II 2c vor dem Einmarsch, um sich rechtzeitig durch Unsichtbarmachung der Verhaftung und Verschleppung entziehen und ihren Aufgaben gerecht werden zu können.

8. Rechtzeitige Beschaffung der nötigen Ausweise für das Kriegsgebiet zum Erhalt von freier Fahrt und bevorzugtem Quartier, da gleichzeitig Arbeitsräume.«

[241] Wünschen Sie, Herr Vorsitzender, daß ich auch den Abschnitt VI verlesen soll?

VORSITZENDER: Jawohl.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich lese Abschnitt VI:

»VI. Allgemeines: Es wird vorgeschlagen, nach Möglichkeit nur militärisch ausgebildete Leute zu nehmen, da

1) in evtl. der ersten Zeit mit Franktireur- oder Partisanenkämpfen zu rechnen ist,

2) deshalb eine Bewaffnung – Karabiner, Pistole, Handgranate, Gasmaske evtl. LMG nötig ist und

3) die Verhältnisse im Kriegsgebiet ein dementsprechendes Verhalten überhaupt verlangen.

VII....«


VORSITZENDER: Sie haben VII bereits vorgelesen. Bitte gehen Sie doch auf Abschnitt III 5 zurück, welchen Sie, glaube ich, noch nicht verlesen haben, das aber eben erwähnt war.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl, Herr Vorsitzender, es ist Abschnitt III 5. Ich zitiere:

»Aufstellung besonderer V-Männer (vorzeitig), aus den unter II 1d genannten in CSR lebenden Deutschstämmigen, welche den inneren Schutz von lebenswichtigen Betrieben zur Verhütung von Sabotageakten durch tschech. Stellen, also deren Erhaltung zu übernehmen haben. (Militärische äußere Bewachung davon unabhängig.)«


VORSITZENDER: Bitte gehen Sie jetzt auf Paragraph II 2a zurück »Bereitstellung von geeigneten Personen...«

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl, Herr Vorsitzender. Ich beginne das Zitat, Abschnitt II 1a.


VORSITZENDER: Einen Augenblick bitte. Ist der Übersetzer fertig?


DOLMETSCHER: Jawohl.


VORSITZENDER: Die Dolmetscher sollen sich lieber die Originaldokumente beschaffen und die Stellen lesen, die ich ihnen angeben werde.

Ich glaube, Sie können fortfahren, Oberjustizrat Smirnow, denn die Übersetzungsabteilung wird die Sache nochmals nachprüfen und wird die Protokolle mit den Originaldokumenten vergleichen, so daß eventuelle...

Sie lasen vorhin gerade Abschnitt II 2a, beginnend mit den Worten: »Bereitstellung von geeigneten Personen...«


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Das ist richtig. Gestatten Herr Vorsitzender, daß ich fortfahre?


[242] VORSITZENDER: Ja.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich verlese Abschnitt II 1a:

»Außer den aktiven SD-Angehörigen muß auch auf ehrenamtliche Mitarbeiter zurückgegriffen werden, da die deutschen Dienststellen nicht entblößt werden dürfen und u. U. für andere Grenzen die gleichen Maßnahmen getroffen bezw. Besatzungen bereitgestellt werden müssen.

b) Die Maßnahme zu II 1a ist weiter notwendig, weil es unzweckmäßig sein dürfte, aus den Grenzabschnitten für die Besetzung Leute herauszuziehen, da diese ohnedies mit erhöhter Tätigkeit zu rechnen haben.«


VORSITZENDER: Ich glaube nicht, daß Sie das zu lesen brauchen.

Der Gerichtshof verfügt, daß die Dokumente, so wie sie ins Protokoll stenographiert worden sind, von der Übersetzungsabteilung mit dem deutschen Original verglichen werden sollen.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl, Herr Vorsitzender, das wird noch heute getan.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof verfügt, daß die deutschen Originaldokumente noch einmal ins Englische, Französische und Russische übersetzt werden sollen.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: Wollen Sie sich dem nachfolgenden Dokument zuwenden, das irgendein Brief eines SS-Oberführers zu sein scheint. Es ist an Dr. Best gerichtet.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl, Herr Vorsitzender. Soll ich das ganze Dokument verlesen oder nur den ersten Absatz?


VORSITZENDER: Lesen Sie bitte auf jeden Fall den ersten Absatz.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl. Es ist Seite 9, Herr Zeuge.

»III-225. An SS-Oberführer Dr. Best in Berlin. Betr. Einsatz der Geheimen Staatspolizei und des SD-RFSS in der CSR:

Der Ihnen in Vorschlag gebrachte Einsatz der Geh. Staatspolizei und des SD-RFSS, bei dem längs der CSR-Grenze 12 Detachements vorgesehen waren, erfährt infolge der inzwischen eingetretenen neuen Situation, die u. U. nur eine Abtretung der sudetendeutschen Gebiete durch die Tschechen eintreten läßt, einige Änderungen. Da einige vorgesehene Detachements nicht in das abzutretende Gebiet fallen werden, wird folgende Änderung vorgeschlagen:«

Soll ich fortfahren, Herr Vorsitzender, oder genügt das?

VORSITZENDER: Sie brauchen den Rest nicht zu lesen. Ist dieses Dokument datiert?

[243] OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Nein, Herr Vorsitzender, auf diesem Dokument befindet sich kein Datum. Jedoch ist auf einem anderen Dokument, das mir sehr wichtig erscheint, das Datum verzeichnet. Darf ich dieses Dokument verlesen?


VORSITZENDER: Was Sie jetzt sagten, ist nicht durchgekommen.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Ich habe geantwortet, daß sich auf dem soeben verlesenen, an Dr. Best gerichteten Dokument kein Datum befindet. Das nächste Dokument ist jedoch datiert. Dieses erscheint mir äußerst wichtig, und ich bitte den Gerichtshof um Erlaubnis, es vorzulesen. Es ist ein kurzes Dokument, von Schellenberg unterschrieben.

»Berlin, den 13. September 1938. Stabskanzlei I/113. An den Amtschef III, SS-Oberführer Jost oder Vertreter im Amt. Betrifft: ›Aufstellung von Einsatzkommandos‹.« Ich lasse den folgenden Satz aus. Der Text lautet: »Im Nachgang zu obigem Vorgang wird anliegend eine Photokopie über die Aufstellung der Einsatzkommandos übersandt. Die Aufstellung ist von C. in der vorliegenden Form angeordnet. Der Leiter der Zentralabteilung I 1. a. B.: Schellenberg, SS-Hauptsturmführer.«

Herr Vorsitzender, ich bitte Sie, Ihre Aufmerksamkeit dem anliegenden Organisationsplan zu schenken, der schon damals die Organisation der Einsatzkommandos richtig wiedergab. Hier werden Einsatzkommandos, der Einsatzstab K, der Einsatzstab L und 11 Einsatzkommandos unter den leitenden Referenten des Einsatzstabes K genannt. In der zweiten Spalte oben können Sie den Namen des schon damals leitenden Fachmannes für Gaswagen, Rauff, finden, an den später alle Berichte über die Tätigkeit der hier bereits behandelten Gaswagen gerichtet wurden.

VORSITZENDER: Ich finde es auf dem Plan nicht.

ODERJUSTIZRAT SMIRNOW: Es ist die zweite Spalte. Rauff, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: Sagen Sie mir genau an welcher Stelle. Können Sie uns nicht genau angeben, wo es ist?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Gewiß, Herr Vorsitzender, hier.


[Dem Vorsitzenden wird die Stelle bezeichnet.]


VORSITZENDER: Aber, Oberjustizrat Smirnow, es müssen doch in dem Dokument irgendwelche Worte stehen, die das, was Sie sagen, andeuten.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Ich nehme an, daß das Mißverständnis durch die ungenaue Übersetzung hervorgerufen ist. Ich habe Ihre Aufmerksamkeit nur auf den Namen Rauff lenken wollen. Wenn Sie sich erinnern, wurden später gerade [244] an Rauff alle Berichte über die Ihnen bereits bekannten Gaswagen gerichtet.


VORSITZENDER: Wie heißt er?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Rauff, Herr Vorsitzender. Sein Name ist auf diesem Plan bereits 1938 angegeben worden, und ich wollte nur Ihre Aufmerksamkeit ergebenst darauf lenken.


VORSITZENDER: Oberst Smirnow! Der Gerichtshof möchte gerne Photokopien dieses Dokuments haben.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl, Herr Vorsitzender, wir haben zehn Photokopien.


VORSITZENDER: Wir nehmen an, daß Sie das Dokument dem Zeugen vorlegen und ihn darüber verhören werden.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl, Herr Vorsitzender, der Zeuge hat es schon.

Ich möchte dem Zeugen folgende Frage stellen: Sagen Sie, Zeuge, hatten denn die Vertrauensmänner des SD nicht eine Liste von Leuten aufgestellt, die später entweder vernichtet oder durch Schwerarbeit entkräftet werden sollten?


HOEPPNER: Wird die Frage in Bezug auf dieses Dokument gestellt?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: In Bezug auf dieses Dokument und auf das, was Sie darüber wissen.


HOEPPNER: Ob Listen aufgestellt worden sind, weiß ich nicht.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Ich bitte nun...


VORSITZENDER: Der Zeuge hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie die Frage beantworten?


HOEPPNER: Ich habe gesagt, ob derartige Listen aufgestellt worden sind, weiß ich nicht.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Ich bitte, mir zu gestatten, ein zweites deutsches Dokument vorzulegen, das nicht mehr die leitenden Männer des SD betrifft.


VORSITZENDER: Oberjustizrat Smirnow! Wir haben Sie gebeten, einige Fragen an den Zeugen zu richten, damit dieses Planschema erläutert wird. Wir haben bloß das Schema gesehen. Haben Sie keine Fragen dazu zu stellen?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl, Herr Vorsitzender, ich werde diese Fragen gleich stellen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Haben Sie dieses Schema vor sich?

HOEPPNER: Die Photokopie des handschriftlich geschriebenen Schemas?

[245] OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Nein, ich spreche von dem Schema, das mittels Photokopien vervielfältigt ist. Man wird Ihnen sofort das Original vorlegen.


[Dem Zeugen wird das Dokument übergeben.]


Kennen Sie die Namen der Referenten, die in diesem Schema verzeichnet sind?

HOEPPNER: Jawohl.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wer war Jost?


HOEPPNER: Jost war Amtschef III Auslandsnachrichtendienst im damaligen SD-Hauptamt. Er war dann der erste Amtschef VI Auslandsnachrichtendienst.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Auf alle Fälle war er 1938 Mitglied des SD?


HOEPPNER: Jawohl, er gehörte der SS-Sonderformation SD an und war Zentralabteilungsleiter III im SD-Hauptamt.


VORSITZENDER: Einen Augenblick. Sie haben uns doch gesagt, daß die SS mit dem SD überhaupt keine Verbindung hatte, und jetzt erzählen Sie uns, daß dieser Mann der Chef der SS-Abteilung SD war?


HOEPPNER: Dann muß irgendeine falsche Übersetzung durchgekommen sein.

Herr Vorsitzender! Darf ich die Antwort nochmals wiederholen?


VORSITZENDER: Ja, wiederholen Sie Ihre Antwort.


HOEPPNER: Jost war Zentralabteilungsleiter III Auslandsnachrichtendienst im damaligen SD-Hauptamt. Er war später der erste Amtschef VI Auslandsnachrichtendienst, der Vorgänger von dem bereits vor Gericht vernommenen Gruppenführer Schellenberg.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ist Ihnen der Name Ehrlinger bekannt?


HOEPPNER: Jawohl.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wer war Ehrlinger?

HOEPPNER: Ich kenne Ehrlinger erst aus einer späteren Zeit. Er war der letzte Amtschef I des Reichssicherheitshauptamtes.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Demnach war er auch Mitglied des SD?


HOEPPNER: Er gehörte auch der SS-Sonderformation SD an.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ist Ihnen der Name Rauff bekannt?


VORSITZENDER: Die Übersetzung sagte, daß er ein Mitglied des SS-SD war.


[246] HOEPPNER: Er gehörte der SS-Sonderformation SD an, über die gestern ausführlich gesprochen wurde. Das war der Zusammenschluß der SS-Angehörigen im Sicherheitsdienst, Staatspolizei und Kriminalpolizei, das heißt nicht alle Angehörigen dieser Staffel, sondern nur soweit sie SS-Angehörige waren, dazu ehrenamtliche Mitarbeiter, die SS-Angehörige waren und Beamte von anderen Sparten, die mit der Sicherheitspolizei zusammenarbeiteten, zum Beispiel der Zollgrenzschutz, Zollfahndung, später auch eine größere Zahl Landräte und so weiter.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Darf ich fortfahren, Herr Vorsitzender?

VORSITZENDER: Bitte, fahren Sie fort.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ist Ihnen der Name Rauff bekannt?


HOEPPNER: Jawohl.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Was war Rauff damals?


HOEPPNER: Rauff hat damals die Aufsicht über die Kraftwagen des Sicherheitsdienstes gehabt, soweit ich mich heute entsinnen kann. Ich möchte betonen, daß ich damals mit der Zentrale in Berlin unmittelbare Verbindung nicht hatte, da nach der damaligen Organisation des SD-Hauptamtes zwischen den Unterabschnitten und dem Hauptamt die Oberabschnitte eingeschaltet waren, die im September 1939 weggefallen sind.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Die Amerikanische Anklagevertretung war so freundlich, mir die Dokumente zu übergeben, die dem Gerichtshof bereits vorgelegt worden sind und aus denen hervorgeht, daß die Befehle bezüglich der Gaswagen später an Rauff gerichtet wurden. Ich überreiche jetzt diese Dokumente. Sie sind bereits vorgelegt worden, und ich übergebe sie nur, damit Sie sich daran erinnern können.

Nun bitte ich Sie, Zeuge, sich die eingekreisten »Einsatzkommandos« unten auf dem Schema anzusehen. Sind Ihnen die dort verzeichneten Namen bekannt?


HOEPPNER: Ich weiß jetzt nicht, welche Namen Sie meinen.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich spreche von den Kreisen unten, Einsatzkommando 2, 3, 8, 9 und so weiter. Haben Sie es gefunden?


HOEPPNER: Ist das ein anderes Dokument?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Nein, es ist dasselbe Dokument.


HOEPPNER: Auf meinem handschriftlichen Dokument sind derartige Kreise nicht verzeichnet. Es handelt sich um ein anderes Dokument, das an einem anderen Schreiben hängt.


[247] OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Bitte sehen Sie sich diese »Einsatzkommandos« an. Kennen Sie irgendeinen Namen in diesen Kreisen?


HOEPPNER: Auf das Dokument, was an dem Schreiben hängt, was von Obersturmführer Scheidler unterschrieben ist.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Kennen Sie diese Namen, Zeuge? Kannten Sie insbesondere Gottschalk?


HOEPPNER: Nein.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Dr. Lehmann?


HOEPPNER: Nein.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Schulze?


HOEPPNER: Ich nehme an, daß es sich da um eine Namensverwechslung handelt, daß das Schulz heißen soll.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ja, Schulz, ganz richtig.


HOEPPNER: Nein, hier steht Schulze.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Das ist ein Druckfehler.


HOEPPNER: Schulz kenne ich.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: War er Mitarbeiter des SD?


HOEPPNER: Nein, ich glaube, er war damals Staatspolizeileiter irgendwo in Norddeutschland.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Kennen Sie Biermann?


HOEPPNER: Persönlich nicht. Ich habe aber den Namen gehört.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Was war er?


HOEPPNER: Bitte, ich glaube, er war damals Stapo-Leiter. Er ist später Inspektor der Sicherheitspolizei und des SD gewesen.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Kennen Sie Höhnscheid?


HOEPPNER: Dr. Heinrich kenne ich nicht.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Nein, Höhnscheid?


HOEPPNER: EK 10, Einsatzkommando 10?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Nein, Einsatzkommando 4, Höhnscheid.


HOEPPNER: Kenne ich nicht.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Hofmann?


HOEPPNER: Nein.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Aber ich vermute, daß Sie Stahlecker kennen?


HOEPPNER: Dem Namen nach, persönlich nicht.


[248] OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Aber Sie kennen die Stellung, die er innehatte?


HOEPPNER: Ich glaube, er war damals Inspekteur der Sicherheitspolizei oder Stabspolizeileiter oder Oberabschnittsführer. Ich kann mich nicht genau entsinnen.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Und wer war Günther?


HOEPPNER: Günther war zu damaliger Zeit, wenn ich mich recht entsinne, Inspekteur in Berlin.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Inspekteur des SD, nicht wahr?


HOEPPNER: SD-Inspekteure gab es zu dieser Zeit noch gar nicht, es gab zu dieser Zeit nur Inspekteure der Sicherheitspolizei.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Ich habe keine weiteren Fragen über die Tabelle zu stellen. Darf ich zum nachfolgenden Dokument übergehen?


VORSITZENDER: Einen Augenblick. Diese Worte »EK« in dem Kreis unten bedeuten vermutlich Einsatzkommando? Und wollen Sie dem Gerichtshof sagen, was der Sinn dieser Tabelle ist? Welche Organisation soll hier dargestellt werden?


HOEPPNER: Entschuldigung, hier ist die Übersetzung nicht durchgekommen.

VORSITZENDER: Welche Organisation soll durch diese Tabelle dargestellt werden?


HOEPPNER: Ich nehme an, daß es die Vorbereitung eines Planes des Gruppenführers Heydrich ist, die ihm unterstellten Dienststellen der Sicherheitspolizei und des SD bei eventuellen Verwicklungen mit der Tschechoslowakei in den Einsatz zu bringen. Die Abkürzung »EK« wird Einsatzkommando bedeuten. Es sind ja dann tatsächlich auch später, als der Einmarsch in die Tschechoslowakei erfolgt ist, Einheiten der Sicherheitspolizei und des SD mit in die Tschechoslowakei eingerückt, die ebenso wie die Einsatzkommandos und Einsatzgruppen etwa im Osten mobile Einheiten waren, Einheiten ganz eigener Art, die neu aufgestellt waren, ganz neue Aufgaben hatten und dann später übergegangen sind... später aufgelöst worden sind, als dann eingerichtet wurden: Staatspolizeistelle Prag, SD-Abschnitt Prag...


VORSITZENDER: Es interessiert mich nicht, ob sie später aufgelöst worden sind. Heydrich, nehme ich an, war der Befehlshaber des gesamten SD, nicht wahr?


HOEPPNER: Jawohl, Heydrich war Chef des SD-Hauptamtes und gleichzeitig Chef der Sicherheitspolizei in Personalunion.


VORSITZENDER: War Stahlecker ein Mitglied des Nachrichtendienstes des SD, von dem Sie gerade sprechen?


[249] HOEPPNER: Ich kann es nicht mit Genauigkeit sagen. Wenn ich mich recht entsinne, war Stahlecker damals in irgendeiner Funktion in Ostpreußen.


VORSITZENDER: Ich dachte, Sie hätten eben gesagt, daß Stahlecker in Berlin war?


HOEPPNER: In Ostpreußen damals. In Berlin war meiner Ansicht nach Günther. Der Name war vorhin auch genannt worden.


VORSITZENDER: Ja. Also war er ein Mitglied des SD-Nachrichtendienstes?


HOEPPNER: Jawohl, ich glaube, er war damals Oberabschnittsführer des SD, Oberabschnitt Berlin. Ich kann es nicht ganz mit Bestimmtheit sagen.


VORSITZENDER: Und Ehrlinger, war er auch Mitglied des SD-Nachrichtendienstes?


HOEPPNER: Ich weiß nicht, in welchem Amt Ehrlinger damals tätig war. Ich habe seinen Namen erst später gehört, als er Amtschef I wurde.


VORSITZENDER: Und Rauff?


HOEPPNER: Rauff hat damals das Kraftwagenwesen des SD-Hauptamtes unter sich gehabt. Aber auch hier kann ich nicht mit Genauigkeit aussagen...


VORSITZENDER: Und der Nachrichtendienst des SD, gehörte er dem an? War Rauff Mitglied des SD-Nachrichtendienstes?


HOEPPNER: Er leitete eine technische Abteilung im SD-Hauptamt, und dieses damalige SD-Hauptamt umfaßte sowohl den Auslandsnachrichtendienst wie den Inlandsnachrichtendienst und hatte in der damaligen Zentralabteilung I einige technische Dienststellen, die für das gesamte Amt zur Verfügung standen.


VORSITZENDER: Was war also sein Dienstbereich? Eine seiner Aufgaben war Dienst im Nachrichtendienst des SD, im Inlandsnachrichtendienst des SD?


HOEPPNER: Er hat auch für den Inlandsnachrichtendienst die Kraftwagen mitüberwacht.


VORSITZENDER: Schön, aber Sie können meine Fragen mit Ja oder Nein beantworten. Gehörte es nicht zu seinen Aufgaben, für den Inlandsnachrichtendienst des SD zu arbeiten?


HOEPPNER: Im unmittelbaren Informationsdienst, soweit ich weiß, nicht. Nein, er hat lediglich für diese...


VORSITZENDER: Sie sagen also, daß er keinen Zuständigkeitsbereich, wie Sie sagen, im Inlandsnach richtendienst des SD hatte?


[250] HOEPPNER: Soweit ich mich entsinnen kann, hat er nur die Kraftwagen für das gesamte SD-Hauptamt zur Verfügung gestellt, auch für den Inlandsnachrichtendienst.


VORSITZENDER: Zeigt diese Tabelle nicht, daß der SD seine Transportmittel in Gemeinschaft mit der Gestapo hatte?


HOEPPNER: Die Tabelle zeigt meiner Ansicht nach nur, daß der Chef der beiden Einrichtungen für den Fall eines Einmarsches in die Tschechoslowakei aus beiden Einrichtungen Männer zum Einsatz bringen wollte.


VORSITZENDER: Und zeigen diese Dokumente nicht, daß Ihr Kommentar zum ersten Dokument ungenau war und daß dieses Dokument von Schellenberg im September 1938 zu dem Zweck benutzt wurde, den SD in der Tschechoslowakei zu organisieren?


HOEPPNER: Ich halte es für ausgeschlossen, daß dieses Dokument benutzt worden ist, denn dann wäre erstens das Datum ausgefüllt und zweitens wären die römischen Zahlen, die am Schluß des Dokuments stehen, mit abgezeichnet worden. Ob später ein anderer Entwurf gemacht worden ist, der Schellenberg vorgelegen hat, das weiß ich nicht.


VORSITZENDER: Sehen Sie, das erste Dokument trägt das Zeichen III/225. Der Brief an Dr. Best trägt auch das Zeichen III/225 und bezieht sich auf den Vorschlag, der zweifellos in diesem Dokument enthalten ist; und die Tabelle ist ebenfalls mit III/225 gekennzeichnet.


HOEPPNER: Ja, ich nehme an, daß dann irgendein anderer Entwurf gemacht worden ist, denn das ist ja auch Monate später. Dieser Entwurf ist mit ziemlicher Sicherheit nicht herausgegangen, sonst müßten unter allen Umständen die römischen Zahlen abgezeichnet sein. Im übrigen hat dieses damalige Aktenzeichen III nichts mit dem späteren Amt III zu tun – denn die Abteilung, aus der das angeklagte Amt III hervorgegangen ist, war die Zentralabteilung II/2.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Im Zusammenhang mit der Antwort des Zeugen, daß er nicht wisse, ob die Vertrauensmänner des SD Listen von Personen aufstellten, die vernichtet werden oder zwangsweise mobilisiert oder in Konzentrationslager eingeliefert werden sollten, bitte ich um die Erlaubnis, ein anderes kurzes Dokument vorzulegen, das sich auf ein anderes Land, und zwar auf Polen, bezieht und das die Richtlinien des Blockstellenleiters des SD in Polen für die Vertrauensmänner darstellt. Ich bitte, dieses Dokument verlesen zu dürfen.


HOEPPNER: Darf ich noch einen Satz sagen? In meinem Dokument stand nichts von Vernichtung und auch nichts von Konzentrationslagern.


[251] OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Dieses Dokument wird Ihnen gleich vorgelegt.

Darf ich den Text dieses Dokuments vorlesen, Herr Vorsitzender? Es ist das Dokument USSR-522. Ich zitiere:

»Sicherheitsdienst des Reichsführers SS, Blockstelle Mogilno. Mogilno, den 24. August 1943.

An die V. M.

Betr.: Namhaftmachung von Polen.

Ich habe mehrmals hingewiesen, daß es notwendig ist, auf Polen jetzt besonders Obacht zu geben. Ich gebe im Folgenden die Rede des Reichsführers-SS Himmler vom 15. März 1940 (Lagerkommandantensitzung im ehemaligen Polen) wieder und ersuche, mir dementsprechend alle Polen unverzüglich namhaft zu machen.

Aus der Rede des Reichsführer-SS:

›... Es ist daher erforderlich, daß alle unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihre Haupt- und vordringliche Aufgabe darin sehen, alle gewissenlosen Polenführer festzustellen, damit diese unschädlich gemacht werden! Sie als Lagerführer wissen ja am besten, wie diese Aufgabe durchgeführt werden soll.

Alle Fachleute der polnischen Abstammung sollen in unserer Kriegsindustrie ausgenutzt werden. Dann verschwinden alle Polen aus der Welt.

In dieser verantwortlichen Arbeit müssen sie das Polentum schnell in den vorgeschriebenen Etappen ausrotten. Ich gebe allen Lagerkommandanten meine Vollmacht...‹

›... Die Stunde der Bewährung jedes einzelnen Deutschen rückt immer näher. Es ist daher erforderlich, daß die große Deutsche Nation die Hauptaufgabe darin sieht, alle Polen zu vernichten...‹

›Ich erwarte von allen meinen V.-Männern, daß die polnischen Miesmacher und Defaitisten mir unverzüglich gemeldet werden. Für diese Aufgabe sollen auch Kinder und alte Menschen eingesetzt werden, die sehr große Rolle wegen der Meinung einer Freundlichkeit gegen Polen ausspielen können.‹

(Aus der Rede Himmlers vom 15. März 1940.)

Heil Hitler!

(Unterschrift unleserlich)

SS-Hauptsturmführer«

Interessant ist es, daß Sie die Tatsache leugnen, die Mitarbeiter des SD in den besetzten Ländern seien direkt angewiesen worden, [252] Namenslisten von Personen anzufertigen, die vernichtet werden sollten.

HOEPPNER: Ja, ich leugne das insbesondere deshalb, weil ich über die Echtheit dieses Dokuments eine Erklärung nicht abgeben kann.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Dieses Dokument ist von der polnischen Armee in Mogilno in den Archiven des SD erbeutet worden.

HOEPPNER: Ich halte den Ausdruck »Lagerkommandantensitzung« zum Beispiel für vollständig unmöglich, weil ich überhaupt nicht wüßte, worauf sich das beziehen soll. Auch ist mir unerklärlich, was »polnische Miesmacher oder Defaitisten« bedeuten soll in diesem Zusammenhang, denn das ist ja völlig selbstverständlich, daß die Polen darauf hofften, daß Deutschland den Krieg verliert.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Bitte, keine Propagandareden gegen Polen zu halten. Ich ersuchte Sie, mir zu sagen, ob Sie den Druck des SD auf seine Vertrauensleute, Namenslisten von Polen, die vernichtet werden sollten, anzufertigen, noch immer ableugnen wollen?


HOEPPNER: Jawohl, das leugne ich.


VORSITZENDER: Welcher Beweis liegt dafür vor, daß dieses Dokument im Hauptquartier des SD erbeutet worden ist?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Es ist nicht im Hauptquartier des SD gefunden worden; das ist Ihnen nicht richtig übersetzt worden.


VORSITZENDER: Das eben ist nicht durchgekommen.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Es ist nicht im Hauptquartier des SD gefunden worden, man hat nicht richtig übersetzt. Dieses Dokument wurde durch die polnische Armee...


VORSITZENDER: Was mir übersetzt wurde, war, daß das Dokument von der polnischen Armee im SD-Hauptquartier gefunden wurde, stimmt das?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Stimmt genau, im SD-Stab, in der Blockstelle Mogilno in Polen, jedoch nicht im Zentralhauptquartier.


VORSITZENDER: Ich sagte nicht im Zentralhauptquartier, ich wollte nur wissen, was für Beweise dafür vorliegen, daß dieses Dokument im Hauptquartier des SD gefunden worden ist?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Gestatten Sie mir, die Erklärung der Polnischen Delegation verlesen zu dürfen. Darin heißt es:

»Hiermit bestätigen wir, daß das beiliegende Dokument in deutscher Sprache vom 24. August 1943 Instruktionen der [253] Sicherheitspolizei, Reichsführer-SS in Mogilno enthält, darin einen Auszug der Rede Himmlers. Dieses Dokument stellt eine vollständige und genaue Photokopie des Originals dar, welches von der Hauptkommission zur Unter suchung der deutschen Kriegsverbrechen in Polen beschafft wurde. Das Original befand sich in einem Umschlag, auf dessen oberer linken Ecke folgendes steht:

›Landrat des Kreises Mogilno, Regierungsbezirk Hohensalza.‹«

Außerdem ist da noch ein Zettel:

»Einschreiben Mogilno, Wartheland 272, mit dem Poststempel 24. August 1943, adressiert an...«


VORSITZENDER: Oberst Smirnow! Es tut mir leid, ich habe den Anfang Ihrer Ausführungen nicht gehört. Woraus haben Sie eben zitiert?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich zitiere das Beglaubigungsschreiben der Polnischen Delegation zu diesem Dokument. Das Dokument ist uns von der Polnischen Delegation übergeben worden.


VORSITZENDER: Und wie identifizieren Sie gerade dieses Dokument? Sehen Sie, wir haben ein Dokument vorliegen, aus dem nicht ersichtlich ist, was es mit dieser Beglaubigung zu tun hat. Ich meine, was ist sein Zusammenhang mit dieser Beglaubigung?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Soeben erhalte ich einen Zettel aus der Dokumentenabteilung, worin mir mitgeteilt wird, daß dem Gerichtshof das Originaldokument vorgelegt und deswegen die Beglaubigung nicht beigefügt worden ist, da gegenliegt diese Beglaubigung hier bei meinem Dokument bei. Ich bitte, dieses Versehen entschuldigen zu wollen. Die Beglaubigung wird Ihnen überreicht.


VORSITZENDER: Ach so – und durch diese Bescheinigung, die Sie haben, wird die Übersetzung ins Russische beglaubigt, die beiden Exemplare des Dokuments. Stimmt das?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich habe gestern selbst diese Dokumente geprüft, und hier ist es ebenfalls beglaubigt.


VORSITZENDER: Oberst Smirnow! Sie müssen diese Beglaubigung als Beweismittel vorlegen, um ganz klar zu machen, daß es wirklich dieses Dokument ist, das im Hauptquartier des SD in Mogilno gefunden worden ist. Das muß diesem Dokument beigefügt werden.

Hat dieses Exhibit eine Nummer bekommen? 522 nicht wahr?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ja, USSR-522, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: Wir werden also die Beglaubigung anheften, und dann werden wir es uns ansehen können.


[254] OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl, Herr Vorsitzender.

Ich habe keine weiteren Fragen an den Zeugen.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird sich jetzt vertagen.


[Pause von 10 Minuten.]


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Ich bitte um Erlaubnis bezüglich eines Punktes, auf den mich meine amerikanischen Kollegen aufmerksam gemacht haben, dem Zeugen noch eine Frage über das von mir bereits vorgelegte erste Dokument zu stellen.

VORSITZENDER: Was war das erste?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Dokument USSR-509, das Schema.


VORSITZENDER: Ja.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Danke sehr.

Sagen Sie, Zeuge, Sie bestreiten, daß der laut Schema dem Einsatzstab L angehörende Gengenbach ein Mitarbeiter des SD war?


[Dem Zeugen wird das Dokument überreicht.]


HOEPPNER: Gengenbach war Mitarbeiter des SD.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Er war also Mitglied des SD, ja?


HOEPPNER: Jawohl, er war Gruppenleiter, zum Schluß III A; er war mein unmittelbarer Vorgänger.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sagen Sie, sind Sie nicht sein unmittelbarer Stellvertreter geworden?


HOEPPNER: Ich war Nachfolger von Gengenbach, aber nicht Stellvertreter von Gengenbach, denn als ich in das Reichssicherheitshauptamt nach Berlin kam, war Gengenbach bereits tot. Im übrigen war Gengenbach in der damaligen Zeit noch nicht in Berlin, sondern, soweit ich mich heute aus späteren Erzählungen von ihm entsinnen kann, in München. Ich selbst habe Gengenbach erst im Kriege kennengelernt.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Auf jeden Fall haben Sie die Stelle im SD übernommen, die vorher Gengenbach innehatte.


HOEPPNER: Den Dienst, den Gengenbach dann später in Berlin übernommen hatte, habe ich dann von ihm übernommen. Er war Gruppenleiter III A, wie ich.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Danke schön. Herr Vorsitzender! Die Amerikanische Anklagebehörde fügt noch die Dokumente US-175 und US-174 hinzu. Darin wird in den unterstrichenen Stellen mitgeteilt, daß der Chef der Abteilung III A Gengenbach war.

Ich habe keine Fragen mehr, Herr Vorsitzender.


[255] VORSITZENDER: Ist die Rede Himmlers vom 15. März 1940 schon als Beweismittel vorgelegt worden?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Soviel mir bekannt ist, Herr Vorsitzender, nein. Auf jeden Fall kenne ich diese Rede nicht.


VORSITZENDER: Danke. Jetzt – Dr. Gawlik.


DR. GAWLIK: Herr Zeuge! Haben Sie noch das Dokument USSR-509?


HOEPPNER: Ich habe überhaupt kein Dokument mehr.


[Dem Zeugen wird das Dokument überreicht.]


DR. GAWLIK: Herr Zeuge! Sehen Sie sich bitte Blatt 1 an. Welches war die Aufgabe dieser Einsatzgruppen, die in der Tschechoslowakei eingesetzt werden sollten?

HOEPPNER: Das weiß ich nicht, da ich weder mit der Vorbereitung dieser Aufgaben...


DR. GAWLIK: Ich sagte Ihnen, sehen Sie sich Blatt 1 an.


HOEPPNER: »Sicherung des politischen Lebens, Sicherung der Volkswirtschaft« steht auf Blatt 1.


DR. GAWLIK: War dies eine völlig andere Aufgabe als die Aufgabe, die später im Jahre 1941 den Einsatzgruppen A, B, C, D im Osten erteilt worden ist?


HOEPPNER: Ich kenne die Einsatzaufgaben im Osten ebenso nicht genau, weil ich niemals im Einsatz gewesen bin. Aber soweit ich informiert bin, hatten die Einsatzgruppen im Osten bestimmt nichts mit der Sicherung der Volkswirtschaft zu tun gehabt. Die Einsatzgruppen im Osten hatten ja wohl die Aufgabe der Sicherung des rückwärtigen Heeresgebietes.


DR. GAWLIK: Sehen Sie sich bitte die Karte an, die Aufstellung dieser Einsatzgruppen.


HOEPPNER: Die handgeschriebene oder die gedruckte?


DR. GAWLIK: Die andere, die zweite. Können Sie an Hand dieser Karte die Frage beantworten, ob diese Einsatzgruppen zu der Organisation des SD gehörten?


HOEPPNER: Sie meinen die Karte, wo oben steht »Stab-SS-Gruppenführer Heydrich«?

DR. GAWLIK: Jawohl, diese Karte meine ich.


HOEPPNER: Nein, das war keine Organisation des Sicherheitsdienstes, sondern das war etwas völlig Neues oder ist etwas völlig Neues.


DR. GAWLIK: Gehörten die Aufgaben, die diese Einsatzgruppen hatten, diese Einsatzstäbe hatten, zu den Aufgaben des Sicherheitsdienstes?


[256] HOEPPNER: Ich kenne die Aufgaben nicht, die diese Einsatzstäbe damals bekommen haben. Auf jeden Fall, die Aufgabe auf Blatt 1, »Sicherung der Volkswirtschaft«, ist bestimmt keine Aufgabe des Sicherheitsdienstes, denn es ist keine nachrichtendienstliche Aufgabe, ebenso »Sicherung des politischen Lebens« ist keine nachrichtendienstliche Aufgabe.


DR. GAWLIK: Sind Teile der Organisation des SD bei diesen Einsatzgruppen verwendet worden? Können Sie an Hand dieser Karte die Frage beantworten?


HOEPPNER: Soweit aus der Karte ersichtlich ist, sind Teile der Organisation nicht verwendet worden, sondern lediglich einzelne Angehörige des Sicherheitsdienstes, genau so wie der Staatspolizei als einzelne. Es wird also ebenso gewesen sein wie später bei den Einsatzgruppen im Osten, daß man diese Angelegenheit mit der Einziehung zur Wehrmacht vergleichen kann.

DR. GAWLIK: Sind die Angehörigen... die einzelnen Angehörigen des Sicherheitsdienstes durch die Kommandierung zu den Einsatzstäben aus der Tätigkeit des Sicherheitsdienstes ausgeschieden?


HOEPPNER: Ja, selbstverständlich, denn sie haben ja dann eine völlig andere Tätigkeit bekommen. Ich kann auch hier wieder nur den Beamtenvergleich bringen: Wenn ein Richter zur Wehrmacht eingezogen wird, dann scheidet er für diese Zeit aus seiner Richteraufgabe aus.


DR. GAWLIK: Waren bei den Angehörigen des Sicherheitsdienstes, insbesondere bei den Angehörigen der nachgeordneten Dienststellen der Leitabschnitte der Außenstellen, allgemein der Einsatz dieser Einsatzstäbe, ihre Tätigkeit und ihre Aufgaben bekannt?


HOEPPNER: In keiner Weise.


DR. GAWLIK: Ich komme nunmehr zu dem zweiten Dokument. Es handelt sich um das Schreiben der Blockstelle Mogilno. (USSR-522.)


[Dem Zeugen wird das Dokument überreicht.]


DR. GAWLIK: Was war eine »Blockstelle«?

HOEPPNER: Im Aufbau des Sicherheitsdienstes gab es den Ausdruck »Blockstelle« an sich überhaupt nicht. Aber trotzdem ist möglich, daß Außenstellen sich nach unten noch weiter organisiert haben und diesen Ausdruck benutzt haben. Im allgemeinen nannte man das, was unter einer Außenstelle kam, »Beobachter«.


DR. GAWLIK: Wie war eine Außenstelle besetzt im allgemeinen?


HOEPPNER: Das war je nach dem Zeitraum und je nach der Bedeutung der Außenstelle ganz verschieden. Durchschnittlich war [257] es wohl so, daß etwa 1943/1944 in einer Außenstelle ein bis zwei hauptamtliche Personen waren und ein großes Netz von ehrenamtlichen Mitarbeitern, Vertrauensmännern, wobei der Außenstellenleiter selbst manchmal ehrenamtlich war, manchmal auch hauptamtlich.


DR. GAWLIK: Stand die Blockstelle über der Außenstelle, oder war das eine Dienststelle, die der Außenstelle nachgeordnet war?


HOEPPNER: Über der Außenstelle stand der Abschnitt, die Blockstelle also bestimmt nicht. Und nachgeordnet, sagte ich schon, daß die einzelnen Außenstellen da zum Teil Bezeichnungen gewählt haben, die organisatorisch nicht festgelegt waren. Organisatorisch festgelegt waren »Beobachter«.

DR. GAWLIK: Sind vom Amt III irgendwelche Anordnungen erteilt worden, wie sie in diesem Dokument niedergelegt worden sind?


HOEPPNER: Nein, unter gar keinen Umständen.


DR. GAWLIK: Handelt es sich hierbei somit um eine Eigenmächtigkeit des Außenstellenleiters in Mogilno?


HOEPPNER: Ein Außenstellenleiter ist...


DR. GAWLIK: Blockstellenleiter, Verzeihung?


HOEPPNER: Falls Himmler diese Rede gehalten hat, dann würde es sich um eine Eigenmächtigkeit handeln. Ich kann mir nur nicht vorstellen, daß Himmler sagt, daß er von allen seinen V-Männern irgend etwas erwartet, wenn er eine Rede an die Lagerkommandanten hält.


DR. GAWLIK: Ich spreche... Herr Zeuge, ich spreche nicht von Himmler, ich spreche von den Anweisungen, die der Leiter der Blockstelle gegeben hat.


HOEPPNER: Die Weisungen stellen aber die Rede Himmlers dar, oder meinen Sie die Weisungen in dem ersten Satz: »... auf Polen jetzt besonders Obacht zu geben«? Der Blockstellenleiter in Mogilno, der wird sich selbstverständlich genau so, wie er sich auf dem Lebensgebiet um die deutsche Bevölkerung gekümmert hat, auch um die polnische Bevölkerung gekümmert haben. Es interessierte ihn dann selbstverständlich, wie die allgemeine Stimmung und Haltung der Polen war. Und darüber ist auch an das Hauptamt berichtet worden, und zwar an die Gruppe III D.


DR. GAWLIK: Ich lege Ihnen dann das Dokument 3876-PS vor.


VORSITZENDER: Wie kommt es, daß dies im Kreuzverhör zur Sprache kommt?


DR. GAWLIK: Herr Vorsitzender! Ich habe noch einige wenige Fragen im Anschluß an die Fragen, die Herr Vorsitzender gestern [258] gestellt haben am Schlusse der Sitzung nur zum Punkte des Verteilers.


VORSITZENDER: Sie bringen hier einige Dokumente, die vorher noch nicht vorgelegt worden sind?


DR. GAWLIK: Doch, Herr Vorsitzender, das Dokument ist gestern von der Amerikanischen Anklagebehörde vorgelegt worden.


VORSITZENDER: Ja, es ist vorgelegt worden, entschuldigen Sie bitte.


HOEPPNER: Ich habe hier ein Dokument in englischem Text.


DR. GAWLIK: Sehen Sie sich bitte Blatt 45 an, und zwar den Verteiler. Gehörten zu den Einsatzgruppen A, B, C und D Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD?


HOEPPNER: Nein, das ist etwas Verschiedenes. Die Einsatzgruppen waren mobile Einheiten, die mit der Wehrmacht zusammen vorgegangen sind im rückwärtigen Heeresgebiet, und die Dienststellen der Befehlshaber waren Dienststellen bei der Zivilverwaltung. Also, wenn ein Gebiet unter Zivilverwaltung genommen wurde, dann wurde eine Befehlshaberdienststelle eingerichtet.


DR. GAWLIK: Wie waren die Einsatzgruppen gegliedert, die Einsatzgruppen A, B, C und D?


HOEPPNER: Sie waren untergegliedert nach Kommandos, nach Einsatzkommandos.


DR. GAWLIK: Welchen Namen hatten diese Einsatzkommandos?


HOEPPNER: Diese Einsatzkommandos hatten überhaupt keine Namen, sondern – wie ich gestern bereits sagte – waren diese Einsatzkommandos durchgezählt von 1 bis 10, soweit ich mich erinnern kann, es ist auch möglich bis 11 oder 12.


DR. GAWLIK: Jetzt sehen Sie sich bitte den Verteiler an. In dem Verteiler ist angegeben, daß an den Chef der Einsatzgruppen A, B, C und D Abschriften für die Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD übersandt worden sind.


HOEPPNER: Nein, das ist falsch übersetzt. Für die commanders, für die Kommandeure, nicht für die Befehlshaber. Das sind also die Kommandeure der Sicherheitspolizei und des SD von den Kommandos. Entschuldigung, die Kommandeure der Sicherheitspolizei und des SD, die unter den Befehlshabern der Sicherheitspolizei und des SD standen. Also, um es noch klarer auszudrücken: Ein Einsatzkommando wurde nicht von einem Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD geführt, sondern vom Kommandeur des Einsatzkommandos 1, 2, 3 und so weiter. In dem Gebiet, das der Zivilverwaltung unterstand, war es genau so wie etwa im besetzten [259] Frankreich. Da gab es Dienststellen der Kommandeure der Sicherheitspolizei und des SD. Das ist aber wieder etwas vollständig anderes als die Einsatzkommandos.


DR. GAWLIK: Ja, wer waren die vorgesetzten Dienststellen der Kommandeure?


HOEPPNER: Welcher Kommandeure?


DR. GAWLIK: Der Sicherheitspolizei und des SD.


HOEPPNER: Die Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD?


DR. GAWLIK: Wer war deren Vorgesetzter?


HOEPPNER: Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD in Berlin.


DR. GAWLIK: Wer war der Vorgesetzte der Einsatzgruppen A, B, C und D?


HOEPPNER: Das ist mit einem Wort nicht zu beantworten. Die Chefs der Einsatzgruppen hatten zwei Vorgesetzte, genau genommen. Sie waren einmal zugeteilt der betreffenden Heeresgruppe und hatten Weisungen vom Chef ihrer Heeresgruppe entgegenzunehmen. Sie bekamen auf der anderen Seite sachliche Weisungen vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD. Das ist ja eben gerade das, weshalb ich gestern sagte, daß es sich um Einrichtungen ganz eigener Art handelt.


DR. GAWLIK: Und jetzt frage ich Sie nochmals: Wenn die Kommandeure der Sicherheitspolizei und des SD nicht zu den Einsatzgruppen A, B, C und D gehörten, warum haben dann...


VORSITZENDER: Dr. Gawlik! Ist das nicht bereits ausführlich behandelt worden? Wir haben das Dokument vor uns, wir haben dem Zeugen eine Anzahl Fragen gestellt und haben Antworten erhalten. Und jetzt fragen Sie ihn wieder die gleichen Fragen.


DR. GAWLIK: Herr Vorsitzender! Ich habe nur eine Frage noch in Bezug auf die Abschriften.


VORSITZENDER: Stellen Sie also Ihre eine Frage.


DR. GAWLIK: [zum Zeugen gewandt] Warum haben die Chefs der Einsatzgruppen A, B, C und D Abschriften für die Kommandeure der Sicherheitspolizei und des SD erhalten, wenn das völlig verschiedene Organisationen waren?


HOEPPNER: Wahrscheinlich ist es so gewesen, daß es verschiedene Organisationen, aber in Einzelfällen die gleichen Personen waren. Oder aber – was ich annehme – es handelt sich hier um eine mißverständliche Ausdrucksweise. Ich habe gestern das deutsche Exemplar gehabt. Da waren auch verschiedene Worte für das Wort »commander« eingesetzt. Einmal war commander mit »Kommandeur« übersetzt, und in der nächsten Zeile bedeutete [260] commander »Befehlshaber«. Das sind völlig verschiedene Funktionen. Ich hatte gestern das deutsche Exemplar.


VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich zurückziehen.


[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]


Dr. Gawlik! Ihren nächsten Zeugen bitte.

DR. GAWLIK: Mit Erlaubnis des Gerichts rufe ich als nächsten Zeugen Dr. Rößner.


[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Zeuge! Wollen Sie Ihren vollen Namen angeben.

ZEUGE HANS RÖSSNER: Hans Rößner.


VORSITZENDER: Erheben Sie die rechte Hand und sprechen Sie mir die folgenden Eidesworte nach: »Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen und nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.«


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


VORSITZENDER: Sie können sich setzen.

DR. GAWLIK: Wann sind Sie geboren?


RÖSSNER: 1910 in Dresden.


DR. GAWLIK: Schildern Sie ganz kurz Ihren beruflichen Werdegang.


RÖSSNER: Nach dem üblichen Schulbesuch, Matura 1930. Dann Studium der deutschen Sprache und Literaturwissenschaft, deutsche Geschichte und evangelische Theologie. Ab 1936 wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bonn. 1939 bis 1940 Militärdienst. 1940 uk gestellt für die Universität Bonn und notdienstverpflichtet ins Reichssicherheitshauptamt, Amt III.


DR. GAWLIK: Seit wann sind Sie Parteigenosse?


RÖSSNER: Seit 1937.


DR. GAWLIK: Welche Dienststellung hatten Sie im Reichssicherheitshauptamt?


RÖSSNER: Ich war Referent, später Abteilungsleiter in der Gruppe III C, Amt III.


DR. GAWLIK: Sind Ihnen die Aufgaben, Methoden und Zielsetzungen der Gruppe III C genau bekannt?


RÖSSNER: Jawohl, die sind mir genau bekannt.


DR. GAWLIK: Warten Sie etwas mit der Antwort.

Sind Ihnen darüber hinaus auch die Aufgaben, Methoden und Zielsetzungen des Amtes III bekannt?


[261] RÖSSNER: Jawohl, auch die sind mir bekannt, da sie grundsätzlich dieselben waren, wie die der Gruppe III C.


DR. GAWLIK: Welches waren die Aufgaben und Ziele des Amtes III in der Zeit seit 1939?

RÖSSNER: Das Amt III war ein innerdeutscher Nachrichtendienst, es hatte sich seine Aufgabenziele weitgehend selbständig gestellt und arbeitete unabhängig auf den innerdeutschen Lebensgebieten, das heißt, es griff wichtige Fragen des innerdeutschen Lebensgebietes, das heißt, es griff wichtige Fragen des innerdeutschen Lebens auf den verschiedenen Gebieten, zum Beispiel Wirtschaft, Kultur, Verwaltung, Recht und andere nachrichtendienstlich auf und versuchte insbesondere, die kritischen Stimmen aus der Bevölkerung, Fehlentwicklungen und Fehlmaßnahmen nachrichtendienstlich zu sammeln und darüber zu berichten.


DR. GAWLIK: Geben Sie zur Verdeutlichung einige kurze Beispiele.


RÖSSNER: Vom Amt III wurde zum Beispiel wöchentlich, teilweise täglich, über die Meinung der Bevölkerung zur deutschen Propaganda kritisch und objektiv an die davon betroffenen Stellen berichtet.

Darüber hinaus hat auf einem anderen Gebiet das Amt III zum Beispiel 1943 durch sein Berichtsmaterial die Schließung der deutschen Hochschulen verhindert trotz des totalen Krieges.


DR. GAWLIK: Die Anklagebehörde hat vorgetragen – auf Seite 11 des englischen Trial-Briefes –, Amt III war mit polizeilichen Erhebungen auf allen deutschen Lebensgebieten beauftragt. Hatte das Amt III polizeiliche Erhebungen durchzuführen?


RÖSSNER: Das Amt III hat seit der Zeit seines Bestehens niemals eine polizeiliche Aufgabe gehabt.


DR. GAWLIK: Hatte der SD, Amt III, die praktische Aufgabe, unter grundsätzlicher Zielsetzung durch seine Nachrichtentätigkeit Auskünfte über tatsächliche und mögliche Gegner der Nazi-Führung zu erlangen? Dies bezieht sich auf Seite 17 des Trial-Briefes.


RÖSSNER: Nein, das Amt III war grundsätzlich kein Gegnernachrichtendienst, sondern ein Lebensgebietsnachrichtendienst.


DR. GAWLIK: Welches war der Zweck der Nachrichtentätigkeit und Berichterstattung des Amtes III? Wurde insbesondere der Zweck verfolgt, die Führer von Partei und Staat als Teilnehmer einer Verschwörung zu unterstützen oder an der Macht zu halten?


RÖSSNER: Nein. Das Amt III hat niemals eine solche Aufgabe gehabt und hat sich eine ähnliche Aufgabe auch nicht selbst gestellt. Die Aufgabe der Nachrichtentätigkeit des Amtes III bestand vielmehr darin, ein möglichst umfassendes und objektives Bild der[262] wichtigsten Lebensfragen aus den innerdeutschen Lebensgebieten zu entwickeln und dies berichtsmäßig ungeschminkt darzustellen.

DR. GAWLIK: Wußten die Angehörigen des Amtes III, daß die Führer von Partei und Staat Teilnehmer eines geheimen Planes mit dem Zweck der Begehung von Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit waren?


RÖSSNER: Nach meiner Kenntnis war den Angehörigen des Amtes III nichts davon bekannt; das gesamte Erfahrungsmaterial des SD, Amt III, sprach ebenfalls dagegen.


DR. GAWLIK: Können Sie diese Frage für die Angehörigen und ehrenamtlichen Mitarbeiter der nachgeordneten Dienststellen beantworten?


RÖSSNER: Jawohl.


DR. GAWLIK: Wußten die engsten Mitarbeiter um den Amtschef III etwas von einer derartigen Verschwörung?


RÖSSNER: Nein. Auch diesen engsten Mitarbeitern war nichts davon bekannt.


DR. GAWLIK: Worauf beruht Ihre Kenntnis für die Beantwortung der letzten Frage?


RÖSSNER: Ich habe sehr häufig an internen Gruppenleiterbesprechungen beim Amtschef III teilgenommen.


DR. GAWLIK: Waren die Aufgaben und Zielsetzungen des Inlandsnachrichtendienstes allen Mitarbeitern, auch denen der nachgeordneten Dienststellen, bekannt?


RÖSSNER: Jawohl. Die Aufgaben und Zielsetzungen waren auch den Mitarbeitern und ehrenamtlichen Mitarbeitern der nachgeordneten Dienststellen vollständig bekannt. Sie wurden in einzelnen Arbeitsbesprechungen, Vorträgen und Arbeitstagungen laufend bekanntgegeben.


DR. GAWLIK: Worauf beruht Ihre Kenntnis, auf Grund deren Sie meine letzte Frage beantwortet haben?


RÖSSNER: Aus zahlreichen einzelnen Arbeitsbesprechungen und aus der Teilnahme an sehr vielen Arbeitstagungen, wo ich Aufgaben und Ziele des Amtes III selbst bekanntgegeben habe.


DR. GAWLIK: Wurden in den Lageberichten Namen von Personen genannt?


RÖSSNER: Nein, üblicherweise nicht, da es dem SD nicht auf einzelne Namen von Personen ankam, sondern auf typische Beispiele zu Sachfragen aus den Lebensgebieten.


DR. GAWLIK: Wurde mit der Abgabe von Personal auskünften der Zweck verfolgt, Personen in einflußreiche Staatsstellungen zu bringen, die sich der Durchführung eines Planes zur Begehung von [263] Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen gegen den Frieden nicht widersetzen würden?


RÖSSNER: Nein. Das Amt III hat einen solchen Zweck nicht verfolgt. Zunächst waren die Personalauskünfte des SD grundsätzlich getrennt von den Lageberichten. Der SD, Amt III, gab darüber hinaus lediglich Personalauskünfte, hatte aber nicht die Erlaubnis, Personalgutachten zu geben. Das war allein Aufgabe der Hoheitsträger der Partei.


DR. GAWLIK: Welchen Zweck hatte die Abgabe von Personalauskünften durch den SD?


RÖSSNER: Die Personalauskunft des SD sollte eine Ergänzung zu den politischen und rein sachlichen Gutachten der verschiedenen Parteistellen und Fachressorts sein und ein möglichst umfassendes Gesamtbild der jeweiligen Persönlichkeit nach charakterlicher Eignung, fachlicher Leistungsfähigkeit, politischer Haltung und persönlicher Lebensführung geben, unabhängig von irgendwelchen Ressortgesichtspunkten oder machtpolitischen Interessen.


DR. GAWLIK: Von der Anklagebehörde wird die Aufgabe des SD wie folgt beschrieben: Die Aufgabe bestand darin, angemessene Schritte zur Vernichtung oder Unschädlichmachung der Opposition zu unternehmen. Entspricht dies der tatsächlichen Aufgabe ideologiemäßiger Zielsetzung des Amtes III in der Zeit seit 1939?


RÖSSNER: Nein, keineswegs. Ich habe vorhin bereits betont, daß das Amt III kein Gegnernachrichtendienst war.


DR. GAWLIK: Wann hat das Amt diese Aufgabe aufgegeben?


RÖSSNER: Diese Aufgabe ist von Amt III überhaupt nicht gestellt worden.


DR. GAWLIK: Es ist dann weiter von der Anklagebehörde vorgetragen worden, daß der SD ein ausgedehntes Spitzelnetz gehabt habe, daß er das deutsche Volk in seinem täglichen Leben, auf den Straßen, bei der Arbeit und selbst in den geheiligten Hallen der Kirche bespitzelt habe. Es ist dies Seite 66 des englischen Trial-Briefes. Hatte der SD ein derartig beschriebenes ausgedehntes Spitzelnetz?


RÖSSNER: Das Amt III hat während der ganzen Zeit seiner Existenz niemals auf den innerdeutschen Lebensgebieten mit Spitzeln oder gar einem Spitzelnetz gearbeitet. Ein solches Spitzelnetz hätte allen grundsätzlichen Zielsetzungen dieses innerdeutschen Nachrichtendienstes widersprochen.


DR. GAWLIK: Bediente sich der SD für seine Aufgabe nur hauptamtlicher Mitarbeiter?


RÖSSNER: Nein, die hauptamtlichen Mitarbeiter stellten bei weitem den kleineren Prozentsatz dar. Die Arbeit des Inland-SD [264] ruhte in ihrer ganzen Breite auf dem großen Stab der ehrenamtlichen Mitarbeiter aus allen Volksschichten und Berufskreisen.


DR. GAWLIK: Können Sie irgendwelche Zahlenangaben machen?


RÖSSNER: Eine absolute Zahlenangabe kann ich nicht machen. Wir haben aber in den letzten Jahren die ehrenamtlichen Mitarbeiter auf einige Zehntausend geschätzt, die auf völlig freiwilliger Basis und zum großen Teil aus eigener Initiative bei dem Inland-SD mitgearbeitet haben.


DR. GAWLIK: Nach welchen Gesichtspunkten wurden die Vertrauensmänner für die Nachrichtentätigkeit auf den innerdeutschen Lebensgebieten ausgewählt?


RÖSSNER: Ein solcher Vertrauensmann mußte die Gewähr dafür bieten, daß er ohne eigennützige oder selbstsüchtige Interessen klar und objektiv Auskunft über Fragen seines Berufsgebiets, über Fragen seines Bevölkerungskreises, in dem er lebte, oder über sonstige Sorgen und kritische Äußerungen der Bevölkerung, mit der er in Kontakt kam, geben konnte. Er mußte darüber hinaus ein charakterlich anständiger Mensch sein.


DR. GAWLIK: Mußten die Vertrauensmänner Mitglieder der Partei sein?


RÖSSNER: Nein, keineswegs, es war sogar erwünscht, einen möglichst großen Prozentsatz von Nichtparteigenossen unter diesen Vertrauensmännern des SD zu haben, um ein vollständiges und innerlich unabhängiges Bild der Gesamtlage auf den innerdeutschen Lebensgebieten von diesen Vertrauensmännern erlangen zu können.


DR. GAWLIK: Mußten die Vertrauensmänner Mitglied der SS sein?


RÖSSNER: Nein. Der Prozentsatz an Mitgliedern der SS unter den Vertrauensmännern war nach meiner Schätzung noch wesentlich geringer als der der Parteigenossen.


DR. GAWLIK: Welches waren die Aufgaben der Vertrauensmänner?


RÖSSNER: Die Aufgaben waren verschieden. Wir haben im Amt III Vertrauensmänner gehabt, die allgemein Auskunft geben sollten über Stimmung, Haltung und Meinung der Bevölkerung zu den vordringlichen Fragen etwa im Verlaufe der Kriegsjahre. Wir haben dann einen anderen Typ von Vertrauensmännern gehabt, die insbesondere Auskunft geben sollten über ihre Berufssorgen und über Fragen der Fachgebiete, zu denen sie sachlich Stellung nehmen konnten und in die sie sachlich Einblick hatten.


DR. GAWLIK: Welches war die Aufgabe der SD-Arbeitskreise?


RÖSSNER: In den sogenannten SD-Arbeitskreisen waren in loser Form die Vertrauensmänner aller nachgeordneten Dienststellen zu [265] Aussprachen zusammengefaßt. In diesen Arbeitskreisen wurde grundsätzlich mit rückhaltloser Offenheit die Meinung zu Fachfragen, zu Maßnahmen der Partei, zu Maßnahmen von Staatsstellen geäußert, darüber gesprochen, um diese kritischen Äußerungen irgendwie sachlich einzufassen und dann an das Amt III in Berlin zusammenzufassen. Hauptsächliche Voraussetzung war unbedingte Objektivität und rückhaltlose Offenheit und Kritik.


DR. GAWLIK: Arbeiteten die Vertrauensmänner oder die Arbeitskreise unter einem besonderen Deckmantel? Diese Frage bezieht sich auf den Trial-Brief, Seite 16.


RÖSSNER: Mir ist nicht ganz klar, was unter dem Ausdruck »Deckmantel« gemeint ist. Ich darf darauf folgendes antworten: Persönlich haben diese Vertrauensmänner nie unter einem besonderen Deckmantel, das heißt unter besonderer persönlicher Geheimhaltung gearbeitet, und auch diese Arbeitskreise, von denen ich eben sprach, hatten keine besonderen Auflagen einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Sie waren zumeist etwa an einer Universität als solche öffentlich bekannt.


DR. GAWLIK: Gab es neben den verpflichteten V-Männern auch noch andere Mitarbeiter des SD?


RÖSSNER: Jawohl, und zwar in den letzten Jahren unserer Arbeit in stets wachsender Anzahl, und zwar waren das Vertreter der verschiedensten Berufe und Volkskreise, die aus eigener Initiative mit irgendeiner Sorge, einer kritischen Meinungsäußerung oder einem positiven Vorschlag zum SD kamen, um auf einer persönlichen Vertrauensgrundlage diese ihre Sorge beim SD abladen zu können.


DR. GAWLIK: Ich lege Ihnen nunmehr die Anklagedokumente 1650-PS, D-569 und 1514-PS vor. Es handelt sich um den »Kugel«-Erlaß, die Behandlung sowjetischer Kriegsgefangener und die Überstellung Kriegsgefangener an die Gestapo. Sie beziehen sich auf den Anklagepunkt VI c gegen den SD. War für die Durchführung dieser Erlasse der SD Amt III zuständig?


RÖSSNER: Nein, der SD war nicht zuständig zu der Zeit, weil Amt III seit seiner Gründung keinerlei Exekutive gehabt hat.


DR. GAWLIK: Können Sie für die einzelnen Dokumente eine weitere Begründung geben?


RÖSSNER: Die Dokumente beziehen sich samt und sonders auf die Geheime Staatspolizei. In dem einen Dokument wird lediglich der Amtschef III nachrichtlich erwähnt. Das Dokument der Wehrmacht bezieht sich ebenfalls auf die Geheime Staatspolizei.


DR. GAWLIK: Ist der SD, der Inlandsnachrichtendienst, zur Durchführung dieser Erlasse verwendet worden?


[266] RÖSSNER: Nein, auch dies hätte grundsätzlich seiner Aufgabenstellung widersprochen.


DR. GAWLIK: Hat der SD, der Inlandsnachrichtendienst, bei der Deportation von Staatsangehörigen der besetzten Gebiete zur Zwangsarbeit mitgewirkt?


RÖSSNER: Nein. Auch dies war eine Exekutivaufgabe, für die der SD, Amt III, nicht zuständig war.


DR. GAWLIK: Hatte der SD eine Strafgewalt über Zwangsarbeiter? Diese Frage bezieht sich auf Seite 1941 des englischen Protokolls. (Band IV, Seite 297 der deutschen Ausgabe.)


RÖSSNER: Nein, denn auch dies wäre eine Exekutivaufgabe gewesen.


DR. GAWLIK: Hat der SD durch seine Berichterstattung zur Deportation beigetragen?


RÖSSNER: Nein, ganz im Gegenteil; das Amt III hat mehrfach auf die negativen Auswirkungen solcher Maßnahmen hingewiesen.


DR. GAWLIK: Hat der SD über die ins Reich verbrachten Zwangsarbeiter eine Kontrolle ausgeübt?


RÖSSNER: Nein, auch eine solche Kontrollaufgabe wäre eine Exekutivaufgabe gewesen, die das Amt III nicht hatte.


DR. GAWLIK: Ich lege Ihnen nunmehr das Dokument 205-PS vor. Es handelt sich um ein Merkblatt über die allgemeinen Grundsätze für die Behandlung der im Reich tätigen Ausländer. War der SD an diesem Merkblatt beteiligt?


RÖSSNER: Jawohl. Nach meiner Kenntnis war der SD Amt III an der Abfassung dieses Merkblattes beteiligt. Er hat für die Formulierung zur positiven Behandlung der ausländischen Arbeiter sein Erfahrungsmaterial zur Verfügung gestellt. Dieses Erfahrungsmaterial, das in diesem Merkblatt mitverwendet worden ist, entsprach im übrigen der grundsätzlichen Auffassung des Inland-SD über die Behandlung völkischer Fragen im europäischen Raum überhaupt.


DR. GAWLIK: Worauf beruht Ihre Kenntnis über die Abfassung dieses Merkblattes?


RÖSSNER: Das Material stammt teilweise aus der Gruppe III C, in der ich selbst Abteilungsleiter war.


DR. GAWLIK: Hatte der SD, Amt III, ein Beschlagnahmerecht? Diese Frage bezieht sich auf den Anklagepunkt VI k des Trial-Briefes.


RÖSSNER: Nein. Der SD hatte kein Beschlagnahmerecht, weil auch dies eine Exekutivaufgabe gewesen wäre.


[267] DR. GAWLIK: Nahm der SD an der Beschlagnahme und der Aufteilung von öffentlichem und privatem Besitzteil, SD-Inlandsnachrichtendienst?


RÖSSNER: Nein.


DR. GAWLIK: Auf Seite 51 des Trial-Briefes heißt es unter Bezugnahme auf das Dokument 071-PS: »Im Zusammenhang mit der geplanten Beschlagnahme wissenschaftlicher, religiöser und Kunstarchive kam es zu einer Vereinbarung zwischen Rosenberg und Heydrich, auf Grund deren der SD und Rosenberg bei der Konfiszierung von privaten und öffentlichen Sammlungen eng zusammenarbeiten sollte.« Hat eine derartige enge Zusammenarbeit zwischen dem SD und dem Stab des Angeklagten Rosenberg, seiner Dienststelle oder einem seiner Beauftragten stattgefunden?


RÖSSNER: Nein. Es handelt sich bei der Formulierung in diesem Dokument offenbar wieder um die übliche Sprachverwechslung zwischen Sicherheitspolizei und SD. Eine solche Zusammenarbeit, wenn sie bestanden hätte, müßte mir bekanntgewesen sein, da die Gruppe III C dafür zuständig gewesen wäre.


[Der Vorsitzende gibt ein Zeichen.]


DR. GAWLIK: Herr Vorsitzender! Ich komme nunmehr zu meinem letzten Punkt. Soll ich noch beginnen?

VORSITZENDER: Haben Sie noch viele Fragen zu stellen? Es sieht so aus, als ob Sie noch viele Fragen hätten, und wir werden uns daher wohl vertagen.


DR. GAWLIK: Es sind noch 34 Fragen.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 20, S. 234-269.
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