Vormittagssitzung.

[251] DR. SAUTER: Herr Präsident! Am vorigen Samstag, als ich durch Krankheit am Erscheinen verhindert war, ist die Frage aufgeworfen worden, in welcher Reihenfolge die Verteidigung für den Angeklagten Dr. Funk und Dr. Schacht durchgeführt werden solle, und Herr Präsident haben damals den Wunsch ausgesprochen, daß ich meine Stellungnahme hierzu möglichst bald dem Gerichtshof mitteile. Ich habe nun mit meinem Mandanten und mit dem Verteidiger des Dr. Schacht die Frage besprochen, und ich bin damit einverstanden und schlage vor, daß die Verteidigung zunächst für den Angeklagten Dr. Schacht durchgeführt werden soll, und daß die Verteidigung für den Angeklagten Funk aus Zweckmäßigkeitsgründen erst nach der Beweisführung für den Angeklagten Schacht erfolgen soll. Das wollte ich Ihnen mitteilen, Herr Präsident, damit der Gerichtshof darüber im Bilde ist. Danke schön!

VORSITZENDER: Ja, gewiß.


MR. DODD: Hoher Gerichtshof! Ich möchte den Gerichtshof von der Tatsache in Kenntnis setzen, daß wir uns mit Dr. Thoma über eine Reihe von Fragen im Hinblick auf die Dokumente für den Angeklagten Rosenberg geeinigt haben. Verschiedene Angelegenheiten jedoch, bei denen wir keine Übereinstimmung erzielen konnten, werden eine Behandlung vor dem Gerichtshof erforderlich machen. Wir sind nun, wie ich gestern schon sagte, bereit, zu den Anträgen Dr. Schachts Stellung zu nehmen.


VORSITZENDER: Gut, wir werden eine Zeit dafür bestimmen.

Ich erteile jetzt Dr. Kauffmann das Wort.


DR. KAUFFMANN: Herr Präsident! Ich beginne nun die Verteidigung in der Beweisführung im Falle des Angeklagten Kaltenbrunner. Ich brauche nicht zu betonen, wie außergewöhnlich schwierig diese Verteidigung ist, mit Rücksicht auf die ungewöhnliche Schwere der gegen ihn erhobenen Anklage. Ich denke mir die Beweisführung so, daß ich mit Genehmigung des Gerichtshofs aus dem kurzen Dokumentenbuch vorher zwei kleine Dokumente verlese, daß ich dann mit Erlaubnis des Gerichtshofs den Angeklagten Kaltenbrunner auf den Zeugenstand rufe, und daß ich alsdann ein oder zwei Zeugen vernehme.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist damit einverstanden; ich möchte Sie jedoch darauf aufmerksam machen...:


[Störung im Übertragungssystem.]


Sie haben früher um die Erlaubnis gebeten, die [251] von der Anklagebehörde vorgeladenen Zeugen Ohlendorf, Schellenberg, Wisliceny und Höllriegel ins Kreuzverhör nehmen zu dürfen. Daraufhin hat der Gerichtshof angeordnet, daß diese Zeugen zum Kreuzverhör wieder vorgeladen werden können, daß sie jedoch vor den von Ihnen genannten Zeugen vernommen werden sollen. Darum möchte der Gerichtshof jetzt wissen, ob Sie irgendeinen dieser Zeugen zum Kreuzverhör rufen wollen.


DR. KAUFFMANN: Nein, Herr Präsident, ich werde weder Ohlendorf, Wisliceny, Höllriegel noch Schellenberg rufen.


VORSITZENDER: Gut!


DR. KAUFFMANN: Darf ich nun diese beiden Dokumente verlesen? Es ist zunächst die eidesstattliche Bekundung des Zeugen Dr. Mildner im Dokumentenbuch. Ich bitte hiervon Kenntnis zu nehmen; die Bezeichnung ist Kr. 1. Ich verlese nun:

»Eidesstattliche Versicherung.

Ich, der Unterzeichnete, Dr. Mildner, zur Zeit in Nürnberg in Haft, versichere an Eides Statt und zum Zwecke der Vorlage bei dem Nürnberger Internationalen Militärgerichtshof, auf die Fragen des Rechtsanwalts Dr. Kauffmann folgendes:

1. Frage: Machen Sie Angaben zu Ihrer Person.

Antwort: Ich bin rund 10 Jahre mit Aufgaben der Geheimen Staatspolizei betraut gewesen. Von 1938 bis 1945 unterstand ich dem Amt IV, das ist Geheime Staatspolizei des Reichssicherheitshauptamtes Berlin. Im Reichssicherheitshauptamt Berlin selbst war ich nur zirka 3 Monate, nämlich vom März bis Juni 1944. Im übrigen war ich meistens Leiter von Provinzialaußenstellen der Geheimen Staatspolizei.

2. Frage: Was können Sie zur Persönlichkeit Kaltenbrunners sagen?

Antwort: Aus eigener Erkenntnis kann ich folgendes bestätigen: Ich kenne den Angeklagten Kaltenbrunner persönlich; er war in seinem Privatleben ein untadeliger Mann. Nach meinem Dafürhalten geschah seine Berufung vom Höheren SS- und Polizeiführer zum Chef der Sicherheitspolizei und des SD, weil Himmler nach dem Tode seines Hauptrivalen Heydrich im Juni 1942 keinen Mann mehr neben oder unter sich duldete, der ihn in seiner Stellung hätte in Gefahr bringen können. Für Himmler war der Angeklagte Kaltenbrunner zweifellos der Ungefährlichste. Kaltenbrunner hatte keinen Ehrgeiz, durch besondere Taten sich Geltung zu verschaffen und eventuell Himmler zu verdrängen. Von Machthunger konnte bei ihm keine Rede sein. Es ist falsch, ihn als den ›kleinen Himmler‹ zu bezeichnen.

[252] 3. Frage: Welche Stellung nahm Kaltenbrunner zu dem Amt IV (Geheime Staatspolizei) ein?

Antwort: Mir ist zwar keine ausdrückliche Beschränkung in der Zuständigkeit des Angeklagten Kaltenbrunner hinsichtlich der dem Reichssicherheitshauptamt unterstehenden Ämter bekannt; andererseits kann ich sagen, daß der Amtschef IV, Müller, auf Grund seiner langen Erfahrung selbständig handelte und niemandem, also auch nicht einmal den Amtschefs der übrigen Ämter des Reichssicherheitshauptamtes, Einblick in seine Aufgaben und Methoden seines Amtes IV gewährte. Er hatte ja die unmittelbare Deckung durch Himmler.

4. Frage: Haben Sie jemals Exekutivbefehle Kaltenbrunners gesehen?

Antwort: Ich habe niemals einen Originalbefehl, also etwa handschriftlich unterzeichnet, des Angeklagten Kaltenbrunner gesehen. Ich weiß wohl, daß Schutzhaftbefehle Faksimile-Unterschriften trugen oder die Unterschrift in Maschinenschrift. Es war dies bereits eine aus der Zeit Heydrichs herrührende Gewohnheit.

5. Frage: Lagen die Exekutionsbefehle in der Hand Kaltenbrunners oder Himmlers? Wer war für die Errichtung und Führung der Konzentrationslager verantwortlich?

Antwort: Ich weiß, daß die Exekutionsbefehle in der Hand Himmlers lagen. Meines Wissens konnten ohne seine Genehmigung andere Organe des Reichssicherheitshauptamtes keine solchen Befehle erlassen. Ich weiß ferner, daß die Konzentrationslager einem besonderen Hauptamt, nämlich dem SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt unterstanden, das von Pohl geleitet wurde. Mit dem Reichssicherheitshauptamt haben die Konzentrationslager nichts zu tun gehabt. Das gilt für die gesamte Verwaltung, Verpflegung, Behandlung, Lagerordnung et cetera. Der Inspekteur der Konzentrationslager war Glücks. Der Dienstweg war also: Himmler, Pohl, Glücks, Lagerkommandant.

6. Frage: Hat Kaltenbrunner befohlen, irgendwelche Konzentrationslager zu evakuieren?

Antwort: Mir ist nicht bekannt, daß der Angeklagte Kaltenbrunner irgendwelche Befehle bezüglich der Räumung der Konzentrationslager erteilt hätte.

7. Frage: Hat Kaltenbrunner den Befehl erteilt, alle dänischen Bürger jüdischen Glaubens zu verhaften und in das Konzentrationslager Theresienstadt zu bringen?

[253] Antwort: Nein. Ich kann diese Frage deshalb genau beantworten, weil ich selbst im September 1943 als Angehöriger der Gestapo mit dieser Sache in Dänemark beschäftigt war. Der Befehlshaber der Sipo und SD hatte im September 1943 den Befehl erhalten, alle dänischen Juden zu verhaften und nach Theresienstadt zu befördern. Ich flog nach Berlin, um die Rückgängigmachung die ses Befehls durchzusetzen. Kurze Zeit darauf traf in Dänemark ein Befehl Himmlers ein, wonach die Judenaktion durchzuführen sei. Kaltenbrunner hat also den Befehl nicht erteilt. Ich habe mit ihm nicht gesprochen, er war auch überhaupt nicht in Berlin anwesend.

Gelesen und für richtig befunden,

Nürnberg, 29. März 1946.

gez.: Dr. Mildner.«

Dann folgt die Beglaubigung.

Die nächste eidesstattliche Versicherung stammt von Dr. Höttl.

MR. DODD: Hoher Gerichtshof! Wir stehen vor einem neuen Problem. Ich glaube nicht, daß eine solche Frage schon vorher aufgetaucht ist. Die Anklagevertretung hat einen Gegenfragebogen für diesen Dr. Mildner vorgelegt. Wir sind uns über das weitere Verfahren nicht schlüssig. Sollen wir unseren Gegenfragebogen jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen?

VORSITZENDER: Ich denke, Sie sollten ihn jetzt verlesen.


MR. DODD: Gut!


DR. KAUFFMANN: Herr Präsident! Ich darf noch etwas dazu sagen. Ich höre erstmals, daß auch Fragen von der Anklagebehörde gestellt wurden und diese Fragen von demselben Zeugen beantwortet sind. Ich glaube, das ist der erste Fall in dieser Beziehung, der dem Gerichtshof vorgetragen wurde.

Wäre es nicht angemessen gewesen, mir auch die Antwort zur Kenntnis zu geben, nachdem ich meine eidesstattliche Versicherung der Anklagebehörde lange Zeit vorher zur Verfügung gestellt habe?


VORSITZENDER: Gewiß, es sollte so sein. Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß sie sofort nach Eintreffen an Sie hätte weitergeleitet werden sollen.


DR. KAUFFMANN: Soll die Antwort dennoch vorgelesen werden? Ich möchte an sich formell dagegen Einspruch einlegen und bitte den Gerichtshof um eine Entscheidung.


VORSITZENDER: Herr Dodd, warum wurde die Antwort Dr. Kauffmann nicht vorgelegt?


MR. DODD: Dieser Gegenfragebogen wurde erst gestern aufgenommen, und das Material ist erst heute früh fertiggestellt worden. Wir bedauern das. Wenn er fertig gewesen wäre, dann [254] würde er ihm sofort zugeleitet worden sein, und wir haben natürlich nichts dagegen einzuwenden, wenn ihm nun zur Einsichtnahme etwas Zeit zur Verfügung gestellt wird.


VORSITZENDER: Dr. Kauffmann! Unter diesen Umständen werden wir das Verlesen dieser Gegenfra gebogen verschieben, damit Sie Einsicht nehmen können. Wenn Sie es für richtig halten, können Sie gegen irgendeine Frage oder Antwort Einspruch erheben, und wir werden die Angelegenheit dann einer Prüfung unterziehen.


DR. KAUFFMANN: Danke schön! Darf ich nunmehr das zweite und letzte Dokument verlesen?

»Eidesstattliche Versicherung.

Ich, der Unterzeichnete, Dr. Wilhelm Höttl, erkläre auf die an mich gestellten Fragen des Rechtsanwalts Dr. Kauffmann zwecks Vorlage beim Internationalen Militärgerichtshof folgendes an Eides Statt:«


VORSITZENDER: Können Sie die Nummer dieses Dokuments nennen?

DR. KAUFFMANN: Ja, Kr. Nummer 2.

»1. Frage: Machen Sie nähere Angaben zu Ihrer Person. Wie war Ihre dienstliche Stellung im SD? Woher kannten Sie Kaltenbrunner?

Antwort: Ich bin am 19. März 1915 in Wien geboren; von Beruf Historiker. Meine Beschäftigung bis zum deutschen Zusammenbruch war die eines Referenten im Amt VI (Nachrichtendienst Ausland) des Reichssicherheitshauptamtes. Nach dem Anschluß Österreichs im Jahre 1938 ging ich freiwillig zum SD. Von der Nationalen Katholischen Jugendbewegung kommend, stellte ich mir das Ziel, einen maßvollen politischen Kurs für meine Heimat durchzusetzen.

Kaltenbrunner lernte ich im Jahre 1938 kennen; er kannte meine vorgenannte Zielsetzung.

Im Jahre 1941 wurde ich auf persönliche Anweisung Heydrichs wegen ›konfessioneller Gebundenheit und mangelnder politischer und weltanschaulicher Verläßlichkeit‹ vor das SS- und Polizeigericht gestellt und mußte als einfacher Soldat einrücken. Nach Heydrichs Tod wurde ich begnadigt und anfangs 1943 von dem Amtschef VI des Reichssicherheitshauptamtes, Schellenberg, zu dessen Amt kommandiert. Ich hatte hier die Leitung des Vatikanreferats, sowie einiger Länderreferate auf dem Balkan.

Mit der Ernennung Kaltenbrunners zum Chef des Reichssicherheitshauptamtes anfangs 1943 kam ich mit ihm laufend in dienstliche Berührung, zumal er bemüht war, die Gruppe [255] der Österreicher im Reichssicherheitshauptamt näher an sich zu ziehen.

2. Frage: Geben Sie eine Schätzung der Zahlenverhältnisse innerhalb der Zentrale des Reichssicherheitshauptamtes in Berlin an.

Antwort: Bei der Zentrale in Berlin hatte das Amt IV (Gestapo) ungefähr 1500 Angehörige; das Amt V (Kriminalpolizei) 1200, die Ämter III und VI (Nachrichtendienst Inland und Nachrichtendienst Ausland) je 3- bis 400.

3. Frage: Was versteht man unter SD und welches waren seine Aufgaben?

Antwort: Heydrich organisierte im Jahre 1932 den sogenannten Sicherheitsdienst (genannt SD). Seine Aufgabe war, die oberste deutsche Führung sowie die einzelnen Reichsressorts über die Vorgänge im gesamten In- und Ausland zu unterrichten.

Der SD war ein reiner Nachrichtenapparat und hatte keinerlei Exekutive. Zu den sogenannten Einsatzkommandos im Osten waren lediglich einzelne Personen, die dem SD angehörten, abkommandiert, die damit eine Exekutive übernahmen und für diese Zeit aus dem SD ausschieden. Einsatzgruppen sind Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD« – Verzeihung, ich habe mich versprochen – »Einsatzgruppen und Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD gab es bis zuletzt; auch in Afrika, sogar 1944 noch in Ungarn und in der Slowakei. Diese Kommandos hatten mit Exekutionen nichts zu tun. Ihre Aufgaben waren inzwischen allgemein sicherheitspolizeilicher Natur geworden. Die Exekutionen wurden meines Wissens nur in Rußland durchgeführt, und zwar auf Grund des sogenannten Kommissar-Befehls von Hitler. Ob diese Kommandos seit der Ernennung Kaltenbrunners zum Chef des Reichssicherheitshauptamtes ihre Tätigkeit eingestellt haben oder noch fortsetzten, weiß ich nicht.

4. Frage: Ist Ihnen die Judenvernichtungsaktion Eichmanns bekannt?

Antwort: Genaueres über die Aktion Eichmanns ist mir erst seit Ende August 1944 bekannt. Damals machte Eichmann nur persönlich nähere Angaben darüber. Eichmann erklärte unter anderem, daß die ganze Aktion ein besonderes Reichsgeheimnis und nur ganz wenigen Menschen bekannt sei.

Die Zahl der Angehörigen dieses Kommandos liegt nach meinem Dafürhalten insgesamt kaum über 100 Personen.

[256] 5. Frage: Was wissen Sie über die Beziehungen Eichmanns zu Kaltenbrunner?

Antwort: Das dienstliche Verhältnis der beiden kenne ich nicht. Doch dürfte Eichmann keinen unmittelbaren dienstlichen Kontakt mit Kaltenbrunner gehabt haben. Er bat mich mehrfach, ihm bei Kaltenbrunner eine Unterredung zu verschaffen, Kaltenbrunner lehnte dies stets ab.

6. Frage: Welches war das Verhältnis Kaltenbrunners zu dem Chef der Geheimen Staatspolizei Müller?

Antwort: Über ihr dienstliches Verhältnis kann ich keine näheren Angaben machen Es steht aber fest, daß Müller durchaus selbständig handelte. Er hatte seit vielen Jahren auf dem Gebiet der Geheimen Staatspolizei große Erfahrung. Er stand bei Himmler in Ansehen. Kaltenbrunner schätzte ihn nicht. Kaltenbrunner hatte weder fachliche Vorbildung für polizeiliche Fragen noch überhaupt Interesse hierfür. Sein Hauptaugenmerk und sein volles Interesse fand jedoch der Nachrichtendienst, insbesondere soweit er das Ausland betrat.

7. Frage: Wem unterstanden die Konzentrationslager?

Antwort: Die Konzentrationslager unterstanden ausschließlich dem Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS, also nicht dem Reichssicherheitshauptamt und deshalb nicht Kaltenbrunner. Dieser hatte also auf diesem Gebiet keine Befehlsgewalt oder Zuständigkeit. Die in den Konzentrationslagern vorgekommenen Grausamkeiten billigte Kaltenbrunner, wie ich ihn menschlich einschätze, bestimmt nicht. Ob er diese gekannt hat, weiß ich nicht.

8. Frage: Hat Kaltenbrunner einen Befehl erteilt oder weitergeleitet, wonach notgelandete Feindflieger bei einer Lynchjustiz seitens der Bevölkerung keinen Schutz erhalten sollten?

Antwort: Nein, ich habe derartiges von Kaltenbrunner niemals gehört, obwohl ich mit ihm sehr häufig zusammen war. Nach meiner Erinnerung hat aber Himmler einen solchen Befehl erteilt.

9. Frage: Hat Kaltenbrunner Befehle erteilt, Juden zu töten?

Antwort: Nein, er hat derartige Befehle nicht erteilt und konnte auch meines Erachtens derartige Befehle von sich aus nicht geben. In dieser Frage, das heißt der physischen Vernichtung des europäischen Judentums, stand er meiner Meinung nach im Gegensatz zu Hitler und Himmler.

10. Frage: Welche Kirchenpolitik betrieb Kaltenbrunner?

Antwort: Als Vatikanreferent hatte ich öfter Gelegenheit, mit ihm dienstlich hierüber zu sprechen. Meinem Vorschlag, [257] im Frühjahr 1943 bei Hitler eine Änderung der Kirchenpolitik herbeizuführen, um auf dieser Basis den Vatikan für eine Friedensvermittlung zu gewinnen, trat er sofort bei. Bei Hitler hatte Kaltenbrunner keinen Erfolg, da Himmler stärkstens gegen ihn Stellung nahm. Den gleichen Mißerfolg hatte der Deutsche Botschafter beim Heiligen Stuhl, mit dem ich die Sache abgesprochen hatte, Freiherr von Weizsäcker, den Bormann deshalb sogar beaufsichtigen ließ.

11. Frage: Hat Kaltenbrunner in die Außenpolitik im Sinne der Befriedung eingegriffen?

Antwort: Ja, in der Ungarnfrage zum Beispiel ist es ihm gelungen, im März 1944, als die deutschen Truppen Ungarn besetzten, Hitler zur Mäßigung zu bewegen und den geplanten Einmarsch rumänischer und slowakischer Verbände zu verhindern. Dank seiner Unterstützung gelang es mir, eine geplante Ungarische Nationalsozialistische Regierung noch ein halbes Jahr zu verhindern.«


[Pause von 10 Minuten.]


VORSITZENDER: Dr. Kauffmann! Wollen Sie jetzt den Angeklagten in den Zeugenstand rufen?

DR. KAUFFMANN: Herr Vorsitzender! Es ist mir ein kleines Versehen unterlaufen. Ich habe die Seite 5 meines Dokumentenbuches nicht verlesen. Das ist Frage 12 und 13 des Affidavits, die ich versehentlich nicht verlesen habe. Ich bitte, das zu entschuldigen und mir zu gestatten, daß ich das noch nachhole.


VORSITZENDER: Ja!


DR. KAUFFMANN: Auf Seite 5 fahre ich dann fort:

»Kaltenbrunner wollte das alte Österreich-Ungarn auf föderativer Grundlage wieder erstehen lassen.

Seit 1943 hatte ich Kaltenbrunner gegenüber die Auffassung vertreten, daß Deutschland versuchen müsse, den Krieg durch einen Frieden um jeden Preis zu beendigen. Ich hatte ihn über meine Verbindung zu einer amerikanischen Stelle in Lissabon orientiert. Ich habe auch Kaltenbrunner darüber orientiert, daß ich über die österreichische Widerstandsbewegung einen neuerlichen Kontakt mit einer amerikanischen Stelle im neutralen Ausland aufgenommen hatte. Er erklärte sich auch bereit, mit mir in die Schweiz zu fahren und persönlich die Verhandlungen mit einem amerikanischen Beauftragten aufzunehmen, um dadurch weiteres sinnloses Blutvergießen zu vermeiden.

[258] 12. Frage: Wissen Sie, daß Kaltenbrunner den Kommandanten des Konzentrationslagers Mauthausen angewiesen hat, das Lager den heranrückenden Truppen zu übergeben?

Antwort: Es ist richtig, daß Kaltenbrunner einen derartigen Befehl gegeben hat. Er hat ihn in mei ner Anwesenheit zur Weiterleitung an den Lagerkommandanten diktiert.

13. Frage: Können Sie kurz etwas über die Persönlichkeit Kaltenbrunners sagen?

Antwort: Kaltenbrunner war ein völlig anderer Mensch als Himmler oder Heydrich. Zu beiden stand er deshalb in starker innerer Opposition. Seine Berufung zum Chef des RSHA erfolgte meines Erachtens, weil Himmler nicht mehr Gefahr lauten wollte, einen Rivalen zu haben, wie es Heydrich war. Als ›kleiner Himmler‹ würde man ihn falsch charakterisieren. Er hat nach meiner Auffassung das große Amt des Reichssicherheitshauptamtes nie völlig beherrscht und sich mangels Interesse für polizeiliche und exekutive Aufgaben weitaus stärker mit dem Nachrichtendienst und der Beeinflussung der gesamten Politik beschäftigt. Dies betrachtete er als seine eigentliche Domäne.«

Dann folgt Unterschrift, Datum und Beglaubigung.

VORSITZENDER: Haben Sie noch weitere Dokumente?

DR. KAUFFMANN: Nein.


VORSITZENDER: Wollen Sie jetzt den Angeklagten rufen?


DR. KAUFFMANN: Ja!


[Der Zeuge Ernst Kaltenbrunner betritt den

Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Wollen Sie mir bitte Ihren vollen Namen nennen.

ERNST KALTENBRUNNER: Ernst Kaltenbrunner.


VORSITZENDER: Sprechen Sie mir diesen Eid nach: Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde, so wahr mir Gott helfe.


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


Sie können sich setzen.

DR. KAUFFMANN: Sie waren in den beiden letzten Jahren des Krieges, seit 1943, Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes und Chef des Reichssicherheitshauptamtes, des RSHA.

Sie sind sich darüber klar, daß Sie unter ganz besonders schwerer Anklage stehen. Die Anklagebehörde wirft Ihnen vor Verbrechen gegen den Frieden und Ihre intellektuelle Täterschaft oder Teilnahme wegen der Verbrechen gegen das Kriegsrecht und gegen die[259] Humanität, und schließlich verknüpft die Anklage Ihren Namen mit dem Terror der Gestapo und den Grausamkeiten der Konzentrationslager.

Ich frage Sie nunmehr: Übernehmen Sie im Rahmen dieser großaufgezeigten und Ihnen bekannten Anklagepunkte die Verantwortung?


KALTENBRUNNER: Ich möchte in erster Linie dem Gerichtshof erklären, daß ich mir der Schwere der gegen mich erhobenen Anwürfe voll bewußt bin. Ich weiß, daß sich der Haß einer Welt gegen mich stellt, der ich – zumal ein Himmler, ein Müller, ein Pohl nicht mehr leben – hier allein der Welt und dem Gerichtshof Antwort zu stehen habe.

Ich bin mir bewußt, daß ich die Wahrheit hier auszusprechen habe, um den Gerichtshof und die Welt in die Lage zu versetzen, Vorgänge im Deutschen Reich in diesem Krieg restlos zu erkennen, zu erfassen und gerecht zu beurteilen.

Ich bin im Jahre 1943, also zwei Jahre vor Schluß, am Ende dieses Krieges in ein Amt berufen worden, worüber ich im einzelnen später Aufklärung geben darf. Ich möchte aber gleich zu Anfang erklären, daß ich die Verantwortung für alles, was seit meiner Ernennung zum Chef des Reichssicherheitshauptamtes im Rahmen dieses Amtes an Unrecht begangen wurde, und soweit es unter meiner tatsächlichen Leitung geschah, ich also von den Vorgängen wußte oder wissen mußte, die Verantwortung übernehme.

Ich bitte nun, meinem Verteidiger zu gestatten, an mich zur Führung meines Gedankenganges Fragen zu stellen.


DR. KAUFFMANN: Geben Sie kurz Ihren Werdegang bis zum Eintritt in das öffentliche Leben, in die österreichische Politik, also etwa bis zum Jahre 1934 in großen Umrissen, bitte.


KALTENBRUNNER: Ich bin 1903 geboren, mein Vater und Großvater sind geachtete Rechtsanwälte gewesen. Im übrigen stamme ich von Bauern und von Sensenschmieden ab. Meine Mutter, aus einfachen Verhältnissen hervorgegangen, war adoptiert vom Belgischen Gesandten in Rumänien und lebte dort 25 Jahre. Meine Kindheit, am Lande verbracht, hat mich in einer fürsorglichen Familie einerseits der besten Erziehung, andererseits dem volksverbundenen Leben nahegebracht. Ich habe die Mittelschule besucht, Realgymnasium, Matura, und habe im Jahre 1921 die Hochschule in Gras bezogen. Ich studierte zuerst chemisch-technische Wissenschaften an der Technischen Hochschule und später, da mein Vater aus dem Kriege schwerkrank zurückgekommen war, und ich allenfalls seine Rechtsanwaltpraxis übernehmen sollte, Rechtswissenschaften. Ich habe dieses Studium mit dem Grade eines Doktors der Rechts- und Staatswissenschaften im Jahre 1926 beendet. Ich [260] hatte eine schwierige Zeit durchzumachen. Ich mußte mir mein Studium, mein Leben selbst verdienen, war Werkstu dent – ich habe zwei Jahre als Kohlenarbeiter in der Nachtschicht gearbeitet – und habe, ich danke dies meinem Schicksal, so gut wie selten jemand den deutschen Arbeiter kennengelernt.


DR. KAUFFMANN: Etwas abkürzen, bitte. Kommen Sie möglichst bald auf die Zeit nach 1934 zurück.


KALTENBRUNNER: Ich habe nach der Hochschule durch sieben oder acht Jahre die Praxis als Rechtsanwaltanwärter nach österreichischem Gesetz zu vollenden gehabt, war ein Jahr bei Gericht als Praktikant tätig, die übrige Zeit in Salzburg und Linz bei Anwälten.


DR. KAUFFMANN: Ich unterbreche Sie einen Moment mit einer Frage. Ist es richtig, daß Sie 1932 Mitglied der Partei geworden sind?


KALTENBRUNNER: Ich bin 1932 Mitglied der Partei geworden, nachdem ich vorher einige Jahre der überparteilichen Heimatschutzbewegung in Österreich angehört habe.


DR. KAUFFMANN: Sind Sie im selben Jahre 1932 der SS als Mitglied beigetreten?


KALTENBRUNNER: Ich glaube, es war Ende 1932, könnte auch Anfang 1933 gewesen sein.


DR. KAUFFMANN: Ist es richtig, daß Sie dann noch vor dem Jahre 1933, wie die Anklage behauptet, Gauredner und Rechtsberater eines SS-Abschnittes gewesen sind?


KALTENBRUNNER: Diese Behauptung ist aufklärungsbedürftig. Ich habe wohl im Gau Oberösterreich, meiner eigenen Heimat, in nationalsozialistischen Versammlungen gesprochen, in erster Linie, oder ich möchte sagen, ausschließlich im Dienste der Anschlußbewegung. Rechtsberater war ich so wie jeder andere Rechtsanwalt jeder Partei, der in der damaligen wirtschaftlichen Notzeit sich bereit erklärt hatte, am Ende des Tages einige Stunden den Mittellosen, in diesem Falle Nationalsozialisten, Rechtsauskunft zu erteilen und ihnen unentgeltlich Rechtsberatung zu geben.


DR. KAUFFMANN: Ist es richtig, daß Sie später im Jahre 1934 von der Dollfuß-Regierung festgenommen und mit anderen fühlenden Nationalsozialisten in das Konzentrationslager Kaisersteinbruch verbracht wurden? Was war hier die Veranlassung?


KALTENBRUNNER: Das ist richtig. Ich glaube hierzu die damalige politische Situation in Österreich kurz schildern zu müssen:

An der Regierung befand sich eine Gruppe von Männern, die nur geringen Rückhalt im Volke hatten. Es waren zwei verschieden große Gruppen, die nicht an der Regierung beteiligt waren. In die erste Linie fällt die linksgerichtete Gruppe, die Sozialdemokratie[261] und der Austro-Marxismus, und in zweiter Linie die damals sehr kleine Gruppe des Nationalsozialismus. Die Regierung hat damals nicht nur Nationalsozialisten, sondern ebenso Sozialdemokraten und Kommunisten in ihre Anhaltelager gesteckt, um jeden politischen Unfrieden durch Versammlungen oder Kundgebungen auszuschalten.

Unter den damals verhafteten vielleicht 1800 Nationalsozialisten befand auch ich mich.


DR. KAUFFMANN: Hatten Sie dann einen weiteren Konflikt bekommen und wurden Sie schließlich wegen eines Verfahrens wegen Geheimbündelei verurteilt und dann aus der Haft, in die Sie vorher gebracht wurden, entlassen? Geben Sie mit wenigen Sätzen die Veranlassung zu dieser Aktion an.


KALTENBRUNNER: Das war bedeutend später. Ich bin im Mai 1935 festgenommen worden. Ich muß vorausschicken, daß sich inzwischen in Österreich der Putschversuch der Nationalsozialisten im Juli 1934 ereignet hatte. Dieser Putschversuch, der auch unglücklicherweise den Mord an Dollfuß mit eingeschlossen hatte, ist niedergeschlagen worden und mit strengsten Verfahren gegen eine Unzahl von Nationalsozialisten gerächt worden. Eine besonders harte Maßnahme bestand darin, daß viele Tausende von Nationalsozialisten ihres Berufes verlustig erklärt wurden, und es bestand die Notwendigkeit, eine Befriedung, ich möchte sagen, eine Milderung der Grundsätze der Regierung herbeizuführen. Dies geschah in erster Linie durch zwei Männer: Langot, dem damaligen Hauptstellvertreter in Oberösterreich, und einen Bauern und Ingenieur, Reinthaller. Diese Befriedungsaktion begann Ende 1934, September oder Oktober, und ich wurde zu dieser Befriedungsaktion eingeladen.


DR. KAUFFMANN: Kommen Sie nun möglichst zu der Zeit von 1938.


KALTENBRUNNER: Ich war bei diesem Putschversuch vom Juli 1934 vollkommen unbelastet, und deshalb bin ich zu dieser Befriedungsaktion aufgefordert worden. Im Rahmen dieser Aktion hat die Regierung selbst verlangt, daß Männer Verbindung zur Parteileitung aufrechterhalten sollten, das heißt zu der SA, SS, zu allen Organisationen der damals verbotenen Bewegung und so weiter. Mit Wissen und Willen der Regierung und der zuständigen Polizeidienststellen habe ich die Verbindung zur SS aufgenommen.

Im Mai 1935 wurde ich unter dem Verdacht der illegalen Verbindung zur SS, mich hochverräterisch zu betätigen, festgenommen. Ich bin ein halbes Jahr lang in Untersuchungshaft gewesen und vom Militärgerichtshof in Wels angeklagt worden wegen Hochverrats, aber von diesem Verbrechen freigesprochen worden, weil die Regierung selbst eingestanden hat, daß sie mit ihrem Wissen mir diesen Auftrag gestattet hatte. Es blieb daher eine nebensächliche [262] Verurteilung wegen Geheimbündelei übrig, die aber durch die Untersuchungshaft verbüßt gewesen ist.


DR. KAUFFMANN: Welches war Ihr Anteil an dem Umbruch in Österreich, der im März 1938 vollzogen wurde, und welches war der Anteil der SS?


KALTENBRUNNER: Kurz nach der in der Befriedungsaktion Reinthaller-Langot ausgeübten Tätigkeit habe ich Fühlung bekommen mit Kreisen erstens der Anschlußverbände und zweitens mit jenen Kreisen, die sich zum Ziel gesetzt hatten, in einer revolutionären Bewegung und Entwicklung die Zustände in Österreich einer friedlichen Bereinigung zuzuführen und andererseits den Anschlußgedanken vorwärts zu treiben und die Regierung selbst dafür zu gewinnen.

Ich habe im Jahre 1937 und 1938 versucht, in ein engeres persönliches Verhältnis zum späteren Minister Seyß-Inquart zu kommen und habe seine politische Linie mir vollkommen zu eigen gemacht.


DR. KAUFFMANN: Sind Sie der Auffassung, daß die Volksabstimmung in Österreich im April 1938 dem Willen des Volkes entsprach, oder nicht?


KALTENBRUNNER: Die Volksabstimmung vom 10. April 1938 hat vollkommen dem Willen der österreichischen Bevölkerung entsprochen. Ihr Ergebnis von 99,73 Prozent für den Anschluß an das Deutsche Reich war unbedingt echt.


DR. KAUFFMANN: Wurden Sie dann anläßlich des Anschlusses zum SS-Brigadeführer und Führer eines SS-Abschnittes befördert?


KALTENBRUNNER: Ja; aber ich möchte vorerst zum Anschluß noch folgendes ergänzen:

Die Darstellung und die Meinung der Anklage ist vollkommen falsch, wenn sie glaubt, daß der Nationalsozialismus in Österreich zur damaligen Zeit irgendeinen Vergleich mit der Entwicklung, die inzwischen im Deutschen Reich stattgefunden hatte, zu ertragen habe. Der Weg der österreichischen Nationalsozialisten war vielmehr ein ganz anderer. Der Ausgangspunkt war die abnorme Wirtschaftsnot in Österreich, darüber hinweg die Anschlußbewegung und, als ihr Verwirklicher, der Nationalsozialismus. Dieser Weg von Wirtschaftsnot über Anschlußbewegung zum Nationalsozialismus war die Linie fast aller Nationalsozialisten und keineswegs die Ideologie des damaligen Parteiprogramms.

Ich glaube, daß dies vorausgesetzt werden muß, und ich glaube auch, vorausschicken zu müssen, daß die Anschlußbewegung in Österreich eine volksgetragene gewesen ist; die Abstimmung in den einzelnen Ländern, wie Tirol und Salzburg, die schon in früheren [263] Jahren, ich glaube im Jahr 1925 bis 1928, ein mehr als 90 prozentiges Ergebnis für den Anschluß hatte, hätte hier berücksichtigt werden müssen.

Noch im Jahre 1928 haben der Nationalrat Österreichs und der österreichische Bundesrat die Unterschrift unter den Beschluß des Nationalrates vom Jahre 1918 gesetzt, der beinhaltet hat, daß sich beide Körperschaften an das Reich anzuschließen beschlossen haben und von diesem Entschluß nicht abgehen wollten.


VORSITZENDER: Dr. Kauffmann! Ich glaube, es ist nicht nötig, die Gründe, die für den Anschluß gesprochen haben, so eingehend darzustellen.

Wollen Sie bitte versuchen, den Zeugen zu veranlassen, sich kurz zu fassen und den wesentlichen Zeitpunkt zu behandeln?


DR. KAUFFMANN: Ich dachte, der Angeklagte wird verantwortlich gemacht für seine Beihilfe zum Umbruch. Deswegen wollte ich wenigstens einige Sätze darüber dem Gerichtshof vortragen lassen; aber ich bin jetzt bereit, auf ein anderes Gebiet überzugehen.


VORSITZENDER: Der Zeuge hat Zahlen einzelner Volksabstimmungen lange vor dem Anschluß angegeben, die völlig unerheblich zu sein scheinen.


DR. KAUFFMANN: Sie wurden dann im September 1938 zum SS-Gruppenführer befördert. Ist das richtig?


KALTENBRUNNER: Ja, ich habe nach dem erfolgten Anschluß die Führung der Allgemeinen SS in Österreich in Form des SS-Oberabschnittes Donau übernommen. Damals war ich zum Brigadeführer ernannt worden, ohne die Vorstufen der einzelnen Führerschaften genau durchschritten zu haben und, im September dürfte es gewesen sein, bin ich Gruppenführer geworden in Angleichung des Dienstgrades zu allen übrigen Oberabschnittsführern des gesamten Reiches.


DR. KAUFFMANN: Darf ich Sie dann weiter fragen über Ihre Entwicklung innerhalb der SS? Wurden Sie im Jahre 1941 zum Höheren SS- und Polizeiführer in Österreich ernannt?


KALTENBRUNNER: Ich bin im März 1938 Mitglied der österreichischen Landesregierung geworden, und zwar hatte ich die Funktion des Staatssekretärs für das Sicherheitswesen in Österreich zu übernehmen, welches dem Innenministerium unterstellt gewesen ist. Diese österreichische Landesregierung ist im Jahre 1941 aufgelöst worden, das heißt, sie hat ihre Tätigkeit zugunsten im Reich gehandhabter Verwaltungsformen eingestellt. Daher ist das Staatssekretariat für das Sicherheitswesen ebenfalls aufgelöst worden und, um mich etatmäßig anzugleichen, bin ich persönlich [264] besoldungsmäßig zum Höheren SS- und Polizeiführer, glaube ich, ab Juli 1941 ernannt worden.


DR. KAUFFMANN: Und Sie wurden dann am 30. Januar 1943 zum Chef der Sicherheitspolizei und des SD, des sogenannten Reichssicherheitshauptamtes, ernannt? Wie kam es zu dieser Ernennung, hatten Sie Beziehungen zu Himmler, was wurde anläßlich Ihrer Ernennung zwischen Ihnen und Himmler besprochen?


KALTENBRUNNER: Die Tätigkeit vom Jahre 1941 bis 1943, zwei Jahre, muß ich hier ganz kurz beschreiben, um verständlich zu machen, warum ich nach Berlin berufen worden bin.

Die Anklage wirft mir vor, ich hätte in Österreich bereits die Sicherheitspolizei geführt. In dieser Richtung irrt die Anklage.

Die Staatspolizei und die Kriminalpolizei sowie auch der Sicherheitsdienst in Österreich wurden reichszentral aus Berlin geführt und waren der Zuständigkeit des damaligen verantwortlichen Ministers Seyß-Inquart und seines Stellvertreters, Kaltenbrunner, restlos entzogen. Meine Tätigkeit als Höherer SS- und Polizeiführer hat sich, zum Unterschied dieser Tätigkeit derselben Männer im Reich, daher in Österreich auf rein repräsentative oder Führungsaufgaben der Allgemeinen SS beschränkt, eine Tätigkeit, die keineswegs ausfüllend gewesen ist.

Ich habe daher in diesen zwei Jahren meinen politischen Arbeitsabsichten entsprochen und habe aus Österreich heraus nach dem Südosten einen ziemlich umfangreichen politischen Nachrichtendienst entwickelt. Ich habe dies deshalb getan, weil ich in erster Linie bedauert habe, daß sich das Reich des politischen und wirtschaftlichen, vor allem aber auch des gesamten traditionellen Reservoirs, das Österreich für das Reich hätte darstellen können, nicht bedient hatte, und weil das Reich in einer Kurzsichtigkeit sondergleichen auf die ungeheuren Mittleraufgaben Österreichs nach dem Südosten nicht zurückgegriffen hatte. Solcher Art ist es gekommen, daß meine Berichte zunehmendes Interesse in Berlin gefunden haben; und als Hitler ununterbrochen Himmler Vorwürfe machte, daß er mit seinem Nachrichtendienst, den er unter Heydrich im Reich geführt hat, ihm keine ausreichenden politischen Berichtsergebnisse zukommen lasse, hat sich Himmler acht Monate nach dem Tode Heydrichs gezwungen gesehen, sich nach einem Manne umzusehen, der ihn von diesen Vorwürfen Hitlers, keinen nennenswerten Nachrichtendienst zu besitzen, befreite.


DR. KAUFFMANN: Was haben Sie nun besprochen mit Himmler?


KALTENBRUNNER: Er hat mich im Dezember 1942 nach Berchtesgaden bestellt, wo er damals seßhaft gewesen ist, weil in der Nähe, auf dem Obersalzberg, sich das Führerhauptquartier [265] befand. Er erzählte mir zuerst diese Vorwürfe Hitlers und verlangte von mir die Schaffung eines reichszentralen Nachrichtendienstes, worüber wir uns ausführlich und unter Bezugnahme auf meine Berichterstattung in früheren Jahren unterhalten haben. Er meinte damals, daß es am richtigsten wäre, ich übernehme das Reichssicherheitshauptamt als Übergangsbasis für die Errichtung eines solchen Nachrichtendienstes. Ich lehnte dies ab, und zwar mit der ausführlichen Begründung, daß ich in Österreich eine beobachtende und kritische Haltung gegenüber der Gesamtentwicklung, namentlich der innenpolitischen Entwicklung im Reiche, eingehalten habe. Ich habe Himmler eingehend erklärt, wodurch der Deutsche in Österreich enttäuscht sei, und worin ich Gefahren erblicke, daß eine Reichsmüdigkeit des Österreichers, der noch vier Jahre vorher begeistert sich dem Reiche zugewandt hatte, vorliege. Ich habe...

DR. KAUFFMANN: Einen Augenblick, wenn ich Sie unterbreche; es ist ja richtig, daß Sie zum Chef des Reichssicherheitshauptamtes ernannt wurden. Wollen Sie damit sagen, daß Sie die Exekutive nicht mit übernommen haben?


KALTENBRUNNER: Ich komme gleich dazu. Ich muß jetzt diese erste Besprechung mit Himmler schildern, die zweite fand zwei Wochen später statt. Bei dieser habe ich dann diesen Befehl bekommen, den ersten meine ich.

Ich will aber gleich hier feststellen, und das zieht sich wie ein roter Faden durch meine Gesamttätigkeit bis zum Schlußteil des Krieges, daß ich schon damals Himmler erklärt habe, in welchen wesentlichen Punkten ich mich im Unterschied zum Nationalsozialismus, zur Innenpolitik des Reiches, zur Außenpolitik, zur Ideologie und zu den Rechtsbrüchen im Staate selbst stelle. Ich habe ihm ausdrücklich erklärt, daß die Verwaltung im Reich zu zentralistisch sei, daß Österreich an diesem Zentralismus heftigste Kritik übe, schon deshalb, weil ein gewisser Föderalismus ja den anderen Ländern, zum Beispiel Bayern, zugebilligt war. Ich habe ihm vorgehalten, daß die Schaffung eines neuen deutschen Strafrechts in der beschrittenen Form falsch sei, das deutsche Strafrecht sei ein kasuistisches Recht. Das österreichische Strafrecht mit fast hundertjähriger Geltungsdauer sei das besterprobte und auch im Ausland anerkannt. Ich erklärte ihm, daß in Österreich der Begriff einer Schutzhaft, der Begriff eines KZ-Lagers nicht gutgeheißen werde, sondern, daß in Österreich jeder Mensch unbedingt sein Recht vom Gericht gesprochen haben will. Ich erklärte ihm, daß sich der Antisemitismus in Österreich in einer grundsätzlich anderen Form sowohl entwickelt habe als auch gehandhabt werden wolle Niemand in Österreich hat daran gedacht, sich über die Grenze des Antisemitismus, wie er im Parteiprogramm vorgeschrieben gewesen [266] ist, hinauszubegeben. In Österreich hat auch kaum ein Verständnis dafür geherrscht, daß durch die Nürnberger Gesetzgebung über diesen Rahmen des Parteiprogramms in dieser Frage hinausgegangen werde. In Österreich hatte bereits seit 1934 eine vollkommen friedliche und sachliche Abwanderungstendenz der Juden Platz gegriffen.

Es war jede persönliche und physische Verfolgung von Juden vollkommen überflüssig. Ich verweise auf ein Dokument, welches hier in irgendeinem Gerichtsakt liegt, aus dem klar hervorgeht, und zwar aus einem Bericht des Polizeipräsidiums in Wien vom, ich glaube, Dezember 1939, in welchem ziffernmäßig dargetan wird, daß von 1934 bis 1939 von, ich glaube, insgesamt 200000 Juden mehr als die Hälfte abgewandert waren ins Ausland. Über Solche Probleme habe ich damals gesprochen und damals Himmler er klärt, daß ich, wie er selbst bestens wisse, eine Vorbildung auf polizeilichem Gebiet nicht nur nicht besitze, sondern meine ganze bisherige Tätigkeit eine politisch-nachrichtendienstliche gewesen sei, und ich daher in der Übernahme des Reichssicherheitshauptamtes mit Exekutivämtern, wie es die Geheime Staatspolizei und Kriminalpolizei seien, nicht nur nichts zu tun haben wolle, sondern meine Aufgabe, zu der er mich berufe, nämlich Aufbau und Ausbau eines Nachrichtendienstes, behindert werde. Ich erklärte ihm auch, daß zwischen mir und Heydrich nicht nur persönliche stärkste Differenzen bestünden, sowie auch sachliche Unterschiede in der Richtung, daß Heydrich ein Fachmann auf polizeilichem Gebiet war, und ich es nicht bin, sondern auch, daß die Gesamtpolitik, mit welcher er und Heydrich das Reich schon bisher in Mißkredit gebracht hätten, nicht auf mich übergehen könnte. Dazu sei mir mein Name, meine Ehre und meine Familie zu heilig.

Er beruhigte mich in der Richtung, daß er sagte, »Sie wissen doch, daß Heydrich im Juni 1942 ermordet wurde, und daß ich nun selbst seit seinem Tode«, es waren das damals sechs oder sieben Monate, »sein gesamtes Amt führe. Dabei soll es auch insofern bleiben, daß ich«, nämlich Himmler, »die Exekutivämter weiterhin selbst führe. Ich habe dazu die eingearbeiteten alten Fachleute Müller und Nebe. Sie haben sich darum nicht zu kümmern. Sie nehmen sich die nachrichtendienstlichen Ämter III und VI als Übergangsbasis für Ihren Nachrichtendienst«. Ich sagte ihm damals, daß auf einem SD allein ein Nachrichtendienst nicht aufgebaut werden könne. Ein Nachrichtendienst, der bisher so engstirnig, wie ihn Heydrich besorgt hatte, immer mehr zur Exekutive gedrängt worden ist, ist von vornherein zur Nachrichtenschöpfung ungeeignet.

Ein Nachrichtendienst müsse zweitens kleiner sein, und vor allem halte ich es für einen Wahnsinn, daß eine Trennung zwischen politischem und militärischem Nachrichtendienst bestehe. Kein Land [267] auf der ganzen Erde, außer Deutschland und Frankreich, habe sich die Zweiteilung eines Nachrichtendienstes zu eigen gemacht. Ich verlangte daher, daß er zuerst einmal einen Führerbefehl erwirke, auf Grund dessen das Nachrichtenwesen der Wehrmacht, welches im Amte OKW-Abwehr verankert gewesen ist, vereinheitlicht werde mit dem SD und mit einem personell bestens gesichteten und gesiebten neu zu gewinnenden Personenapparat...


DR. KAUFFMANN: Ich unterbreche Sie für einen Augenblick. Sagen Sie mir in einem Satz: Ist dann diese Vereinigung, von der Sie gesprochen haben, zustandegekommen?


KALTENBRUNNER: Jawohl.


DR. KAUFFMANN: In dem Amt VI?


KALTENBRUNNER: Jawohl, die Vereinigung ist mit Befehl Hitlers vom 14. oder 15. Februar 1944 eingetreten.


DR. KAUFFMANN: Nun frage ich Sie, nach dem was Sie soeben ausgeführt haben, sind Sie von Himmler befreit worden von der Exekutive? Ist diese Befreiung von der Exekutive nun auch innerhalb des Reichssicherheitshauptamtes Ihren Amtschefs und so weiter bekanntgemacht worden? Ist diese Herausnahme der Exekutive irgendwie nach außen in Erscheinung getreten und eventuell in welcher Weise?


KALTENBRUNNER: Ich bin nach der Besprechung mit Himmler im Dezember 1942 von ihm verabschiedet worden, weil ich es auch nicht übernehmen wollte, das Reichssicherheitshauptamt unter den Bedingungen zu nehmen, die er mir angeboten hatte: nämlich Führung der Exekutivämter wie bisher durch ihn selbst. Er war auf mich so sehr böse, daß er mir nicht die Hand gegeben hat und mich seinen Unwillen durch andere Dinge noch in den nächsten Wochen fühlen ließ. Ich bin dann Mitte Jänner, 16. oder 18. Jänner, telegraphisch in das Hauptquartier, das sich inzwischen nach Ostpreußen begeben hatte, bestellt worden, und habe angenommen, daß so, wie ich ihn darum gebeten habe, nun mir eine Frontverwendung gegeben werde. Ich bin mit vollkommen ausgerüstetem Frontgepäck in das Hauptquartier gefahren, in der Meinung, ich hätte endlich das, was meine Brüder und meine übrige männliche Verwandtschaft damals getan hatte, auch für mich zu erwarten. Es war nicht so, sondern er erklärte mir: »Ich habe mit dem Führer gesprochen, er hält die Zentralisierung und Neuschaffung eines Nachrichtenwesens für richtig. Er wird auch die diesbezüglichen Verhandlungen mit der Wehrmacht einleiten, und Sie werden diesen Meldedienst zu organisieren und auszubauen haben. Es bleibt dabei, daß ich mit Müller und Nebe die Exekutivämter unmittelbar selbst führe.« Wenn Sie mich nun fragen, ob eine solche Abgrenzung nach außen sofort in Erscheinung treten mußte, so muß ich dazu sagen, sie ist nicht verkündet worden. Weshalb formell [268] die Anklage im Recht sei, wenn sie mir vorwirft: »Ja, du hast ja nach außen keinen Trennungsstrich gemacht.« Ich kann dazu nur das eine sagen, daß ich mich auf die Worte meines damaligen Vorgesetzten verlassen zu können glaubte. Er hat es mir auch in Gegenwart von Nebe und Müller erklärt und hat ihnen beiden persönlich befohlen gehabt, unmittelbar mit ihm zu verkehren und unmittelbar wie bisher, seit dem Tode Heydrichs acht Monate hindurch, an ihn unmittelbar zu berichten und von ihm unmittelbar die Befehle zu erreichen.

Ich erkläre hier ausdrücklich, daß mir die Sonderaufgaben, die Heydrich zum Beispiel hatte, wie der Auftrag hinsichtlich der Judenendlösung, im damaligen Zeitpunkt nicht nur nicht bekanntgewesen sind, sondern von mir auch nicht übernommen wurden. Ich war nominell Chef des Reichssicherheitshauptamtes. Als dieser habe ich als meinen unmittelbaren Aufgabenkreis, wie gesagt, den Nachrichtendienst und die Schaffung dieses neuen Meldedienstes angesehen. Diese Führung der Staatspolizei und Kriminalpolizei erfolgte durch Himmler, wie ich erst viel später feststellen konnte, vielfach im Namen des Chefs des Reichssicherheitshauptamtes, also mit meinem Namen, ohne daß ich diese Befehle im Zeitpunkt ihrer Ausgabe gekannt oder gesehen hätte.

Die Chefs des Geheimen Staatspolizeiamtes und des Kriminalpolizeiamtes führten diese Befehle Himmlers also manchmal in der Weise durch, daß sie auch meinen Namen als Chef Reichssicherheitshauptamt zeichneten, und, wie ich ja später vielleicht noch im einzelnen darstellen muß, Gepflogenheiten übernahmen, die zur Zeit Heydrichs bestanden haben, der die gesamte Exekutive unter sich vereinigt hatte und diesbezügliche Vollmachten an Müller und Nebe delegieren konnte. Ich hatte aber diese Vollmachten von Anfang an nie und konnte daher auch niemals Teilvollmachten delegieren. Ich muß hier vielleicht die Erklärung meiner Verantwortlichkeit in dem Punkte also ergänzen, indem ich erklären muß, daß ich vielleicht nicht ausreichend Obsorge dafür habe walten lassen, daß klargestellt worden wäre, es hat keinerlei Befehl der Staatspolizei oder Kriminalpolizei meinen Namen zu tragen. Daß ich mich darum zu wenig gekümmert habe, ist ein Verschulden Himmlers, wohl aber auch ein Verschulden meinerseits.


DR. KAUFFMANN: Ich verweise Sie auf eine Aussage, die der Amtschef III, Ohlendorf, am 3. Januar 1946 in diesem Gericht gemacht hat. Ich halte Ihnen kurz diese Aussage vor, und Sie wollen sich dazu erklären.

Die Aussage betrifft die Frage der Exekutiv-Vollmacht. Zeuge Ohlendort sagte auf meine Frage: »Wenn Sie die Frage stellen, ob Kaltenbrunner exekutive Handlungen veranlassen konnte, so muß ich dies mit Ja beantworten. Wenn Sie weiterhin Müller und [269] Himmler unter Ausschaltung von Kaltenbrunner nennen, so muß ich darauf hinweisen, daß nach der Konstruktion des Reichssicherheitshauptamtes Müller der Untergebene von Kaltenbrunner war, und daher auch Befehle von Himmler an Müller Befehle an Kaltenbrunner waren und Müller verpflichtet war, Kaltenbrunner zu unterrichten.«

Er sagt dann: »Ich kann sagen, daß mir absolut bekannt ist, daß – ein Ausdruck, der oft gefallen ist – ›bis zur letzten Waschfrau‹ Himmler sich persönlich die Entscheidung vorbehielt. Ob Kaltenbrunner keinerlei Macht in dieser Beziehung gehabt hat, kann ich nicht behaupten.«

Ich frage Sie nun, ist die Aussage des Zeugen Ohlendorf in den wesentlichen Punkten richtig?


KALTENBRUNNER: Sie ist aufklärungsbedürftig. Er hat insofern recht, als sich in der Konstruktion, oder besser gesagt an der Organisation des Reichssicherheitshauptamtes nichts geändert hatte seit der Zeit Heydrichs. Also konnte er ohne weiteres einen Dienstweg Himmler-Kaltenbrunner-Müller annehmen. Dies ist aber in den Besprechungen, das heißt in den Befehlsausgaben von Himmler ausdrücklich ausgeschlossen worden. Und zu der anderen Bemerkung: Himmler hätte bis zur letzten Waschfrau sich die Entscheidung vorbehalten, so zeigt dies, daß praktisch der Zustand eingetreten war, daß, anders als zur Zeit Heydrichs, sich das geändert hatte, daß das Mittelstück zwischen Himmler und Müller, das war ich, nicht in Tätigkeit gesetzt wurde; daß also nunmehr die unmittelbare Befehlsgebung Himmlers an Müller bestand.


DR. KAUFFMANN: Ich bespreche nun einzeln die von der Anklagebehörde gemachten Vorwürfe, und ich lege Ihnen zunächst ein Dokument vor, zu dem Sie sich erklären wollen. Es ist Dokument L-38, US-517. Es wird jetzt Kr. 3. Es handelt sich um den gegen Kaltenbrunner erhobenen Vorwurf...


VORSITZENDER: Hat dieses Dokument nicht schon eine Beweisstücknummer, Dr. Kauffmann? Sie wollen ihm doch nicht eine neue Beweisstücknummer geben?


DR. KAUFFMANN: Sehr gut! Wenn es nicht erforderlich ist, verzichte ich gern darauf.


[Zum Zeugen gewandt:]


Es ist hier die Frage: Erstens, ob alle unterzeichneten Schutzhaftbefehle Ihren Namen tragen, sei es in Faksimile, sei es mit Maschine. Und der zweite Fall, ob Sie derartige Befehle erlassen haben, ob also Originalbefehle vorliegen, und weiter, ob Sie, wenn beides nicht zutrifft, davon Kenntnis hatten? Geben Sie bitte eine Erklärung zu diesem Dokument.

[270] KALTENBRUNNER: Ich muß hier erklären, daß ich in meinem ganzen Leben nicht einen einzigen Schutzhaftbefehl persönlich gesehen oder unterzeichnet habe. Es sind mir in der Voruntersuchung eine Reihe von Schutzhaftbefehlen, die meinen Namen tragen, bei meiner damaligen Befragung vorgehalten worden. Es hatte jeder dieser Schutzhaftbefehle diese Unterschrift, das heißt meinen Namen mit Maschine oder mit Fernschreiber, ich glaube, auch in ein oder zwei Fällen eine Faksimileunterschrift getragen.

DR. KAUFFMANN: Sie werden zugeben, daß an sich diese Erklärung nicht sehr glaubwürdig erscheint. Es ist eine Ungeheuerlichkeit, daß der Chef des Amtes nicht darüber orientiert ist, daß derartige Befehle seinen Namen tragen. Wie erklären Sie sich diese Tatsache, eine Tatsache, die sich an Hand der Dokumente, die Ihre Unterschriften tragen, ergibt?


KALTENBRUNNER: Ich bin auch mit meiner Aufklärung noch nicht zu Ende. Ich habe erklärt, daß diese Unterschrift »Kaltenbrunner« unter Schutzhaftbefehle nur in der Form zustande gekommen sein kann, daß der Amtschef Müller, so wie er es zur Zeit Heydrichs getan hatte und damals auch tun durfte, den Namen des Chefs des Reichssicherheitshauptamtes unter den Schutzhaftbefehl setzte und hierzu seine Abteilungen, zum Beispiel die Schutzhaftabteilung, eben anwies. Er hat dies offensichtlich auch zu meiner Zeit getan; denn sonst wären mir diese Befehle jetzt nicht vorgehalten worden. Er hat mich aber hiervon niemals verständigt, und er hat hierzu niemals von mir eine Vollmacht erteilt bekommen. Im Gegenteil war dies schon deshalb ausgeschlossen, andererseits aber auch überflüssig, weil Himmler ihn sich ja unmittelbar unterstellt hatte, und er von Himmler die Vollmacht hatte. Er hätte also genau so gut schreiben können »Himmler« oder »I.A. Himmler«. Ich gebe zu, daß dies eine Tatsache bleibt, die das Gericht mir nicht glauben wird, es war aber nicht anders, und Himmler hat mir keinen Anlaß gegeben, meine Haltung diesbezüglich zu definieren, weil er ja mir gegenüber gesagt hatte, daß ich diese exekutiven Aufgaben nicht zu führen hätte.


DR. KAUFFMANN: Sie wollen also sagen, daß es bei der Verwendung Ihrer Unterschrift sich um einen Mißbrauch Ihrer Unterschrift handelte?


KALTENBRUNNER: Müller war hierzu nicht berechtigt.


DR. KAUFFMANN: Ist Ihnen bekanntgewesen, daß die Schutzhaft überhaupt möglich und zulässig ist und oft durchgeführt worden ist?


KALTENBRUNNER: Ich habe über den Begriff »Schutzhaft« mit Himmler, wie ich erzählte, schon 1942 gesprochen. Ich glaube aber auch, vorher bereits zweimal ausführlich, einmal mit ihm und einmal [271] mit Thierack, über die Begriffe korrespondiert zu haben. Ich halte die Schutzhaft, wie sie im Deutschen Reich gehandhabt worden ist, nur in den geringsten Fällen, in einer kleineren Anzahl von Fällen, für eine Staatsnotwendigkeit oder besser gesagt für eine Maßregel, wie sie der Krieg rechtfertigte. Im übrigen habe ich mich gegen diesen Begriff und gegen die Handhabung jeder Schutzhaft grundsätzlich, und oft sehr tief rechtshistorisch fundiert, ausgesprochen und gewendet. Ich hatte einige Vorträge bei Himmler, aber auch bei Hitler darüber gehalten. Ich habe in einer Versammlung von Staatsanwälten, ich glaube im Jahre 1944, öffentlich dagegen Stellung genommen, weil ich seit je und je auf dem Standpunkt gestanden bin, daß die Freiheit eines Menschen zu seinen höchsten Gütern zählt, und nur ein ordentliches, in der Verfassung verwurzeltes Gericht und sein Urteil ihm diese Freiheit beschränken oder rauben darf.


DR. KAUFFMANN: Ich bespreche jetzt mit Ihnen die Begründung, die in einem solchen Schutzhaftbefehl enthalten war. Als Begründung ist unter anderem angegeben: reichsfeindliche Betätigung oder Verbreitung von Greuelnachrichten oder tätliche Angriffe, Arbeitsverweigerung, religiöse Propaganda. Geben Sie mir Ihre Stellungnahme zu der Begründung dieser Schutzhaftbefehle; ist das zu billigen?


KALTENBRUNNER: Nein, ich halte eine solche Begründung eines Schutzhaftbefehls für falsch. Sie mag daher im einzelnen erläutert werden. Mein Standpunkt rührt daher, daß alle diese hier aufgezählten Delikte ebensogut in einem ordentlichen Gerichtsverfahren durch den Staat geahndet hätten werden können. Aus diesem Grunde halte ich die Schutzhaft an sich, noch dazu mit dieser Begründung, für falsch.


DR. KAUFFMANN: Wenn ich Sie also recht verstehe, bemerke ich zusammenfassend zu Ihrer Stellungnahme folgendes: Sie wollen sagen, Sie haben von den Schutzhaftbefehlen keine Kenntnis gehabt, keine Vollmachten dazu gehabt, keine Unterschriften dazu gegeben; aber da diese Schutzhaftbefehle im Rahmen des Amtes IV ausgestellt wurden, hätten Sie von der Anordnung solcher Schutzhaftbefehle Kenntnis haben müssen. Ist diese Zusammenfassung richtig oder unrichtig?


KALTENBRUNNER: Sie ist richtig.


DR. KAUFFMANN: Wir kommen dann zu einem nächsten Ihnen von der Anklage gemachten Vorwurf. Die Anklage nimmt Sie als intellektuellen Täter oder Teilnehmer dafür in Anspruch, daß Sie sich als Chef der Sipo und des SD der Ermordung und Mißhandlung von Zivilpersonen durch die sogenannten Einsatzgruppen schuldig gemacht hätten. Ich trage dazu mit wenigen Sätzen das vor, was der Zeuge Ohlendorf hier am 3. Januar 1946 bekundet hat. Die Aussage Ohlendorfs stellt für Sie eine Belastung dar. Ich möchte [272] Sie zu einer Stellungnahme dazu auffordern. Ohlendorf sagt in Bezug auf die Einsatzgruppen, nach seinem Eintritt hätte sich Kaltenbrunner mit dieser Frage beschäftigen müssen, und er müßte daher auch die Unterlagen der Einsatzgruppen, die seine Dienststellen waren, gekannt haben. Er sagte dann weiter bezüglich der den exekutierten Personen abgenommenen Wertgegenstände, diese seien an das Reichsfinanzministerium oder an das Reichssicherheitshauptamt abgeliefert worden, und er bekundete schließlich, daß das Offizierspersonal für diese Einsatzgruppen aus dem Führungspersonal der Staatspolizei und in geringem Prozentsatz vom SD genommen worden seien.

Welches ist Ihre Stellungnahme zu der Frage, ob Sie die Existenz und die Bedeutung der Einsatzgruppen gekannt haben?


KALTENBRUNNER: Ich habe von der Existenz dieser von Ohlendorf beschriebenen Einsatzkommandos keine Ahnung gehabt. Ich habe davon, daß sie bestanden hatten, später, und zwar viele Monate später gehört. Ich muß hierzu folgendes ausführen. Es ist dem Gerichtshof bekannt aus der Aussage Ohlendorfs und aus hier besprochenen Erlassen Hitlers und Himmlers, daß Befehle zur Tötung von Menschen gegeben waren. Diese Einsatzkommandos sind in meiner Amtszeit nirgends zu einer Neuaufstellung gekommen. Die bis dorthin tätig gewesenen Einsatzkommandos sind aber ebenfalls vor meiner Dienstübernahme aufgelöst gewesen oder in neue Unterstellungsverhältnisse gekommen. Ich weiß nicht, ob der Zeuge Ohlendorf hier bekundet hat, wann er von seinem Einsatzkommando zurückgekommen ist.


DR. KAUFFMANN: 1942.


KALTENBRUNNER: Also vor meiner Zeit. Die Einsatzkommandos müssen später in die Zuständigkeit der Höheren SS- und Polizeiführer in den besetzten Gebieten oder, was wahrscheinlicher ist, in die Zuständigkeit des Chefs der Bandenkampfverbände gekommen sein. Ich kann diese Frage hier nicht mit Sicherheit beantworten, weil mir seit einjähriger Haft Möglichkeiten der Überprüfung dieses Organisationsverhältnisses nicht zur Verfügung stehen.

Sie haben mich, glaube ich, weiter gefragt, ob mir bekannt ist, daß Wertsachen, die exekutierten Personen abgenommen worden sind, an dieses Amt oder an das Reichsfinanzministerium gesandt wurden. Von solchen Sendungen weiß ich nichts. Ich weiß aber, daß Himmler einen Befehl an alle gegeben hatte, nicht nur an die Sicherheitspolizei, sondern auch an andere Organisationen, die in den besetzten Gebieten gewesen sind, sei es die Ordnungspolizei oder seien es Antibanditeneinheiten oder seien es die ihm unterstehen den Wehrmachtsteile, einen Befehl gegeben hat, daß jedes derartige Eigentum an das Reichsfinanzministerium abzugeben ist.


[273] DR. KAUFFMANN: Handelte es sich bei diesen Einsatzgruppen um einen Befehl Hitlers oder um einen Befehl des Reichssicherheitshauptamtes?


KALTENBRUNNER: Es kann sich nur um einen Befehl Hitlers handeln.


DR. KAUFFMANN: Sie sagten eben, Sie hätten im Laufe der Zeit von der Existenz und der Bedeutung der Einsatzgruppen Kenntnis bekommen. Wann, zeitlich gesehen, können Sie diese Kenntnis fixieren?


KALTENBRUNNER: Ich nehme an, daß dies zu der Zeit meines Antrittsbesuchs bei Hitler oder bei dem am selben Tage stattfindenden Vortrag bei Himmler im November 1943 gewesen ist.


DR. KAUFFMANN: 1943?


KALTENBRUNNER: Jawohl.


DR. KAUFFMANN: Wenn Sie damals Kenntnis hatten von den Einsatzgruppen und ihrer Bedeutung, dann erhebt sich die Frage, wie Sie darüber dachten, und für den Fall, daß Sie die Einsatzgruppen als solche verurteilten, was Sie unternommen haben, um die Einsatzgruppen abzuschaffen? Bestand denn hierzu die Möglichkeit oder nicht?


KALTENBRUNNER: Ich sagte schon, daß unter meiner Leitung oder Befehlsgebung niemals ein Einsatzkommando aufgestellt worden ist. Die Existenz, die vergangene Tätigkeit solcher Einsatzkommandos, habe ich im Spätherbst 1943 kennengelernt und gewußt, daß ich mich gegen einen solchen Mißbrauch dem Reichssicherheitshauptamt unterstehender Männer zur Wehr zu setzen habe. Ich habe Hitler, ich glaube am 13. September 1943, anläßlich des Besuches des soeben befreiten Mussolini gesehen. Mein Versuch, mit ihm zu sprechen, ist aber mißlungen auf diesen Staatsbesuch hin. Ich mußte daher zu einer offiziellen Meldung über meine bisherige Tätigkeit im November – Himmler hat dies wiederholt hinausgeschoben – neuerlich in das Hauptquartier reisen. Bei dieser Gelegenheit habe ich dem Führer über die mir bekanntgewordene Tätigkeit der Einsatzkommandos Vortrag gehalten, aber nicht nur darüber, sondern auch bei dieser Gelegenheit erstmals ihm Vorstellungen machen können über das gesamte Judenproblem und über die mir ebenfalls in diesem Zeitpunkt klargewordene Befehlsgebung seiner Person und Himmler gegen Juden. Ich bitte aber, dazu genau ausführlich Stellung nehmen zu dürfen, wenn Sie dieses Problem mit mir selbst eingehend durchgehen werden.


DR. KAUFFMANN: Ich lege nun...


KALTENBRUNNER: Ich möchte nur noch ergänzen, daß die Einsatzkommandos für mich deshalb nicht mehr in Erscheinung getreten sind, weil das gesamte Personal, ich glaube, auf den Tag [274] genau, zum selben Zeitpunkt in die Bandenbekämpfung beziehungsweise zum Höheren SS- und Polizeiführer gekommen sind, an dem ich selbst das Amt in Berlin angetreten habe. Ich glaube, mich bestimmt zu erinnern, daß von dem Bach-Zelewski zum Chef der Bandenbekämpfung, am 30. Januar 1943 ernannt worden ist. Darin mag auch die Ursache liegen, daß ich keinerlei Berichte der Einsatzkommandos selbst gesehen hatte.


DR. KAUFFMANN: Ich komme zu einem weiteren Dokument, L-51, US-521. Es handelt sich hierbei um ein außerordentlich gravierendes Dokument, zu dem Sie Stellung nehmen wollen. Zutter ist der Adjutant des Lagerkommandanten von Mauthausen gewesen. Er berichtet über einen...


KALTENBRUNNER: Ist die Photokopie das gleiche, wie das, was hier in Maschinenschrift vorliegt?


DR. KAUFFMANN: Ja, sie ist dasselbe. Er berichtet über einen Exekutionsbefehl in Bezug auf zwölf oder fünfzehn im Jahre 1945 eingelieferte amerikanische Fallschirmabspringer.

Sehen Sie das Dokument durch und erklären Sie dem Gericht, ob Sie diesen Befehl erteilt haben, ob Sie für die Erteilung des Befehls zuständig waren.


KALTENBRUNNER: Ja, Sie haben mit mir dasselbe Dokument noch gestern besprochen. Es ist mir daher bekannt. Ich erkläre, daß ich von diesem Vorgang und von dieser Befehlsgebung niemals bis zur Vorlage dieses Dokuments beziehungsweise durch den Inhalt im Untersuchungsverhör Kenntnis hatte.


DR. KAUFFMANN: Ist Ihnen Ziereis bekannt?


KALTENBRUNNER: Ich habe, wie ich schon einmal erklärte, niemals Befugnis gehabt, einen sogenannten Exekutionsbefehl, das heißt ein Todesurteil, selbständig zu unterzeichnen. Eine diesbezügliche Befugnis hat im ganzen Reich, außer Hitler, nur Himmler und der Reichsjustizminister gehabt.


DR. KAUFFMANN: Dazu will ich ergänzend bemerken, daß die Anklage auch Exekutionsbefehle vorgelegt hat, die mit der Unterschrift Müller versehen sind. Wollen Sie dazu etwas sagen?


KALTENBRUNNER: Wenn ein Exekutionsbefehl die Unterschrift Müller getragen hat, so kann er sich damit nur auf einen Befehl Himmlers gestützt haben, oder auf ein vorliegendes Gerichtsurteil.


DR. KAUFFMANN: Es ist naheliegend, zu sagen, daß, wenn selbst Müller die Befugnis zu Exekutionsbefehlen hatte Sie diese Befugnis im besonderen Maße hätten haben müssen. Stimmt das?


KALTENBRUNNER: Nein, das stimmt deshalb nicht, weil Himmler mir niemals solche Befugnisse erteilt hat; noch die Konstruktion des Gesamtunterstellungsverhältnisses: Staatspolizei bleibt [275] unter Himmler seit Heydrichs Tod, auch nach meinem Amtsantritt, und er hätte dem widersprochen.


DR. KAUFFMANN: Dieser in diesem Dokument erwähnte Vorgang ist von solcher Bedeutung, zumal es sich um ausländische Fallschirmabspringer handelt, daß man zunächst davon ausgehen müßte, es wäre in den hohen Stellen in Berlin, ja also auch im Reichssicherheitshauptamt, bekanntgeworden. Erhielten Sie später keine Kenntnis von der Angelegenheit?


KALTENBRUNNER: Dazu will ich noch ergänzend sagen: Der Vorgang ist bestimmt nicht zu meiner Kenntnis gelangt.


VORSITZENDER: Sind Sie mit Dokument L-51 fertig?


DR. KAUFFMANN: Ich bin jetzt noch beim Dokument L-51, verlasse aber das Dokument gleich.


VORSITZENDER: Sollten Sie ihn nicht auf einen besonderen Vorfall am Ende des Dokuments verweisen, wo es heißt:

»In Verbindung mit der amerikanischen Militärkommission, die hinter der deutschen Hauptkampflinie im slowakischen oder ungarischen Gebiet im Januar 1945 abgesetzt wurde.«

Es heißt dann weiter, ich glaube der Adjutant des Lagers sagte:

»Jetzt hat Kaltenbrunner die Exekution genehmigt. Das Schreiben war geheim und trug die Unterschrift: Kaltenbrunner.«

Ich glaube, Sie sollten ihm das vorhalten.

DR. KAUFFMANN: Ja, gewiß. Er kennt das Dokument. Ich glaube, er kennt jedes einzelne Wort des Dokuments, aber ich will es ihm noch einmal vorlegen. Es heißt hier:

»Ich schätze die Zahl der Eingelieferten auf zwölf bis fünfzehn Mann. Sie trugen eine Uniform, die amerikanisch oder kanadisch war: Braungrüne Farbe und Bluse und Tuchmütze. Acht bis zehn Tage nach der Ankunft kam der Exekutionsbefehl in Form eines Funkspruches oder eines Fernschreibens. Standartenführer Ziereis« – das ist der Lagerkommandant – »kam zu mir ins Dienstzimmer und sagte: Jetzt hat Kaltenbrunner die Exekution genehmigt. Das Schreiben war geheim und trug die Unterschrift: gez. Kaltenbrunner.

Diese Leute wurden dann standrechtlich erschossen und die Effekten mir durch Oberscharführer Niedermayer übergeben.«

Wollen Sie noch einmal ganz kurz hierzu Stellung nehmen?

KALTENBRUNNER: Es ist vollkommen ausgeschlossen, daß dieser Vorgang jemals zu meiner Kenntnis oder mit meiner Mitwirkung geschehen sein kann. Es handelt sich hier nicht um ein [276] Verbrechen gegen das Kriegsrecht schlechthin, sondern vor allem um eine Aktion, die die allergrößten außenpolitischen Konsequenzen nach sich ziehen konnte oder mußte.

Ja, in einem solchen Vorgang ist es ausgeschlossen, daß Müller oder selbst ich als Vorgesetzter Müllers gehandelt hätte; in einem solchen Fall müssen unbedingt vorherige eingehende Aussprachen zwischen Himmler selbst und dem Führer stattgefunden haben.

Es ist dann anzunehmen, daß unbedingt irgend jemand, etwa die zuständige Völkerrechtsabteilung, gehört worden wäre, und daß ein solcher Vorgang dann selbstverständlich eine Führerentscheidung oder eine Himmler-Entscheidung, auf jeden Fall ein Befehl einer dieser beiden Persönlichkeiten gewesen wäre. Aber auch das ist mir nicht bekanntgeworden.

Wenn es daher dieser Zutter hier wiedergibt, daß der Befehl meinen Namen getragen hat, so kann es sich nur um einen Befehl gehandelt haben, der, wie vorhin geschildert, meinen Namen zu Unrecht getragen hat, weil ich niemals eine Befugnis zur Erteilung eines Exekutionsbefehls hatte. Er hätte daher die Unterschrift »Himmler« oder »Im Auftrage Himmlers: Müller« haben müssen.


DR. KAUFFMANN: Sie führen also diese Unterschrift auch auf einen Mißbrauch zurück?


KALTENBRUNNER: Nein, sondern ich glaube, daß es sich hier überhaupt nicht um meine Unterschrift gehandelt haben kann, sondern hier Ziereis »Himmler« zu sagen gehabt hätte. Es ist nicht anzunehmen, daß Müller in seinem oder mit meinem Namen so gezeichnet hätte.


DR. KAUFFMANN: Wir kommen jetzt auf ein anderes Gebiet. Es ist dies eine Urkunde, Dokument 1063 (b)-PS, US-492. Es handelt sich um einen Brief des Reichssicherheitshauptamtes vom 26. Juli 1943 mit der Unterschrift: »gez.: Dr. Kaltenbrunner«. Der Brief ist gerichtet an alle Höheren SS- und Polizeiführer und betrifft die Errichtung von Arbeitserziehungslagern. Sehen Sie sich diesen Brief an. Die Anklage macht Ihnen die Errichtung von Arbeitserziehungslagern zum Vorwurf. Erklären Sie, wie Sie sachlich dazu standen, und ob der Brief von Ihnen herrührt.


KALTENBRUNNER: Hierzu muß ich folgendes er klären. Aus dem Umstande, daß mein Name hier mit Maschinenschrift eingezeichnet steht, schließe ich, daß dieser Befehl mir vor seinem Ausgang nicht gezeigt worden ist, sonst hätte ich ja eigenhändig unterschrieben.


DR. KAUFFMANN: Ist Ihnen ein Befehl Himmlers bekannt?


KALTENBRUNNER: Es ist mir aber, soweit ich mich erinnere, nachträglich zur Kenntnis gekommen.


[277] DR. KAUFFMANN: Was versteht man unter »Arbeitserziehungslagern«? Sind diese identisch mit Konzentrationslagern?


KALTENBRUNNER: Nein, die Arbeitserziehungslager waren Lager, in denen Männer waren, die ihrer Arbeitsdienstpflicht, wenn sie Deutsche gewesen sind, nicht nachgekommen sind, und zwar trotz wiederholter Warnung. Oder ausländische Arbeiter, die ohne Bewilligung ihren Arbeitsplatz verlassen hatten und wieder ergriffen waren, oder Arbeiter, die bei irgendwelchen Razzien auf Eisenbahn, Bahnhöfen, auf Landstraßen ergriffen wurden und in keinem ständigen Arbeitsverhältnis gestanden hatten. Die Haft in solchen Arbeitserziehungslagern war vorgesehen auf die Dauer von vierzehn Tagen bis zu sechsundfünfzig Tagen.

DR. KAUFFMANN: In diesem Schreiben heißt es, daß diese Arbeitserziehungslager verwaltungsmäßig und befehlsmäßig den Staatspolizeistellen unterstehen, ferner den Kommandeuren der Sicherheitspolizei und des SD. Haben Sie hiervon Kenntnis gehabt?


KALTENBRUNNER: An sich war ein sogenannter Arbeitsvertragsbruch im Reich oder die Verletzung der notwendigen Arbeitspflicht eines deutschen Staatsbürgers ein Delikt, welches ebensogut hätte von den Gerichten geahndet werden können. Einschlägige Strafgesetzbestimmungen hierzu hat es gegeben, es wäre aber angesichts der ungeheuren, im gesamten Reich eingesetzten Anzahl von Arbeitskräften, und zwar nicht nur der inländischen vielleicht fünfzehn oder zwanzig Millionen Menschen betragenden Zahl, auch der acht Millionen ausländischen Arbeitskräfte, unmöglich gewesen, in Hunderttausenden von Fällen von Arbeitsbummelei, von Arbeitsvertragsbruch, von böswilligem Verlassen des Arbeitsplatzes und so fort. Hunderttausende von Verfahren bei Gerichten anhängig zu machen. Auch haben selbstverständlich die Polizeidienststellen keinerlei Gefängnisvorrichtungen gehabt, die ausreichend gewesen wären, solche Fälle kurzfristig zu bestrafen. Aus diesem Grunde ist am Sitze der Staatspolizei oder Kriminalpolizeidienststelle ein solches Arbeitserziehungslager eingerichtet worden.

DR. KAUFFMANN: Haben Sie also grundsätzlich die Errichtung von Arbeitserziehungslagern gebilligt?


KALTENBRUNNER: Die Errichtung von Arbeitserziehungslagern habe ich grundsätzlich gebilligt. Ich habe zwar bei diesem Befehl selbst nicht mitgewirkt. Ich habe ihn aber nachträglich zur Kenntnis bekommen und habe ihn, angesichts der damaligen im Reich herrschenden Zustände, der Not am Arbeitsmarkt, für richtig gehalten.


DR. KAUFFMANN: Hatten Sie eine Kenntnis über die Behandlung der Häftlinge, auf welche Dauer sich die Unterbringung in die Arbeitserziehungslager bezog, wie die Verpflegung war, wie ihre Beschäftigung war?


[278] KALTENBRUNNER: Es war, wie ich schon sagte, in Arbeitserziehungslagern gedacht, daß eine Haft von allerhöchstens sechsundfünfzig Tagen verhängt werden könne. Dieses, glaube ich, war aber auch nur möglich, nachdem der Mann drei einschlägige Vorstrafen hatte. Normalerweise hat sich die Einweisung in Arbeitserziehungslager...


VORSITZENDER: Die Ihnen gestellte Frage lautete, ob Sie die Verhältnisse in den Lagern kannten? Sie beantworten die Frage überhaupt nicht.


DR. KAUFFMANN: Kommen Sie jetzt auf die Antwort.


KALTENBRUNNER: Ich glaube, Sie hatten mich gefragt...


DR. KAUFFMANN:...ob Sie Kenntnis hatten über die Behandlung, Verpflegung und Beschäftigung der Häftlinge innerhalb der Arbeitserziehungslager?


KALTENBRUNNER: Ich wußte nur, daß die Arbeitserziehungslager die Aufgabe hatten, im öffentlichen Arbeitseinsatz tätig zu werden, also öffentliche Bauwerke, wie Straßen, Bahnerhaltung und in erster Linie Schäden aus Luftangriffen zu beseitigen. Bei dieser Beschäftigung sind auch Häftlinge von Arbeitserziehungslagern von der ganzen Bevölkerung gesehen worden, so daß der Eindruck, den diese Häftlinge gemacht haben...


VORSITZENDER: Sie haben die Frage immer noch nicht beantwortet.


DR. KAUFFMANN: Ich habe drei bestimmte Fragen vorgelegt: Die Kenntnis über die Behandlung, Kenntnis über die Verpflegung und die Kenntnis über die Beschäftigung. Haben Sie diese Kenntnis gehabt, ja oder nein?


KALTENBRUNNER: Ich habe erklärt, hinsichtlich der Beschäftigung...

DR. KAUFFMANN: Haben Sie Kenntnis gehabt?


KALTENBRUNNER: Ja, ich habe Kenntnis gehabt, die anderen Dinge habe ich mit eigenem Augenschein nicht gekannt.


DR. KAUFFMANN: Wurde Ihnen einmal von Beamten des Amtes IV hierüber Bericht erstattet?


KALTENBRUNNER: Nicht von Beamten des Amtes IV. Aber wiederholt ist im innenpolitischen Nachrichtendienst natürlich auch über dieses Problem gesprochen worden, und zwar über den Einsatz solcher Arbeitskräfte für Notstandsarbeiten.


DR. KAUFFMANN: Haben Sie sich nicht veranlaßt gesehen, einzuschreiten?


[279] KALTENBRUNNER: Gegen die Arbeitserziehungslager als Mißbrauch hatte ich keinen Anlaß einzuschreiten, weil der Mißbrauch mit den Lagerhäftlingen selbst nicht bekanntgeworden ist.


DR. KAUFFMANN: Ich komme nun zu einem weiteren Dokument, 2542-PS, US-489. Es ist dies eine Erklärung, eidesstattliche Erklärung des Lindow, der bekundet, daß bis Anfang 1943 auf Befehl Himmlers sowjetrussische politische Kommissare und jüdische Soldaten aus den Kriegsgefangenenlagern ausgesondert und zur Erschießung überführt worden seien in ein Konzentrationslager. Er bekundet weiter, daß der Amtschef IV, Müller, den Exekutionsbefehl unterzeichnet hat. Wenn der Gerichtshof wünscht, lese ich einige Sätze aus diesem Dokument vor. Welche Erklärung geben Sie zu diesem Dokument ab?


KALTENBRUNNER: Mir ist dieser Befehl Himmlers nicht bekanntgewesen, und ich darf wohl darauf verweisen, daß er in den Jahren 1941 bis 1943 durchgeführt worden ist, also jedenfalls zum größten Teil zu der Zeit, wo ich nicht in Berlin gewesen bin.


DR. KAUFFMANN: Ich verlese einen besonders belastenden Absatz: Absatz 4. Sie wollen dazu Stellung nehmen und erklären, ob auch dieser Bericht über diese Tatsachen sich auf die Zeit nach 1943 bezieht oder vorher, oder was Sie über diese Zeit sagen können.


KALTENBRUNNER: Ich kenne diese Stelle.


DR. KAUFFMANN:

»In den Kriegsgefangenenlagern der Ostfront bestanden kleinere Einsatzkommandos, die von Angehörigen der Geheimen Staatspolizei (Unterbeamten) geleitet wurden. Diese Kommandos waren dem Lagerkommandanten zugeteilt und hatten die Aufgabe, die Kriegsgefangenen, die für eine Exekution, gemäß den ergangenen Befehlen, in Frage kamen, auszusondern und dem Geheimen Staats polizeiamt zu melden.«

KALTENBRUNNER: Mir ist von diesen...

DR. KAUFFMANN: Einen Augenblick! Im Absatz 2 verlese ich noch den letzten Absatz:

»Die betreffenden Kriegsgefangenen wurden vorerst formell entlassen, dann in ein Konzentrationslager zur Exekution überführt.«

Welche Kenntnis, frage ich, haben Sie von diesen Tatsachen?

KALTENBRUNNER: Ich habe von diesen Tatsachen keine Kenntnis. Es ist auch ausgeschlossen, daß ich davon Kenntnis hätte erhalten können, von Befehlen, die im Jahre 1941 erlassen worden waren, und die sich, wie hier dieser Zeuge sagt, bis Mitte 1943 noch praktisch erstreckt hatten; es ist ausgeschlossen, daß ich solche [280] Befehle jemals noch rechtzeitig, um sie vielleicht auch noch in den letzten Tagen ihrer Wirksamkeit abzustoppen...

DR. KAUFFMANN: Aber an sich ist nicht zu bestreiten, daß innerhalb des Reichssicherheitshauptamtes ein Referat IV A 1 bestand, also der Geheimen Staatspolizei unterstand, daß dieses Referat von 1941 bis Mitte 1943 ausgeübt wurde, und daß dieses Referat derartige Befehle durchgeführt hat. Nun liegt es nahe, anzunehmen, daß auch Sie über diese außerordentlich einschneidende, human unmögliche und völkerrechtlich verbotene Sachlage orientiert gewesen waren?


KALTENBRUNNER: Ich bin davon nicht unterrichtet worden.


DR. KAUFFMANN: Ich will nun den Komplex der Konzentrationslager behandeln und die Verantwortung des Angeklagten auf diesem Gebiet.


VORSITZENDER: Wir vertagen nunmehr die Verhandlung.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 11, S. 251-282.
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