Vormittagssitzung.

[625] [Der Zeuge Freiherr von Buttlar-Brandenfels im Zeugenstand.]


GERICHTSMARSCHALL: Es wird gemeldet, daß die Angeklagten Heß und Raeder heute fehlen.

VORSITZENDER: In Bezug auf die neulich vor dem Gerichtshof gestellten Anträge auf Vorladung von Zeugen und Vorlage von Dokumenten werde ich diese nunmehr in derselben Reihenfolge vornehmen, in der sie behandelt wurden.

Das erste Gesuch war das von Kaltenbrunner. Die drei Zeugen, die er angefordert hat, werden zugelassen. Es sind Tiefenbacher, Kandruth und Stroop.

Der Antrag des Angeklagten Schirach wird abgelehnt.

Die Anträge der Angeklagten Heß und Frank für General Donovan werden abgelehnt.

Den Anträgen der Angeklagten Speer und Keitel wird entsprochen.

Dem Antrag des Angeklagten Jodl auf Zulassung einer eidesstattlichen Erklärung ist gestern, glaube ich, entsprochen worden.

Dem Antrag des Angeklagten Göring auf Zulassung der beiden Zeugen Stuckart und Burmath wird stattgegeben, jedoch unter der Bedingung, daß nur drei Zeugen über das betreffende Thema aussagen dürfen.

Was den Antrag des Angeklagten Heß betrifft, verfügt der Gerichtshof folgendes: Das Affidavit des früheren Botschafters Gaus vom 17. Mai 1946 wird zurückgewiesen, und zwar weil es der Verfügung vom 14. Mai 1946 nicht entspricht, sondern darauf ausgeht, nicht nur den Inhalt, sondern auch den Wortlaut der Geheimabkommen wiederzugeben; und der im Affidavit wiedergegebene Wortlaut ist weder von einer Person, die die Abschrift gemacht hat, noch von einer, die sie mit dem Original verglichen hat, beglaubigt worden. Solche Abschriften können nicht als Beweismittel angenommen werden; der Gerichtshof hat hierüber schon zweimal entschieden.

Für den Gerichtshof ist nicht der Wortlaut der Verträge wichtig, sondern ihr Inhalt. Und Aussagen über ihren Inhalt liegen dem Gerichtshof bereits von drei Zeugen vor. Die Zulassung des Affidavits würde den Aussagen, die dem Gerichtshof bereits vorliegen, nichts mehr hinzufügen. Dasselbe gilt für den Vorschlag, Gaus als [625] Zeugen vorzuladen, der lediglich die Aussagen über den Inhalt des Abkommens, gegen welche gar kein Einspruch erhoben wurde, bestätigen könnte.

Der Antrag vom 23. Mai 1946, der Gerichtshof möge seine vorherige Entscheidung nochmals überprüfen, und der Antrag vom 24. Mai 1946 für die Vorladung von Gaus als Zeugen werden also abgelehnt.

Ein weiterer Punkt, mit dem sich der Gerichtshof befassen möchte, ist folgender: In Zukunft werden die Verteidiger solcher Organisationen, die die Anklagebehörde vom Gerichtshof als verbrecherische Organisationen bezeichnet wissen will, nicht das Recht haben, außer den Angeklagten hier, andere Zeugen ins Verhör oder Kreuzverhör zu nehmen. Sollten sie diese als Zeugen ins Verhör oder Kreuzverhör nehmen wollen, so müssen sie diese vor die zur Zeit tagenden Kommissionen laden, die das Beweismaterial über die diese Organisationen betreffenden Fragen zusammenstellen. Das ist alles.


DR. KUBUSCHOK: Darf ich für das Beweisverfahren Papen noch eine Bitte vortragen? Ich habe bereits am 6. Juni ein schriftliches Gesuch eingereicht. Es ist mit der Staatsanwaltschaft diskutiert worden. Das Generalsekretariat hat mich angewiesen, die Sache vor dem Gericht vorzutragen.

Prinz Erbach-Schönberg hat einen Fragebogen beantwortet. Die Antwort ist teils unvollständig, teils mißverständlich. Eine Ergänzung ist notwendig. Ich schlage vor, daß Prinz Erbach, der in der amerikanischen Zone in Österreich in Gmunden wohnt, nach hier geschafft wird und daß er außerhalb der Verhandlung in Gegenwart der Staatsanwaltschaft ergänzend befragt wird.

Mein Sozius hat vor einigen Tagen von Graf Pfeil, der in Bad Ischl, auch in der amerikanischen Zone Österreichs, wohnt, nicht weit entfernt von Gmunden, dem Wohnsitz des Prinzen Erbach, einen Brief erhalten, in dem dieser eingehende Angaben über den Kontakt des Angeklagten Papen zum Kreise der 20.-Juli-Attentäter macht. Da diese Frage durch den Zeugen Gisevius aufgeworfen ist, sieht sich die Verteidigung veranlaßt, obwohl sie auf diesen Punkt keinen sehr großen Wert legen würde, auch diese Frage im Beweisverfahren zu erörtern. Es wird sich dieses Beweisthema wahrscheinlich auch durch ein Affidavit vortragen lassen.

Ich bitte, gleichzeitig mit dem Prinzen Erbach auch den Grafen Pfeil hierher zu schaffen, damit er in Gegenwart der Staatsanwaltschaft ein Affidavit abgeben kann. Das Herschaffen dieser beiden Zeugen ist deswegen unbedingt erforderlich, weil das Beweisverfahren Papen vor der Türe steht und wir auf schriftlichem Wege diese Dinge nicht erledigen konnten.


[626] VORSITZENDER: Wollen Sie uns bitte auf die Punkte aufmerksam machen, die Ihrer Ansicht nach auf dem Fragebogen des Prinzen Erbach unvollkommen oder irreführend beantwortet sind.


DR. KUBUSCHOK: Prinz Erbach hat in einer vorhergehenden Frage geantwortet, daß es der Wunsch des Angeklagten von Papen gewesen sei, die Lösung seiner Aufgabe durch ruhige Entwicklung und nicht durch Gewalt zu erzielen. Auf eine folgende Frage, ob der Angeklagte Papen entsprechend diesen politischen Grundsätzen gehandelt habe, antwortete er folgendes: »Solange ich da war, hatte ich den Eindruck, daß der Angeklagte von Papen diesen Grundsätzen entsprechend gehandelt hat, das heißt der Herstellung von Beziehungen auf friedlichem Wege eher als mit Gewalt.« Diese letzte Erläuterung steht im Widerspruch zu der ersten Hälfte des Antwortsatzes. Im übrigen entspricht diese letzte Fassung so wenig den Tatsachen.


VORSITZENDER: Wollen Sie damit sagen, daß diese Antwort unvollkommen ist oder daß sie einen Widerspruch enthält?


DR. KUBUSCHOK: Es ist ein Widerspruch. »Eher als mit Gewalt« steht im Widerspruch zu der ersten Hälfte des Antwortsatzes, nach der er sagt, daß er diesen Grundsätzen entsprechend gehandelt hat. Diese Grundsätze hat er in der Frage...

VORSITZENDER: Die Antwort, die ich vor mir habe, lautet: »Solange ich da war, hatte ich den Eindruck, daß der Angeklagte von Papen diesen Grundsätzen entsprechend gehandelt hat, das heißt, der Herstellung von Beziehungen auf friedlichem Wege eher als mit Gewalt.«

Darin ist doch kein Widerspruch? Wenigstens nicht im Englischen.


DR. KUBUSCHOK: Nein, im deutschen Text heißt es: »Eher als mit Gewalt«. Im englischen Text »rather«. Das Wörtchen »rather« stört mich und ist ein Widerspruch, bedeutet also nicht das gleiche, das heißt, er wollte nur auf friedliche Weise die Beziehungen herstellen und nicht auf Grund von Gewalt.


VORSITZENDER: Es bedeutet doch das gleiche; es bedeutet, daß er die Beziehungen lieber auf friedliche Weise herzustellen wünschte als mit Gewaltmitteln. »Nicht mit Gewalt« meint er.


DR. KUBUSCHOK: Diese Auffassung könnte doch Veranlassung geben zu der Annahme, daß der Angeklagte von Papen nicht-friedliche Mittel überhaupt in seine Überlegung gezogen hat. Wir wollen entsprechend der vorangegangenen Antwort unter Beweis stellen, daß er jegliche nicht-friedlichen Mittel von vorneherein abgelehnt hat und nie in seine Diskussion gezogen hat. Wenn das Gericht dieser Fassung des Fragebogens die eben geäußerte Auslegung gibt, hätte ich keine Veranlassung, hier noch eine Ergänzung herbeizuführen.


[627] VORSITZENDER: Im Englischen hat es keine andere Bedeutung; ich weiß nicht, was es im Deutschen heißen könnte.


DR. KUBUSCHOK: Im Deutschen würde der Passus »Eher als mit Gewalt« dahin ausgelegt: »Lieber sind mir die friedlichen Mittel, in letzter Linie kommen eventuell auch nicht-friedliche Mittel in Betracht.« Das würde die Auslegung der deutschen Übersetzung sein.

Wir wollen klargestellt haben, daß nicht-friedliche Mittel überhaupt nie zur Diskussion standen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Um die Sache zu vereinfachen, möchte ich dem Gerichtshof versichern, daß die Anklagebehörde die Antwort im gleichen Sinne aufgefaßt hat, wie sie der Herr Vorsitzende ausgelegt hat. Wir würden nicht einen Augenblick annehmen, daß Prinz Erbach irgendeine andere Antwort geben würde, als in dem Sinne, wie der Gerichtshof sie aufgefaßt hat.


VORSITZENDER: Ich glaube, die beste Lösung wäre, die Worte so zu lesen, als ob sie lauteten: »... und nicht mit Gewalt.«

DR. KUBUSCHOK: Da bin ich selbstverständlich einverstanden. Ich bitte dann, noch darüber zu entscheiden, daß Graf Pfeil zur Abgabe des Affidavits hierhergeschafft wird.


VORSITZENDER: Meinen Sie den anderen Zeugen?


DR. KUBUSCHOK: Der zweite Zeuge, Graf Pfeil, der den Brief geschrieben hat, den wir in Form eines Affidavits dem Gericht vorlegen wollen und von dem wir aus Zeitmangel bis zur Beweiserhebung ein Affidavit nicht mehr erreichen können. Den bitte ich...


VORSITZENDER: Wir werden uns damit befassen, sobald wir Sir David gehört haben.

Sind sonst Mängel oder Widersprüche in dem Fragebogen des Prinzen, auf die Sie uns aufmerksam machen wollen?


DR. KUBUSCHOK: Nein.


VORSITZENDER: Ist der Brief des Grafen Pfeil schon übersetzt worden?


DR. KUBUSCHOK: Nein, er ist noch nicht übersetzt worden; aber es ist ein einfacher Brief, dessen Identität wir nicht nachweisen können. Deswegen wollten wir das in ordnungsmäßiger Form eines Affidavits machen.


VORSITZENDER: Würde der Brief selbst genügen, falls die Anklagebehörde ihn zulassen würde?


DR. KUBUSCHOK: Ja, er würde genügen, denn wir können mit dem Affidavit sicher auch nichts anderes unter Beweis stellen, als hier im Brief enthalten ist.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich habe nichts dagegen, daß der Brief zugelassen wird, Herr Vorsitzender.


[628] VORSITZENDER: Sehr gut. Danke schön, Sir David.

Dann wird der Fragebogen des Prinzen Erbach-Schönberg in der eben vorgeschlagenen Weise verbessert werden, und der Brief des Grafen Friedrich Karl von Pfeil wird zugelassen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Herr Vorsitzender! Ich möchte gern einen Punkt erwähnen, auf den am Dienstag die Rede kam. Der Herr Vorsitzende wird sich vielleicht daran erinnern, daß der Angeklagte Jodl erklärte, er habe von der Anklagebehörde nicht die Erlaubnis bekommen, ein Dokument zu erwähnen. Es handelt sich um folgendes Mißverständnis: Der Herr Vorsitzende wird sich erinnern, daß ich in einem früheren Stadium bei Behandlung der Fragen über Zeugen und Anträge gegen ein allgemeines Beweisvorbringen über die Fesselungen Einspruch erhoben habe, da die Anklagebehörde die von deutscher Seite durchgeführten Fesselungen nicht zum Gegenstand ihres Beweisvorbringens gemacht habe. Deshalb schien es mir, daß die Sache nicht weiter behandelt werden sollte. Ich habe das vorgetragen und Herr Roberts, der die späteren Themata behandelt hat, hat den gleichen Standpunkt eingenommen. Dies wurde nun anscheinend so aufgefaßt, als ob mein Einwand auch gegen den Wehrmachtsbefehl gemeint sei, den Jodl erwähnt hat und den er als Antwort auf eine Radiomeldung des britischen Kriegsministeriums vorlegen wollte.

Ich glaube, ich kann noch folgendes hinzusetzen. Ich hatte gar nicht die Absicht, zu verhindern, daß Jodl einen Wehrmachtsbefehl, der ja Teil der Vorarbeiten zum Kommandobefehl war, klarstellt. Ich habe das damals auch gesagt. Ich möchte nicht, daß der Gerichtshof denkt, ich habe irgendeine Bemerkung über meine geschätzten Kollegen, die den Fall des Angeklagten Jodl behandeln, machen wollen oder behaupten wollen, sie hätten gegen mich einen schweren Vorwurf erhoben. Darum habe ich mir gestattet, kurz zu erklären, daß es sich hier um ein Mißverständnis handelt und daß keiner von uns sich durch das, was wir einander gesagt haben, irgendwie verletzt fühlen soll.


VORSITZENDER: Ist sonst noch etwas im Zusammenhang mit der Zulassung der Vorlage dieses Dokuments zu erledigen?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nein; denn ich habe auf alle Einsprüche dagegen verzichtet, und der Angeklagte Jodl hat die Erlaubnis erhalten, in seiner Aussage eine vollständige Erklärung darüber abzugeben. Ich wollte hier nur klarstellen, wie dieses Mißverständnis zustande kam, und daß ich nicht glaube, daß Professor Exner und Professor Jahrreiss irgendwelche unbegründeten Vorwürfe gegen mich gerichtet haben.


VORSITZENDER: Gut.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Danke schön.


[629] DR. NELTE: Ich möchte eine Frage an den Zeugen stellen.

Herr Zeuge! Es ist gegen den Angeklagten, Feldmarschall Keitel, der Vorwurf erhoben worden, daß er – und ich zitiere: »... statt sich vor seine« – das heißt, ihm unterstellten – »Offiziere zu stellen und sie zu schützen, sie bedroht hat«, ja, daß er gedroht hat, er werde sie der Gestapo übergeben.

Können Sie zu dieser Anklage Tatsachen bekunden, die beweisen, daß dies nicht der Fall ist?


VON BUTTLAR-BRANDENFELS: Ich kann hierzu bekunden, daß der Feldmarschall Keitel für die Offiziere des Wehrmachtführungsstabes stets ein durch aus wohlwollender Vorgesetzter gewesen ist, daß er zum Beispiel zu dem Oberst Münch, der ihm in seiner militärischen Tätigkeit als Chef der Organisationsabteilung eng verbunden war, ein fast väterliches Verhältnis gehabt hat und seinen Heldentod an der Ostfront tief bedauert hat.

Ich kann weiter hierzu erwähnen, daß ich selber und der Ia meiner Abteilung, Oberstleutnant Ziehrvogel, im Jahre 1944 auf Grund sachlicher Differenzen mit dem Stab des Reichsführers-SS von diesem in einem Schreiben an den Feldmarschall Keitel beschuldigt worden bin, die Zusammenarbeit zwischen OKW und Reichsführer-SS und die Kriegführung zu sabotieren und daß der Feldmarschall Keitel sich damals in einem Antwortschreiben, das ich selber gesehen habe, in jeder Weise vor uns gestellt hat und erklärt hat, daß er die volle Verantwortung für alles, was die ihm unterstellten Offiziere machen, übernimmt.


DR. NELTE: Ich danke Ihnen, ich habe keine Frage mehr.


VORSITZENDER: Wird ein Kreuzverhör gewünscht?


MR. ROBERTS: Euer Lordschaft! Ich habe nicht die Absicht, ein Kreuzverhör vorzunehmen. Das heißt natürlich nicht, daß die Anklage diese Beweisführung als wahr akzeptiert. Aber die ganze Frage der Greueltaten im Osten ist durch Beweisaufnahme und Dokumente schon so ausführlich behandelt worden, daß ein Kreuzverhör meiner Meinung nach überflüssig ist.


VORSITZENDER: Gut, Herr Roberts.


MR. ROBERTS: Ein weiterer Punkt, Euer Lordschaft!

Dr. Laternser hat, um Zeit zu sparen, ein Affidavit dieses Zeugen vom 20. Mai 1946 vorgelegt. Herr Vorsitzender, es liegt uns natürlich sehr daran, Herrn. Dr. Laternser in seinem Bestreben, Zeit zu sparen, in jeder Weise behilflich zu sein, und wir wollen gegen dieses Affidavit keinen Einspruch erheben. Aber ich bin mir nicht ganz klar darüber, ob es als Beweisstück eingereicht worden ist – in diesem Falle müßte es eine Nummer bekommen – oder ob es an die Kommission gehen soll.


[630] VORSITZENDER: Ich glaube, es ist nicht nötig, daß es eine Beweisstücknummer bekommt. Das Affidavit ist dem Zeugen vorgelegt worden, der sagte, daß es in Ordnung sei. Daher kann Dr. Laternser später darauf Bezug nehmen.


MR. ROBERTS: Jawohl, Euer Lordschaft! Dann sollte die Anklagebehörde Abschriften davon bekommen. Läßt sich das machen?


VORSITZENDER: Ja, sicher.

MR. ROBERTS: Euer Lordschaft! Herr Dodd weist mich darauf hin, daß wir das Affidavit noch nicht gesehen haben; wir wissen nicht, was es enthält. Aber wir werden uns eine Abschrift beschaffen und, wenn nötig, einen neuen Antrag stellen.


VORSITZENDER: Wenn ein Affidavit auf diese Weise eingeführt und dem Zeugen im Zeugenstand vorgelegt wird, dann sollte natürlich die Anklagebehörde eine Abschrift bekommen, um zu sehen, was darin steht, um gegebenenfalls ein Kreuzverhör vornehmen zu können.


MR. ROBERTS: Jawohl.


VORSITZENDER: Das ist in diesem Fall nicht geschehen. Das beste wäre daher, das Affidavit der Anklagebehörde zur Verfügung zu stellen, und diese kann, falls sie es wünscht, beantragen, daß auf der Grundlage dieses Affidavits eine Vernehmung vor der Kommission durchgeführt wird. Glauben Sie, daß das nötig ist? Vielleicht könnten Sie das Affidavit bald ansehen und dann entscheiden, ob es notwendig ist, den Zeugen hier zu behalten.


MR. ROBERTS: Euer Lordschaft! Ich stimme mit Ihnen überein.


VORSITZENDER: Und sollen wir den Zeugen in Nürnberg behalten?

MR. ROBERTS: Euer Lordschaft! Wir werden das Affidavit über das Wochenende durchsehen und, wenn es notwendig ist, den Antrag am Montag stellen.


VORSITZENDER: Ja, das ist richtig. Der Zeuge kann gehen.


[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]


Dr. Jahrreiss! Wollen Sie den nächsten Zeugen rufen?

PROF. DR. JAHRREISS: Ja, wenn es der Wunsch des Gerichts ist. Mit Erlaubnis des Gerichts rufe ich jetzt den Major Büchs. Major Büchs.


[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Wie heißen Sie bitte?

ZEUGE HERBERT BÜCHS: Herbert Büchs.


[631] VORSITZENDER: Sprechen Sie mir folgenden Eid nach: »Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzufügen werde.«


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


VORSITZENDER: Bitte setzen Sie sich.

PROF. DR. JAHRREISS: Herr Zeuge! Welche Stellung hatten Sie in den letzten Kriegsjahren?


BÜCHS: Ich war vom 1. November 1943 als Generalstabsoffizier der Luftwaffe beim Chef des Wehrmachtführungsstabes und als solcher zweiter Adjutant des Generaloberst Jodl.


PROF. DR. JAHRREISS: Und sind Sie in dieser Stellung bis zum Schluß des Krieges gewesen?


BÜCHS: Ich bin in dieser Stellung bis zum Schluß, bis zu unserer Festnahme am 23. Mai 1945, geblieben.


VORSITZENDER: Herr Zeuge! Wollen Sie bitte auf das Licht achten? Wenn das gelbe Licht aufleuchtet, bedeutet das, daß Sie zu schnell sprechen. Versuchen Sie, nach jeder Frage eine Pause eintreten zu lassen.


BÜCHS: Jawohl.


PROF. DR. JAHRREISS: Herr Zeuge! Haben Sie in dieser Zeit, in der Sie im Führerhauptquartier waren, dieses Führerhauptquartier an mehreren Orten erlebt?


BÜCHS: Jawohl. Ich habe das Führerhauptquartier in Ostpreußen erlebt; ich bin außerdem in Berlin in dem Hauptquartier dabei gewesen und im Jahre 1944 auch in Berchtesgaden.


PROF. DR. JAHRREISS: Es ist davon die Rede gewesen, daß im Führerhauptquartier eine Partei-Clique gewesen sei. Wissen Sie etwas davon?


BÜCHS: Wenn ich damit verstehen soll einen Kreis von Personen, den ich benenne, möchte ich Fegelein, Bormann und Burgdorff nennen.


PROF. DR. JAHRREISS: Dann würden Sie sagen, das war eine Clique?


BÜCHS: Es sind diese drei Herren gewesen, die in sehr engem und persönlichem dienstlichem Verkehr gestanden haben und nach außenhin diesen Eindruck erweckt haben.


PROF. DR. JAHRREISS: Die untereinander oder mit Dritten im engen dienstlichen oder persönlichen Verkehr standen?


BÜCHS: Sie haben nicht nur untereinander in einem sehr engen Verhältnis gestanden, sondern ich habe dabei auch die Beobachtung [632] gemacht, daß diese drei Herren auch einen sehr starken Einfluß auf Adolf Hitler selbst ausgeübt haben.


VORSITZENDER: Dr. Jahrreiss! Wollen Sie bitte die Namen der drei Herren genau feststellen. Sie sind nicht klar durchgekommen.


PROF. DR. JAHRREISS: Jawohl.

Herr Major! Wollen Sie bitte langsam sagen die Namen der drei Herren, die Sie eben nannten?


BÜCHS: Es handelt sich um Fegelein; der war der Verbindungsoffizier Himmlers zu Adolf Hitler; dann um Bormann, den Leiter der Parteikanzlei und Vertreter der Partei; und um General Burgdorff, der eine Doppelstellung hatte, als Chef des Heerespersonalamtes und gleichzeitig als Chefadjutant der Wehrmacht beim Führer.


PROF. DR. JAHRREISS: Hatte der Generaloberst Jodl mit jedem dieser drei Herren dienstlich zu tun?


BÜCHS: Wenn ich zuerst Fegelein nehmen darf: Fegelein war als Verbindungsoffizier Himmlers für den Führer sozusagen derjenige, an den er sich in allen Fragen der materiellen und personellen Ausrüstung der Waffen-SS-Divisionen wandte, wenn diese Fragen beim Einsatz dieser Divisionen während der militärischen Lage auftraten. In diesem Zusammenhang hat es natürlich während der Lagevorträge vor allem häufige Berührungspunkte mit dem Aufgabengebiet Fegeleins gegeben. Aber sonst war das dienstliche Verhältnis zwischen Generaloberst Jodl und Fegelein außerordentlich gering.

PROF. DR. JAHRREISS: Und mit Bormann?


BÜCHS: Gegenüber Bormann, als dem Vertreter der Partei, hat Generaloberst Jodl sein militärisches Aufgabengebiet immer scharf abgegrenzt. Beschwerden oder zu Unrecht bestehende Vorwürfe gegen die Wehrmacht oder etwaige Angriffe hat er immer zurückgewiesen. Ich habe dies vor allem erlebt zu der Zeit, als der Krieg auf deutschem Boden geführt wurde und sich öfter Reibungen mit den als Reichsverteidigungskommissaren eingesetzten Gauleitern ergaben.


PROF. DR. JAHRREISS: Bitte etwas langsamer!


BÜCHS: Ich habe dabei zum Beispiel erlebt, daß Herr Generaloberst Jodl entsprechende Beschwerden oder Briefe Bormanns einfach, mit seinen sehr groben Randbemerkungen versehen, im Original an diesen zurückschickte, um seine Auffassung dadurch zum Ausdruck zu bringen. Wenn er damit keinen Erfolg hatte, scheute er sich auch nicht, seine Auffassung beim Führer in jeder Form zu vertreten und dessen Entscheidung in der betreffenden Streitfrage herbeizuführen.


[633] PROF. DR. JAHRREISS: Und der dritte der genannten Herren, Burgdorff?


BÜCHS: Mit General Burgdorff hat nach meiner Erinnerung der Generaloberst Jodl sehr wenig dienstlich zu tun gehabt, obwohl gerade Burgdorff die wichtige Frage der Stellenbesetzung der Oberbefehlshaber und sonstigen hohen Offiziere mit dem Führer besprochen hat. Gerade hier habe ich gesehen, daß General Burgdorff diese Sachen in erster Linie mit dem Führer allein besprochen hat, so daß Generaloberst Jodl verhältnismäßig wenig Einfluß darauf gehabt hat.


PROF. DR. JAHRREISS: Nun wüßte ich gern von Ihnen, Herr Zeuge, wie das persönliche Verhältnis des Generaloberst Jodl zu jedem dieser drei Herren war?


BÜCHS: Fegelein lehnte der Generaloberst Jodl ab, und zwar weil er, ich glaube, dessen charakterliche Schwächen damals schon vollkommen erkannt hatte. Ich habe es damals erlebt, daß er verschiedentlich Fegelein persönlich zur Rede gestellt und zurechtgewiesen hat.

Zu Bormann, möchte ich sagen, hat Generaloberst Jodl überhaupt keine Verbindung gehabt, und ich habe auch keinerlei privaten oder außerdienstlichen Verkehr zwischen den beiden Herren erlebt.

Das gleiche, was ich von Fegelein gesagt habe, gilt auch für das Verhältnis zum General Burgdorff, den Generaloberst Jodl persönlich wohl auch abgelehnt hat.


PROF. DR. JAHRREISS: Ich komme jetzt zu einem anderen Punkt. Herr Zeuge, wissen Sie etwas davon, daß in der letzten Phase des Krieges erwogen worden ist, gewisse gegnerische Flieger, die man in die Hand bekommen hatte, der Volkswut preiszugeben? Haben Sie davon gehört?


BÜCHS: Jawohl. Ich kann mich erinnern, daß im Frühjahr 1944 in Berchtesgaden der Führer in sehr erregter Form die Forderung erhoben hat, daß notgelandeten alliierten Fliegern über Deutschland durch die Wehrmacht kein Schutz mehr gegeben werden solle vor der Volkswut. Diese Forderung war auf Grund von Meldungen entstanden, wonach ein Kreisleiter der Partei und ein Offizier der Luftwaffe einen alliierten Flieger geschützt hatten. Der Führer hat damals die Forderung in sehr erregter und scharfer Form gestellt und verlangt, daß durch entsprechende Befehle der Wehrmacht dieses ein für allemal aufhören müsse.


PROF. DR. JAHRREISS: Hat auch der Generaloberst diese Forderung von Hitler gestellt bekommen?


BÜCHS: Diese Forderung ist in einer Lagebesprechung, bei der die Herren, auch Generaloberst Jodl, dabeigewesen sind, gestellt worden; aber Generaloberst Jodl hatte mit der Bearbeitung dieser [634] ganzen Frage direkt, nach meiner Auffassung, nichts zu tun, da sie das militärische Arbeitsgebiet nicht unmittelbar berührte.

PROF. DR. JAHRREISS: Hat sich der Generaloberst Jodl also überhaupt nicht geäußert dazu?


BÜCHS: Der Generaloberst Jodl hat genau wie die anderen Herren diese Forderung abgelehnt und hat seinerseits alles getan, um zu versuchen, den Führer von dieser Forderung abzubringen. Er hat seinerzeit auch sofort mit einer kritischen Stellungnahme dazu begonnen, die sich nachher geäußert hat, zunächst in der Festlegung der Begriffe von vier Fällen eines Verstoßes gegen das Völkerrecht durch alliierte Flieger.


PROF. DR. JAHRREISS: Ja, und dazu brauche ich Sie nicht zu fragen; diese Dinge sind durch Urkunden hier belegt. War es denn möglich, wenn Hitler so, wie Sie eben schilderten, so wutentbrannt war und stürmisch einen Befehl forderte, eine Verzögerungsaktion einzuleiten?


BÜCHS: In so einem Falle, in dem der Führer in der höchsten Erregung solche Forderungen aufstellte, war es für die Herren, an die die Forderung gerichtet war, unmöglich, im gleichen Augenblick irgendwie zu widersprechen oder etwa gar die Ausführung des Befehls von vornherein zu verweigern. Es blieb nichts anderes übrig, und diese Taktik hat gerade Generaloberst Jodl häufig angewandt, als zu versuchen, durch Herbeischaffung von Unterlagen, Argumenten und Gegenargumenten, durch Einholen von Stellungnahmen und Gutachten all der Stellen, die betroffen wurden, dieses Material zu sammeln und dann in einer ruhigeren und günstigeren Stunde den Führer noch einmal auf diese Sache anzusprechen und ihn von seiner überspannten Forderung abzubringen. Das hat sich dann nach außenhin geäußert in einem langen Schriftwechsel, wo immer wieder die Akten zwischen den einzelnen betroffenen Abteilungen hin- und hergeschickt worden sind, alles mit der Tendenz, die Angelegenheit möglichst hinauszuzögern und, wenn möglich, überhaupt einschlafen zu lassen. Und mein Eindruck gerade in der Frage der Behandlung der Terrorflieger war der, daß das in diesem Falle absolut gelungen ist, obwohl der Führer immer wieder von Zeit zu Zeit durch neue Meldungen und Berichte auf diese Frage aufmerksam wurde und die Durchführung dieses Befehls verlangte.


PROF. DR. JAHRREISS: Ist dann kein solcher Befehl erlassen worden?


BÜCHS: Ich kenne keinen solchen Befehl.


PROF. DR. JAHRREISS: Können Sie mir ein Ereignis nennen, in dem deutlich geworden ist, daß kein solcher Befehl erlassen worden ist?


[635] BÜCHS: Ich bin persönlich einmal vom Führer sehr scharf zur Rechenschaft gezogen worden im August 1944, als nach einem Luftangriff auf München Fegelein dem Führer in sehr drastischer Form Tieffliegerangriffe schilderte und ihm meldete, daß bei einem Flakabschuß auch zwei alliierte Flieger mit dem Fallschirm notgelandet seien, die anschließend von einem Wachtmeister der Flakartillerie gefangengenommen und abtransportiert worden sind; er hätte diesen Wachtmeister zur Rede gestellt, warum er diese beiden Flieger nicht erschieße; darauf hätte dieser gesagt: »Weil ich keinen Befehl dazu habe.« Ich habe in diesem Augenblick von mir aus eingeworfen, daß es einen solchen Befehl auch nicht gäbe, worauf der Führer mir gegenüber wieder die schärfsten Vorwürfe erhoben hat, daß eben von den führenden Männern der Wehrmacht ein solcher Befehl nicht herausgegeben wäre, und er verlangte neuerlich wieder die Durchführung.


PROF. DR. JAHRREISS: Und ist es dann geschehen?


BÜCHS: Nein, es war ja das die Zeit nach dem 20. Juli und die Zeit des Westfeldzuges, wo wesentlich brennendere Fragen immer im Vordergrund standen, und über diesen ganzen Fragen ist die der Behandlung der Terrorflieger dann wieder zum Einschlafen gekommen.


PROF. DR. JAHRREISS: Wissen Sie, Herr Zeuge, von einem Vorfall, der in Berlin, ich glaube im März 1945, gespielt haben soll in der Reichskanzlei; da soll sich der Führer erneut darüber beklagt haben, daß trotz seiner Forderung ein solcher Befehl nicht ergangen sei?


BÜCHS: Ich erinnere mich, daß im März 1945 der Führer gegenüber General Koller, dem damaligen Chef des Generalstabs der Luftwaffe, in außerordentlich erregter Form noch einmal über diese Frage gesprochen hat. Ich war selbst am Anfang zunächst, als diese Diskussion entstand, nicht dabei, wurde dann hinzugeholt und hörte, wie der Führer etwa sagte, daß es ihm auf Grund der Einstellung der Wehrmacht und insbesondere der Luftwaffe nicht möglich gewesen sei, den Terror der alliierten Flieger über Deutschland durch entsprechenden Gegenterror zu brechen...


PROF. DR. JAHRREISS: Einen Moment, Herr Zeuge! Sie sagten, Sie sind nicht ganz bei dieser Besprechung dabeigewesen.

Herr Präsident! Wir haben einen Fragebogen, welchen wir dem Gericht vorlegen wollen, in unserem Dokumentenbuch, Band 2, Seite 178. Das ist die Aussage des eben vom Zeugen genannten Generals der Flieger Koller. Diese Aussage bringt unter Ziffer 5, das ist Seite 180 des Urkundenbuches, ausführlich alle wünschenswerten Details dieser außerordentlich wichtigen Auseinandersetzung in Berlin. Diese Auseinandersetzung hat nun nur zum Teil in der [636] Führerlage stattgefunden, zu einem Teil in Nebenräumen, so mit Kaltenbrunner, aber die Auseinandersetzung mit Göring am Telephon. Ich würde nun das Gericht gern um die Erlaubnis bitten, um Zeit zu sparen, damit wir die Sache nicht auseinanderreißen müssen, mir zu gestatten, daß ich dies jetzt im ganzen vortragen darf, obwohl der Zeuge nur einen Teil mit angehört hat. Jodl betreffend sagt der letzte Satz im ganzen... Ich glaube, wir sparen Zeit damit, Herr Präsident, wenn ich es jetzt vortragen würde.

Ich muß zunächst die erste Frage an den General Koller verlesen, Seite 179. Da ist der Zeuge gefragt worden, erstens:

»Seit wann sind Sie Chef des Generalstabs der Luftwaffe?« Antwort, auf der nächsten Seite:

»Vom 1. September 1943 bis 3. September 1944 war ich Chef des Luftwaffenführungsstabes, ab 23. November 1944 Chef des Generalstabs der Luftwaffe.«

Frage 5, die uns hier angeht, Seite 179:

»Erinnern Sie sich, daß etwa im März 1945 im Bunker der Reichskanzlei der Führer Ihnen und der Luftwaffe Vorwürfe machte, daß ein solcher Befehl nicht gegeben wurde?«

Die Antwort, Seite 180:

»Ja, ich erinnere mich ganz genau.

a) Etwa Anfang bis Mitte März 1945 wurde bei der ›Lage‹ dem Führer durch Bormann eine Notiz aus dem alliierten Presse-Reporterbericht vorgelegt. Sie enthielt in Kürze dem Sinne nach:

›Eine kurz vorher über Deutschland abgeschossene amerikanische Kampffliegerbesatzung war von vorrückenden amerikanischen Truppen wieder aufgenommen worden. Sie hatte ausgesagt, daß sie von empörten Personen der Bevölkerung mißhandelt worden sei, mit dem Tode bedroht und wahrscheinlich getötet worden wäre, wenn nicht deutsche Soldaten sie befreit und in Schutz genommen hätten.‹

Bormann wies mit einigen Worten Hitler noch darauf hin, daß damit bestätigt sei, daß die Soldaten in solchen Fällen gegen die Bevölkerung einschreiten.

b) Hitler, ziemlich aufgebracht, wendete sich zu mir und sagte erregt: ›Ich habe schon einmal befohlen, daß die abspringenden Bombermannschaften nicht gegen die Bevölkerung in Schutz genommen werden dürfen. Diese Leute morden nur deutsche Frauen und Kinder. Es ist unerhört von deutschen Soldaten zum Schutz dieser Mörder gegen die in berechtigtem Haß handelnde eigene Bevölkerung vorzugehen. Warum werden meine Befehle nicht ausgeführt?‹

[637] Überrascht von diesem Angriff antwortete ich etwa: ›Ich kenne keinen solchen Befehl, außerdem ist das praktisch unmöglich‹, Hitler äußerte sich zu mir gewendet sehr laut und scharf: ›Der Grund, daß meine Befehle nicht ausgeführt werden, ist nur die Feigheit der Luftwaffe, weil die Herren der Luftwaffe feige sind und Angst haben, es könnte ihnen auch einmal etwas passieren. Das Ganze ist nichts als ein Feigheitsabkommen zwischen der Luftwaffe und den englischen und amerikanischen Fliegern.‹

Hitler wendete sich dann auch an den zufällig im Hintergrund anwesenden Kaltenbrunner, diesen ansprechend und teilweise nicht ansehend und fuhr fort:

›Ich befehle hiermit, sämtliche in den letzten Monaten angefallenen Bomberbesatzungen und alle künftig noch anfallenden Besatzungen sind von der Luftwaffe sofort an den SD zu übergeben und durch den SD zu liquidieren. Jeder, der meine Befehle nicht ausführt oder gegen die Bevölkerung vorgeht, wird mit dem Tode bestraft und ist selbst zu erschießen.‹

Hitler äußerte dann noch weiter, allgemein sprechend, seine Empörung und seine Auffassung. Die versammelten Offiziere machten allgemein einen überraschten, ablehnenden Eindruck.

c) Nach Weitergang der Führerlage habe ich Kaltenbrunner zu einer Unterredung im Seitengang gebeten.

Wesentlicher Verlauf:

Koller: ›Diese Befehle auszuführen ist unmöglich. Die Luftwaffe macht da nicht mehr mit. Ich auf keinen Fall, und ich kann dasselbe vom Reichsmarschall sagen. Es ist völlig ausgeschlossen, daß die Luftwaffe dazu in irgendeiner Form die Hand gibt.‹

Kaltenbrunner: ›Der Führer hat ganz falsche Vorstellungen. Auch die Aufgaben des SD werden dauernd falsch verstanden. Derartige Dinge sind keine Angelegenheiten des SD. Im übrigen tut das kein deutscher Soldat, was der Führer verlangt. Das liegt dem deutschen Soldaten nicht. Der bringt keine Gefangenen um; wenn es einzelne fanatische Parteigänger des Herrn Bormann versuchen, dann schreitet der deutsche Soldat dagegen ein. Der Führer macht sich ein ganz falsches Bild von der Einstellung unserer Soldaten. Außerdem werde ich in der Sache selbst auch nichts tun. Fällt mir gar nicht ein. Wir müssen nur sehen, wie wir da wieder herauskommen, sonst läßt er ein paar von uns als erste umlegen. Wir müssen Zeit gewinnen. Ich gehe sowieso gleich wieder für längere Zeit aus Berlin weg.‹

[638] Koller: ›Dann sind wir uns im Hauptpunkt einig. Daß Sie weggehen, ist günstig. Wir müssen aber dem Führer gegenüber einen weiteren Ausweg haben, weil es möglich ist, daß er schon morgen auf seinen Befehl zurückkommt. Für später, wenn es dann doch hart auf hart gehen sollte, müssen wir sehen, wie wir die Sache verhindern oder was uns passiert.‹

Auf meinen Vorschlag wurde beschlossen: Es werden von der Luftwaffe und dem SD keine Anordnungen in der vom Führer befohlenen Richtung gegeben. Abgaben an den SD – keine. Falls der Führer auf seinen Befehl zurückkommen sollte, dann zunächst durch Darstellung folgender Art Weiterungen zu verhindern:

Alle früher angefallenen Gefangenen der fliegenden Besatzungen nicht in der Hand der Luftwaffe, sondern in Betreuung des BDE überall verstreut. Gefangennahmezeiten nicht zentral bekannt. Daher Feststellen der in den letzten Monaten angefallenen Gefangenen nur schwer möglich und zeitraubend. Auch Herauslösen ohne Aufsehen müßte eingehend vorbereitet werden. Die neu anfallenden Besatzungen gehen automatisch zu Vernehmungsstellen. Diese sind auf Grund der Operationen in Verlegung. Verbindung ist schlecht. Darum eingehende Absprachen und Vereinbarungen mit dem SD notwendig. Um den Schein von Absprachen zu wahren, sollte der Ic des OKL zu einem Beauftragten von Kaltenbrunner kommen, der aber erst bestimmt werden mußte.

d) Nach der Führerlage sprach ich Feldmarschall Keitel im Zugang zum Bunker an und sagte:

›Der Führerbefehl ist irrsinnig.‹ (Keitel machte Zwischenbemerkung: ›Das kann man wohl sagen.‹) ›Die Luftwaffe wird ihr Waffenschild sauberhalten. Den Befehl kann man nicht ausführen. Ich bin überzeugt, daß der Reichsmarschall ganz meiner Ansicht ist. Einen solchen Befehl und noch dazu mit solchen Strafdrohungen noch mündlich hinzuwerfen. Unter einen derartigen Befehl muß er seinen eigenen Namen schreiben. Ob er dann durchgeführt werden wird, steht offen, von der Luftwaffe jedenfalls nicht. Vom SD auch nicht, mit Kaltenbrunner habe ich schon gesprochen.‹

Feldmarschall Keitel: ›Solche Befehle will er dann nicht unterschreiben, und alles soll immer am OKW hängenbleiben. Aber ich werde den Teufel tun, einen solchen Befehl herauszugeben.‹

Koller: ›Die Luftwaffe kann auf keinen Fall mittun. Eine solche Verantwortung werden wir uns nicht aufladen.‹

Feldmarschall Keitel: ›Da haben Sie recht, ich auch nicht. Ich muß mir überlegen, wie und was ich da machen kann.‹

[639] Gespräch wurde abgebrochen, weil Keitel an ein Telephon gerufen wurde. Keitel war sehr unwillig und verdrossen über den Führerbefehl.

e) Nach einer Erfrischung in einem Seitenteil des Bunkers mußte ich zu meiner Garderobe und dem Ausgang noch einmal durch den Vorraum vor dem Lagezimmer. Hitler kam zufällig aus dem Zimmer, gab einer Ordonnanz einen Auftrag und rief mich, als ich vorüberging. Die Tür zum Lageraum stand offen, am Tisch saß Ley. Hitler sagte zu mir: ›Ich muß noch einmal auf meinen Befehl zurückkommen. Ihr müßt mir alle helfen, so geht es nicht mehr weiter. Die Luftwaffe oder doch die Reichsverteidigung hat versagt. Was soll ich gegen den furchtbaren Bombenterror tun, der nur deutsche Frauen und Kinder mordet?‹

Koller: ›Die Luftverteidigung und unsere Besatzungen tun, was sie können und was menschenmöglich ist. Die bei uns versäumte Luftrüstung, die augenblicklich technische und zahlenmäßige feindliche Überlegenheit lassen sich aber nicht von heute auf morgen beseitigen oder ändern. Wenn die Strahlenverbände endlich stärker herauskommen, wird die Luftlage über Deutschland für uns wieder besser werden.‹

Hitler: ›Darauf kann ich nicht warten. Ich kann das Fortbestehen dieser Luftlage vor dem deutschen Volk nicht mehr verantworten. Wenn diese Flieger merken, daß sie als Terroristen liquidiert werden, dann werden sie es sich überlegen, noch hereinzufliegen.‹

Koller: ›Das werde die Luftlage bestimmt nicht bessern, sondern im Gegenteil noch verschärfen.‹

Hitler: ›Nein, so wie die Japaner es gemacht haben, das ist das Richtige.‹

Hitler war entgegen seiner Haltung in der Lage nunmehr ruhig. Er zeigte eine zugängliche Miene. Erfahrungsgemäß konnte man mit ihm allein eher reden als im Beisein vieler Personen. Ich hielt es daher für einen günstigen Augenblick, das Gesamtproblem anzuschneiden und führte aus: ›Wenn ich meine Auffassung vortragen darf, so ist es die, daß es so nicht gehen wird. Solche Maßnahmen stehen in so krassem Widerspruch zu Erziehung, Fühlen und Denken aller Soldaten, daß sie nicht durchführbar sind. Man kann Soldaten nicht Kriegsartikel und anständige Haltung eintrichtern und dann Handlungen befehlen, die jedem gegen den Strich gehen. Sie dürfen nicht vergessen, mein Führer, daß die feindlichen Flieger genau so Befehle ausführen und ihre Pflicht tun, wie die unseren. Wenn sie abgeschossen sind oder notlanden, sind sie wehrlose und waffenlose Gefangene. Wie stünden wir vor der [640] Welt da? Und die ersten Maßnahmen der Gegner würden sein, daß sie unsere fliegenden Besatzungen genau so behandeln. Das kann man unseren Männern und ihren Angehörigen ebensowenig gegenüber verantworten. Die ganze Einsatzfreude und Disziplin würde schlagartig zugrunde gehen!‹

Bis dahin hatte der Führer mich nicht unterbrochen. Nachdem er mich zuerst angesehen hat, sah er nachher beiseite und machte einen abwesenden Eindruck. Er hatte aber doch zugehört und unterbrach mich jetzt und sagte ruhig und mit ernster Miene:

›Also die Luftwaffe hat doch Angst. Das ist ja alles sehr recht, aber ich bin verantwortlich für den Schutz des deutschen Volkes und habe sonst keine Mittel.‹

Hitler wandte sich ab und ging in das Lagezimmer zurück.

f) Nach Ankunft im Hauptquartier OKL (Kurfürst) habe ich Oberst von Brauchitsch unterrichtet über die Vorgänge und ihn beauftragt, dem Reichsmarschall sobald als möglich darüber zu melden. Ich selbst konnte im Augenblick den Reichsmarschall nicht erreichen. Bei dem Gespräch brachte auch Brauchitsch seine ablehnende Haltung gegenüber dem Befehl des Führers zum Ausdruck.

g) Etwa 1-2 Stunden später rief mich der Reichsmarschall an und begann sein Gespräch mit den folgenden Worten: ›Sagen Sie einmal, ist er denn jetzt ganz wahnsinnig geworden?‹ Es war ganz klar, wer gemeint war. Ich meldete dem Reichsmarschall noch einmal persönlich die wesentlichen Vorgänge und die Aussprache mit Kaltenbrunner und fügte hinzu: ›Ich werde diesen Befehl oder Arbeiten dazu nicht ausführen. Ich werde bemüht sein, taktisch so zu handeln, daß jedenfalls zunächst Zeit gewonnen wird und möglichst keiner von uns unter die Räder kommt. Vielleicht kommt der Führer nach der letzten Aussprache nicht mehr auf seinen Befehl zurück. Wenn aber, dann kann es sehr hart wer den und müssen Sie selbst zum Führer. Was der Führer befohlen hat, darf jedenfalls nicht passieren.‹

Der Reichsmarschall äußerte sich sehr ablehnend gegen diese Haltung Hitlers, stimmte mir in allen Punkten zu. Er befahl mir, so zu handeln, wie vorgeschlagen, ihn gegebenenfalls sofort zu unterrichten und beendete das Gespräch mit den Worten: ›Das ist alles wahnsinnig und kann nicht durchgeführt werden.‹

h) Maßnahmen gegen alliierte Flieger auf Grund des genannten Führerbefehls sind weder von der Luftwaffe noch vom SD getroffen worden. Dem BDE oder dessen Dienststellen ist der Befehl, nach meiner Ansicht, gar nicht bekannt geworden, [641] da der BDE in der Führerlage gar nicht anwesend war und der Befehl vom OKW nicht weitergegeben worden ist.

Hitler kam später weder dem Reichsmarschall noch mir, noch meinem Stellvertreter gegenüber auf seinen Befehl zurück. Ich glaube, auch Kaltenbrunner gegenüber nicht. Allerdings habe ich mit diesen nie mehr über diesen Vorfall gesprochen.

Ob Hitler das bewußt unterlassen hat oder ob er im Drange der Ereignisse darauf vergessen hat, vermag ich nicht zu beurteilen.

i) Vielleicht 14 Tage bis 3 Wochen später erging meines Wissens eine Weisung (ich glaube Fernschreiben) des OKW, in der nach meiner Erin nerung der Reporterbericht, der den Anlaß gegeben hatte, erwähnt war. Dabei war zum Ausdruck gebracht, daß der Führer sein Mißfallen darüber ausgesprochen habe, daß deutsche Soldaten gegen die eigene Bevölkerung vorgehen.

Von den Hauptpunkten des Befehls, den Hitler gegeben hat, war keine Rede. Wenn ich mich recht entsinne, war die Weisung von Keitel unterschrieben und nicht anders aufzufassen, wie eine gewisse Deckung gegenüber dem Führer.

Generaloberst Jodl hatte nach meiner Meinung mit dem ganzen Vorgang nichts zu tun.«

Herr Zeuge! Soweit Sie gegenwärtig waren bei diesen Gesprächen, ist die Darstellung von General Koller richtig?

BÜCHS: Ich erinnere mich persönlich etwa noch folgender Formulierung durch den Führer: »Das kommt davon, weil bei der Luftwaffe der Krieg auf gegenseitige Lebensversicherung aufgebaut ist: ›Tu mir nichts, ich tu Dir nichts‹.«

Das war die Formulierung, die sich bei mir am stärksten eingeprägt hat, die das Gesagte noch unterstreichen...


PROF. DR. JAHRREISS: Danke, dann brauche ich weiter nichts zu diesen Punkten fragen.


VORSITZENDER: Dr. Jahrreiss! Wir werden jetzt eine Pause einschalten.

[Pause von 10 Minuten.]


PROF. DR. JAHRREISS: Herr Zeuge! Ich nehme an, daß Sie die Ausstattung der Diensträume im Führerhauptquartier noch in der Erinnerung haben.

BÜCHS: Ja, die habe ich noch in Erinnerung.


PROF. DR. JAHRREISS: Waren in den Diensträumen des Führers, des Feldmarschalls, der Generalobersten und in Ihren eigenen Landkarten aufgehängt?


[642] BÜCHS: Jawohl. Sowohl in Ostpreußen, insbesondere im Hauptquartier, hatte der Führer im großen Lagezimmer eine topographische Karte von Deutschland, außerdem eine politische Karte von Europa, und auch in verschiedenen anderen Räumen hingen ähnliche Karten.


PROF. DR. JAHRREISS: Waren auch Karten aufgehängt von Deutschland?


BÜCHS: Jawohl.


PROF. DR. JAHRREISS: Und den angrenzenden Gebieten, auf denen die KZ's und Strafanstalten durch rote oder blaue Range angezeichnet waren?


BÜCHS: Nein, ich habe weder in dem Hauptquartier in Ostpreußen noch in der Reichskanzlei Berlin oder auf dem Berghof in Berchtesgaden eine solche Karte jemals gesehen.


PROF. DR. JAHRREISS: Es ist hier am 11. Mai 1946 vom Münchener Rundfunk, 12.30 Uhr mittags, das Schreiben eines Malermeisters durchgegeben worden. Er behauptet, Landkarten im Führerhauptquartier gesehen zu haben, die gar nichts anderes darstellen konnten als Lokalangaben für KZ's. Ist das möglich?


BÜCHS: Das ist völlig ausgeschlossen.


PROF. DR. JAHRREISS: Hat es da eine nähere Angabe gegeben wie...


VORSITZENDER: Ich glaube nicht, daß wir uns mit Rundfunkmeldungen aus München befassen sollen. Über Münchener Rundfunksendungen ist kein Beweismaterial vorgelegt worden.


PROF. DR. JAHRREISS: Nein, da bin ich falsch verstanden worden, Herr Präsident. Ich habe nicht gefragt, ob er das gehört hat, sondern ich habe angeben wollen, wieso in der Öffentlichkeit der Glaube entstanden ist, es habe dort solche Karten gegeben. Danke, ich habe keine weiteren Fragen.


VORSITZENDER: Ich habe darauf hingewiesen, daß nicht darauf Bezug genommen werden soll, weil darüber kein Beweismaterial vorgelegt worden sei. Auf die von Ihnen erwähnte Rundfunkübertragung soll hier nicht Bezug genommen werden.


DR. STAHMER: Herr Major Büchs! Haben Sie während Ihres Kommandos zum Führerhauptquartier an den täglichen Lagebesprechungen regelmäßig teilgenommen?


BÜCHS: Jawohl, ich habe an den täglich stattfindenden militärischen Lagebesprechungen teilgenommen.


DR. STAHMER: Haben Sie noch eine Erinnerung daran, ob Sie zugegen gewesen sind bei einer Lagebesprechung am 27. Januar 1945, in der die Frage besprochen wurde, was geschehen sollte mit 10000 gefangenen Fliegeroffizieren im Lager Sagan?


[643] BÜCHS: Ich kann mich etwa an folgendes erinnern: Die Frage der Räumung dieses Gefangenenlagers vor den herankommenden russischen Truppen muß von Fegelein vorgetragen worden sein. Diese gefangenen Offiziere sind befragt worden, ob sie in dem Lager verbleiben wollten, um der russischen Armee übergeben zu werden, oder ob sie im Zuge der Räumung Schlesiens abtransportiert werden wollten. Sie hatten sich, soweit ich mich erinnere, geschlossen für das letztere entschieden, nämlich abtransportiert zu werden, und ich glaube, daß nur die Frage zur Entscheidung stand, in welcher Form dieser Abtransport von Stapel gehen solle.

DR. STAHMER: Erinnern Sie sich noch, welche Vorschläge bezüglich dieses Abtransportes gemacht worden sind und von wem?


BÜCHS: Nein, ich glaube, daß der Führer damals nur allgemein gesagt hat, daß man diese gefangenen Offiziere nicht besser behandeln kann wie das eigene Volk. Es war ja gerade zur Zeit der Räumung Schlesiens, und die eigene Verkehrslage gestattete nicht selbst den Abtransport der eigenen Bevölkerung per Bahn oder in großen Kolonnen, sondern die Bevölkerung mußte auch im Winter auf den Landstraßen trecken; und ich glaube, mich zu erinnern, daß der Führer damals gesagt hat: »Wenn diese Offiziere auch abtransportiert werden wollen, dann müssen sie genau wie die deutsche Zivilbevölkerung auch im Landmarsch abtransportiert werden.«


DR. STAHMER: Darf ich zu dieser Aussage, Herr Präsident, auf eine falsche Protokollierung hinweisen? Es ist diese Urkunde im Kreuzverhör dem Reichsmarschall Göring in der Nachmittagssitzung des 20. März 1946 vorgelegt worden (Band IX, Seite 619). Es handelt sich um die Urkunde 3786-PS, US-787. In dem deutschen Protokoll steht, nachdem besprochen worden ist, wie sie abtransportiert werden sollen: »Der Führer: Die müssen weg und wenn sie im ›Dreck‹ zu Fuß marschieren.« Es stand aber in dem Protokoll tatsächlich: »Die müssen weg und wenn sie im ›Treck‹ zu Fuß marschieren müssen.« Also etwas wesentlich anderes. Ich weiß nicht, wie die Bemerkung im englischen Protokoll übersetzt ist, aber das würde natürlich einen völlig anderen und falschen Sinn geben. Es heißt also, wie der Zeuge gesagt hat, der Führer hat gesagt: »Sie müssen weg und wenn sie im ›Treck‹ gehen müssen,« das heißt, in einer Kolonne zu Fuß marschieren.


VORSITZENDER: Jawohl. Der Gerichtshof ist der Meinung, daß es am besten ist, derartige Übersetzungsfragen mit dem Generalsekretariat zu besprechen, damit sie an die Übersetzungsabteilung weitergeleitet werden.


DR. STAHMER: Ich wollte das nur feststellen.


[644] [Zum Zeugen gewandt:]


Dann soll eine Äußerung gefallen sein im Laufe dieser Unterhaltung, als man über die Frage des Abtransportes sprach: »Hosen und Stiefel ausziehen, daß sie bei Schnee nicht laufen können.«

Erinnern de sich, von wem diese Bemerkung gefallen ist?

BÜCHS: Nein, ich kann mich nicht daran erinnern, halte es auch für völlig ausgeschlossen.

DR. STAHMER: Sie erinnern sich überhaupt nicht, daß eine solche Bemerkung gefallen ist und von wem sie getan ist?

BÜCHS: Es ist ja durchaus möglich, daß Fegelein eine solche Sache vorgeschlagen hat in irgendeinem Zusammenhang. Ich weiß es nicht.


DR. STAHMER: Nach dem Protokoll soll der Reichsmarschall Göring eine solche Bemerkung gemacht haben.


BÜCHS: Das halte ich für völlig ausgeschlossen. Ich darf vielleicht hier einflechten, daß die Aufnahme der Stenogramme außerordentliche Schwierigkeiten machte. Es sprachen in der Führerlage oft vier bis sechs Herren gleichzeitig und in einem wesentlich schnelleren Tempo, so daß die Stenographen nur nach dem Gehör überhaupt schreiben konnten. Sie konnten weder aufsehen noch feststellen, wer nun so eine Sache gerade im Augenblick gesagt hat. Es war ein Tisch, um den manchmal 30 Herren herumgestanden haben, so daß selbst die Stenographen in ihrer Arbeit behindert wurden.


DR. STAHMER: Ich habe keine weiteren Fragen mehr.


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich muß zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens eine Erklärung abgeben: Ich hätte an diesen Zeugen einige wichtige Fragen zu stellen gehabt, wozu ich nicht in der Lage bin infolge des heute vom Hohen Gericht verkündeten Beschlusses. Ich erkläre, daß ich durch diesen Beschluß...


VORSITZENDER: Dr. Laternser! Sie werden reichlich Gelegenheit haben, diese Fragen dem Zeugen vor der Kommission zu stellen.


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich bitte, meine Erklärung beenden zu dürfen. Ich habe erklärt, daß ich infolge des heute verkündeten Beschlusses nicht in der Lage bin, die Fragen zu stellen, und daß ich mich diesem Beschluß beugen muß. Ich möchte aber erklären, daß ich diesen Beschluß...


VORSITZENDER: Es ist aber unrichtig zu sagen, daß Sie nicht in der Lage sind, Ihre Fragen zu stellen. Sie können jetzt dem Zeugen keine Fragen stellen, aber es ist unrichtig, ohne weitere Einschränkung zu behaupten, daß Sie Ihre Fragen nicht stellen können. Sie sind in der Lage, dem Zeugen Ihre Fragen vor der Kommission zu stellen.


[645] DR. LATERNSER: Ich sehe aber doch, Herr Präsident, eine Beeinträchtigung in der Verteidigung, die darin besteht, daß die Verteidiger der Organisationen damit nicht in der Lage sind, die Beweise unmittelbar zu erheben.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof hat seine Entscheidung bekanntgegeben.


DR. LATERNSER: Ich bedauere nur, Herr Präsident, daß die Entscheidung verkündet worden ist, ohne vorherige Ankündigung an die Verteidigung.


DR. MARTIN LÖFFLER, STELLVERTRETENDER VERTEIDIGER FÜR DIE SA: Ich möchte zu den Ausführungen von Herrn Dr. Laternser noch bemerken, daß ich sie unterstreichen muß, und zwar deshalb...


VORSITZENDER: Bezüglich welchen Punktes, Dr. Löffler?


DR. LÖFFLER:... in dem Punkte, daß die Zeugen, die heute geladen sind, von den Verteidigern der Organisationen nicht wie bisher üblich gehört werden dürfen. Das ist deshalb eine Benachteiligung der Verteidigung, weil diese Zeugen uns praktisch endgültig verloren gehen.


VORSITZENDER: Herr Dr. Löffler! Sowohl Sie als auch Herr Dr. Laternser scheinen Artikel 9 des Statuts nicht gelesen zu haben, der vorsieht, daß der Gerichtshof darüber entscheidet, in welcher Weise die Antragsteller vertreten und verhört werden sollen. Das bezieht sich auf die Organisationen.

Der Gerichtshof hat unter großen Schwierigkeiten eine sehr große Anzahl von Zeugen nach Nürnberg kommen lassen und besondere Kommissionen für die Vernehmung dieser Zeugen eingesetzt. Diese werden einige der soeben erwähnten Zeugen zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Gerichtshof vernehmen.

Der Gerichtshof hat dieser Angelegenheit seine volle Aufmerksamkeit zugewendet. Er wünscht daher weder von Ihnen noch von anderen Verteidigern der Organisationen weitere Einwände zu hören.


DR. LÖFFLER: Herr Präsident! Wir würdigen die Gründe des Gerichts, aber wir müssen vom Standpunkt der Verteidigung darauf hinweisen, daß diese Gründe zwar theoretisch berechtigt sind, praktisch aber für uns den Verlust dieser Zeugen bedeuten.

Ich möchte daher bitten, daß ich ganz kurz begründen darf, damit das Gericht überhaupt weiß, warum diese Zeugen, uns verloren gehen. Sie, Herr Präsident, haben gesagt, diese Zeugen können von der Kommission gehört werden. Diese Zeugen können nicht von der Kommission gehört werden, weil die Zahl der...


VORSITZENDER: Wie ich Ihnen gerade erklärt habe, hat sich der Gerichtshof mit der Angelegenheit bereits befaßt und wird es [646] vielleicht auch wieder tun. Er wünscht aber derzeit keine weiteren Einwände da gegen zu hören. Der Gerichtshof wird diesen Fall nach eigenen Ermessen behandeln und hat sich die größte Mühe gegeben, die Vernehmungen derjenigen Zeugen, deren Aussagen hinsichtlich dieser Organisationen von den Angeklagten gewünscht worden sind, gründlich und sorgfältig durchzuführen. – Weitere Diskussionen darüber will der Gerichtshof jetzt nicht hören.


DR. LÖFFLER: Darf ich die eine Erklärung mir erlauben...


VORSITZENDER: Haben Sie gehört, was ich soeben gesagt habe? Ich habe gesagt, daß der Gerichtshof zur Zeit keine weiteren Einwände von Ihnen hören will.


DR. LÖFFLER: Jawohl.


MR. ROBERTS: Herr Vorsitzender! Ich habe nur einige Fragen zu stellen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Ihre Erinnerungen an diese Konferenz scheinen nicht ganz klar zu sein.

BÜCHS: Darf ich fragen, an welche Konferenz?

MR. ROBERTS: Bitte, möchten Sie die Antwort wiederholen, ich hatte die Kopfhörer noch nicht aufgesetzt.


BÜCHS: Darf ich fragen, an welche Konferenz?


MR. ROBERTS: Ich meine die von Ihnen zuletzt erwähnte, bezüglich der Räumung des Offizierslagers in Sagan.


BÜCHS: Ich bin mir nicht bewußt, in welchem Punkt sie nicht korrekt gewesen sein soll.


MR. ROBERTS: Sie haben gesagt, daß Sie sich keiner Äußerung entsinnen, laut der die Kriegsgefangenen ohne Stiefel durch den Schnee hätten marschieren sollen.


BÜCHS: Jawohl, das habe ich gesagt.


MR. ROBERTS: Es ist Ihnen aber bekannt,... ich kann jetzt die Stelle nicht finden, da ich keine Ahnung hatte, daß auf dieses Beweisstück Bezug genommen werden würde... daß dies tatsächlich in den stenographierten Niederschriften enthalten ist?


BÜCHS: Das ist ja gesagt worden.


MR. ROBERTS: Nun, stimmen Sie mir zu, daß die Stenographen diese Bemerkung wohl kaum notiert hätten, wenn sie nicht gefallen wäre?


BÜCHS: Jawohl.


MR. ROBERTS: Aber Sie selbst haben die Bemerkung nicht gehört? Daher wissen Sie nicht, von wem sie stammt?


BÜCHS: Jawohl.


[647] MR. ROBERTS: Das ist alles, was ich Sie darüber fragen wollte. Nun noch eine andere Sache: Im April 1945 wurde Fegelein, als Hitler sich verheiratete, sein Schwager?


BÜCHS: Jawohl.


MR. ROBERTS: Zwei Tage später wurde Fegelein auf Befehl seines neuen Schwagers erschossen?


BÜCHS: Jawohl.


MR. ROBERTS: Das ist alles.


PROF. DR. JAHRREISS: Ich habe keine weiteren Fragen an den Zeugen.


VORSITZENDER: Dann kann sich der Zeuge zurückziehen.


[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]


PROF. DR. JAHRREISS: Mit Erlaubnis des Hohen Gerichts rufe ich dann den Zeugen Professor Dr. Schramm.

[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Wie heißen Sie?

ZEUGE PERCY ERNST SCHRAMM: Percy Ernst Schramm.


VORSITZENDER: Bitte leisten Sie den folgenden Eid: »Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.«


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


VORSITZENDER: Bitte nehmen Sie Platz.

PROF. DR. JAHRREISS: Herr Zeuge! Waren Sie während des Krieges im Wehrmachtführungsstab tätig?


SCHRAMM: Jawohl, ich bin vom März 1943 an im Wehrmachtführungsstab tätig gewesen.


PROF. DR. JAHRREISS: Bis zum Ende?


SCHRAMM: Bis zum Ende, also Anfang Mai 1945.


PROF. DR. JAHRREISS: Welche Funktionen haben Sie im Wehrmachtführungsstab innegehabt?


SCHRAMM: Ich habe in dieser ganzen Zeit im Wehrmachtführungsstab das Kriegstagebuch des Wehrmachtführungsstabes geführt.


PROF. DR. JAHRREISS: Hat es einen besonderen Grund dafür gegeben, daß Sie diese Aufgabe bekamen?


SCHRAMM: Meine Berufung in den Wehrmachtführungsstab ergab sich dadurch, daß ich in meinem Zivilberuf Professor der Geschichte an der Universität Göttingen bin. Es wurde damals ein [648] Bearbeiter gesucht, bei dem die Gewähr sachlicher Bearbeitung gegeben war. Auf den Vorschlag des stellvertretenden Chefs hat mich dann Generaloberst Jodl in diese Funktion eingesetzt.


PROF. DR. JAHRREISS: Wenn Sie ein Kriegstagebuch führen wollten mit dem Anspruch, den ein Historiker selbstverständlich stellt, mußten Sie doch einen genauen Einblick in alle Geschehnisee des Wehrmachtführungsstabes haben. Ist das richtig?


SCHRAMM: Jawohl. Ich habe nicht an der Führerlage teilgenommen und nicht an den inneren Besprechungen, aber dauernd, also jeden Tag, an den Lagebesprechungen des Wehrmachtführungsstabes, und alle wichtigen Dokumente sind im Laufe dieser zwei Jahre durch mein Büro hindurchgegangen.


PROF. DR. JAHRREISS: Ich möchte gerne, Herr Zeuge, daß Sie, nachdem Sie vielleicht wie kein anderer Einblick in die Tätigkeit des Wehrmachtführungsstabes gehabt haben, uns hier sagen, was Sie wissen vom äußeren Umfang der Tätigkeit des Generalobersten Jodl.


SCHRAMM: Der Umfang der Tätigkeit des Generalobersten kann ja nicht groß genug angenommen werden. Ich gebe als einen Beleg dafür, daß allein im Jahre 1944 über die Fernschreibstelle des Wehrmachtführungsstabes nach einer Mitteilung des zuständigen Offiziers an mich 60000 Fernschreiben hindurchgegangen sind. Dazu kommt weiter der große Kurierschriftverkehr, der natürlich sehr viel umfangreicher war, und dann der innere Verkehr zwischen den einzelnen Abteilungen. Der größte Teil dieses Schriftverkehrs ist auch einmal über den Schreibtisch des Generalobersten gelaufen. Von der anderen Seite aus gesagt, handelt es sich darum, daß der Generaloberst zuständig war für vier Kriegstheater, das heißt Nord, Finnland-Norwegen, West, Holland-Belgien-Frankreich und dann der Südwesten, zuerst Afrika und Italien und dann der Südosten.


PROF. DR. JAHRREISS: Etwas langsamer, bitte!


SCHRAMM: Es war die Aufgabe des Generalobersten, eben sich nicht nur auf Grund der eingehenden Meldungen auf dem laufenden zu halten, sondern auch wohl eben als der operative Berater des Führers seines Amtes zu walten.


PROF. DR. JAHRREISS: Habe ich Sie richtig verstanden, die von Ihnen genannten vier Theater, das waren die sogenannten OKW-Kriegsschauplätze.


SCHRAMM: Genau so. Der Osten unterstand ja dem Generalstab des Heeres, und insofern war der Generaloberst daran beteiligt, weil es ja immer die große Schwierigkeit war, die Interessen der anderen Wehrmachtkriegsschauplätze abzustimmen auf die Interessen der Ostfront.


PROF. DR. JAHRREISS: Habe ich richtig verstanden, 60000 Fernschreiben im Jahr?


[649] SCHRAMM: 60000 Fernschreiben, jawohl, ich entsinne mich genau. Ich entsinne mich weiter der Zahl, die mein Schreiber berechnet hat, daß durch das Büro des Kriegstagebuches 120 Aktenhefte hindurchgegangen sind. Das hatte diese Dicke, so daß das, was bei mir durchging, eine Länge von ungefähr 12 laufenden Metern hatte. Das sind also 10000, wenn nicht 100000 Blatt Papier.


PROF. DR. JAHRREISS: Dann können Sie uns vielleicht in einer Frage helfen, die hier wiederholt angeschnitten, aber nie exakt beantwortet worden ist. Wissen Sie etwas über ein Verbot Hitlers, daß Generale nicht zurücktreten durften?


SCHRAMM: Ja, ich entsinne mich sehr genau eines Befehls aus der Mitte des Jahres 1944, der noch einmal in sehr schroffer Weise wiederholt, was schon vor meiner Zeit – das muß 1940/1941 gewesen sein – befohlen worden ist. Dieser Befehl umfaßte etwa anderthalb Schreibmaschinenseiten, war in einer sehr wuchtigen Form gefaßt. Sein Inhalt steht mir deutlich vor Augen, weil ich mich mit einigen Kameraden anschließend darüber unterhalten habe. Dieser Befehl lief darauf hinaus, daß jeder Oberbefehlshaber – und entsprechend auch die nachgeordneten Kommandobehörden – das Recht habe, Bedenken gegen Maßnahmen der Obersten Führung vorzubringen, daß er dann aber bedingungslos diesen Befehl auszuführen habe, den er von oben bekommen, also etwas zu tun, was gegen seine Absichten ging. Weiter war dazu gesagt, daß es unmöglich wäre, daß daraufhin ein Oberbefehlshaber seinen Rücktritt erkläre. Dies war damit begründet, daß es ja auch nicht dem Unteroffizier im Graben möglich sei, seinem Kompanieführer den Rücktritt zu erklären, wenn er mit dessen Befehlen nicht einverstanden sei.

Ich wiederhole, das war so nachdrücklich abgefaßt, daß wir viel darüber gesprochen haben. Es gab eben von da an erst recht keine Möglichkeit für die Oberbefehlshaber, einem Befehl der Obersten Führung auszuweichen.


PROF. DR. JAHRREISS: Herr Professor Schramm! Dürfte ich Sie bitten, ein klein wenig langsamer zu sprechen?

Galt dieser Befehl, den Sie uns jetzt dem Inhalt nach geschildert haben und unter dem Sie auch das Datum der letzten scharfen Formulierung gegeben haben, auch für einen Mann wie Generaloberst Jodl?


SCHRAMM: Wenn er für die Oberkommandierenden galt, galt er natürlich erst recht für den Generaloberst Jodl.


PROF. DR. JAHRREISS: Ich komme zu einer anderen Frage. Der Generaloberst Jodl ist als politischer General bezeichnet worden; Sie sind ja Zivilist – was mehr ist: Professor – haben also, nehme ich an, die Distanz, die nötig ist, um zu einer solchen Frage Stellung zu nehmen und Tatsachen dem Gericht dafür zu[650] geben, die dann ein Urteil des Gerichts darüber erlauben. Können Sie uns Tatsachen nennen, die als Unterlage für ein Urteil pro oder contra verwendet werden müßten?


SCHRAMM: Wenn die Frage in dem Sinne gestellt ist, ob der Generaloberst ein Parteigeneral gewesen ist, dann verneine ich sie auf das strikteste. Ob die Mitglieder seines Stabes der Partei angehörten oder nicht, ist dem Generaloberst sicher völlig gleichgültig gewesen. Ich persönlich könnte nicht angeben, obwohl ich diesem Stabe zwei Jahre angehörte, welche von den Offizieren nun der Partei angehörten oder nicht. Eine so geringe Rolle spielte das. Die Frage in dem Sinne, ob der Generaloberst einen politischen Einfluß anstrebte, ja, da verweise ich noch einmal auf diese ungeheure Arbeitslast, die auf den Schultern des Generalobersten lag. Dazu hätte er schon gar nicht die Zeit gehabt, und aus meinen Dokumenten kann ich nur sagen, daß kein Schriftstück in meiner Erinnerung haften geblieben ist, aus dem man das schließen könnte. Das, was der Generaloberst da zu Papier gebracht hat – und diese Papiere gehen natürlich, wie ich gesehen habe, in die Tausende – beschränkte sich immer nur auf das Militärische und hielt genau die Grenzen inne gegenüber der Politik, also noch genauer gesagt, ich kann mich nicht entsinnen, irgendwie ein Exposé politischer Art, das auf Veranlassung des Chefs des Wehrmachtführungsstabes verfaßt war oder von ihm selbst stammte, in den zwei Jahren in meinen Akten gesehen zu haben.


PROF. DR. JAHRREISS: Ja, aber vielleicht hatte er eine stille Liebe zum Parkett und viel Ehrgeiz, und außerhalb der Akten...


SCHRAMM: Diese Frage kann ich mit einem strikten »Nein« beantworten, denn ich weiß aus seiner Umgebung und aus Unterhaltungen mit ihm selbst, daß ihm das ganze diplomatische Getriebe eben unangenehm gewesen ist, da er es ablehnte, weil das eben mit Soldaten nichts zu tun haben wollte. Außerdem war seine Arbeit zu sehr damit ausgefüllt. Von Ehrgeiz habe ich auch nichts gemerkt; denn wenn der Generaloberst ehrgeizig gewesen wäre, dann hätte er sich jedenfalls die Stelle ausgesucht, die dafür am ungeeignetsten gewesen ist. Denn dabei hat er sich der Kritik von unten ausgesetzt, die die tieferen Gründe nicht wußte, so daß er von da an viel kritisiert worden ist; und von oben aus ist er auch nicht entsprechend gewürdigt worden. Mir persönlich ist es immer sehr merkwürdig, ja grotesk vorgekommen, daß der Generaloberst im Augenblick, als Adolf Hitler den Tod findet, nicht viel mehr Kriegsauszeichnungen besessen hat, deutsche Kriegsauszeichnungen, als ich als Major der Reserve. Ob er ausländische besessen hat, das habe ich nie gesehen. Ich habe ihn nie mit einem fremden Orden gesehen. Also die Indizien für Ehrgeiz und für politische Aspirationen, mir sind sie nicht vorgekommen.


[651] PROF. DR. JAHRREISS: Nun ist aber hier im Prozeß wiederholt gesprochen worden von einem Vortrag, den der Generaloberst im Winter 1943 auf 1944 gehalten hat, und zwar vor Gauleitern. Ich weiß nicht, ob Sie was wissen von diesem Vortrag.


SCHRAMM: Ja, ich erinnere mich genau.


PROF. DR. JAHRREISS: Was erinnern Sie sich genau?


SCHRAMM: Ich will vorher sagen, ich erinnere mich genau, weil ich die Unterlagen für diese Rede bekommen habe, nachdem sie nicht mehr gebraucht wurden, für mein Kriegstagebuch. An sich ist das absolut so:

Das ist eine Rede gewesen, für die das Material in den einzelnen Abteilungen gesammelt wurde. Dazu gehörte eine riesige Karte, deren Herstellung Schwierigkeiten machte, weil sie größer war als die Büroräume, in denen wir arbeiteten. Es handelt sich da um eine Rede, 8. oder 9. November, zu diesen jährlichen Zusammenkünften in München.

Der besondere Anlaß dafür, daß der Generaloberst hier einmal außerhalb des militärischen Kreises sprach, war folgender:

Im September 1943 war ja durch den Ausfall Italiens im Süden die Front auf einer Ausdehnung von 4000 Kilometern aufgerissen von Marseille bis Athen. Es war dann gelungen, diese Lücke wieder zu füllen; aber es bestand doch nun große Unruhe bei denen, die eben die Lage wußten.


MR. ROBERTS: Herr Vorsitzender! Ich erhebe gegen derartige ausführliche Erläuterungen der Rede Einspruch. Die Rede ist ein Beweisstück, und meiner Ansicht nach sind die Gründe für die Rede durchaus unerheblich.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof gibt dem Einspruch statt.


PROF. DR. JAHRREISS: Herr Zeuge! Fahren Sie bitte fort, über die Angriffe zu sprechen!


SCHRAMM: Dies war der eine Anlaß...


VORSITZENDER: Nein, nein. Ich sagte, der Gerichtshof habe dem Einspruch von Herrn Roberts bezüglich der Aussage des Zeugen stattgegeben.


PROF. DR. JAHRREISS: Es war ein Mißverständnis; es tut mir leid, die Übersetzung ist falsch durchgegeben worden.


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr Zeuge! Ich möchte Ihnen jetzt ein Dokument vorlegen, das vor zwei Tagen dem Gericht von der Anklagebehörde vorgelegt worden ist, 1808-PS.

Wenn Sie sich bitte einmal einen Gesamtüberblick verschaffen wollen.


[652] [Dem Zeugen wird das Dokument überreicht.]


VORSITZENDER: Ist es unter den Jodl-Dokumenten?

PROF. DR. JAHRREISS: Nein, das ist ein Dokument, das vorgestern der Herr Anklagevertreter im Kreuzverhör überreicht hat.


MR. ROBERTS: Dieses Dokument wurde von mir während des Kreuzverhörs gesondert vorgelegt, und ich fürchte, es ist nicht im Buch. Es ist eines von den Dokumenten, die eine neue GB-Nummer bekamen, und es wurde gegen Ende des Kreuzverhörs lose übergeben; es ist 1808-PS.


PROF. DR. JAHRREISS: Thank you. Darf ich fortfahren?


VORSITZENDER: Fahren Sie fort, Dr. Jahrreiss!


PROF. DR. JAHRREISS: Herr Zeuge! Ist auf der vorletzten Seite rechts unten Ihre Unterschrift?


SCHRAMM: Ja, es handelt sich um eine Sammelakte, die ich nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 angelegt habe, um festzustellen, was im Wehrmachtführungsstab geschehen ist. Ich bemerke dazu, daß der Wehrmachtführungsstab bei der Verschwörung in keiner Weise betroffen gewesen ist. Dieses Exemplar wird aus dem Kriegsarchiv stammen, die Unterschrift und die Korrekturen stammen teils von mir, teils von meinem Schreiber.


PROF. DR. JAHRREISS: Ich lenke Ihre Aufmerksamkeit auf die fünfte Nummer in diesem Konvolut.


SCHRAMM: Jawohl.


PROF. DR. JAHRREISS: Datiert vom 25. Juli, haben Sie dieses?


SCHRAMM: Ja.


PROF. DR. JAHRREISS: Ist das, was da steht, von Ihnen verfaßt?


SCHRAMM: Das ist von mir persönlich verfaßt.


PROF. DR. JAHRREISS: Ich bitte auszusagen, auf welchen Grundlagen diese Ihre Arbeit beruht?


SCHRAMM: Die Offiziere des Stabes wurden kurzfristig in unseren Eßraum gerufen. Wir erfuhren, daß der Generaloberst zu seinen Stabe sprechen wolle. Ich habe dann noch den Befehl bekommen, da nicht alle Offiziere sich einfinden konnten, Notizen zu machen, damit auch die anderen Offiziere in die Ausführungen des Generalobersten eingewiesen werden konnten. Ich entsinne mich deutlich, daß ich im Stehen Stichworte aufgeschrieben habe. Es ist also kein Stenogramm; ich kann gar nicht stenographieren. Es war nicht möglich, in der Eile noch einen Stenographen heranzuholen.


PROF. DR. JAHRREISS: Nun, haben Sie auf Grund Ihrer Notizen dieses ausgearbeitet?


SCHRAMM: Ja. Da habe ich anschließend, vermutlich am nächsten Tage, so gut wie möglich an Hand meiner Stichworte das [653] rekonstruiert, was der Generaloberst gesagt hat. Ich bin natürlich nicht sicher, ob ich das einzelne genau getroffen habe; dazu waren meine Notizen, die ich im Stehen machte, viel zu bruchstückartig. Über die einzelnen Wendungen, da bin ich mir natürlich erst recht unklar, wie weit ich da alles getroffen habe, was tatsächlich gesagt wurde. Ich sehe jetzt, daß es sich um ein, zwei, drei, viereinhalb Seiten handelt. Es handelte sich natürlich um eine Rede, die sehr viel länger war. Es ist also eine komprimierte Wiedergabe.


PROF. DR. JAHRREISS: Eine komprimierte Wiedergabe nur...


SCHRAMM: Ja.


PROF. DR. JAHRREISS: Ich wüßte gerne noch Näheres über die Umstände, unter denen der Generaloberst diese Ansprache gehalten hat, von der wir also nicht den Wortlaut hier haben. Das war...

MR. ROBERTS: Darf ich im Interesse der Zeitersparnis darauf hinweisen, daß all dies völlig unerheblich ist. Wir wissen, daß ein Attentat auf Hitler gemacht wurde, und daß Jodl zu seinem Stab gesprochen hat. Ich behaupte, daß die Umstände überhaupt nicht erheblich sind.


PROF. DR. JAHRREISS: Herr Präsident...


VORSITZENDER: Der Gerichtshof hofft, daß Sie es sehr kurz machen werden.


PROF. DR. JAHRREISS: Ja danke. Ich bitte, Herr Zeuge, ganz kurz die persönlichen Umstände anzugeben.


SCHRAMM: Der Generaloberst erschien mit einer weißen Haube aus Verbandstoff, die so weit reichte. Wir waren alle überrascht, daß er die Folgen dieses Attentates, wobei er unmittelbar neben der Explosion gestanden hatte, so schnell überwunden hatte und waren damals, so muß ich sagen, auf das tiefste beeindruckt durch die gestraffte Energie, mit der er jetzt wieder vor seinen Stab trat und dann die moralische Einstellung, die er ihm gegen einen solchen Versuch zum Ausdruck brachte.


PROF. DR. JAHRREISS: Ich danke, Herr Präsident, ich habe keine Fragen weiter zu stellen.


VORSITZENDER: Wünscht ein anderer Verteidiger Fragen zu stellen?


VORSITZENDER: Wünscht es die Anklagevertretung?


MR. ROBERTS: Herr Vorsitzender! Ich habe keine Fragen zu stellen.


VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich zurückziehen.


PROF. DR. JAHRREISS: Ich habe keine Fragen weiter.


[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]


Dann darf ich den nächsten Zeugen rufen, General Winter?


[654] [Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Geben Sie Ihren vollen Namen an!

ZEUGE AUGUST WINTER: August Winter.


VORSITZENDER: Sprechen Sie mir folgenden Eid nach: »Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.«


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


VORSITZENDER: Sie können sich setzen.

PROF. DR. JAHRREISS: Herr Zeuge! Haben Sie den Beginn des Rußlandfeldzuges mitgemacht?


WINTER: Jawohl, ich habe ihn mitgemacht als erster Generalstabsoffizier der Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Rundstedt.


PROF. DR. JAHRREISS: Darf ich Sie, Herr Zeuge, darauf hinweisen, daß Sie bitte nach meiner Frage eine kleine Pause eintreten lassen und im ganzen etwas langsamer sprechen als soeben?


WINTER: Ja.


PROF. DR. JAHRREISS: Können Sie mir sagen, was Ihnen, da Sie doch eine sehr verantwortliche Stellung hatten, damals als Grund Hitlers zum deutschen Angriff auf die Sowjetunion offiziell genannt worden ist?


WINTER: Es ist mir offiziell durch meinen Oberbefehlshaber und meinen Chef seinerzeit als Grund für den Feldzug angegeben worden, daß man mit einem Angriff seitens Rußlands in absehbarer Zeit zu rechnen habe, daß es sich also um eine Präventivmaßnahme handle.


PROF. DR. JAHRREISS: Sie haben dann die ersten Grenzschlachten dort mitgemacht?


WINTER: Jawohl, in diesem Stabe.


PROF. DR. JAHRREISS: Das war also nach Süden zu?


WINTER: Das war in der Ukraine, Heeresgruppe Süd.


PROF. DR. JAHRREISS: Sie haben da nach diesen ersten Schlachten doch schon gewisse Erfahrungen und Eindrücke von der Gegenseite gehabt?


WINTER: Ja.


PROF. DR. JAHRREISS: Waren die so, Herr General, daß sie sich vereinbaren ließen mit der offiziellen Version vom Präventivkrieg?


WINTER: Im Oberkommando der Heeresgruppe bestand damals als einheitlicher Eindruck des Oberbefehlshaber, des Chefs und der [655] unter meiner Leitung stehenden Führungsabteilung, daß die Begründung des Feldzuges richtig war. Wir hatten damals den subjektiven Eindruck, in einen im Gang befindlichen Offensivaufmarsch hineinzustoßen.

PROF. DR. JAHRREISS: Ja, hatten Sie denn Tatsachen, auf die sich ein solcher Eindruck stützen konnte?


WINTER: Wir hatten eine Reihe von Tatsachen, die diesen Eindruck nach unserer Auffassung bestätigen. Ich darf sie kurz anführen: Einmal die Stärke der uns gegenüberstehenden Truppen an sich, die – ich kann keine Zahlen mehr nennen – größer war als die uns in der Aufmarschanweisung genannte; dann der sehr frontnahe und forcierte Truppenaufmarsch, der uns auffiel; die außergewöhnliche starke Ausstattung mit Panzerverbänden, die weit über das von uns erwartete Maß hinausging; der Aufmarsch einer relativ starken Gruppe gegenüber der ungarischen Grenze, den wir uns mit Defensivgedanken nicht erklären konnten; und ein Punkt, an den ich mich als besonders markant erinnere: wir fanden damals bei den gefangenen Stäben in den ersten acht Tagen eine Kartenausstattung, die weit in deutsches beziehungsweise ursprünglich österreichisches Gebiet hineinlangte, die wir auch mit reinen Defensivgedanken nicht in Übereinstimmung bringen konnten. Dazu kamen noch eine Reihe einzelner Beobachtungen weniger bedeutender Art.


PROF. DR. JAHRREISS: Herr Zeuge! Sie brachten jetzt eben als ein besonders markantes Symptom nach Ihrer Auffassung diese Auffindung von Karten, die Sie vorher beschrieben haben. Wieso ist es besonders markant, markanter als das andere, das Sie gesagt haben?


WINTER: Es ist besonders auffallend, daß die Kartenausstattung der Verbände an der russischen Front damals weit über die Aufklärungsgebiete einer normalen Aufklärung in der Defensive hinausging, auch wenn man zubilligt, daß nach Beginn eines Krieges diese Aufklärung unter Umständen die feindliche Grenze überschreitet.


PROF. DR. JAHRREISS: Es ist hier zur Sprache gekommen, daß unsere Truppen damals nach dem Einzug in einige größere Städte der Ukraine vor besondere, ausnahmsweise Umstände und Schwierigkeiten gestellt worden sind. Können Sie sich denken, woran ich denke?


WINTER: Ja, das ist mir klar. Diese Schwierigkeiten sind in enormem Umfange aufgetreten, als wir uns dem Dnjepr näherten. Ich könnte mir denken, daß es sich um die Angelegenheit der Fernsprengung handelt oder der Spätsprengungen, die in unseren Gefechtsgebieten in dem Raum Kiew-Charkow-Poltawa in anscheinend sehr weitgehendem Umfange durchgeführt wurden, die [656] uns große Sorge bereiteten und uns zu umfassenden Gegenmaßnahmen seinerzeit veranlaßten.

PROF. DR. JAHRREISS: Wissen Sie, ob das auch für Odessa zutrifft?


WINTER: Ich habe von Sprengungen in Odessa gehört, kann aber dazu Einzelheiten nicht angeben.


PROF. DR. JAHRREISS: Können Sie von Charkow Einzelheiten angeben?


WINTER: Von Charkow weiß ich es bestimmt; denn es ist dort ein Vorfall passiert, der uns besondere Sicherheitsmaßnahmen auslösen ließ. Bei den Kämpfen am Westrande von Charkow, die ziemlich schwer und anhaltend waren, ist ein Divisionsstab, an dessen Nummer ich mich nicht erinnern kann, durch eine derartige Spätsprengung mit allen wesentlichen Teilen zu Tode gegangen. Das hat zu Befehlen geführt für besondere Sicherungsdurchsuchung aller Gebäude, die von da an für die Unterbringung von Stäben und anderen Behörden in Anspruch genommen werden mußten.


PROF. DR. JAHRREISS: Haben Sie, Herr Zeuge, etwa eine russische Karte in der Hand gehabt oder gesehen, in der solche Sprengungen geplant eingezeichnet waren?


WINTER: Nein. An eine derartige Karte kann ich mich nicht erinnern.


PROF. DR. JAHRREISS: Nun etwas anderes; Sie sagten vorhin, Feldmarschall von Rundstedt war Ihr Oberbefehlshaber; und wer war Ihr Chef?


WINTER: General der Infanterie von Sodenstern.


PROF. DR. JAHRREISS: Wenn ich mich recht entsinne, ist damals Feldmarschall von Rundstedt zurückgetreten oder verabschiedet worden?


WINTER: Feldmarschall von Rundstedt hat bei Mißlingen des Vorstoßes nach Rostow im November 1941, nachdem ihm die Genehmigung zur Zurücknahme der Spitzengruppe seitens des OKH nicht erteilt worden war, eine Meldung an das Oberkommando des Heeres geschickt, dem wir ja unterstanden, in der er zum Ausdruck brachte, daß, wenn man seiner Führung das notwendige Vertrauen nicht entgegenbrachte, er bitten müsse, beim Führer die Besetzung der Heeresgruppe mit einem anderen Oberbefehlshaber zu erwirken. Ich entsinne mich dieses Vorganges deshalb peinlich genau, weil ich dieses Telegramm persönlich entworfen hatte und der Feldmarschall damals diesen Zusatz eigenhändig hinzugefügt hatte.

Auf dieses am Abend eines Tages abgegangene Fernschreiben ist noch in der Nacht seine Abberufung seitens Hitlers verfügt worden.


[657] PROF. DR. JAHRREISS: Also ist dem Gesuch statt gegeben worden?


WINTER: Dem Gesuch ist stattgegeben worden; die Angelegenheit hat aber, das darf ich wohl vortragen, ein Nachspiel gehabt. Hitler kam wenige Tage nach diesem Vorfall persönlich nach Mariupol geflogen, um dort an Ort und Stelle sich über die tatsächliche Lage zu unterrichten. Auf dem Rückflug von dort war er in dem Hauptquartier des Feldmarschalls von Rundstedt in Poltawa, und es kam dort zu einer mündlichen Aussprache. Im Verlaufe dieser Aussprache hat Hitler – ich kann das nun nicht mit absoluter Sicherheit sagen, ob ich diese Szene selbst erlebt habe oder ob ich es vom Chefadjutanten, dem damaligen Oberst Schmundt, unmittelbar darauf gehört habe.

Ich wiederhole; es kam zu einer persönlichen Aussprache, in deren Verlauf Hitler dem Feldmarschall nochmals Vorwürfe machte, daß er diese Alternativfrage gestellt habe, und ihm sagte: »Ich bin nicht gesonnen, irgendwelche derartige Rücktrittsgesuche künftig anzunehmen. Wenn ich eine Entscheidung getroffen habe, so ist damit die Verantwortung auf mich übergegangen. Ich selbst bin auch nicht in der Lage, einem nächsthöheren Vorgesetzten, zum Beispiel dem lieben Gott, zu sagen: ›Ich tue nicht mehr mit, weil ich es nicht verantworte.‹«

Wir empfanden diese Szene damals als eine ganz grundlegende, und ich darf hinzufügen, daß, wie die späteren Befehle in dieser Frage lauteten, dieser Eindruck ja wohl auch zutraf.


PROF. DR. JAHRREISS: Ist Ihnen bekannt, Herr Zeuge, ob Hitler von dieser seiner Entscheidung, in Zukunft das nicht mehr mitmachen zu wollen, später abgegangen ist?


WINTER: Er ist bestimmt nicht abgegangen. Er ist bestimmt nicht abgegangen; denn es sind, wie ich weiß, zweimal, glaube ich, entsprechende Befehle ergangen, die ein Rücktrittsgesuch eines Oberbefehlshabers oder eines in maßgeblicher Stellung befindlichen Offiziers mit der Begründung, daß er eine Verantwortung nicht tragen könne, grundsätzlich und a priori ausgeschlossen haben.


PROF. DR. JAHRREISS: Ich komme zu einem anderen Punkt. Sie sind, wenn ich recht unterrichtet bin, später im Laufe des Krieges noch im Wehrmachtführungsstab gewesen?


WINTER: Ich bin am 15. November 1944 als Nachfolger des erkrankten Generals Warlimont dorthin berufen worden und habe am 15. November 1944 die Geschäfte übernommen. Meine Ernennung datiert vom 1. Dezember 1944.


PROF. DR. JAHRREISS: Herr Zeuge! Waren Sie regelmäßig bei den Lagebesprechungen beim Führer dabei?


[658] WINTER: Jawohl; ich war etwa von sieben Tagen der Woche im Durchschnitt fünfmal anwesend.


PROF. DR. JAHRREISS: Von diesen Lagebesprechungen ist hier sehr viel die Rede gewesen, und es hat sich dabei sehr viel angespielt, was in diesem Prozeß wichtig ist. Es ist aber bis jetzt noch kein plastisches Bild entstanden von dem, was das heißt: Lagebesprechung. Können Sie uns einmal die Technik dieser Lagebesprechung nach Zeit und Zahl der Beteiligten entwerfen?


WINTER: Die Lagebesprechung war eine ständige Einrichtung des Nachmittags in größerem Kreise, während eine zweite hier nicht zur Erörterung stehende Lagebesprechung außerdem nachts um 2.00 Uhr stattfand; die letztere darf ich vorwegnehmen. In dieser trugen nur jüngere Generalstabsoffiziere des OKH für die Ostfront, und des OKW/Wehrmachtführungsstabes für die Westfront vor.


MR. ROBERTS: Herr Vorsitzender! Ich habe wieder eine Bitte im Interesse der Zeitersparnis. Der Angeklagte Jodl hat ja über diese Besprechungen Aussagen gemacht, und niemand hat im Kreuzverhör auch nur ein Wort erwähnt, um damit anzudeuten, daß seine Aussage nicht akzeptiert würde. Ich möchte deshalb bemerken, daß das nur Wiederholung eines Punktes ist, der gar nicht bestritten wird.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wünscht weder allgemeines noch Einzelheiten über diese Besprechungen zu hören, es sei denn, daß Sie etwas Besonderes in diesem Zusammenhang feststellen wollen.


PROF. DR. JAHRREISS: Ja, Herr Präsident! Darf ich bei dieser Angelegenheit zur Klarstellung fragen: bedeutet der Einwand des Herrn Anklagevertreters, daß hier die Beweisregel gut, daß etwas, was im Kreuzverhör nicht aufgegriffen worden ist, als bewiesen angesehen werden kann. Ich weiß nicht, ob ich mich klargemacht habe. Der Einwand des Anklagevertreters hat doch offenbar zur Voraussetzung den Satz, daß irgend etwas gehört worden ist...


VORSITZENDER: Ich glaube nicht, daß Sie da feste Regeln aufstellen sollten; vielmehr hat Generaloberst Jodl über diese Lagebesprechungen allgemeine Aussagen gemacht und ist darüber nicht ins Kreuzverhör genommen worden. Ich halte es deshalb für keineswegs notwendig, daß man noch andere Zeugen über das, was im allgemeinen auf diesen Besprechungen vor sich ging, befragt.


PROF. DR. JAHRREISS: Danke.

Herr Zeuge! Es kommt doch auch im Militärischen vor, daß ein Offizier einen Befehl erhält und anderer Meinung ist?


WINTER: Ja.


PROF. DR. JAHRREISS: Aber hat er dann die Möglichkeit, diese abweichende Meinung aktenkundig zu machen?


[659] WINTER: Diese Möglichkeit war im deutschen Heere, wenn ich mich recht an die Geschichte erinnere, seit Moltke gegeben. Sie ist durch eine Verfügung Hitlers im Jahre 1938 – ich glaube, es war Winter 1938 auf 1939 – ausdrücklich aufgehoben worden. Es wurde damals ein Verbot erlassen, daß auch die Chefs der Generalstäbe und der Kommandobehörden ihre abweichenden Ansichten aktenkundig machten.


PROF. DR. JAHRREISS: Damit nicht für die Übersetzer eine Schwierigkeit entsteht, würden Sie das Wort »aktenkundig« umschreiben?


WINTER: Es war demnach nicht möglich, zu dem Kriegstagebuch oder zu den amtlichen Akten, die in einem Oberkommando über Ereignisse geführt wurden, eine Notiz aufzunehmendes Inhalts, daß der Chef mit dem Entschluß und Befehl seines Oberbefehlshabers nicht einverstanden war.


PROF. DR. JAHRREISS: Das ist aufgehoben wor den?


WINTER: Diese Möglichkeiten waren früher gegeben und bestanden seit 1938 nicht mehr; da sind sie aufgehoben worden.


PROF. DR. JAHRREISS: Danke. Ich möchte Ihnen jetzt ein Dokument vorlegen, Herr General, D-606, ein Dokument, das auch vor drei Tagen von der Anklage im Kreuzverhör vorgelegt worden ist. Die Exhibit-Nummer weiß ich nicht. Vielleicht ist sie...


MR. ROBERTS: Es ist GB-492, Herr Vorsitzender, D-606. Ich habe es gesondert im Kreuzverhör vorgelegt. Es ist in Ihrem Buche.


VORSITZENDER: Bitte fahren Sie fort, Dr. Jahrreiss!


PROF. DR. JAHRREISS: Herr Zeuge! Ist Ihnen dieses Dokument bekannt?


WINTER: Das Dokument ist mir bekannt. Es trägt meine Chiffre.


PROF. DR. JAHRREISS: Haben Sie es selbst verfaßt?


WINTER: Nein. Das Dokument ist von Generaloberst Jodl persönlich verfaßt. Ich sehe hier allerdings eine Lücke in Ziffer 11. Ich weiß nicht, ob es also ganz vollständig ist. Das Dokument besteht aus einem Vorentwurf, der hier nicht beiliegt, der aber, nachdem ich es ansehe, hier unter den Aktenexemplaren meiner Quartiermeisterabteilung behandelt ist. Die dritte Ausfertigung müßte an sich versiegelt bei denselben Akten gewesen sein. Dieser Vorentwurf war, nachdem Hitler den Gedanken eines Austritts aus dem Völkerbund – Verzeihung, aus der Genfer Konvention, unmittelbar nach dem Angriff auf Dresden in die Debatte geworfen hat, in meinem Stabe auf Verantwortung des Generalobersten Jodl bearbeitet worden, wobei die Anordnung lautete: Es sind alle Gesichtspunkte herauszuarbeiten, die es verhindern, daß der Führer einen derartigen Entschluß, nämlich den Austritt aus der Konvention, trifft. Dieses [660] Dokument ist völkerrechtlich bearbeitet worden und psychologisch, das heißt in seiner Wirkung sowohl auf die feindlichen Truppen wie auf die eigenen Truppen in der Heimat. Ich habe das damals selbst bearbeitet. Am nächsten Tage empfing mich mein Chef, General Jodl, mit diesem Dokument, dessen Inhalt ich jetzt noch nicht überprüft habe, und sagte mir, er sei mit der ablehnenden Bearbeitung vollkommen einverstanden, habe sich aber veranlaßt gesehen, die Ausarbeitung noch schärfer zusammenzufassen, abzustimmen mit den Unterlagen der Kriegsmarine und sie taktisch in eine Form zu bringen, die unter allen Umständen bei Hitler durchschlage. Denn das dürfe nicht passieren, daß dieser Gedanke etwa in die Tat umgesetzt werden würde.


PROF. DR. JAHRREISS: Ich danke bestens, ich habe keine weiteren Fragen.


VORSITZENDER: Wünscht ein anderer Verteidiger noch Fragen zu stellen?


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich bitte, fragen zu dürfen, ob sich das Verbot der Befragung auch auf diesen Zeugen bezieht, und ich möchte bemerken, daß dieser Zeuge Angehöriger der Angeklagtengruppe des Generalstabs und des OKW ist.


VORSITZENDER: Ich weiß nicht, ob er Mitglied ist oder nicht. Aber es spielt ja keine Rolle, ob er es ist oder nicht. Sie können ihn vor der Kommission befragen. Ich meine, Sie können ihn selbst vor die Kommission laden.


DR. LATERNSER: Ich wollte das nur mit dieser Frage klären.


VORSITZENDER: Dr. Laternser! Wenn ein Zeuge nicht in Nürnberg wohnt, können Sie, wenn Sie wünschen, daß er von der Kommission verhört wird, veranlassen, daß er hierbehalten wird.


MR. ROBERTS: Ich möchte nur eine Frage stellen: [zum Zeugen gewandt] Sie haben uns mitgeteilt, daß Deutschland die Sowjetunion unter Verletzung des Nichtangriffspaktes angegriffen hat, weil Deutschland einen Angriff seitens der Sowjetunion befürchtete.


WINTER: Ich darf noch einmal präzisieren, daß uns als Generalstabsoffiziere in dem Oberkommando einer Heeresgruppe, die in der Ukraine aufmarschierte, diese Begründung durch meinen Oberbefehlshaber gesagt wurde. Ob politisch...


MR. ROBERTS: Gut. Wir wissen jetzt aus dem Beweismaterial, daß Hitler sich im Juli 1940 entschloß, die Sowjetunion anzugreifen, daß am 18. 12. 1940 – 446-PS, Seite 53 des Buches 7 – Hitler erklärte, die Wehrmacht müsse bereit sein, die Sowjetunion in einem einzigen blitzartigen Angriff niederzuschlagen. Wir wissen heute, daß der Angriff erst am 22. Juni erfolgte. Es sieht also nicht so aus, als ob die Führer Deutschlands besonders gefürchtet hätten, daß [661] Rußland, oder besser gesagt die Sowjetunion, den Nichtangriffspakt brechen könnte.


MR. BIDDLE: Zeuge! Sie mußten doch Vergeltungsmaßnahmen in der Ukraine treffen, nicht wahr?


WINTER: Wir haben seitens der Truppe in der Ukraine keine Repressalien ergriffen, wenigstens im Operationsgebiet, wenigstens sind mir derartige Fälle zur Zeit nicht gegenwärtig.


MR. BIDDLE: Was für Maßnahmen haben Sie gegen den Widerstand der Bevölkerung getroffen?


WINTER: Während des ganzen Feldzuges der Heeresgruppe Süd ist im Operationsgebiet ein Widerstand der Bevölkerung in der Ukraine nicht aufgetreten. Es kam lediglich im rückwärtigen Gebiet zu dieser Zeit zu Gefechten mit versprengten russischen Einzeltruppenteilen. Ein Widerstand von Bevölkerungsgruppen ist erst in späteren Zeiten zu meiner Kenntnis gekommen, als das Operationsgebiet bereits nach rückwärts abgegrenzt war gegen die politischen Reichskommissariate.


MR. BIDDLE: Sie waren doch damals nicht dort?


WINTER: Das Oberkommando, dem ich angehörte, ist Ende Januar oder in den ersten Februartagen 1943 aus der Front gezogen worden. Seine rückwärtige Begrenzung war damals auf dem Dnjepr.


VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich zurückziehen.


[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]


PROF. DR. EXNER: Herr Präsident! Ich habe zum Abschluß lediglich zwei Fragebogen vorzulegen und aus einem einige Zeilen vorzulesen, was vergessen worden ist. Es ist zunächst der Fragebogen AJ-8, ein Fragebogen Waizenegger, den ich jetzt überreiche, und ich bitte, das Gericht möge den Inhalt zur Kenntnis nehmen, und AJ-6, ein Fragebogen Brudermüller; ich schließe dieselbe Bitte an. Und aus dem letzten vorzulegenden AJ-12, einer Aussage des Generals Greiffenberg, möchte ich das Wesentlichste vorlesen. Es handelt sich um die Frage des Angriffs auf Jugoslawien und um die Frage, ob nach dem Simowitsch-Putsch Jugoslawien gegen uns aufmarschiert gewesen wäre. Es ist das in meinem Dokumentenbuch Band 3, Seite 211. Also der Simowitsch-Putsch war vorbei, und es hat sich darum gehandelt, ob jetzt eine unmittelbare Bedrohung seitens Jugoslawiens vorliegt.

»Frage: Entspricht es den Tatsachen, daß Jugoslawien nach dem Staatsstreich der Armee sofort damit begann, seine Armeen an allen seinen Grenzen aufmarschieren zu lassen?

Antwort: Ich kenne nur die Front, die der deutschen 12. Armee gegenüberlag, welche an der bulgarischen Grenze stand. [662] Hier hatten die Jugoslawen ihre Armeen an der Grenze aufmarschieren lassen.

Frage: Entspricht es den Tatsachen, daß die Armee ›List‹, deren Befehlshaber Sie damals waren, vor dem Staatsstreich Jugoslawiens den Befehl hatte, die Neutralität Jugoslawiens während des bevorste henden Angriffs auf Griechenland streng zu achten und daß nicht einmal Nachschubzüge durch jugoslawisches Gebiet geleitet werden dürfen?

Antwort: Ich kann bekunden, daß strengster Befehl gegeben war, die Neutralität Jugoslawiens zu achten.

Frage: Sind Ihnen irgendwelche Verletzungen dieses Befehls bekanntgeworden?

Antwort: Nein.«

Hohes Gericht! Einige Fragebogen sind noch ausständig. Ob wir sie bekommen, weiß ich nicht. Ich muß mir jedenfalls vorbehalten, sie nachzutragen. Sonst bin ich mit dem Vortrag meines Falles fertig.

VORSITZENDER: Am Montag wird der Gerichtshof den Fall Seyß-Inquart behandeln, nicht wahr? Also können wir uns jetzt vertagen.


[Das Gericht vertagt sich bis

10. Juni 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 15, S. 625-664.
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