Nachmittagssitzung.

[639] VORSITZENDER: Das Wort hat der Anklagevertreter der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken.

GENERAL R. A. RUDENKO1, HAUPTANKLÄGER FÜR DIE SOWJETUNION: Herr Vorsitzender, meine Herren Richter!

Wir ziehen die Bilanz der Gerichtsverhandlungen gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher.

Im Laufe von neun Monaten wurden alle Einzelheiten des Falles, alle dem Gerichtshof von den Anklagebehörden und der Verteidigung vorgelegten Beweismittel der sorgfältigsten und genauesten Prüfung unterzogen.

Keine einzige der Handlungen, die den Angeklagten vorgeworfen werden, blieb ungeprüft; kein bedeutungsvoller Umstand wurde bei der Untersuchung des vorliegenden Falles ausgelassen.

Zum ersten Male in der Geschichte der Menschheit werden Verbrecher für ihre gegen die Menschlichkeit begangenen Verbrechen vor einem internationalen Kriminalgericht zur Verantwortung gezogen. Zum ersten Male richten die Völker diejenigen, welche weite Strecken der Erdoberfläche reichlich mit Blut begossen, Millionen unschuldiger Menschen vernichtet, Kulturschätze zerstört, diejenigen, welche systematisch Mord, Folterungen, Vertilgung von Greisen, Frauen und Kindern veranlaßt haben, welche einen unsinnigen Anspruch auf Weltherrschaft hegten und die Welt in den Abgrund eines nie gesehenen Elends warfen.

Ja, ein solches Gerichtsverfahren wird erstmalig in der Geschichte der Rechtspflege durchgeführt. Es richtet ein von den fried- und freiheitsliebenden Nationen geschaffenes Gericht, das den Willen und die Interessen der ganzen fortschrittlichen Menschheit ausdrückt und vertritt; einer Menschheit, die eine Wiederholung des Elends nicht will, die nicht zulassen wird, daß eine Verbrecherbande ungestraft die Versklavung von Völkern und die Ausrottung von Menschen vorbereite und dann ihren fanatischen Plan ausführe.

Die Menschheit zieht die Verbrecher zur Verantwortung, und in ihrem Namen klagen wir, die Ankläger, in diesem Prozeß an.

Und wie kläglich sind die Versuche, der Menschheit das Recht abzustreiten, ihre Feinde abzuurteilen; wie unbegründet sind die Versuche, den Völkern das Recht zu nehmen, diejenigen zu strafen, die die Versklavung und Ausrottung der Völker zu ihrem Ziel gemacht haben und dieses verbrecherische Ziel mit verbrecherischen Mitteln viele Jahre hindurch verwirklichten!

[639] Der gegenwärtige Prozeß wird so geführt, daß den Angeklagten, die man der schwersten Verbrechen bezichtigt, alle Verteidigungsmöglichkeiten sowie alle nötigen gesetzlichen Garantien gegeben werden.

In ihrem eigenen Lande, am Steuer der Regierung stehend, haben die Angeklagten alle gesetzlichen Formen der Rechtspflege vernichtet; sie haben alle gerichtlichen Verfahrensgrundsätze beiseitegeschoben, die eine zivilisierte Menschheit sich zu eigen gemacht hatte.

Aber sie selbst werden von einem internationalen Gerichtshof unter Wahrung aller Rechtsgarantien abgeurteilt, und es werden ihnen alle Rechte der Verteidigung sichergestellt.

Wir ziehen jetzt die Bilanz der gerichtlichen Untersuchung, ziehen Schlüsse aus den vor dem Gerichtshof geprüften Beweisen, erwägen alle Beweisgründe, auf die sich die Anklage stützt.

Wir fragen: Hat sich die den Angeklagten überreichte Anklage vor dem Gerichtshof bestätigt? Ist ihre Schuld erwiesen?

Auf diese Frage gibt es nur eine Antwort: Die Gerichtsverhandlung hat die Anklage vollauf bestätigt!

Wir rechnen den Angeklagten als Schuld nur das an, was im Laufe des Gerichtsverfahrens eindeutig und glaubwürdig bewiesen wurde, und bewiesen sind alle die ungeheuerlichen Verbrechen, die die großsprecherische Verbrecherbande, die die Macht im Deutschen Reiche an sich gerissen hatte, im Laufe vieler Jahre vorbereitet und ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Rechtes noch auf die elementarsten Normen der menschlichen Moral begangen hat.

Diese Verbrechen sind bewiesen, sie konnten weder durch die Aussagen der Angeklagten noch durch die Ausführungen der Verteidigung widerlegt werden. Man kann sie auch nicht widerlegen, weil man die Wahrheit nicht widerlegen kann, und die Wahrheit ist das bleibende Resultat dieses Prozesses – ein unanfechtbares Ergebnis unserer langwierigen und hartnäckigen Bemühungen.

Die Anklage ist in allen ihren Punkten bewiesen. Bewiesen ist, daß unter den Angeklagten ein gemeinsamer Plan oder eine Verschwörung zur Vorbereitung von Angriffskriegen unter Verletzung der Normen des Völkerrechtes und zum Zwecke der Versklavung und Ausrottung der Völker bestand.

Das Bestehen eines solchen Planes unterliegt keinem Zweifel, ebensowenig wie die führende Rolle der Angeklagten darin.

Hierin wird die Anklage in allen Punkten der gerichtlichen Untersuchung bestätigt durch unwiderlegliche Dokumente, durch die Aussagen der Zeugen und der Angeklagten selbst.

Die ganze Tätigkeit der Angeklagten war auf die Vorbereitung und Führung von Angriffskriegen gerichtet. Ihre ganze sogenannte [640] »weltanschauliche Arbeit« bestand in der Pflege tierischer Instinkte, in der Vergiftung des Bewußtseins des deutschen Volkes mit der unsinnigen Idee der Rassenvorherrschaft und der praktischen Aufgabe, der Vernichtung und Versklavung Angehöriger »minderwertiger Rassen«, welche angeblich nur die Humusschicht für das Emporwachsen der »Herrenrasse« bildeten. Ihre »weltanschauliche Arbeit« bestand in Aufforderung zu Mord, Plünderung und zur Vernichtung der Kultur und der Menschen.

Die Angeklagten bereiteten sich schon seit langem auf diese Verbrechen vor; dann begingen sie sie, indem sie andere Länder überfielen, sich fremde Gebiete aneigneten und die Bevölkerung vernichteten.

Wann war denn dieser Plan oder diese Verschwörung entstanden?

Selbstverständlich ist es wohl kaum möglich, genau Datum, Tag und Stunde festzustellen, an dem die Angeklagten sich verschworen, ihre Verbrechen zu begehen.

Wir können und werden auch nicht unsere Ausführungen auf Vermutungen und Annahmen aufbauen. Aber mit voller Gewißheit kann als feststehend angesehen werden, daß von dem Augenblick an, wo die Faschisten die Macht in Deutschland ergriffen hatten, sie an die Verwirklichung ihrer verbrecherischen Pläne gingen und ihre Macht zur Vorbereitung von Angriffskriegen benutzten.

Die ganze Tätigkeit der Angeklagten war auf die Vorbereitung Deutschlands auf den Krieg gerichtet. Die Tatsache der Aufrüstung und der Umstellung der Wirtschaft auf die Zwecke des Krieges ist unbestritten; sie ist durch Dokumente festgestellt, und die Angeklagten geben sie auch zu.

Man fragt sich: Auf welchen Krieg denn eigentlich begannen sich die Angeklagten sofort nach der Machtergreifung vorzubereiten? Auf einen Defensivkrieg etwa?

Niemand hatte doch die Absicht, Deutschland zu überfallen; niemand hatte es sich vorgenommen und konnte meiner Meinung nach es sich auch nicht vorgenommen haben.

Wenn Deutschland also keinen Verteidigungskrieg vorbereitete, so bereitete es, da die Tatsache einer Kriegsvorbereitung klar erwiesen ist, einen Angriffskrieg vor. Das ist die logische Folgerung aus den gegebenen Tatsachen. Deutschland begann und entfachte den Krieg, den es vorbereitete; und in den Jahren 1937 bis 1939 verwirklichte sich das, was seit 1933 vorbereitet wurde.

Daraus folgt: Es gab einen Plan oder eine Verschwörung, jedenfalls seit 1933, das heißt seit dem Augenblick, an dem die Faschisten die Macht ergriffen und sie für ihre verbrecherischen Zwecke ausnutzten.

[641] Das sind Tatsachen, und die Reden, die die Angeklagten damals hielten, als sie nicht vermuteten, jemals angeklagt zu werden, bestätigen uns diese Tatsachen.

Es genügt, auf die Reden Schachts, Krupps und anderer hinzuweisen, um zu zeigen, wie sich die faschistische Regierung auf den Krieg vorbereitete und wie alle Gebiete des politischen und des Wirtschaftslebens diesem Zwecke untergeordnet wurden.

Ich halte die Schuld der Angeklagten in folgenden Punkten für erwiesen: Im Jahre 1933, nachdem die Hitleristen in Deutschland die Macht ergriffen hatten, schufen sie einen Plan oder eine Verschwörung zur Ausführung von Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit und von Kriegsverbrechen.

Das Gerichtsverfahren hat eindeutig die Verbrechen der Angeklagten gegen den Frieden bewiesen, Handlungen, die aus Planung, Vorbereitung, Einleitung und Führung von Angriffskriegen unter Verletzung internationaler Verträge, Abmachungen und Verpflichtungen bestanden.

Hier sprechen die Tatsachen für sich: Es sind jene Kriege, die noch nie dagewesene Opfer und Verwüstungen nach sich zogen und deren Angriffscharakter unzweifelhaft festgestellt worden ist.

So ist die Schuld der Angeklagten am Begehen von Verbrechen gegen den Frieden vollkommen bewiesen.

Ebenfalls bewiesen ist die Anklage des Begehens von Kriegsverbrechen, die darin bestehen, daß Kriege nach Methoden geführt wurden, die mit allen Gesetzen und Gebräuchen der Kriegführung in Widerspruch stehen.

Weder die Angeklagten noch ihre Verteidiger waren in der Lage, gegen die Tatsache der Begehung dieser Verbrechen einen Beweis vorzubringen.

Das einzige, was sie darauf erwidern konnten, war, daß die Angeklagten selbst nicht unmittelbar diese Unmenschlichkeiten begangen hatten, wie zum Beispiel die Vernichtung von Menschen in Gaswagen und Konzentrationslagern, daß sie eigenhändig die Juden nicht ausgerottet und sogar von einzelnen solchen Tatsachen nichts gewußt hätten. Daß aber diese Tatsachen wirklich bestanden haben, wird nicht einmal von den Angeklagten bestritten.

Die Angeklagten geben diese Tatsachen zu.

Eine unfruchtbare Verteidigungsmethode!

Selbstverständlich hatten die Angeklagten, die im Hitler-Deutschland hohe Führerposten innehatten, es nicht nötig, mit ihren eigenen Händen Menschen zu erschießen, zu hängen, zu erwürgen, bei lebendigem Leibe für Experimente einfrieren zu lassen und so weiter.

[642] Dies führten auf ihre Befehle ihre Untergebenen, ihre Henker aus, die sozusagen die schmutzige Arbeit verrichteten, während die Angeklagten nur die Anordnungen gaben, die widerspruchslos ausgeführt wurden.

Deswegen ist der Versuch der Angeklagten, ihre Verbindung mit diesen Henkern abzuleugnen und sich von ihnen loszusagen, hoffnungslos.

Diese Verbindung besteht unzweifelhaft und ist unbestritten. Und wenn der Kommandant von Auschwitz, Rudolf Höß, die Goldzähne den Toten ausreißen ließ, so war es der Reichsminister Walter Funk, der zur Aufbewahrung dieser Goldzähne besondere Abteilungen in den Kellern der Reichsbank einrichtete.

Und wenn die Untergebenen Kaltenbrunners Menschen in Gaswagen umbrachten, so wurden diese Gaswagen in den Werken Sauer, Daimler und Benz, die Speer unterstanden, gebaut.

Wenn die Berufshenker der Totenkopfverbände und die Lagerwächter Kriegsgefangene niedermetzelten, so wurden die Befehle dazu vom Generalfeldmarschall der Deutschen Wehrmacht Keitel unterzeichnet. Es waren gerade die Angeklagten, die den Zeitpunkt der Vernichtung bestimmten, Befehle über eine Spezialtechnik des Mordens erließen und das Recht der Herrenrasse zur Vernichtung, zur Ausrottung der »minderwertigen Völker« weltanschaulich begründeten.

Sie waren es, die kaltblütig und mitleidslos die zu Tode gequälten Opfer beobachteten und, wie Hans Frank, feierliche Reden hielten über »noch einen Schritt voran, den der deutsche Faschismus auf dem Wege der Säuberung des ›Lebensraumes‹ von ›niederen Rassen‹ gemacht habe«.

Für jeden Mord und für jeden Tropfen unschuldigen Blutes, der von den Hitler-Henkern vergossen worden ist, tragen die Angeklagten die Verantwortung; denn der Unterschied zwischen ihnen und den unmittelbar Ausführenden der Verbrechen, Morde und Folterungen, besteht nur im Range und im Ausmaß ihrer Tätigkeit: Die einen sind unmittelbare Henker, während sie, die Angeklagten, die Haupthenker sind, die Henkerchefs, Henker höheren Ranges. Sie sind viel gefährlicher als diejenigen, die sie im Geist des Menschenhasses und der Unmenschlichkeit erzogen haben und die sie jetzt verleugnen, um ihr eigenes Leben zu retten.

Die Schuld der Angeklagten an der Begehung von Kriegsverbrechen, das heißt an der Organisierung eines Systems der Vernichtung von Kriegsgefangenen, Zivilbevölkerungen, von Frauen, Greisen und Kindern ist vollständig bewiesen; ebenfalls daran, daß durch ihre Schuld überall dort, wo der deutsche Soldat seinen Fuß hinsetzte, unzählige Tote und zu Tode gequälte Menschen, Ruinen und [643] Brandstätten, verwüstete Städte und Dörfer und ein befleckter und blutdurchtränkter Boden zurückblieben.

In vollem Umfange sind die Verbrechen gegen die Menschlichkeit bewiesen, die die Angeklagten begangen haben.

Wir dürfen die Verbrechen auch nicht übersehen, die die Angeklagten in Deutschland selbst im Laufe ihrer Herrschaft verübten, die Massenvernichtung all derer, die in irgendeiner Weise ihre Unzufriedenheit mit dem Nazi-Regime zu erkennen gaben: Sklavenarbeit und Ausrottung von Menschen in Konzentrationslagern, Massenvernichtung von Juden und dann die gleiche Sklavenarbeit und dieselbe Menschenvernichtung in den besetzten Gebieten; all das ist bewiesen, und die Anklage ist hier nicht zu erschüttern. Welches sind die Verteidigungsmittel der Angeklagten und ihrer Verteidiger? Welches Beweismaterial und welche Argumente konnten sie der Anklage entgegenhalten?

Die Verteidigung der Angeklagten kann in zwei Hauptgruppen eingeteilt werden. Erstens eine Reihe von Zeugen, die von den Verteidigern geladen wurden. Diese sollten durch ihre Aussagen die Schuld der Angeklagten mildern, die von ihnen bei der Ausführung der Verbrechen gespielte Rolle vermindern und sie in jeder Weise reinwaschen.

Diese Zeugen waren in ihrer überwiegenden Mehrzahl in anderen Prozessen selbst angeklagt.

Läßt sich da von einer Objektivität und Zuverlässigkeit solcher Zeugenaussagen für die Verteidigung sprechen, wenn die Unschuld des Angeklagten Funk von seinem Stellvertreter und Helfershelfer Hayler, der seit 1931 Mitglied der SS war und den Posten eines SS-Gruppenführers innehatte, bekräftigt werden sollte? Wenn zugunsten Seyß-Inquarts der Verbrecher Rainer geladen wurde, der seit 1930 Parteigenosse und Gauleiter, zuerst von Salzburg und dann von Kärnten, war?

Diese sogenannten »Zeugen« – wie zum Beispiel Bühler, die rechte Hand des Angeklagten Frank und Mittäter in allen seinen Verbrechen – oder Bohle, einer der maßgebendsten Führer der Spionage- und Abwehrtätigkeit der Hitleristen im Auslande und Chef der Auslandsorganisation der faschistischen Partei – sie sind hierhergekommen, um unter Meineid zu versuchen, ihre früheren Herren herauszureden und ihr eigenes Leben zu retten.

Und doch verwandelt sich die Mehrzahl der Entlastungszeugen im Laufe des Verhörs unweigerlich in Belastungszeugen. Sie selbst werden von »stummen Zeugen« – das heißt Dokumenten – überführt und dabei vorwiegend von deutschen Dokumenten; zwangsweise müssen sie diejenigen überführen, die sie rechtfertigen sollten.

Die andere Gruppe der Verteidigungsmittel besteht aus Argumenten und Erwägungen rechtlicher Natur.

[644] Einige Rechtsfragen des Verfahrens.

Die Anklage in diesem Prozeß stützt sich auf ein sehr umfangreiches und unwiderlegliches Tatsachenmaterial und fußt fest auf den Grundsätzen des Rechts und des Gesetzes. Daher wurde schon in den Eröffnungsreden der Anklagebehörde der strafrechtlichen Begründung der Verantwortlichkeit der Angeklagten viel Aufmerksamkeit geschenkt.

Die Verteidigung hat eine Reihe von Rechtsfragen in ihren Plädoyers vor dem Gerichtshof erneut aufgeworfen:

  • a) Über die Bedeutung des Prinzips »nullum crimen sine lege«,

  • b) über die Bedeutung des Befehls,

  • c) über die Verantwortlichkeit des Staates und der einzelnen,

  • d) über den Begriff einer Verschwörung und dergleichen mehr.

In diesem Zusammenhang halte ich es für notwendig, auf einige Rechtsfragen nochmals zurückzukommen, um den Versuch der Verteidigung zu erwidern, einfache und klare Bestimmungen zu verwirren und eine juristische Argumentation in einen Rauchschleier zu verwandeln, der dazu bestimmt ist, dem Gerichtshof die blutigen Tatsachen der faschistischen Verbrechen zu verbergen.

a) Das Prinzip »nullum crimen sine lege«.

Die Verteidigung bemühte sich, die Anklage mit der Begründung zurückzuweisen, daß zur Zeit, als die Angeklagten die ihnen zur Last gelegten Handlungen begingen, deren strafrechtliche Verfolgung in den bestehenden Gesetzen nicht vorgesehen war, und daß daher die Angeklagten für diese Handlungen eine strafrechtliche Verantwortung nicht tragen können.

Ich könnte jede Bezugnahme auf das Prinzip »nullum crimen sine lege« einfach unterlassen, da das Statut des Internationalen Militärgerichtshofes, welches ein unabänderliches Gesetz ist und unbedingt durchgeführt werden muß, festlegt, daß dieser Gerichtshof »das Recht hat, alle Personen abzuurteilen, die im Interesse der der europäischen Achse angehörigen Staaten als Einzelpersonen oder als Mitglieder einer Organisation oder Gruppe eines der« in Artikel 6 des Statuts aufgezählten »Verbrechen begangen haben«.

Folglich ist es vom juristischen Standpunkt aus gesehen für die Urteilsfällung und Bestrafung nicht notwendig, daß die von den Angeklagten begangenen Verbrechen im Augenblick ihres Begehens in den Strafgesetzen bereits vorgesehen waren. Es unterliegt jedoch keinem Zweifel, daß die Handlungen der Angeklagten als Verbrechen gegen die Gesetze verstoßen, welche in dem Augenblick, wo sie begangen wurden, in Kraft waren.

Die strafrechtlichen Normen des Statuts des Internationalen Gerichtshofs sind als Grundsätze in einer Reihe von internationalen [645] Abmachungen, welche ich in meiner Eröffnungsrede vom 8. Februar 1946 aufgezählt habe, und in der strafrechtlichen Gesetzgebung aller zivilisierten Staaten enthalten. Die Gesetzgebung aller zivilisierten Völker sieht die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Morde, Folterungen, Gewalttaten, Raub und so weiter vor.

Der Umstand, daß diese Verbrechen von den Angeklagten in einem jede menschliche Vorstellung übersteigenden Ausmaße und in unerhörten Formen sadistischer Grausamkeit begangen wurden, schließt natürlich ihre Verantwortlichkeit nicht aus, sondern verstärkt sie um ein Vielfaches. Wenn die Angeklagten Verbrechen in irgendeinem Land und gegen seine Bürger begangen hätten, so würden sie – gemäß der Erklärung der Staatsoberhäupter der USSR, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten von Amerika, veröffentlicht am 2. November 1943 in voller Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des Strafrechts – in dem betreffenden Lande vor Gericht stehen und auf Grund der dort herrschenden Gesetze abgeurteilt werden.

Diese Erklärung sah vor, daß »die deutschen Offiziere und Soldaten und Mitglieder der nazistischen Partei, die für die obenerwähnten Grausamkeiten, Morde und Hinrichtungen verantwortlich waren oder freiwillig an ihnen teilnahmen, in die Länder zurückgebracht werden sollen, in denen ihre gräßlichen Verbrechen begangen worden sind, damit sie auf Grund der Gesetze dieser befreiten Länder und der dort geschaffenen freien Regierungen abgeurteilt und bestraft werden können«.

Aber die Angeklagten sind Kriegsverbrecher, »deren Verbrechen an keinen bestimmten geographischen Ort gebunden sind« (Artikel 1 der Vereinbarung der Vier Mächte vom 8. August 1945), und daher unterstehen ihre Verbrechen der Gerichtsbarkeit des Internationalen Militärgerichtshofs, der seine Zuständigkeit aus dem Statut ableitet.

Der Verteidiger des Angeklagten Heß hat sich erlaubt, folgende Behauptung aufzustellen: »Es kann sonach kaum mehr einem Zweifel unterliegen, daß es ein Verbrechen gegen den Frieden, wie es in Artikel 6, Absatz 2 a des Statuts seinen tatbestandmäßigen Ausdruck gefunden hat, nicht gibt.«

Es ist überflüssig, hier internationale Abmachungen zu erwähnen – ich habe sie in meiner Eröffnungsrede vom 8. Februar 1946 erwähnt –, in denen ein Angriffskrieg als ein internationales Verbrechen anerkannt wurde.

Demnach sind die Versuche der Angeklagten und ihrer Verteidiger, sich hinter dem Grundsatz »nullum crimen sine lege« zu verbergen, gescheitert.

Sie werden wegen Handlungen angeklagt, die von der zivilisierten Menschheit auch früher als Verbrechen erkannt wurden.

[646] b) Ausführung von Befehlen.

Einige unter den Angeklagten haben in ihren Aussagen vor dem Gerichtshof versucht, sich als kümmerliche Zwerge, blinde und ergebene Vollzieher eines fremden Willens – Hitlers Willens – hinzustellen.

Auf der Suche nach einer rechtlichen Grundlage für diese Behauptung sprach der Verteidiger Jahrreiss viel von der Bedeutung der Hitler-Erlasse. Der Verteidiger Jahrreiss war der Meinung, daß ein Hitler-Befehl »etwas ganz anderes war, als der Befehl irgendeines anderen Führers«, daß ein Hitler-Erlaß »rechtlich unanfechtbar« war. Daher fragt der Verteidiger Jahrreiss: »Gehörte denn der Befehl Hitlers zu der Art von Befehlen, die von dem Statut dieses Gerichtshofs als Strafausschließungsgrund beiseitegeschoben wurden?«

Kann denn solch ein »Befehl« genau so behandelt werden wie die vom Statut vorgesehenen Befehle?

Das Recht, Gesetze auszulegen, ist ein unbestreitbares Recht eines jeden Juristen, also auch der Verteidiger. Es erscheint jedoch vollkommen unbegreiflich, von welchen logischen oder anderen Methoden der Verteidiger sich leiten ließ, als er behauptete, daß die Bestimmungen des Statuts, welches speziell für den Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher des faschistischen Deutschlands ausgearbeitet wurde, ausgerechnet die Tätigkeit dieser Verbrecher außer acht ließ.

Von welchen, von wem und in welchem Lande erlassenen Befehlen spricht denn das Statut des Gerichtshofs?

Unbestreitbar ist aber das Gegenteil: Die Verfasser des Statuts waren in vollem Maße über die spezifischen Verhältnisse Hitler-Deutschlands auf dem laufenden, sie waren in vollem Maße – aus dem Material des Charkow- und anderer Prozesse – über die Versuche der Angeklagten, sich hinter die Befehle Hitlers zu verstecken, orientiert, und gerade deshalb haben sie besonders festgelegt, daß die Ausführung eines offensichtlich verbrecherischen Befehls von strafrechtlicher Verantwortlichkeit nicht befreit.

c) Verantwortlichkeit der Staaten und der einzelnen.

In gewissem Grad, so scheint es, bekamen selbst die Urheber dieses Versuches, eine große Gruppe von Ministern, Gauleitern und militärischen Befehlshabern hinter Hitlers Rücken zu verstecken, Zweifel an der Überzeugungskraft eines derartigen Verteidi gungsmanövers, denn zur Unterstützung dieses Manövers kommen sie noch mit einer neuen Verteidigungslinie.

»Wenn aber das Deutsche Reich im Einzelfall entgegen einem noch gültigen Nicht-Angriffs-Vertrag zum Angriff geschritten sein sollte,«-so sagte der Verteidiger Jahrreiss – »so hat es ein völkerrechtliches Delikt begangen und haftet [647] dafür nach den Regeln des Völkerrechts über völkerrechtliche Delikte.

Aber nur das Reich! Nicht der einzelne,...«

Man kann nicht umhin, vor allem festzustellen, daß der angeführte Gesichtspunkt nicht gerade neu ist; noch ehe die offizielle Verteidigung in diesem Prozeß zu Worte kam, haben einige inoffizielle Verteidiger der Kriegsverbrecher die Version propagiert, daß nicht physische Personen, sondern das Deutsche Reich und das deutsche Volk die Verantwortung für den verbrecherischen Angriff und die Kriegsverbrechen zu tragen hätten.

Wenn das Völkerrechtssubjekt, das heißt der Staat, die Normen des Völkerrechts verletzt, so zieht das diese oder jene Folgen internationalen Charakters nach sich, jedenfalls aber nicht die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Staates.

Diese und jene Handlung eines Staates in der Sphäre der internationalen Beziehungen wird von physischen Personen, Beamten und Vertretern des Staates, ausgeführt.

Bei der Durchführung dieser Handlungen können diese Personen die verschiedenartigsten Verletzungen zivilrechtlichen wie auch strafrechtlichen Charakters begehen.

Für die letzteren, das heißt solche, die die Merkmale eines Verbrechens enthalten, haben sie im gegebenen Fall die strafrechtliche Verantwortung laut Gesetz und Recht ihres eigenen, wie auch eines fremden Staates je nach den Umständen zu tragen.

Im vorliegenden Fall hat nicht nur der Hitler-Staat die Normen des Völkerrechts verletzt, woraus sich Maßnahmen ergeben, die gegen die Staaten ergriffen wurden; sondern es haben auch die physischen Einzelpersonen, indem sie diese Verletzungsakte begingen, persönlich strafwürdige Verbrechen begangen, für die sie auf Grund des Statuts des Gerichtshofs vor dem Internationalen Militärgerichtshof zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen werden.

d) Über den Begriff der Verschwörung.

Die Verteidigung macht einstimmig, wenn auch in verschiedenen Formen und Varianten, den Versuch, die gegen die Angeklagten erhobene Beschuldigung der Teilnahme an einer verbrecherischen Verschwörung zu bestreiten. Indem sie aus den verschiedensten Quellen einseitige und tendenziös ausgesuchte Definitionen einer Verschwörung herbeiziehen, bemühen sich die Verteidiger zu beweisen, daß Göring, Heß, Ribbentrop und die anderen nicht als Teilnehmer an einer Verschwörung angesehen werden können.

Ich möchte einige Argumente als Beweis für die Haltlosigkeit des Verteidigungsvortrags vorbringen.

[648] Eine Verschwörung setzt das Vorhandensein einer verbrecherischen Gemeinschaft voraus, die zur Erreichung gemeinsamer verbrecherischer Ziele ins Leben gerufen wurde und tätig war. Solch eine Gemeinschaft bestand zweifellos. Es ist selbstverständlich, daß in diesem Fall, wo die Verschwörer sich der Staatsmaschine bemächtigt hatten, die Fäden und Hebel, die die Mitglieder der verbrecherischen Verschwörergemeinschaft verbinden, außerordentlich verwickelt sind.

In jeder beliebigen verbrecherischen Gemeinschaft und insbesondere in einer so weitverzweigten und zahlreichen, begehen die einzelnen Teilnehmer verbrecherische Handlungen, die im Generalplan der Verschwörung vorgesehen sind, und doch können sie einer ganzen Reihe der Mitglieder der Gemeinschaft persönlich unbekannt bleiben. Nichtsdestoweniger sind, soweit diese Verbrechen einem einzigen verbrecherischen, generell für die ganze Gemeinschaft geltenden Plan entstammen, auch die Teilnehmer dafür verantwortlich, die persönlich diese einzelnen verbrecherischen Handlungen nicht begangen haben und von diesen keine Kenntnis erhielten.

In dem gegenwärtigen Fall wird das Vorhandensein der Verschwörung nicht durch den Umstand ausgeschlossen, daß zum Beispiel Schirach vielleicht nichts von den einzelnen Maßnahmen des Sklavenhändlers Sauckel oder des Pogrom-Anstifters Streicher wußte.

Das Vorhandensein einer Verschwörung wird auch nicht durch Meinungsverschiedenheiten in bestimmten Fragen zwischen einigen ihrer Teilnehmer ausgeschlossen – die Intrigen Görings gegen Bormann und dergleichen.

Solche Zwistigkeiten können in jeder beliebigen Bande von Räubern und Dieben vorkommen; deswegen hört aber die Bande nicht auf, eine Bande zu sein.

Fast in jeder Gemeinschaft gibt es eine bestimmte Hierarchie unter den Teilnehmern. Sehr oft maßen sich die Häuptlinge einer Verbrecherbande unumschränkte Gewalt über die anderen Bandenmitglieder an, die bis zur Entscheidung über Leben und Tod führt, jedoch scheint es keinem einzigen Juristen der Welt in den Kopf gekommen zu sein, das Vorhandensein einer verbrecherischen Gemeinschaft nur aus dem Grunde abzuleugnen, weil nicht alle Teilnehmer gleichgestellt waren, sondern einer unter ihnen die Macht über die anderen ausübte.

Zumindest ist es sonderbar, das Vorhandensein einer Verschwörung im gegebenen Fall deshalb zu leugnen, weil in den Händen des Häuptlings – Hitler – eine enorme persönliche Macht konzentriert war. Gleichermaßen schließt das Vorhandensein der Verschwörung eine bestimmte Verteilung der Rollen zwischen den [649] Mitgliedern der verbrecherischen Gruppe zur Erlangung des gemeinsamen verbrecherischen Zieles nicht aus, sondern setzt dies sogar voraus: Der eine lenkt die ganze verbrecherische Tätigkeit, der zweite befaßt sich mit dem Problem der ideologischen Schulung, der dritte bereitet die Armee vor, der vierte organisiert die Arbeit der Kriegsindustrie, der fünfte kümmert sich um die diplomatische Vorbereitung und so weiter. Deswegen hört die faschistische Verschwörung aber nicht auf, eine Verschwörung zu sein, sie ist vielmehr besonders gefährlich, da sich in den Händen der Verschwörer der Staatsapparat und enorme menschliche und materielle Bezugsquellen befinden.

In den Händen der internationalen Verbrecher, in den Händen Görings, Keitels und der anderen Angeklagten, werden enorme Menschenmassen zum Werkzeug für die schwersten Verbrechen.

Daher ändern die spezifischen Züge, die die Verschwörer des faschistischen Deutschland von jeder beliebigen anderen Bande unterscheiden, nichts an der rechtlichen Natur der Verschwörung, sondern verleihen ihr einen besonders gefährlichen Charakter.

Damit beende ich die Analyse der juristischen Argumente der Verteidigung, die schon von meinen verehrten Herren Kollegen genau untersucht worden sind.

Wie Sie, meine Herren Richter, ersehen konnten, haben sich die Argumente der Verteidigung als nicht stichhaltig erwiesen und vermochten die Anklage nicht zu erschüttern.

Ich gehe jetzt zur Prüfung der Schuldfrage der einzelnen Angeklagten über.


Göring.

Der Angeklagte Göring war in Hitler-Deutschland die zweite Person nach dem »Führer« und sein erster Nachfolger. Er hat sich ungeheure Vollmachten verschafft und sich der verantwortungsvollsten Posten bemächtigt. Er war Vorsitzender des Ministerrats für die Reichsverteidigung, Diktator der deutschen Wirtschaft, Beauftragter für den Vierjahresplan und Oberbefehlshaber der Luftwaffe. Die Hauptsache ist aber, daß er dieses große Arbeitsgebiet unter Einsatz aller Kraft dazu benutzte, die in der Anklageschrift erwähnten Verbrechen vorzubereiten und in die Tat umzusetzen.

Wie wir bereits wissen, war es das Ziel dieser Verschwörung, Europa zu unterjochen und dann eine Weltherrschaft Hitler-Deutschlands herbeizuführen, ohne vor irgendwelchen Maßnahmen, wie verbrecherisch und unmenschlich sie auch sein mochten, haltzumachen.

Um dieses Ziel zu erreichen, mußte der Weg geebnet werden; es mußte, wie Hitler schon im Februar 1933 auf einer Besprechung [650] mit den leitenden deutschen Industriellen sagte, das parlamentarische System vernichtet werden.

Damit hat sich Göring befaßt. Er hat sich energisch die Vernichtung der politischen Gegner des Faschismus zur Aufgabe gemacht; zu diesem Zweck ließ er Massenverhaftungen von Mitgliedern politischer Parteien durchführen, die dem Nazismus nicht zuneigten.

Er schuf Konzentrationslager, wohin Menschen, die mit dem Faschismus nicht einverstanden waren, ohne Gerichtsverfahren verschickt wurden. Er schuf die Gestapo, die vom ersten Tage an ein blutiges Terrorregime ausübte. Er verlangte von allen Lager- und Gestapobeamten, vor nichts zurückzuschrecken – wüste Gewaltakte, Folterung, Verkrüppelung von Menschen und Mord wurden unter seiner Leitung zur Grundlage der Arbeitsmethoden.

Ihm, Göring, sind die Worte zuzuschreiben:

»Jede Kugel, die jetzt aus dem Laufe einer Polizeipistole geht, ist meine Kugel. Wenn man das Mord nennt, dann habe ich gemordet...«

(Aus dem Buch Görings »Aufbau einer Nation«, veröffentlicht im Jahre 1934.)

Auf diese Weise ebnete er dem Faschismus den Weg. So verhalf er der faschistischen Verschwörung zu einer hemmungslosen Entwicklung und setzte sie in die Tat um.

Göring war unermüdlich im Ausmerzen alles dessen und all derer, die der Kräftigung dieser Verschwörung hinderlich waren; und Hitler lobte ihn in jeder Weise dafür. Am 13. Juli 1934 erklärte er vor dem Reichstag:

»Er« – Göring – »hat mit eiserner Faust den Angriff auf den nationalsozialistischen Staat niedergeschlagen, ehe er zur Entwicklung kam.«

Diese ganze terroristische Tätigkeit Görings zielte darauf ab, dem Hauptziel der faschistischen Verschwörung den Weg zu bahnen, nämlich der Eroberung Europas und später der Beherrschung der Welt durch das Hitler-Deutschland.

Das Prozeßverfahren hat die Schuld Görings an der Planung und Vorbereitung aller Angriffskriege Hitler-Deutschlands erwiesen.

Dem Gerichtshof sind viele Dokumente vorgelegt worden, die die aktive Rolle Görings bei der Entfesselung der Angriffskriege beweisen. Ich verweise auf die Erklärung Görings vom Jahre 1935 auf einer Versammlung von Offizieren der Luftwaffe. Er sagte:

»Mir schwebt vor, eine Luftwaffe zu besitzen, die wie ein Korps der Rache über den Gegner hereinbricht...

Der Gegner muß das Gefühl haben, schon verloren zu sein, bevor er überhaupt mit euch gefochten hat.«

[651] Und diese Absicht hat er, wie wir wissen, verwirklicht, indem er sich tagein, tagaus auf den Krieg vorbereitete.

Auf einer Versammlung der Leiter der deutschen Flugzeugindustrie vom 8. Juli 1938 gibt Göring zu verstehen, daß der Krieg nahegerückt sei und daß Deutschland, wenn es diesen Krieg gewinne, zur größten Macht der Welt werden den Weltmarkt beherrschen und ein reiches Land werde.

»Aber man muß was riskieren, man muß was einsetzen.«

Das ist das Schlagwort, das Göring damals prägte.

Am 14. Oktober 1938, kurz vor Überreichung der Forderungen an Polen, erklärte Göring, er sei dabei, ein gigantisches Programm aufzustellen, das alles Frühere in den Schattenstelle.

»Die Luftwaffe sei schnellstens zu verfünffachen; auch die Marine müsse schneller rüsten, und das Heer müsse schneller große Mengen von Angriffswaffen schaffen, in Sonderheit schwere Artillerie und schwere Tanks. Daneben hergehen muß die fabrikatorische Rüstung, wobei in Sonderheit Pulver und Sprengstoffe in den Vordergrund zu rücken sind.«

Die aktive Teilnahme Görings an der Vorbereitung des Angriffs auf die USSR ist zweifellos festgestellt worden.

Im Protokoll der Sitzung vom 29. April 1941 über den Aufbau des Wirtschaftsstabes »Oldenburg«, im Bericht über eine Besprechung bei General Thomas vom 23. Februar 1941 und auch in Görings Aussagen vor Gericht in der Sitzung vom 21. März 1946 wird der Gerichtshof den Beweis dafür finden, daß Göring schon vom November 1940 an aktiv an der Ausarbeitung des Angriffsplanes auf die USSR mitgearbeitet hat.

Es war Göring, der zusammen mit Rosenberg, Keitel und Bormann bei einer Besprechung bei Hitler am 16. Juli 1941 die Pläne für eine Aufteilung der Sowjetunion, für die Versklavung ihrer Völkerschaften und die Ausraubung der Reichtümer der USSR konkret entwickelte. Unter seiner Teilnahme wurde damals geplant,

»... Leningrad dem Erdboden gleichmachen zu lassen, um es dann den Finnen zu geben.«

Er war es, der den Henker Koch, als »die Persönlichkeit mit der stärksten Initiative und der besten Vorbildung«, zum Reichskommissar für die Ukraine empfahl.

Man kann also als unwiderleglich erwiesen annehmen, daß Göring an der Planung und Vorbereitung der Angriffskriege Hitler-Deutschlands schuldig ist; und dafür muß er die Verantwortung tragen.

Meine Kollegen haben bereits die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf die verbrecherische Behandlung von Kriegsgefangenen gelenkt. Ich werde mir nur erlauben, den Gerichtshof an die [652] Aussagen des Zeugen Maurice Lampe in der Nachmittagssitzung vom 25. Januar 1946 über die Hinrichtung sowjetrussischer, englischer, französischer und anderer Offiziere im Lager Mauthausen und über die Vernichtungslager Auschwitz und Maidanek zu erinnern; ich weise ebenfalls auf die dem Gerichtshof unterbreiteten Noten des Volkskommissars für Auswärtige Angelegenheiten der USSR, Molotow, vom 25. November 1941 und 27. April 1942 über die ungeheuerlichen Mißhandlungen sowjetischer Kriegsgefangener durch die deutschen Militärbehörden hin, für welche Göring zum großen Teil die Verantwortung trägt. Ich möchte auch an die Aussagen des Zeugen Halder vom 31. Oktober 1945 über eine Besprechung bei Hitler erinnern, bei der die Frage der Nichtanwendung der Haager Konvention auf russische Kriegsgefangene behandelt wurde; und an seine Aussage über die Weisung aus dem Hauptquartier Hitlers vom 12. Mai 1941 bezüglich der Behandlung gefangener russischer Befehlshaber und politischer Arbeiter.

Alle diese vor dem Gerichtshof zweifelsfrei festgestellten Verbrechen brauchen nicht mehr ergänzend beleuchtet zu werden, da die Verteidigung in ihren Plädoyers keine Argumente gebracht hat, die das Beweismaterial entkräften könnten.

In den »Zwölf Geboten für das Verhalten der Deutschen im Osten« vom 1. Juni 1941 steht als sechstes Gebot folgendes:

»Ihr müßt wissen, daß Ihr Repräsentanten Großdeutschlands und Fahnenträger des Nationalsozialismus im neuen Europa für Jahrhunderte seid. Ihr müßt daher auch die grausamsten und rücksichtslosesten Maßnahmen, die aus Staatsnotwendigkeiten gefordert werden, mit Würde durchführen.«

Mit dem Namen Göring ist der Beginn einer organisierten Unterdrückung und Vernichtung der jüdischen Bevölkerung verbunden.

Er war es, der die menschenfeindlichen Nürnberger Gesetze und die Verordnungen über Enteignung jüdischen Besitzes sowie über eine Buße von einer Milliarde unterschrieb; diese Tätigkeit stimmt vollkommen mit der ganzen kannibalischen Weltanschauung Görings überein.

Vor dem Gerichtshof stritt er es ab, ein Anhänger der Rassentheorie gewesen zu sein; dabei hatte Göring im Jahre 1935 im Reichstag eine Rede zur Rechtfertigung der Nürnberger Rassenprovokateure gehalten. Damals erklärte er öffentlich:

»Gott hat die Rassen geschaffen. Er wollte nichts Gleiches, und wir weisen es deshalb weit von uns, wenn man versucht, diese Rassenreinheit umzufäl schen.«

Zahlreiche Dokumente, die die Anklage dem Gerichtshof unterbreitet hat, offenbaren die verbrecherische Tätigkeit Görings in Bezug auf andere Nationen.

[653] Die Weisung Görings vom 19. Oktober 1939 zeigt in klarer Weise die Einstellung, die der Angeklagte zum polnischen Volke und zum polnischen Staat hatte.

In der Weisung vom 23. Mai 1941 über die Wirtschaftspolitik im Osten, erlassen vor dem Angriff auf die USSR, schreibt Göring folgendermaßen über die Beziehung zu den Russen:

»Deutschland ist an der Erhaltung der Produktion dieser Gebiete nicht interessiert. Es will nur seine dort stehenden Truppen versorgen... Die Bevölkerung dieser Gebiete, besonders die städtische Bevölkerung ist dem Hungertode ausgeliefert. Man wird diese Bevölkerung nach Sibirien deportieren müssen.«

Als Beauftragter für den Vierjahresplan ist Göring für den Raub und die Plünderung staatlichen und privaten Eigentums verantwortlich, die von den Nazis im den besetzten Gebieten der USSR, in der Tschechoslowakei, Polen, Jugoslawien und anderen Ländern begangen wurden. Es war Göring, der die Tätigkeit der Nazi-Verschwörer hinsichtlich der wirtschaftlichen Ausplünderung der besetzten Gebiete der USSR leitete.

Noch vor dem verräterischen Überfall auf die USSR fand am 29. April 1941 eine Besprechung über die Ausarbeitung wirtschaftlicher Maßnahmen für den Fall »Barbarossa« statt. Als Ergebnis dieser Besprechung wurde ein Wirtschaftsstab »Oldenburg« zu besonderer Verwendung geschaffen und Göring unterstellt. Besondere Wirtschaftsinspektionen und Kommandos wurden in den größten Städten der USSR vorgesehen, diese erhielten weitgehende Aufgaben im Bereich der Ausnutzung und Plünderung der sowjetischen Industrie und Landwirtschaft.

Die Mappe eines Kreislandwirtschaftsführers enthielt Instruktionen für die landwirtschaftlichen Beamten, denen volle Freiheit in der Wahl der Methoden zur Erlangung ihrer verbrecherischen Ziele zugesichert wurde. Eine unbarmherzige Behandlung sowjetischer Menschen, in erster Linie Russen, Ukrainer und Weißrussen, wurde besonders gefordert.

Der Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission der USSR über die Greueltaten, die die Hitleristen in Kiew, im Bezirk Stalino und an anderen Orten begingen, zeugt davon, daß diese verbrecherischen Pläne des Angeklagten Göring und seiner Helfershelfer in großem Ausmaße verwirklicht wurden.

Um den Bedarf an Arbeitskräften in der deutschen Kriegsindustrie und Landwirtschaft sicherzustellen und zugleich, um die versklavten Völker physisch zu vernichten und wirtschaftlich zu schwächen, haben der Angeklagte Göring und seine Nazi-Mitverschwörer die Fremdarbeiter als Sklaven ausgebeutet.

[654] Der Einsatz von Zwangsarbeitern war von den Nazis bereits vor Beginn des Krieges geplant. Es genügt, an die Besprechung bei Hitler am 23. Mai 1939 zu erinnern, an der auch der Angeklagte Göring teilnahm.

In der Besprechung vom 7. November 1941 und in seinem Erlaß vom 10. Januar 1942 verlangte Göring von allen ihm unterstellten Organen die Versorgung der deutschen Industrie mit Arbeitskräften durch beliebige Maßnahmen und dies auf Kosten der Bevölkerung der besetzten sowjetischen Gebiete.

Am 6. August 1942 hatte Göring eine Besprechung mit den Reichskommissaren für die besetzten Gebiete und Vertretern der Heeresleitung. Sich an die Besprechungsteilnehmer wendend, sagte Göring:

»Sie werden nicht dort hingeschickt, um für das Wohlergehen der Ihnen anvertrauten Völker zu arbeiten, sondern um das letzte herauszupumpen... Sie müssen wie die Bluthunde dort sein, wo noch etwas ist... Ich beabsichtige zu plündern, und zwar ausgiebig...«

Diese Absichten wurden in die Tat umgesetzt. Es plünderten Göring, die Reichsminister und Reichskommissare für die besetzten Gebiete, es plünderten die Vertreter der Heeresleitung, vom General angefangen bis zum gemeinen Soldaten.

So handelte der Angeklagte Göring.

Es gibt keine einzige Maßnahme der faschistischen Partei, keine Handlung der Hitler-Regierung, an der Göring nicht teilgenommen hätte.

Er hat aktiven Anteil an allen Verbrechen der Faschistenbande genommen, und für alle seine Handlungen muß er die verdiente Strafe erleiden.


Heß.

Der Angeklagte Rudolf Heß nahm schon seit der Entstehung des faschistischen Staates eine führende Stellung unter den Nazi-Verschwörern ein.

Heß war es, der die faschistische Organisation an der Münchener Universität leitete. Er war es, der am Münchener Putsch teilnahm. Er war es, der mit Hitler als sein Privatsekretär an der Bibel des Faschismus, dem Buch »Mein Kampf« arbeitete. Er war im Jahre 1932 Vorsitzender der politischen Zentralkommission der faschistischen Partei; nach der Machtergreifung setzte er als »Stellvertreter des Führers« die bestialische Politik der faschistischen Halsabschneider in die Tat um.

Gerade Heß war es, dem durch Hitlers Verfügung vom 21. April 1933 das Recht verliehen wurde, »Entscheidungen in allen Fragen der Parteiführung in Hitlers Namen zu treffen«.

[655] Gleich danach fuhr Heß fort, immer neue Posten der Hitler-Regierung an sich zu reißen. Ab 1. Dezember 1933 ist er Reichsminister ohne Portefeuille »zur Sicherstellung einer engen Zusammenarbeit der Partei und der Sturmabteilungen mit den Zivilbehörden«, am 4. Februar 1938 wird er zum Mitglied des Geheimen Rates ernannt; am 30. August 1939 zum Mitglied des Reichsverteidigungsrates, und am 1. September 1939 wird Heß von Hitler als sein Nachfolger nach Göring benannt. Außerdem bekommt Heß auch den Rang eines Obergruppenführers SS und SA.

Durch einen Erlaß vom 27. Juli 1934 verpflichtete Hitler alle Dienststellenleiter und Minister Deutschlands, sämtliche Gesetzentwürfe Heß zur vorhergehenden Genehmigung vorzulegen.

Heß beschäftigte sich mit der Auswahl und dem Einsatz der faschistischen Führerkader. Davon zeugt die Anordnung Hitlers vom 24. September 1935 und andere von der Anklagebehörde dem Gerichtshof vorgelegte Dokumente.

Man muß besonders die aktive Rolle Heß' bei der Planung und der Durchführung der Angriffskriege beachten. Alle Angriffshandlungen Hitler-Deutschlands wurden unter unmittelbarer Teilnahme Heß' und des ihm unterstehenden Nazi-Apparates geplant und vorbereitet.

Bereits am 12. Oktober 1936 in seiner Rede in Bayern rief Heß die Deutschen auf,

»... mal etwas weniger Fett, etwas weniger Schweinefleisch, ein paar Eier weniger zu verzehren... Wir wissen« – sagte Heß – »daß die Devisen, die wir dadurch sparen, der Aufrüstung zugute kommen. Auch heute gilt die Parole ›Kanonen statt Butter!‹«

Darüber sprach Heß auch kurz vor seinem Flug nach England am 1. Mai 1941, als er in den Betrieben Messerschmitts zur Fortsetzung des Angriffskrieges aufrief.

Mit Hitler, Göring und anderen Führern der Nazi-Verschwörung unterzeichnete Heß die Erlasse über die Angliederung der eroberten Gebiete an Deutschland. In den menschenhaßerfüllten Nürnberger Gesetzen, für deren Veröffentlichung auch dieser Angeklagte verantwortlich ist, befindet sich ein besonderer Paragraph, der Frick und Heß ermächtigt, die nötigen Verordnungen zur Ausführung dieser Gesetze zu erlassen.

Heß unterzeichnete auch das Gesetz »Zum Schutz des Blutes und der Ehre«, das Gesetz vom 14. September 1935, das den Juden das Wahlrecht und das Recht zur Arbeit in den öffentlichen Ämtern entzog. Eine andere Verordnung vom 20. Mai 1938 über die Ausdehnung der Nürnberger Gesetze auf Österreich wurde ebenfalls von ihm unterschrieben.

[656] Im laufenden Prozeß ist die Frage der Rolle, die Heß bei der Organisierung des Spionagenetzes und der terroristischen Gruppen im Ausland, sowie bei der Schaffung des SD (Sicherheitsdienst) und dem Aufbau der SS-Einheiten gespielt hat, bereits zur Genüge erörtert worden.

Schon allein Heß' Stellung in der faschistischen Partei und in der Hitler-Regierung zeigt die aktive, führende Rolle des Angeklagten in der Vorbereitung und Durchführung des allgemeinen verbrecherischen Planes der faschistischen Verschwörung. Folglich ist er im großen Ausmaß für die Verbrechen gegen den Frieden, für die Kriegsverbrechen und für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig und verantwortlich.

Meine Herren Richter! Um noch richtiger die Bedeutung der verbrecherischen Tätigkeit Heß', eines der bedeutendsten Führer der Nazi-Partei und der Hitler-Regierung einzuschätzen, werde ich Sie an den Artikel in der »Nationalzeitung« vom 24. April 1941, welcher Heß gewidmet ist, erinnern. Ich zitiere:

»Vor geraumer Zeit, es war noch vor Ausbruch dieses Krieges, ist Rudolf Heß einmal das ›Gewissen der Partei‹ genannt worden. Wenn wir uns fragen, weshalb dem Stellvertreter des Führers dieser gewiß ehrenvolle Name gegeben worden ist, dann liegt der Grund hierfür klar auf der Hand: Es gibt keine Erscheinung unseres öffentlichen Lebens, um die sich der Stellvertreter des Führers nicht zu kümmern hat. So ungeheuer vielseitig und mannigfach ist sein Arbeits- und Aufgabengebiet, daß es sich mit ein paar Worten gar nicht umreißen läßt...

... viele Maßnahmen unserer Staatsführung auch gerade auf kriegswirtschaftlichem Gebiet und der Partei, die bei der Öffentlichkeit dann, wenn sie verkündet werden, so starken Anklang finden, weil sie dem wahren Volksempfinden in so starkem Maße Rechnung tragen, gehen auf die persönliche Initiative des Stellvertreters des Führers zurück.«

Heß hat sich geweigert, vor dem Gerichtshof Erklärungen abzugeben. Sein Verteidiger Seidl erklärte mit falschem Pathos, daß Heß diesen Gerichtshof für nicht zuständig hält, die deutschen Kriegsverbrecher abzuurteilen – und fing dann sofort anschließend an, Beweise zur Verteidigung von Heß vorzulegen.

Heß versuchte sogar, sich als geistesgestört hinzustellen, um der verdienten Strafe zu entgehen. Als er sich aber überzeugte, daß dieses Manöver ihm nichts nutzen würde, mußte er dem Gerichtshof eingestehen, daß er den Verlust seines Gedächtnisses simuliert hatte, daß es ein taktischer Zug von ihm gewesen sei und daß er seine volle Verantwortung zugebe für all das, was er zusammen mit den anderen getan und unterzeichnet hatte.

[657] Somit wurde vor dem Gerichtshof der ungeschickte Versuch Heß', sich der Verantwortung zu entziehen, völlig entlarvt, und deshalb muß Heß volle Strafe für die Teilnahme am gemeinsamen Plan oder an der gemeinsamen Verschwörung zur Begehung von Verbrechen gegen den Frieden, von Kriegsverbrechen, von schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit erdulden, die er mit den anderen Angeklagten begangen hat.


Bormann.

Der Name des Angeklagten Martin Bormann ist aufs engste mit der Schaffung des Hitler-Regimes verbunden. Er war einer von denen, die die schlimmsten auf die Vernichtung von Hunderttausenden unschuldiger Menschen abzielenden Verbrechen begangen haben.

Zusammen mit dem Angeklagten Rosenberg führte Bormann in grausamer Logik eine Propaganda für die Rassentheorie und Verfolgung der Juden. Viele Weisungen über die Diskriminierung der Juden in Hitler-Deutschland wurden von ihm herausgegeben. Sie spielten in der Folge eine schicksalhafte Rolle und zogen die Ausrottung von Millionen von Juden nach sich. Mit dieser Tätigkeit gelang es ihm, das Vertrauen des Führers zu gewinnen, und er war – »ermächtigt, die Partei gegenüber dem Staat zu vertreten...« – (Verordnungen und Erlasse der Parteikanzlei, Band II, Seite 228), und er hat sie auch vertreten.

So nahm er in seiner Eigenschaft als Leiter der Parteikanzlei unmittelbar an der Vernichtung der Juden, Zigeuner, Russen, Ukrainer, Polen und Tschechoslowaken teil.

Unter seiner Führung verwandelte sich die NSDAP in eine Polizeiorganisation, wobei sie auf das allerengste mit der deutschen Geheimpolizei und der SS zusammenarbeitete.

Bormann wußte nicht nur von allen Angriffsplänen der Hitler-Regierung, sondern arbeitete an ihrer Durchführung aktiv mit.

Der ganze Parteiapparat der NSDAP wurde von ihm zur Durchführung dieser Angriffspläne der Hitler-Regierung eingesetzt, wobei er die Gauleiter zu Reichsverteidigungskommissaren in den Gebieten ernannte, in denen sie amtierten.

Der Parteiapparat der NSDAP sowie Bormann persönlich nahmen aktiv an den von den deutschen Militär- und Zivilbehörden ergriffenen Maßnahmen zur unmenschlichen Ausnutzung von Kriegsgefangenen teil.

Dies beweisen die unzähligen Richtlinien und Anweisungen, die von Bormann herausgegeben worden sind.

Durch das Beweismaterial der Anklage und im Gerichtsverfahren ist nun nachgewiesen worden, zu welcher Massenvernichtung die bestialische Behandlung der Kriegsgefangenen geführt hat.

[658] Der Parteiapparat sowie Bormann persönlich nahmen unmittelbar an den Maßnahmen der Hitler-Regierung zur Deportierung der Bevölkerung der besetzten Gebiete in die Sklaverei teil.

Mit Bormanns Einverständnis wurden ukrainische Mädchen insgeheim nach Deutschland geschafft, um dort gegen ihren Willen germanisiert zu werden.

Laut Führerbefehl vom 18. Oktober 1944 wurden Bormann und Himmler mit der Führung des Volkssturmes betraut, der aus allen Männern von 16 bis 60 Jahren bestand, die ein Gewehr tragen konnten.

Am Vorabend des Zusammenbruchs Hitler-Deutschlands stand Bormann an der Spitze des »Werwolfes«, einer Untergrundorganisation, die im Rücken der alliierten Truppen für Ablenkungs- und Unterminierungsmanöver geschaffen wurde.

Bormann nahm unmittelbar an der Ausplünderung der Kulturschätze der historischen und anderer Werte in den besetzten Gebieten teil. 1943 machte er einen Vorschlag über die Notwendigkeit einer Steigerung der wirtschaftlichen Ausplünderung der besetzten Gebiete.

Das sind die Verbrechen des Angeklagten Bormann, von Hitlers engstem Mitarbeiter; er teilt die volle Verantwortung für die unzähligen Verbrechen der Hitler-Regierung und der Nazi-Partei.


Ribbentrop.

Einer der Haupturheber und Leiter der auswärtigen Politik Hitler-Deutschlands war Joachim von Ribbentrop; auch war er einer der aktivsten Teilnehmer an der verbrecherischen Verschwörung.

Der Partei erst 1932 offiziell beigetreten, hat der Angeklagte jedoch schon lange ehe die Nazis zur Macht kamen, aktiv an der Machtergreifung mitgearbeitet und wurde nach kurzer Zeit ein offizieller Berater der Partei in der Eigenschaft eines »Mitarbeiters des Führers in den Fragen der Außenpolitik«.

Ribbentrops dienstliche Beförderung ist mit der Entwicklung der gegen den Frieden gerichteten Tätigkeit der Nazi-Verschwörer unmittelbar verbunden.

In seinen Aussagen erklärte Ribbentrop: »Er – Hitler – wußte, daß ich sein treuer Mitarbeiter war.« Gerade aus diesem Grunde hat ihn Hitler am 4. Februar 1938 als einen überzeugten und treuen Nazi zum offiziellen Leiter der Außenpolitik ernannt, die einen der wichtigsten Hebel zur Verwirklichung der ganzen nazistischen Verschwörung darstellte.

Ribbentrop hat jedoch seine Tätigkeit nicht auf das Gebiet der Außenpolitik beschränkt. Als Mitglied der Hitler-Regierung, als [659] Mitglied des Reichsverteidigungsrates und als Mitglied des Geheimen Rates nahm er an der Lösung des ganzen Fragenkomplexes teil, der mit der Vorbereitung von Angriffskriegen zusammenhing. Aus diesem Grunde hat Ribbentrop, obwohl er Außenminister war, an der Lösung und Durchführung vieler Fragen mitgearbeitet, die mit der Außenpolitik in keinem direkten Zusammenhang standen, wie zum Beispiel der Ausbeutung der Arbeitskräfte während des Krieges, der Organisierung von Konzentrationslagern und so weiter.

In diesem Zusammenhang sollte bemerkt werden, daß Ribbentrop eine besondere weitgehende Vereinbarung mit Himmler über die Einrichtung eines gemeinsamen Nachrichtendienstes traf.

Ribbentrop ist gerade damals Reichsaußenminister geworden, als die Angriffspläne, die auf die Eroberung Europas durch Deutschland hinzielten, sich zu verwirklichen begannen. Dieses Zusammentreffen ist kein Zufall. Nicht ohne Grund wurde Ribbentrop als der Geeignetste für die Verwirklichung dieser verbrecherischen Verschwörung gehalten. Er wurde sogar einem solchen Spezialisten in internationalen Provokationen wie Rosenberg vorgezogen, worauf dieser sich nicht ohne Berechtigung offiziell beschwerte. Hitler hat sich in Ribbentrop nicht getäuscht; er hat das in ihn gesetzte Vertrauen voll gerechtfertigt.

Schon am 12. Februar 1938, eine Woche nach seiner Ernennung, hat Ribbentrop zusammen mit Hitler und dem Angeklagten Papen, der seit geraumer Zeit die Zersetzungsarbeit der Nazi-Agenten in Österreich leitete, an einer Besprechung auf dem Obersalzberg teilgenommen, wo er vom österreichischen Bundeskanzler Schuschnigg und seinem Außenminister Schmidt unter Drohungen und als ein Ultimatum ihr Einverständnis zur Aufgabe der österreichischen Unabhängigkeit forderte und auch durchsetzte.

In seiner Eigenschaft als Minister war Ribbentrop bei der Beratung vom 28. Mai 1938 zugegen, auf der die Durchführung des Falles »Grün« – das heißt des Angriffsplanes gegen die Tschechoslowakei – beschlossen wurde.

Im Einklang mit der Nazi-Taktik, das künftige Opfer im Innern zu schwächen, hat Ribbentrop ständig enge Fühlung zuerst mit der Partei der Sudetendeutschen und dann auch mit den slowakischen Nationalsozialisten aufrechterhalten und ihnen materielle Hilfe gewährt, um in der Tschechoslowakei einen inneren Zerfall herbeizuführen und einen Bruderkrieg zu entfesseln.

Nachdem sie sich der Tschechoslowakei bemächtigt hatten, gingen die nazistischen Verschwörer, unter ihnen auch Ribbentrop, zu der Vorbereitung und Durchführung des nächsten Angriffes über, den sie im voraus in ihrem Plan der Verbrechen gegen den Frieden in Aussicht genommen hatten: zum Angriff auf Polen.

[660] Durch die eben vollendete Annektierung Österreichs und der Tschechoslowakei dazu gezwungen, die weiteren Absichten Deutschlands zu diesem Zeitpunkt zu tarnen, versuchte Ribbentrop persönlich und mit Hilfe seiner Diplomaten und Agenten die Wachsamkeit der europäischen Staaten einzuschläfern, indem er heuchlerischerweise erklärte, Deutschland habe keine weiteren territorialen Ansprüche mehr.

Am 26. Januar 1939 – in Warschau – erklärte der Außenminister des faschistischen Deutschlands, Ribbentrop:

»... es ist ein Wesentliches der deutschen Außenpolitik, daß sich die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Polen auf der Grundlage unseres Abkommens fortschreitend festigen und vertiefen.«

Kurze Zeit verging, und Polen bekam den vollen Wert dieser Versicherungen Ribbentrops zu spüren. Ich möchte mich hier nicht bei der verräterischen Rolle aufhalten, die der Angeklagte Ribbentrop in dem deutschen Angriff auf Dänemark, Norwegen, Belgien, Holland und Luxemburg gespielt hat, da bereits meine Kollegen darüber überzeugend gesprochen haben...

Der Angeklagte Ribbentrop hat persönlich und aktiv an der Durchführung des Angriffs auf Jugoslawien und Griechenland teilgenommen.

Unter Anwendung seiner Lieblingsmethode betrügerischer Garantien zur Verheimlichung des in Vorbereitung befindlichen Angriffs versicherte der Angeklagte Ribbentrop am 20. April 1938 Jugoslawien, daß nach dem Anschluß die deutschen Grenzen gegen Jugoslawien als »endgültig und unveränderlich« anzusehen seien.

Zur gleichen Zeit wurde unter reger Anteilnahme des Angeklagten Ribbentrop eine allseitige Vorbereitung des Angriffs durchgeführt. In den Besprechungen vom 12. und 13. August 1939 zwischen Hitler, Ribbentrop und Ciano auf dem Obersalzberg wurde die Übereinkunft für die »Liquidierung der Neutralen, eines nach dem anderen«, erzielt.

Unter direkter und unmittelbarer Anteilnahme Ribbentrops haben die nazistischen Verschwörer auch den verräterischen Angriff auf die Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken geplant, vorbereitet und am 22. Juni 1941 durchgeführt.

Der Angeklagte Ribbentrop hat hier vor dem Gerichtshof selbst zugegeben, daß Ende August – Anfang September 1940 – das heißt, als der Fall »Barbarossa« bereits ausgearbeitet wurde, wie sich aus den Aussagen General Warlimonts, General Müllers und Feldmarschall Paulus' ergibt – der Angeklagte Keitel mit ihm über die Frage des Angriffs auf die USSR gesprochen hat. Die Tätigkeit des Angeklagten selbst und des von ihm geleiteten Ministeriums [661] war für die Vorbereitung des Krieges gegen die USSR unter Teilnahme Finnlands, Ungarns, Rumäniens und Bulgariens ausschlaggebend.

Nach Beginn des deutschen Angriffs auf die Sowjetunion setzte der Angeklagte Ribbentrop seine Bemühungen fort, neue Bundesgenossen auf die Seite Deutschlands zu bringen. Er schrieb in einem Telegramm an den Deutschen Botschafter in Tokio am 10. Juni 1941:

»Ich bitte Sie im übrigen, mit allen Ihnen zu Gebote stehenden Mitteln... bei Matsuoka weiter auf den schnellstmöglichen Kriegseintritt Japans gegen Rußland einzuwirken, denn je früher dieser Eintritt erfolgt, desto besser ist es. Natürliches Ziel muß weiter bleiben, daß Japan und wir uns vor Einbruch des Winters auf der Transsibirischen Bahn die Hand reichen...«

Wie vor dem Gerichtshof festgestellt wurde, hat Ribbentrop gemeinsam mit den anderen Angeklagten die Politik der Vernichtung und des Raubes vorbereitet, welche von den Hitleristen vorgenommen und später in den zeitweilig besetzten Gebieten der Sowjetunion auch durchgeführt wurde. Der Angeklagte Rosenberg, der die Ausbeutungspläne für die besetzten Gebiete Osteuropas ausarbeitete, hat sich über dieses Problem mit dem OKW, dem Wirtschaftsministerium, dem Innenministerium und dem Auswärtigen Amt beraten. In seinem Bericht über die »vorbereitende Arbeit in Fragen des osteuropäischen Raumes« schrieb er:

»Als Ergebnis der Besprechung im Auswärtigen Amt hat dieses zu seinem Vertreter bei Rosenberg den Generalkonsul Bräutigam ernannt.«

Es unterliegt daher keinem Zweifel, daß Ribbentrop nicht nur von der Vorbereitung eines kriegerischen Überfalles auf die USSR wußte, sondern daß er zusammen mit den anderen Verschwörern im voraus Pläne für die Kolonisierung der Gebiete der Sowjetunion und für die Versklavung sowjetischer Bürger geschmiedet hat.

Der Angeklagte war gezwungen zuzugeben, daß ihm die Noten des Volkskommissars für Auswärtige Angelegenheiten V. M. Molotow über die Greueltaten der Hitleristen in den zeitweilig besetzten Gebieten der Sowjetunion bekannt waren. Ihm, wie auch den anderen Verschwörern, waren auch andere Erklärungen der alliierten Regierungschefs über die Verantwortung der nazistischen Regierung für die ungeheuerlichen Greueltaten der Hitleristen in den besetzten Ländern bekannt.

Ribbentrop war, wie sein Entlastungszeuge, der frühere Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Steengracht, bestätigte, einer der Urheber des Internationalen anti-jüdischen Kongresses, dessen Ehrenmitglied er werden sollte und dessen Einberufung nach Krakau von den Deutschen für Juni 1944 geplant war.

[662] Ribbentrop hat vor dem Gerichtshof selbst zugegeben, daß er Verhandlungen mit Regierungen europäischer Staaten über eine Massenvertreibung der Juden geführt habe.

Laut Protokoll der Besprechung zwischen Ribbentrop und Horthy

»setzte der RAM Horthy auseinander, daß die Juden entweder vernichtet oder in Konzentrationslager zu schicken seien. Eine andere Lösung gäbe es nicht.«

Diese Tatsache bestätigt zur Genüge, daß Ribbentrop vom Bestehen der Konzentrationslager Kenntnis hatte, obwohl er sich hartnäckig bemühte, das Gegenteil zu beweisen.

Ribbentrop unterstützte die anderen nazistischen Führer und vor allem den Angeklagten Sauckel bei der Verschleppung der Bevölkerung der besetzten Gebiete in deutsche Zwangsarbeit.

Außerdem nahm der Angeklagte Ribbentrop in Durchführung des gemeinsamen Verschwörungsplanes zur Vernichtung der nationalen Kultur der Völker der besetzten Länder regen Anteil an dem Raub von Kulturschätzen, die allen Völkern gemeinsam gehören.

Zur Ausführung dieser Aufgabe wurde auf Befehl Ribbentrops ein »Bataillon zur besonderen Verwendung« im Auswärtigen Amt geschaffen, das im Laufe des ganzen Krieges den Kampftruppen auf der Ferse folgte und gemäß Ribbentrops Weisungen alle möglichen kulturellen Werte in den besetzten Ostgebieten beschlagnahmte und nach Deutschland verbrachte.

Der Angeklagte Ribbentrop hat also an der Machtergreifung der Faschisten teilgenommen; er hat eine führende Rolle in der Planung, Vorbereitung und Durchführung der räuberischen Angriffskriege gespielt; mit anderen Verschwörern und im Verfolg der faschistischen Pläne hat er leitend an der Begehung der schwersten Verbrechen gegen die Völker mitgewirkt, deren Land zeitweilig von den Hitler-Angreifern besetzt wurde.


Die Militärgruppe.

Mehrere Angeklagte in diesem Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher bilden eine Gruppe eigentlicher Militärs. Wenn man von Göring als einer Figur ganz eigener Art – Politiker, Wirtschaftler und Soldat in einer Person – absieht, so muß ich Keitel, Jodl, Dönitz und Raeder zusammen nennen. Im Laufe des Gerichtsverfahrens sind gegen diese Männer nicht nur alle Punkte der Anklageschrift völlig bewiesen worden, sondern die Grundlage der Anklage hat sich sogar noch verbreitert.

Die Beweisdokumente, die Aussagen von Zeugen, darunter teilweise auch solcher, die auf Antrag der Verteidigung geladen wurden, mußten notwendigerweise die Waagschale zugunsten der Anklage senken.

[663] Die Verteidiger dieser Angeklagten bemühten sich, den Gerichtshof zu überzeugen, daß ihre Mandanten schicksalhaft und gegen ihren eigenen Willen in diese grauenhafte Tragödie verwickelt wurden.

Die Angeklagten selbst – Keitel, Jodl, Dönitz und Raeder – versuchten hier vor dem Gerichtshof die Rolle der reinen Toren zu spielen.

Man muß anerkennen, daß die Verteidigung ihnen dabei half, soviel sie konnte. Wir haben viel von Soldatenehre, militärischer Disziplin, Pflicht- und Eidestreue zu hören bekommen sowie von der Verpflichtung zur Ausführung der Befehle Hitlers, sogar jener, die in ihrer Seele Zweifel, ja Widerspruch hervorriefen. Eine solche Beleuchtung ihrer Stellung verdreht gänzlich die tatsächliche Sachlage.

Ich halte es für nützlich, ehe ich von der Schuld Keitels, Jodls, Dönitz' und Raeders spreche, vier Fragen zu stellen und zu beantworten.

Erste Frage: Wußten die Angeklagten, daß Hitler-Deutschland unter Verletzung internationaler Verpflichtungen eine ganze Reihe von Angriffs-, Eroberungs- und Raubkriegen vorbereitete?

Zweite Frage: Haben sie selbst an der Planung, Vorbereitung, Einleitung und Führung dieser Kriege aktiv teilgenommen?

Dritte Frage: Sind sie einer zynischen Verletzung der Kriegsgesetze und -gebräuche schuldig?

Vierte Frage: Sind sie für die bestialische Quälerei und Ermordung friedlicher Bürger, für die Versenkung von Passagier- und Lazarettschiffen, für die von der Militärmaschine des Hitler-Reiches zerstörten Städte und Dörfer verantwortlich?

Ich bin der Meinung, daß nach einer so gründlichen gerichtlichen Untersuchung jeder, der sich nicht bewußt belügt, alle vier Fragen bejahend beantworten muß.

Die dem Gerichtshof unterbreiteten Beweisurkunden haben ganz klar die Schuld der zur Militärgruppe gehörenden Verbrecher an den schwersten Verbrechen und ihre aktive Mitarbeit an der Planung und Durchführung der gemeinsamen verbrecherischen Verschwörung erwiesen.

Der Umstand, daß diese Verbrechen von Personen in Militäruniform begangen wurden, mildert ihre Verantwortlichkeit nicht, sondern, wie mir scheint, erhöht sie wesentlich.

Wie können sie sich zu ihrer Reinwaschung auf die »Soldatenpflicht«, die »Offiziersehre«, die »Verpflichtung, Befehle auszuführen«, berufen? Kann man denn mit »Soldatenpflicht« und »Offiziersehre« Erschießungen ohne vorheriges Gerichtsverfahren und die [664] Brandmarkung von Kriegsgefangenen, die Massenhinrichtungen von Frauen, Greisen und Kindern vereinbaren?

Die einzig richtige, realistische Erklärung für die erstaunliche Tatsache, daß diese Generale und Admirale sich mit schmutzigen Verbrechen befaßten, besteht darin, daß sie Generale und Admirale von Hitlers Gnaden waren. Sie sind Menschen einer besonderen Art, sie sind Faschisten in Militäruniform, mit Leib und Seele dem nazistischen Regime ergeben.

Dadurch erklärt sich auch, daß Hitler sie in seine nähere Umgebung berief und so lange Zeit mit ihnen zusammengearbeitet hat. Nur so kann man erklären, daß sie mit Hitler bei der Durchführung der in der Geschichte allein dastehenden, scheußlichen Verbrechen zusammenarbeiteten. Sie paßten gut zueinander und verstanden einander voll und ganz.


Keitel.

Wenn ich von der Militärgruppe spreche, möchte ich selbstverständlich mit dem Angeklagten Wilhelm Keitel anfangen.

Keitel hat seit den ersten Jahren ihres Bestehens eine führende Stellung in Hitlers Kriegsmaschine gehabt. Keitels Verteidiger gibt zu:

»Der Erlaß« – vom 4. Februar 1938 – »gab Keitel eine wundervolle Dienststellenbezeichnung: ›Chef des Oberkommandos der Wehrmacht!‹«

Und etwas weiter:

»Die tatsächliche Bedeutung der Tätigkeit (Keitels)... war ungeheuer... Es war eine ungeheuer trostlose Tätigkeit, die nur einen sehr geringen Ausgleich durch die schillernde Stellung in der unmittelbaren Umgebung des Staatsoberhauptes... fand.«

Im Lichte aller folgenden Ereignisse muß man annehmen, daß zur ersten Etappe der später erfolgten Angriffskriege all das gehörte, was mit der geheimen Aufrüstung Deutschlands nach dem Frieden von Versailles zusammenhängt.

Es ist schwer, die Bedeutung dessen zu vermindern, was von dem damaligen Oberst Keitel in der Sachverständigenkommission ausgeheckt wurde, die fortlaufend und hartnäckig Wege suchte und diese auch fand, den Vertrag zu umgehen oder gar zu brechen.

Keitel und kein anderer war es, der darauf hinwies, man könne in Genf alles sagen, was man wolle, solange keine schriftlichen Spuren hinterlassen würden.

Diese zynische Bemerkung entspricht vollkommen der Rolle, die Keitel in der Vorbereitung und Führung der künftigen Aggressivkriege spielte.

[665] Während der Besprechungen Hitlers mit Schuschnigg war Keitels Person ein lebender Beweis dafür, daß Deutschland bereit war, zur Waffe zu greifen.

Keitel gab den Befehl, das Heer in Richtung auf die Tschechoslowakei in Bewegung zu setzen, als Präsident Hácha in heuchlerischer Weise »zur Fortsetzung von Verhandlungen« nach Berlin gerufen wurde.

Es war das OKW und niemand anderes, das bereit war, durch die Abteilung Abwehr einen Grenzzwischenfall mit der Tschechoslowakei zu provozieren, um den Einfall deutscher Horden, die bereit waren, sich auf die Tschechoslowakei zu stürzen, zu rechtfertigen.

In seinem streng geheimen Memorandum verlangt Keitel von Heß und Himmler, dem OKW im voraus alle Maßnahmen mitzuteilen, die von den Parteiorganisationen oder von der Polizei durchgeführt werden sollten und die im Fall »Grün« nicht vorgesehen worden waren.

Völlig erlogen waren die Erklärungen darüber, daß Deutschland nach der Besetzung der Tschechoslowakei keine weiteren Ansprüche in Europa habe. Diese Besetzung war nur ein Glied in der Kette der Angriffskriege.

Ich möchte die führende Rolle betonen, die das OKW in der Vorbereitung und Führung der Angriffe gespielt hat. Die Weisung zum Krieg und zum Überfall auf Polen ist uns bekannt als Weisung Keitels und Hitlers vom 10. Mai 1939. Sie waren an das Oberkommando der Luftwaffe, der Kriegsmarine und des Heeres gerichtet. Wie kann man da noch behaupten, daß das OKW nicht der führende Kopf aller Wehrmachtsteile des faschistischen Reiches war?

Wenn wir noch einen Blick auf die Dokumente werfen, die sich auf die Angriffe Deutschlands auf Norwegen, Dänemark, Belgien, Holland, Luxemburg, Jugoslawien und Griechenland beziehen, werden wir noch einmal Keitels Namen begegnen. Er tritt entweder als Mitwirkender an den wichtigsten Ereignissen auf oder als Verfasser geheimer Weisungen, die an Raeder, Göring und den Generalstab gerichtet sind. Eigenhändige Paraphen Keitels und Jodls finden wir auch auf dem von Hitler unterschriebenen Geheimerlaß über die Durchführung des Unternehmens »Marita«.

Viel wurde hier vom Fall »Barbarossa« und seinen Urhebern gesprochen. Nun ist es für uns wichtig, die Tatsache zu unterstreichen, daß dieses Dokument innerhalb des OKW aus dessen Initiative entstand, daß die geplanten heuchlerischen Methoden des Angriffs auf die USSR das Werk des OKW waren.

Jedem ist die Bedeutung der Paraphe des militärischen Sachbearbeiters auf einem Dokument klar. Einige der Angeklagten [666] haben in ihrer Verlogenheit versucht, den Angriff auf die USSR als einen Präventivkrieg darzustellen. Diese Behauptungen sind derart unhaltbar und widersprechen derartig den im Laufe der Verhandlungen unerschüttert durch deutsche Dokumente erbrachten Beweisen, daß ich es nicht für notwendig erachte, die Zeit des Gerichtshofs weiter damit in Anspruch zu nehmen.

Keitels Verteidiger hat erklärt, daß die Verteidigung dieses Angeklagten darauf basiert, daß Keitel – »nicht um seinen Kopf, sondern darum kämpft, ›sein Gesicht zu wahren‹«.

Ich möchte dem Gerichtshof behilflich sein, das wahre Gesicht Keitels zu enthüllen. Dazu muß ich Sie an einige Erlasse Keitels erinnern, die mit Recht eine hervorragende Stelle unter den niederträchtigen Dokumenten über die Unmenschlichkeit des deutschen Militärs, sowie über seine Gemeinheit und die nichtswürdige Verachtung aller Regeln und Gebräuche der Kriegführung einnehmen.

Angefangen mit den Dokumenten über die Hinrichtung politischer Arbeiter hat Keitel, dieser Soldat, wie er sich gern selbst nennt, bei der Voruntersuchung die Amerikanische Anklagebehörde gegen seinen Eid unverschämt belogen, indem er sagte, daß dieser Erlaß einmal den Charakter einer Repressalie habe und daß politische Arbeiter von den anderen Kriegsgefangenen auf eigenen Wunsch der letzteren getrennt gehalten wurden. Vor Gericht wurde er entlarvt. Mit der Vorlage des Dokuments USSR-351, 884-PS wurde bewiesen, daß der Erlaß vor Beginn der Kriegshandlungen herausgegeben worden war. Wir haben ebenfalls das Dokument USSR-62, den Text eines Briefes deutscher Kriegsgefangener vorgelegt. Aus diesem Dokument geht hervor, wie noch vor dem Angriff auf die USSR die kämpfende Truppe angewiesen wurde, sowjetische Soldatinnen und das politische Personal unbedingt zu vernichten.

Und was kann man zu dem in seinem grenzenlosen Zynismus unheimlichen Satz sagen:

»... ein Menschenleben gilt in den betreffenden Ländern absolut nichts... eine abschreckende Wirkung kann nur durch unerhörte Brutalität erreicht werden.«

Und der Erlaß über die Anwendung der Kriegsgerichtsbarkeit im Gebiet »Barbarossa« vom 13. Mai 1941? Und der Befehl vom 16. Oktober 1941 über die Hinrichtung von 80 bis 100 Kommunisten für jeden getöteten Deutschen? Was vermochte Keitel hier über das Dokument, das unter dem Nahmen »Nacht und Nebel« bekannt ist, zu sagen?

Das sind blutige Dokumente. Niemand kann zusammenzählen, wie viele Tausende kriegsgefangener Soldaten und Offiziere der Roten Armee in den Lagern des faschistischen Deutschland getötet und zu Tode gequält worden sind. Sie werden sich erinnern, wie [667] der Zeuge Lampe in der Nachmittagssitzung vom 21. Januar 1946 aussagte, wie man die Hinrichtung von 50 Sowjetoffizieren im Lager Mauthausen zur Unterhaltung Himmlers veranstaltet habe. Sie erinnern sich an die Aussagen des Zeugen Blaha, wie im Frühling des Jahres 1944 94 höhere Sowjetoffiziere durch Folter gequält und dann ermordet wurden, weil sie sich weigerten, Auskünfte militärischen Charakters zu geben.

Ich will noch an die Aussagen des SS-Mannes Paul Waldmann über die Niedermetzelung von 840 russischen Kriegsgefangenen erinnern. Sie erinnern sich auch an die Aussagen des Zeugen Kiwelischa über das Ausmaß an Verspottung und Qual, denen jeder Sowjetbürger, der in deutsche Gefangenschaft geriet, sozusagen am laufenden Band ausgesetzt war.

Und nun – kann ich den Erlaß Keitels mit Schweigen übergehen, auf Grund dessen sowjetische Kriegsgefangene gebrandmarkt werden sollten?

Man kann auch Keitels Erlaß vom 16. Dezember 1942 nicht vergessen. Er ist betitelt »Bandenbekämpfung«. Unter »Banden« versteht der Angeklagte Keitel jede Widerstandsbewegung: er verlangte von der Truppe die Anwendung uneingeschränkter grausamster Methoden, auch gegen Frauen und Kinder.

Die Sowjetische Anklagebehörde hat unter der Nummer USSR-162 die Aussage Le Courts vorgelegt. Le Court sagte aus, daß er Sowjetbürger erschossen und verbrannt und ihre Häuser in Brand gesteckt habe. Er allein hat eigenhändig 1200 Menschen erschossen, wofür er vorzeitig zum Obergefreiten befördert und mit der Ostmedaille ausgezeichnet wurde. Er handelte in Übereinstimmung mit den Befehlen Keitels.

Der Erlaß Keitels über die Kriegsgerichtsbarkeit im Gebiet »Barbarossa« erklärte derartige Menschen für straflos. Auf Keitel fällt das Blut der von Le Court und seinesgleichen Ermordeten.

In Ausführung der Weisung Keitels, »das Leben habe in den Ostländern absolut keinen Wert«, begingen die Soldaten und Offiziere Hitler-Deutschlands ihre unmenschlichen Greueltaten.

Von der Anklagebehörde ist das Dokument USSR-51 vorgelegt worden, aus dem zu ersehen ist, wie die deutschen Truppen am 28. August 1941, als sie zum Angriff übergingen, Frauen, Kinder und Greise vor sich hertrieben. Im Dorfe Kolpino haben die Faschisten Bauern hingemordet, nachdem sie sie gezwungen hatten, für sie Brücken und Unterstände zu bauen.

In Jugoslawien sind Massenhinrichtungen von Geiseln zur täglichen Praxis der Wehrmacht und der Militärverwaltung geworden.

In einem an Göring gerichteten Geheimbericht vom 15. Februar 1940 rechtfertigt das OKW die Festnahme von Geiseln.

[668] Ich möchte mit dem Dokument USSR-356 (EC-338) schließen.

Meine Herren Richter! Sie erinnern sich an dieses Dokument. Darin wird Keitel von Admiral Canaris über die in den Kriegsgefangenenlagern herrschende Willkür, Hunger und Massenhinrichtungen sowjetischer Kriegsgefangener, in Kenntnis gesetzt. Sogar der hartgesottene faschistische Spion Canaris schreckte vor der Verantwortung zurück und konnte nicht ruhig an der himmelschreienden Willkür und an der Verletzung aller anerkannten Kriegsgesetze und -gebräuche vorübergehen.

Sie erinnern sich auch an die Randbemerkung Keitels auf diesem Bericht:

»Deshalb billige ich die Maßnahmen und decke sie.«

Ich habe an den Angeklagten Keitel im Kreuzverhör vom 7. April 1946 folgende Frage gerichtet:

»Sie, Angeklagter Keitel, der Sie sich Feldmar schall nennen, Sie haben sich vor diesem Gerichtshof wiederholt einen Soldaten genannt. Mit Ihrem blutrünstigen Beschluß vom September 1941 haben Sie die Niedermetzelung Tausender unbewaffneter Soldaten, die in Ihre Gefangenschaft gerieten, bestätigt und sanktioniert. Stimmt das?«

Keitel war gezwungen, diese Tatsache einzugestehen.

Eine solche Entscheidung allein offenbart das tatsächliche, wirkliche Gesicht des Feldmarschalls Keitel. Keine raffinierten Ausführungen der Verteidigung können Keitel von der Verantwortung für das Blut und unzählige Menschenleben reinwaschen, die von der Hand des faschistischen Militärs in Ausführung der von Keitel unterschriebenen Befehle und Erlasse vernichtet wurden.

VORSITZENDER: Das Gericht wird jetzt eine Pause machen.


[Pause von 10 Minuten.]


GENERAL RUDENKO: Der Angeklagte Alfred Jodl trägt die gleiche Verantwortung wie der Angeklagte Keitel in seiner Eigenschaft als dessen Vertreter und als nächster Militärberater Hitlers.

Alles, was die Vorbereitung und Ausführung der Angriffspläne Hitler-Deutschlands betrifft, ist untrennbar sowohl mit Jodls als auch mit Keitels Namen verbunden.

Es ist nicht notwendig, immer wieder dieselben Angriffshandlungen Hitler-Deutschlands zu wiederholen, die sämtlich unter unmittelbarer Teilnahme des Angeklagten Jodl erdacht und ausgeführt wurden. Sie sind zur Genüge bekannt.

Ich will in meiner Eigenschaft als Vertreter der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken noch einmal betonen, daß der [669] verbrecherische Plan des verräterischen Überfalls auf die Sowjetunion, den die Hitleristen nach dem Eroberer traurigen Gedenkens Friedrich Barbarossa genannt haben, außer den Unterschriften Hitlers und Keitels auch die des Angeklagten Jodl trägt. Es ist aber mehr als eine bloße Unterschrift.

Noch im Jahre 1940 hat Jodl die erste Beratung mit seinen Stabsoffizieren in Reichenhall gehabt, bei der die Frage eines möglichen Überfalles Hitler-Deutschlands auf die Sowjetunion besprochen wurde.

Kein anderer als der Angeklagte Jodl hat noch vor dem Angriff auf die USSR die berühmten Vorschriften über die Anwendung der Propaganda im Gebiet »Barbarossa« erlassen. In diesen Vorschriften wurde direkt darauf hingewiesen, daß vorläufig keine auf die Zerstückelung der Sowjetunion gerichtete Propaganda gemacht werden dürfe.

Also kannte der Angeklagte Jodl im voraus die wirklichen Ziele des Angriffs Deutschlands auf die Sowjetunion; er kannte den räuberischen, gewaltsamen Charakter des Krieges, der die Aufteilung der Sowjetunion vorsah.

Es war Jodl, der an der Vorbereitung und Organisierung des provokatorischen Zwischenfalles an der tschechoslowakischen Grenze teilnahm, eines Zwischenfalles, der die Angriffsaktion Hitler-Deutschlands gegen dieses friedliebende Land rechtfertigen sollte.

Es war Jodl, der den Befehl vom 28. September 1938 über die Art des Einsatzes des sogenannten Henlein-Korps im Falle der Verwirklichung des Falles »Grün« unterschrieb.

Wie ein Spott klingt aus dem Munde des Angeklagten Jodl das Wort »Soldatenehre«, wenn man seinen Befehl über die Vernichtung Leningrads, Moskaus und anderer Städte der Sowjetunion liest.

Der gleiche Jodl hat mit unnachahmlichem Zynismus auf der am 1. Dezember 1941 stattgefundenen Besprechung bei Hitler erklärt, daß die deutschen Truppen sowjetische Patrioten ungestraft »aufhängen, verkehrt aufhängen oder vierteilen« dürften.

Als engster Militärberater Hitlers, als unmittelbarer Mitarbeiter bei der Vorbereitung und Ausführung aller blutigen Angriffspläne Hitler-Deutschlands nimmt der Angeklagte Jodl von Rechts wegen seinen Platz in der Reihe der deutschen Hauptkriegsverbrecher ein.


Dönitz und Raeder.

Mein englischer Kollege hat die Schuld der Angeklagten Karl Dönitz und Erich Raeder so überzeugend und ausführlich bewiesen, daß es mir nicht notwendig erscheint, auf diese Großadmirale Hitler-Deutschlands besonders einzugehen, die mit der Schmach schwerster Verbrechen ihre Admiralsuniform besudelt haben.

[670] Dönitz hat in seinem Kreuzverhör durch die Sowjetische Anklagebehörde ausgesagt, daß es ihm nicht klar wäre, aus welchem Grunde Hitler gerade ihn zu seinem Nachfolger erwählte. Ich glaube nicht, daß Dönitz völlig aufrichtig war, als er das sagte. Wir brauchen nur zum Protokoll vom 8. Mai und der darauffolgenden Tage zu greifen, um auch ohne das Geständnis von Dönitz zu verstehen, warum er in dem Augenblick Hitlers Nachfolger wurde, als das Schiff des Hitler-Reiches im Sinken war. Es handelt sich nicht darum, daß man in einem solchen Augenblick einen Admiral benötigte, sondern darum, daß nach Ansicht des von der Bildfläche verschwindenden Hitler nur der nazistische Großadmiral Dönitz etwas zur Rettung des untergehenden Schiffes tun könnte.

Dönitz war zu Hitlers Zeit Befehlshaber der Unterseeboote des Deutschen Reiches. Wir erinnern uns, welche Rolle die deutsche Unterseebootflotte in diesem Kriege spielte. In diesem Zusammenhang lohnt es sich zu unterstreichen, daß Dönitz selbst stolz darauf war, der Erfinder der sogenannten »Taktik der Wolfsrudel« zu sein. Die Sowjetbürger haben nicht vergessen, daß Dönitz' Unterseeboote Lazarettschiffe und Schiffe, auf denen die friedliche Bevölkerung, Frauen und Kinder, evakuiert wurden, in der Ostsee und im Schwarzen Meer versenkten.

Das letzte Oberhaupt des Hitler-Staates muß als eines der ersten für alle die Verbrechen zur Verantwortung gezogen werden, die der Anlaß für die Aburteilung der Hauptkriegsverbrecher durch das Internationale Militärgericht waren.

Mit Raeders Namen ist die schändliche Verordnung der Vernichtung Leningrads verbunden.

In der Verhandlung hat Raeder versucht, die Rolle des »ehrenhaften Soldaten« zu spielen. Aber die Tatsache allein, daß gerade er es war, der gemeinsam mit Hitler und Keitel Leningrad »dem Erdboden gleichzumachen« und die über drei Millionen zählende Bevölkerung der großen Stadt zu vernichten beabsichtigte, einer Stadt, deren Name untrennbar mit der Entwicklung der menschlichen Kultur und Geschichte verbunden ist, macht Raeder zu einem der Hauptkriegsverbrecher.

Raeder nahm an der Ausarbeitung aller wichtigsten Angriffspläne des deutschen Faschismus' teil. Dieser Teilnehmer an der verbrecherischen faschistischen Verschwörung muß daher gleich seinen Mitverschwörern bestraft werden..


Kaltenbrunner.

Himmler hielt den Angeklagten Ernst Kaltenbrunner für den geeignetsten Nachfolger des von tschechischen Patrioten hingerichteten Henkers Heydrich.

[671] Am 30. Januar 1943 wurde er zum Chef des Reichssicherheitshauptamtes und des SD ernannt.

Durch zahlreiche dokumentarische Belege, insbesondere durch die von Kaltenbrunner unterschriebenen Befehle zur Massendeportierung von Menschen in Konzentrationslager, durch die Aussagen seiner Untergebenen, darunter auch die Aussagen des früheren Chefs des Nachrichtenhauptamtes (Amt VI), Walter Schellenberg, und des Chefs des inneren Geheimdienstes (Amt III oder SD), Otto Ohlendorf, wurde Kaltenbrunner in vollem Umfang der schwersten Verbrechen überführt.

In der Verhandlung vom 12. April 1946 wurde bei dem Verhör Kaltenbrunners die Aussage des früheren Mauthausener Häftlings Johann Kandutor verlesen. In seiner Aussage erzählt Kandruth, wie sich Kaltenbrunner die Zeit während seines Lagerbesuchs vertrieb:

»Kaltenbrunner betrat lachend die Gaskammer, dann wurden Leute aus den Baracken zur Hinrichtung gebracht, und alle drei Arten der Hinrichtung wurden vorgeführt – Erhängen, Erschießen und Vergasung.«

Ich möchte mich nicht bei den zahlreichen vorhandenen Beweisen aufhalten, sie wurden vor dem Gerichtshof bereits genügend behandelt. Doch möchte ich eine aus den Kaltenbrunner zur Last gelegten Anklagen herausgreifen:

Zusammen mit anderen Abteilungen des RSHA übernahm Kaltenbrunner Heydrichs fünf »Einsatzgruppen«. Die Bürger der Sowjetunion erinnern sich nur zu gut an diese grausamen Organisationen des deutschen Faschismus', die von Kaltenbrunner geleitet wurden.

Einsatzgruppe »A« drang bis an die Stadtperipherie von Leningrad vor. Sie schuf die »Todesfestung Nummer 9« bei Kowno, die Geheimstätte der Massenhinrichtungen der Menschen von Panarai, führte die Erschießung in den Wäldern von Salaspilsk und Bikerneksk in der Nähe von Riga durch und errichtete Galgen in den Parkanlagen von Puschkino, eines Vorortes von Leningrad.

Einsatzgruppe »B« machte vor Smolensk halt. Sie verbrannte bei lebendigem Leibe die Bauern Weißrußlands, erschoß Menschen in der schrecklichen Aktion in Pinsk, ertränkte Tausende weißrussischer Frauen und Kinder in den Masurischen Seen, vergaste die Menschen von Minsk in Gaswagen und liquidierte das Ghetto im Smolensker Stadtteil Verchnye Sadka.

Einsatzgruppe »C« ließ sich in Kiew nieder. Diese Gruppe führte eine beispiellos grausame deutsche Massenaktion in »Babij Jar« bei Kiew durch, bei welcher an einem Tage 100000 sowjetische Bürger vernichtet wurden.

[672] Der Einsatzgruppe »D« wurde der südliche Teil der zeitweilig besetzten Gebiete der Sowjetunion zur Zerfleischung zugewiesen. Diese Gruppe hat zum erstenmal die Gaswagen an sowjetischen Menschen im Gebiet von Stawropol und Krasnodar ausprobiert.

Wenn man das Urteil über Kaltenbrunner fällt, so dürfen die Menschen nicht vergessen werden, die bei Stawropol in den Gaswagen vergast und bei Kiew und Riga lebendig in Gruben verscharrt wurden, und diejenigen, die bei lebendigem Leibe in den flammenden Dörfern Weißrußlands umkamen.

Diese unschuldigen Opfer hat er auf seinem schmutzigen Gewissen.

Als Nachfolger eines Henkers und selbst Henker, hat Kaltenbrunner die abscheulichste Funktion im all gemeinen Verbrecherplan der Hitler-Clique gehabt.


Rosenberg.

Ich gehe jetzt zum Beweis der Schuld und der Verantwortung des Angeklagten Rosenberg über.

Wie sehr auch Rosenberg die von ihm gespielte Rolle und ihre Bedeutung zu vermindern versucht, wie sehr er sich auch bemühen mag, historische Tatsachen und Ereignisse zu verfälschen, so wenig kann er ableugnen, der offizielle Ideologe der nazistischen Partei gewesen zu sein und bereits vor einem Vierteljahrhundert die »theoretischen« Grundlagen des faschistischen Hitler-Reiches, welche im Laufe dieser Zeitspanne Millionen von Deutschen moralisch zersetzten, gegründet und dabei »ideologisch« jene in der Geschichte einmaligen unmenschlichen Verbrechen der Hitleristen, die nun im Laufe dieses Prozesses der Gegenstand der Untersuchung geworden sind, vorbereitet zu haben.

Als Rosenberg im Laufe des Prozesses die Frage vorgelegt wurde: »Waren Sie nicht einer der engsten Mitarbeiter des Führers?«, so antwortete er nicht einmal ruhig, sondern rief laut: »Nein, das ist nicht wahr, ich war es niemals.«

Aber wie sehr auch Rosenberg sich bemühen mag, seinen »Führer« zu verleugnen, so kann er doch das Kainsmal eines der »ältesten und treuesten Kampfgenossen Hitlers« nicht auslöschen. Im Laufe von 25 Jahren hat Rosenberg zuerst gemeinsam mit Hitler und später unter dessen Führung an der Ausarbeitung und Ausführung der tollen Pläne zur Weltherrschaft mitgearbeitet, wobei, er zur Rechtfertigung dieser verbrecherischen Pläne die menschenhassende Rassentheorie erwählt hatte.

Kann es denn für die Entscheidung über die Verantwortlichkeit und Schuld Rosenbergs irgendeine Bedeutung haben, daß er für seine Zwecke den Abschaum der Wissenschaft benutzt und bei [673] Karl Lueger, Paul Lagarde, den Grafen Gobineau, Oswald Spengler und Arthur Möller dieses oder jenes entnommen hatte?

Wichtig ist, daß Rosenberg durch Sammlung all dieser »wissenschaftlichen« Abfallprodukte die Rassentheorie an die Grenze des Rassenfanatismus geführt hat. In diesem Geiste erzog er die Mitglieder der Nazi-Partei und die deutsche Jugend. Und als von den Vertretern der »Herrenrasse« Angriffspläne ausgearbeitet und ausgeführt wurden, als deutsche Besatzungstruppen ganze Nationen und Völker versklavten und vernichteten, als Todesfabriken in Maidanek und Auschwitz, Treblinka und Chelmno errichtet wurden, war Rosenberg zu einem großen Teil für alle diese Taten verantwortlich.

All das war nämlich das Ergebnis der faschistischen Rassenideologie, die daraus besteht, daß »die arische, nordgermanische« Rasse die »Herrenrasse« sei, während alle anderen Rassen und Nationen zu der »niederen Rasse« gehören.

Der Verteidiger Rosenbergs sagt: »Das Gericht hat Verbrechen abzuurteilen und keine Weltanschauung.« Dieses Argument überzeugt im Falle Rosenbergs offenbar nicht. Denn Rosenberg hat nicht nur die faschistische Rassentheorie gepredigt, sondern er hat sie bewußt verbreitet und sie dem deutschen Volke eingeimpft, dieselbe Rassentheorie, die zu einer Drohung für den Fortbestand der demokratischen Staaten Europas wurde. Bazillenträger muß man isolieren; aber denjenigen, der bei vollem Bewußtsein Bazillen verbreitet, muß man aburteilen.

Die verbrecherische Tätigkeit Rosenbergs beschränkt sich nicht nur auf eine ideologische Angriffsvorbereitung und auf die Verbreitung des Menschenhasses, sondern sie ist sehr vielseitig.

In diesem Prozeß wurde die Tätigkeit des Außenpolitischen Amtes der NSDAP zur Genüge beleuchtet, welcher ein Netz halblegaler nazistischer Agenturen im Ausland unterstand und an deren Spitze der Angeklagte Rosenberg viele Jahre hindurch amtierte. Der Einfluß dieser Organisation auf die außenpolitischen Maßnahmen Hitler-Deutschlands und auf die Entfesselung von Angriffskriegen ist außerordentlich groß.

In einem vom Verteidiger Neuraths vorgelegten und vom Gerichtshof zugelassenen Dokument wird offen gesagt:

»Eine Zeitlang gab es in Berlin gleichzeitig drei Arten von Außenministerien: Herrn Rosenbergs, Herrn von Ribbentrops und das offizielle Ministerium in der Wilhelmstraße.«

Schließlich wies Rosenberg selbst auf seinen tatsächlichen Einfluß auf die Außenpolitik Hitler-Deutschlands und auf seine »Verdienste« auf diesem Gebiet in einem Brief an Hitler vom 6. Februar 1938 hin, in dem er ihn bat, ihn zum Mitglied des Geheimen Kabinettsrats zu ernennen.

[674] Ich sehe keine Notwendigkeit, die gesamte verbrecherische Tätigkeit Rosenbergs zu analysieren und habe nur die Absicht, kurz auf seine Tätigkeit als »Beauftragter des Führers« und später als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete hinzuweisen. Auf diesem Arbeitsgebiet hat Rosenberg sich am deutlichsten als Teilnehmer an der verbrecherischen Verschwörung gezeigt.

Rosenberg behauptet, daß er gegen einen Krieg mit der USSR war daß er von der Vorbereitung eines Angriffs auf die Sowjetunion von Hitler erst dann erfahren habe, als schon alle militärischen Befehle gegeben worden waren, und daß er niemals einen tatsächlichen Einfluß auf die Außenpolitik Hitler-Deutschlands ausgeübt habe. Ich behaupte, meine Herren Richter, daß alle diese Erklärungen Rosenbergs mit der Wahrheit nichts zu tun haben.

Es ist allgemein bekannt, daß die Außenpolitik der Nationalsozialisten, wie sie in der Neujahrsnummer des Jahres 1921 in der Zeitung »Völkischer Beobachter« dargelegt ist, mit dem Plan des deutschen Kreuzzuges gegen die Sowjetunion beginnt und daß der Urheber dieser Politik Alfred Rosenberg ist. Zusammen mit Hitler war er es, der, von Ludendorff und Rechberg inspiriert, eine Außenpolitik predigte, die darauf abzielte, ein antisemitisches, antibolschewistisches und antibritisches Kontinental-Europa zu schaffen.

Die Reden Rosenbergs über den Plan eines »Austausches« des Polnischen Korridors gegen die Ukraine, seine »diplomatischen« Reisen in verschiedene Länder nach der faschistischen Machtergreifung, seine ungeschickten Versuche, das außenpolitische Programm der Nazis zu verwirklichen, waren in der Presse weit und breit veröffentlicht.

Aus den vorgelegten Dokumenten kann man die fieberhafte Tätigkeit Rosenbergs im April 1941 ersehen, einer Zeit unmittelbar vor dem Überfall Deutschlands auf die Sowjetunion, nachdem er zum Beauftragten für die zentrale Bearbeitung der Fragen des osteuropäischen Raumes ernannt worden war.

Zwei Wochen vor seiner Ernennung machte Rosenberg am 7. April 1941 Hitler den Vorschlag zur Aufteilung der Sowjetunion in Reichskommissariate und zur Ernennung faschistischer Gouverneure für die besetzten Gebiete. In den Vorschlägen Rosenbergs wurden Weißrußland und die Ukraine, Minsk und Kiew, Rostow und Tiflis, Leningrad und Moskau erwähnt. Als Reichskommissar von Moskau schlug Rosenberg den berüchtigten Erich Koch vor.

Wir hörten von den Unterredungen Rosenbergs mit Brauchitsch und Raeder, von seinen Beratungen mit Funk, dem General Thomas, dem Staatssekretär Backe und anderen über die Frage der wirtschaftlichen Ausnutzung der Ostgebiete und auch von seinen Unterredungen mit Ribbentrop, dem Stabschef der SA und dem Chef der deutschen Abwehr, Admiral Canaris. Schon eineinhalb Monate vor [675] dem Überfall auf die USSR arbeitete er Weisungen für alle Reichskommissare der zu besetzenden Ostgebiete aus, in welchen er schon ein »Reichskommissariat Rußland« und ein »Reichskommissariat Kaukasus« vorsah und die weißrussische Republik in das »Reichskommissariat Ostland« übernahm.

Rosenberg versucht zu behaupten, daß er nicht mit den Eroberungs- und Raubzielen des Krieges gegen die Sowjetunion einverstanden war, sondern im Gegenteil in seiner Eigenschaft als Minister für die besetzten Ostgebiete die Bevölkerung jener Gebiete gar noch glücklich machte. Und dies wagt er zu behaupten, nachdem er in den Weisungen an den Reichskommissar für das Baltikum und Weißrußland seine Ziele folgendermaßen umschreibt:

»... die Errichtung einer deutschen Schutzherrschaft, um später diese Gebiete durch Germanisierung der dazu geeigneten Rassenelemente, Kolonisierung durch Vertreter der germanischen Rasse und durch Vernichtung aller unerwünschten Elemente, zu einem Teil des Großdeutschen Reiches zu machen.«

Dies wird behauptet, nachdem in einer anderen Anweisung Rosenbergs über die Aufgaben der Zivilverwaltung in den besetzten Ostgebieten folgendes niedergelegt wird:

»Die erste und wichtigste Aufgabe ist die Durchführung der Interessen des Reiches. Die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung haben keine Gültigkeit mehr, da man die Sowjetunion als vernichtet ansehen muß... deswegen müssen wir alle Maßnahmen, die der deutschen Verwaltung notwendig und bequem erscheinen, gutheißen.«

Rosenberg hat sich etwas beeilt, die Sowjetunion als vernichtet zu erklären; er hat sich verplaudert und damit seine geheimsten Gedanken verraten. Aber dieses Dokument erweist sich als ein unwiderleglicher Beweis und fegt alle Versuche des Angeklagten beiseite, die Verantwortung für die unmenschlichen Ver brechen, die von deutsch-faschistischen Unterdrückern in dem besetzten Gebiet der Sowjetunion verübt wurden, auf einzelne Beamte und Polizisten, auf Koch und Himmler abzuwälzen.

Es war Rosenberg, der es zuließ, daß die Regeln der Haager Konvention gebrochen und alle Maßnahmen, die sich als »bequem« erwiesen, durchgeführt wurden. Als Koch zu seiner »Bequemlichkeit« die Bevölkerung des ganzen Gebiets Zuman vernichtete, handelte er im Sinne des Befehls Rosenberg.

Rosenberg sprach hier von seinen Unstimmigkeiten mit Koch, ferner davon, daß er für eine menschliche Politik war und daß er sogar landwirtschaftliche Maschinen einführen ließ.

Wenn Rosenberg auch manchmal gegen einzelne Handlungen Kochs Einspruch erhob, so tat er es nur, weil er ein vorzeitiges [676] Bekanntwerden der beispiellosen Kochschen Mißhandlungen des ukrainischen Volkes befürchtete und annahm, daß diese Mißhandlungen eine Zunahme der Widerstandsbewegungen hervorrufen könnten. Es war nicht Menschlichkeit, sondern Angst, die Rosenberg dazu veranlaßte. Die wirkliche Politik Rosenbergs ist in vielen, jetzt allgemein bekanntgewordenen Dokumenten niedergelegt, die sich in den Händen des Gerichtshofs befinden.

In einer amtlichen Notiz für den Führer vom 16. März 1942 schrieb Rosenberg folgendes über die Ziele der deutschen Politik in den besetzten Gebieten der Sowjetunion und vor allem in der Ukraine; diese Ziele seien

»... Auswertung und Einsatz der Bodenschätze, in bestimmten Gebieten eine deutsche Siedlung, keine künstliche Intellektualisierung der Bevölkerung, sondern das Erhalten ihrer Arbeitskraft.«

In seinem Bericht über die Umgestaltung des Kaukasus' schrieb Rosenberg:

»Das Problem des Ostlandes ist die Heranführung der baltischen Völker in den deutschen Kulturkreis und die Vorbereitung für eine deutsche großzügige Militärgrenze. Die Aufgabe der Ukraine ist die Sicherung der Ernährung Deutschlands und Europas und die Rohstoffversorgung des Kontinents. Die Aufgabe des Kaukasus' ist vor allem politischer Natur und bedeutet den entscheidenden Ausgriff des von Deutschland geführten Kontinental-Europas von der Kaukasischen Landenge nach dem vorderen Orient.«

Schließlich will ich daran erinnern, daß es Rosenberg war, der in einem Vortrag vor der Deutschen Arbeitsfront über die Frage der Politik in den besetzten Gebieten der Sowjetunion folgendes sagte:

»Es scheint so, daß, wenn man die Völker unter sich lassen würde, diese Willkürherrschaft und Tyrannei die durchaus gegebene Staatsform für sie darstellt.«

Die Verteidigung behauptet, daß Rosenberg und sein »Einsatzstab« die Kulturschätze nicht geraubt, sondern im Gegenteil vor Vernichtung bewahrt hätte. Diese Behauptung hat mit der Wahrheit ebenfalls nichts gemein. Wie durch die vor dem Gerichtshof verlesenen zahlreichen Urkunden bewiesen wurde, hat Rosenberg bereits im April 1941, das heißt also mehr als zwei Monate vor dem Überfall auf die USSR. Sonderkommandos aufgebaut, Stäbe ins Leben gerufen und Pläne für die Entfernung von Kulturschätzen aus der Sowjetunion ausgearbeitet.

Am 16. Oktober 1941 schrieb Rosenberg in einem Brief an Hitler:

»Ich habe nunmehr den gleichen Einsatzstab meiner Dienststelle angewiesen, die im Westen durchgeführten [677] Arbeiten nun in umfassenderer Weise in den besetzten Ostgebieten ebenfalls durchzuführen... Anhand der so entstehenden Übersicht können alle berechtigten Wünsche und Forderungen der Dienststellen des Großdeutschen Reiches berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage würde ich auch die Garantie dafür übernehmen können, daß alle Kunstschätze, die für Ihre persönlichen Pläne, mein Führer, mit Linz und anderen Museen in Frage kommen, tatsächlich auch diesem Zweck zugeführt werden können.«

Rosenberg schrieb am 17. Oktober 1944 an Lammers, daß für den Transport der von seiner Organisation »erfaßten« Güter 1418000 Eisenbahnwaggons benötigt worden seien. Außerdem seien 427000 Tonnen auf dem Wasserwege befördert worden. Im selben Brief schreibt Rosenberg, daß unter den beschlagnahmten Waren 9000 Waggons mit landwirtschaftlichen und anderen Maschinen nach Deutschland gesandt worden waren. Und nach all dem wagt er es, von einigen Maschinen zu sprechen, die er in die Ukraine einführen ließ.

Und nun das letzte: Von der lächerlichen Theorie des sogenannten »edelmütigen Antisemitismus« Rosenbergs. Es ist wirklich sinnlos, mit dem Verteidiger Rosenbergs zu streiten, der behauptet, daß es einen »edelmütigen Antisemitismus« gibt; noch sinnloser wäre es, mit Rosenberg selbst darüber zu polemisieren. Ich habe seinerzeit den Gerichtshof auf die faschistische Propaganda aufmerksam gemacht, die der Verteidigungsvortrag enthielt. Jetzt möchte ich den Gerichtshof an den Inhalt von zwei Dokumenten Rosenbergs erinnern. In seiner Weisung vom 29. April 1941 schrieb er:

»Eine allgemeine Behandlung erfordert die Judenfrage, deren zeitweilige Übergangslösung festgelegt werden muß (Arbeitszwang der Juden, eine Ghettosierung usw.).«

Noch zynischer, noch offener sprach sich Rosenberg in seiner Eigenschaft als Minister für die besetzten Ostgebiete auf einer Versammlung der Deutschen Arbeitsfront im November 1942 aus:

»Wir dürfen uns nicht« – sagte Rosenberg – »damit begnügen, daß die Juden von einem Staat zum anderen geschoben werden und daß vielleicht hier noch ein großes jüdisches Ghetto steckt, sondern unser Ziel kann nur das alte sein. Die Judenfrage in Europa und Deutschland ist nur dann gelost, wenn es keinen Juden mehr auf dem europäischen Kontinent gibt.«

Und alle jene Unternehmen »Cottbus« zur Ausrottung der Juden in den Städten der baltischen Republiken, der Ukraine und in Weißrußland, wurden auf Grund Rosenbergs und mit seiner Zustimmung durchgeführt.

[678] Im Jahre 1937 bekam Rosenberg den Deutschen Nationalpreis. Im Zusammenhang damit schrieb die faschistische Presse folgendes über ihn:

»Alfred Rosenberg hat in seinen Werken in hervorragendstem Maße die Weltanschauung des Nationalsozialismus' wissenschaftlich und intuitiv begründen und festigen geholfen.... Erst eine spätere Zeit wird voll zu ermessen vermögen, wie tief der Einfluß dieses Mannes auf die weltanschauliche Gestaltung des nationalsozialistischen Reiches ist.«

Diese Zukunft ist nun Gegenwart geworden, und ich bin überzeugt, daß der Gerichtshof nicht nur den »Einfluß Rosenbergs auf die weltanschauliche Gestaltung des nationalsozialistischen Reiches« zu schätzen wissen wird, sondern auch seine aktive Rolle in allen Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, die von den Hitler-Leuten begangen worden sind.


Frank.

Seiner Bildung nach Jurist, liebte es der Angeklagte Hans Frank von der Rezeption des »altdeutschen« Rechtes für die Deutschen, von den »Grundsätzen der Gerechtigkeit« für die »Auserwählten« und von dem »Recht der Auserwählten« auf Vernichtung von Völkern und Staaten zu sprechen.

Im Jahre 1939 vertraute Hitler gerade diesem Menschen, der lange Zeit die deutsche Rechtslehre zu zersetzen versucht hatte, das Schicksal des unterjochten Polens an.

Frank kam nach Polen, um in diesem durch eine jahrhundertealte Geschichte und eine eigene hohe Kultur reichen Lande das Programm der Versklavung und der Vernichtung eines Volkes, das die Hitleristen für immer unterworfen glaubten, praktisch durchzuführen.

Ich möchte den Gerichtshof an einige Äußerungen Franks, die sich auf die ersten Monate seines Aufenthaltes in Polen beziehen, erinnern. Sie sind seinem sogenannten »Tagebuch« entnommen. Man braucht wohl kaum mit dem Verteidiger über den Beweiswert dieses Dokuments zu streiten.

Frank selbst hat dem Untersuchungsrichter erklärt: »Das ist ein Dokument von historischer Bedeutung«, und auf die Frage, ob alle Behauptungen, die in diesem Tagebuch enthalten sind, der Wirklichkeit entsprechend, antwortete er. »Das entspricht vollkommen dem, was mir bekannt ist.«

Am 19. Januar 1940 erklärte Frank mit einer zynischen Offenheit bei einer Besprechung der Abteilungsleiter folgendes:

»Am 15. September 1939 erhielt ich den Auftrag, die Verwaltung der eroberten Ostgebiete aufzunehmen mit dem [679] Sonderbefehl, diesen Bereich als Kriegsgebiet und Beuteland rücksichtslos auszupowern, es in seiner wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, politischen Struktur sozusagen zu einem Trümmerhaufen zu machen.«

Am 31. Oktober 1939 erklärte er in Gegenwart von Goebbels bei einer Besprechung der führenden Beamten des Generalgouvernements:

»Ganz klar müsse der Unterschied zwischen dem deutschen Herrenvolk und den Polen herausgestellt werden.«

Er erinnerte sich damals auch der polnischen Kultur, um die, wie der Verteidiger Seidl hier behauptete, Frank sich sehr gekümmert habe. Er erklärte:

»Den Polen dürften nur solche Bildungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, die ihnen die Aussichtslosigkeit ihres völkischen Schicksals zeigten. Es könnten daher höchstens schlechte Filme oder solche, die die Größe und Stärke der Deutschen vor Augen führen, in Frage kommen.«

Einer der ersten Befehle Franks war der Befehl zur Erschießung von Geiseln. In der Folge wurden ähnliche Befehle zu Hunderten und Tausenden ausgegeben, bis sie schließlich mit der Anordnung vom 2. Oktober 1943 endeten.

Am 10. November 1939 berichtete man Frank, daß der polnische Unabhängigkeitstag bevorstehe und daß an einigen Häusern Plakate angeschlagen worden seien, die den Polen ihren Nationalfeiertag ins Gedächtnis riefen. Zu dieser Zeit erscheint in Franks »Tagebuch« folgende Eintragung:

»... der Herr Generalgouverneur ordnete an, daß in jedem Haus, in dem ein Plakat angehängt bleibt, ein männlicher Einwohner erschossen wird.

Der Pole hier muß spüren, daß wir ihm keinen Rechtsstaat aufbauen.«

Der von uns angeführte kurze Auszug aus der Rede Franks in der Versammlung der Abteilungsleiter des Generalgouvernements charakterisiert diesen hitlerischen »Juristen« weit besser, als die langen Auszüge aus seinen Paradereden, die wir hier uns anzuhören genötigt waren...

Die verbrecherische Tätigkeit Franks in Polen ist so vielseitig, daß es in einer kurzen Rede vor dem Gerichtshof vollkommen unmöglich ist, die zahlreichen Beweise der Schuld Franks, die in diesem Gerichtssaal schon einmal vorgelegt wurden und wahrscheinlich den Richtern noch in Erinnerung sind, noch einmal vorzutragen.

[680] Aber aus der verbrecherischen Tätigkeit Franks in Polen muß man das Hauptsächlichste hervorheben, und das ist die verbrecherische Tätigkeit Franks als Mörder von Millionen von Menschen.

Natürlich, er beging auch Raub, er war ja der Bevollmächtigte Görings für den Vierjahresplan und raubte sozusagen in »Ausführung seiner Pflichten«.

Er schickte mehr als zwei Millionen Polen zur Zwangsarbeit nach Deutschland. Nur in der Annahme, daß außer dem Verteidiger niemand die Tagebücher Franks studiert habe, kann die Verteidigung versuchen, Frank als »Feind der Zwangsmethoden der Anwerbung« hinzustellen. Denn Frank kann sich solchen Dokumenten wie dem Sitzungsbericht der Abteilungsleiter vom 12. April 1940, den Notizen der Besprechungen mit Gauleiter Sauckel vom 18. August 1942 und dem Stenogrammprotokoll der Besprechungen mit Bühler, Krüger und anderen vom 21. April 1940 niemals entziehen.

Er schickte Menschen zur Zwangsarbeit, um aus ihnen das Bestmögliche im Interesse des »Reiches« herauszupressen, bevor er sie dem Tode weihte.

Das Regime, das von Hans Frank in Polen während der ganzen Zeit der vorübergehenden deutschen Herrschaft in diesem Lande errichtet wurde, war ein unmenschliches, welches Millionen von Menschen zwar mit verschiedenen, aber immer verbrecherischen Methoden hinmordete.

Wie der Gerichtshof aus den Zeugenaussagen des ehemaligen stellvertretenden Bürgermeisters von Smolensk, Professor Bazilevskys, ersehen konnte, ist es kein Zufall, daß jene deutsch-faschistischen Mörder, die 11000 polnische kriegsgefangene Offiziere im Walde von Katyn hingemordet haben, sich auf das von Frank in Polen errichtete Regime als Beispiel für ihre Handlungen berufen haben.

Ich halte es für besonders wichtig, hier zu unterstreichen, wie sich Frank die Politik gegenüber der polnischen Bevölkerung nach dem Kriege vorstellte:

»Ich betone ausdrücklich« – sagte Frank –, »daß in dem Falle, wenn ein Friede geschlossen wird, sich in dieser Beziehung nichts ändern wird. Dieser Friede wird bedeuten, daß wir dann als eine Weltmacht noch intensiver als bis jetzt unsere allgemeine politische Linie durchführen werden. Er wird bedeuten, daß wir die Kolonisierung in einem noch viel größeren Maßstab werden durchführen müssen: aber im Prinzip wird sich nichts verändern.«

[681] Das wurde im Jahre 1940 gesagt, als Frank die ersten Massenmorde an der polnischen Intelligenz, die sogenannte »AB«-Aktion plante.

Im Jahre 1944 erklärte Frank in einer Versammlung der landwirtschaftlichen Leiter in Zakopane folgendes:

»Wenn wir den Krieg einmal gewonnen haben, dann kann meinetwegen aus den Polen und den Ukrainern und dem, was sich herumtreibt, Hackfleisch gemacht werden;... es kann werden, was will.«

Es war nicht mehr Franks Schuld, daß er im Jahre 1944, als er davon träumte, Polen und Ukrainer in Hackfleisch zu verwandeln, die unbestimmte Formulierung: »Wenn wir den Krieg einmal gewonnen haben...« hinzufügen mußte. Zu diesem Zeitpunkt konnte er nicht mehr so sicher in seinen Aussprüchen sein wie am 2. August 1943, als er bei einem Empfang der Redner der NSDAP im Königssaal der Krakauer Burg über das Schicksal der ausgerotteten polnischen Juden folgendes erklärte:

»Hier haben wir mit 31/2 Millionen Juden begonnen; von ihnen sind nur noch wenige Arbeitskompanien vorhanden, alles andere ist – sagen wir einmal – ausgewandert.«

Sowohl Frank selbst als auch sein Verteidiger versuchten zu behaupten, daß der Angeklagte nichts von den Geschehnissen in den Konzentrationslagern des Generalgouvernements wußte. Jedoch in jenem geheimen Bericht an den Führer, den die Verteidigung zugunsten Franks auszunutzen versuchte, kann man eine Bestätigung dessen finden, daß Frank sehr wohl von den Geschehnissen in den Konzentrationslagern unterrichtet war. Dort wird folgendes gesagt:

»Die Nachrichten aus Katyn machen auf den größten Teil der polnischen Intelligenz keinen Eindruck, und sie hält den Deutschen ähnliche Übeltaten in Auschwitz entgegen.«

Dann führt Frank einen höchst charakteristischen Satz an, der die Reaktion der polnischen Arbeiter auf die provozierenden Nachrichten der Deutschen über Katyn beschreibt.

»Es gibt doch auch Konzentrationslager in Auschwitz und Maidanek, wo Massenmorde an Polen am laufenden Band verübt wurden.«

Und weiter:

»Bedauerlicherweise vergleicht heute auch die polnische Allgemeinheit und nicht nur die polnische Intelligenz Katyn mit der Massensterblichkeit in den deutschen Konzentrationslagern und mit Hinrichtungen von Männern, Frauen und selbst Kindern und Greisen bei der Durchführung kumulativer Strafen in den Gebieten.«

[682] Nach dem Geheimbericht an Hitler schlug Frank keinen neuen Kurs ein. Im Gegenteil, er gab jenen Erlaß vom 2. Oktober 1943 heraus, den der Angeklagte selbst beim Verhör durch seinen Verteidiger als »furchtbar« bezeichnet hat. Nachdem dieser Erlaß in Kraft getreten war, wurden viele Tausende von unschuldigen Menschen seine Opfer. Die Zahl der Hingerichteten nahm immer mehr zu und erreichte in Warschau die Zahl von 200 Menschen, die man gleichzeitig hinrichtete.

Dasselbe geschah in den Straßen aller polnischen Städte, wo sogenannte »Polizeigerichte« die Hinrichtungen, wie es in dem Text des Erlasses selbst gesagt wird, sofort nach der Verurteilung vollstreckten. Die zum Tode Verurteilten wurden zur Hinrichtungsstätte in Papierkleidern gebracht; ihre Lippen waren mit Heftpflaster zugeklebt oder der Mund mit Gips gefüllt. Sie erschienen blutlos nach ihrer Gefängnishaft. In der Regierungssitzung in Krakau am 16. Dezember 1943, bei der Frank mit Genugtuung feststellte, daß die Hinrichtungen »günstige Folgen gehabt haben«, wurde gleichzeitig noch eine andere Frage besprochen. In dem Sitzungsbericht heißt es:

»Vielleicht müsse man auch überlegen, ob man nicht dafür besondere Exekutionsstätten schaffen wolle; denn es sei festgestellt worden, daß die polnische Bevölkerung zu den jedermann zugänglichen Exekutionsorten ströme, um die blutgetränkte Erde in Gefäße zu füllen und diese in die Kirche zu bringen.«

Die Verteidigung hat hier versucht, von den ständigen Meinungsverschiedenheiten zwischen Frank und der Polizei zu sprechen, der, wie sie behauptete, mit der Tätigkeit der Polizei gar nicht einverstanden war. Wir wollen mal sehen, was das für Meinungsverschiedenheiten sind.

Die erste »Sonderaktion«, die in Polen durchgeführt wurde, und zwar die »AB«-Aktion – die physische Vernichtung von einigen Tausenden polnischer Intellektueller –, wurde nicht auf Vorschlag der Polizei, sondern auf Vorschlag Franks durchgeführt. Laut Führerbefehl vom 2. Mai 1942 war der Chef der Polizei dem Generalgouverneur unterstellt. Als zwischen Frank und dem Polizeichef Krüger sich tatsächlich einige Unstimmigkeiten einstellten, war es der Polizeichef Krüger, der weggehen mußte, während Frank als Generalgouverneur Polens auf seinem Posten verblieb. Was den Obergruppenführer Koppe betrifft, der Krüger ablöste, so sprach ihm Frank am 16. Dezember 1943 »in Anerkennung seiner fruchtbaren Arbeit« die Dankbarkeit für die Erschießung von Geiseln aus und bemerkte mit Genugtuung, daß »an der Spitze der Polizei im Generalgouvernement einer der [683] größten Spezialisten stehe«. Es ist unverständlich, welche Meinungsverschiedenheiten Franks mit der Polizei der Verteidiger Seidl meinte.

Die Verteidigung hat sogar versucht, Frank als eine Art »friedlichen Antisemiten« hinzustellen, welcher zwar dem jüdischen Volke gegenüber negativ eingestellt war, der aber weder selbst die Tötungen der Juden veranlaßte noch zu solchen aufhetzte. Es fragt sich nur, wie in einem solchen Falle folgende Worte Franks von dem Verteidiger ausgelegt werden können:

»Die Juden sind eine Rasse, die ausgetilgt werden muß. Wo immer wir nur einen erwischen, geht es mit ihm zu Ende.«

Oder seine Erklärung in der Regierungssitzung vom 24. August 1942, als er folgendes sagte:

»Daß wir 1,2 Millionen Juden zum Hungertode verurteilen, sei nur am Rande festgestellt. Es ist selbstverständlich, daß ein Nichtverhungern der Juden hoffentlich eine Beschleunigung der antijüdischen Maßnahmen zur Folge haben wird.«

Die verbrecherische Tätigkeit des Henkers des polnischen Volkes führte Millionen von Menschen ins Verderben.

»Sie sehen, wie die staatlichen Organe arbeiten, Sie sehen, daß man vor nichts zurückschreckt und ganze Dutzende von Elementen an die Wand stellt.«

So charakterisierte Frank selbst in einem Treffen der Standartenführer vom 18. März 1942 das von ihm in Polen errichtete Regime des blutigen Terrors.

»Ich habe mich nicht gescheut zu erklären, daß, wenn ein Deutscher erschossen würde, bis zu hundert Polen erschossen würden.«

Diese Worte wurden von Frank am 15. Januar 1944 in einer Versammlung der Politischen Leiter der NSDAP ausgesprochen.

»Wenn ich zum Führer gekommen wäre und ihm gesagt hätte: ›Mein Führer, ich melde, daß ich wie der 150000 Polen vernichtet habe‹, dann hätte er gesagt: Schön, wenn es notwendig war.« –

Das erklärte anläßlich einer Rede im Reichshof am 18. März 1944 derselbe Frank, der heute versucht, den Gerichtshof davon zu überzeugen, daß er irgendwelche »grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten« mit Hitler und Himmler gehabt habe.

Jene Erklärungen, die Frank in den ersten Monaten seines Aufenthalts in Polen abgegeben hatte, waren ein förmliches Mordprogramm, das vom Angeklagten planmäßig, methodisch und mitleidlos durchgeführt wurde.

[684] Frank wußte natürlich sehr gut, daß er im Falle eines verlorenen Krieges die volle Verantwortung für die Verbrechen, die in Polen begangen wurden und für seine Teilnahme an der faschistischen Verschwörung tragen müsse.

Schon im Jahre 1943 sprach Frank auf einer Versammlung mit seinen Komplicen darüber. Und man muß ihm die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß er als Jurist den Begriff einer verbrecherischen Verschwörung viel richtiger darlegte als einige der Anwälte in diesem Prozeß, welche sich auf veraltete Begriffe stützen und versuchen, die Stichhaltigkeit der Anklage wegen Verschwörung zu bestreiten.

Auf dieser Regierungssitzung, die zusammen mit der Polizei am 25. Januar 1943 abgehalten wurde, erklärte der damalige Generalgouverneur den Hyänen Himmlers:

»... Ich möchte eines betonen: Zimperlich dürfen wir nicht sein, wenn wir die Zahl von 17000 Erschossenen hören. Diese Erschossenen sind eben auch Kriegsopfer... Wir wollen uns daran erinnern, daß wir alle miteinander, die wir hier versammelt sind, in der Kriegsverbrecherliste des Herrn Roosevelt figurieren. Ich habe die Ehre, Nummer 1 zu sein. Wir sind also sozusagen Komplicen im welthistorischen Sinne geworden. Gerade deshalb müssen wir uns zusammenfinden, wir müssen zusammen fühlen, und es wäre lächerlich, wenn wir irgendwelche Streitigkeiten über Methoden austragen wollten.«

Dieser Aufruf zu Mordtaten ist sehr weit von den »unzähligen Streitigkeiten mit der Polizei« entfernt, von denen hier der Verteidiger Franks sprach.

Der Angeklagte hat sich in einem geirrt – er hat seinen Platz auf der Anklagebank nicht richtig eingeschätzt. Aber er hat sich nicht im wesentlichen geirrt – als Verbrecher »im welthistorischen Sinne« sitzt er auf der Anklagebank.


Frick.

Mit dem Namen des Angeklagten Wilhelm Frick ist die Geschichte der Entwicklung der Nazi-Bewegung in Deutschland und die vielfachen Verbrechen der Hitleristen untrennbar verbunden.

Als Innenminister der Hitler-Regierung nahm Frickan der Herausgabe vieler Gesetze, Anordnungen und anderer Akte teil, welche die Vernichtung der Demokratie in Deutschland, die Verfolgung der Kirche, die Diskriminierung der Juden und so weiter zum Ziele hatten.

In dieser Eigenschaft war der Angeklagte Frickan der Schaffung eines totalitären Hitler-Staates aktiv beteiligt.

[685] Jahrelang war dem Angeklagten Frick die finstere und berüchtigte deutsche Geheime Staatspolizei – Gestapo – unterstellt.

Kein anderer als der Angeklagte Frick war es, der im Jahre 1940 den Befehl für die Vernichtung der Geisteskranken und der Greise erlassen hatte.

In seiner Eigenschaft als Innenminister Hitler-Deutschlands war Frick, wie auch aus der Aussage des Zeugen Gisevius zu ersehen ist, über das im Dritten Reich weitverbreitete System der Konzentrationslager und über die dort herrschenden grauenvollen Lebensbedingungen völlig unterrichtet.

Eine bedeutende Rolle spielte der Angeklagte Frick auch bei der Vorbereitung und Ausführung der Angriffspläne der Hitler-Regierung. Er war ein Mitglied des Reichsverteidigungsrates und Generalbevollmächtigter für die Verwaltung.

Alle Dokumente, mit welchen die Hitler-Verschwörer die Angliederung der eroberten Gebiete an Deutschland legalisierten, wurden außer von anderen hitlerischen Rädelsführern ebenfalls von Frick unterzeichnet.

Persönlich trägt der Angeklagte Frick in seiner Eigenschaft als Protektor von Böhmen und Mähren die Verantwortung für alle von den Hitleristen auf diesem Gebiet verübten Verbrechen.

Das vom Angeklagten Frick geleitete Innenministerium hat nach dem verräterischen Angriff Hitler-Deutschlands auf die Sowjetunion äußerst rege an dem Aufbau der Verwaltung in den besetzten Gebieten der USSR teilgenommen. Der Verwaltungsapparat der deutschen Besatzungsmacht im Osten bestand in der Hauptsache aus Beamten des Innenministeriums.

Es ist überflüssig zu wiederholen, welche Rolle dieser Verwaltungsapparat bei der Vernichtung, der Verschleppung in die Sklaverei und bei anderen unmenschlichen Vergehen gegen die friedliche Bevölkerung der besetzten Gebiete gespielt hat. Dieser Verwaltungsapparat war unter aktivster Anteilnahme des Angeklagten Frick geschaffen.

Für alle diese Verbrechen trägt Frick als aktiver Teilnehmer an der Nazi-Verschwörung die unmittelbare und volle Verantwortung.


Streicher.

Obwohl der Angeklagte Julius Streicher während der Kriegsjahre formell keine Posten innehatte, die unmittelbar mit der Ausführung von Morden und Massenhinrichtungen im Zusammenhang standen, ist es doch schwer, die Verbrechen dieses Menschen zu überschätzen.

Gemeinsam mit Himmler, Kaltenbrunner, Pohl, mit denen, die die Gaskammern und Gaswagen ersannen, erbauten und in Betrieb [686] nahmen, gemeinsam mit denen, die unmittelbar Massenaktionen durchführten, muß Streicher die Verantwortung für die grausamsten Verbrechen des deutschen Faschismus tragen.

Das Entfachen von Zwistigkeiten über nationale und Rassenunterschiede, die Erziehung zu perversen Grausamkeiten und der Aufruf zum Mord waren nicht nur eine langjährige Parteipflicht, sondern auch eine gewinnbringende Spezialität dieses Mannes.

Es ist auch kein Zufall, daß Himmler die Dienste des »Stürmer« und seines Chefredakteurs in seiner dem Gerichtshof bereits bekannten Bewillkommnung vom April 1937 so hoch eingeschätzt hatte.

Man kann Streicher als den echten »geistigen Vater« derer ansehen, die in Treblinka Kinder entzweirissen. Ohne den »Stürmer« und seinen Redakteur hätte der deutsche Faschismus nicht so schnell und in solchen Ausmaßen Mörder erziehen können, welche die verbrecherischen Pläne Hitlers und seiner Clique direkt ausführten, indem sie mehr als sechs Millionen Juden Europas vernichteten.

Lange Jahre hindurch hat Streicher die Kinder und die Jugend Deutschlands seelisch vergiftet. Dem Gerichtshof sind abscheuerregende Jugendausgaben des »Stürmer« vorgelegt worden. Und deshalb muß Streicher gemeinsam mit Baldur von Schirach die Verantwortung dafür tragen, daß die moralisch zersetzte »Hitlerjugend« jüdische Kinder aus dem Lemberger Ghetto als Schießscheiben benutzte. Es ist kein Zufall, daß von Schirach Streichers »historische Verdienste« so hoch einschätzte.

Die fanatischen Nürnberger Gesetze waren für diesen »Judenfeind Nummer 1«, wie er sich selbst nannte, und für diesen Organisator der ersten Judenpogrome nur »der Anfang des Kampfes«. Wie der Gerichtshof sich erinnern wird, schrieb Streicher, indem er nach der Veröffentlichung dieser Gesetze zur physischen Vernichtung der Juden Europas aufrief:

»Erst, wenn das Weltjudentum vernichtet wird, wird dieses Problem gelöst sein.«

Ich will auch nicht auf die verlogenen und schändlichen Ritualmordnummern des »Stürmer« zurückkommen, die die SS-Männer zur Ermordung von Millionen wehrloser Menschen aufhetzen und jedwede Bestialität gegen Juden rechtfertigen sollten. Diese Beweise für Streichers Schuld, die dem Gerichtshof neben anderen vorgelegt wurden, sind allgemein bekannt und unbestreitbar.

Im Jahre 1939 schrieb er – und gab damit einen Vorgeschmack von Maidanek und Treblinka –, daß

»möglicherweise nur die Gräber der Juden bekunden werden, daß diese jemals in Europa existiert hätten«.

[687] Im Jahre 1943, als die Gaskammern von Treblinka und Auschwitz schon Millionen von Opfern forderten, erschienen im »Stürmer« Artikel, die zur Liquidierung des Ghettos aufriefen, Artikel voller Lüge und Gemeinheit, und schließlich machte der »Stürmer« mit sadistischer Befriedigung folgende Feststellung:

»Die Juden in Europa sind verschwunden.«

Streicher hat sein ganzes Leben lang gelogen. Er versuchte auch hier vor dem Gerichtshof zu lügen. Ich weiß nicht, ob er mit seinen Lügen jemanden zu täuschen hoffte oder ob er nur aus Gewohnheit und Angst log.

Es scheint mir jedoch, daß es sogar selbst dem Angeklagten klar sein müßte, daß seine letzte Lüge niemanden mehr täuschen und ihm keine Rettung bringen wird.


Schacht.

Der Angeklagte Hjalmar Schacht spielte eine große Rolle bei der Vorbereitung und Verwirklichung der verbrecherischen Pläne der nazistischen Verschwörer, wobei er eine schwierige und wichtige Arbeit zu verrichten hatte.

Die Verteidigung Schachts ist ungeheuer einfach.

Wenn man ihm Glauben schenken wollte, so ist er zur Hitler-Bewegung nur aus patriotischen Gefühlen gekommen – er war gegen einen Angriffskrieg, und wenn er für eine Aufrüstung Deutschlands war, so nur zum Zwecke der Erhaltung des Friedens. Er war für die Zurückgabe der Kolonien an Deutschland, um das wirtschaftliche Gleichgewicht in Europa herzustellen.

Nachdem es ihm klargeworden war, daß die Politik der Hitler-Regierung auf eine übermäßige Aufrüstung hinzielte und daß damit die Gefahr eines zweiten Weltkrieges heraufbeschworen werde, ging Schacht zur Opposition über, sabotierte die Maßnahmen der Hitler-Regierung und wurde schließlich wegen seiner Teilnahme an der Verschwörung gegen Hitler verfolgt.

Seine an Hitler gerichteten begeisterten und von Ergebenheitsbeteuerungen erfüllten Briefe versucht der Angeklagte Schacht nun als eine Maskierung seiner eigentlichen oppositionellen Absichten gegenüber dem Hitler-Regime hinzustellen.

In Wirklichkeit trat Schacht mit der Nazi-Bewegung schon 1930 in Verbindung. Er fühlte sich von den Nationalsozialisten angezogen, während Hitler und Göring ihrerseits seine Unterstützung zu erreichen suchten, da Schacht gute Beziehungen zu den Industrie- und Finanzkreisen Deutschlands besaß und wie kein anderer dem Hitlerismus unschätzbare Dienste erweisen konnte, was er auch tat.

Bereits am 29. August 1932 versicherte Schacht in einem an Hitler gerichteten Brief diesem seine Ergebenheit.

[688] Diese Beteuerungen blieben keine leeren Worte. Kein anderer als der Angeklagte Schacht war es, der eine entscheidende Rolle bei der Machtergreifung Hitlers spielte. Er war es, der die Industriekreise Deutschlands dazu bewegte, die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler zu fordern.

Es war Schacht, der 1932 dem damaligen Reichskanzler von Papen den Rat gab, seinen Posten Hitler zu überlassen. Und es war Schacht, der 1933 am Vorabend der Reichstagswahlen eine Zusammenkunft der Industriellen veranstaltete, in deren Verlauf ein Wahlfonds für die Nationalsozialistische Partei von einigen Millionen Mark gesammelt wurde.

Die Rolle und Bedeutung Schachts in der Schaffung eines Hitler-Deutschlands wird charakterisiert von Goebbels, dem engsten Mitarbeiter Hitlers. Er schrieb in seinem Tagebuch am 21. November 1932 folgendes:

»In einer Unterredung mit Dr. Schacht stelle ich fest, daß er absolut unseren Standpunkt vertritt. Er ist einer der wenigen, die ganz konsequent zum Führer stehen.«

In seiner Rede vom 4. März 1935 anläßlich der Leipziger Frühjahrsmesse bezeichnete der Angeklagte Schacht selbst seine Rolle in der Hitler-Regierung wie folgt:

»Ich kann behaupten, daß der Führer mit allem, was ich sage und tue, vollkommen einverstanden ist, und ich werde nichts tun oder sagen, was nicht seine Genehmigung bekäme. Infolgedessen liegen die Entscheidungen im Wirtschaftsleben nicht in meinen, sondern in seinen Händen.«

Die Verdienste des Angeklagten Schacht wurden, wie er es auch erwartet hatte, vom Führer gebührend anerkannt. Gleich nach seiner Machtergreifung im Jahre 1933 machte Hitler Schacht zum Reichsbankpräsidenten, dann zum Reichswirtschaftsminister, und endlich zum Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft. Die außerordentliche Rolle, die der Angeklagte Schacht bei der Vorbereitung zur Aufrüstung Deutschlands und damit bei der Entfesselung von Angriffskriegen spielte, ist durch das Beweismaterial der Anklage und durch das Gerichtsverfahren klar erwiesen.

Der ehemalige Kriegsminister Blomberg hat in seinen Aussagen dargelegt, daß 1937 die Pläne für den Ausbau der Wehrmacht der Vollendung nahe waren und daß Schacht über diese Pläne und die dazu nötige Finanzierung informiert war.

Schacht war einer der konsequentesten Anhänger der verbrecherischen Pläne der Hitleristen. In seiner Unterhaltung mit dem Botschafter der USA, Fuller, am 23. September 1936, erklärte Schacht, daß

[689] »... Deutschland unbedingt Kolonien braucht. Wenn möglich, werden wir sie auf dem Wege friedlicher Verhandlungen erlangen, wenn nicht, werden wir sie erobern.« In seiner Rede in Wien im März 1938 erklärte Schacht:

»Gott sei Dank, diese Dinge haben letzten Endes den Weg des großen deutschen Volkes nicht hindern können, denn Adolf Hitler schuf eine Gemeinschaft des deutschen Wollens und Denkens, er stützte sie durch eine wiedererstarkte Wehrmacht und brachte schließlich die innere Vereinigung zwischen Deutschland und Österreich auch in äußere Form.«

Der Angeklagte Schacht erhielt besonders große Vollmachten auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft.

Viele Jahre lang war Schacht zugleich Reichsbankpräsident, Wirtschaftsminister und Generalbevollmächtigter für die Kriegswirtschaft.

Schon durch diese wichtige Position allein hat der Angeklagte Schacht eine große und entscheidende Rolle in der Entstehung und Wiederbelebung der Kriegswirtschaft und der Wehrmacht in Hitler-Deutschland gespielt.

Diese Rolle des Angeklagten Schacht ist durch zahlreiche Anerkennungsschreiben Hitlers an ihn genügend beleuchtet worden.

Kein anderer als der Angeklagte Schacht war der Erfinder der abenteuerlichen »MEFO«-Wechsel, mit deren Hilfe der deutschen Wirtschaft über das Budget hinaus mehr als zwölf Milliarden Reichsmark für Aufrüstungszwecke zuflossen.

Wie schon erwähnt, hat der Angeklagte Schacht seine zu verschiedenen Zeitabschnitten seiner Tätigkeit angeblich immer schärfer werdende Ablehnung des Hitler-Regimes betont. In Wirklichkeit spielte Schacht eine Doppelrolle, er hielt sich selbst von der Verantwortung für die verbrecherische Politik der sich zu weit vorwagenden Hitler-Regierung fern, indem er mit verschiedenen Leuten, die danach strebten, das Hitler-Regime zu beseitigen, liebäugelte; gleichzeitig blieb er jedoch für jeden Fall dem Regime treu.

Erst im Jahre 1943, als es für einen mit allen Wassern gewaschenen Politiker wie Schacht schon vollkommen klar war, daß Hitler-Deutschland seinem Untergang entgegenging, nahm er eine engere Verbindung mit den oppositionellen Kreisen auf, aber sich selbst treu bleibend und um auch in diesem Fall sicher zu gehen, tat er eigentlich nichts, um das Hitler-Regime zu beseitigen und wurde auch deswegen von Hitler nicht entfernt.

Das ist das Bild des Angeklagten Schacht, das war seine Rolle bei der gemeinsamen Verschwörung und bei den Kriegsverbrechen, das Bild des Schöpfers der Kriegswirtschaft Hitler-Deutschlands und des Anstifters des von der verbrecherischen Hitler-Regierung entfesselten zweiten Weltkrieges.


Funk.

[690] Lange vor seinem im Jahre 1931 erfolgten offiziellen Eintritt in die Reihen der NSDAP war Walter Funk bereits ein Nazi und blieb es bis zum Schluß. Er stellte seine wirtschaftlichen Kenntnisse, seine journalistische Erfahrung, seine großen Verbindungen mit den Leitern der deutschen Industrie, des Handels und der Finanzen in den Dienst der hitlerischen Verschwörer.

In einem in der Zeitschrift »Das Reich« am 13. August 1940 veröffentlichten Artikel unter dem Namen »Walther Funk – ein Pionier nationalsozialistischen Wirtschaftsdenkens«, ist folgendes zu lesen:

»Walther Funk ist sich selbst treu geblieben, weil er ein Nationalsozialist war, ist und bleiben wird – ein Kämpfer, der alle Arbeit dem Siege der Ideale des Führers weiht.«

Wie die »Ideale« Hitlers aussahen, ist genügend bekannt. Diesen Idealen opferte Funk anderthalb Jahrzehnte seines Lebens.

Funk behauptete, daß er nichts mit der SS zu tun hatte; aber er war es, der die Keller der Reichsbank in einen Aufbewahrungsort für Wertgegenstände verwandelte, die von der SS in den Ost- und anderen besetzten Gebieten geraubt worden waren.

Es war Funk persönlich, der nach einer Unterredung mit Himmler die Anordnung gab, in die Reichsbank Goldzähne, Brilleneinfassungen, Zahnkronen und andere Wertgegenstände von zu Tode gequälten Opfern aus vielen Konzentrationslagern anzunehmen.

Funks Stellvertreter war der SS-Gruppenführer Hayler. Unter seiner Leitung arbeitete auch Ohlendorf, der Mörder von 90000 Menschen.

Funk führte die Maßnahmen Schachts insofern weiter, indem er die ganze Wirtschaft Deutschlands und später auch die Wirtschaft der von Deutschland besetzten Gebiete in den Dienst der Angriffspläne der Hitleristen stellte.

Bereits im Mai 1939 arbeiteten Funk und sein Stellvertreter Landfried Pläne für die Finanzierung des Krieges und für die Kriegsausnutzung aller Wirtschaftsquellen Deutschlands und der besetzten Tschechoslowakei aus.

Am 23. Juni 1939 nahm Funk an einer Sitzung des Reichsverteidigungsrates teil, in deren Verlauf genaue Pläne zur Umstellung der Wirtschaft auf den Krieg ausgearbeitet wurden.

Schon damals war Funk nicht nur im Bilde über den bevorstehenden Überfall Deutschlands auf Polen, half nicht nur an der Verwirklichung dieser Angriffspläne mit, sondern bereitete auch [691] wirtschaftlich neue Kriege und die Eroberung neuer Gebiete vor. Das waren eben »die großen politischen Ziele des Führers«, über die Funk in seinem Artikel »Die wirtschaftliche und finanzielle Mobilmachung« einige Monate später schrieb.

Ich erinnere noch an ein anderes Dokument. Am 25. August 1939 schrieb Funk an Hitler folgendes:

»Die mir von dem Herrn Generalfeldmarschall Göring übermittelte Nachricht, daß Sie, mein Führer, gestern abend die von mir vorbereiteten Maßnahmen für eine Kriegsfinanzierung und für die Gestaltung der Lohn- und Preisverhältnisse und die Durchführung eines Notopfers grundsätzlich gebilligt haben, hat mich tief beglückt.«

Schon lange vor dem treulosen Überfall Deutschlands auf die Sowjetunion nahm Funk an der Ausarbeitung der Pläne zur Ausplünderung der Reichtümer der Sowjetunion teil.

Funk kommandierte seine Mitarbeiter an das Ministerium Rosenberg und an die räuberische Behörde, den Wirtschaftsstab Ost, ab. Funks Leute nahmen ebenfalls an der Ausplünderung der Tschechoslowakei, Jugoslawiens und anderer besetzter Länder teil.

Funk war Präsident der Gesellschaft »Continental-Oel«, die zur Ausbeutung der Ölquellen der besetzten Ostgebiete und insbesondere des Öls von Grozny und Baku durch die Deutschen gegründet worden war.

Funk war völlig mit den räuberischen Zielen des Krieges Hitler-Deutschlands gegen die USSR einverstanden. In einer Rede am 17. Dezember 1941 in Prag sagte er, daß der Osten zukünftiges deutsches Kolonialgebiet sei. Funk nahm am 6. August 1942 an einer Besprechung bei Göring teil, in deren Verlauf besonders wirkungsvolle Maßnahmen für eine wirtschaftliche Ausplünderung der besetzten Gebiete der Sowjetunion, Polens, der Tschechoslowakei, Jugoslawiens, Frankreichs, Norwegens und anderer Länder vorgesehen wurden.

Bei dieser Besprechung, wie auch bei einer Sitzung der »Zentralen Planung«, nahm Funk an der Ausarbeitung von Plänen zur Deportation in die Sklaverei von Millionen von Menschen aus den besetzten Gebieten teil.

Das sind die Hauptetappen in der verbrecherischen Tätigkeit des hitlerischen Verschwörers und jetzigen Angeklagten Funk – Hitlers persönlichem Berater in Wirtschaftsfragen schon seit 1931, des Reichsministers und Generalbevollmächtigten für die Wirtschaft, des Reichsbankpräsidenten und Mitglieds des Reichsverteidigungsrates, in der Zeitspanne der Vorbereitung und Verwirklichung des gemeinsamen verbrecherischen Planes – der Verschwörung.

[692] Die Schuld Funks – dieses aktiven Teilnehmers an der faschistischen Verschwörung – an den Verbrechen gegen den Frieden, an Kriegsverbrechen und an Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ist vollkommen bewiesen, und er muß für die von ihm begangenen Greueltaten die volle Verantwortung tragen.


Schirach.

Vom Jahre 1931 an und bis zum Ende des Krieges war der Angeklagte Baldur von Schirach der Führer der Nazi-Jugend.

Nachdem am 1. Dezember 1936 das Gesetz über die Hitlerjugend erlassen wurde, unterstand von Schirach als Reichsjugendführer Hitler unmittelbar.

In seinen Aussagen vor dem Gerichtshof versuchte der Angeklagte Schirach, sich der Verantwortung, die Hitler-Jugend im Sinne der nationalsozialistischen Ideen erzogen zu haben, zu entziehen, indem er wiederholt darauf hinwies, die Hitler-Jugend wäre eine selbständige von der Nazi-Partei und der Hitler-Regierung unabhängige Organisation gewesen.

Schirach hat es für möglich und angebracht gehalten, sich zu seiner Verteidigung auf den großen Goethe zu berufen, dessen Worte: »Die Jugend erzieht sich selbst«, er mit deutlichem Zynismus gebrauchte.

Selbstverständlich hatte Goethe recht, als er sagte, »die Jugend erzieht sich selbst«, jedoch meinte er die gesunde, vollwertige, lebensfrohe Jugend und nicht die durch den hitlerischen Obskurantismus moralisch verkommene, deren Sittenverderb in den folgenden Worten Hitlers an Rauschning so klar zum Ausdruck kommt:

»Wir werden eine Jugend erziehen, vor der die ganze Welt erschaudern wird, eine heftige, anspruchsvolle und grausame Jugend. Ich will es. Die Jugend muß alle diese Eigenschaften besitzen. Sie muß dem Leiden gegenüber gleichgültig sein. Sie darf weder schwach noch zärtlich sein. Ich will in ihrem Blick das Funkeln eines wilden Tieres sehen.«

Und der Angeklagte Schirach hat die Ideen des Hitlerismus' methodisch dem Bewußtsein der deutschen Jugend eingeimpft und sie im Sinne der Forderungen Hitlers als Ebenbild der Erzhäuptlinge der Hitler- Bande erzogen.

Im Kreuzverhör mußte der Angeklagte Schirach schließlich zugeben, daß die deutsche Jugend im Sinne der nationalsozialistischen Idee erzogen wurde, daß zu ihrer Erziehung Mitglieder der SA, Offiziere der deutschen Wehrmacht und der SS herangezogen wurden und daß in Hitler-Deutschland die Jugend eine intensive militärische Ausbildung bekam. Zu diesem Zweck wurden zwischen der Reichsführung der Hitler-Jugend und dem OKW, vertreten [693] durch den Angeklagten Keitel und den Reichsführer-SS Himmler, besondere Abkommen getroffen, welche die Erziehung der Jugend im Sinne eines kriegerischen Militarismus und die entsprechende Anwerbung und Vorbereitung der Jugend für die Wehrmacht und die SS vorsahen.

Die Rolle des Angeklagten von Schirach in der allgemeinen Verschwörung und seine Teilnahme an den Kriegsverbrechen und den Verbrechen gegen die Menschlichkeit wird am besten durch das Verhalten der in der Hitler-Jugend erzogenen deutschen Jugend im Kriege beleuchtet.

Die Sowjetische Anklagebehörde hat dem Gerichtshof in Übereinstimmung mit Artikel 21 des Statuts als Nummer USSR-6 den Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission über die deutschen Greueltaten in dem Gebiete von Lemberg vorgelegt.

Dieser Bericht enthielt die Mitteilungen der französischen Staatsangehörigen Ida Vasseaux über die bestialische Grausamkeit von Angehörigen der Hitler-Jugend kleinen Kindern gegenüber, die sie als Zielscheibe für Schießübungen benutzten.

Ida Vasseaux hat ihre Aussage in ihren schriftlichen Angaben vom 16. Mai 1946 und in ihrer Antwort auf den ihr vom Verteidiger des Angeklagten Schirach zugestellten Fragebogen vollauf bestätigt.

Überzeugende Aussagen über die Taten der Mitglieder der Hitlerjugend, die der Wehrmacht angehörten, wurden von dem kriegsgefangenen deutschen Soldaten Gerd Knittel gemacht, welcher selbst seit 1938 Mitglied der Hitler-Jugend war und im Jahre 1942, im Alter von 18 Jahren, zum deutschen Heer eingezogen wurde.

Bei der Beschreibung seiner Teilnahme an vielen Verbrechen sagte Gerd Knittel:

»In dem Ort Lischjask steckte unsere Kompanie im Juni 1943 ein Haus mit einer Anzahl Menschen drin an... Alle, die aus dem Haus zu entkommen versuchten, schossen wir nieder, nur eine alte Frau wurde verschont, da sie vor unseren Augen um ihren Verstand kam...«

Für alle diese Verbrechen trägt neben diesem Gerd Knittel und Zehntausenden anderer der Angeklagte von Schirach die Verantwortung.

Selbstverständlich hat Schirach selbst nicht geschossen oder Brandstiftung verübt, aber er war es, der die Waffe in die Hände dieser von ihm moralisch verdorbenen und für jede Greueltat vorbereiteten deutschen Jugend legte.

Das waren jedoch nicht die einzigen Verbrechen, die die Hitlerjugend und der Angeklagte Schirach während des Krieges begangen haben.

[694] Die Hitler-Jugend war aktiv an der Vorbereitung der Angriffskriege beteiligt, indem sie Fünfte Kolonnen in Polen und Jugoslawien schuf, worüber die dem Gerichtshof vorgelegten Berichte der Polnischen und der Jugoslawischen Regierung zeugen.

Die Organisation der Hitler-Jugend war ebenfalls aktiv an den Maßnahmen des Ministeriums für die besetzten Ostgebiete beteiligt, wovon der Bericht des Angeklagten Rosenberg zeugt, der dem Gerichtshof als Nummer 1039-PS vorgelegt wurde. Außerdem hat diese Organisation an der Verschleppung und Versklavung von Kindern aus den besetzten Gebieten im Alter von 10 bis 14 Jahren aktiv teilgenommen. Davon zeugt das dem Gerichtshof unter Nummer 031-PS vorgelegte Dokument.

Während seiner Tätigkeit als Reichsstatthalter und Gauleiter von Wien nahm Schirach persönlich leitenden Anteil an der Aussiedlung von 60000 Juden aus Wien. Diese wurden in den Konzentrationslagern in Polen umgebracht.

Die von der Anklagebehörde vorgelegten Dokumente – die wöchentlichen Berichte, die Schirach zugingen – stellen fest, daß er über die unzähligen Verbrechen, die von den deutschen Truppen und den Besatzungsbehörden im Osten verübt wurden, insbesondere über das tragische Schicksal der aus Wien verschleppten Zehntausenden von Juden unterrichtet war.

Im Jahre 1940 hat Schirach in einem Telegramm an Bormann als Vergeltung für die Ermordung des Henkers von Böhmen und Mähren, Heydrich, die Zerstörung einer Kulturstadt Großbritanniens durch Bombardierung aus der Luft verlangt.

Allein dieses Telegramm zeigt klar und deutlich die Charakterzüge von Schirachs.

Bis zum Schluß der Hitler-Clique treu, über alle ihre verbrecherischen Aktionen, an denen er selbst teilgenommen hat, unterrichtet, ist der Angeklagte von Schirach eine der unheilvollsten Gestalten des Dritten Reiches.

VORSITZENDER: Wir vertagen uns nun.


[Das Gericht vertagt sich bis

30. Juli 1946, 10.00 Uhr.]


1 Die Zitate im Plädoyer des Hauptanklägers der So wjetunion konnten teilweise nicht mit den deutschen Originaldokumenten verglichen werden; sie sind daher nachfolgend aus der russischen Version rückübersetzt.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 20.
Lizenz:
Kategorien:

Buchempfehlung

Holz, Arno

Phantasus / Dafnis

Phantasus / Dafnis

Der lyrische Zyklus um den Sohn des Schlafes und seine Verwandlungskünste, die dem Menschen die Träume geben, ist eine Allegorie auf das Schaffen des Dichters.

178 Seiten, 9.80 Euro

Im Buch blättern
Ansehen bei Amazon

Buchempfehlung

Geschichten aus dem Sturm und Drang II. Sechs weitere Erzählungen

Geschichten aus dem Sturm und Drang II. Sechs weitere Erzählungen

Zwischen 1765 und 1785 geht ein Ruck durch die deutsche Literatur. Sehr junge Autoren lehnen sich auf gegen den belehrenden Charakter der - die damalige Geisteskultur beherrschenden - Aufklärung. Mit Fantasie und Gemütskraft stürmen und drängen sie gegen die Moralvorstellungen des Feudalsystems, setzen Gefühl vor Verstand und fordern die Selbstständigkeit des Originalgenies. Für den zweiten Band hat Michael Holzinger sechs weitere bewegende Erzählungen des Sturm und Drang ausgewählt.

424 Seiten, 19.80 Euro

Ansehen bei Amazon