Nachmittagssitzung.

[396] [Der Zeuge Prosorowsky im Zeugenstand.]


GERICHTSMARSCHALL: Die Angeklagten Heß, Fritzsche und von Ribbentrop sind heute abwesend.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Gestatten Sie, Herr Vorsitzender, daß ich das Verhör fortsetze?


VORSITZENDER: Ja.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Zeuge! Sagen Sie bitte, waren die Begräbnisstätten weit von der Stadt Smolensk entfernt?


PROSOROWSKY: Am 14. Januar 1944 begab sich eine Kommission gerichtsmedizinischer Sachverständiger gemeinsam mit Mitgliedern einer Sonderkommission – Akademiker Burdenko, Akademiker Potemkin, Akademiker Tolstoi und andere – in das sogenannte Katyner Wäldchen zu den Massengräbern der polnischen Offiziere. Diese Stelle befindet sich 15 km von der Stadt Smolensk entfernt. Ungefähr 200 Meter von der Straße nach Witebsk befanden sich auf einem schräg ansteigenden Hügel die Gräber. Eines dieser Gräber war ungefähr 60 mal 60 Meter groß, in einiger Entfernung davon war ein anderes von etwa 7 mal 6 Metern.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wie viele Leichen wurden von der Kommission, der Sie vorstanden, ausgegraben?


PROSOROWSKY: Im Katyner Wäldchen hat die gerichtsmedizinische Sachverständigenkommission aus verschiedenen Gräbern, an verschiedenen Stellen und Tiefen, insgesamt 925 Leichen ausgegraben und untersucht.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wie wurden diese Ausgrabungsarbeiten bewerkstelligt, und wie viele Mitarbeiter haben Sie zu dieser Arbeit hinzugezogen?


PROSOROWSKY: Die gerichtsmedizinische Kommission bestand aus Sachverständigen auf gerichtsmedizinischem Gebiet, die im September/Oktober 1943 die Leichen der von den Deutschen erschossenen Opfer ausgegraben und untersucht hatten.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wo fand die Untersuchung der Leichen statt?


PROSOROWSKY: Sie untersuchten sie in der Stadt und in der unmittelbaren Umgebung von Smolensk. Zu dieser Kommission gehörten Professor Prosorowsky, Professor Smolianinow, der älteste gelehrte Mitarbeiter des gerichtsmedizinischen Untersuchungsin stituts, Dr. Semenowsky, der älteste Sachverständige für Gerichtsmedizin, Professor Woropajew, Professor der pathologischen Anatomie und Professor Schweikowa, Professor für Gerichtschemie, die für die gerichtschemischen Untersuchungen hinzugezogen[396] wurde. Zur Unterstützung dieser Kommission wurden noch gerichtsmedizinische Fachleute von der Wehrmacht hinzugezogen, darunter der Kandidat der Medizin, Nikolski, Dr. Soubbotin.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Zeuge! Ich glaube nicht, daß der Gerichtshof ein Interesse daran hat, diese Namen zu erfahren. Wollen Sie mir folgende Frage beantworten: Welche Methode haben Sie bei der Untersuchung der Leichen angewandt? Darunter verstehe ich folgendes: Haben Sie die Leichen entkleidet? Haben Sie sich mit einer äußeren Untersuchung der Leichen begnügt, oder führten Sie eine vollständige medizinische Untersuchung dieser Leichen durch, das heißt jeder einzelnen dieser 925 Leichen?


PROSOROWSKY: Nachdem die Leichen exhumiert waren, wurden sie zunächst sorgfältig durchsucht, auch die Kleidung. Dann wurden sie äußerlich untersucht, daraufhin wurden alle drei Teile des Körpers einer vollständigen gerichtsmedizinischen Sezierung unterzogen, das heißt der Schädel, die Brusthöhle und die Bauchhöhle; sodann wurde eine Einzeluntersuchung der inneren Organe vorgenommen.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Gut. Sagen Sie bitte, zeigten die exhumierten Leichen irgendwelche Spuren einer vorherigen ärztlichen Untersuchung?


PROSOROWSKY: Von den 925 Leichen, die wir untersuchten, waren nur drei bereits vorher seziert worden und auch da nur teilweise der Schädel. Bei allen übrigen sind keine Spuren einer früheren gerichtsmedizinischen Untersuchung festgestellt worden. Sie waren bekleidet, Rock, Hosen und Hemden waren zugeknöpft, die Hosenträger angeknöpft, die Krawatten gebunden. Weder am Kopf noch am Körper war die Spur von Einschnitten zu sehen oder irgendwelche andere Anzeichen, die auf gerichtsmedizinische Untersuchungen hätten schließen lassen. Das schließt die Möglichkeit aus, daß sie vorher einer gerichtsmedizinischen Untersuchung unterzogen worden waren.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wurde bei diesen gerichtsmedizinischen Untersuchungen Ihrer Kommission auch der Schädel geöffnet?


PROSOROWSKY: Selbstverständlich. Bei der Untersuchung jeder Leiche wurde der Schädel zerlegt und der Inhalt der Schädelhöhle einer Untersuchung unterzogen.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ist Ihnen der Ausdruck »pseudo callus« bekannt?


PROSOROWSKY: Ich habe von diesem »pseudo callus« gehört, als ich ein Buch in der Bibliothek des gerichtsmedizinischen Instituts bekam. Das war im Jahre 1945. Ähnliche Erscheinungen sind [397] bei gerichtsmedizinischen Expertisen in der Sowjetunion bis zu dem Zeitpunkt niemals beobachtet worden.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Hat man unter den 925 Schädeln, die geöffnet worden sind, viele Fälle von »pseudo callus« festgestellt?


PROSOROWSKY: Nicht einer der gerichtsmedizinischen Sachverständigen hat bei der Untersuchung der 925 Leichen irgendwelche Kalkablagerungen auf der Innenseite der Schädeldecke oder an einer anderen Stelle der Kopfhöhle entdeckt.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Also war kein einziger Schädel mit Anzeichen von »pseudo callus« vorhanden?


PROSOROWSKY: Nein.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wurde auch die Kleidung untersucht?


PROSOROWSKY: Wie ich bereits gesagt habe, wurde auch die Kleidung einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Im Auftrage der Sonderkommission und in Gegenwart ihrer Mitglieder, des Metropoliten Nikolaj, des Akademikers Burdenko und anderer, haben die gerichtsmedizinischen Sachverständigen die Kleidungsstücke überprüft, die Hosen-, Jacken- und Manteltaschen waren umgedreht, aufgerissen oder aufgeschnitten. Das zeugte davon, daß eine Durchsuchung vorgenommen worden war. Die Kleider selbst, die Mäntel, Jacken, Hosen, auch die Hemden waren feucht von der Leichenflüssigkeit. Diese Kleider konnte man trotz großer Kraftanstrengung mit den Händen nicht zerreißen.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Demnach war das Gewebe der untersuchten Kleider sehr fest?


PROSOROWSKY: Ja, die Stoffe waren sehr fest, sie waren natürlich mit Erde beschmiert.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Haben Sie bei der Exhumierung die Taschen überprüft, und haben Sie in den Taschen irgendwelche Dokumente gefunden?


PROSOROWSKY: Wie ich schon gesagt habe, war die Mehrzahl der Taschen bereits zerschnitten und umgedreht, aber manche Taschen waren ganz geblieben. In diesen Taschen, auch in dem Futter der Uniformen oder Hosen, wurden zum Beispiel Notizen, Broschüren, Zeitungen, offene und geschlossene Briefe, Postkarten, Zigarettenpapier, Zigarettenspitzen, Pfeifen und so weiter gefunden. Sogar Wertsachen, wie Goldbarren und Golddollars, wurden entdeckt.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Diese Einzelheiten sind unerheblich, und ich bitte Sie, davon abzusehen. Bitte antworten Sie auf [398] die folgende Frage. Sind in der Kleidung der Leichen Dokumente gefunden worden, die von Ende 1940 oder 1941 datiert waren?


PROSOROWSKY: Ja, solche Dokumente habe ich gefunden. Auch andere gerichtsmedizinische Sachverständige haben solche gefunden: Zum Beispiel fand Professor Smoljaninov bei einer Leiche einen Brief in russischer Sprache. Absenderin dieses Briefes war Sophie Sigon. Dieser Brief war an das Rote Kreuz in Moskau gerichtet mit der Bitte um Mitteilung des Aufenthaltsortes ihres Mannes: Thomas Sigon. Das Datum dieses Briefes lautete: 12. September 1940. Außerdem befand sich auf dem Briefumschlag der Poststempel von Warschau, September 1940, ferner ein Stempel des Postamtes Moskau mit dem Datum 28. September 1940. Das nächste Dokument gleicher Art war eine Postkarte von Tarnopol mit dem Poststempel »Tarnopol 12. September 1940«. Dann wurden datierte Quittungen gefunden, eine auf den Namen – wenn ich nicht irre – Oraschkiewicz, eine Quittung über den Empfang einer Geldsumme zum Aufbewahren mit dem Datum des 6. April 1941. Auf den gleichen Namen lautete eine andere Quittung vom 5. Mai 1941. Ich persönlich habe noch einen Brief auf den Namen Irene Tutschinsky gefunden, der das Datum des 20. Juni 1941 trug. Außerdem wurde noch eine Reihe anderer Dokumente dieser Art gefunden.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Haben Sie bei der gerichtsmedizinischen Untersuchung der Leichen Patronen oder Patronenhülsen gefunden?

Sagen Sie bitte: Welche Fabrikmarke hatten diese Patronen, waren sie russische oder ausländische Fabrikate? Wenn es ein ausländisches Fabrikat war, so sagen Sie bitte welchen Kalibers.


PROSOROWSKY: Die Todesursache der polnischen Offiziere war Genickschuß. Wir haben in der Gehirnsubstanz, in den Schädelknochen und den Geweben Kugeln gefunden, die mehr oder weniger deformiert waren. Was die Hülsen anbetrifft, so haben wir bei den Ausgrabungen tatsächlich Patronenhülsen deutscher Herkunft gefunden, denn auf dem Boden dieser Hülsen war die Firma »Geco« eingraviert.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Einen Augenblick, Zeuge.


[Zum Gerichtshof gewandt:]


Ich möchte jetzt ein originaldeutsches Dokument zitieren. Ich bitte den Gerichtshof um die Erlaubnis, im Verlaufe des Verhörs ein Dokument verlesen zu dürfen, das uns von unseren amerikanischen Kollegen freundlicherweise überlassen worden ist. Es ist dies 402-PS, ich möchte es als USSR-507 vorlegen. Es ist ein deutscher Briefwechsel über Katyn, eine ganze Reihe von Fernschreiben, [399] Telegrammen, die von einem deutschen Beamten des Generalgouvernements mit Namen Heinrich an die Regierung des Generalgouvernements gesandt wurden.

Ich übergebe dem Gerichtshof das Originaldokument. Ich verlese nur ein sehr kurzes Dokument, das mit den Patronen zusammenhängt, die in den Massengräbern gefunden wurden. Ich beginne das Zitat.

Das Telegramm ist adressiert:

»An die Regierung des Generalgouvernements – Hauptabt. Innere Verwaltung... z. Hd. Herrn Oberverwaltungsrat Weirauch... Krakau.

Dringend sofort auf den Tisch – Geheim.

Ein Teil des Polnischen Roten Kreuzes aus Katyn ist gestern zurückgekehrt. Die Angestellten des Polnischen Roten Kreuzes haben Hülsen der Patronen mitgebracht, mit denen die Opfer von Katyn erschossen wurden. Es stellte sich heraus, daß es deutsche Munition ist. Kaliber 7,65 der ›Geco‹. Brief folgt.

(gez.) Heinrich.«


[Zum Zeugen gewandt:]


Waren die Hülsen und Patronen, die Sie in den Massengräbern gefunden haben, auch deutscher Herkunft und gleichen Kalibers?

PROSOROWSKY: Wie ich bereits gesagt habe, hatten die Patronen, die in den Einschußwunden gefunden wurden, das Kaliber 7,65.

Die Hülsen, die bei den Ausgrabungen gefunden wurden, trugen das Firmenzeichen »Geco«.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich bitte Sie nun, genau zu beschreiben, in welchem Zustand sich die Körpergewebe und die inneren Organe der in Katyn ausgegrabenen Leichen befanden?


PROSOROWSKY: Die Hautgewebe und inneren Organe der Leichen waren gut erhalten. Die Muskeln des Rumpfes und der Gliedmaßen hatten ihre Struktur behalten. Die Herzmuskeln hatten ebenfalls ihre charakteristische Struktur. Die Gehirnsubstanz war in verschiedenen Fällen in Fäulnis übergegangen, hatte aber in den meisten Fällen ihre Struktureigenheiten mit deutlich sichtbarer Trennung der weißen und grauen Gehirnmasse beibehalten.

Die inneren Organe waren insofern verändert, als sie schlaff und zusammengeschrumpft waren. Die Haare auf dem Kopfe konnten mühelos herausgezogen werden.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Zu welchem Schluß sind Sie bei der Untersuchung der Leichen über den Zeitpunkt ihrer Tötung und den Zeitpunkt ihrer Beerdigung gelangt?


[400] PROSOROWSKY: Auf Grund der Erfahrungen, die ich gesammelt habe und auf Grund der Erfahrungen von Smoljaninow, Semenowsky und anderer...


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Einen Augenblick, Zeuge; bitte erzählen Sie dem Gerichtshof kurz, welcher Art diese Erfahrungen waren: Sagen Sie, wie groß war die Anzahl der Leichen, die Sie persönlich exhumiert haben oder die in Ihrer Gegenwart exhumiert worden sind.


PROSOROWSKY: Während des großen vaterländischen Krieges war ich als gerichtsmedizinischer Sachverständiger zugegen bei der Exhumierung und Untersuchung der Leichen von Opfern, die von den Deutschen erschossen worden waren. Diese Erschießungen, bei denen ich als gerichtsmedizinischer Sachverständiger zugegen war, fanden statt in der Stadt Krasnodar und Umgebung, in der Stadt Charkow und Umgebung, in der Stadt Smolensk und Umgebung, in dem sogenannten Todeslager von Maidanek, in der Nähe von Lublin, so daß insgesamt unter meiner Mitwirkung mehr als 5000 Leichen exhumiert und untersucht worden sind.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Welche Schlüsse konnten Sie auf Grund Ihrer Erfahrungen und Ihrer objektiven Beobachtungen über den Zeitpunkt des Todes und der Beerdigung der Katyner Opfer ziehen?


PROSOROWSKY: Das, was ich eben gesagt habe, bezieht sich sowohl auf mich als auch auf viele meiner Kollegen, die bei diesen Exhumierungen teilnahmen. Alle gerichtsmedizinischen Sachverständigen, das heißt, die Kommission als Ganzes ist zu der einheitlichen Meinung gekommen, daß die Beerdigung der polnischen Offiziere in den Katyner Gräbern ungefähr vor zwei Jahren erfolgt war, wenn man vom Januar 1944 abrechnet..., das heißt also, der Zeitpunkt war Herbst 1941.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Kann man bei objektiver Betrachtung des Zustandes der Leichen die Schlußfolgerung ziehen, daß die Leichen etwa im Jahre 1940 begraben wurden?


PROSOROWSKY: Die gerichtsmedizinischen Untersuchungen an den im Katyner Wald begrabenen Leichen haben uns nach einem Vergleich mit den Veränderungen an den Leichen von früheren zahlreichen Exhumierungen und unter Berücksichtigung des Beweismaterials zu der Überzeugung gebracht, daß die Leichen nicht früher als im Herbst 1941 begraben worden sind.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Auf diese Weise kommt das Jahr 1940 nicht in Frage.


PROSOROWSKY: Jawohl, es ist vollkommen ausgeschlossen.


[401] OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, so waren Sie gerichtsmedizinischer Sachverständiger auch im Falle anderer Erschießungen in der Umgebung von Smolensk?


PROSOROWSKY: Im Bezirk der Stadt Smolensk und Umgebung habe ich mit meinen Mitarbeitern außer in Katyn noch 1173 Leichen exhumiert und untersucht. Diese Leichen sind aus 87 Grabstätten ausgegraben worden.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wie tarnten die Deutschen die Massengräber der Opfer, die sie erschossen hatten?


PROSOROWSKY: Die Methode der Tarnung der Gräber wurde vor allem in der Umgebung von Smolensk, in Gadeonowka angewandt.

Diese Methode bestand darin, daß man die oberste Erdschicht dieser Gräber mit Rasen bedeckte. Es kam auch vor, und zwar in Gadeonowka, daß auf manchen Gräbern zur Tarnung Bäume und Büsche gepflanzt worden waren. Außerdem wurden in dem sogenannten »Pioniergarten« der Stadt Smolensk die Gräber mit Ziegelsteinen gepflastert und Wege angelegt.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sie haben also mehr als 5000 Leichen in verschiedenen Orten der Sowjetunion exhumiert?


PROSOROWSKY: Ja.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Was war in den meisten Fällen die Todesursache der Opfer?


PROSOROWSKY: In der überwältigenden Mehrzahl der Fälle war die Todesursache eine Verwundung durch Kopf- oder Genickschuß.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Und war die Todesursache der Opfer von Katyn ähnlich der Ursache, die in anderen Städten der Sowjetunion festgestellt werden konnte? – Ich spreche von Massenerschießungen. –


PROSOROWSKY: Alle Erschießungen wurden auf ein- und dieselbe Weise durchgeführt, und zwar durch Genickschuß, aufgelegt oder aus nächster Nähe abgegeben. Die Ausschußöffnungen befanden sich dem entsprechend auf der Stirne oder im Gesicht.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich zitiere den letzten Absatz Ihres Berichts über Katyn, der in dem Bericht der Außerordentlichen Staatskommission vorgelegt wurde. Dieser Absatz lautet:

»Die Sachverständigenkommission hebt die völlige Gleichheit der Methode hervor bei der Erschießung polnischer Kriegsgefangener mit der Methode, die bei den Erschießungen russischer Kriegsgefangener und russischer Zivilpersonen angewandt wurde. Diese Erschießungen wurden von den deutsch-faschistischen Gewalthabern während der zeitweisen [402] Besetzung der Gebiete der UdSSR in großem Maßstabe durchgeführt, wie zum Beispiel in den Städten Smolensk, Orel, Charkow, Krasnodar und Woronesch.«

Bestätigen Sie diese Feststellungen?

PROSOROWSKY: Jawohl, das ist die typische Erschießungsmethode, wie Sie für die Vernichtung friedlicher Bürger durch die Deutschen bezeichnend ist.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich habe keine weiteren Fragen mehr an den Zeugen, Herr Präsident.


DR. STAHMER: Wo haben Sie Ihren ständigen Wohnsitz, Herr Zeuge?


PROSOROWSKY: Ich bin in der Stadt Moskau geboren und bin auch dort ansässig.


DR. STAHMER: Seit wann sind Sie im Kommissariat für Gesundheit?


PROSOROWSKY: Ich arbeite bei den Organen des Gesundheitswesens, im Kommissariat für Gesundheitswesen, zur Zeit im Ministerium für Gesundheitswesen, seit dem Jahre 1931.

Früher war ich Aspirant auf dem Lehrstuhl der gerichtsmedizinischen Fakultät an der Moskauer Universität.


DR. STAHMER: Waren in dieser Kommission auch ausländische Wissenschaftler vertreten?


PROSOROWSKY: In dieser Kommission waren keine ausländischen gerichtsmedizinischen Fachleute vertreten, aber zu den Untersuchungen und Exhumierungen dieser Leichen wurde jeder, der sich dafür interessierte, zugelassen. Es kamen an die Ausgrabungsstellen auch ausländische Presseleute – ich glaube, es waren zwölf Personen – denen ich persönlich die Leichen, ihre Beerdigungsstellen, ihre Kleidung und so weiter zeigte, wie überhaupt alles, was sie interessierte.


DR. STAHMER: Waren Vertreter der ausländischen Wissenschaft dabei?


PROSOROWSKY: Ich wiederhole noch einmal, daß außer den Mitgliedern der gerichtsmedizinischen Kommission sowjetischer Sachverständiger keine Ausländer zugegen waren.


DR. STAHMER: Können Sie die Namen der Pressemitglieder bezeichnen?


VORSITZENDER: Dr. Stahmer! Er hatte vorher eine lange Namensliste angegeben, ehe er von seinem Anwalt unterbrochen wurde. Warum schütteln Sie den Kopf?


DR. STAHMER: Ich habe das nicht verstanden, Herr Präsident, die eine Liste der Namen. Er hat eine Liste der Personen gegeben, [403] die an der Kommission teilgenommen haben. Meine Frage ist folgende: Der Zeuge sagte vorhin, es seien ausländische Pressemitglieder dort an Ort und Stelle gewesen, ausländische Pressemitglieder, denen an Ort und Stelle das Ergebnis der Untersuchung vorgeführt wurde, und ich frage jetzt nach den Namen dieser ausländischen Pressemitglieder.


VORSITZENDER: Gut, fahren Sie fort.


DR. STAHMER: Geben Sie mir bitte die Namen der Pressemitglieder an, jedenfalls einige Namen derjenigen, die an Ort und Stelle gewesen sind und denen Sie das Ergebnis vorgeführt haben.

PROSOROWSKY: Leider kann ich Ihnen diese Namen jetzt nicht nennen; aber wenn es nötig ist, so glaube ich, daß es möglich sein wird, diese Namen anzugeben. Ich werde alle Namen jener ausländischen Korrespondenten, die bei der Exhumierung und Untersuchung der Leichen zugegen waren, ausfindig machen.


DR. STAHMER: Die Angaben über die Anzahl der von Ihnen exhumierten und untersuchten Leichen hat sich nach meinen Notizen etwas geändert. Es kann das aber auf einen Hörfehler zurückzuführen sein. Sie haben einmal von 5000 und einmal von 925 gesprochen; welche Zahl ist die richtige?


PROSOROWSKY: Das muß ein Hörfehler sein. Ich habe genau gesagt, daß 925 Leichen aus den Katyner Gräbern exhumiert worden sind. Im allgemeinen sind aber von mir oder in meiner Gegenwart in den verschiedenen Gebieten der Sowjetunion nach der Befreiung von den Deutschen mehr als 5000 Leichen exhumiert worden.


DR. STAHMER: Waren Sie bei den Ausgrabungen persönlich zugegen?


PROSOROWSKY: Jawohl.


DR. STAHMER: Wie lange haben Sie an diesen Ausgrabungen gearbeitet?


PROSOROWSKY: Wie ich schon gesagt habe, begab sich am 14. Januar eine Gruppe von gerichtsmedizinischen Experten zusammen mit Mitgliedern einer Sonderkommission dorthin.


VORSITZENDER: Können Sie nicht sagen, wie lange die Exhumierungen gedauert haben, kurz gesagt, wie lange dauerte das?


PROSOROWSKY: Die Exhumierungen und die teilweisen Untersuchungen der Leichen dauerten vom 16. bis 23. Januar 1944.


DR. STAHMER: Haben Sie nur polnische Offiziere vorgefunden?


PROSOROWSKY: Alle, mit Ausnahme von zwei Leichen in Zivilkleidung, trugen polnische Uniform und gehörten demnach der polnischen Armee an.


[404] DR. STAHMER: Haben Sie Erkundigungen darüber angestellt, aus welchem Lager diese polnischen Offiziere ursprünglich stammten?


PROSOROWSKY: Dies gehörte nicht zu meinen Aufgaben. Ich hatte nur die gerichtsmedizinischen Untersuchungen dieser Leichen durchzuführen.


DR. STAHMER: Sie haben auch sonst nicht erfahren, aus welchem Lager sie stammten?


PROSOROWSKY: In den vorgefundenen Quittungen von 1941 war vermerkt, daß das Geld im Lager 10 N in Empfang genommen worden war. Es ist daher anzunehmen, daß die Nummer des Lagers offenbar eine besondere Bedeutung hatte.


DR. STAHMER: War Ihnen das Lager Kosielsk bekannt?


PROSOROWSKY: Ich hörte davon, war jedoch selbst nicht dort.


DR. STAHMER: Wissen Sie, daß dort polnische Offiziere gefangengehalten wurden?


PROSOROWSKY: Ich kann nur sagen, daß ich gehört habe, daß polnische Offiziere dort gewesen sind; ich habe sie jedoch persönlich nicht gesehen und bin auch nicht in der Gegend gewesen.


DR. STAHMER: Haben Sie etwas über das Schicksal dieser Offiziere erfahren?


PROSOROWSKY: Da ich die Untersuchungen nicht durchführte, kann ich über das Schicksal dieser Offiziere nichts angeben. Über das Schicksal der Offiziere, deren Leichen in den Gräbern von Katyn aufgefunden wurden, habe ich ausgesagt.


DR. STAHMER: Wie viele Offiziere haben Sie insgesamt in dieser Grabstätte Katyn aufgefunden?

PROSOROWSKY: Wir haben bei den einzelnen Leichen keinen Unterschied nach ihrem militärischen Rang gemacht; die Gesamtzahl der exhumierten und untersuchten Leichen belief sich auf 925.


DR. STAHMER: War das der größere Teil des Bestandes?


PROSOROWSKY: An den Schulterstücken der Mäntel und Röcke sehr vieler Leichen befanden sich offenbar Offiziersrangabzeichen. Ich könnte aber auch heute die einzelnen Rangabzeichen polnischer Offiziere nicht unterscheiden.


DR. STAHMER: Wo sind die Urkunden verblieben, die Sie bei diesen Gefangenen vorgefunden haben?


PROSOROWSKY: Die Durchsuchung der Kleider wurde auf Anordnung der Sonderkommission von den gerichtsmedizinischen Sachverständigen durchgeführt. Diese Sachverständigen haben, [405] wenn sie solche Dokumente fanden, diese überprüft und durchgesehen und sie dann den dort anwesenden Mitgliedern der Sonderkommission, entweder dem Akademiker Burdenko oder dem Akademiker Tolstoi, Potemkin oder anderen übergeben. Offenbar befinden sich diese Dokumente im Besitze der Außerordentlichen Staatskommission.


DR. STAHMER: Sind Sie der Auffassung, daß auf Grund des medizinischen Befundes der Leichen bestimmt auf die Zeit geschlossen werden kann, zu der ihre Tötung stattfand?


PROSOROWSKY: Um den Zeitpunkt zu bestimmen, zu dem die Beerdigung dieser Leichen vermutlich stattgefunden hat, sind wir Mitglieder der Kommission von den Erfahrungen ausgegangen, die wir bei den zahlreichen, vorher stattgefundenen Ausgrabungen gesammelt hatten und haben uns auf die Beweismittel gestützt, die die gerichtsmedizinischen Sachverständigen gefunden haben. So war es uns möglich, einwandfrei festzustellen, daß die polnischen Offiziere im Herbst 1941 beerdigt worden sind.


DR. STAHMER: Ich habe gefragt, ob Sie aus dem medizinischen Befund eine klare Feststellung treffen können und getroffen haben?


PROSOROWSKY: Ich kann nochmals das bestätigen, was ich bereits gesagt habe: Da wir eine große Erfahrung in der Frage der Massenexhumierungen hatten, sind wir zu dieser Schlußfolgerung gekommen. Zur Bekräftigung dieser Schlußfolgerungen hatten wir noch viele Beweisstücke, auf Grund welcher wir zu der Annahme gelangten, daß der Zeitpunkt der Erschießungen dieser polnischen Offiziere im Herbst 1941 lag.


DR. STAHMER: Ich habe keine weitere Frage mehr an den Zeugen. Herr Präsident, noch eine Erklärung zu der Urkunde, die eben eingereicht worden ist. Ich habe nur eine einfache Abschrift, die unterzeichnet ist mit »Heinrich«. Ich habe das Original nicht gesehen.


VORSITZENDER: Ich denke, das Original ist vorhanden.


DR. STAHMER: Danke, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Ja, Oberst Smirnow, wollen Sie ein Rückverhör anstellen?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Ich habe keine Fragen an diesen Zeugen, aber mit Erlaubnis des Gerichtshofs möchte ich folgende kurze Erklärung geben: Wir durften von 120 Zeugen, die über die Angelegenheit von Katyn befragt worden sind, nur drei auswählen. Falls der Gerichtshof Interesse hat an den Aussagen anderer Zeugen, die in dem Bericht der Außerordentlichen Staatskommission erwähnt worden sind, dann haben wir in den meisten Fällen genügend Affidavits, die jederzeit auf [406] Anforderung des Gerichtshofs vorgelegt werden können, und falls der Gerichtshof es wünscht, so kann jeder dieser Zeugen jederzeit vor dem Gerichtshof als Zeuge erscheinen. Das ist alles, was ich mitzuteilen hatte, Herr Präsident.

VORSITZENDER: Dr. Stahmer?


DR. STAHMER: Ich habe gegen eine weitere Beweiserhebung keine Einwendung zu erheben, sofern die Parität befolgt, also auch mir die Möglichkeit gegeben wird, noch weiteres Beweismaterial anzubieten. Auch ich bin in der Lage, noch weitere Zeugen und Sachverständige dem Gericht zur Verfügung zu stellen.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof hat bereits seine Anordnung getroffen; er beabsichtigt nicht, weiteres Beweismaterial anzuhören.


DR. STAHMER: Danke.


VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich zurückziehen.


[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]


Der Gerichtshof will jetzt Dr. Bergold hören, um den Fall des Angeklagten Bormann zu beenden. Der Gerichtshof nimmt auch an, daß der Verteidiger des Angeklagten von Neurath verschiedene Dokumente vorlegen will.

Dr. von Lüdinghausen! Haben Sie Dokumente für Neurath?

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ja.

VORSITZENDER: Wollen Sie sie jetzt bitte vorlegen?

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Herr Präsident! Ich habe hier zwei Arten von Dokumenten: Das eine sind die Dokumente, die ich bereits in meinem Vortrag anläßlich der Beweisaufnahme angeboten habe und auf die ich die Aufmerksamkeit des Gerichts hingewiesen habe. Sie befinden sich bereits sämtlich in den dem Gericht vorgelegten Dokumentenbüchern, so daß ich glaube, mich damit begnügen zu können, diese Akten hier dem Generalsekretariat überreichen zu können.


VORSITZENDER: Dr. von Lüdinghausen! Sie haben sie schon als Beweismittel angeboten, und sie haben auch Nummern, nicht wahr?


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Jawohl.


VORSITZENDER: Gut.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Dann habe ich hier noch eine Reihe von Dokumenten – es werden zwölf oder fünfzehn sein –, die ebenfalls bereits in Übersetzung in meinen Dokumentenbüchern enthalten sind. Diese Dokumente habe ich aber noch nicht in meinem Vortrag neulich erwähnt und das Gericht noch nicht gebeten, von ihnen Kenntnis zu nehmen. Wenn ich kurz referieren darf, welche Dokumente das sind: Ein Brief von Neurath an Hitler [407] vom 19. Juni 1933, eine Abschrift des Protokolls über die Zurückziehung der Interalliierten Militärkommission im Januar 1926, eine Rede...


VORSITZENDER: Wollen Sie bitte die Beweisstücknummern angeben, die sie erhalten haben müssen, wenn Sie sie anbieten.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ja.


VORSITZENDER: Das erste ist ein Brief von Hitler vom 19. Juni 1933. Welche Nummer erhält dieses Schreiben?


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Nummer 12.

Nummer 32: Protokoll über die Zurückziehung der Interalliierten Militärkommission,

Nummer 50: eine Rede des Premierministers MacDonald vom 16. März 1933,

Nummer 51: ein Aufsatz von Neurath über den Völkerbund in der Zeitschrift »Der Völkerbund« vom 11. Mai 1933,

Nummer 52: die Rede Hitlers vom 17. Mai 1933, die sogenannte Friedensrede,

Nummer 53: eine Erklärung des Deutschen Botschafters Nadolny in Genf vom 19. Mai 1933,

Nummer 54: eine Erklärung des amerikanischen Vertreters in der Abrüstungskonferenz, Norman Davies, vom 22. Mai 1933,

Nummer 55: eine Erklärung des Deutschen Botschafters Nadolny in der Abrüstungskonferenz vom 27. Mai 1935,

Nummer 81: eine Rede des damaligen Ministers Benesch vom 2. Juli 1934,

Nummer 82: ein Auszug aus der Rede des Marschalls Pétain vom 22. Juli 1934,

Nummer 83: das Kommuniqué der Reichsregierung vom 26. Juli 1934,

Nummer 85: das Kommuniqué der Reichsregierung vom 10. September 1934,

Nummer 86: eine Rede des Herrn von Neurath vom 17. September 1934,

Nummer 88: Auszüge aus der Rede des Marschalls Smuts vom 12. November 1934,

Nummer 119: eine Erklärung des Parlamentssekretärs der englischen Admiralität, Shakespeare, im englischen Unterhaus vom 20. Juli 1936.

Das sind die Dokumente, die ich noch nicht zitiert hatte, die aber bereits in meinen Dokumentenbüchern enthalten sind.

Herr Präsident! Darf ich die Gelegenheit benützen, noch folgenden Antrag vorzubringen, und zwar geht dieser Antrag dahin: Das Gericht...


[408] VORSITZENDER: Dr. Lüdinghausen! Sind diese Dokumente schon übersetzt oder nicht?


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Sie sind alle schon in den überreichten Dokumentenbüchern übersetzt drin.

Herr Präsident! Darf ich hieran anschließend noch einen Antrag an das Gericht stellen, und zwar geht dieser Antrag dahin, das Gericht möchte mir gestatten, den Angeklagten von Neurath noch einmal auf den Zeugenstuhl zu rufen, und zwar aus folgendem Grund: Wie erinnerlich, wurde dem Angeklagten im Laufe des Kreuzverhörs von dem Herrn Anklagevertreter Sir David Maxwell-Fyfe das Dokument 3859-PS vorgelegt, welches die Photokopie eines Schreibens des Angeklagten vom 31. August 1940 an den Chef der Reichskanzlei, Lammers, nebst zwei Anlagen darstellt, in denen der Angeklagte Lammers bittet, die beiden Anlagen Hitler vorzulegen und ihm bei diesem die Möglichkeit einer persönlichen Rücksprache beziehungsweise eines Vortrags über die behandelte Frage einer angeblichen Germanisierung zu erwirken. Die beiden Anlagen dieses Schreibens an Lammers sind Berichte und Vorschläge über diese zukünftige Gestaltung des Protektoratsgebietes und befassen sich mit der Assimilierung beziehungsweise einer eventuellen Germanisierung des tschechischen Volkes. Das Gericht wird sich erinnern, daß die Vorlegung dieses immerhin ziemlich umfangreichen Dokuments – allein in der Photokopie enthält es ungefähr 30 oder 40 Bogen, wenn nicht mehr – den Angeklagten überraschte und er sich im Moment nicht so weit der Dinge erinnern konnte, um sofort positive und erschöpfende Auskunft über diese Dokumente zu geben. Er hat aber trotzdem bereits im Kreuzverhör nach einem ganz flüchtigen Blick in diese Berichte Zweifel geäußert, daß diese Berichte, wie sie hier in Photokopien vorgelegt wurden, tatsächlich identisch gewesen sind mit denjenigen Berichten, die nach seiner Anweisung dem Schreiben von ihm an Lammers zur Vorlegung bei Hitler beigefügt worden sind. Eine genaue Prüfung dieser Photokopien war ja im Laufe des Kreuzverhörs nicht möglich, und auch ich selbst konnte naturgemäß, da ich die Dokumente auch nicht kannte, zu diesen Dokumenten keine Stellung nehmen. Bei der offensichtlichen Übermüdung und Erschöpfung Herrn von Neuraths nach dem Kreuzverhör war es mir auch nicht möglich, noch am gleichen Tage eine Prüfung und eine Besprechung mit ihm abzuhalten. Es war dies erst am nächsten Tage möglich.


VORSITZENDER: Jawohl, Dr. von Lüdinghausen, der Angeklagte darf nochmals gerufen und über diese beiden Dokumente befragt werden. Natürlich ist das nur ein Ausnahmefall, der diesmal zugelassen wird, denn durch das Rückverhör ist dem Anwalt die Möglichkeit gegeben, solche Sachen zu erläutern.


[409] DR. VON LÜDINGHAUSEN: Jawohl.


VORSITZENDER: Sie dürfen ihn rufen.


[Der Angeklagte von Neurath betritt den Zeugenstand.]


Sie sind natürlich noch immer unter Eid.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Erinnern Sie sich noch des Anlasses zu Ihrem Schreiben an Lammers vom 31. August 1940 und Ihrer Bitte um Vermittlung einer Rücksprache, eines Vortrags bei Hitler?

VON NEURATH: Ja, wie ich bereits bei meiner Vernehmung gesagt habe, war mir im Laufe des Sommers 1940 bekanntgeworden, daß seitens verschiedener Reichs- und Parteistellen, unter anderem besonders der Gauleiter der benachbarten Gaue und seitens Himmlers, Berichte und Vorschläge von mehr oder weniger radikaler Art an Hitler herangebracht worden waren.

Mir war bekannt, daß besonders Himmler ganz extreme Vorschläge gemacht hat, die auf eine Aufteilung des Protektoratsgebietes und eine völlige Vernichtung des tschechischen Volkstums und des tschechischen Volkes hinausliefen und auf deren schleunigste Verwirklichung diese Stellen bei Hitler drängten.

Da ich selbst, wie bereits betont, derartigen Plänen ablehnend gegenüberstand und im Gegenteil das tschechische Volk als solches und sein Volkstum er halten und es vor den Vernichtungsabsichten von Himmler und Genossen bewahren wollte, entschloß ich mich, den Versuch zu machen, Hitler zu bewegen, von einer Verwirklichung irgendwelcher Germanisierungspläne Abstand zu nehmen, sie zu verbieten und einen entsprechend kategorischen Befehl an die Partei und ihre Stellen herauszugeben.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Erinnern Sie sich nun noch, wie es zu diesen beiden Berichten gekommen ist, die Ihrem Schreiben an Lammers beigefügt werden sollten?


VON NEURATH: Nach meiner Erinnerung haben sich die Dinge folgendermaßen abgespielt: Ich habe zunächst entweder selbst einen Bericht diktiert oder von einem Beamten meiner Behörde entwerfen lassen nach meinen Weisungen. Ich glaube allerdings das letztere. Ich entsinne mich aber ganz genau, daß dieser Bericht viel kürzer war, als der hier in Photokopie vorgelegte. Ich entsinne mich ferner, daß die in ihm gezogene Schlußfolgerung zwar ähnlich war, aber viel schärfer, und daß das ganze Problem sehr reiflich erwogen werden müsse.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Wie und wann ist es nun zu dem zweiten Bericht von Frank gekommen?


VON NEURATH: Aus den verschiedenen Besprechungen, die ich mit Frank hatte, wußte ich, daß auch er dieser Aufteilung des [410] Protektoratsgebietes und der Evakuierung des tschechischen Volkes, wie sie von Himmler beabsichtigt war, ablehnend gegenüberstand und er insoweit jedenfalls meine Absichten teilte, und ich hielt es deshalb für zweckmäßig, da ja Frank von Hitler mir seinerzeit zum Staatssekretär beigegeben war, weil er ein genauer Kenner des tschechischen Landes und des tschechischen Volkstums sein sollte, Hitler vor Augen zu führen, daß auch dieser Mann die Pläne Himmlers ablehnte und von ihrer Annahme durch Hitler abriet.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Aus welchem Grunde haben Sie nun aber in Ihrem Schreiben an Lammers besonders betont, daß Sie sich den Gedankengängen in dem Bericht Franks anschlössen?


VON NEURATH: Ich hielt es für richtig, dies zu tun, weil Frank doch ein Angehöriger der SS war und ein Untergebener und der Vertraute Himmlers. Ich wußte andererseits, daß Hitler damals schon wegen meiner ganzen Einstellung und Haltung gegenüber dem tschechischen Volk, die er für viel zu mild und entgegenkommend ansah, gegen mich eingenommen war, und ich war deshalb überzeugt, daß es mir zusammen mit Frank eher gelingen würde, Hitler in meinem Sinne zu beeinflussen, als wenn ich bloß allein käme. Das war der Grund, warum ich vorschlug, Frank an dem Vortrag zu beteiligen. Aus demselben Grunde habe ich auch nicht an Hitler direkt geschrieben, wie ich das sonst tat, sondern an Lammers. Ich mußte nach vorausgegangenen Erfahrungen annehmen, daß, wenn ich an Hitler direkt schrieb, der damals zudem von Berlin abwesend war, er den Bericht überhaupt nicht lesen würde oder ihn an Himmler zunächst geben würde.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Wie ist nun die büromäßige Behandlung dieses Schreibens und seiner Anlagen an Lammers gewesen?


VON NEURATH: Ich ließ mir den Berichtsentwurf von Frank vorlegen; dann diktierte ich meinen Brief an Lammers und sandte diesen mit meinem Bericht und dem Entwurf Franks an das Büro von Frank zurück zur Fertigung der Reinschrift des Frankschen Berichts und Absendung des Briefes an Lammers mit den beiden Berichten. Das Schreiben an Lammers und die beiden Berichte habe ich vor der Absendung dann nicht mehr gesehen, übrigens auch nicht in Berlin bei der Unterredung mit Hitler.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Die letzte Frage. Wieso sind Sie nun zu der Überzeugung gekommen, daß die hier vorgelegten Photokopien der beiden Berichte nicht identisch sein können mit den Berichten, die nach Ihren Weisungen dem Schreiben an Lammers beigefügt werden sollten?


VON NEURATH: Was zunächst den ersten von mir angefertigten Bericht anbetrifft, so habe ich schon ausgeführt, daß dieser [411] nach meiner Erinnerung wesentlich kürzer war, wie der hier in Photokopie vorgelegte. Ferner trägt diese Photokopie nicht meine Unterschrift, nicht einmal meine Initialen. Es ist aber ganz ausgeschlossen, daß ich die dem Brief an Lammers in meinem Büro beigefügte Reinschrift dieses Berichts nicht unterschrieben hätte oder zumindest abgezeichnet, und auch ferner der Richtigkeitsvermerk, der auf diesem Bericht merkwürdigerweise enthalten ist und von einem SS-Obersturmbannführer ausgeführt wurde, ist nicht unterschrieben. Das photokopierte Exemplar, das angeblich dem Brief an Lammers beigefügt sein soll, trägt nicht einmal meine Initialen. Das auffallendste aber ist der Richtigkeitsvermerk auf der Photokopie. Dieser kann doch nur einen Sinn haben, wenn das dem Brief an Lammers beigefügte Schriftstück meine Unterschrift nicht trug und dann trotzdem dem Schreiben beigefügt wurde. Da aber die von mir mit dem Schreiben an Lammers von meinem Büro an das Büro des Staatssekretärs Frank weitergegebene Reinschrift meines Berichts bestimmt von mir unterschrieben war, so beweist dieser Vermerk, daß dem Schreiben an Lammers eben nicht mein Bericht, der von mir unterschriebene Bericht, beigefügt worden ist, sondern ein anderer, der entweder von Frank oder von seinem Büro oder Beamten seines Büros entworfen wurde. Was nun den Bericht von Frank selbst anbetrifft, so ist der Text der hier vorliegenden Photokopie nach meiner Erinnerung nicht identisch mit dem von mir gutgeheißenen und darin zusammen mit meinem Bericht an Lammers weitergeleiteten Entwurf; denn die Gedankengänge...


VORSITZENDER: Dr. von Lüdinghausen! Wir haben die Erklärung schon öfters gehört. Ich denke, daß die Anlage in diesem Briefe nicht dieselbe war, wie die von ihm aufgesetzte. Es wirkt nicht überzeugender dadurch, daß man es immer wieder sagt.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ja, ich wollte dies nur noch einmal zum Ausdruck bringen; aber wenn das Gericht glaubt, daß diese Erklärung schon früher gemacht worden ist, verzichte ich darauf.


VON NEURATH: Herr Vorsitzender! Ich bitte nur, noch eine Erklärung abgeben zu dürfen, wie ich vermute – ich kann es ja nur vermuten –, wie diese Dinge gelaufen sind. Ich bin der festen Überzeugung, daß, wenn tatsächlich die beiden hier vorgelegten Photokopien dem Schreiben an Lammers beigefügt waren, sie im Büro Franks angefertigt worden sind und ohne mein Wissen beigefügt wurden. Eine andere Möglichkeit wäre natürlich auch die, daß sie von den tschechischen...


VORSITZENDER: Wir können uns ebenso wie Sie allerlei Möglichkeiten vorstellen; jedenfalls steht fest, daß dieses Schreiben in [412] seinem Namen unterzeichnet wurde. Der Brief selbst war doch unterzeichnet?


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ja.


VORSITZENDER: Und er weist doch besonders auf die Anlage hin?


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ja.


VORSITZENDER: Gut; wir verstehen das.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ja, darauf kam es mir an, daß das dem Gericht klargemacht wurde. Denn ich konnte, wie gesagt, die merkwürdigen Eigenschaften dieser beiden Berichte, die äußerliche, die textliche, in dem Moment des Kreuzverhörs nicht genau prüfen. Ich habe keine weiteren Fragen, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: Der Angeklagte kann zu seinem Platz auf der Anklagebank zurückkehren. Wünschen Sie irgendwelche Fragen zu stellen, Sir David?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Ich glaube nicht. Wenn der Gerichtshof es mir erlaubt, möchte ich jetzt während der Pause das Dokument durchsehen und prüfen, ob es etwas enthält, worüber ich vielleicht fragen möchte.


[Der Angeklagte verläßt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Wir wollen nun eine Pause einschalten.


[Pause von 10 Minuten.]


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Ich habe die Angelegenheit untersucht, und es scheint mir eine Frage der Argumentation und nicht des Kreuzverhörs zu sein. Aber ich möchte Euer Lordschaft, da diese Sache nun einmal aufgeworfen ist, darauf aufmerksam machen, daß eine von Hauptmann Hochwald für General Eèer abgegebene Bestätigung vorliegt. Diese bestätigt, daß das unterbreitete Beweisstück die Photokopie eines Originaldokuments ist, das in den Archiven des Reichsprotektors in Prag gefunden wurde. Wir können daher aus der Bestätigung und dem Beweisstück schließen, daß die Abschrift des Briefes an Dr. Lammers sowie die zwei Denkschriften im Büro des Reichsprotektors abgelegt und gefunden worden sind. Dies ist alles, was ich in dieser Angelegenheit zu sagen habe.

VORSITZENDER: Lassen Sie den Angeklagten wieder in den Zeugenstand kommen... O nein, er braucht nicht zurückzukommen. Dr. Bergold, – Dr. Bergold.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Präsident! Da Dr. Bergold im Moment nicht da ist, möchte ich fragen, ob ich die drei ausstehenden Urkunden in meiner Sache vorlegen darf?


VORSITZENDER: Ja, Dr. Kranzbühler.


[413] FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich biete als Beweismittel Dönitz 100 an, die eidesstattliche Erklärung des amerikanischen Flottenchefs Admiral Nimitz, über den amerikanischen U-Bootkrieg gegen Japan. Dem Gericht ist bereits bekannt, was ich damit beweisen will. Ich brauche jetzt nichts vorzulesen, weil ich in meinem Plädoyer darauf zurückkommen muß.


VORSITZENDER: Dr. Kranzbühler! Der Gerichtshof möchte gerne, daß Sie das Dokument verlesen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich habe den Originaltext auf englisch, Herr Präsident, ich muß also auf englisch lesen.


[Flottenrichter Kranzbühler liest das Dokument in englischer Sprache.]


»Auf Wunsch des Internationalen Militärgerichtshofs wurden heute am 11. Mai 1940 dem Großadmiral Chester W. Nimitz...«


VORSITZENDER: Sie müssen ein falsches Datum angegeben haben. 1946, nicht wahr?

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ja, 11. Mai 1946.


VORSITZENDER: Fahren Sie fort.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER:

»... dem Großadmiral Chester W. Nimitz von Korvettenkapitän d. R. Joseph L. Broderick in der internationalen Rechtsabteilung des Büros des Judge Advokat General im Marineministerium in Washington D. C. die folgenden Fragen vorgelegt und die Aussage des Zeugen wortgetreu aufgezeichnet.

Admiral Nimitz wurde ordnungsgemäß von Korvettenkapitän Broderick vereidigt und folgendermaßen vernommen:

Frage: Wie heißen Sie, welches ist Ihr Rang und gegenwärtige Stellung?

Antwort: Chester W. Nimitz, Großadmiral der Flotte der Vereinigten Staaten von Amerika, Operationschef der Flotte der Vereinigten Staaten.

Frage: Welche Stellungen hatten Sie in der Marine der Vereinigten Staaten vom Dezember 1941 bis Mai 1945?

Antwort: Oberkommandierender der Flotte im Pa zifik.

Frage: Haben die Vereinigten Staaten in ihrem Seekrieg gegen Japan bestimmte Gewässer zum Operationsgebiet erklärt, Blockadegebiet, Gefahrengebiet, beschränktem Gebiet oder ähnlichem?

Antwort: Ja. Im Interesse der Operationsleitung gegen Japan wurde das Gebiet des Pazifischen Ozeans zum Operationsgebiet erklärt.

[414] Frage: Bejahendenfalls, war es in solchen Gebieten üblich, daß Unterseeboote Handelsschiffe mit Ausnahme der eigenen und der alliierten ohne Warnung angriffen?

Antwort: Ja, mit Ausnahme von Lazarettschiffen und anderen Fahrzeugen, die unter ›Sicherheitsgeleit‹ für humanitäre Zwecke fuhren.

Frage: Hatten Sie dahingehende Befehle?

Antwort: Der Chef der Marineleitung hat am 7. Dezember 1941 uneingeschränkten U-Bootskrieg gegen Japan angeordnet.

Frage: War es für U-Boote üblich, japanische Handelsschiffe nach Ausbruch des Krieges ohne Warnung anzugreifen außerhalb des angekündigten Operationsgebietes oder ähnlichen Gebieten?

Antwort: Die Antwort auf diese Frage bezieht sich auf Dinge außerhalb der Grenzen meiner Befehlsgewalt während des Krieges, deshalb kann ich darauf nicht antworten.

Frage: Hatten Sie dahingehende Befehle?

Antwort: Die Antwort auf diese Frage bezieht sich auf Dinge außerhalb der Grenzen meiner Befehls gewalt während des Krieges, deshalb gebe ich darauf keine Antwort.

Frage: Falls der Angriff ohne vorherige Warnung nicht von Anfang des Krieges an ausgeführt wurde, wurde er zu einem späteren Datum eingeführt? An welchem Datum?

Antwort: Dieser Zustand bestand vom 7. Dezember 1941 ab in der zum Operationsgebiet erklärten Zone.

Frage: Entsprach dieser Brauch den ausgegebenen Befehlen?

Antwort: Ja.

Frage: Haben die U.S.-Marinebehörden erfahren, daß japanische Handelsschiffe Befehl hatten, alle gesichteten U-Boote den japanischen Streitkräften durch Radio zu melden? Bejahendenfalls, wann wurde dies bekannt?

Antwort: Während des Krieges haben die U.S.- Marinebehörden erfahren, daß japanische Handelsschiffe tatsächlich durch Radio den japanischen Streitkräften jede Information bezüglich Sichtung von U.S.-Unterseebooten übermittelten.

Frage: Haben die U.S.-Unterseeboote daraufhin den Befehl erhalten, japanische Handelsschiffe ohne Warnung anzugreifen, falls dieser Befehl nicht schon vorher bestand? Bejahendenfalls, wann?

Antwort: Der Befehl bestand vom 7. Dezember 1941 an.

Frage: Haben die U.S.-Marinebehörden erfahren, daß japanische Handelsschiffe den Befehl hatten, alle U.S.-Unterseeboote auf jede mögliche, zweckentsprechende Weise anzugreifen, [415] zum Beispiel durch Rammen, Geschützfeuer oder Wasserbomben? Bejahendenfalls, wann wurde dies bekannt?

Antwort: Japanische Handelsschiffe waren gewöhnlich bewaffnet und haben immer, wenn es möglich war, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln angegriffen.

Frage: Haben die U.S.-Unterseeboote daraufhin den Befehl erhalten, japanische Handelsschiffe ohne Warnung anzugreifen? Falls dieser Befehl nicht schon vorher bestand? Bejahendenfalls, wann?

Antwort: Der Befehl bestand vom 7. Dezember 1941 an.

Frage: War es durch Befehl oder durch allgemeine Praxis den U.S.-Unterseebooten verboten, Rettungsmaßnahmen von Passagieren und Mannschaften von ohne Warnung versenkten Schiffen auszuführen, falls dadurch die Sicherheit des eigenen Bootes gefährdet wurde?

Antwort: Im allgemeinen haben die U.S.-Unterseeboote feindliche Überlebende nicht gerettet, wenn es für das Unterseeboot eine ungewöhnliche, zusätzliche Gefahr bedeutete oder das Unterseeboot dadurch an der weiteren Durchführung seiner Aufgabe gehindert wurde. U.S.-Unterseeboote waren durch geringe Unterbringungsmöglichkeiten von Passagieren sowohl als auch durch den bekannten verzweifelten und selbstmörderischen Charakter des Feindes in ihren Rettungsmaßnahmen beschränkt. Aus diesem Grunde war es gefährlich, viele Überlebende aufzulesen. Häufig wurden Überlebenden Gummiboote und/oder Vorräte gegeben. Fast immer sind die Überlebenden nicht freiwillig an Bord der Unterseeboote gegangen, und es war nötig, sie gewaltsam zu Gefangenen zu machen.

Frage: Falls ein solcher Befehl oder Brauch nicht bestand, haben die U.S.-Unterseeboote tatsächlich in den obenerwähnten Fällen Rettungsmaßnahmen durchgeführt?

Antwort: In zahlreichen Fällen wurden feindliche Überlebende durch U.S.-Unterseeboote gerettet.

Frage: Bedeutet in der Antwort auf die obige Frage die Bezeichnung ›Handelsschiff‹ jedes andere Schiff als Kriegsschiff?

Antwort: Nein. Unter ›Handelsschiff‹ verstehe ich alle Arten von Schiffen, welche nicht Kampfschiffe waren. In diesem Sinne umfaßt es Fischerboote und so weiter.

Frage: Bejahendenfalls, welche Art von Schiffen?

Antwort: Die letzte Antwort beantwortet diese Frage.

[416] Frage: Ist irgendein Befehl der U.S.-Marinebehörden, welcher in dem obigen Fragebogen erwähnt ist und sich auf die Taktik von U.S.-Unterseebooten gegenüber japanischen Handelsschiffen bezieht, auf Vergeltungsmaßnahmen gegründet? Be jahendenfalls, welche Befehle?

Antwort: Der uneingeschränkte Unterseeboot- und Luftkrieg, der am 7. Dezember 1941 befohlen wurde, ergab sich aus der Erkenntnis japanischer Methoden, die sich an diesem Tage offenbarten. Keine weiteren Befehle an die U.S.-Unterseeboote hinsichtlich der Taktik gegenüber japanischen Handelsschiffen waren während des ganzen Krieges auf Vergeltungsmaßnahmen gegründet, obgleich spezielle Fälle von Grausamkeiten japanischer Unterseeboote gegenüber Überlebenden von U.S.-Handelsschiffen eine solche Maßnahme gerechtfertigt hätten.

Frage: Wurde dieser Befehl oder wurden diese Befehle der Japanischen Regierung als Vergeltungsmaßnahmen angekündigt?

Antwort: Diese Frage ist nicht klar. Ich gebe deshalb darauf keine Antwort.

Frage: Auf Grund welcher japanischer Taktik wurde die Vergeltungsmaßnahme als gerechtfertigt betrachtet?

Antwort: Der uneingeschränkte Unterseeboot- und Luftkrieg, der am 7. Dezember 1941 von dem Chef der Marineleitung befohlen wurde, war durch die japanischen Angriffe an diesem Tag auf Stützpunkte der Vereinigten Staaten und auf bewaffnete sowie auf unbewaffnete Schiffe auf Staatsangehörige ohne Warnung oder Kriegserklärung gerechtfertigt.

Die obige Niederschrift meiner Aussage wurde von mir heute durchgelesen und ist in jeder Beziehung genau und wahr. – gezeichnet Chester W. Nimitz, Großadmiral, U. S. Marine.«

Dieses Dokument bekommt die Nummer Dönitz 100.

Als nächstes Dokument überreiche ich ein Gutachten des ehemaligen Marinerichters Jäckel über die Rechtsprechung der Marinegerichte zum Schutze der Landeseinwohner vor Übergriffen von Marinesoldaten. Das Dokument ist vom Gerichtshof genehmigt und liegt in Übersetzung vor. Ich brauche es somit nicht zu verlesen.

VORSITZENDER: Wollen Sie uns die Nummer des Dokuments geben?

DR. KRANZBÜHLER: Dönitz 49, Herr Vorsitzender.

[417] Ich hatte vor einigen Wochen den Antrag gestellt, Herr Vorsitzender, Auszüge aus den Protokollen eines Kriegsverbrechergerichts in Oslo zuzulassen. Diese Protokolle waren verwertet worden von der Anklage, und zwar im Kreuzverhör von Großadmiral Dönitz. Sie hatten damals keine Nummern bekommen. Ich habe aus diesen Protokollen einige Auszüge gemacht, die beweisen sollen, daß es sich bei dem Motor-Torpedoboot Nummer 345, dessen Besatzung auf Grund des Kommandobefehls erschossen wurde, um ein Boot mit Sabotageaufträgen handelte; und daß von der Behandlung der Gefangenen das Oberkommando der Marine und damit Admiral Dönitz keine Kenntnis erhalten hat, daß vielmehr diese Frage unmittelbar erledigt worden ist durch Gespräche zwischen dem Gauleiter Terboven und dem Führerhauptquartier.

Ich bitte, das Dokument als Beweismittel zuzulassen, da es von der Anklage verwertet worden ist. Es würde die Nummer Dönitz 107 erhalten.


OBERST H. J. PHILLIMORE, HILFSANKLÄGER FÜR DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH: Ich weiß nicht, Euer Lordschaft, ob der Gerichtshof die von der Anklagebehörde auf diesen Antrag abgegebene Antwort vor sich hat.


VORSITZENDER: Ja, wir haben sie uns eben angesehen.


OBERST PHILLIMORE: Allgemein gesprochen stellen wir folgendes fest: Wir sind bereit, das ganze Verfahren vorlegen zu lassen; aber wir gestatten nicht, daß Auszüge vorgelegt werden. Ich meine damit Auszüge aus den eidesstattlichen Versicherungen und dem Zeugenbeweismaterial, einem Material also, das die Punkte des Verteidigers des Angeklagten Dönitz unterstützen soll. Auf der anderen Seite ist ein gegenteiliger Aussagenkomplex über all diese Punkte vorhanden. Das ist der Grund, Euer Lordschaft...


VORSITZENDER: Würde es nicht Übersetzungsarbeit ersparen, wenn Sie jene Teile vorlegen würden, auf die Sie sich stützen?


OBERST PHILLIMORE: Wenn das praktischer ist, Euer Lordschaft, können wir es tun.


VORSITZENDER: Ich weiß nicht, wie lang das Dokument ist. Es kann sehr lang sein.


OBERST PHILLIMORE: Die ganze Verhandlung ist sehr lang; sie dauerte vier Tage.


VORSITZENDER: Dann können Sie die Teile heraussuchen, auf die Sie sich stützen, und Dr. Kranzbühler kann sie vorlegen...


OBERST PHILLIMORE: Euer Lordschaft! Es ist in der Antwort darauf hingewiesen worden, daß das Dokument, das gegen den Angeklagten Zeugnis ablegte, eine eidesstattliche Erklärung des [418] Kriegsgerichtsrates darstellte, der darin die Wirkung des vom Gerichtshof angenommenen Beweismaterials auseinandersetzt.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof versteht dies, aber er glaubt, daß es wünschenswert wäre, daß Sie die Auszüge, auf die sowohl Sie als auch der Verteidiger sich stützen, vorlegen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Darf ich dieses Dokument vorlegen, Herr Vorsitzender?

VORSITZENDER: Welche Nummer bitte?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Dönitz 107, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Und es enthält Auszüge aus jener Verhandlung, nicht wahr?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ja, Auszüge.


VORSITZENDER: Die Anklagebehörde wird ihre Auszüge vorlegen, und wir werden über beide beraten.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich habe dann noch eine Frage zu den Urkunden über den eben behandelten Fall Katyn.

Von dem Zeugen Professor Markov ist das Gutachten des italienischen Professors Palmieri erwähnt worden, das sich in dem Deutschen Weißbuch befindet. Ich möchte gerne dieses Gutachten auch als Beweismittel einreichen, und zwar weil dort nicht von »Insekten« die Rede ist, die bei den Leichen gefunden worden seien, wie Professor Markov behauptete, sondern von »Larven«. Der Unterschied scheint mir darin zu liegen, daß »Insekten« im Sommer fliegen, während »Larven« im Winter sich verkriechen. Kann ich dieses Dokument einreichen, Herr Präsident?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Ich möchte nur eine Tatsache feststellen. In dem Protokoll des Professors Palmieri wird darauf hingewiesen, daß die »Larven« sich im Hals der Leiche befanden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß jemals »Insekten« im Halse einer Leiche sein könnten. Infolgedessen glaube ich, daß es nicht zweckdienlich ist, dieses Dokument vorzulegen.


VORSITZENDER: Dr. Kranzbühler! Beziehen Sie sich auf ein besonderes Dokument, das im Weißbuch erwähnt ist? Ist das richtig?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Jawohl, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Und meinen Sie das ganze Dokument?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das Dokument ist von der Länge etwa einer Seite, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Dann können Sie es vorlegen, wenn es übersetzt ist.


[419] FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sehr wohl, Herr Präsident.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Es handelt sich um ein Dokument, das ein Protokoll über die Sezierung einer Leiche ist, die von Professor Palmieri vorgenommen worden ist. Es ist kein Bericht, sondern das Protokoll einer von Professor Palmieri persönlich durchgeführten Obduktion.


VORSITZENDER: Ist es in dem Ergebnisbericht erwähnt oder nicht?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Es ist in demselben Umfang dem gemeinsamen Protokoll zugrunde gelegt, wie das Protokoll des Professors Markov. Es ist also ein Obduktionsbefund über die Leiche, die der Professor Palmieri seziert hat.


VORSITZENDER: Ja, gut.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Präsident! Ich habe noch ein weiteres Dokument zum Falle Katyn, das mir vor wenigen Tagen aus polnischer Quelle zugegangen ist. Es ist eine Schrift, die auf englisch geschrieben und 1946 in London erschienen ist; sie nennt sich »Report on the Massacre of Polish Officers in the Katyn Wood«. In dem Dokument sind auch polnische Quellen verwertet, und ich würde es dem Gerichtshof gerne als Beweismittel anbieten.

Ich möchte jedoch, bevor ich bestimmte Beweisthemen stelle, bitten, daß das Gericht dieses Dokument erst einmal prüft, weil man zweifelhaft sein kann, ob es als Beweismittel verwertbar ist.

VORSITZENDER: Dr. Kranzbühler! Dieses Dokument ist nur für den privaten Vertrieb gedruckt, der Name der Druckerei ist nicht genannt, und es ist vollkommen anonym.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Jawohl, das waren die Zweifel, die ich selbst hatte, Herr Präsident. Ich habe es vorgelegt, weil ich bei der Bedeutung dieses Falles annehme, daß das Gericht trotzdem von dem Inhalt Kenntnis nehmen möchte.


VORSITZENDER: Nein, der Gerichtshof glaubt, es wäre nicht angebracht, von einem solchen Dokument Kenntnis zu nehmen.


GENERAL RUDENKO: Herr Vorsitzender! Ich möchte nur eine Bemerkung machen, denn im wesentlichen hat der Gerichtshof seinen Beschluß schon erklärt. Die Erklärung des Verteidigers darüber, daß er dieses Dokument von der Polnischen Delegation erhalten hat, setzt mich in größtes Erstaunen. Ich möchte gerne wissen, von welcher Polnischen Delegation das Dokument erhalten wurde; denn die Polnische Delegation, die hier vertreten ist, konnte ein Dokument dieser Art, ein faschistisches Propagandablatt, keineswegs vorgelegt haben.


[420] VORSITZENDER: Ich glaube, General Rudenko muß Herrn Dr. Kranzbühler mißverstanden haben.

DR. SAUTER: Herr Präsident! Es sind mir seinerzeit noch vier Fragebogen für den Angeklagten Funk genehmigt worden. Bei der Beweisführung für den Angeklagten konnte ich die noch nicht vorlegen, weil sie noch nicht übersetzt waren. Inzwischen sind die Übersetzungen eingetroffen und dem Gerichtshof vorgelegt worden. Ich bitte, sie jetzt eben kurz vortragen zu dürfen.

Das eine, das heißt Dokumentenbuch Walter Funk, Supplement Nummer 2, bekommt die Exhibit-Nummer 16. Es ist das eine sehr ausführliche Zeugenvernehmung des Zeugen Landfried, der im Ministerium des Angeklagten Funk als Staatssekretär tätig war. Dieser Zeuge – ich brauche wohl das Protokoll nicht im einzelnen zu verlesen – beschäftigt sich zunächst in der ersten Frage mit der Wirtschaftspolitik des Angeklagten Funk, die er in den besetzten Gebieten ausgeübt hat, genau so, wie es der Angeklagte Funk auch dargestellt hat. Ebenso in der zweiten Frage mit den Anweisungen, die der Angeklagte Funk an den Militärbefehlshaber und an die Reichskommissare der besetzten Gebiete gegeben hat.

In Frage 4 behandelt der Zeuge die Frage der Ausplünderung der besetzten Gebiete. Er bestätigt, daß der Angeklagte Funk sich gegen eine solche Ausplünderung immer eingesetzt, die schwarzen Märkte bekämpft hat, daß er die Herabsetzung der Valutenkurse ablehnte, daß er sich bemühte, die Währung in den besetzten Gebieten aufrechtzuerhalten.

In der Antwort zu Frage 5 schildert der Zeuge im einzelnen, wie der Angeklagte Funk sich bemühte, eine finanzielle Überbelastung der besetzten Gebiete zu verhindern, insbesondere die Besatzungskosten möglichst herabzudrücken.

Dann, in den weiteren Fragen im zweiten Teil, namentlich in der Antwort zur Frage 11, erörtert der Zeuge die Tätigkeit des Angeklagten Funk im Wirtschaftsministerium hinsichtlich der deutschen Vorbereitung für einen Kriegsfall.

Dann in Antwort 12 untersucht der Zeuge die Stellung des Generalbevollmächtigten für die Wirtschaft. Er kommt da auch zu dem Ergebnis, daß das praktisch nur auf dem Papier stand. Ich möchte aber diese detaillierten Angaben nicht hier vortragen, um Ihre Zeit nicht allzusehr in Anspruch zu nehmen. Es sind ja in der Hauptsache Wiederholungen bereits früherer Ausführungen.

In den letzten zwei Fragen Nummer 14 und Nummer 15 schildert dann dieser Zeuge Landfried, der, wie gesagt, Jahre hindurch der Stellvertreter des Angeklagten war, seine Einstellung zur Frage des Terrors, seinen prinzipiellen Standpunkt hinsichtlich der Verwendung von Fremdarbeitern und dergleichen. Ich bitte, von diesem [421] sehr ausführlichen Zeugnis Kenntnis zu nehmen und sich damit zu begnügen, daß ich nur diese kurzen Ausführungen vortrage. Der nächste Fragebogen stammt von dem Zeugen Emil Puhl. Es ist das derselbe Zeuge, der hier vernommen worden ist über andere Fragen, nämlich über die Frage der Goldzähne und so weiter. Dieses ist der Fragebogen und die Antwort des Zeugen Emil Puhl, Dokumentenbuch Funk, Supplement Nummer 3, Exhibit 17.


VORSITZENDER: Dr. Sauter. Wurde dieser Fragebogen zugelassen?


DR. SAUTER: Jawohl, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Er hat seine Aussage gemacht. Wir lassen im allgemeinen keine Fragebogen bei Zeugen zu, die Aussagen hier gemacht haben.


DR. SAUTER: Herr Präsident! Die Sache war folgendermaßen: Ich hatte bereits im Dezember diesen Fragebogen beantragt und hatte wiederholt den Fragebogen moniert. Er ist dann nicht eingetroffen, und erst zwei Tage im Kreuzverhör ist dann plötzlich dieser Zeuge Emil Puhl über etwas ganz anderes von der Staatsanwaltschaft befragt worden, nämlich über die Frage mit dem Golddepot der SS, mit den Goldzähnen. Also diese Vernehmung auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft hat sich nicht bezogen auf den Fragebogen, der, glaube ich, von Ihnen im Februar bewilligt war.


VORSITZENDER: Dr. Sauter! Ich meine folgendes: Angenommen, der Gerichtshof wird gebeten, einen Fragebogen zuzulassen und er genehmigt diesen Fragebogen, und nachher wird der Zeuge noch gerufen, um auszusagen. Wenn der Zeuge gerufen wird, um auszusagen, dann sollte er über alles, was in dieser Verhandlung erheblich ist, befragt werden. Der Gerichtshof möchte nicht einerseits seine Aussage und andererseits seinen Fragebogen lesen. Besteht in diesem Falle irgendein Einwand, Herr Dodd, gegen seine Annahme?


MR. DODD: Nein, ich habe keinen Einwand, Herr Vorsitzender. Der Fall war so, daß es zugelassen worden war, ehe Puhl gerufen wurde. Er wurde zum Kreuzverhör hierher gerufen, ich kann mich jedoch im Augenblick nicht entsinnen, ob sich der Verteidiger über die darin behandelten Angelegenheiten erkundigt hat. Jedenfalls haben wir keinen Einwand. Es mag für den Gerichtshof unangenehm sein, wir bedauern das.


DR. SAUTER: Es sind, Herr Präsident, dem Zeugen Puhl bei seiner Vernehmung in dem französischen Lager auch die Kreuzverhörfragen vorgelegt und von ihm beantwortet worden, die die Staatsanwaltschaft beantragt hatte. Er ist also nicht bloß über meine Behauptungen vernommen worden, sondern auch über die Kreuzverhörfragen der Staatsanwaltschaft. Ich erlaube mir also [422] dann, dieses Dokument, den Fragebogen des Zeugen Emil Puhl, zu überreichen; es ist das Dokumentenbuch Nummer 3, Supplement Nummer 3 und bekommt die Exhibit-Nummer 17.

Dieser Zeuge Puhl, der Vizepräsident der Reichsbank war, hat sich in diesem Fragebogen lediglich ausgesprochen über ganz andere Dinge, als er hier vernommen wurde, nämlich über die Vorbereitungen, die der Reichsbankpräsident Funk für den Kriegsfall gemacht hat; das ist die Frage 1 über seine Behandlung der Clearingschulden, das ist die Frage 2 über die Frage der Aufwertung der dänischen Währung...


VORSITZENDER: Ich glaube, daß Sie das Verhör hier nicht zu verlesen brauchen, aber der Gerichtshof wird es in diesem Falle zulassen.


DR. SAUTER: Danke sehr, Herr Präsident. Ich wollte nur kurz den Inhalt skizzieren, den diese Aussage hat.

Dann überreiche ich eine weitere Zeugenaussage, die auch vom Gerichtshof genehmigt worden war. Es ist das die Zeugenaussage eines Zeugen Heinz Kallus. Es ist im Dokumentenbuch Walter Funk, Supplement Nummer 4 zu finden und bekommt die Exhibit-Nummer Funk 18. Ich übergebe auch diese Zeugenaussage dem Herrn Generalsekretär und bitte, zum Zwecke der Zeitersparnis von dem Inhalt Kenntnis nehmen zu wollen. Als vierte und letzte Urkunde kommt dann eine eidesstattliche Versicherung des Herrn Messersmith, eine Ergänzung zu einer früheren Eingabe, die Ihnen bereits vorliegt; es ist dies ganz kurz, nur ein Satz. Es ist in dem Dokumentenbuch Walter Funk, Supplement Nummer 5 und bekommt die Exhibit-Nummer 19. Ich übergebe auch diese Urkunde. Damit bin ich am Ende meines Vortrags, Herr Präsident. Danke sehr.


DR. THOMA: Herr Präsident! Ich möchte dem Gericht die Zeugenaussage Dr. Beil aushändigen. Ich habe diese Zeugenaussage bis jetzt nur in englischer Sprache bekommen. Ich habe sie bei der Übersetzungsabteilung wieder geholt, damit ich sie als Exhibit Nummer 50 einreichen kann. Ich habe dazu noch eine Bitte. Diese Aussage enthält wichtige Fragen über die Haltung des Ostministeriums in Sachen des Arbeitseinsatzes und ist derart wichtig, daß ich bitten möchte, sie verlesen zu lassen. Da ich der englischen Sprache nicht ganz mächtig bin, bitte ich, daß ein Dolmetscher diesen Fragebogen verlesen darf.


VORSITZENDER: Dr. Thoma! Ist dieses Dokument vorher als Beweismittel angeboten worden? Dieser Fragebogen wurde doch vom Gerichtshof zugelassen, nicht wahr?


DR. THOMA: Ja, er wurde schon zugelassen von dem Gerichtshof.


[423] VORSITZENDER: Ist es wirklich notwendig, es zu verlesen, könnten Sie es nicht in der Beweisaufnahme vorlegen, und der Gerichtshof könnte es dann prüfen.


DR. THOMA: Ich überlasse dies natürlich dem Gericht, ich möchte nur hinweisen, daß es sehr wichtige, entscheidende Aussagen sind für die Frage des Arbeitseinsatzes im Ostministerium. Aber ich stelle die Frage zur Entscheidung des Gerichts.


VORSITZENDER: Können Sie es zusammenfassen?


DR. THOMA: Herr Präsident! Ich habe nur eine englische Übersetzung bekommen, und ich möchte nicht versuchen, etwas damit anzufangen. Aber ich glaube, es sind nur zwei Seiten; der Dolmetscher hat das sofort vorgelesen.


VORSITZENDER: Lassen Sie es dann durch den Dolmetscher verlesen.


[Das Dokument wird englisch vom Dolmetscher verlesen.]


DOLMETSCHER:

»Abschrift RO Beweisstück Nummer 56.

Ausgefüllter Fragebogen des Ministerialrates, Dr. Beil, für Rosenberg.

Nachdem der Zeuge vereidigt worden ist, sagt er wie folgt aus:

Frage: Waren Sie der ständige Sachbearbeiter im Ostministerium, der mit Fragen der Arbeits- und Sozialpolitik beauftragt war?

Antwort: Ja, ich war einer der zehn ständigen Sachbearbeiter. Ursprünglich begannen wir mit zweiundfünfzig Sachbearbeitern, aber als die Ostfront zurückverlegt wurde, wurde der Stab schließlich auf zehn vermindert. Ich war mit der Arbeits- und Sozialpolitik auf verwaltungsmäßigem Gebiet betraut. An der Spitze der Abteilung stand Landesbauernführer Peukert.

Frage: War das Ostministerium für eine freiwillige Werbung von Arbeitern im Osten?

Antwort: Ja, nur für freiwillige Werbung. Meine Anweisungen waren, daß die Werbungen nur auf dieser Grundlage durchgeführt werden sollen.

Frage: Sind Ihnen die Ergebnisse bekannt?

Antwort: Ja, aber die Ergebnisse waren nicht so groß, wie angenommen wurde, nur zwischen dreihundert- bis vierhunderttausend Freiwillige kamen von der Ukraine, Litauen und Estland.

Frage: Fanden Verhandlungen über eine Verminderung der Quoten, wie sie von der GBA befohlen wurden, statt?

[424] Antwort: Ja, die Verhandlungen über eine Verminderung der Quoten fanden statt, aber brachen zusammen, weil Sauckel verlangte, daß ungefähr eine Million Arbeiter ins Innere gebracht werden soll ten.

Frage: Wer war für die Betreuung und Kontrolle der Ostarbeiter im Reich verantwortlich?

Antwort: Die Deutsche Arbeitsfront und der Reichsnährstand waren für die Betreuung der Ostarbeiter verantwortlich, und zwar die erstere für Arbeiter in der Munitions- und Schwerindustrie und die letztere für landwirtschaftliche Arbeiter.

Frage: Was war die Einstellung der Abteilung ASO...«


DR. THOMA: ASO, – darf ich unterbrechen – das ist die Arbeits- und Sozialpolitische Hauptabteilung des Ostministeriums.

DOLMETSCHER:

»Frage: Wie war die Einstellung der Abteilung ASO, hinsichtlich der Behandlung der Ostarbeiter im Reich?

Antwort: Die Ansicht meiner Abteilung ASO war, daß freiwillige Werbung von Arbeitern auf einer Grundlage der freien Bewegungsmöglichkeit und damit eine Herausnahme aus den mit Stacheldraht eingeschlossenen Fabriken die beste Behandlungsart wäre. Wir waren auch für die Entfernung der Armbinden, die ursprünglich am Arm und später an der linken Brustseite getragen wurden und die das Wort ›Osten‹ enthielten, um sie von den Westarbeitern zu unterscheiden, die niemals Binden trugen. Später wurden die Worte geändert in ›Großrußland‹, ›Weißrußland‹ und ›Ukraine‹. Die Leute von den baltischen Staaten trugen niemals Armbinden. Gewisse Russen, sowie kleine Gruppen von Kosaken, Tataren und eine oder zwei andere Gruppen wurden nicht gezwungen, diese Armbinden zu tragen, da sie antibolschewistisch und pro-deutsch waren. Eine gewisse Anzahl von diesen wurde schließlich in das deutsche Heer übernommen. Etwa siebentausend Jugendliche aus Ruthenien wurden von der ASO ausgehoben, und diese wurden bei den Junkers-Werken beschäftigt.

Frage: Ist Ihnen die Zentralstelle für die Ostvölker beim Ostministerium bekannt? Wie war dieselbe organisiert?

Antwort: Ja, es wurde als ein Konsulat für den Osten betrachtet. Die Mitglieder des Stabes waren teils Deutsche und teils örtliche Angestellte aus dem Osten, die für eine derartige Beschäftigung als geeignet erachtet wurden. Einige dieser ausländischen Angestellten wurden den Landesämtern zur Verfügung gestellt, um die Interessen ihrer Landsleute, [425] die in diesen Ländern arbeiteten, wahrzunehmen. Bei der Zentralstelle wurden Ämter für jeden der Oststaaten eingerichtet. Jedes Amt wurde von einem Deutschen kontrolliert. Einige dieser Deutschen stammten ursprünglich aus diesen Ländern. Es gab auch eine Wohlfahrtsabteilung, die von Personen aus diesen Oststaaten geleitet wurde. Diese hatte für die Wohlfahrt und so weiter ihrer einzelnen Landsleute zu sorgen. Es gab auch eine religiöse Abteilung, die von einem Geistlichen aus diesen Ländern geleitet wurde. Aber diese Abteilung war nicht sehr erfolgreich, da nicht genügend Priester vorhanden waren.

Frage: Wurde den Beschwerden mit Hilfe der DAF nachgegangen?

Antwort: Für die Interessen der ausländischen Arbeiter wurde immer gesorgt. Abordnungen wurden zu den verschiedenen Orten gesandt, wo Ostarbeiter zusammengefaßt waren, um festzustellen, welche Fortschritte sie machten und wie sie behandelt wurden. Diese Abordnungen beschäftigten sich mit Beschwerden, die ihnen während ihrer Besuche übermittelt wurden, aber die Zentralstelle hatte auch schriftliche Beschwerden zu erledigen, die sie durch die Post erhalten hatte.

Frage: Ist Ihnen eine schriftliche Broschüre an die Behörden im Lande bekannt, die eine gerechte Behandlung befahl? Einzelheiten? Kennen Sie die Geschichte der Familien, die von der Heeresgruppe Mitte evakuiert wurden, und auch die Geschichte der zehn bis vierzehn Jahre alten Jugendlichen?

Antwort: Ja, ein Rundschreiben wurde ausgegeben, das sich mit dieser Frage befaßte. Es enthielt Einzelheiten über die gerechte Behandlung der Ostarbeiter. Dieses Rundschreiben wurde auf Verlangen des Ostministeriums durch Sauckel ausgegeben. Ein zweites Rundschreiben wurde von Rosenberg ausgegeben, das sich nur mit der gerechten Behandlung von Ostarbeitern beschäftigte. Ich habe keine Kenntnis von dieser Geschichte, da die Heeresgruppe Mitte allein sich damit befaßte.

Frage: Kennt der Zeuge die Broschüre, die vom Ostministerium an die Unternehmer ausgegeben wurde und die sich mit den Völkern Osteuropas und dem Verhalten diesen gegenüber befaßte?«


VORSITZENDER: Dr. Thoma! Dieses Affidavit scheint gar nicht kurz zu sein. Weiterhin erscheint mir alles kumulativ. Jedes Wort haben wir bereits gehört und nicht nur einmal, sondern immer und immer wieder.

DR. THOMA: Es kommen noch zwei kurze Sätze.


[426] DOLMETSCHER:

»Antwort: Zwei Broschüren wurden ausgegeben, eine von Sauckel und die andere von der DAF in Verbindung mit Sauckel und dem Ostministerium.

Frage: Hat der Zeuge ein Exemplar zur Hand?

Antwort: Ich habe kein Exemplar dieser Broschüre.

Unterzeichnet: Beil.«


VORSITZENDER: Dr. Thoma! Der Gerichtshof verläßt sich auf den Verteidigungsanwalt, wie Sie wissen, und wenn Sie uns sagen, daß dies ein wichtiges Affidavit sei, so verlassen wir uns auf das, was Sie uns sagen. Nach Ansicht des Gerichtshofs war die Verlesung dieses Affidavits eine absolute Verschwendung der Zeit des Gerichtshofs.

DR. THOMA: Hoher Gerichtshof! Ich habe noch eine Bitte. Ich habe gebeten, einen Fragebogen zu bewilligen für den Reichshauptstellenleiter Dr. Oeppert bei der Dienststelle des Beauftragten des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Beziehungen der NSDAP, Dienststelle Rosenberg. Diese eidesstattliche Versicherung ist mir noch nicht bewilligt worden, ich habe sie aber bereits in Händen.

VORSITZENDER: Hat die Anklagebehörde dieselbe bereits gesehen?


DR. THOMA: Nein, ich glaube nicht. Ich habe einen Antrag eingereicht beim Herrn Generalsekretär. Ob dieser Antrag bereits an die Anklagebehörde weitergeleitet worden ist, weiß ich nicht.


VORSITZENDER: Den einzigen Antrag, den wir vor uns haben, soweit ich feststellen kann, ist der auf einen Fragebogen an Dr. Köppen, anstatt an Dr. Stellbrecht. Sprechen Sie jetzt von diesem?


DR. THOMA: Nein. Dieses wurde mir bewilligt, an Stelle des Dr. Stellbrecht den Dr. Köppen zu vernehmen. Der Fragebogen ist bereits weggeschickt worden. Aber hier handelt es sich um einen neuen Antrag, Dr. Oeppert, und der ist noch nicht entschieden.


VORSITZENDER: Vielleicht übergeben Sie den Fragebogen an die Anklagebehörde und stellen fest, ob dieselbe Einwendungen dagegen zu machen hat. Wir können dann die Sache morgen nochmals behandeln.


DR. THOMA: Ich danke, Herr Präsident.


DR. KUBUSCHOK: Im Falle von Papen sind sechs Fragebogen noch nicht erledigt. Drei davon sind in den letzten Tagen zurückgekommen und befinden sich in der Übersetzung. Ich bitte, mir zu genehmigen, daß ich nach Eintreffen des letzten Fragebogens sämtliche sechs Fragebogen gemeinsam dem Gericht vorlege.

[427] Ich habe dann weiterhin ohne mein Bemühen vor drei Tagen eine eidesstattliche Versicherung eines Auslandsjournalisten, Rademacher von Unna, aus Mailand übersandt erhalten. Die eidesstattliche Versicherung befindet sich augenblicklich in der Übersetzung. Dem Herrn Vertreter der Englischen Anklage habe ich die Versicherung vorgelegt. Er erhebt keine Einwendung. Ich bitte, mir zu genehmigen, daß ich auch diese eidesstattliche Versicherung zusammen mit den Restdokumenten später vorlege.


VORSITZENDER: Sie können sie gewiß vorlegen, wir werden sodann über ihre Zulässigkeit entscheiden.


DR. KUBUSCHOK: Jawohl, danke.


DR. ALFRED SEIDL, VERTEIDIGER DER ANGEKLAGTEN HESS UND FRANK: Herr Präsident! Ich bitte um Genehmigung, die Antworten auf die Fragebogen der Zeugen vorlegen zu dürfen, die bis jetzt noch nicht vorgelegt wurden. Als Beweisstück Frank-Exhibit Nummer 19 lege ich die Antworten zu dem Fragebogen vor, den der Zeuge Dr. Ernst Böpple beantwortet hat. Böpple war in der Regierung des Generalgouvernements Staatssekretär. Er hat insgesamt 41 Fragen beantwortet.

Als Beweisstück Frank Nummer 20 lege ich die Antworten auf den Fragebogen vor, die der Zeuge Max Meidinger gegeben hat. Meidinger war Chef der Kanzlei des Generalgouvernements. Er hat 43 Fragen beantwortet.

Sowohl dieser Fragebogen als auch der erste Fragebogen des Zeugen Böpple sind, soweit ich feststellen konnte, noch nicht übersetzt, obwohl ich bereits vor etwa zehn Tagen die Fragebogen zur Übersetzung gegeben habe. Es findet sich aber eine englische Übersetzung, die anläßlich der Vernehmung erstellt wurde, bei dem Fragebogen.

Als Beweisstück Frank Nummer 21 lege ich die Antworten des Zeugen Gaßner vor. Er hat 49 Fragen beantwortet. Gaßner war Pressechef in der Regierung des Generalgouvernements. Frank Nummer 22 wird der Fragebogen des Zeugen Dr. Stepp, zuletzt Oberlandesgerichtspräsident. Er beschäftigte sich im wesentlichen mit den Anstrengungen, die der Angeklagte Frank im Jahre 1933/1934 in seiner Eigenschaft als bayerischer Justizminister gemacht hat, um die Auflösung des Konzentrationslagers Dachau zu erreichen.

Ich möchte dann noch die Gelegenheit benützen, Herr Präsident, um einen Übersetzungsfehler zur Sprache zu bringen, der sich nicht auf die Dokumente des Angeklagten Frank bezieht, sondern auf ein Dokument, das für den Angeklagten Heß vorgelegt wurde. Es wurde zwar nicht bei der Anklageerhebung in Bezug auf die persönliche Verantwortlichkeit des Rudolf Heß verwendet, befindet sich [428] aber im Dokumentenbuch. Es betrifft die Urkunde US-696, 062-PS, und zwar handelt es sich um eine Anordnung vom 13. März 1940, die gleiche Anordnung, die am letzten Samstag beim Fall des Angeklagten Bormann zur Sprache gekommen ist und wo der Herr Präsident von sich aus die Ziffer 4 dieser Anweisung, die als Anlage zu dieser Anordnung vom 13. März vorgelegt wurde, verlesen hat. Es handelt sich um einen ganz groben Übersetzungsfehler, um einen Übersetzungsfehler, der den Sinn der Anordnung völlig entstellt und der, wie ich sagen muß, sich sehr gefährlich auswirken könnte. Es wurde in dieser Ziffer 4 das Wort »unschädlich gemacht« übersetzt mit dem Ausdruck »liquidated«.


VORSITZENDER: Wenn ein Übersetzungsfehler vorgekommen ist, wenden Sie sich bitte an den Herrn Generalsekretär, und er wird die Sache der Übersetzungsabteilung zuleiten.


DR. SEIDL: Ja, so einfach scheint die Sache nicht zu sein. Der Übersetzer hat offenbar selbst das Gefühl gehabt, daß seine Übersetzung vielleicht nicht ganz richtig den Sinn wiedergibt. Er hat nämlich in Klammer hinzugesetzt: »unschädlich gemacht«. Nach meiner Ansicht muß dieser Satz übersetzt werden: »Likewise, enemy parachutists are immediately to be arrested or made harmless.« Der Sinn war offenbar der, daß die Fallschirmjäger...


VORSITZENDER: Dr. Seidl! Ich möchte sagen, daß uns das Dokument nicht vorliegt und daß wir nicht alle deutsch verstehen. Es wäre daher besser, die Sache der Übersetzungsabteilung zu übergeben. Es nützt nichts, die Sache an uns zu überweisen.


DR. SEIDL: Ich werde dann einen schriftlichen Antrag beim Generalsekretär stellen.


VORSITZENDER: Jawohl. Hat die Anklagebehörde einen Einspruch gegen die Fragebogen zu erheben, mit denen sich Dr. Seidl soeben beschäftigt hat? Hat die Anklagebehörde Gelegenheit gehabt, Gegenfragebogen vorzulegen, falls sie das gewünscht hat?


OBERST PHILLIMORE: Euer Lordschaft! Mir wird gesagt, daß dies der Fall ist, mit der möglichen Ausnahme des letzten Dokuments. Vielleicht kann ich dieses heute abend durchsehen.


VORSITZENDER: Gut.


OBERST PHILLIMORE: Ich werde die Angelegenheit überprüfen und dem Gerichtshof dann Mitteilung darüber machen.

Euer Lordschaft! Die Anklagebehörde will einige Dokumente vorlegen. Ich habe acht Dokumente, und ich glaube, mein Kollege, Herr Dodd, hat drei. Ich könnte es sehr schnell erledigen, aber es wäre vielleicht bequemer, sie morgen vormittag vorzulegen.


[429] VORSITZENDER: Wir werden auf diese Dokumente morgen vormittag zurückkommen. Weitere Dokumente werden auch noch für andere Angeklagte vorgelegt werden. Wir wollen dann auch die Zeugen Kempka und Walkenhorst vernehmen. Ich glaube, sie sind von Dr. Bergold gerufen worden.

Der Gerichtshof wünscht, daß Dr. Bergold morgen vormittag anwesend ist, um diese Zeugen zu verhören.

Der Gerichtshof vertagt sich nunmehr.


[Das Gericht vertagt sich bis

3. Juli 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 17, S. 396-431.
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