Nachmittagssitzung.

[578] [Der Zeuge Wagner im Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Dr. Kranzbühler! Sie sind doch mit dem Verhör dieses Zeugen fertig?

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ja.


VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich zurückziehen.


[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Dann möchte ich als nächsten Zeugen den Konteradmiral Godt rufen.


[Der Zeuge Godt betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Geben Sie bitte Ihren vollen Namen an.

ZEUGE EBERHARD GODT: Mein Name ist Eberhard Godt.


VORSITZENDER: Wollen Sie mir diesen Eid nach sprechen?

Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzufügen werde.


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


VORSITZENDER: Sie können sich hinsetzen.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Admiral Godt! Wann sind Sie als Offiziersanwärter in die Kriegsmarine eingetreten?


GODT: Am 1. Juli 1918.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Seit wann datiert Ihre Zusammenarbeit mit Admiral Dönitz und in welchen Stellungen?


GODT: Seit dem Januar 1938, zunächst als erster Admiralstabsoffizier beim Führer der Unterseeboote, bald nach Kriegsbeginn als Chef der Operationsabteilung.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Chef der Operationsabteilung beim Führer der Unterseeboote?


GODT: Beim Führer der Unterseeboote, später beim Befehlshaber der Unterseeboote.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Waren Sie seit 1938 an allen operativen Befehlen beteiligt, die im Stab des Führers beziehungsweise Befehlshabers der U-Boote ausgearbeitet wurden?


GODT: Jawohl.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Aus wieviel Offizieren bestand dieser Stab bei Kriegsbeginn?


GODT: Der Stab bestand bei Kriegsbeginn aus vier Seeoffizieren, einem Ingenieuroffizier und zwei Verwaltungsoffizieren.


[578] FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich schicke Ihnen jetzt das Dokument GB-83; das ist abgedruckt im Urkundenbuch der Anklage auf Seite 16; und es ist ein Schreiben des Befehlshabers der U-Boote vom 9. Oktober 1939. Es betrifft Stützpunkte in Norwegen. Wie ist es zu diesem Schreiben gekommen?


GODT: Ich war zu dieser Zeit in anderer Angelegenheit bei der Skl in Berlin. Bei diesem Besuch wurde mir die Frage gestellt, ob der Befehlshaber der Unterseeboote an Stützpunkten in Norwegen interessiert wäre und welche Forderungen dazu zu stellen wären.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wurde Ihnen mitgeteilt, in welcher Form diese Stützpunkte in Norwegen für den Gebrauch der deutschen Kriegsmarine sichergestellt werden sollten?


GODT: Nein.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Die Anklage hat einen Auszug aus dem Kriegstagebuch der Seekriegsleitung aus der gleichen Zeit vorgelegt.

Ich meine den Auszug, Herr Präsident, der auf Seite 15 des Urkundenbuches abgedruckt ist. (Dokument C-122.)

Dieser Auszug enthält vier Fragen, und zwar betreffen die Fragen a) und d) technische Einzelheiten über Stützpunkte in Norwegen, während die Fragen b) und c) die Möglichkeit erörtern, ob man solche Stützpunkte unter Umständen gegen den Willen Norwegens erwerben und wie man sie verteidigen könne.

Welche von diesen Fragen sind Ihnen gestellt worden?


GODT: Darf ich noch einmal bitten, die Fragen im einzelnen zu wiederholen?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Die erste Frage ist: »Welche Orte in Norwegen kommen als Stützpunkte in Frage?«


GODT: Diese Frage ist gestellt worden.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wollen Sie mir aus dem Brief des Befehlshabers der U-Boote zeigen, ob diese Frage beantwortet worden ist und wo?


GODT: Diese Frage ist beantwortet worden unter der Ziffer Ic am Schluß der Ziffer I.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Es heißt da: »In Frage kommen Drontheim und Narvik.«


GODT: Jawohl.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Die zweite Frage lautet: »Kann die Gewinnung der Stützpunkte, sofern es kampflos nicht möglich ist, gegen den Willen Norwegens militärisch erzwungen werden?« Ist diese Frage gestellt worden?


[579] GODT: Nein.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Können Sie mir sagen, ob sie in dem Schreiben des Befehlshabers der U-Boote beantwortet ist?


GODT: Diese Frage ist nicht beantwortet.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Die dritte Frage ist: »Wie ist die Verteidigungsmöglichkeit nach der Inbesitznahme?« Ist Ihnen diese Frage gestellt worden?


GODT: Nein, diese Frage wurde nicht gestellt.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist sie in dem Schreiben beantwortet?


GODT: Es ist unter IIId auf die Notwendigkeit von Verteidigungsmaßnahmen hingewiesen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Hängt dieser Hinweis zusammen mit der vierten Frage, die ich Ihnen jetzt vorlege: »Müssen die Häfen voll ausgebaut werden als Stützpunkte oder bringen sie eventuell schon als Versorgungsplätze entscheidende Vorteile?«


GODT: Diese Fragen hängen nicht zusammen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist diese vierte Frage Ihnen gestellt worden?


GODT: Jawohl.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist sie beantwortet worden?


GODT: In dem Schreiben nicht.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Was bedeuten denn die römischen Ziffern II und III? Geben sie nicht Antwort auf die Frage, ob die Häfen ausgebaut werden müssen als Stützpunkte oder ob sie schon als Versorgungsplätze in Frage kommen?


GODT: Sie geben an, was für die Ausnutzung als vollwertiger Stützpunkt für notwendig gehalten wurde.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Bitte lesen Sie den letzten Satz des Dokuments; es heißt dort: »Einrichtung einer Versorgungsmöglichkeit mit Betriebsstoffen in Narvik als Ausweiche.«

Ist das nicht eine Antwort auf die Frage, ob ein Versorgungsplatz genügt?


GODT: Jawohl; ich habe diesen Satz übersehen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Kann ich also zusammenfassend sagen, daß Ihnen die erste und die vierte Frage gestellt worden und von Ihnen beantwortet sind, während die zweite und dritte Frage nicht gestellt und nicht beantwortet sind?


[580] GODT: Jawohl.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: In dem Kriegstagebuch der Seekriegsleitung ist ein Vermerk, in dem steht, »Befehlshaber der U-Boote hält derartige Häfen schon für vorübergehendes Anlaufen als Ausrüstungs- und Versorgungsbasen für äußerst wertvoll für Atlantik-U-Boote.« Soll dieser Vermerk bedeuten, daß Admiral Dönitz mit dieser Frage schon vor Ihrem Besuch in Berlin befaßt gewesen war? Oder worauf beruht dieser Vermerk?


GODT: Es war meine eigene Stellungnahme, die ich von mir aus als Chef der Operationsabteilung geben konnte.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Traten Stützpunktüberlegungen zu dieser Zeit erstmalig an Sie heran?


GODT: Nein, wir hatten uns mit Überlegungen beschäftigt, ob auf Schiffen, zum Beispiel in Island, eine Verbesserung der Versorgungsmöglichkeit der U-Boote geschaffen werden konnte.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Waren diese Überlegungen irgendwie verbunden mit der Frage, ob man gegen das betreffende Land einen Krieg anfangen sollte?


GODT: Nein.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich zeige Ihnen jetzt das Dokument GB-91; es ist abgedruckt auf Seite 18 des Urkundenbuches der Anklage. Es ist der Operationsbefehl des Befehlshabers der U-Boote vom 30. März 1940 für das Norwegen-Unternehmen. Ist es richtig, daß das Ihr Operationsbefehl ist?


GODT: Jawohl.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wie viele Tage vor Beginn des Norwegen-Unternehmens ist der Befehl erlassen worden?

GODT: Etwa zehn Tage.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie sehen unter dem Abschnitt II 5 einen Satz, der lautet:

»Die Seestreitkräfte werden beim Einlaufen bis zur Truppenlandung, voraussichtlich, außer in Narvik, die englische Kriegsflagge führen.«

Handelt es sich dabei um einen Befehl des Befehlshabers der U-Boote an die ihm unterstellten U-Boote?

GODT: Nein. Dieser Passus ist enthalten unter der Überschrift: »Nachrichten über eigene Streitkräfte«.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Was bedeutet also dieser Hinweis?


GODT: Er bedeutet, daß die U-Boote darüber unterrichtet würden, daß eigene Streitkräfte unter Umständen andere Flaggen führen dürfen.


[581] FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Zu welchem Zweck war das nötig?


GODT: Es war notwendig, um Verwechslungen nach Möglichkeit auszuschalten.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist auf die Verwechslungsgefahr in diesem Befehl auch sonst noch hingewiesen?


GODT: Jawohl.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wo?


GODT: Unter der Ziffer IV 5.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Lesen Sie bitte vor.


GODT: Es steht dort:

»Vorsicht vor Verwechslung eigener und fremder Streitkräfte! Nach Befehl zur Einnehmung der Endpositionen...«


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Nur diesen Satz.

Erhielten die Unterseeboote in diesem Befehl den Auftrag, norwegische Schiffe anzugreifen?


GODT: Nein.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wollen Sie aus dem Befehl zeigen, was darüber gesagt ist?


GODT: Unter IV a) 2 steht:

»Angriff nur auf feindliche Seestreitkräfte und Truppentransporter.«


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Was waren »feindliche«?

GODT: Feindliche waren englische, französische, russische – nein, keine russischen.

Es steht dort:

»Vor dem Befehl kein Vorgehen gegen norwegische und dänische Streitkräfte, außer, wenn diese eigene Streitkräfte angreifen.«


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Bitte, vergleichen Sie auch unter VI die Ziffer c).

GODT: Unter VI c) heißt es:

»Dampfer dürfen nur angegriffen werden, wenn sie einwandfrei als feindliche und als Truppentransporter festgestellt werden.«


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Erhielt der Befehlshaber der U-Boote Kenntnis über die politische Erledigung von Zwischenfällen, die durch U-Boote entstanden waren?

GODT: Jawohl.


[582] FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: In welcher Form?


GODT: Es war befohlen, daß die U-Boote bei Zwischenfällen sofort eine Funkmeldung zu machen hatten und daß diese Meldung später zu ergänzen war.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich glaube, Sie haben meine Frage nicht ganz verstanden. Ich habe gefragt: Erhielt der Befehlshaber der U-Boote Kenntnis davon, wie ein Zwischenfall, der durch ein U-Boot entstanden war, später gegenüber einer neutralen Regierung erledigt wurde?


GODT: Nein, im allgemeinen nicht.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Können Sie sich an einen Einzelfall erinnern, wo ihm das mitgeteilt worden ist?


GODT: Ich erinnere mich an den Fall des spanischen Dampfers »Monte Gorbea«, in dem ich später erfahren habe, daß Spanien der Ersatz des Schadens zugesichert war. Ich weiß nicht mehr, ob das eine dienstliche Mitteilung war oder ob ich das nur nebenher erfahren habe.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich möchte jetzt die Daten einiger Befehle mit Ihnen festlegen, die ich dem Tribunal bereits vorgelegt habe. Ich übergebe Ihnen den Ständigen Kriegsbefehl 171. Er ist abgedruckt auf Seite 159 im Band 3 des Urkundenbuches. Von wann stammt dieser Befehl?


GODT: Ich muß ihn mir eben ansehen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Bitte.


GODT: Dieser Befehl muß aus dem Winter 1939/40 stammen, wahrscheinlich noch aus dem Jahre

1939.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Woraus schließen Sie das?

GODT: Ich schließe das aus dem Hinweis unter 4a) bezüglich der Ausrüstung von Wasserbomben, die später als allgemein vorausgesetzt wurde; ebenso aus dem Hinweis unter 5b) über Versetzen von Masten und Fahrtlaternen, was zu dieser Zeit zum erstenmal festgestellt wurde.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Können Sie den Monat aus dem Jahre 1939 genauer bezeichnen?


GODT: Ich nehme an, daß es der November gewesen ist.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich überreiche Ihnen nun einen anderen Befehl, den Ständigen Kriegsbefehl Nummer 122, der abgedruckt ist auf Seite 226 im Urkundenbuch, Band 4. Wir wissen bisher nur, daß dieser Befehl vor dem Mai 1940 ergangen ist. Können Sie das genauer sagen?


GODT: Der Befehl muß zur selben Zeit etwa ausgegeben worden sein, wie der erste, das heißt im November 1939 etwa.


[583] FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Danke.

Wie vollzog sich praktisch die Führung des U-Bootkrieges durch den Befehlshaber der U-Boote? Wollen Sie das erläutern?


GODT: Alle Befehle, die sich auf völkerrechtliche und ähnliche Fragen bezogen, gingen von der Seekriegsleitung aus. Die Seekriegsleitung hatte sich damals vorbehalten die Schwerpunktbestimmung im großen, das heißt etwa die Verteilung der U-Boote auf den Kriegsschauplatz Atlantik, Kriegsschauplatz Mittelmeer, Kriegsschauplatz Nordmeer. Innerhalb dieser einzelnen Gebiete hatte der Befehlshaber der Unterseeboote im allgemeinen volle Freiheit im Einsatz der U-Boote.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wurden die grundlegenden Befehle für die U-Boote schriftlich erteilt oder mündlich?


GODT: Schriftlich.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Gab es nicht auch mündliche Weisungen?


GODT: Die mündliche und persönliche Führung durch den Befehlshaber der U-Boote spielte eine besondere Rolle. Sie erstreckte sich auf die persönliche Beeinflussung der Kommandanten und auf die Erläuterung dessen, was in schriftlichen Befehlen niedergelegt war.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Bei welchen Gelegenheiten fand diese persönliche Einflußnahme statt?

GODT: Insbesondere bei den Berichterstattungen der Kommandanten nach jeder Unternehmung. Es hat wohl nur wenige Kommandanten gegeben, die nicht nach ihrer Unternehmung dem Befehlshaber persönlich einen bis ins einzelne gehenden Bericht erstattet haben.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: War es da auch möglich, schriftliche Befehle mündlich abzuändern und vielleicht ins Gegenteil zu verkehren?


GODT: Diese Möglichkeit hätte vielleicht bestanden, geschehen ist das nicht.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Konnten die Kommandanten in der mündlichen Berichterstattung eine abweichende Meinung riskieren gegenüber dem, was ihnen der Befehlshaber sagte?


GODT: Durchaus. Der Befehlshaber hat sogar ausdrücklich die Meinung der Kommandanten in jedem einzelnen Falle herausgefordert, um den unmittelbaren Kontakt mit den Kommandanten zu behalten, um mit den Erfahrungen der Front aufs engste vertraut zu bleiben und um Dinge richtigstellen zu können.


[584] FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist diese persönliche Fühlung dazu benutzt worden, um Dinge, die faul waren, mündlich zu befehlen?


GODT: Nein.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Die Anklage ist der Auffassung, daß ein Befehl bestanden habe, und zwar anscheinend ein mündlicher Befehl, völkerrechtlich zweifelhafte oder unberechtigte Maßnahmen nicht in die Logbücher einzutragen. Hat ein solcher allgemeiner Befehl bestanden?


GODT: Nein. Ein allgemeiner Befehl hat nicht bestanden. In Einzelfällen, ich erinnere mich an zwei, ist gelegentlich befohlen worden, daß aus den Logbüchern bestimmte Dinge fortgelassen werden sollten.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: An welche Fälle erinnern Sie sich?


GODT: Es handelt sich einmal um den »Athenia«-Fall, zum anderen um die Versenkung eines deutschen, von Japan kommenden Blockadebrechers durch ein eigenes U-Boot.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Bevor ich Sie näher danach frage, möchte ich gern wissen: Welches war der Grund, derartige Ereignisse aus den Logbüchern zu entfernen?


GODT: Der Grund war die Geheimhaltung. Die Logbücher der U-Boote liefen in einem großen Kreise um, einmal in den Ausbildungsstellen in der U-Bootwaffe selbst, zweitens an zahlreichen Stellen im Oberkommando, und es war notwendig, auf die Geheimhaltung dabei besonders zu achten.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: In wieviel Exemplaren wurde denn das Kriegstagebuch eines U-Bootes überhaupt hergestellt?


GODT: In sechs bis acht Ausfertigungen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Bedeutete nun die Entfernung eines solchen Ereignisses aus dem Logbuch, daß damit bei allen Stellen alle Unterlagen vernichtet wurden oder gab es bestimmte Stäbe, die diese Unterlagen behielten?


GODT: Die Unterlagen wurden beim Befehlshaber der U-Boote und vermutlich auch in der Seekriegsleitung aufbewahrt.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Gab es einen »Ständigen Kriegsbefehl« über die Behandlung von Zwischenfällen?


GODT: Jawohl.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Was war darin gesagt?


[585] GODT: In diesem Befehl wurde angeordnet, daß über Zwischenfälle eine Funkmeldung sofort zu erstatten wäre und daß diese Meldung später mündlich oder schriftlich zu ergänzen wäre.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Enthält dieser »Ständige Kriegsbefehl« irgendeinen Hinweis, daß solche Zwischenfälle nicht in die Logbücher einzutragen seien?


GODT: Nein.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Nun schildern Sie mir bitte einmal, wie sich diese Änderung des Logbuches abgespielt hat im Falle der »Athenia«?


GODT: Im Falle der »Athenia« meldete der Oberleutnant Lemp nach seiner Rückkehr, daß er dieses Schiff torpediert hatte und daß er angenommen hatte, daß es sich um einen Hilfskreuzer gehandelt hatte. Ich kann nicht mehr genau sagen, ob das das erste war, was mir die Möglichkeit dieser Tatsache nahebrachte, oder ob vorher schon daran gedacht war, daß dieses Schiff unter Umständen durch ein deutsches U-Boot torpediert war.

Lemp wurde zur Berichterstattung nach Berlin geschickt und es wurde die absolute Geheimhaltung dieses Falles angeordnet.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Von wem?


GODT: Von der Seekriegsleitung, nachdem provisorisch zunächst ein solcher Befehl bei uns ergangen war. Und ich habe angeordnet, daß diese Tatsache aus dem Kriegstagebuch des Bootes entfernt wurde.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das hat Admiral Dönitz selbstverständlich angeordnet?


GODT: Jawohl, oder ich in seinem Auftrage.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sind Sie an der weiteren Behandlung dieses Zwischenfalles beteiligt gewesen?


GODT: Nur insofern, als die Frage überlegt wurde, ob Lemp zu bestrafen wäre. Er ist, soweit ich mich erinnere, disziplinarisch bestraft worden durch den Befehlshaber, weil ihm zugutegehalten wurde, daß er in den ersten Stunden nach Kriegsausbruch in einer gewissen Erregung nicht so sorgfältig die Eigenschaft dieses Schiffes geprüft hatte; wie es vielleicht möglich gewesen wäre.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Habe ich Sie vorhin richtig verstanden, daß die genauen Unterlagen über den Hergang der Versenkung der »Athenia« behalten wurden sowohl beim Befehlshaber der U-Boote wie Ihrer Meinung nach auch bei der Seekriegsleitung?


GODT: Das kann ich mit Sicherheit nur für den Befehlshaber der U-Boote sagen. Hier war das der Fall.


[586] FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie sprachen vorhin von einem zweiten Fall, in dem ein Logbuch geändert worden ist. Welcher war das?


GODT: Es handelt sich dabei um folgendes: Ein aus Japan zurückkehrender deutscher Blockadebrecher, ein Handelsschiff also, wurde durch ein deutsches U-Boot irrtümlicherweise im Nordatlantik torpediert und versenkt. Diese Tatsache ist aus dem Logbuch herausgelassen worden.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Dabei handelte es sich also nur um Geheimhaltung gegenüber deutschen Stellen?


GODT: Jawohl, die Tatsache ist den Engländern aus Rettungsbooten bekanntgeworden, soviel ich weiß, und es handelte sich darum, daß den Angehörigen anderer Blockadebrecher, der Besatzung gegenüber, diese Tatsache nicht bekannt werden sollte.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Dem Tribunal sind Urkunden darüber vorgelegt worden von der Verteidigung, wonach die deutschen U-Boote bis zum Herbst 1942 Rettungsmaßnahmen trafen, soweit sie es ohne Beeinträchtigung der Sicherheit des Bootes und ohne Beeinträchtigung ihres Kampfauftrages tun konnten. Entspricht das Ihren eigenen Erfahrungen?


GODT: Ja.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich möchte Ihnen nun einige Fragen zu dem sogenannten »Laconia«-Befehl stellen, die noch der Klärung bedürfen. Das ist die Nummer GB-199. Sie wissen, daß die Anklage den Befehl auslegt als einen Vernichtungsbefehl gegen Schiffbrüchige. Wer hat diesen Befehl formuliert?


VORSITZENDER: Wo ist es?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Es ist im Urkundenbuch der Anklage auf Seite 36, Herr Präsident.


GODT: Das kann ich mit Sicherheit nicht mehr sagen. Im allgemeinen wurde ein solcher Befehl zwischen dem Befehlshaber, dem ersten Admiralstabsoffizier und mir besprochen, vom Befehlshaber die Entscheidung gefällt, in welcher Richtung er lauten sollte und dann von einem von uns formuliert. Es ist durchaus möglich, daß ich selbst diesen Befehl formuliert habe.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Auf jeden Fall hat Admiral Dönitz ihn doch unterschrieben?


GODT: Das muß so sein, jawohl.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Admiral Dönitz meinte sich zu erinnern, daß Sie und Kapitän Heßler gegen diesen Befehl gewesen seien. Können Sie sich auch daran erinnern und wenn ja, weshalb sind Sie dagegen gewesen?


[587] GODT: Ich kann mich daran nicht erinnern.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Was war der Sinn dieses Befehls?


GODT: Der Sinn des Befehls steht klar darin. Es war das Verbot der Vornahme von Rettungsversuchen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Weshalb ist dieses Verbot nicht ausgesprochen worden durch einen Hinweis auf den Ständigen Kriegsbefehl Nummer 154, der im Winter 1939 auf 1940 ergangen war?


VORSITZENDER: Dr. Kranzbühler! Ein schriftlicher Befehl muß doch für sich selbst sprechen. Wenn nicht ein bestimmtes Wort eine besondere Bedeutung in der Umgangssprache hat, so muß die Anordnung in Übereinstimmung mit der üblichen Bedeutung der Worte ausgelegt werden.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich wollte weiter nicht auf diese Frage eingehen, Herr Präsident.

Ich möchte noch einmal meine letzte Frage wiederholen: Weshalb ist nicht an Stelle eines neuen Befehls einfach ein Hinweis gemacht worden auf den Befehl Nummer 154, der im Winter 1939 auf 1940 ergangen war?

Ich meine den Befehl, Herr Präsident, der die Nummer GB-196 hat und auf Seite 33 des Urkundenbuches der Anklage abgedruckt ist.

Sie entsinnen sich dieses Befehls? Ich habe ihn Ihnen gezeigt.


GODT: Jawohl. Dieser Befehl war zu der Zeit des sogenannten »Laconia«-Befehls bereits aufgehoben. Außerdem hätte ein trockener Hinweis auf einen früher ergangenen Befehl jeder lebendigen Befehlserteilung widersprochen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wollen Sie damit sagen, daß in Ihrem Stab grundsätzlich nicht Befehle dadurch erteilt wurden, daß man auf frühere Befehle verwies?


GODT: Das wurde immer vermieden, wenn es irgend zu machen war. Das heißt also, im allgemeinen immer.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wollen Sie mir noch erklären, weshalb dieser Befehl als »Geheime Kommandosache« herausgegangen ist?


GODT: Der Befehl enthielt am Abschluß einer Operation, die fast den Verlust von zwei Booten gekostet hätte, eine scharfe Rüge für den betreffenden Kommandanten. Eine solche Rüge in einer nicht nur den Kommandanten und allen Offizieren zugänglichen Form zu machen, entsprach nicht unserer Gewohnheit.


VORSITZENDER: Was für eine scharfe Rüge ist das?


[588] FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: [zum Zeugen gewandt] Bitte, Sie sollen erläutern, worin die Rüge für den Kommandanten liegt!


GODT: Es ist zu verstehen, unter Verwendung mit dem was vorher geschehen war, nämlich gerade das, was hier verboten wird. Es ist größtenteils in dem Satz enthalten: »Rettung widerspricht den primitivsten Forderungen...« und liegt auch in dem Hartsein, womit dem Kommandanten der Vorwurf der Weichheit gemacht wird.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Soll das heißen, daß den Kommandanten vorgeworfen wurde, daß sich ihre Boote bei den Rettungsmaßnahmen bei der »Laconia« durch unkriegsmäßiges Verhalten zu sehr gefährdet hatten?


GODT: Jawohl, und zwar, nachdem sie während der Operation wiederholt auf die Notwendigkeit kriegsmäßigen Verhaltens hingewiesen worden waren.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie sind nach der Kapitulation vernommen worden über diesen Befehl, wie Sie mir gesagt haben, und konnten sich zunächst an seinen Wortlaut nicht erinnern. Wie ist es möglich, daß Sie diesen Befehl nicht in Erinnerung hatten?


GODT: Es gab bestimmte Befehle, die in Sammlungen aufzubewahren waren und die man dadurch immer wieder zu Gesicht bekam. Dieser Befehl gehörte nicht dazu, sondern wurde nachdem er erledigt war, in den Akten abgeheftet, so daß ich ihn nach der Ausgabe bis zum Ende des Krieges nicht wieder zu sehen bekommen habe.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wie mußte denn ein Befehl äußerlich aussehen, wenn er in eine solche Sammlung aufzunehmen war?


GODT: Es mußte ein »Laufender Befehl« oder ein »Ermahnungs-Funkspruch« sein.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Stand das darin in dem betreffenden Befehl?


GODT: Das stand in der Überschrift des betreffenden Befehls. Es ist hier nicht der Fall.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Also daraus, daß weder »Ermahnungs-Funkspruch« noch »Laufender Befehl« über diesem Funkspruch steht, ist zu entnehmen, daß er nicht in eine Sammlung gehörte.


GODT: Ja.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wie kommt es dann, daß Korvettenkapitän Möhle anscheinend bis zum Kriegsende über diesen Befehl Unterricht gemacht hat?


[589] GODT: Dem Kapitän Möhle waren sämtliche Funksprüche zugänglich, die vom Befehlshaber der U-Boote gemacht waren. Es war sein Recht, sich aus diesen Funksprüchen das herauszunehmen, was er für die Unterrichtung der auslaufenden Kommandanten für nötig hielt. Einerlei, ob es besonders als Ermahnungs-FT oder als Laufender Befehl gekennzeichnet war. Er hat also diesen Funkspruch offenbar sich herausgenommen und mit bei dem Material für die Unterrichtung der Kommandanten gehabt.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Hat Möhle Sie einmal nach der Auslegung dieses Befehls gefragt?


GODT: Nein.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist Ihnen einmal eine Auslegung aus anderer Quelle bekanntgeworden, nachdem dieser Befehl bedeuten sollte, Schiffbrüchige abzuschießen?


GODT: Nein.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Können Sie nach Ihren Erfahrungen beurteilen, ob dieser Befehl irgendwelche praktische Auswirkungen gehabt hat oder gehabt haben kann auf die Verluste der alliierten Seeleute?


GODT: Das ist sehr schwer zu beurteilen. Zu dieser Zeit werden etwa 80 Prozent aller U-Bootangriffe unter Verhältnissen erfolgt sein, die ein Retten von vornherein ausschlossen, das heißt entweder im Geleitzug oder in ganz küstennahen Gebieten. Ein Anhalt für den Rest ist, daß etwa 12 Kapitäne und Ingenieure als Gefangene von U-Booten nach Hause gebracht worden sind. Ob in allen Fällen auch Hilfsmaßnahmen für die Besatzung möglich gewesen wären, läßt sich nicht mit Sicherheit sagen. Es war wohl so, daß die alliierten Seeleute sich in den Rettungsbooten sicherer fühlten als zum Beispiel auf dem U-Boot, und sie waren wohl froh, wenn das U-Boot nach dem Angriff verschwunden war. Daß die Anwesenheit des U-Bootes auch eine Gefährdung bedeutete, beweist auch der »Laconia«-Fall selbst, bei dem zwei U-Boote während der Rettungsmaßnahmen von Flugzeugen mit Bomben angegriffen worden sind.

Ich glaube, es ist ganz ungewiß, ob sich dieser Befehl nach der einen oder anderen Seite ausgewirkt hat.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Was heißt »nach der einen oder anderen Seite«?


GODT: Das heißt nach den vermehrten oder verminderten Verlusten feindlicher Seeleute.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Mir ist ein Gedankengang eben noch nicht ganz klargeworden. Sie weisen hin darauf, daß etwa 12 Kapitäne und leitende Ingenieure seit Erlaß dieses Befehl hier in Gefangenschaft gebracht worden seien. Wollen Sie[590] damit sagen, daß es nur in so viel Fällen möglich war, ohne Gefährdung des Bootes den Befehl auszuführen, derartige Schiffsoffiziere aus den Rettungsbooten herauszuholen?


GODT: Daß es nur in diesen Fällen war, wäre zu scharf ausgedrückt. Es gibt aber einen Anhalt für die Zahl der Fälle, in denen es möglich war.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich zeige Ihnen jetzt den Funkspruch an den Kapitänleutnant Schacht, der abgedruckt ist im Urkundenbuch der Anklage auf Seite 36. Auch dieser Funkspruch ist als »Geheime Kommandosache« abgegeben worden. Welches ist der Grund?


GODT: Es ist eine ausgesprochene scharfe Rüge an den Kommandanten.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Inwiefern war diese Rüge berechtigt? Schacht hatte ja vorher gar keine Anweisung erhalten, nur Italiener zu retten?


GODT: Nein, es war aber angenommen worden, daß es den U-Booten klar war, daß es in erster Linie darauf ankam, die Bundesgenossen zu retten, das heißt vor der Gefangenschaft zu bewahren. Es waren außerdem im Verlauf der Operationen mehrfach Hinweise darauf ergangen, daß die Kommandanten besondere Vorsicht walten lassen sollten. Nachher kam die Meldung von Schacht, aus der damals hervorzugehen schien jedenfalls, daß er gegen diese Befehle verstoßen hatte. Nachträglich gesehen ist das, was Schacht getan hat, wohl vor den betreffenden Befehlen des BdU geschehen, so daß der Vorwurf mindestens zum Teil unberechtigt war.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wurden nach diesem Befehl vom September 1942 von U-Booten noch Rettungsmaßnahmen durchgeführt?


GODT: In Einzelfällen, ja.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wurden diese Fälle vom Befehlshaber der U-Boote beanstandet?


GODT: Ich kann mich daran nicht entsinnen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sind nach Ihrer Kenntnis von deutschen U-Booten Schiffbrüchige absichtlich getötet worden?


GODT: Der einzige Fall, und der ist mir nach der Kapitulation bekanntgeworden, ist der des Kapitänleutnants Eck. Darüber hatten wir einmal eine feindliche Rundfunkmeldung, die diese Dinge andeutete, ohne daß daraus irgend etwas zu ersehen war.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich übergebe Ihnen jetzt ein Dokument der Anklage GB-203, in dem die Anklage einen Beweis für die Beschießung von Schiffbrüchigen erblickt. Es ist das [591] Kriegstagebuch von U-247, und ich habe es abgedruckt, einen Auszug, auf Seite 74 meines Dokumentenbuches, Band 2. Es betrifft den Angriff dieses U-Bootes auf einen britischen Fischdampfer. Sie haben dieses Kriegstagebuch bereits gesehen. Hat der Kommandant nach Rückkehr über dieses Unternehmen berichtet?


GODT: Jawohl.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Hat er dabei irgend etwas gemeldet über die Beschießung von Schiffbrüchigen?


GODT: Nein.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Nach der Aussage eines Überlebenden namens McAllister hatte dieser Fischdampfer »Noreen Mary« eine Kanone an Bord. Wissen Sie, ob auf dem Fischdampfer die Kanonen auf dem Vorschiff oder auf dem Achterschiff angebracht waren?


GODT: Sie waren wohl fast immer auf dem Vorschiff.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Können Sie feststellen an Hand dieses Kriegstagebuchauszuges und an Hand Ihrer Erinnerung an den Bericht des Kommandanten, wie sich dieser Vorfall tatsächlich abgespielt hat?


GODT: Das U-Boot traf in der Nähe von Kap Wrath zunächst im getauchten Zustand auf eine Reihe von Bewachern von Fischdampfern. Es versuchte einen dieser Fischdampfer zu torpedieren.


VORSITZENDER: Dr. Kranzbühler! Versucht der Zeuge diesen Vorfall aus dem Dokument zu rekonstruieren, den Zwischenfall zu rekonstruieren?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Er soll an Hand seiner Erinnerung an den Bericht des Kommandanten und gestützt auf das Kriegstagebuch das angeben, was er von dem Vorfall in Erinnerung hat.


VORSITZENDER: Aber er hat doch nicht gesagt, ob er den Kommandanten je gesehen hat.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Doch, ja, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Gut, alles was er uns sagen kann, ist dann, was der Kommandant ihm erzählt hat.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Jawohl.


VORSITZENDER: Gut, dann soll er es tun.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Jawohl, mein Herr. Also bitte sagen Sie uns, was Ihnen in Erinnerung ist, nachdem Sie das Kriegstagebuch gelesen haben.


VORSITZENDER: Einen Augenblick! Wenn er sich an etwas erinnert, was der Kommandant ihm gesagt hat, kann er uns das [592] erzählen; aber das Kriegstagebuch spricht für sich selbst, und er kann nicht daraus rekonstruieren. Er muß uns sagen, woran er sich von dem, was der Offizier sagte, erinnert.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sehr gut, mein Herr.


[Zum Zeugen gewandt:]


Bitte sprechen Sie aus Ihrer Erinnerung.

GODT: Der Bericht des Kommandanten lautete dahin, daß er, in ganz außerordentlicher Küstennähe für die damalige Zeit, eine Gruppe von Fischdampfern getroffen hatte und aus diesen dann nach vergeblichem Torpedierungsversuch einen mit Geschützfeuer versenkt hatte. Das war besonders bemerkenswert, weil erstens diese Sache in außerordentlicher Küstennähe stattfand und der Kommandant dieses Artilleriegefecht riskiert hatte, obwohl andere Fahrzeuge in der Nähe waren.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Waren diese anderen Fahrzeuge auch bewaffnete Fischdampfer?


GODT: Von jedem Fischdampfer mußte damals angenommen werden, daß er bewaffnet war.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Der Zeuge McAllister meinte, daß das U-Boot 50 Yards vor dem Fischdampfer aufgetaucht sei. Ist das nach Ihrer Erinnerung und nach Ihrer Erfahrung möglich?


GODT: Ich entsinne mich an den Einzelfall nicht, das ist aber ganz ungewöhnlich, daß ein U-Bootkommandant das tun würde.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: In der Aussage des McAllister heißt es weiter, daß das U-Boot mit Draht gefüllte Granaten verschossen habe.


VORSITZENDER: Warten Sie einen Augenblick, einen Augenblick, Dr. Kranzbühler. Der Gerichtshof ist der Ansicht, der Zeuge solle keine Meinungen dieser Art ausdrücken; er soll über Tatsachen, die er kennt, aussagen. Er sagt uns aber, daß es seiner Meinung nach unmöglich sei, daß ein Schiffskommandant sein U-Boot in einer Entfernung von 50 Yards von einem anderen Schiff auf die Oberfläche bringe.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ja.


VORSITZENDER: Darüber kann er doch nichts aussagen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Präsident! Ich wollte den Zeugen jetzt fragen, ob deutsche U-Boote mit Draht gefüllte Granaten verschossen haben, wie der Zeuge McAllister behauptet. Ist das eine zulässige Frage?


VORSITZENDER: Granaten, welche mit Draht gefüllt waren?


[593] FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ja, das ist die Frage, welche ich vorlegen will.

Wollen Sie diese Frage beantworten, Zeuge?

GODT: Solche Granaten gab es nicht.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist dieser Angriff des Unterseebootes auf die »Noreen Mary« sofort durch Funkspruch gemeldet worden? Wissen Sie darüber etwas?


GODT: Meinen Sie, durch das U-Boot gemeldet worden?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Nein, von britischer Seite.


GODT: Soweit ich mich erinnere, ist ein Funkspruch eines englischen Fahrzeuges aufgefangen worden, das in der betreffenden Gegend einen U-Bootangriff meldete.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: In dem Kriegstagebuch befindet sich die Eintragung eines Funkspruchs unter der Uhrzeit 0127 an Matschulat, das ist also von Ihnen an den Kommandanten: »Englischer Dampfer meldet Angriff durch deutsches U-Boot westlich Kap Wrath«.


GODT: Das ist die Mitteilung an das U-Boot darüber daß ein Funkspruch eines englischen Fahrzeugs über einen U-Bootangriff in diesem Gebiet aufgefangen war.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich möchte jetzt eine Frage zu dem Ständigen Kriegsbefehl Nummer 511 an Sie stellen, der abgedruckt ist in meinem Urkundenbuch Band 1, Seite 46. Als ich diesen Befehl vortrug, war dem Tribunal die Bedeutung der Ziffer 2 unklar, die ich verlese:

»Mitnahme von Kapitänen und Schiffsoffizieren neutraler Schiffe, die gem. St. Kr. Bef. Nr. 101 versenkt werden dürfen (z.B. Schweden außerhalb Göteborgverkehr) ist zu unterlassen, da Internierung dieser Offiziere völkerrechtlich nicht statthaft ist.«

Können Sie mir zunächst sagen, auf Grund welcher Erfahrung oder Ergebnisse diese Ziffer 2 aufgenommen worden ist?

GODT: Es war einmal von einem U-Boot ein uruguayischer Offizier nach Deutschland gebracht worden, der Kapitän eines versenkten Schiffes war, und wir hatten Sorge, daß bei Freilassung dieses Kapitäns er Dinge erzählen konnte, die er während seiner Internierung auf dem U-Boot gesehen hatte. Der Grund dieses Befehls war, in Zukunft solche Schwierigkeiten zu vermeiden, denn dieser uruguayische Kapitän mußte entlassen werden und ist auch in Freiheit gesetzt worden.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Was bedeutet der Hinweis auf die neutralen Schiffe, die gemäß Ständigem Kriegsbefehl Nummer 101 versenkt werden dürfen?


[594] GODT: Darf ich diesen Befehl mal sehen?


[Der Zeuge bekommt die Urkunde.]


In dem Ständigen Kriegsbefehl Nummer 101 ist über die Versenkung neutraler Handelsschiffe folgendes befohlen: Einmal im Blockadegebiet dürfen grundsätzlich alle neutralen Schiffe versenkt werden mit zwei wesentlichen Ausnahmen oder mit zwei generellen Ausnahmen:

Einmal: Es durften im Blockadegebiet nicht versenkt werden: Schiffe bestimmter neutraler Länder, mit denen wir bestimmte Schiffahrtswegabkommen geschlossen haben, soweit die Schiffe auf diesen Wegen fuhren. Und zweitens durften nicht versenkt werden: Schiffe einiger neutraler Staaten, von denen angenommen wurde, daß sie nicht ausschließlich im Feinddienst fuhren. Für die Versenkung außerhalb des Blockadegebiets galt, daß die neutralen Schiffe versenkt werden konnten, einmal, soweit sie nicht als neutrale erkennbar waren, also für das betreffende U-Boot als feindliche gelten mußten, und zweitens, wenn sie sich nicht neutral verhielten.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Also zum Beispiel die im feindlichen Geleit fuhren?

GODT: Ja, zum Beispiel die im Geleit fuhren, wenn sie die Anwesenheit von U-Booten meldeten und so weiter, durch Funkspruch.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Hat diese Ziffer 2 nun die Bedeutung, daß die Kapitäne der neutralen Schiffe schlechter gestellt werden sollten als die Kapitäne der feindlichen Schiffe, oder sollten sie besser gestellt werden?


GODT: Es handelt sich hier nicht um besser oder schlechter stellen, sondern um die Gefangennahme; sie sollten nicht gefangengenommen werden, weil diese Gefangennahme nicht aufrechtzuerhalten war. Ob sie dabei besser oder schlechter gestellt waren, ist mindestens offen. Die Kapitäne feindlicher Schiffe versuchten meistens der Mitnahme auf einem U-Boot zu entgehen, weil sie sich in Rettungsbooten wahrscheinlich sicherer fühlten.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Was ist Ihnen bekannt über die Befehle betreffend die Achtung der Lazarettschiffe bei Beginn der Invasion?


GODT: Bei Beginn der Invasion galt für diesen Raum wie für jeden anderen, daß Lazarettschiffe nicht angegriffen werden durften. Es meldeten dann die im Invasionsgebiet operierenden Kommandanten, daß ein außerordentlich starker Lazarettschiffverkehr von ihnen festgestellt war.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Von wo nach wo?


[595] GODT: Zwischen dem Invasionsraum in der Normandie und England. Der Befehlshaber der U-Boote hat dann durch die zuständige Stelle prüfen lassen, ob der Lazarettschiffverkehr in der gemeldeten Stärke den Verhältnissen entsprach. Das wurde bestätigt.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Was soll das heißen?


GODT: Das heißt, daß die Zahl der gemeldeten Lazarettschiffe der Zahl der vermuteten Verwundeten entsprach. Es ist dann ausdrücklich befohlen worden, daß die Lazarettschiffe weiterhin nicht angegriffen werden durften.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Entsprach die strikte Achtung der Lazarettschiffe zu diesem Zeitpunkt des Krieges unserem eigenen Interesse?


GODT: Wir hatten zu dieser Zeit Lazarettschiffverkehr wohl nur in der Ostsee, wo die Genfer Konvention von der Gegenseite nicht anerkannt war. Wir hatten also kein besonderes Interesse an der Schonung von Lazarettschiffen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Kennen Sie einen Fall, in dem während dieses Krieges ein feindliches Lazarettschiff durch ein deutsches U-Boot versenkt worden ist?


GODT: Nein.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist das umgekehrt vorgekommen?


GODT: Es ist im Mittelmeer das deutsche Lazarettschiff »Tübingen« von englischen Flugzeugen, glaube ich, versenkt worden.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Auf Grund einer Verwechslung mutmaßlich?


VORSITZENDER: Dr. Kranzbühler! Ob deutsche Lazarettschiffe versenkt wurden, ist doch unerheblich. Nicht wahr?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich wollte hiermit zeigen, Herr Präsident, daß die Möglichkeit von Verwechslungen besteht und daß auch tatsächlich auf Grund einer Verwechslung ein Lazarettschiff versenkt worden ist. Mein Beweisthema geht also dahin, daß man nicht aus der Versenkung eines Schiffes schließen kann, daß es versenkt werden durfte.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist sich ganz darüber im klaren, daß im Seekrieg Irrtümer begangen werden können. Das ist allgemein bekannt. Sollen wir jetzt unterbrechen?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ja, Herr Präsident.


[Pause von 10 Minuten.]


[596] FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Admiral Godt! Sie kennen Admiral Dönitz seit 1934 sehr genau und haben seit dieser Zeit viel mit ihm zu tun gehabt. Hat er sich in diesem Zeitraum irgendwie politisch betätigt?

GODT: Vor seiner Ernennung zum Oberbefehlshaber der Kriegsmarine meines Wissens überhaupt nicht. Als Oberbefehlshaber der Kriegsmarine hat er bei einzelnen Gelegenheiten außerhalb der Marine gesprochen, zum Beispiel zu Werftarbeitern, einmal zur Hitler-Jugend in Stettin und im Rundfunk am Heldengedenktag und am 20. Juli. An weitere Fälle kann ich mich nicht erinnern.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Hatten diese Ansprachen nicht immer eine direkte Beziehung zu den Aufgaben der Marine, zum Beispiel vor den Werftarbeitern: Schiffbau?


GODT: Vor den Werftarbeitern, ja.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Und vor der Hitlerjugend?


GODT: Ebenso bei der Hitler-Jugend.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Welches war da die Beziehung?


GODT: Es handelte sich, soweit ich mich erinnere, um die Werbung für die Marine dabei.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Hat er seine Stabsoffiziere nach weltanschaulichen Gesichtspunkten ausgesucht oder nach militärischen?


GODT: Ausschlaggebend war allein die militärische und soldatische Eignung. Eine politische Einstellung hat keine Rolle gespielt.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Hier spielt eine große Rolle die Frage, ob Admiral Dönitz von bestimmten Vorgängen außerhalb der Marine Kenntnis gehabt hat oder Kenntnis haben mußte. Können Sie mir sagen, in welchen Kreisen er verkehrte?


GODT: Er hat wohl fast ausschließlich im Kreis seiner eigenen Offiziere und mit den Offizieren seines Alters verkehrt. Darüber hinaus hat er nach meiner Kenntnis kaum Verkehr gehabt.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Hat sich das nach der Ernennung zum Oberbefehlshaber der Kriegsmarine wesentlich geändert?


GODT: Nein, er ist wohl mit einigen Leuten mehr aus andern Sparten zusammengekommen Im wesentlichen ist sein Verkehr derselbe geblieben.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wo lebte er tatsächlich in der Zeit seit seiner Ernennung zum Oberbefehlshaber?


[597] GODT: Seit seiner Ernennung zum Oberbefehlshaber in Berlin und in der Befehlsstelle der Seekriegsleitung in der Nähe von Berlin.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Lebte er in seiner Familie oder lebte er in seinem Stabe?


GODT: Er wohnte mit seiner Familie zusammen. Sein Leben spielte sich zum großen Teil in seinem Stabe ab.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Und wie war das, nachdem der Stab im Herbst 1943 in die Nähe von Berlin nach der Unterkunft »Koralle« ging, wo lebte er dann?


GODT: Er lebte in der Befehlsstelle, in der seine Familie, wenigstens zeitweise, auch gewohnt hat. Aber die dienstlichen Besprechungen zogen sich meistens bis in den späten Abend hinein.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das heißt also, er lebte seit dieser Zeit ständig in einer Marineunterkunft?


GODT: Jawohl.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie haben nun die Laufbahn von Admiral Dönitz vielleicht am längsten von allen Offizieren aus der Nähe verfolgt. Können Sie mir sagen, welche Beweggründe Ihrer Ansicht nach für ihn entscheidend waren bei der Gestaltung seiner militärischen Befehle?


VORSITZENDER: Dr. Kranzbühler! Man kann nicht über Beweggründe von Leuten sprechen; man kann über Gedankengänge anderer keine Aussage machen. Man kann nur darüber, wie sie gesagt oder getan haben, aussagen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Präsident! Ich meine doch, daß ein Offizier, der jahrelang mit dem anderen zusammengelebt hat, eine gewisse Kenntnis von seinen Beweggründen haben müßte, gerade aus dem, was dieser Offizier ihm gesagt hat und was er getan hat. Vielleicht kann ich die Frage etwas anders fassen.


VORSITZENDER: Er kann etwas über seinen Charakter aussagen, aber nicht über seine Beweggründe.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich werde ihn nach seinem Charakter fragen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Wollen Sie mir sagen, ob Admiral Dönitz bei der Gestaltung seiner Befehle und bei allen seinen Handlungen Ihnen gegenüber irgendwelche egoistischen Motive zum Ausdruck gebracht hat?

GODT: Niemals.

[598] VORSITZENDER: Dr. Kranzbühler! Das ist doch dasselbe, es ist doch wahrhaftig wieder die gleiche Frage.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Entschuldigen Sie bitte, es sollte eine andere Frage sein, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Kein Mensch macht ihm den Vorwurf, egoistisch oder etwas ähnliches zu sein. Er ist verschiedener Verbrechen, die in der Anklageschrift gegen ihn aufgeführt sind, beschuldigt.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich werde direkt nach einer Beurteilung der Anklage fragen.

Die Anklage beurteilt Admiral Dönitz als zynisch und opportunistisch. Entspricht das Ihrer eigenen Beurteilung?

GODT: Nein.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wie beurteilen Sie ihn?


GODT: Als einen Mann, der nur seine Pflicht und seine Arbeit und die Sorge um seine Waffe und die Menschen mit ihr gekannt hat.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich habe keine weitere Frage mehr, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Hat noch ein Verteidiger Fragen zu stellen?


[Keine Antwort.]


OBERST PHILLIMORE: Euer Lordschaft! Darf ich vielleicht zunächst die Dokumente erwähnen, die ich heute früh im Kreuzverhör vorgelegt habe, oder vielmehr ist es ein Dokument, das bereits früher vorgelegt wurde, D-658, GB-229. In diesem Dokument handelt es sich um Bordeaux, und es wurde darum gestritten, ob es sich um das Kommandounternehmen auf Bordeaux handelt. Es wurde darum gestritten, ob es aus der Skl, das heißt aus der Seekriegsleitung oder aus dem Kriegstagebuch einer untergeordneten Stelle stammt. Ich habe die Sache durch die Admiralität bestätigen lassen, Euer Lordschaft und werde das Original den Verteidigern zeigen. Es stammt aus dem Kriegstagebuch der Skl, Tagebuch der Seekriegsleitung, 1. Abteilung, Teil A vom Dezember 1942; also stammt es aus dem Kriegstagebuch des Angeklagten Raeder und des Zeugen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr Zeuge! Sie sagten, Sie könnten sich nicht daran erinnern, gegen diesen Befehl vom 17. September 1942 protestiert zu haben?

GODT: Ja.

OBERST PHILLIMORE: Ich werde versuchen, Ihr Gedächtnis aufzufrischen. Sehen Sie sich bitte Dokument D-865 an!

Das ist GB-458, Euer Lordschaft, es ist ein Auszug aus dem Verhör Dönitz vom 6. Oktober. Ich möchte hinzufügen, daß das Protokoll [599] in englischer Sprache abgefaßt wurde, und deshalb gibt die deutsche Übersetzung nicht unbedingt die genauen Worte des Admirals wieder.


[Zum Zeugen gewandt:]


Sehen Sie sich bitte die zweite Seite des vor Ihnen liegenden Dokuments an, und zwar am Ende des er sten Absatzes auf Seite 207 des englischen Textes! Der Admiral spricht hier über den Befehl vom 17. September 1942, und im letzten Satz dieses Absatzes sagt er:

»Ich entsinne mich, daß Kapitän Godt und Kapitän Heßler gegen dieses Telegramm waren, sie sagten es mir ausdrücklich, da, wie sie sagten, es mißverstanden werden könnte, aber ich sagte, ich müsse es jetzt diesen Booten durchgeben, um die Verluste, dieses eine Prozent, zu verhindern. Ich muß ihnen einen Grund geben, damit sie sich nicht verpflichtet fühlen, es zu tun.«

Erinnern Sie sich jetzt daran, gesagt zu haben: »Das könnte mißverstanden werden«?

GODT: Nein, das weiß ich nicht mehr.

OBERST PHILLIMORE: Und ein weiterer Auszug, Seite 3 in der englischen Übersetzung, das heißt Seite 2 unten im Deutschen:

»So sandte ich ein zweites Telegramm, um weitere Verluste zu verhindern. Dieses Telegramm wurde auf meine Anregung gesandt. Ich bin dafür voll und persönlich verantwortlich, da Kapitän Godt und Kapitän Heßler beide ausdrücklich betonten, daß sie das Telegramm als zweideutig betrachteten und daß es falsch ausgelegt werden könnte.« Können Sie sich jetzt daran erinnern?


GODT: Nein, ich kann mich nicht erinnern.

OBERST PHILLIMORE: Sehen Sie sich jetzt eine weitere Erklärung im gleichen Sinne an, auf Seite 5, erster Absatz des englischen Textes; das ist dritter Absatz, Seite 4 des deutschen Textes. Ihm wurde folgende Frage gestellt:

»Warum war es notwendig, eine derartige Redensart, wie ich sie Ihnen vorhin vorlas, zu gebrauchen?«

Euer Lordschaft! Das ist unten auf Seite 4, nämlich: »Bemühungen zur Rettung von Besatzungsmitgliedern bei Vernichtung von Schiffen und Mannschaften widersprechen den primitivsten Anforderungen der Kriegführung«.

Es ist der letzte Satzteil im ersten Satz. Und er antwortete:

»Diese Worte entsprechen dem Telegramm nicht. In keiner Weise entsprechen sie unseren Handlungen in den Jahren 1939, 1940, 1941 und 1942, wie ich dies Ihnen mit dem [600] ›Laconia‹-Zwischenfall klar gezeigt habe. Ich möchte noch einmal betonen, daß sowohl Kapitän Godt als auch Kapitän Heßler schärfstens gegen die Absendung dieses Telegramms Stellung nahmen.«

Wollen Sie immer noch behaupten, daß Sie sich nicht daran erinnern können, gegen die Absendung dieses Telegramms Einspruch erhoben zu haben?

GODT: Ich habe wiederholt gesagt, daß ich mich daran nicht erinnern kann.

OBERST PHILLIMORE: Ich habe die Antwort nicht verstanden. Ich weiß nicht...

GODT: Ich habe wiederholt gesagt, daß ich mich nicht daran erinnern kann.


OBERST PHILLIMORE: Ich will Ihnen noch einen Auszug zeigen. Es ist das Dokument D-866, welches die Nummer GB-459 erhalten wird. Es ist ein weiteres Verhör vom 22. Oktober.

Die erste Frage im Dokument ist:

»Sind Sie der Meinung, daß dieser Befehl den Prisengesetzen der deutschen Marine, welche zu Beginn des Krieges erlassen wurden, widerspricht?«

Und der letzte Satz des ersten Absatzes der Antwort lautet:

»Godt und Heßler sagten mir: ›Senden Sie diesen Funkspruch nicht. – Sehen Sie, eines Tages kann dies in einem falschen Licht erscheinen, es kann falsch ausgelegt werden.‹«

Sie erinnern sich nicht daran, diese Worte gebraucht zu haben?

GODT: Nein.

OBERST PHILLIMORE: Sie waren doch ein erfahrener Stabsoffizier, nicht wahr?


GODT: Ja.


OBERST PHILLIMORE: Sie wußten doch, wie wichtig es war, einen Operationsplan mit absoluter Klarheit zu entwerfen, nicht wahr?


GODT: Ja.


OBERST PHILLIMORE: Diese Befehle, die Sie erließen, gingen an junge Kommandanten, die zwanzig bis dreißig Jahre alt waren, nicht wahr?


GODT: Zwanzig Jahre ist jedenfalls zu jung, sie werden wohl etwa Ende der Zwanzig gewesen sein.


OBERST PHILLIMORE: Ja. Wollen Sie etwa sagen, daß dieser Befehl nicht zweideutig ist?


[601] GODT: Jawohl. Vielleicht, wenn man einen Satz aus dem Zusammenhang nimmt, kann man vielleicht in Zweifel kommen, aber nicht, wenn Sie den ganzen Befehl lesen.


OBERST PHILLIMORE: Was sollen die Worte bedeuten: »Bei Vernichtung von Schiffen und Mannschaften widerspricht die Rettung den primitivsten Anforderungen der Kriegführung.«


[Keine Antwort.]


Zeigen Sie es ihm, bitte.


[Dem Zeugen wird ein Dokument überreicht.]


Was war denn der Sinn dieser Worte, wenn es sich lediglich um einen Befehl handelte, nicht zu retten?

GODT: Es war eine Begründung für den übrigen Teil des Befehls und eine Gleichsetzung der Schiffe und der Besatzung, die gegen unsere U-Boote kämpften.

OBERST PHILLIMORE: Alle anderen Befehle, die Sie erließen, waren doch so klar, nicht wahr?

Haben Sie die Dokumente der Verteidigung dort vor sich?


GODT: Ich glaube, ja. – Nein.


OBERST PHILLIMORE: Dann schauen Sie sich bitte, das Dönitz-Dokumentenbuch Nummer 8 auf Seite 10 an. –

Es ist auf Seite 10 dieses Buches. Ich will Ihnen nur den zweiten Absatz verlesen:

»Gegen feindliche Handelsschiffe, bei denen eine Bewaffnung einwandfrei erkannt worden ist, beziehungsweise deren Bewaffnung auf Grund einwandfreier Unterlagen der Seekriegsleitung bekanntgegeben ist, ist für U-Boote sofortiger voller Waffeneinsatz freigegeben.«

Und der nächste Satz:

»Soweit es die Umstände zulassen, sind nach Ausschaltung der Möglichkeiten für eine Gefährdung des U-Bootes Maßnahmen für die Rettung der Be satzung zu treffen.«

Kein Kommandant könnte diesen Befehl mißverstehen, nicht wahr? Er ist absolut klar.

Schauen Sie sich ein anderes Dokument, D-642, Seite 13, an. Es ist im letzten Absatz des Befehls auf Seite 15. Das ist ein Nichtrettungsbefehl. Haben Sie es? Es ist Paragraph E, »Ständiger Kriegsbefehl 154«.

»Keine Leute retten und mitnehmen. Keine Sorge um Boote des Dampfers. Wetterverhältnisse und Landnähe sind gleichgültig. Nur Sorge um das eigene Boot und das Streben, sobald wie möglich den nächsten Erfolg zu erringen! Wir müssen hart in diesem Kriege sein. Der Gegner hat den [602] Krieg angefangen, um uns zu vernichten, es geht also um nichts anderes.«

Das war doch absolut klar, das war ein Befehl, »nicht zu retten«, nicht wahr?

GODT: Das war ebenso klar wie der Befehl, um den es geht.

OBERST PHILLIMORE: Wollen wir einstweilen ein oder zwei andere Dokumente ansehen. Dann komme ich nochmals auf diesen Befehl zurück. Auf Seite 45 finden wir einen weiteren Befehl:

»Befehl des BdU« – auf der dritten Zeile lesen wir: »Kapitäne von versenkten Schiffen mit Papieren, falls ohne Gefährdung des Bootes und ohne Beeinträchtigung der Kampfkraft möglich, als Gefangene an Bord zu nehmen.«

Jedem ist doch ganz klar, was damit bezweckt wurde, nicht wahr?

GODT: Das ist überhaupt kein Befehl, sondern das war eine auszugsweise Wiedergabe im Kriegstagebuch.

OBERST PHILLIMORE: Richtig, ein Zitat des Wortlautes des Befehls. Dann auf der nächsten Seite, Absatz 4:

»... unter allen Umständen versuchen, Gefangene zu machen, soweit ohne Gefährdung des Bootes möglich.«

Wiederum absolut klar.

Jetzt sehen Sie sich die nächste Seite, Seite 47, Absatz 1 Ihres Befehls vom 1. Juni 1944 an, den letzten Satz:

»... Deshalb, soweit ohne Gefährdung des Bootes möglich, alles daran setzen, solche Gefangene einzubringen.«

Nun, Sie haben uns erklärt, daß dieser Befehl vom 17. September 1942 ein Befehl sein sollte, nicht zu retten. Ist das richtig?

GODT: Jawohl.

OBERST PHILLIMORE: Ich frage Sie jetzt nochmals, was bedeutet der Satz: »Die Rettung wider spricht den primitivsten Anforderungen der Kriegführung bei Vernichtung von Schiffen und Mannschaften?«


GODT: Das ist eine Begründung für den übrigen Teil, der besagt, daß die Schiffe mit den Besatzungen, die bewaffnet und ausgebildet waren, die U-Boote zu bekämpfen, gleichzusetzen waren.


OBERST PHILLIMORE: Warum sprechen Sie von Vernichtung von Mannschaften, wenn Sie deren Vernichtung gar nicht meinen?


GODT: Es handelt sich darum, ob die Schiffe mit ihren Besatzungen zu zerstören waren, was etwas ganz anderes ist, als die Besatzungen zu zerstören, zu vernichten, nachdem sie nicht mehr auf ihren Schiffen waren.


[603] OBERST PHILLIMORE: Und das ist wieder etwas ganz anderes, als lediglich eine Mannschaft nicht zu retten; stimmt das nicht?


GODT: Ich verstehe diese Frage nicht.


OBERST PHILLIMORE: Die Zerstörung einer Mannschaft ist doch etwas anderes als Nichtrettung von Mannschaften?


GODT: Die Zerstörung – solange das Schiff und die Besatzung zusammengehören.

OBERST PHILLIMORE: Sie beantworten doch nicht meine Frage. Aber wenn Sie sie nochmals wollen: Die Zerstörung von Mannschaften ist doch etwas anderes als das Nichtretten einer Mannschaft, nicht wahr?


GODT: Das Zerstören der Mannschaft ist etwas anderes als das Nichtretten von Schiffbrüchigen, jawohl.


OBERST PHILLIMORE: Wurden diese Worte lediglich eingefügt, um diesem Befehl das zu geben, was Sie den »lebendigen« Charakter nennen, den ein Befehl haben soll?


GODT: Das kann ich im einzelnen nicht mehr sagen. Ich sagte schon, daß ich mich an die Entstehungsgeschichte dieses Befehls im einzelnen nicht erinnern kann.


VORSITZENDER: Oberst Phillimore! Der Gerichtshof hat dem Zeugen bereits gesagt, daß das Dokument für sich selbst spricht.


OBERST PHILLIMORE: Ja. Schauen Sie sich bitte das nächste Dokument im Buch der Anklage an, D-663, letzter Satz. Wollen Sie angesichts der beabsichtigten Vernichtung von Schiffsbesatzungen behaupten, daß Sie damals nicht die Absicht hatten, falls es Ihnen möglich wäre, die Mannschaften zu vernichten?


GODT: Ich dachte, es würde von den Schiffbrüchigen gesprochen?


OBERST PHILLIMORE: Ja. Es ist doch fast dasselbe in gewisser Hinsicht. Wenn Mannschaften einmal torpediert worden sind, werden sie doch zu Schiffbrüchigen?


GODT: Danach sind sie schiffbrüchig, jawohl.


OBERST PHILLIMORE: Bitte beantworten Sie jetzt meine Frage: Hatten Sie damals nicht die Absicht, Mannschaften oder, wenn es Ihnen lieber ist, die Überlebenden, wenn dies möglich gewesen wäre, zu vernichten?


GODT: Wenn Sie Schiffbrüchige hier meinen, die Frage umfaßt ja zweierlei. Bezüglich der Schiffbrüchigen, nein.


OBERST PHILLIMORE: Nun, wenn Sie die Frage nicht beantworten wollen, reden wir von etwas anderem.

Erinnern Sie sich noch des Falles von Kapitänleutnant Eck?


[604] GODT: Über den Fall von Kapitänleutnant Eck habe ich ausschließlich von englischen und amerikanischen Offizieren gehört und erst, seitdem ich in Deutschland bin.

OBERST PHILLIMORE: Wissen Sie, daß er sich auf seiner ersten Fahrt befand, als sein U-Boot die »Peleus« versenkte und dann auf die Schiffbrüchigen mit Maschinengewehren feuerte? Wissen Sie das?


GODT: Jawohl.


OBERST PHILLIMORE: Er ist von der 5. U-Bootflottille in Kiel ausgelaufen, wo Möhle den Kommandanten Instruktionen erteilte, nicht wahr?


GODT: Das muß so gewesen sein.


OBERST PHILLIMORE: Nun, wenn er, anstatt die ganze Schuld für das, was er getan hatte, auf sich zu nehmen, seine Handlungsweise mit diesem Befehl vom 17. September 1942 verteidigt hätte, wollen Sie dann sagen, daß Sie ihn wegen Ungehorsams vor ein Kriegsgericht hätten bringen können?


GODT: Das wäre möglich gewesen.


OBERST PHILLIMORE: Auf Grund des Wortlauts Ihres Befehls? Wollen Sie das sagen?


GODT: Das wäre eine Frage, die im Gericht zu klären gewesen wäre. Im übrigen hat Eck sich nicht auf diesen Befehl bezogen, soweit ich gehört habe.


OBERST PHILLIMORE: Können Sie dem Gerichtshof erklären, wieso dem Zeugen Möhle erlaubt wurde, weiterhin seine Instruktionen in dem Sinne zu erteilen, daß dieser Befehl auf Vernichtung hinziele, und zwar vom September 1942 bis zum Ende des Krieges?


GODT: Ich weiß nicht, wie Möhle dazu gekommen ist, diesen Befehl so auszulegen. Gefragt danach hat er mich jedenfalls nicht.


OBERST PHILLIMORE: Sie begreifen doch, daß er sein eigenes Leben durch das Zugeständnis, derartige Instruktionen gegeben zu haben, einer großen Gefahr aussetzte?


GODT: Jawohl.


OBERST PHILLIMORE: Sie wissen sicher auch, daß ein anderer Kommandant, den er instruierte, nachher von Ihnen oder von Admiral Dönitz empfangen wurde, bevor er auslief?


GODT: Jawohl.


OBERST PHILLIMORE: Und auch bei seiner Rückkehr?


GODT: Im allgemeinen, ja, fast immer.


OBERST PHILLIMORE: Im allgemeinen. Wollen Sie dem Gerichtshof wirklich erzählen, daß keiner von diesen Offizieren, die [605] dahin instruiert wurden, daß dies ein Vernichtungsbefehl war, daß keiner von diesen Ihnen oder Admiral Dönitz gegenüber die Frage aufgeworfen hat?


GODT: Es ist mit Bezug auf diesen Befehl unter keinen Umständen davon gesprochen worden.


OBERST PHILLIMORE: Nun, ich behaupte, daß dieser Befehl sehr sorgfältig so formuliert wurde, damit er zweideutig war. Absichtlich, so daß jeder U-Bootkommandant, der sich so verhalten wollte, dies auf Grund dieses Befehls tun konnte. Stimmt das nicht?


GODT: Das ist eine Behauptung, ja.


OBERST PHILLIMORE: Und daß Sie und Heßler versuchten, die Erteilung dieses Befehls zu verhindern, nicht wahr?


GODT: Ich sagte schon, daß ich mich nicht daran erinnern kann.


OBERST PHILLIMORE: Ich habe keine weiteren Fragen, Euer Lordschaft.


VORSITZENDER: Will noch jemand ein Kreuzverhör vornehmen? Dr. Kranzbühler! Wollen Sie rückverhören?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist Ihnen bekannt, daß Kapitän Möhle hier ausgesagt hat, er habe nur sehr wenig Offiziere über seine Auslegung des »Laconia«-Befehls unterrichtet?


GODT: Ich habe das gelesen in der eidlichen Aussage, die Möhle im vorigen Jahr vor englischen Offizieren gemacht hat.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist Ihnen bekannt, daß Möhle hier selbst ausgesagt hat, daß er weder mit Admiral Dönitz noch mit Ihnen noch mit Kapitän Heßler über seine Auslegung des »Laconia«-Befehls gesprochen habe, obwohl er wiederholt in Ihrem Stabe war?


GODT: Das ist mir bekannt. Ob aus Möhles eidlicher Aussage vom vorigen Jahr oder aus anderer Quelle, kann ich im Moment, nicht sagen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Es ist Ihnen hier die Aussage von Admiral Dönitz vorgehalten worden, daß Sie selbst und Kapitän Heßler sich gegen den »Laconia«-Befehl geäußert hätten. Sie haben gesagt, daß Sie sich an einen solchen Widerspruch nicht erinnern. Halten Sie es für möglich, daß Admiral Dönitz Ihre Diskussionen über diesen Befehl überbetont hat, um damit die Verantwortung für diesen Befehl voll auf sich allein zu übernehmen?


VORSITZENDER: Einen Augenblick bitte, Dr. Kranzbühler, ich glaube nicht, daß Sie ihm die Frage stellen dürfen, ob es möglich sei, daß der Admiral überbetonte, was er sagte.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Dann werde ich diese Frage nicht stellen, Herr Präsident. Dann habe ich keine weiteren Fragen mehr an diesen Zeugen.


[606] VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich zurückziehen.


[Der Zeuge verläßt den Gerichtssaal.]


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Dann möchte ich mit Erlaubnis des Tribunals den Kapitän Heßler als nächsten Zeugen rufen.

VORSITZENDER: Jawohl.


[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Wollen Sie Ihren Namen nennen, Vor- und Zunamen.

ZEUGE GÜNTHER HESSLER: Günther Heßler.


VORSITZENDER: Wollen Sie mir diesen Eid nachsprechen: Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


VORSITZENDER: Sie können sich setzen.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Kapitän Heßler! Wann sind Sie in die Marine eingetreten?


HESSLER: Im April 1927.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wie ist Ihr letzter Dienstgrad?


HESSLER: Fregattenkapitän.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie sind mit dem Großadmiral Dönitz verwandt? Ist das richtig?


HESSLER: Jawohl. Ich heiratete im November 1937 seine einzige Tochter.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wann sind Sie zur U-Bootwaffe gekommen?


HESSLER: Im April 1940 zur U-Bootausbildung.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sind Sie damals in der U-Bootausbildung unterrichtet worden über den Handelskrieg nach Prisenordnung?


HESSLER: Jawohl, ich wurde darüber unterrichtet.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wurde dabei die sogenannte Prisenscheibe verwendet, die ich Ihnen eben habe übergeben lassen?


HESSLER: Jawohl, ich wurde darüber unterrichtet.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wollen Sie dem Gericht kurz sagen, welchem Zweck diese Prisenscheibe dient?


[607] HESSLER: Es handelt sich hier um ein System von Scheiben, mit dem man durch einfache, mechanische Einstellung in kürzester Zeit feststellen kann, wie neutrale und feindliche Handelsschiffe behandelt werden müssen, und zwar, ob zum Beispiel ein neutrales Fahrzeug mit Banngutladung versenkt werden kann, aufgebracht werden kann oder ob man es laufen lassen muß.

Diese Scheibe hat einen weiteren großen Vorteil, daß man gleichzeitig ablesen kann, auf welchen Paragraphen der Prisenordnung sich der betreffende Fall bezieht. Dadurch ist es möglich, die Zeit der Untersuchung eines Handelsschiffes auf das kürzeste zu begrenzen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das heißt, die Scheibe hat den Charakter eines juristischen Beraters des Kommandanten?


HESSLER: Jawohl.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich übergebe dem Tribunal diese Scheibe als Beweisstück Dönitz 95.

Wurden Sie in der Ausbildung belehrt über das Verhalten gegenüber Schiffbrüchigen, gegebenenfalls wie?


HESSLER: Jawohl. Das Retten von Schiffbrüchigen ist in der Seekriegführung eine Selbstverständlichkeit und wird durchgeführt, soweit es die militärischen Maßnahmen zulassen. In der U-Bootführung ist das Retten von Schiffbrüchigen, also das An-Bord-Nehmen von ganzen schiffbrüchigen Besatzungen, einfach nicht möglich, weil die räumlichen Verhältnisse des U-Bootes dies nicht zulassen. Durchführung anderer Maßnahmen, also zum Beispiel Herangehen an die Boote, Auffischen von Schwimmenden und An-Bord-Geben auf diese Boote, Abgabe von Proviant und Wasser, ist im allgemeinen nicht möglich, denn die Gefährdung der U-Boote ist in allen Teilen des Operationsgebietes derart, daß man sie ohne zu starke Gefährdung des Bootes einfach nicht durchführen kann.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie sind ja bald nach dieser Belehrung selbst als Kommandant gefahren?


HESSLER: Jawohl.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Von wann bis wann?


HESSLER: Vom Oktober 1940 bis zum November 1941.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: In welchen Seegebieten waren Sie eingesetzt?


HESSLER: Südlich von Island, westlich des Nord-Kanals, im Seegebiet zwischen Kap Verde und Azoren und im Seegebiet westlich von Freetown.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Welche Erfolge haben Sie gegenüber der Handelsschiffahrt gehabt?


[608] HESSLER: Ich versenkte 21 Schiffe mit über 130000 Tonnen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie sind mit dem Ritterkreuz ausgezeichnet, nicht wahr?


HESSLER: Jawohl.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wie haben Sie sich nun selbst gegenüber den Schiffbrüchigen der von Ihnen versenkten Dampfer verhalten?


HESSLER: In den meisten Fällen war die Lage so, daß ich mich sofort von der Untergangsstelle des Schiffes entfernen mußte, weil die Gefährdung durch feindliche Luft- oder Seestreitkräfte dies erforderte. In zwei Fällen war die Gefährdung jedoch nicht so groß. Ich konnte an die Rettungsboote herangehen und ihnen helfen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Um welche Schiffe handelte es sich dabei?


HESSLER: Es handelte sich um zwei griechische Schiffe, und zwar um die Dampfer »Papalemos« und »Pandias«.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wie haben Sie den Rettungsbooten geholfen?


HESSLER: Ich habe erstens den Schiffbrüchigen den genauen Schiffsort gegeben und ihnen gesagt, wie sie zweckmäßigerweise mit ihren Booten zu segeln hatten. Zweitens habe ich ihnen Wasser gegeben, was in der Tropengegend von größter Wichtigkeit für die Schiffbrüchigen ist. Dann habe ich in einem Falle ärztliche Hilfe geleistet für mehrere Verletzte.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Spielten eigene Erfahrungen mit versenkten Schiffen eine Rolle dabei, bei Rettungsmaßnahmen Zurückhaltung zu üben?


HESSLER: Jawohl. Ein erfahrener U-Bootkommandant war von einem berechtigten Mißtrauen gegenüber jedem noch so harmlos aussehenden Handelsschiff und seiner Besatzung erfüllt. In zwei Fällen hat dieses Mißtrauen mich selbst vor meiner Vernichtung gerettet.

Im Falle des Dampfers »Kalchas«, eines 10000 Tonnen großen englischen Dampfers, den ich nördlich des Kap Verde torpedierte: Das Schiff lag gestoppt nach dem Torpedotreffer. Die Besatzung war ausgestiegen und befand sich in den Rettungsbooten; das Schiff schien im Sinken zu sein Ich überlegte mir bereits, ob ich auftauchen sollte, um der Besatzung zumindesten den Schiffsort zu sagen und gleich zu fragen, ob sie Wasser brauchte. Da hielt mich, möchte ich sagen, ein unerklärliches Gefühl davon zurück. Ich steckte das Sehrohr sehr weit heraus und in demselben Augenblick, [609] wie dieses Sehrohr sehr weit über die Oberfläche des Wassers heraussah, sprangen auf dem Dampfer, der nach dem bisherigen Anschein ja verlassen war, Matrosen an die Geschütze, und zwar Matrosen, die bisher sich versteckt gehalten hatten unter den Geschützen und hinter der Reling, und eröffneten auf kürzeste Entfernung das Feuer auf mein Sehrohr, so daß ich mit höchster Fahrt auf Tiefe gehen mußte. Die Einschläge selbst lagen dicht am Sehrohr, konnten mir aber nicht gefährlich werden.

In einem zweiten Fall, im Falle des Motorschiffes »Alfred Jones«, das ich vor Freetown torpedierte: Das Schiff schien im Sinken. Ich überlegte, ob ich auftauchen sollte, als ich in einem Rettungsboot zwei Matrosen der englischen Kriegsmarine erblickte, in tadelloser Uniform. Das machte mich mißtrauisch. Ich sah mir daraufhin das Schiff aus nächster Entfernung, ich schätze auf 50 bis 100 Meter, genau an und stellte fest, daß das Schiff nicht verlassen war, sondern daß sich in allen möglichen Verstecken und unter Verschlägen noch Soldaten befanden. Als ich das Schiff torpedierte, flogen die Verschläge auseinander. Ich stellte fest, daß das Schiff mindestens vier bis sechs Geschütze vom Kaliber zwischen 10 und 15 cm hatte, eine große Anzahl von Wasserbombenwerfern und Flakgeschützen hinter der Reling. Nur dem Zufall, daß die Wasserbomben entschärft gewesen sind, entging ich der Vernichtung.

Daß ich selbstverständlich nach derartigen Erfahrungen in Zukunft mich nicht mehr um die schiffbrüchige Besatzung kümmern konnte, ohne mein Boot zu gefährden, war mir klar.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wann sind Sie in den Stab des Befehlshabers der U-Boote gekommen?

HESSLER: Im November 1941.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie waren dort erster Admiralstabsoffizier?


HESSLER: Ja.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: War es Ihre Aufgabe, die auslaufenden Kommandanten über die ergangenen Befehle zu belehren?


HESSLER: Jawohl, das habe ich getan.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wie war das Verhältnis zwischen der Belehrung, die Sie erteilten und den Belehrungen, die die Flottillenchefs zu erteilen hatten, zum Beispiel der Korvettenkapitän Möhle?


HESSLER: Die Kommandanten, die bei mir zur Belehrung waren, erhielten einen gründlichen Abriß über alle Fragen, wie sie sich draußen in See zu verhalten hatten. Die Flottillenchefs hatten die Aufgabe, sicherzustellen, daß alle Kommandanten die letzten [610] erlassenen Befehle des BdU in die Hand bekamen. Es war also eine, möchte ich sagen, nur begrenzte Belehrung im Gegensatz zu einer vollständigen bei mir.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wurden in dieser vollständigen Belehrung die Kommandanten auch über das Verhalten gegenüber Schiffbrüchigen belehrt?


HESSLER: Jawohl, etwa in dem gleichen Stile wie die Belehrung bei uns in der U-Bootschule gewesen war, in meiner Ausbildung.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Änderte sich nun die Art der Belehrung nach dem »Laconia«-Befehl vom September 1942?


HESSLER: Jawohl. Ich erzählte den Kommandanten kurz den Vorfall und sagte Ihnen dann: »Ihr habt jetzt selbst nicht mehr zu entscheiden, ob die Lage draußen im Seegebiet Rettungsmaßnahmen zulasse, sondern es ist von jetzt ab verboten, Rettungsmaßnahmen durchzuführen.«


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wollen Sie sagen, daß während der ganzen restlichen zweieinhalb Kriegsjahre den Kommandanten immer wieder der »Laconia«-Fall erzählt wurde oder meinen Sie nur unmittelbar nach diesem Vorfall im Herbst 1942?


HESSLER: Ich schätze höchstens bis Januar 1943. Von dieser Zeit an wurde darüber nicht mehr gesprochen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das heißt, nicht mehr über den Vorfall?


HESSLER: Nicht mehr über den »Laconia«-Fall.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Aber doch über die darauf ergangenen Befehle?


HESSLER: Jawohl, daß ein grundsätzlicher Befehl bestand, nicht mehr zu retten.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist den Kommandanten zu irgendeiner Zeit ein Befehl oder eine Andeutung erteilt worden von Ihnen oder einem Ihrer Mitarbeiter, Schiffbrüchige abzuschießen?


HESSLER: Niemals.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sind die Kommandanten von Ihnen auch belehrt worden über den Befehl, Kapitäne und leitende Ingenieure, wenn möglich, mitzunehmen?


HESSLER: Jawohl.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist in dieser Belehrung hervorgehoben worden, daß das nur dann geschehen dürfe, wenn es ohne jede Gefährdung des Bootes möglich sei?


[611] HESSLER: Jawohl.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist Ihnen der Vorfall mit U-386 bekannt, das an abgeschossenen Fliegern in der Biskaya vorbeifuhr.


HESSLER: Der Vorfall ist mir genau in Erinnerung.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Dann wissen Sie auch, daß dieser Vorfall im Herbst 1943 stattfand?


HESSLER: Jawohl.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Hat der Befehlshaber der U-Boote bei diesem Vorfall die Auffassung vertreten, daß der U-Bootkommandant die im Schlauchboot Treibenden vorher hätte abschießen sollen?


HESSLER: Nein, er war im Gegenteil böse darüber daß die Flugzeugbesatzung von dem U-Boot nicht mitgebracht wurde.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist von irgendeiner anderen Stelle im Stabe die von mir ebengenannte Auffassung vertreten worden?


HESSLER: Nein, wir kannten jeden im Stabe, das ist ausgeschlossen, daß irgendein Mitglied des Stabes eine abweichende Meinung hatte.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Der Korvettenkapitän Möhle hatte nun ausgesagt, daß er sich bei dem Korvettenkapitän Kuppisch in Ihrem Stabe nach der Bedeutung des »Laconia«-Befehls erkundigt habe, und Kuppisch habe Ihnen daraufhin diesen Vorfall mit U-386 erzählt, und zwar in der Art, daß der BdU das Abschießen der Schiffbrüchigen verlangt hätte?


HESSLER: Das ist nicht möglich.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Weshalb nicht?


HESSLER: Denn Kuppisch ist im Juli 1943 ausgelaufen mit seinem U-Boot und von dieser Feindfahrt nicht zurückgekommen. Der Vorfall mit U-386 war im Herbst 1943, also später.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Kapitän Möhle hat in seiner ersten Erklärung die Möglichkeit offengelassen, daß er diese Erzählung über U-386 auch von Ihnen haben könne. Haben Sie mit ihm darüber gesprochen?


HESSLER: Nein.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das können Sie mit Sicherheit sagen?


HESSLER: Mit absoluter Sicherheit.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Haben Sie von der Auslegung gehört, die Kapitän Möhle dem »Laconia«-Befehl gegeben hat?


[612] HESSLER: Nach dem Zusammenbruch erst, also nach Kriegsbeendigung, und zwar durch einen englischen Offizier.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wie können Sie erklären, daß von den wenigen Offizieren, die Möhle in dieser Weise unterrichtet hat, keiner bei dem BdU die Auslegung dieses Befehls einmal zur Sprache gebracht hat?


HESSLER: Ich habe nur die eine Erklärung dafür, daß diese Offiziere die Auslegung von Kapitän Möhle für völlig unmöglich hielten und nicht übereinstimmend mit der Auffassung des BdU.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Daß sie also eine Klärung überhaupt nicht mehr für erforderlich hielten?


HESSLER: Sie hielten diese Klärung für nicht erforderlich.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Die Anklagen gegen den Großadmiral Dönitz beruhen größtenteils auf Auszügen der Kriegstagebücher der Skl und des BdU, die sich im Besitze der Britischen Admiralität befinden. Wie ist es möglich, daß alle diese Unterlagen in den Besitz der Britischen Admiralität gekommen sind, und zwar vollständig?


HESSLER: Es war ein Wunsch des Großadmirals, daß die Kriegstagebücher der U-Boote und des Befehlshabers der Unterseeboote, die sich im Marinearchiv befanden, aufgehoben und nicht zerstört werden sollen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Hat er sich Ihnen gegenüber darüber geäußert?


HESSLER: Jawohl, in dieser Form, als ich ihm mitteilte, daß unsere eigenen Unterlagen im Stabe alle vernichtet werden.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Hatte er eine Begründung dafür gegeben, weshalb er eine Vernichtung der Unterlagen des Marinearchivs nicht wünschte?


HESSLER: Er wollte diese Unterlagen bis nach dem Kriege noch haben und die Seekriegführung hatte nichts zu verbergen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist das Ihre Ansicht oder ist das die Ansicht, die Admiral Dönitz Ihnen gegenüber geäußert hat?


HESSLER: Er sagte mir: »Wir haben ein reines Gewissen.«


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie sind unmittelbar nach der Kapitulation über Fragen der U-Bootkriegführung wiederholt vernommen worden, und Sie haben dabei die Frage an den ältesten der anwesenden Offiziere gestellt, ob der deutschen U-Bootführung verbrecherische Handlungen vorgeworfen würden von der englischen Marine. Ist das richtig?


[613] HESSLER: Jawohl.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Welche Antwort haben Sie darauf erhalten?


HESSLER: Ohne Zögern die Antwort: Nein.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich habe keine weiteren Fragen, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Wünscht noch ein Verteidiger Fragen zu stellen?


[Keine Antwort.]


Die Anklagebehörde?

OBERST PHILLIMORE: Mit Genehmigung des Gerichtshofs möchte ich kein Kreuzverhör durchführen und bitte, mein Kreuzverhör des letzten Zeugen anzunehmen, da es im wesentlichen dasselbe betrifft.

VORSITZENDER: Gut.

Möchte ein anderer Vertreter der Anklagebehörde den Zeugen ins Kreuzverhör nehmen?

Ja, Dr. Kranzbühler?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich habe keine weiteren Fragen mehr, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Während seines Verhörs sagte der Angeklagte Dönitz, daß Godt und Heßler – das sind Sie, nicht wahr?


HESSLER: Ja.


VORSITZENDER:... daß Sie ihm sagten: »Senden Sie diesen Funkspruch nicht. Sehen Sie, eines Tages kann er falsch aussehen, er kann falsch ausgelegt werden.«

Haben Sie das gesagt?


HESSLER: Ich erinnere mich daran nicht mehr. Wir haben oft als beratende Offiziere bei Aufsetzungen von Befehlen widersprechen müssen und dürfen. Ich weiß in diesem Fall nicht, ob Admiral Godt und ich das gesagt haben.


VORSITZENDER: Später hat der Angeklagte Dönitz in seinem Verhör gesagt: »Ich bin dafür voll und persönlich verantwortlich« – das heißt für den Befehl – »da sowohl Kapitän Godt als auch Kapitän Heßler ausdrücklich betonten, daß sie das Telegramm als zweideutig betrachten, oder daß es falsch ausgelegt werden könnte.« Haben Sie gesagt, daß dieses Telegramm zweideutig war oder falsch ausgelegt werden könnte?

HESSLER: Ich erinnere mich daran nicht. Ich glaube nicht, daß ich dieses Telegramm als zweideutig empfunden habe.


[614] VORSITZENDER: Und schließlich sagte der Angeklagte Dönitz: »Ich möchte noch einmal betonen, daß sowohl Kapitän Godt wie Kapitän Heßler dem Absenden des Telegramms heftig widersprochen haben.«

Behaupten Sie, der Absendung des Telegramms nicht heftig widersprochen zu haben?


HESSLER: Das ist möglich, daß wir gegen diese Absendung gewesen sind, weil wir es nicht nötig hielten, noch einmal darauf hinzuweisen.


VORSITZENDER: Haben Sie überhaupt dem Angeklagten Dönitz irgend etwas über das Telegramm gesagt?


HESSLER: Bei der Aufsetzung dieses Telegramms wurde darüber gesprochen wie über jeden Funkspruch, der bei uns im Stabe aufgesetzt wurde. Wir haben im Laufe der Zeit viele Hunderte von Funksprüchen aufgesetzt, so daß es unmöglich ist, jetzt noch zu wissen, was dabei gesprochen worden ist.


VORSITZENDER: Sie haben Ihre Antwort auf diese Frage begonnen: »Bei der Aufsetzung dieses Telegramms...«

Erinnern Sie sich, was bei der Aufsetzung dieses Telegramms geschah?


HESSLER: Ich kann mich nur erinnern, daß wir im Verlaufe des sogenannten »Laconia«-Falles sehr viele Funkspruchein- und -ausgänge hatten. Daß also viele Funksprüche aufgesetzt wurden, daß außerdem die U-Bootoperationen draußen im Atlantik weiterliefen, so daß ich mich an Einzelheiten bei der Aufsetzung dieses Telegramms nicht mehr erinnern kann.


VORSITZENDER: Sie sagten, es war möglich, daß Sie und Admiral Godt gegen die Absendung dieses Telegramms waren. Ist das Ihre Antwort?


HESSLER: Es ist möglich, aber ich kann es nicht sagen.


VORSITZENDER: Gut, Dr. Kranzbühler, der Zeuge kann sich zurückziehen.


[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Präsident! Ich hatte heute morgen bereits die Anklage davon unterrichtet, daß ich den vierten Zeugen nicht rufen werde, der vorgesehen war, das ist Admiral Eckardt. Infolgedessen ist meine Zeugenvernehmung jetzt beendet.

VORSITZENDER: Und das schließt Ihren Fall einstweilen ab?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das ist der Abschluß meines Falles. Ich möchte nur mit Erlaubnis des Tribunals noch eine Frage klären, die mit den Urkunden zusammenhängt.

[615] Das Tribunal hat alle Urkunden abgelehnt, die sich beziehen auf das Thema Banngut, Kontrollhäfen und Navicertsystem. Diese Fragen sind für meine rechtlichen Ausführungen später von Bedeutung. Darf ich den Beschluß des Tribunals dahin interpretieren, daß diese Urkunden nur jetzt als Beweismittel nicht zu verwenden sind, daß mir aber dadurch spätere rechtliche Ausführungen über diese Themen nicht abgeschnitten werden sollen?


VORSITZENDER: Dr. Kranzbühler! Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß dies eine Frage ist, die bis zum Zeitpunkt Ihres Plädoyers zurückgestellt werden kann.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Danke, Herr Präsident. Dann habe ich meinen Fall beendet.


VORSITZENDER: Wir vertagen uns nun.


[Das Gericht vertagt sich bis

15. Mai 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 13, S. 578-617.
Lizenz:
Kategorien:

Buchempfehlung

Lohenstein, Daniel Casper von

Cleopatra. Trauerspiel

Cleopatra. Trauerspiel

Nach Caesars Ermordung macht Cleopatra Marcus Antonius zur ihrem Geliebten um ihre Macht im Ptolemäerreichs zu erhalten. Als der jedoch die Seeschlacht bei Actium verliert und die römischen Truppen des Octavius unaufhaltsam vordrängen verleitet sie Antonius zum Selbstmord.

212 Seiten, 10.80 Euro

Im Buch blättern
Ansehen bei Amazon

Buchempfehlung

Romantische Geschichten II. Zehn Erzählungen

Romantische Geschichten II. Zehn Erzählungen

Romantik! Das ist auch – aber eben nicht nur – eine Epoche. Wenn wir heute etwas romantisch finden oder nennen, schwingt darin die Sehnsucht und die Leidenschaft der jungen Autoren, die seit dem Ausklang des 18. Jahrhundert ihre Gefühlswelt gegen die von der Aufklärung geforderte Vernunft verteidigt haben. So sind vor 200 Jahren wundervolle Erzählungen entstanden. Sie handeln von der Suche nach einer verlorengegangenen Welt des Wunderbaren, sind melancholisch oder mythisch oder märchenhaft, jedenfalls aber romantisch - damals wie heute. Michael Holzinger hat für den zweiten Band eine weitere Sammlung von zehn romantischen Meistererzählungen zusammengestellt.

428 Seiten, 16.80 Euro

Ansehen bei Amazon