Vormittagssitzung.

[547] [Der Zeuge Wagner im Zeugenstand.]


OBERST PHILLIMORE: Erinnern Sie sich an die Versenkung der »Monte Gorbea« im September 1942?

WAGNER: Ich habe eine gewisse Erinnerung daran.


OBERST PHILLIMORE: Das war das Schiff, bezüglich dessen der Angeklagte Dönitz ein Telegramm an den U-Bootkommandanten gesandt hatte, in dem er ihm drohte, ihn bei seiner Rückkehr vor ein Kriegsgericht zu stellen, weil er das Schiff versenkt hatte, obwohl er es als ein neutrales erkannt hatte. Nun war im Jahre 1942 die Freundschaft mit Spanien für Deutschland äußerst wichtig, nicht wahr?


WAGNER: Das nehme ich an.


OBERST PHILLIMORE: Sie haben uns gestern mitgeteilt, daß Admiral Raeder eine Mittelmeerpolitik erwog – sie empfahl; das war doch wohl der Grund, warum der U-Bootkommandant mit dem Kriegsgericht bedroht wurde, nicht wahr? Denn im Jahre 1942 bedeutete es etwas, wenn Sie ein spanisches Schiff versenkten.


WAGNER: Nein, das war nicht der Grund; der Grund war der, daß der U-Bootkommandant augenscheinlich nicht nach den Weisungen des Befehlshabers der U-Boote verfahren hatte.


OBERST PHILLIMORE: Es war ohne Bedeutung im Jahre 1940, als Sie dachten, daß Sie den Krieg gewinnen würden; aber im September 1942, nehme ich an, wurde es politisch unzweckmäßig, ein spanisches Schiff zu versenken. Ist das nicht richtig?


WAGNER: Da müssen Sie die politischen Stellen des Deutschen Reiches fragen.


OBERST PHILLIMORE: Wenn das die Antwort ist, glauben Sie dann, daß es unbillig ist, Ihre Haltung bezüglich Versenkung neutraler Schiffe als zynisch und opportunistisch zu bezeichnen?


WAGNER: Nein, das lehne ich durchaus ab.


OBERST PHILLIMORE: Ich möchte noch ein oder zwei Fragen an Sie stellen bezüglich des Zeugen Heisig. Sie haben gestern über eine Unterredung im Gefängnis gesprochen, die Sie hier in der ersten Dezemberwoche 1945 gehabt haben.

WAGNER: Im Dezember 1945.


[547] OBERST PHILLIMORE: Ja. Als Sie mit Heisig sprachen, wußten Sie, daß er als Zeuge aufgerufen werden wird. Wußten Sie das nicht?


WAGNER: Das war durch seine Anwesenheit hier in Nürnberg anzunehmen.


OBERST PHILLIMORE: Und Sie wußten, daß Sie auch als Zeuge aufgerufen werden würden, nicht wahr?


WAGNER: Ja.


OBERST PHILLIMORE: Wollen Sie dem Gerichtshof jetzt sagen, daß Sie den Verteidigern erst vor kurzem von dieser Unterredung erzählt haben?


WAGNER: Den Sinn dieser Frage habe ich nicht verstanden.


OBERST PHILLIMORE: Wollen Sie dem Gerichtshof sagen, daß Sie diese Unterredung mit Heisig dem Verteidiger erst vor kurzem berichtet haben?


WAGNER: Es ist vielleicht im Februar oder März gewesen, daß ich den Verteidiger darüber unterrichtet habe.


OBERST PHILLIMORE: Nun möchte ich Ihnen nur die Daten angeben. Der U-Bootkommandant Eck wurde am 20. Oktober zum Tode verurteilt. Wissen Sie das?


WAGNER: Das Datum war mir nicht bekannt.


OBERST PHILLIMORE: Die Todesstrafe wurde am 21. November durch die Kommission bestätigt, und er wurde am 30. November hingerichtet; das heißt, er wurde hingerichtet, bevor Sie diese Unterredung hatten. Wußten Sie das?


WAGNER: Nein, das habe ich erst jetzt erfahren.


OBERST PHILLIMORE: Auf jeden Fall wußte es der Zeuge Heisig, bevor er seine Aussage machte, nicht wahr?


WAGNER: Augenscheinlich nicht, sonst hätte er es mir wohl erzählt. Er war vorher etwa zehn Tage...


OBERST PHILLIMORE: Wollen Sie sich jetzt eine Frage und Antwort aus seinem Kreuzverhör anhören. Es ist im Protokoll vom 14. Januar. (Band V, Seite 259.) Es ist eine Frage Dr. Kranzbühlers: »Ist Ihnen bei Ihrer Vernehmung am 27. November nicht gesagt worden, daß das Todesurteil gegen Kapitänleutnant Eck und Leutnant Hoffmann bereits bestätigt war?« Antwort: »Ich weiß es nicht mehr, ob es am 27. November gewesen ist. Ich weiß nur, daß es mir hier bekanntgegeben worden ist, daß das Todesurteil vollstreckt worden ist. An welchem Datum das war, daran kann ich mich nicht mehr genau erinnern, weil ich öfters verhört worden bin.« Wenn dies nun stimmt...


VORSITZENDER: An welchem Tage wurde diese Aussage gemacht?


[548] OBERST PHILLIMORE: Das war am 14. Januar, Euer Lordschaft. (Band V, Seite 259 des Protokolls.)


WAGNER: Ich habe nicht verstanden, wer diese Aussage gemacht hat.


OBERST PHILLIMORE: Der Zeuge Heisig, hier vor dem Gerichtshof. Ob er nun getäuscht wurde oder nicht, wie Sie sagen, bevor er sein Affidavit gab, er hat zumindest die wahren Tatsachen gekannt, bevor er hier vor dem Gerichtshof ausgesagt hat.


WAGNER: Dann hat er mir gegenüber die Unwahrheit gesagt.


OBERST PHILLIMORE: Ich möchte eine Frage über den Befehl vom 17. September 1942 an Sie stellen; das ist der Befehl, von dem Sie sagten, daß Sie ihn in der Seekriegsleitung abgehört haben und daß Sie nichts Ungewöhnliches an ihm fanden. Hat der Angeklagte Raeder diesen Befehl gesehen?


WAGNER: Das kann ich nicht genau sagen.


OBERST PHILLIMORE: Sie waren doch Chef der Operationsabteilung zu dieser Zeit?


WAGNER: Ja, man kann aber nicht von mir verlangen, daß ich alle Ereignisse von sechs Kriegsjahren noch im Gedächtnis habe.


OBERST PHILLIMORE: Nein, aber das war doch ein wichtiger Befehl, nicht wahr?


WAGNER: Gewiß, es waren aber sehr viele wichtige Befehle innerhalb von sechs Jahren.


OBERST PHILLIMORE: Würden Sie normalerweise einen wichtigen Operationsbefehl dem Oberbefehlshaber vorlegen?


WAGNER: Meine Aufgabe war es, dem Chef des Stabes der Seekriegsleitung alle wichtigen Dinge vorzulegen, und dieser unterschied, welche Dinge nunmehr dem Großadmiral vorgelegt werden mußten.


OBERST PHILLIMORE: Wollen Sie behaupten, daß Sie dieses nicht dem Stabschef gezeigt hätten?


WAGNER: Nein, er hat bestimmt Kenntnis davon bekommen.


OBERST PHILLIMORE: Haben Sie irgendeinen Zweifel, daß dieser Befehl dann Admiral Raeder auch gezeigt worden wäre?

WAGNER: Das kann ich nicht sagen, da ich mich nicht daran erinnere, ob er ihn bekommen hat.


OBERST PHILLIMORE: Nun möchte ich ein oder zwei Fragen stellen über Ihre Aufgaben als Admiral zur besonderen Verwendung. Sie wurden Admiral zur besonderen Verwendung im Juni 1944, nicht wahr?


WAGNER: Ja.


[549] OBERST PHILLIMORE: Und von diesem Datum an haben Sie an den wichtigen Konferenzen mit Admiral Dönitz teilgenommen, und in seiner Abwesenheit haben Sie ihn vertreten, nicht wahr?


WAGNER: Als sein Vertreter habe ich an keiner Besprechung teilgenommen. Großadmiral Dönitz wurde durch den Chef der Seekriegsleitung vertreten.


OBERST PHILLIMORE: In diesem Stadium des Krieges waren alle Fragen wichtig, soweit sie militärische Operationen in irgendeiner Weise beeinflußten, stimmt das?


WAGNER: In jedem Stadium des Krieges sind alle militärischen Fragen wichtig.


OBERST PHILLIMORE: Aber was ich Ihnen vorhalte, ist, daß in diesem Stadium des Krieges die Wichtigkeit aller Fragen hauptsächlich davon abhängig war, wie sie die militärische Situation beeinflußten?

WAGNER: Das ist wohl zuzugeben, ja.


OBERST PHILLIMORE: Und während dieser Zeitspanne war Deutschland im Grunde genommen durch die Entscheidungen regiert, die im Führerhauptquartier getroffen wurden, stimmt das?


WAGNER: Ja.


OBERST PHILLIMORE: Ich möchte jetzt, daß Sie sich ein Protokoll eines der Besuche des Admirals Dönitz ansehen. Es ist D-863, Euer Lordschaft! Es ist ein neues Dokument und wird GB-456. Das ist ein Bericht über einen Besuch im Führerhauptquartier am 28. und 29. August 1943. Sie selbst waren nicht dort; aber Ihr unmittelbarer Vorgesetzter, Vizeadmiral Meisel, begleitete Admiral Dönitz. Die Namen der Marineabordnung befinden sich oben auf der Seite: Admiral Dönitz, Vizeadmiral Meisel, Kapitän zur See Rehm und so weiter.

Und ihr Programm, wie es hier niedergelegt ist, war folgendes: Nach ihrer Ankunft um 11.30 Uhr: Besprechung Oberbefehlshaber der Kriegsmarine – Oberbefehlshaber der Luftwaffe; 13.00 Uhr: Lagebesprechung beim Führer, anschließend nochmalige Besprechung Oberbefehlshaber der Kriegsmarine – Oberbefehlshaber der Luftwaffe; um 16.00 Uhr Rückflug des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine. Und nachher hatte Vizeadmiral Meisel eine Besprechung mit Botschafter Ritter vom Auswärtigen Amt. Dann eine Besprechung mit General Jodl; dann eine Abendlage beim Führer, und dann um Mitternacht eine Konferenz mit Reichsführer-SS Himmler. Am nächsten Tage die übliche Lage beim Führer; dann eine Besprechung mit dem Chef des Generalstabs der Luftwaffe, und dann hat er das Hauptquartier verlassen.

[550] Ist es ein gutes Beispiel von dem, was vor sich ging im Hauptquartier, wenn Admiral Dönitz vorsprach, daß er Besprechungen, verschiedene Konferenzen mit anderen Persönlichkeiten hatte?


WAGNER: Es ist ein typisches Beispiel für den Besuch des Großadmirals im Hauptquartier insofern, als er lediglich bei der Lagebesprechung beim Führer teilnahm und außerdem militärische Besprechungen mit dem Oberbefehlshaber der Luftwaffe hatte.


OBERST PHILLIMORE: Und das zeigt, daß die gesamten Geschäfte der Regierung im Führerhauptquartier geführt wurden, nicht wahr?


WAGNER: Nein, keineswegs. Ich sagte schon, der Großadmiral hat lediglich an der Lagebesprechung, und zwar an der militärischen Lagebesprechung beim Führer teilgenommen und außerdem eine Besprechung oder sogar zwei mit dem Oberbefehlshaber der Luftwaffe gehabt.


OBERST PHILLIMORE: Und mit General Jodl oder Feldmarschall Keitel, jemandem vom Auswärtigen Amt, und so weiter?


WAGNER: Sonst hat der Großadmiral keinerlei Besprechungen gehabt, wie hieraus hervorgeht, denn er ist am 28. August um 16.00 Uhr wieder zurückgeflogen. Die weiteren Besprechungen waren: Besprechungen des Chefs des Stabes der Seekriegsleitung, des...


OBERST PHILLIMORE: Ja, ich habe Ihnen aber vorgehalten, daß das ein typischer Besuch war. Wenn Großadmiral Dönitz nicht abgereist wäre, würde er die anderen Besprechungen gehabt haben und nicht Admiral Meisel. Ist das nicht richtig?


WAGNER: Nein, keineswegs. Der Chef des Stabes der Skl hatte sehr selten Gelegenheit, in das Hauptquartier zu kommen, und nach der ganzen Niederschrift hier hat er augenscheinlich diese Gelegenheit benutzt, mit einigen führenden...


OBERST PHILLIMORE: Ich will damit keine Zeit vergeuden. Ich behaupte Ihnen gegenüber, daß, wenn Admiral Dönitz dort hinging, er normalerweise andere Minister sah und sich mit ihnen über Angelegenheiten besprach, die die Marine betrafen.


WAGNER: Selbstverständlich sprach der Großadmiral über alle Fragen, die die Marine betrafen, mit denen, die daran beteiligt waren.


OBERST PHILLIMORE: Ich möchte jetzt ein oder zwei Fragen an Sie stellen über das Protokoll bezüglich der Genfer Konvention – es ist C-158, GB-209, Seite 69 des englischen Dokumentenbuches der Anklagevertretung, Seite 102 des deutschen Textes. Schauen Sie sich Seite 102 an.

[551] Wie Sie uns gestern gesagt haben, haben Sie diese Protokolle paraphiert, und eine Abschrift war für Sie bestimmt, ist es nicht richtig?


WAGNER: Ich habe diese Protokolle unterschrieben, jawohl.


OBERST PHILLIMORE: Ja. Waren sie genau?


WAGNER: Sie enthielten Stichworte über die Dinge, die im Hauptquartier vorgekommen waren.


OBERST PHILLIMORE: Es waren doch genaue Berichte, nicht wahr?


WAGNER: Zweifellos habe ich geglaubt, daß die Sachen sich so abgespielt haben, wie hier drin steht.


OBERST PHILLIMORE: Stimmten Sie nun mit dem Rat des Admirals Dönitz überein, daß es besser wäre, die »... notwendig gehaltenen Maßnahmen ohne Ankündigung zu treffen und nach außen hin unter allen Umständen das Gesicht zu wahren«? Waren Sie damit einverstanden?


WAGNER: Ich habe gestern bereits eindeutig erklärt, wie ich diesen von mir formulierten Satz aufgefaßt habe und habe dieser Erklärung nichts hinzuzufügen. In dem Sinne wie ich gestern erklärt habe, habe ich auch durchaus zugestimmt.


OBERST PHILLIMORE: Und Hitler wollte den Schritt unternehmen, Kriegsgefangene in die bombardierten Städte zu schicken, stimmt das? War das der Verstoß gegen die Konvention, die er vorhatte?


WAGNER: Nein. Es war lediglich die Kündigung sämtlicher Genfer Abkommen, nicht nur des Kriegsgefangenen-Abkommens, sondern des Lazarettschiff-Abkommens, des Rote-Kreuz-Abkommens und sonstiger Abkommen, die in Genf getroffen waren.


OBERST PHILLIMORE: Welches waren dann die für notwendig gehaltenen Maßnahmen, die ohne Ankündigung getroffen werden konnten? Sehen Sie sich eben den Satz an.


WAGNER: Das verstehe ich nicht.


OBERST PHILLIMORE: Schauen Sie sich den letzten Satz an: »Es sei besser, die für notwendig gehaltenen Maßnahmen zu treffen.« Was waren diese Maßnahmen?

WAGNER: Darüber ist überhaupt nicht gesprochen worden.


OBERST PHILLIMORE: Sehen Sie irgendeinen Unterschied zwischen dem Rat, den Admiral Dönitz damals gegeben hat, und dem Rat, den Sie als die etwas romantische Idee eines jungen Sachbearbeiters über das Dokument über warnungslose Versenkung bei Nacht beschrieben? Ich werde es Ihnen vorhalten, was der Marineoffizier in dem Dokument C-191 gesagt hat: »Versenkt ohne [552] Warnung; gebt keine schriftlichen Aufträge; sagt, es sei eine Verwechslung mit einem bewaffneten Hilfskreuzer...«

Und dann haben wir die Aussage des Admirals Dönitz: »Brechen Sie nicht die Regeln, erzählen Sie niemand davon und bewahren Sie unter allen Umständen nach außen hin das Gesicht.« Sehen Sie irgendeinen Unterschied?


WAGNER: Ich habe ja gestern schon erklärt, daß der Unterschied sehr groß ist. Der Großadmiral Dönitz hat dagegen gesprochen, daß die Genfer Konvention gekündigt werden sollte und hat gesagt, wenn etwa trotzdem Maßnahmen zur Abschreckung des Überlaufens oder Gegenmaßnahmen gegen die Luftangriffe auf Städte getroffen werden sollten, so sollte jedenfalls die Genfer Konvention nicht gekündigt werden.


OBERST PHILLIMORE: Ich möchte Ihnen jetzt einige Fragen über Kriegsgefangene stellen. Soweit Marinekriegsgefangene in Betracht kamen, verblieben sie im Gewahrsam der Marine, stimmt das?


WAGNER: Ich bin über die Organisation der Kriegsgefangenenlager nicht unterrichtet. Nach meiner Erinnerung kamen sie zunächst in ein Marine-Durchgangslager, dann in weitere Lager, von denen ich nicht weiß, ob sie der Kriegsmarine oder dem OKW unterstanden haben.


OBERST PHILLIMORE: Haben Sie nicht das Verteidigungsdokument über das Lager Marlag gesehen, wo uns mitgeteilt wird, wie gut sie behandelt wurden? Haben Sie das nicht gesehen?


WAGNER: Nein.


OBERST PHILLIMORE: Nun, die Gefangennahme von Marinegefangenen durch Ihre Streitkräfte wurde an die Seekriegsleitung berichtet, stimmt das?


WAGNER: Im Rahmen der Lageberichte wurden im allgemeinen solche Gefangennahmen auch mit berichtet.


OBERST PHILLIMORE: Erinnern Sie sich an Kommandobefehl vom 18. Oktober 1942?


WAGNER: Ja.


OBERST PHILLIMORE: Sie haben tatsächlich den Befehl unterschrieben, der diesen Führerbefehl an die Kommandostellen weitergab. Stimmt das?


WAGNER: Ja.


OBERST PHILLIMORE: Euer Lordschaft! Das ist Dokument Nummer C-179 und wurde als Beweisstück US-543 vorgelegt. Und es ist im Bündel, das Sir David Maxwell-Fyfe dem Gerichtshof überreicht hat, als er den Angeklagten ins Kreuzverhör nahm. Ich [553] glaube, es ist das letzte oder beinahe das letzte Dokument in dem Bündel.


[Zum Zeugen gewandt:]


Haben Sie diesen Befehl gebilligt?

WAGNER: Ich habe es bedauert, daß es zu diesem Befehl kommen mußte; jedoch ist er in der Ziffer 1 derartig klar begründet, daß ich seine Berechtigung anerkennen mußte.

OBERST PHILLIMORE: Sie wußten, was Übergabe an den SD bedeutete, nicht wahr? Sie wußten, daß es Erschießung bedeutet?


WAGNER: Nein. Das konnte alles mögliche bedeuten.


OBERST PHILLIMORE: Was, dachten Sie, bedeutete es?


WAGNER: Es konnte bedeuten, daß die Leute verhört wurden für die Abwehr. Es konnte bedeuten, daß sie unter verschärften Bedingungen gefangengehalten werden sollten, und es konnte schließlich auch bedeuten, daß sie erschossen werden konnten.


OBERST PHILLIMORE: Sie hatten aber keinen Zweifel, daß es heißt, daß sie erschossen werden könnten. Nicht wahr?


WAGNER: Die Möglichkeit, daß sie erschossen werden konnten, liegt zweifellos klar.


OBERST PHILLIMORE: Ja, und ist Ihnen das eingefallen, als Sie den Befehl unterschrieben und an die Kommandostellen weitersandten?


WAGNER: Ich möchte verweisen auf die Ziffer 1 dieses Befehls, wo es...


OBERST PHILLIMORE: Würden Sie bitte die Frage beantworten? Ist Ihnen eingefallen, daß sie vielleicht erschossen werden könnten, als Sie diesen Befehl unterschrieben und an die Kommandostellen weitersandten?


WAGNER: Jawohl, das ist als Möglichkeit mir wohl klar gewesen.

DR. SIEMERS: Herr Präsident! Der Zeuge ist gefragt worden, ob er diesen Befehl billigte. Ich glaube nicht, daß Colonel Phillimore dann dem Zeugen dadurch die Antwort abschneiden kann, daß er ihm sagt, er könne nicht auf die Ziffer 1 dieses Befehls hinweisen. Ich glaube, daß für den Zeugen die Ziffer 1 des Befehls entscheidend ist. Herr Präsident, der Zeuge Admiral Wagner...


VORSITZENDER: Sie werden die Möglichkeit haben, den Zeugen rückzuverhören.


DR. SIEMERS: Ja.


VORSITZENDER: Also warum unterbrechen Sie jetzt?


DR. SIEMERS: Weil Colonel Phillimore dem Zeugen die Antwort unterbrochen hat, und ich glaube, auch im Kreuzverhör muß doch wenigstens die Antwort des Zeugen gehört werden.


[554] VORSITZENDER: Der Gerichtshof stimmt nicht mit Ihnen überein.


OBERST PHILLIMORE: Herr Vorsitzender! Soweit ich verstanden habe, brachte er dasselbe vor, wie der Angeklagte es schon einmal tat. Ich habe ihn nur unterbrochen, als er es wieder versuchte.


[Zum Zeugen gewandt:]


Ich möchte nochmals meine Frage stellen. Als Sie diesen Befehl unterschrieben, durch den diese Urkunde an die unterstellten Kommandanten weitergesandt wurde, ist es Ihnen in den Sinn gekommen, daß diese Leute wahrscheinlich erschossen werden würden?

WAGNER: Die Möglichkeit, daß solche Leute, die an den SD abgegeben wurden, erschossen werden konnten, war mir klar.

OBERST PHILLIMORE: War es auch...


WAGNER: Ich bin noch nicht fertig. Jedoch waren nur solche Leute an den SD abzugeben, die nicht von der Wehrmacht gefangengenommen wurden.


OBERST PHILLIMORE: Ist es Ihnen auch in den Sinn gekommen, daß sie ohne Gerichtsverfahren erschossen werden würden?


WAGNER: Ja, das geht aus dem Befehl hervor.


OBERST PHILLIMORE: Und was meinen Sie damit, wenn Sie sagen, daß es sich nur auf diejenigen bezieht, die nicht von der Wehrmacht gefangengenommen wurden? Schauen Sie sich Absatz 3 an:

»Von jetzt ab sind alle bei sogenannten Kommandounternehmungen in Europa oder in Afrika von deutschen Truppen gestellte Gegner, auch wenn es sich äußerlich um Soldaten in Uniform oder Zerstörertrupps mit und ohne Waffen handelt, im Kampf oder auf der Flucht bis auf den letzten Mann niederzumachen. Es ist dabei ganz gleich, ob sie zu ihren Aktionen durch Schiffe oder Flugzeuge angelandet werden oder mittels Fallschirmen abspringen. Selbst wenn diese Subjekte bei ihrer Auffindung scheinbar Anstalten machen sollten, sich gefangen zu geben, ist ihnen grundsätzlich jeder Pardon zu verweigern. Hierüber ist in jedem Einzelfall zur Bekanntgabe im Wehrmachtsbericht eine eingehende Meldung an das OKW zu erstatten.«

Sie sagen, daß es sich nicht auf Personen bezieht, die von der Wehrmacht gefangengenommen waren?

WAGNER: Jawohl, das halte ich auch aufrecht. Hier steht in dem ganzen Absatz nichts davon drin, daß diese von der Wehrmacht gefangenen Leute an den SD abzugeben seinen. Das war die Frage.

[555] OBERST PHILLIMORE: Lesen Sie weiter im letzten Absatz:

»Gelangen einzelne Angehörige derartiger Kommandos als Agenten, Saboteure und so weiter auf einem anderen Weg – zum Beispiel durch die Polizei in den von uns besetzten Ländern – der Wehrmacht in die Hände, so sind sie unverzüglich dem SD zu übergeben.«


WAGNER: Jawohl, das steht ausdrücklich drin, daß nur solche Leute dem SD zu übergeben sind, die nicht durch die Wehrmacht, sondern durch Polizeistellen gefangengenommen sind und die Wehrmacht sie also nicht übernehmen darf.

OBERST PHILLIMORE: Das ist nicht so. Die Gefangennahme durch die Polizei wird nur als ein mögliches Beispiel angegeben, aber Sie wissen, Sie wissen doch, daß es in der Praxis mehrere Fälle gab, wo Kommandos von der Kriegsmarine gefangengenommen wurden und dem SD auf Grund dieses Befehls übergeben wurden. Wissen Sie das nicht?


WAGNER: Nein.


OBERST PHILLIMORE: Gut. Ich werde Sie daran erinnern. Wollen Sie sich Dokument Nummer 512-PS ansehen?

Das ist auch in dem Bündel, Euer Lordschaft, wie Beweisstück US-546. Es ist das zweite Dokument:

»Gemäß Schlußsatz Führerbefehl vom 18. 10. können einzelne Saboteure aus Vernehmungsgründen zunächst ausgespart werden. Wichtigkeit dieser Maßnahmen ergab sich in Fällen...« Haben Sie es gefunden?


WAGNER: Nein, ich bedauere, ich habe es noch nicht gefunden.

OBERST PHILLIMORE: Das zweite Dokument in dem Bündel 512-PS.


WAGNER: Ich kann die Stelle nicht finden.


OBERST PHILLIMORE: Haben Sie es jetzt gefunden?


WAGNER: Nein, den Text, den Sie vorgelesen haben, Herr Oberst, habe ich noch nicht gefunden. Darf ich nochmals bitten, den Text zu wiederholen?


OBERST PHILLIMORE: Haben Sie es gefunden?


WAGNER: Ja, ich habe es jetzt.


OBERST PHILLIMORE: Lesen Sie nur den ersten Satz, den ich vorgelesen habe, und dann wenden Sie sich dem zweiten Satz zu:

»Wichtigkeit dieser Maßnahme ergab sich in Fällen Glomfjord, Zwei-Mann-Torpedo Drontheim und Segelflugzeug Stavanger, wo Vernehmungen wertvolle Erkenntnisse über Feinabsichten brachten.«

[556] Und dann geht es weiter über zu einem anderen Fall, dem Fall Egersund.

Behaupten Sie, daß Sie sich auf den Zwei-Mann-Torpedoangriff auf die »Tirpitz« im Drontheim-Fjord nicht erinnern?

WAGNER: Nein, nein. Ich behaupte nicht, daß ich mich daran nicht erinnere, ich weiß genau, daß ich mich daran erinnere.

OBERST PHILLIMORE: Haben Sie nach diesem Angriff nicht im Wehrmachtsbericht gelesen, was mit dem Mann, der gefangengenommen wurde, geschehen ist?


WAGNER: Daran kann ich mich im Moment nicht erinnern.


OBERST PHILLIMORE: Ich werde Sie daran erinnern. Es wurde ein Mann gefangen, Robert Paul Evans, gerade als er über die schwedische Grenze wollte, und er wurde – dieser Angriff hat sich im Oktober 1942 ereignet – er wurde am 19. Januar 1943 hingerichtet.

Euer Lordschaft! Es ist vielleicht zweckdienlich, wenn ich Ihnen sage, daß es Dokument UK-57 ist, das eingereicht wurde, als GB-164.


[Zum Zeugen gewandt:]


Wollen Sie sagen, daß Sie sich nicht erinnern, einen Bericht über seine Gefangennahme gesehen zu haben oder über seine Erschießung oder über sein Verhör?

WAGNER: Nein, ich glaube mich daran zu erinnern, allerdings ist dieser Mann...

OBERST PHILLIMORE: Woran erinnern Sie sich? Sagen Sie uns doch, woran Sie sich erinnern. Erinnern Sie sich, daß Sie einen Bericht über seine Gefangennahme gesehen haben?

WAGNER: Das weiß ich nicht mehr. Ich erinnere mich, daß eine Meldung vorlag, daß ein solcher Mann erheblich nach der Zeit des Angriffs auf die »Tirpitz« gefangengenommen worden ist und meines Wissens keineswegs von der Marine.


OBERST PHILLIMORE: Wollen Sie sich das Dokument D-864, eine eidesstattliche Erklärung, ansehen?

Euer Lordschaft! Es tut mir leid, ich habe es irrtümlicherweise nicht hier. Kann ich die Tatsachen darlegen, und falls nötig, auch das Dokument – wenn ich es rechtzeitig bekomme?


[Zum Zeugen gewandt:]


Ich sage Ihnen, daß Robert Paul Evans nach seiner Gefangennahme vom Admiral für die norwegische Nordküste persönlich verhört wurde.

Wollen Sie behaupten, daß Sie nichts davon wissen?

WAGNER: Ja, ich behaupte, daß ich mich daran nicht erinnere.

[557] OBERST PHILLIMORE: Sehen Sie, das war der erste Angriff eines Zwei-Mann-Torpedos der britischen Marine gegen deutsche Marinestreitkräfte. Das stimmt doch, nicht wahr?


WAGNER: Ja, das ist möglich.


OBERST PHILLIMORE: Nun, das müssen Sie doch wissen, Sie waren doch Stabschef der Operationsabteilung zu der Zeit?


WAGNER: Ich glaube, es war das erstemal.


OBERST PHILLIMORE: Wollen Sie behaupten, daß das Ergebnis dieses wichtigen Verhörs nicht an Sie in die Seekriegsleitung berichtet wurde?


WAGNER: Das ist sicher berichtet worden; trotzdem kann ich mich nicht daran erinnern, daß der Kommandierende Admiral in Norwegen diese Vernehmung durchgeführt hat.


OBERST PHILLIMORE: Haben Sie einen Bericht von diesem Admiral gesehen?


WAGNER: Ich weiß nicht, von wem ein solcher Bericht stammte, ich bin sicher, daß ich irgendeinen derartigen Bericht gesehen habe.


OBERST PHILLIMORE: War es Ihnen klar, daß dieser Bericht sich auf ein Verhör stützte?

WAGNER: Ich glaube wohl.


OBERST PHILLIMORE: Und Sie behaupten, Sie wüßten nicht, daß dieser Evans ungefähr zwei Monate nach seiner Gefangennahme hinausgeführt und auf Grund des Führerbefehls erschossen wurde?


WAGNER: Ja, das behaupte ich, daran erinnere ich mich nicht.


OBERST PHILLIMORE: Nun, ich werde Ihnen einen anderen Zwischenfall vorhalten. Erinnern Sie sich an den Bordeaux-Zwischenfall im Dezember 1942?

Das ist 526-PS, Euer Lordschaft; das ist auch in dem Bündel. Es wurde ursprünglich als Beweisstück US-502 vorgelegt.


[Zum Zeugen gewandt:]


Verzeihen Sie, es ist der Toftefjord-Zwischenfall, den ich Ihnen vorhalte, 526-PS. Erinnern Sie sich dieses Zwischenfalls im März 1943, im Toftefjord?

WAGNER: Ich erinnere mich, daß um diese Zeit herum ein feindlicher Kutter in einem norwegischen Fjord gestellt worden ist.

OBERST PHILLIMORE: Jawohl. Und haben Sie nicht im Wehrmachtsbericht gelesen, »Führerbefehl vollzogen«?


WAGNER: Wenn das im Wehrmachtsbericht gestanden hat, werde ich es auch gelesen haben.


[558] OBERST PHILLIMORE: Zweifeln Sie noch, gewußt zu haben, daß die Männer, die bei diesem Angriff gefangengenommen wurden, erschossen wurden und daß Sie es damals wußten?


WAGNER: Der ist augenscheinlich bei der Gefangennahme erschossen worden.


OBERST PHILLIMORE: Wenn Sie sich das Dokument ansehen:

»... feindlicher Kutter gestellt, Kutter wurde vom Feind gesprengt, Besatzung: 2 Mann tot, 10 Gefangene.«

Und dann sehen Sie sich weiter unten an:

»Führerbefehl durch S.D. vollzogen.«

Das bedeutet doch, daß diese zehn Mann erschossen wurden, nicht wahr?

WAGNER: Das muß es bedeuten.

OBERST PHILLIMORE: Jawohl, nun möchte ich Ihnen das Dokument vorhalten, worauf ich in Bezug auf den Drontheimer Zwischenfall verwiesen habe, D-864. Das ist eine eidesstattliche Erklärung eines Mannes, der die Leitung des SD in Bergen und später in Drontheim hatte. Es ist der zweite Absatz:

»Ich erhielt den Befehl, Evans von Drontheim Missionshotel zum BdS Oslo zu überstellen, durch Fernschreiben oder Funkspruch vom Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD Oslo. Ich kann nicht sagen, wer den Funkspruch oder das Fernschreiben von Oslo unterschrieben hat. Ich bin nicht sicher, wem ich den Befehl weitergegeben habe, aber ich glaube, daß es Hauptsturmführer Hollack war. Ich weiß, daß der Kommandierende Admiral der norwegischen Nordküste den Evans selbst abgehört hat.«

Und dann berichtet er weiter über Evans' Bekleidung.

Ich halte Ihnen nochmals vor: Behaupten Sie, daß Sie von dem Admiral der Nordküste selbst nicht wußten, daß er diesen Mann befragt hat?

WAGNER: Ja, das behaupte ich.

OBERST PHILLIMORE: Nun, ich möchte Ihnen noch einen weiteren Zwischenfall vorhalten, von dem Sie wußten, wie es aus Ihrem eigenen Kriegstagebuch hervorgeht.

Sehen Sie sich Dokument D-658 an.

Euer Lordschaft! Dieses Dokument wurde als GB-229 vorgelegt.


[Zum Zeugen gewandt:]


Es ist ein Auszug von dem Kriegstagebuch der Seekriegsleitung, nicht wahr?

WAGNER: Das muß ich erst mal nachprüfen, ich habe nicht den Eindruck daß...

[559] OBERST PHILLIMORE: Sie sagten gestern, daß dies aus dem Kriegstagebuch des Kriegsmarinekommandanten in Westfrankreich war. Aber ich glaube, daß es ein Irrtum war, nicht wahr?


WAGNER: Ich habe mich gestern zu dem Ursprung dieses Kriegstagebuches nicht geäußert.


OBERST PHILLIMORE: Lesen Sie bloß den ersten Satz; ich glaube, es ist ganz klar, daß es das Skl-Kriegstagebuch war: »9. Dezember 1942. Marbef. Westfrankreich meldet: ...« dann kommt der Zwischenfall und dann sagt der dritte Satz:

»Marbef. Westfrankreich hat, falls angesetzte Vernehmung der beiden Soldaten bisherige Feststellungen bestätigten, ihre sofortige Erschießung wegen versuchter Sabotage befohlen, diese jedoch ausgesetzt, um weitere Auskünfte zu erreichen. Nach Wehrmachtsbericht sind die beiden Soldaten inzwischen erschossen worden. Maßnahme würde dem besonderen Befehl des Führers entsprechen, bildet jedoch, da die Soldaten Uniform trugen, ein völkerrechtliches Novum.«

Das ist von dem Kriegstagebuch der Skl, nicht wahr?

WAGNER: Ich habe weiterhin den Eindruck, daß es sich nicht um das Kriegstagebuch der Skl, sondern um das Kriegstagebuch entweder des Marinegruppenkommandos West oder des Kommandierenden Admirals in Frankreich handeln dürfte.

OBERST PHILLIMORE: Nun, ich werde das Original hieherbekommen und die Sache später aufklären; aber ich behaupte Ihnen gegenüber, daß es das Tagebuch der Skl ist, welches in der Zeit...


WAGNER: Ich kann diese Behauptung nicht anerkennen, solange das nicht durch das Original bewiesen wird.


OBERST PHILLIMORE: Und ich behaupte Ihnen gegenüber, daß Sie, der Sie zu dieser Zeit der Chef der Operationsabteilung waren, volle Kenntnis dieses Zwischenfalls gehabt haben müssen. Streiten Sie das ab?


WAGNER: Ich streite ab... Ich behaupte, daß ich mich der Sache nicht entsinne.


OBERST PHILLIMORE: Sagen Sie, daß eine derartige Angelegenheit Ihnen nicht berichtet worden wäre?


WAGNER: Mir ist jetzt bekannt geworden, daß der Erschießungsbefehl für diese Leute unmittelbar vom SD im Hauptquartier eingeholt worden ist.


OBERST PHILLIMORE: Schließlich halte ich Ihnen den Zwischenfall von der Gefangennahme der sieben Seeleute vor, sechs von der norwegischen Marine und einer von der Königlichen Marine, und zwar in Ulven in der Nähe von Bergen im Juli 1943. Das ist das [560] Dokument D-649 in dem Dokumentenbuch der Anklagevertretung, GB-208.

Erinnern Sie sich an diesen Zwischenfall? Erinnern Sie sich an die Gefangennahme der sieben Leute durch Admiral von Schrader mit seinen beiden Sonderkommandos?


WAGNER: Ich habe dieses Papier bei meinen Vernehmungen gesehen und deshalb erinnere ich mich.


OBERST PHILLIMORE: Erinnern Sie sich aber an den Zwischenfall?


WAGNER: Aus eigener Erfahrung erinnere ich mich an den Zwischenfall nicht.


OBERST PHILLIMORE: Sie waren noch immer Chef der Operationsabteilung.


VORSITZENDER: Welche Seite ist das?


OBERST PHILLIMORE: Herr Vorsitzender! Es ist Seite 67 des englischen und Seite 100 des deutschen Dokumentenbuches.


[Zum Zeugen gewandt:]


Sie behaupten, daß Sie als Chef der Operationsabteilung sich an keinen der Zwischenfälle erinnern?

WAGNER: Ich behaupte das und was ich darüber bisher gesagt habe.

OBERST PHILLIMORE: Haben nicht Ihre Operations... Ihre Kommandanten Bericht erstattet, wenn sie eine feindliche Kommandogruppe gefangennahmen?


WAGNER: Ich muß annehmen, daß bei den Lageberichten auch solche Dinge berichtet worden sind.


OBERST PHILLIMORE: Nun, Sie wollen wirklich behaupten, daß Sie alles über diese Zwischenfälle jetzt vergessen haben?


WAGNER: Ich habe mich in allen Aussagen genau an das gehalten, an was ich mich persönlich erinnere.


OBERST PHILLIMORE: Wissen Sie, was mit diesen Männern geschehen ist? Sie wissen, daß sie in Uniform gefangengenommen worden sind, nicht wahr? Da war ein Marineoffizier mit goldenen Streifen am Arm; das ist ein Abzeichen, das Sie in der deutschen Marine tragen, nicht, wahr?


WAGNER: Ich sagte schon, daß ich mich an diese Sache nicht erinnere.


OBERST PHILLIMORE: Nun, ich werde es Ihnen sagen und Sie daran erinnern:

[561] Nach Verhör durch Marineoffiziere und Offiziere des SD, die beide Kriegsgefangenenbehandlung vorschlugen, wurden diese Männer von der Marine dem SD zur Erschießung übergeben. Sie wurden in ein Konzentrationslager gebracht, und um 4.00 Uhr früh wurden sie einer nach dem anderen hinausgeführt mit verbundenen Augen und gefesselt; es wurde ihnen nicht mitgeteilt, daß sie erschossen würden, und dann wurde einer nach dem anderen am Schießstand erschossen. Wissen Sie das nicht?


WAGNER: Nein.


OBERST PHILLIMORE: Wußten Sie nicht, daß das mit Übergabe an den SD gemeint war?


WAGNER: Ich habe ja schon vorher gesagt, daß die Übergabe an den SD verschiedene Möglichkeiten in sich barg.


OBERST PHILLIMORE: Wußten Sie, daß man Ladungen an ihre Leichen hing und sie im Fjord versenkte und sie zersprengte, wie es im Dokument heißt, »in der üblichen Weise«? Absatz 10 der eidesstattlichen Erklärung? Und ihre Habseligkeiten wurden im Konzentrationslager verbrannt.


WAGNER: Nein, das ist mir nicht bekannt.


OBERST PHILLIMORE: Nun, gut. Ein weiterer Punkt. Erinnern Sie sich, daß im März oder April 1945, also ganz am Ende des Krieges, erinnern Sie sich, daß dieser Befehl, dieser Führerbefehl von Keitel widerrufen wurde?

Das ist Absatz 11 des Affidavits, Euer Lordschaft.

Erinnern Sie sich daran? Lesen Sie es doch!


WAGNER: Jawohl, ich habe davon gehört.


OBERST PHILLIMORE: Jawohl. Sie dachten damals, daß Sie den Krieg verlieren würden und es besser wäre, den Kommandobefehl zurückzunehmen. Ist das nicht eine Tatsache?


WAGNER: Es ist mir nicht bekannt, aus welchen Gründen das Oberkommando der Wehrmacht Befehle aufgehoben hat.


OBERST PHILLIMORE: Stimmt es nicht so: Im Jahre 1942 haben Sie sich über diesen Befehl keine Sorgen gemacht, als Sie dachten, Sie würden den Krieg gewinnen; aber als es Ihnen klar wurde, daß Sie ihn verlieren, fingen Sie an, sich über das Völkerrecht Sorge zu machen. Hat sich das nicht so abgespielt?


WAGNER: Nein. Ich möchte noch einmal auf die Ziffer 1 dieses Befehls hinweisen. In der Ziffer 1 des Kommandobefehls ist klar und deutlich ausgeführt, daß diese Kommandos Befehl hatten... daß diese Kommandos zusammengesetzt waren zum Teil aus kriminellen Verbrechern der besetzten Gebiete; daß sie Befehl hatten, Gefangene, die ihnen lästig waren, zu töten; daß andere Kommandos Befehl [562] hatten, jeden Gefangenen zu töten; und daß Befehle dieses Inhalts in unsere Hände gefallen waren...


OBERST PHILLIMORE: Haben Sie jemals eine Untersuchung angestellt, um zu sehen, ob das auch wahr war?


WAGNER: Das ist völlig ausgeschlossen, daß ich untersuche, was von meiner vorgesetzten Behörde mir dienstlich mitgeteilt wird.


OBERST PHILLIMORE: Sie waren doch Chef der Operationsabteilung. Sie haben doch alle Berichte über die Kommandounternehmen erhalten oder nicht?


WAGNER: Ich habe darüber eingehend bei jedem einzelnen Fall ausgesagt, und ich kann mich dazu global nicht äußern.


OBERST PHILLIMORE: Als Sie Chef der Opera tionsabteilung waren, erhielten Sie nicht jedesmal einen vollen Bericht, wenn ein Unternehmen durch ein britisches Kommando erfolgte?


WAGNER: Ich sagte vorher schon, daß ich glaube, daß auch solche Ereignisse innerhalb der Lageberichte an die Seekriegsleitung gemeldet worden sind.


OBERST PHILLIMORE: Ich behaupte, Sie können diese Frage vollkommen gerade heraus beantworten, wenn Sie wollten. Da sind Sie also ein hoher Stabsoffizier. Sie bearbeiteten die Kommandounternehmen. Behaupten Sie, daß Sie nicht persönlich eine volle Meldung über jedes einzelne Unternehmen gesehen oder gelesen haben?


WAGNER: Das behaupte ich nicht. Ich habe ja bei jeder einzelnen Frage genau berichtet, an was ich mich davon erinnere.


OBERST PHILLIMORE: Sie behaupten, diese Leute hinauszuführen und ohne Verfahren zu erschießen, ohne ihnen zu sagen, daß sie erschossen werden sollen, ohne sie einen Geistlichen sehen zu lassen – wollen Sie behaupten...


WAGNER: Bezüglich der Marine...


OBERST PHILLIMORE: Wollen Sie behaupten, daß das nicht Mord war?

WAGNER: Das will ich keineswegs behaupten. Ich behaupte, daß ich solche Fälle, wo Leute von der Marine erschossen worden sind, vermutlich auch zur Kenntnis bekommen habe. Ich bin weiterhin der Auffassung, daß diese Leute, die als Saboteure gefangengenommen waren, keine Soldaten waren, sondern Verbrecher, die entsprechend verbrecherische...


OBERST PHILLIMORE: Wollen wir es ganz klar machen. Sagen Sie, daß das Vorgehen, Kommandos bei allen diesen Gelegenheiten zu erschießen – sagen Sie, daß das vollständig angebrachte und [563] gerechtfertigt war? Ich dachte, Sie stimmten eben mit mir überein, daß es Mord war. Wie ist es nun?


WAGNER: Das möchte ich nur für jeden einzelnen Fall beantworten.


OBERST PHILLIMORE: Die Frage ist sehr einfach im allgemeinen zu beantworten, und es nimmt weniger Zeit in Anspruch. Sagen Sie, daß Männer, die in Uniform gefangen werden, hinausgeführt und ohne Gerichtsverfahren erschossen werden sollen?


WAGNER: Männer, von denen ich weiß, daß sie Befehle für Verbrechen haben, kann ich nicht als Soldaten innerhalb des Völkerrechts ansehen.


OBERST PHILLIMORE: Behaupten Sie, daß diese Handlung vollkommen in Ordnung war, behaupten Sie das?


WAGNER: Jawohl, insgesamt durchaus.


OBERST PHILLIMORE: Hilflose Gefangene ohne Verfahren zu erschießen, und kleine Neutrale, die sich nicht beschweren können, zu terrorisieren? Das ist Ihre Politik, nicht wahr?


WAGNER: Keineswegs.


OBERST PHILLIMORE: Was für ein Verbrechen hat Robert Evans begangen, der den »Tirpitz« mit einem Zwei-Mann-Torpedo angegriffen hat?


WAGNER: Ich bin überzeugt, daß man ihm beweisen konnte, daß er zu einem Sabotagetrupp gehörte und daß außer dem rein seekriegsmäßigen Angriff auf das Schiff weitere Gesichtspunkte vorhanden waren, die ihn zum Saboteur stempelten.


OBERST PHILLIMORE: Und Sie haben gerade behauptet, daß Sie sich an den Zwischenfall nicht erinnern?


WAGNER: Jawohl.


OBERST PHILLIMORE: Wollen Sie wenigstens darüber mit mir übereinstimmen, daß, wenn diese Erschießung durch den SD Mord war, Sie und Admiral Dönitz und Admiral Raeder, die diesen Befehl, durch den es ermöglicht wurde, unterschrieben haben, ebenso schuldig sind wie die Leute, die sie erschossen haben?


WAGNER: Verantwortlich für diesen Befehl ist derjenige, der ihn gegeben hat.


OBERST PHILLIMORE: Jawohl. Und derjenige, der ihn weitergegeben und gebilligt hat. Ist das nicht richtig?


WAGNER: Ich übernehme die volle Verantwortung für die Weitergabe dieses Befehls.


OBERST PHILLIMORE: Euer Lordschaft! Ich habe keine weiteren Fragen zu stellen.


[564] VORSITZENDER: Oberst Phillimore! D-658 war ein altes Beweisstück, nicht wahr?


OBERST PHILLIMORE: Ja, Euer Lordschaft!


VORSITZENDER: Haben Sie all diesen neuen Dokumenten auch neue Beweisstücknummern gegeben?


OBERST PHILLIMORE: Ich bin Ihnen sehr dankbar, Euer Lordschaft. Ich unterließ es, dem Affidavit von Flesch eine neue Beweisstücknummer zu geben.


VORSITZENDER: D-864?


OBERST PHILLIMORE: D-864, Euer Lordschaft. Es sollte GB-457 sein. Es tut mir leid, es wurde mir nicht gesagt, aber ich habe es.


VORSITZENDER: Und haben Sie auch all den anderen Nummern gegeben?


OBERST PHILLIMORE: Ja, Euer Lordschaft!


VORSITZENDER: Sehr gut.

Kommt noch ein Kreuzverhör?

Dr. Kranzbühler! Wünschen Sie ein Rückverhör?

Dr. Kranzbühler, ich sehe, es ist beinahe 11.30 Uhr. Ich glaube, wir vertagen uns lieber für 10 Minuten.


[Pause von 10 Minuten.]


VORSITZENDER: Bevor Dr. Kranzbühler mit seinem Rückverhör beginnt, werde ich die Entscheidungen des Gerichtshofs über die verschiedenen Gesuche bekanntgeben, die in den letzten Tagen dem Gerichtshof eingereicht worden sind.

Das erste Gesuch, im Namen des Angeklagten von Schirach, war auf Vorladung des Zeugen Hans Marsalek zum Kreuzverhör; dieses Gesuch wird bewilligt.

Das zweite Gesuch war um einen Fragebogen an einen Zeugen Kauffmann, und es wird bewilligt.

Das nächste war ein Gesuch für den Angeklagten Heß um fünf Dokumente. Der Gerichtshof entscheidet hierüber: Zwei dieser Dokumente, die in Dr. Seidls Gesuch unter B und D angeführt sind, sind bereits im Reichsgesetzblatt veröffentlicht worden. Eines dieser Dokumente liegt bereits als Beweisstück vor. Sie werden daher zugelassen.

Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß die in Dr. Seidls Gesuch unter C und E angeführten Dokumente nicht genügend sind und keinen Beweiswert haben. Da es aus Dr. Seidls Antrag und den darin enthaltenen Ausführungen nicht hervorgeht, daß die angeblichen Abschriften wirklich Abschriften von Originaldokumenten sind, wird dieser Teil des Gesuches abgewiesen. Dr. Seidl erhält [565] jedoch Erlaubnis, ein weiteres Affidavit von Gaus zu unterbreiten, worin dieser das wiedergibt, was seiner Erinnerung nach in den angeblichen Abkommen stand.

Das Gesuch für den Angeklagten Funk um ein Affidavit eines Zeugen namens Kallus wird bewilligt.

Das Gesuch für den Angeklagten Streicher wird abgelehnt.

Das Gesuch für den Angeklagten Sauckel, erstens um einen Zeugen namens Biedermann und zweitens um vier Dokumente wird auch bewilligt.

Dem Gesuch für den Angeklagten Seyß-Inquart betreff eines Fragebogens an Dr. Stuckart wird stattgegeben.

Dem Gesuch für den Angeklagten Frick um einen Fragebogen an einen Zeugen Dr. Conrad wird stattgegeben.

Dem Gesuch für den Angeklagten Göring um zwei Zeugen wird in dem Sinne stattgegeben, daß die Zeugen in Bereitschaft gehalten werden.

Das Gesuch für die Angeklagten Heß und Frank um amtliche Auskunft vom Kriegsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika wird abgelehnt.

Das ist alles.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich möchte Ihnen noch eine Frage zu dem Kommandobefehl stellen.

War die Seekriegsleitung an der Entstehung dieses Befehls in irgendeiner Form beteiligt?


WAGNER: Nein, in keiner Weise.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Hatten Sie also die Möglichkeit, in der Seekriegsleitung vor oder bei der Entstehung des Befehls zu prüfen, ob die Unterlagen auch stimmten, die in der Ziffer 1 dieses Befehls verwertet waren?


WAGNER: Nein, eine solche Möglichkeit lag nicht vor.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Hier ist eben gesprochen worden von der Behandlung eines Mannes, der in einem Zwei-Mann-Torpedo einen Angriff auf den »Tirpitz« gemacht hatte, und zwar im Oktober 1942. Ist es Ihnen bekannt, daß ein Jahr später, im Herbst 1943, ein erneuter Angriff mit Zwei-Mann-Torpedos auf den »Tirpitz« gemacht wurde, und daß die dabei gefangengenommenen britischen Seeleute von der Marine, die sie gefangengenommen hat, nach der Genfer Konvention behandelt wurden?


WAGNER: Mir ist der zweite Angriff auf den »Tirpitz« bekannt, an die Behandlung der Gefangenen erinnere ich mich nicht.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie sprachen davon, daß die Seekriegsleitung möglicherweise Berichte erhalten hat über die [566] Aussagen von Mannschaften, die an Kommandotrupps beteiligt waren. Worauf kam es der Seekriegsleitung bei diesen Berichten an? Auf die operativen Fragen oder auf die Frage, was personell mit diesen Menschen geschah?


WAGNER: Es kam uns selbstverständlich auf die taktischen und operativen Fragen an, damit wir unsere Erfahrungen sammeln und unsere Folgerungen daraus ziehen konnten.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Können Sie sich an irgendeinen konkreten Fall, wo Sie einen solchen Bericht gesehen haben mögen, noch erinnern?

WAGNER: Nein.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ihnen ist hier eben ein Dokument über die Behandlungen eines Kommandotrupps gezeigt worden, der in einem norwegischen Fjord gefangengenommen war. Das hat die Nummer 526-PS. Haben Sie die Urkunde noch da?


WAGNER: Hier liegen noch einige Urkunden; ich halte es für möglich.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Bitte sehen Sie sich diese Urkunde einmal an.


WAGNER: Darf ich noch einmal um die Nummer der Urkunde bitten?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Die Nummer 526-PS und auf der vierten Seite des Bündels, das ich hier von der Anklagebehörde bekommen habe. Finden Sie die fragliche Stelle? Haben Sie diese Urkunde?


WAGNER: Nein, noch nicht. Sagten Sie 526?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: 526-PS, ja. Ich lasse Ihnen die Urkunde geben.

Sie sehen darin im dritten Absatz den Hinweis darauf, daß dieser Trupp tausend Kilogramm Sprengstoff bei sich hatte. Ist das richtig?


WAGNER: Ja.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Haben Sie die Frage verstanden?


WAGNER: Ich habe geantwortet »Ja«.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Verzeihung, ich habe es nicht gehört.

Sie sehen im 5. Absatz als Ziel dieses Trupps Sabotageaufgaben an Stützpunkten, Batteriestellungen, Truppenunterkünften und Brücken und die Aufstellung entsprechender Organisationen zur Begehung von Sabotage. Ist es richtig?


WAGNER: Ja.


[567] FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Haben diese Aufgaben irgend etwas mit der Marine zu tun?


WAGNER: Nein.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sehen Sie aus dem ganzen Dokument irgendeinen Anhaltspunkt dafür, daß die Marine mit dem Aufbringen dieses Trupps oder mit seiner weiteren Behandlung in irgendeiner Form beschäftigt gewesen ist?


WAGNER: Nein, in dem Schreiben befindet sich kein derartiger Hinweis.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie sind heute morgen gefragt worden nach dem Fall der »Monte Gorbea«. Im Zusammenhang mit der Anordnung eines Kriegsgerichts gegen den Kommandanten hat der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, Großadmiral Raeder, damals einen Funkspruch an die Kommandanten gerichtet. Der Funkspruch ist abgedruckt unter Dönitz 78 im Urkundenbuch, Band 4, Seite 230. Ich lese Ihnen den Funkspruch vor:

»Der ObdM hat persönlich und ausdrücklich erneut befohlen, daß alle U-Bootkommandanten die Befehle über die Behandlung neutraler Schiffe genauestens einzuhalten haben. Übertretung dieser Befehle hat unübersehbare politische Auswirkungen zur Folge. Dieser Befehl ist sämtlichen Kommandanten sofort bekanntzugeben.«

Sehen Sie in diesem Befehl irgendeine Beschränkung auf spanische Schiffe?

WAGNER: Nein, hier ist darüber nichts enthalten.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich lasse Ihnen jetzt übergeben das gestern benützte Dokument D-807; das betrifft Noten an die Norwegische Regierung wegen der Versenkung einiger Dampfer. Bitte sagen Sie mir, ob sich aus diesem Dokument irgendwelche Anhaltspunkte dafür ergeben, ob diese dort entworfenen Schreiben des OKM wirklich abgegangen sind oder ob es sich um Entwürfe handelt, von denen man nicht feststellen kann, ob sie überhaupt abgegangen sind.


WAGNER: Da sich auf beiden Schreiben keinerlei Abzeichnung oder Unterschrift befindet, kann es sich hier um Entwürfe handeln. Ein Beweis, daß sie abgegangen sind, ist jedenfalls aus diesem Schreiben nicht ersichtlich.


VORSITZENDER: Haben Sie uns die Seite davon genannt?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das ist gestern überreicht worden, Herr Präsident. Es ist nicht in einem Urkundenbuch.


VORSITZENDER: Ja, richtig.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich lese Ihnen jetzt vor den ersten Satz aus einem anderen Dokument, das Ihnen gestern [568] vorgehalten worden ist. Es hat die Nummer D-846 und betrifft eine Rücksprache zwischen dem Deutschen Gesandten in Dänemark, Renthe-Fink, vom 26. September 1939. Ich lese den ersten Satz vor:

»Versenkung schwedischer und finnischer Schiffe durch unsere U-Boote haben hier lebhafte Besorgnisse wegen der dänischen Lebensmitteltransporte nach England hervorgerufen.«

Sehen Sie in diesem Bericht irgendeinen Anhaltspunkt dafür, daß es sich hier um warnungslose Versenkungen handelt, oder handelt es sich um Versenkungen nach Prisenordnung, das heißt nach Aufbringung und Durchsuchung des Schiffes auf Bannware?

WAGNER: In dem eben verlesenen Satz steht nichts darüber darin, auf welche Weise die Schiffe versenkt worden sind. Soweit ich mich von gestern an das Dokument entsinne, enthält das ganze Dokument keinerlei Hinweis auf die Art der Versenkung, so daß als selbstverständlich angenommen werden muß, daß diese Schiffe nach der Prisenordnung versenkt worden sind.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie sind gestern darnach gefragt worden, ob Sie die deutsche Note vom 24. November 1939 an die Neutralen für eine faire Warnung angesehen haben vor dem Befahren bestimmter Seegebiete. Diese Frage haben Sie bejaht. Ist das richtig?


WAGNER: Ja.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie wurden dann weiter gefragt, ob wir die Neutralen getäuscht hätten. Auf diese Frage haben Sie mit Nein geantwortet. Bezog sich diese Antwort mit Nein auf die vorangegangene Frage nach der Warnung vor bestimmten Seegebieten oder bezog sie sich auf alle denkbaren politischen Maßnahmen, die von der Deutschen Regierung getroffen werden konnten gegenüber neutralen Staaten zur Verschleierung unserer eigenen politischen Absichten?


WAGNER: Sie bezog sich aus dem ganzen Zusammenhang der Fragestellung heraus auf die vorhergehenden Fragen nach der rechtzeitigen Warnung der Neutralen vor allen unseren Seekriegsmaßnahmen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich möchte diesen Punkt ganz klarstellen. Besteht bei Ihnen irgendein Zweifel darüber, daß das Vorschützen von Minentreffern in den Operationsgebieten um die englische Küste nicht nur dem militärischen Zweck diente, die feindliche Abwehr zu täuschen, sondern auch dem politischen Zweck, die Art der eingesetzten Kampfmittel vor den Neutralen geheimzuhalten?


WAGNER: Jawohl. Dieser Doppelzweck wird von mir ausdrücklich bestätigt.


[569] FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Der doppelte Zweck der Geheimhaltung?


WAGNER: Ja.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Besteht bei Ihnen irgendein Zweifel, daß die Deutsche Regierung gegenüber neutralen Staaten dementiert hat, daß bestimmte Schiffe durch U-Boote versenkt seien, ob wohl sie tatsächlich durch U-Boote versenkt waren?


WAGNER: Jawohl, beziehungsweise nein. Es besteht kein Zweifel bei mir, daß solche Maßnahmen erfolgten in der Form des Dementis, einer allgemeinen üblichen politischen Maßnahme, die nach ihrer Zweckmäßigkeit angewendet wird.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie haben gestern die Möglichkeit eingeräumt, daß Admiral Dönitz als Befehlshaber der U-Boote durch die Skl Kenntnis erhalten habe von der Erledigung politischer Zwischenfälle, die durch U-Boote entstanden waren. Können Sie nach sorgfältiger Prüfung Ihrer Erinnerung einen einzigen Fall nennen, in dem er wirklich von der Skl eine entsprechende Nachricht erhalten hat über die politische Erledigung?


WAGNER: Nein, ein solcher Fall ist mir nicht erinnerlich.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich habe keine weiteren Fragen mehr.


DR. SIEMERS: Herr Admiral! Sie haben die Grundlage des Kommandobefehls, soweit die Seekriegsleitung in Betracht kommt, geklärt durch Hinweis auf die klaren Behauptungen Hitlers, der gesagt hatte, er habe Befehle vorliegen, wonach Gefangene getötet werden sollen, feindliche Befehle. Im Zusammenhang mit diesem Kommandobefehl hat Colonel Phillimore ausführlich den Fall des britischen Matrosen Evans behandelt. Meines Erachtens ist dieser Fall nicht geklärt bisher. Colonel Phillimore sprach von einem Mord eines Soldaten. Ich glaube, daß sich die Anklage rein tatsächlich, trotz guten Wertes der Urkunden, irrt – überdies auch in rechtlicher Beziehung Ich bitte Sie, noch einmal die beiden Urkunden, Dokument D-864 – Herr Präsident, das ist GB-457, heute früh von Colonel Phillimore besprochen – zur Hand zu nehmen.

Haben Sie die Urkunde nicht mehr hier?


WAGNER: Ich habe keine Urkunde mehr hier.


DR. SIEMERS: Es handelt sich hier um ein Affidavit von Gerhard Flesch. Die Anklage hat Ihnen den Satz vorgelesen, daß der Kommandierende Admiral der norwegischen Nordküste den Evans selbst vernommen hat. Ergibt sich aus diesem Satz, Herr Admiral Wagner, daß Evans ein Gefangener der Marine war?


WAGNER: Nein.


[570] DR. SIEMERS: Wie war es nach dem Affidavit von Flesch? Ich bitte Sie, das aufzuklären.


WAGNER: Nach dem zweiten Absatz dieses Affidavits muß Evans in Händen des SD gewesen sein.


DR. SIEMERS: Das ist richtig.

Ich darf hierzu ergänzen, Herr Präsident, daß zu Beginn des Affidavits Flesch auch erklärt, daß er Befehlshaber der Sicherheitspolizei ist. Die Sipo hatte Evans gefangengenommen, er war also Gefangener des SD.


[Zum Zeugen gewandt:]


Ist es richtig, daß demnach der britische Matrose Evans nur dem deutschen Admiral in Norwegen lediglich zur Vernehmung zur Verfügung gestellt wurde?

WAGNER: Zweifellos.

DR. SIEMERS: Der norwegische Admiral hatte lediglich Interesse an der Vernehmung, weil es sich um den Angriff auf den »Tirpitz« handelte, also rein sachlich zu hören, wie dieser Anschlag versucht worden ist.

Ist das richtig gesehen?


WAGNER: Sehr richtig.


DR. SIEMERS: Darf ich Sie bitten, in dem Affidavit D-864 den nächsten Absatz sich anzusehen? Dort steht bezüglich der Bekleidung Evans; ich zitiere:

»Mir ist nicht bekannt, daß Evans eine Uniform trug. Soweit ich mich erinnere, trug er einen blauen Monteurkittel...«

und so weiter. War demnach Evans nicht als Soldat kenntlich?


WAGNER: Nein, wahrscheinlich nicht.

DR. SIEMERS: Ich bitte, dann weiterzugehen zu Dokument UK-57, das Oberst Phillimore vorgelegt hat.

Herr Präsident! Es hat die Nummer GB-164 und soll sich im ursprünglichen Dokumentenbuch Keitel befinden, ist aber, glaube ich, heute neu überreicht worden.


VORSITZENDER: Welche Nummer, haben Sie gesagt, ist es?


DR. SIEMERS: Es ist UK-57, GB-164.


[Zum Zeugen gewandt:]


Sie haben eine Photokopie?

WAGNER: Ja.

DR. SIEMERS: Ich bitte Sie, die vierte Seite aufzuschlagen Zunächst eine Frage: Kann dieses Papier der Skl bekannt geworden [571] sein? Ergibt sich irgendwo aus dem Papier, daß es der Skl übersandt worden ist?


WAGNER: Es handelt sich um intime Vortragsnotizen des OKW, die der Seekriegsleitung augenscheinlich nicht übersandt worden sind.

DR. SIEMERS: Es handelt sich bei dem Papier, wenn ich richtig sehe, um ein Dokument des Nachrichtendienstes beim OKW. Stimmt das?


WAGNER: Ja, das ist richtig.


DR. SIEMERS: Unter Ziffer 2 steht: »Versuchter Anschlag auf das Schlachtschiff ›Tirpitz‹«. Den ersten Teil hat Colonel Phillimore vorgelesen. – »Drei Engländer und zwei Norweger sind an der schwedischen Grenze gestellt.«

Ist daraus zu entnehmen, daß sie von der Polizei gefangengenommen worden sind, also nicht von der Wehrmacht; vermutlich jedenfalls?


WAGNER: Vermutlich wohl. Sicher nicht von der Kriegsmarine, wahrscheinlich von der Polizei, die nach meiner Kenntnis die Grenzkontrolle hatte.


DR. SIEMERS: Glauben Sie nicht, Herr Admiral, daß es sicher ist, nicht nur vermutlich, wenn Sie zurückdenken an das Affidavit von Flesch vom 14. 11. 1945, das des Kommandeurs der Sicherheitspolizei, der Evans von der Grenze nach Oslo bringt?


WAGNER: Wenn man beides zusammenbringt, ist es meines Erachtens sicher, und ich glaube, da besteht gar kein Zweifel darüber.


DR. SIEMERS: Ich bitte dann anzusehenden nächsten Satz.

Herr Präsident! Das ist unter Ziffer 2, erster Absatz, der letzte Satz.

Da heißt es wörtlich:

»Es gelang jedoch nur, den britischen Matrosen in Zivil, Robert Paul Evans, geboren...« dann und dann, »festzunehmen. Die anderen sind nach Schweden entkommen.«

Demnach können wir wohl mit Sicherheit annehmen, daß Evans nicht als Soldat kenntlich war.

WAGNER: Jawohl, ohne Zweifel.

DR. SIEMERS: Ich bitte, dann den nächsten Satz anzusehen. Dort heißt es, ich zitiere wörtlich:

»Evans besaß eine Pistolentasche, wie sie zum Tragen von Waffen in der Achselhöhle verwendet wird und einen Schlagring.«


[572] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! In der englischen Kopie steht nichts von Zivilkleidern drin. Ich möchte damit nichts Falsches behaupten, doch ist es jedenfalls nicht in meinem Exemplar.

VORSITZENDER: Ich habe leider das Dokument nicht vor mir.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Die englische Abschrift, die ich habe, sagt nur: »Es gelang jedoch nur, den britischen Matrosen Robert Paul Evans, geboren 14. Januar 1922 in London, gefangenzunehmen. Die anderen sind nach Schweden entkommen.«

Euer Lordschaft, ich glaube, es kann nachher geprüft werden.


VORSITZENDER: Geben Sie mir bitte die genaue Nummer des Dokuments.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Es war das Dokument UK-57, ein Bericht des OKW, Amt für Ausland/Abwehr, vom 4. Januar 1944.


VORSITZENDER: Hat es Oberst Phillimore heute früh eingereicht?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich habe es eingereicht, Euer Lordschaft. Ich glaube, es war,... es war bestimmt im Kreuzverhör des Angeklagten Keitel. Es wurde schön vorher einmal vorgelegt, Euer Lordschaft.


VORSITZENDER: Ja, es wurde bereits mit diesem Bündel vorgelegt.


DR. SIEMERS: Ich wäre dem Tribunal dankbar, wenn in der englischen Übersetzung der Fehler berichtigt würde. Hier im deutschen Original ist die Photokopie; also müssen die Worte »in Zivil« richtig sein.


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr Zeuge! Wir waren eben bei dem Satz: »Evans besaß eine Pistolentasche, wie sie zum Tragen von Waffen in der Achselhöhle verwendet wird und einen Schlagring.«

Was ergibt sich hieraus im Zusammenhang damit, daß er in Zivil war?

WAGNER: Daraus ergibt sich, daß er...

DR. SIEMERS: Sir David möchte, daß ich den nächsten Satz vorlese:

»Völkerrechtswidrige Gewalttaten konnten ihm nicht nachgewiesen werden. Evans hatte ausführliche Aussagen über das Unternehmen gemacht. Er wurde am 19. Januar 1943 gemäß Führerbefehl erschossen.«

[573] Was ergibt sich aus diesem Inhalt im Zusammenhang damit, daß Evans in Zivil war? Ergibt sich daraus, daß er sich nicht so verhalten hat, wie sich ein Soldat im Feindesland verhalten soll?

VORSITZENDER: Einen Augenblick bitte. Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß dies eine Rechtsfrage ist, die der Gerichtshof zu entscheiden hat und nicht eine Frage für den Zeugen.

DR. SIEMERS: Ich verzichte auf die Beantwortung.

Ich darf dann bitten, noch auf die nächste Seite des Dokuments, weil es ein gleichliegender Fall ist, auf den schon besprochenen Bordeaux-Fall zurückzukommen und sich diese Seite anzusehen Sie hatten den Bordeaux-Fall schon insoweit geklärt, daß die Seekriegsleitung nicht darüber orientiert war. Ich weise Sie jetzt auf den Satz hin, auf Seite 3 unten:

»Nach Durchführung von Sprengungen haben sie die Boote versenkt und versucht, mit Hilfe der französischen Zivilbevölkerung in Zivilkleidern nach Spanien zu entkommen.«

Haben sich demnach also auch die dort Beteiligten nicht als Soldaten verhalten?

WAGNER: Das steht hier einwandfrei fest.

DR. SIEMERS: Danke schön. Und nun eine letzte Frage Colonel Phillimore hat Sie am Schluß seines Verhörs gefragt, ob Sie in diesen eben besprochenen Fällen Großadmiral Raeder und Großadmiral Dönitz, nämlich an diesen, wie er sich ausdrückte, Morden für schuldig halten. Ich darf Sie bitten, nachdem ich dieses geklärt habe, diese Frage nunmehr zu beantworten.


WAGNER: Ich halte beide Großadmirale nicht für schuldig an diesen beiden Fällen.


DR. SIEMERS: Ich habe keine weiteren Fragen mehr.


DR. LATERNSER: Ich habe einige Fragen zum Kommandobefehl.

Herr Admiral! Sie haben im Kreuzverhör Ihre Einstellung zum Kommandobefehl angegeben. Ich wollte Sie nun fragen, hat bei Ihrer Einstellung zum Kommandobefehl vielleicht der Gedankengang eine Rolle gespielt, daß Sie annahmen, der Befehl ist auf seine völkerrechtliche Berechtigung von der vorgesetzten Dienststelle überprüft worden?


WAGNER: Jawohl. Ich nahm an, daß die Berechtigung dieses Befehls von der vorgesetzten Stelle geprüft worden ist.


DR. LATERNSER: Sie haben ferner im Kreuzverhör angegeben Ihre Vorstellung, wenn ein Mann dem SD übergeben worden ist. Ich wollte Sie nun fragen, hatten Sie damals schon diese [574] Vorstellung, oder hat sich die jetzt erst gebildet, nachdem Ihnen sehr viel Material zugeführt worden ist?


WAGNER: Es ist keine Frage, daß diese Vorstellung nach Kenntnisnahme von vielerlei Material stark beeinflußt wurde.


DR. LATERNSER: Sie hatten also damals nicht die bestimmte Vorstellung, daß die Übergabe eines Mannes an den SD nicht den sicheren Tod bedeuten sollte?

WAGNER: Nein, diese Vorstellung hatte ich nicht.


DR. LATERNSER: Nun wollte ich noch einiges fragen über die Ausrüstung der Kommandotrupps. Ist Ihnen nicht bekannt, daß bei manchen Angehörigen der Kommandotrupps nach der Untersuchung automatische Waffen vorgefunden wurden und insbesondere, daß Pistolen in der Weise getragen wurden, daß, wenn der betreffende Mann die Arme in die Höhe nahm, also bei seiner Gefangennahme, sich automatisch durch diese Bewegung ein Schuß auslöste, der dann denjenigen traf, der Front zu diesem Mann hatte, der die Arme in die Höhe hielt. Wissen Sie etwas darüber?


WAGNER: Davon habe ich gehört.


DR. LATERNSER: Haben Sie darüber nicht auch Abbildungen gesehen?


WAGNER: Auf solche Abbildungen kann ich mich im Augenblick nicht erinnern.


DR. LATERNSER: Sind von deutscher Stelle auch Sabotageunternehmungen in Feindländern vorgenommen worden?


VORSITZENDER: Was hat das damit zu tun, Dr. Laternser?


DR. LATERNSER: Ich wollte mit dieser Frage fest stellen, ob der Zeuge Kenntnis über eigene Sabotageunternehmungen hat und wollte ihn dann fragen, ob er Meldungen über die Behandlung dieser Sabotageunternehmungen bekommen hat.


VORSITZENDER: Dies ist gerade etwas, worüber wir bereits entschieden hatten, daß es nicht vorgelegt werden kann.

Sie unterstellen doch nicht, daß diese Handlungen als Vergeltungsmaßnahmen begangen wurden dafür, wie deutsche Sabotageeinheiten behandelt wurden? Und übrigens sitzen wir nicht darüber zu Gericht, ob andere Mächte Völkerrechtsbrüche begangen haben oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen. Wir verhandeln hier darüber, ob diese Angeklagten das getan haben.

Der Gerichtshof hat entschieden, daß derartige Fragen nicht gestellt werden können.


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich kenne die Antwort nicht, Herr Präsident, die der Zeuge geben will. Ich wollte nur für den Fall, was ich nicht weiß...


[575] VORSITZENDER: Wir wollten wissen, warum Sie die Frage gestellt haben, Sie sagten, Sie hätten die Frage gestellt, um festzustellen, ob deutsche Sabotageeinheiten in einer Weise behandelt wurden, die im Gegensatz zum Völkerrecht standen, zumindest haben Sie Worte in diesem Sinne gebraucht. Dies ist ein Gegenstand, der unerheblich ist.


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Es würde aber mindestens zeigen, daß über die völkerrechtliche Auffassung, über die Behandlung solcher Kommandounternehmungen, Zweifel besteht, und das wäre auf die Anwendung des Rechts von Bedeutung.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof entscheidet, daß die Frage unzulässig ist.


DR. LATERNSER: Herr Zeuge! Sie haben auch im Kreuzverhör ausgesagt, daß Sie bis 1944 Chef der Operationsabteilungen gewesen sind in der Seekriegsleitung. Können Sie mir Angaben machen, ob im Schwarzen Meer sich starke deutsche Seestreitkräfte oder Seetransportschiffe befunden haben?


WAGNER: Die Seestreitkräfte und Seetransportschiffe im Schwarzen Meer waren äußerst schwach.


DR. LATERNSER: Wozu wurden die in der Hauptsache benötigt?


WAGNER: Zu eigenen Nachschubaufgaben und ihrer Sicherung.


VORSITZENDER: Dr. Laternser! Wie ergibt sich das aus dem Kreuzverhör? Sie rückverhören den Zeugen jetzt, und Sie sind deshalb nur berechtigt, Fragen zu stellen, die sich aus dem Kreuzverhör ergeben. Während des Kreuzverhörs wurden ihm keine Fragen vorgelegt, die sich auf das Schwarze Meer beziehen.


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich habe im Laufe des Verhörs festgestellt, daß der Zeuge lange Zeit Chef der Operationsabteilung gewesen ist, und daraus habe ich entnommen, daß er einer der wenigen Zeugen ist, der mir Auskunft geben kann über die Möglichkeit eines besonders schweren Vorwurfs, den die Russische Anklagebehörde erhoben hat, nämlich den Vorwurf, daß 144000 Menschen auf deutsche Schiffe verladen worden seien, die Schiffe dann in Sebastopol in See gegangen und dort gesprengt und die auf dem Schiff befindlichen Kriegsgefangenen ertränkt worden seien. Diese Frage könnte ich zum Teil mit diesem Zeugen klären.


VORSITZENDER: Dr. Laternser! Sie wußten sofort, als der Zeuge mit seiner Aussage begann, was seine Stellung war, und Sie hätten ihn deshalb selbst nur geeigneten Zeit im Kreuzverhör vernehmen können, Sie rückverhören den Zeugen jetzt und sind nur berechtigt – da wir die Zeit des Gerichtshofs nicht verschwenden können – Sie sind nur berechtigt, ihm Fragen zu stellen, die sich aus dem Kreuzverhör ergeben. Nach Ansicht des Gerichtshofs ergibt sich diese Frage nicht aus dem Kreuzverhör.


[576] DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich bitte, sie ausnahmsweise zuzulassen.


VORSITZENDER: Nein, Dr. Laternser. Der Gerichtshof hat bisher sehr großen Spielraum gegeben, und wir können das nicht so weiter tun.

Der Gerichtshof vertagt sich nunmehr.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 13, S. 547-578.
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