Vormittagssitzung.

[7] SIR DAVID MAXWELL-FYFE, STELLVERTRETENDER HAUPTANKLÄGER FÜR DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH: Ich möchte einige Fragen an Sie richten über die Erschießung von Offizieren, die aus dem Lager Sagan entkommen waren. Soweit ich Ihre Aussage verstanden habe, hatten Sie kurz nach der Flucht diese Unterredung mit Hitler, bei der sicherlich Himmler zugegen war. Stimmt das?

WILHELM KEITEL: Am Tage nach der Flucht war diese Besprechung beim Führer mit Himmler.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja. Sie sagen nun, daß bei dieser Konferenz Hitler erklärte, die Gefangenen sollten nicht zur Wehrmacht zurückgebracht werden, sondern bei der Polizei verbleiben. Waren das Ihre Worte? Ist das richtig?


KEITEL: Ja.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das haben Sie gesagt. Das war also der Hergang nach Ihrer eigenen Schilderung. Innerlich hatten Sie sich damit abgefunden, als Sie jene Konferenz verließen, daß diese Offiziere erschossen werden würden, nicht wahr?


KEITEL: Nein, das nicht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wollen Sie folgendem zustimmen? Sie waren davon überzeugt, daß diese Offiziere höchstwahrscheinlich erschossen, werden würden?


KEITEL: Ich hatte im Unterbewußtsein, als ich nach Hause fuhr, eine entsprechende Sorge gehabt. In der Besprechung ist das nicht zum Ausdruck gekommen.


SIR DAVID MAXWELL-PYFE: Sie haben dann General von Graevenitz und General Westhoff zu sich berufen, nicht wahr?


KEITEL: Jawohl, das stimmt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich weiß nicht, ob Sie sich daran erinnern können, denn General Westhoff war Ihnen gegenüber ein rangniederer Offizier, aber er sagte, daß es die erste Gelegenheit war, bei der Sie ihn gerufen haben. Stimmt das mit Ihrer Erinnerung überein?


KEITEL: Nein, ich habe ihn nicht gerufen. Er war mitgekommen, um mir vorgestellt zu werden. Ich kannte ihn nicht. Ich hatte nur den General von Graevenitz bestellt.

[7] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Also haben Sie ihn nie vorher gesehen? Ist es also richtig, daß Sie mit General Westhoff, seitdem er dieses Amt übernommen hatte, niemals vorher zusammentrafen?


KEITEL: Ich habe ihn nicht vorher gesehen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das hat er auch gesagt. Nun, soweit ich Ihre Aussage verstanden habe, geben Sie zu, daß Sie sehr aufgeregt und nervös waren.


KEITEL: Ja, ich habe in einer sehr starken Form meinen Unwillen und meine Erregung zum Ausdruck gegeben.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie stimmen also mit General Westhoff überein, daß Sie etwa folgendes sagten: Meine Herren, das ist eine böse Sache, oder: Das ist eine sehr ernste Angelegenheit, oder etwas dergleichen?


KEITEL: Ja, ich habe gesagt, das ist eine ungeheuer ernste Angelegenheit.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: General Westhoff hat im nächsten Satz erklärt, daß Sie gesagt haben: Heute früh hat mir Göring in Gegenwart von Himmler vorgeworfen, daß ich noch weitere Kriegsgefangene habe entfliehen lassen. Es war unerhört.

KEITEL: Das muß ein Irrtum von Westhoff gewesen sein. Es war einen Tag später, denn wir waren in Berchtesgaden, und General von Graevenitz und Westhoff kamen am nächsten Vormittag zu mir. Und es muß ferner ein Irrtum sein, daß ich in diesem Zusammenhang den Namen des Reichsmarschalls Göring genannt habe.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie waren also darüber nicht ganz sicher, ob Göring anwesend war oder nicht? Sie waren dessen nicht sicher, nicht wahr?


KEITEL: Ich bin nur unsicher geworden, als mir bei einem Vorverhör gesagt wurde, es sei durch Zeugen bestätigt, daß Göring anwesend war. Darauf habe ich gesagt, es ist nicht völlig unmöglich aber es ist mir nicht erinnerlich.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut. Damit ich Sie ganz richtig verstehe: Als Sie verhört wurden, hat ein amerikanischer Offizier Ihnen denselben Satz vorgehalten, den ich Ihnen jetzt vorhalte, den Satz nämlich aus General Westhoffs Erklärung. Erinnern Sie sich daran, daß er Ihnen folgenden Satz vorlas: Meine Herren, das ist eine sehr ernste Angelegenheit, heute früh hat Göring mir vorgeworfen, daß ich noch weitere Gefangene habe entfliehen lassen Es war unerhört. Erinnern Sie sich, daß der Vernehmungsbeamte Ihnen dies vorhielt?

KEITEL: Etwas Ähnliches war bei der Vernehmung, aber ich habe gesagt, daß ich nicht wußte, daß Göring da war.


[8] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich werde Ihnen genau das vorhalten, was Sie sagten. Hören Sie aufmerksam zu! Wenn Sie in einem Punkt nicht zustimmen, sagen Sie es dem Gerichtshof. Sie sagten: Ich bitte, daß Sie General Jodl über den ganzen Zwischenfall verhören und über die Haltung, die ich während der ganzen Besprechung in Gegenwart Görings zeigte, über dessen Gegenwart bei der Konferenz ich im übrigen nicht absolut sicher bin, aber Himmler war da. Das war Ihre Ansicht, als Sie am 10. November verhört wurden. Nicht wahr? Sie sagten: Während der ganzen Besprechung in Gegenwart Görings, ich bin zwar nicht sicher, daß er bei dieser Konferenz anwesend war. Das war Ihre Ansicht am 10. November?


KEITEL: Da muß doch etwas mißverstanden im Protokoll aufgenommen worden sein. Ich habe es nie gelesen. Ich habe meiner Unsicherheit über die Anwesenheit Görings Ausdruck gegeben und im Zusammenhang mit der Frage die Bitte gestellt, den Generaloberst Jodl dazu noch zu hören, da meines Erachtens ich mir nicht sicher war, daß Göring nicht anwesend war.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Also Sie stimmen überein, daß Sie doch verlangt haben, daß General Jodl verhört werden soll.


KEITEL: Ich habe den Vorschlag gemacht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun gut, was haben Sie am nächsten Satz zu beanstanden?

Während der ganzen Besprechung in Gegenwart Görings, ich bin zwar nicht sicher, daß er bei dieser Konferenz anwesend war. War das nicht Ihre Ansicht?


KEITEL: Ja, ich bin überrascht worden durch das Verhör und habe dann geglaubt, als man mir vorhielt, es sei durch Zeugen bestätigt, Göring sei dagewesen, da wurde ich in dieser Frage unsicher und bat, Generaloberst Jodl noch zu hören. Inzwischen bin ich mir vollkommen klar, daß der Reichsmarschall Göring nicht anwesend war, und daß ich recht hatte in meinen ursprünglichen Auffassungen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Haben Sie das mit Göring besprochen, während Sie auf die Verhandlungen des Prozesses warteten?


KEITEL: Nach meinem Verhör habe ich Gelegenheit gehabt, Reichsmarschall Göring zu sprechen und er sagte, Sie müssen doch wissen, daß ich nicht da war und ich habe mich dann auch voll erinnert.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, natürlich, der Reichsmarschall hat Ihnen gesagt, daß er nicht bei der Besprechung anwesend war. Das ist richtig, nicht wahr?


[9] KEITEL: Generaloberst Jodl hat es mir auch bestätigt, daß der Reichsmarschall Göring nicht da war.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut, haben Sie General von Graevenitz und General Westhoff gesagt, daß Himmler sich eingemengt habe, und daß er sich beschwert habe, daß er noch weitere 60000 bis 70000 Mann für die Landwacht zur Verfügung stellen müsse. Haben Sie ihnen das gesagt?


KEITEL: Nein, das ist auch ein Mißverständnis. Das habe ich nicht gesagt, das ist nicht wahr.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie sagten, daß Himmler sich eingemischt habe?


KEITEL: Ich habe gesagt, daß Himmler nur über die Tatsache der Flucht berichtet hat, und ich beabsichtigte, an diesem Tage an Hitler keine Meldung zu erstatten, weil schön eine Anzahl der Geflüchteten wieder ins Lager zurückgekehrt war. Ich beabsichtigte nicht, an diesem Tage eine Meldung dem Führer zu erstatten.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, was auch immer Sie General von Graevenitz gesagt haben, Sie geben aber doch zu, daß General von Graevenitz Widerspruch erhob und sagte: Flucht ist kein ehrloses Vergehen, das ist insbesondere niedergelegt in der Genfer Konvention. Hat er das nicht gesagt?


KEITEL: Ja, das ist klar, das hat er wohl gesagt; ich möchte aber hinzufügen, daß auch die Aussage des Generals Westhoff eine Erinnerung ist, die Jahre zurückliegt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, aber Sie stimmen zu, wie ich Ihre Aussage verstehe, daß General von Graevenitz Einspruch gegen das Vorgehen erhoben hatte, ist es nicht so?


KEITEL: Ja, das hat er getan.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Und dann, als er Einspruch erhob, sagten Sie ungefähr... ich zitiere aus General Westhoffs Aussage: Verflucht, was kümmert es mich. Wir haben es in Gegenwart des Führers besprochen, und es kann nicht geändert werden. Haben Sie derartige Worte gebraucht?


KEITEL: So ist es nicht gewesen, aber Ähnliches werde ich gesagt haben.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ähnliches?


KEITEL: Aber darum drehte es sich hier nicht...

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ähnliches, der Wirkung nach?


KEITEL: Etwas Ähnliches werde ich gesagt haben.


[10] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Und nachher sagten Sie, daß Ihre Organisation, das Kriegsgefangenenwesen, in den Kriegsgefangenenlagern, in denen sich Kriegsgefangene befanden, eine Bekanntmachung zu veröffentlichen habe, damit allen Kriegsgefangenen zur Abschreckung mitgeteilt werde, was für Maßnahmen in diesem Fall unternommen worden waren.

Haben Sie diesen Generalen, ihren Leitern des Kriegsgefangenenwesens, die Instruktion erteilt, in den Lagern eine Bekanntmachung über die ergriffenen Maßnahmen anzubringen, damit sie als Abschreckung diene?


KEITEL: Ich habe mir das aus Kenntnis des englischen Regierungsberichts eingehend überlegt und bin der Ansicht, daß hier eine Verwechslung in Bezug auf die zeitliche Differenz dieser Anordnung vorliegt. In dieser Besprechung habe ich das meiner Überzeugung nach nicht gesagt, sondern ich habe das erst später gesagt, und zwar einige Tage später.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut, Sie werden es in der Aussage des Generals Westhoff, die wir vorgelegt haben, unten auf Seite 3 finden. General Westhoff erklärt: Der Feldmarschall gab uns detaillierte Instruktionen, eine Liste in den Lagern zu veröffentlichen, in der die Namen der Erschossenen als Warnung genannt werden. Das geschah. Das war ein direkter Befehl, den wir nicht mißachten konnten.

Und in der Erklärung, die Ihr Verteidiger vorgelegt hat, sagt General Westhoff: »Meine Herren, dieses muß ein Ende nehmen. Wir können nicht zulassen, daß das noch einmal vorkommt. Die entkommenen Offiziere werden erschossen werden. Ich kann Ihnen mitteilen, daß die meisten von ihnen bereits tot sind, und Sie werden in den Kriegsgefangenenlagern eine Warnung veröffentlichen, die allen Kriegsgefangenen mitteilt, welche Maßnahmen in diesem Falle genommen wurden, um weitere Fluchtversuche zu verhindern.«


KEITEL: Darf ich mich dazu äußern?


DR. OTTO NELTE, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN KEITEL: Der Herr Anklagevertreter hat Bezug genommen auf ein Dokument, das ich vorgelegt habe in meinem Dokumentenbuch. Ich nehme an, daß das gemeint ist. Und zwar ist es das Dokument, das die Französische Anklagebehörde hier hat einführen wollen und dem ich widersprochen habe, weil es eine Zusammenfassung von Verhören war, die Oberst Williams angefertigt hatte. Die Einführung dieses Dokuments durch mich geschieht, um bei der Vernehmung des Generals Westhoff den Nachweis zu führen, daß dieses Dokument in 23 Punkten nicht mit dem übereinstimmt, was General Westhoff ausgesagt hat. Er hat mir diesbezüglich die erforderlichen Erklärungen abgegeben. Ich kann ihn aber erst morgen als Zeugen [11] hier vor Gericht hören. Ich bitte deshalb, wenn der Herr englische Anklagevertreter sich auf den Zeugen Westhoff beziehen will, wenigstens diejenige Erklärung von ihm vorzulegen, die er auf Anfordern des amerikanischen Anklagevertreters Oberst Williams eidesstattlich versichert hat, und dieses Affidavit ist bis jetzt nicht vorgelegt worden, während alle übrigen Vorlagen nur Berichte enthalten, die weder Westhoff zur Anerkennung oder zur Unterschrift vorgelegt sind, noch mit seinem Eid bekräftigt wurden.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Herr Vorsitzender! Mein Gesichtspunkt war, um das ganz klar zu machen, daß ich nichts von der ersten Aussage vorlegte, was nicht im Dokumentenbuch des Angeklagten enthalten ist. Ich nahm an, daß die Beschwerde gerade entgegengesetzt erfolgen würde, denn, hätte ich nur unser eigenes Beweismaterial genommen, hätte es geheißen, daß ein gewisser Unterschied bestände, obwohl die Verschiedenheit gegenüber den Dokumenten, die im Dokumentenbuch der Angeklagten vorgelegt wurden, unwesentlich ist. Ich habe bereits sorgfältig miteinander verglichen, und es besteht praktisch kein Unterschied. Ich hielt es nur für fair, beide Versionen vorzulegen.


DER VORSITZENDE, LORD JUSTICE SIR GEOFFREY LAWRENCE: Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß das Kreuzverhör vollkommen in Ordnung ist. Natürlich, wenn Dr. Nelte den General Westhoff als Zeugen aufruft, wird er von ihm sämtliche Berichtigungen erhalten, die General Westhoff bezüglich des Affidavits, das er abgegeben hat, für notwendig hält.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Jawohl, Euer Lordschaft!


[Zum Zeugen gewandt:]


Was ich wissen möchte ist folgendes: Haben Sie an General von Graevenitz und General Westhoff den Befehl gegeben, die Maßnahmen, die bezüglich dieser Offiziere ergriffen worden waren, in den Lagern bekannt zu machen?

KEITEL: Ja, aber mehrere Tage später und nicht an diesem Tage, als die Offiziere bei mir waren.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wieviel später?


KEITEL: Ich glaube, es ist drei oder vier Tage später gewesen. Ich kann das nicht mehr genau sagen, jedenfalls erst auf die Tatsache hin, als ich erfuhr, daß Erschießungen stattgefunden haben.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut. Drei oder vier Tage später, das würde gerade zu dem Zeitpunkt gewesen sein, als die Erschießungen eben begannen. Aber was wurde verlautbart, was haben Sie angeordnet zu veröffentlichen bezüglich der Maßnahmen, die getroffen worden waren?


[12] KEITEL: Es sollte in dem Lager eine Warnung ausgehängt werden. Es war meiner Ansicht nach nicht von Erschießen die Rede, sondern nur eine Warnung, daß die Flüchtigen nicht in das Lager zurückkehren wurden. Ich kann mich an den Wortlaut nicht mehr genau entsinnen. Es ging zurück auf einen Befehl, den ich vom Führer bekam auf Grund einer Aussprache mit ihm über die Tatsache von Erschießungen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wäre das eine faire Wiedergabe Ihrer Erinnerung hinsichtlich des Befehls, wenn ich sage, daß es, gemäß Ihrer Erinnerung, wahrscheinlich war, daß diejenigen, die zu fliehen versuchten, dem SD überantwortet würden, und daß man bestimmt sehr ernste Maßnahmen ergreifen werde. Ist das eine faire Wiedergabe Ihrer Erinnerung über den Befehl?


KEITEL: Meine Erinnerung ist die, daß eine Warnung beziehungsweise eine Drohung ausgehängt werden sollte, daß die Betreffenden nicht in das Lager zurückkehren würden, die geflüchtet sind. Das war der Inhalt nach meinen Erinnerungen, die ich dann weitergegeben habe. Den Wortlaut habe ich nicht bestimmt. Es war ja auch nur die Lagerverwaltung beziehungsweise die Luftwaffe zu benachrichtigen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: General Westhoff hat sich mit einem mündlichen Befehl nicht zufriedengegeben und kam mit dem Entwurf für einen schriftlichen Befehl wieder zu Ihnen. Tat er das nicht?


KEITEL: Ich glaube nicht, daß er zu mir kam, sondern er hat mir das geschickt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Verzeihen Sie, aber als ich sagte »kam wieder zu Ihnen«, sprach ich ganz allgemein. Sie haben ganz recht, daß er Ihnen zur Begutachtung den Entwurf für einen schriftlichen Befehl vorlegen ließ. Das ist richtig, nicht wahr?


KEITEL: Ich glaube nicht, daß es ein Befehl war, sondern soweit ich mich erinnere, eine Notiz, ein Aktenvermerk. Ein Befehl jedoch war es nicht. Ich muß allerdings hinzufügen, daß ich erst durch die Vernehmung durch Herrn Oberst Williams daran erinnert worden bin.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut, General Westhoff sagte folgendes: Entgegen dem Befehl des Feldmarschalls Keitel schützte ich vor, nicht genau verstanden zu haben. Ich habe die Sache zu Papier gebracht und sagte zu Oberstleutnant Krafft: Ich möchte das Wort »erschießen« erwähnt haben, so daß Keitel es schwarz auf weiß sehen kann. Es mag sein, daß er dann eine andere Haltung einnehmen wird. Dann etwas weiter unten: Als ich die Sache zurückerhielt, hatte er folgende Randbemerkung gemacht: Ich habe nicht ausdrücklich »erschießen« gesagt, ich sagte: der Polizei oder der [13] Gestapo zu übergeben. Dann fügte General Westhoff hinzu: Das ist schon ein teilweises Heruntersteigen. Dann haben Sie eine Notiz darauf gemacht: Ich habe nicht ausdrücklich »erschießen« gesagt, ich sagte: der Polizei oder Gestapo zu übergeben. Ist das richtig?


KEITEL: Ich kann ebensowenig wie General Westhoff den genauen Wortlaut dieser Notiz wiedergeben. Ich habe aber damals einen Randvermerk gemacht in dem Sinne: Ich habe nicht »erschießen« gesagt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Verstehen Sie den Punkt, den ich Ihnen vorhalte, Angeklagter? Ich möchte, daß es Ihnen vollkommen klar ist. Mit Hecht oder nicht glaubte General Westhoff, daß Sie das Wort »schießen« erwähnt hätten, und um sich zu schützen, hat General Westhoff es auf Sie geschoben, und dann sagen Sie: Ich habe nicht ausdrücklich »erschießen« gesagt, ich sagte, dem SD oder der Gestapo übergeben.


KEITEL: Nein, ich habe auch nicht »erschießen« gesagt, sondern der Oberst Williams hat mir wörtlich gesagt, ich hätte an den Rand geschrieben: »Ich habe nicht erschießen gesagt.« Das steht in dem Protokoll meiner Vernehmung.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut. Was ich wissen möchte, und das ist ganz klar, ist folgendes: Verneinen Sie, daß das Dokument im wesentlichen das wiedergibt, was Sie erklärt haben: Ich habe nicht ausdrücklich »erschießen« gesagt, ich habe gesagt: der Polizei oder der Gestapo zu übergeben. Haben Sie sich in diesem Sinn in dem Dokument geäußert?


KEITEL: Das ist wahrscheinlich, daß ich etwas Derartiges geschrieben habe, weil ich ja klarstellen wollte, was ich den beiden Offizieren gesagt habe. Was ich gesagt hatte, war nichts Neues, sondern es war die Klarstellung dessen, was ich gesagt hatte.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun der nächste Punkt, auf den ich Ihre Aufmerksamkeit lenken möchte. Hatten Sie einen Oberst namens von Reurmont in Ihrem Stab Kriegsgefangenenwesen?

KEITEL: Nein, der ist niemals in dem Stabe gewesen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Was war seine Stellung im OKW?


KEITEL: Ich glaube, es war ein Oberst Reurmont... Oberst Reurmont war Abteilungschef und hatte mit dem Kriegsgefangenenwesen nichts zu tun. Er war Abteilungschef im Allgemeinen Wehrmachtsamt, Oberst Reurmont.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: In Ihrem Amt?


KEITEL: In dem Amt Allgemeines Wehrmachtsamt unter dem General Reinecke, jawohl.


[14] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wissen Sie, daß am 27. März, das heißt an einem Montag, eine Zusammenkunft stattfand, in der Oberst von Reurmont den Vorsitz führte und der Gruppenführer Müller von der Gestapo, Gruppenführer Nebe, und Oberst Wilde von dem Luftfahrtministerium, und zwar vom Kriegsgefangenenwesen, Inspektion 17, beiwohnten. Wissen Sie das?


KEITEL: Nein; davon habe ich nie etwas erfahren, das ist mir unbekannt geblieben.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie wollen dem Gerichtshof sagen, daß Sie diesen Oberst in Ihrem Büro hatten, einen Oberst vom Luftfahrtministerium, zwei äußerst wichtige Polizeibeamte, und daß sie eine Zusammenkunft hatten, um diese Sache zu besprechen, zwei Tage nach Ihrem ersten Zusammentreffen, einen Tag nachdem Sie von Graevenitz und Westhoff gesehen hatten, und Sie wollen davon nichts gewußt haben?


KEITEL: Nein, ich habe von dieser Zusammenkunft nichts gewußt. Ich kann mich nicht erinnern.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, die meisten von uns kennen die Arbeitsmethoden von dienstlichen Stellen. Ich bitte Sie mit aller Fairness, sich folgendes zu überlegen. Sie wollen dem Gerichtshof sagen, daß Ihnen niemals über diese gemeinsame Besprechung zwischen Vertretern des OKW, hohen Polizeibeamten und hohen Beamten des Luftfahrtministeriums Bericht erstattet wurde, und daß Sie nie etwas davon gehört haben? Nun, denken Sie wirklich nach, bevor Sie antworten!


KEITEL: Ich kann mich beim besten Willen daran nicht erinnern. Ich bin durch die Mitteilungen über dieses Protokoll überrascht gewesen, und kann mich daran nicht erinnern.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wissen Sie, ich erwähnte es mit der Aussage von Oberst Welder bei dem Kreuzverhör Görings, er sagte, bei dieser Besprechung sei bekanntgegeben worden, daß diese Offiziere erschossen werden sollten, und daß viele von ihnen schon erschossen worden waren. Haben Sie niemals einen Bericht erhalten, daß diese Offiziere erschossen würden oder erschossen werden sollten?


KEITEL: Nein, nicht am 27. Wir haben schon vorher davon gesprochen, wann ich den ersten Bericht empfangen hatte. Ich wußte damals nichts davon an dem Tag und auch am Tage nach dieser eben hier genannten Besprechung.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie stimmen zu, wie ich Sie verstehe, erfahren zu haben, daß sie am 29. erschossen werden sollten das wäre an einem Donnerstag?


[15] KEITEL: Den Tag kann ich nicht mehr sagen. Ich weiß aber meiner Erinnerung nach, daß es später war, ich glaube es war mehrere Tage später.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut, Angeklagter Keitel, nehmen wir alles zu Ihren Gunsten an; nehmen wir an, daß es am Sonnabend, den 31. oder sogar Montag, den 2. April, also neun Tage nach der Flucht war. Sie wußten doch dann, daß diese Offiziere erschossen wurden.


KEITEL: Ich habe es in diesen Tagen, vielleicht um den 31. herum, erfahren, und zwar als ich wiederum auf den Berghof zur Lagebesprechung kam, durch die Adjutantur des Führers. Da wurde mir aber nicht gesagt, es seien alle diese Offiziere erschossen worden, es seien einige auf der Flucht erschossen worden. Das sagte man mir etwa an diesem Tage vor Beginn der Besprechung.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie wurden nicht alle bis zum 13. April erschossen, was noch ungefähr vierzehn Tage später war. Sind Sie über die Tatsache unterrichtet worden, daß sie aus den Wagen stiegen, um auszutreten, und dann von jemanden mit einem Revolver durch einen Schuß in den Hinterkopf getötet wurden? Sind Sie davon unterrichtet worden?


KEITEL: Nein, ich erfuhr nur von dem Adjutanten, daß eine Meldung beim Führer vorläge, es seien Erschießungen auf der Flucht erfolgt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, wollen Sie zu einem anderen Punkt übergehen. Später, Sie erinnern sich, daß mein Kollege, Eden, im Namen der Britischen Regierung eine Erklärung im Unterhaus abgegeben hat, ungefähr Ende Juni. Erinnern Sie sich daran?


KEITEL: Jawohl, das weiß ich.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ist es richtig, wie General Westhoff sagte, daß Sie Ihren Offizieren auf getragen haben, keine Verbindung mit dem Auswärtigen Amt oder der Gestapo aufzunehmen und die Sache auf sich beruhen zu lassen und nicht zu versuchen, irgend etwas darüber zu erfahren. Ist das richtig?


KEITEL: Ich habe ihnen gesagt, daß, nachdem die Wehrmacht mit allen den Mitteln der Fahndung und der Wiederergreifung oder auch den Tatsachen, die sich dann vollzogen haben, nichts zu tun habe, die Dienststelle des Kriegsgefangenenwesens über diese Trage Auskunft nicht erteilen könne, da sie selbst nicht beteiligt sei und nicht wisse, was tatsächlich vor sich gegangen sei. Das habe ich gesagt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dann lautet die Antwort also: Ja. Sie haben Ihren Offizieren tatsächlich gesagt, die Sache auf sich [16] beruhen zu lassen und nicht mit dem Auswärtigen Amt oder der Polizei in Verbindung zu treten?


KEITEL: Nein, so ist es nicht richtig, sondern der Chef des Amtes Ausland hat Verbindung mit dem Auswärtigen Amt gehabt. Ich habe nur angeordnet, daß die Offiziere über den Vorgang und über die Vorgänge in Verbindung damit keine Auskunft geben sollten, weil sie selbst nicht beteiligt waren und nur vom Hörensagen und von Gerüchten wissen konnten, was geschehen war.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich hätte gedacht, daß meine frühere Frage, Sie haben gerade meine Frage dem Sinn nach wiederholt... Aber ich will darüber nicht streiten. Ich möchte zum nächsten Punkt kommen. Sie hatten doch einen Offizier in Ihrem Stab mit dem Namen Admiral Bürckner, nicht wahr?


KEITEL: Jawohl, der war Chef der Abteilung Ausland.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja. Er war der Verbindungsmann zwischen Ihrem Amt und dem Auswärtigen Amt?


KEITEL: Ja.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, haben Sie ihm den Auftrag gegeben, eine Antwort an England auf die Erklärung Edens vorzubereiten?


KEITEL: Das halte ich für möglich, daß ich ihm das gesagt habe, obwohl er ja keine Unterlagen bekommen konnte von den Dienststellen der Wehrmacht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte das nicht erneut lesen, ich habe die Antwort vor ein oder zwei Tagen schon verlesen. Schließlich wurde die Antwort – glaube ich – vom Auswärtigen Amt entworfen in Zusammenarbeit mit dem Oberstleutnant Krafft von Ihrem Amt, nicht wahr?

KEITEL: Nein, ich habe damals angeordnet, daß die Antwort zu bearbeiten sei...


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Erinnern Sie sich nicht an Krafft...


KEITEL: Das sollte behandelt werden von dem Reichssicherheitshauptamt, aber nicht von dem Kriegsgefangenenwesen. Ich habe dem Oberstleutnant Krafft keinen Auftrag gegeben.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aber ist er nicht nach Berchtesgaden gefahren, um dem Vertreter des Auswärtigen Amtes und Hitler bei Abfassung der Antwort zu helfen?


KEITEL: Das weiß ich nicht, ich habe ihn nicht gesehen und auch nicht gesprochen.


[17] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie wissen aber doch, daß, so behauptet zumindest General Westhoff, sich alle Ihre Offiziere an den Kopf gegriffen und »verrückt« gesagt haben, als sie die Antwort sahen. Sie haben diese Erklärung gesehen, nicht wahr: Als wir diese Note an England in den Zeitungen lasen, waren wir alle vollkommen verblüfft. Wir alle haben uns an den Kopf gegriffen und gesagt »verrückt«, wir konnten in der Sache nichts tun. All Ihre Offiziere und Sie selbst wußten, daß die Antwort eine vollkommene Lüge war, nicht wahr?

KEITEL: Sie wußten es alle. Ich habe auch die Antwort erfahren und war mir klar darüber, daß sie nicht auf Wahrheit beruhte.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: So daß es darauf hinausläuft, Angeklagter, daß Sie bereit sind, folgendes zu sagen: Sie waren bei der Konferenz mit Hitler und Himmler anwesend. Das haben Sie gesagt. Und bei dieser Zusammenkunft hat Hitler gesagt, daß die Gefangenen, die von der Polizei ergriffen würden, in Händen der Polizei zu bleiben hätten. Sie hielten es für sehr wahrscheinlich, daß diese Gefangenen erschossen werden würden, und in diesem Sinne haben Sie diesen Zwischenfall als Abschreckungsmittel benutzt, um andere Kriegsgefangene von einer Flucht abzuhalten. Das alles haben Sie zugegeben, soweit ich Ihre Aussage heute früh verstanden habe. Nicht wahr?


KEITEL: Ja, ich gebe zu, ich bin nur noch nicht gehört worden dazu, wie ich mich gegenüber Hitler verhalten habe, das habe ich noch nicht ausgesprochen; und daß ich die Warnung nicht von mir aus gegeben habe, sondern daß sie eine Anordnung Hitlers war, und Grund eines neuerlichen schweren Zusammenstoßes zwischen Hitler und mir über die ersten Meldungen von Erschießungen; so ist es gewesen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte nicht nochmals auf die Einzelheiten eingehen. Ein anderer Punkt: Wann haben Sie von den Verbrennungen erfahren und davon, daß Urnen in das Lager gesandt wurden?


KEITEL: Das ist mir nicht bekanntgeworden. Ich kann mich nicht daran erinnern, das erfahren zu haben. Die Angelegenheit war ja nachher auch eine reine Sache der Luftwaffe, in die ich hineingezogen worden bin, durch meine Anwesenheit später. Ich weiß nicht, ob ich darüber irgend etwas gesehen oder gelesen habe.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aber Sie stimmen doch mit mir darin überein, daß jeder auf der Welt, der mit Kriegsgefangenenfragen zu tun gehabt hat, entsetzt sein würde bei dem Gedanken, daß die Leichen erschossener Offiziere verbrannt werden. Das heißt [18] ja, Beschwerden von seiten der Schutzmächte und von allen anderen herausfordern, um es ganz primitiv zu fassen. Sie werden doch darin zustimmen, nicht wahr? Sie haben bestimmt mehr mit Kriegsgefangenen zu tun gehabt als ich. Geben Sie nicht zu, daß jeder entsetzt sein würde, der etwas mit Kriegsgefangenen zu tun hat, wenn die Leichen verbrannt werden sollen, und glauben Sie nicht, daß die Schutzmacht sofort Verdacht schöpfen würde?


KEITEL: Ich bin genau derselben Ansicht, daß das ungeheuerlich ist.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Und wenn eine Dienststelle feststellt, daß ihre Lager fünfzig Urnen mit der Asche von verbrannten Leichen entflohener Kriegsgefangener erhalten, das wäre eine sehr ernste Sache, die doch den höchsten Stellen in jedem Dienst vorgetragen werden würde. Stimmt das?


KEITEL: Jawohl, obwohl ich mit den Kriegsgefangenenlagern der Luftwaffe an sich nichts zu tun hatte, außer dem Inspektionsrecht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte Sie nicht weiter über die Luftwaffe befragen, aber ich möchte mich jetzt ganz kurz mit der Frage des Lynchens von alliierten Fliegern beschäftigen.

Angeklagter! Ich möchte Sie an einen Bericht über eine Besprechung vom 6. Juni erinnern, Dokument 735-PS, das gegen den Angeklagten von Ribbentrop vorgebracht worden ist. Es ist ein Bericht von General Warlimont, unter der Nummer GB-151, bezüglich der Kriterien, die zur Bestimmung des Begriffs »Terrorflieger« zu verwenden sind. Sie müssen sich doch an das Dokument erinnern, denn Sie haben sich selbst mit der Notiz am Freitag beschäftigt..


KEITEL: Jawohl.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE:... gegen gerichtliche Verfahren, worüber Sie bereits Ausführungen gemacht haben.


KEITEL: Ja.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie sagten in Ihrer Aussage, Sie erinnern sich doch, Sie sagten uns, Sie wollten keine Gerichtsverfahren, weil das ein schwieriges Problem für die Kriegsgerichte und auch mehrere Monate Aufschub bedeutet hätte, da das Todesurteil der Schutzmacht gemeldet werden mußte.


KEITEL: Ja, so habe ich mich ausgedrückt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dann sagten Sie, daß Sie eine Besprechung mit Göring gehabt haben, der erklärt hätte, daß das Lynchen abgelehnt werden müßte. Das sagten Sie am Freitag, nicht wahr?


KEITEL: Jawohl.


[19] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das war doch nicht ganz richtig, nicht wahr? Denn ich möchte Ihnen jetzt zeigen, was sich tatsächlich ereignet hat. Das Dokument, das Sie mit Anmerkungen versehen hatten, war vom 6. Juni. Und am 14. Juni...


KEITEL: Jawohl.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE:... es ist Dokument D-774, das GB-307 wird und die Initialen von Warli mont trägt. Ihre Dienststelle sandte einen Entwurf an das Auswärtige Amt zu Händen des Botschafters Ritter über die Formulierung des Begriffs Terrorflieger. Wenn Sie es durchsehen, heißt es hier, daß eine eindeutige Festlegung der Tatbestände notwendig sei, die eine verbrecherische Handlung darstellen sollen. Dann das Konzept D-775, GB-308, an den Oberbefehlshaber der Luftwaffe, zu Händen von Oberst von Brauchitsch, das erklärt:

»Auf Grund der geführten Vorbesprechungen und nach Benehmen mit dem Reichsaußenminister und dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD«, dem Angeklagten Kaltenbrunner, »sollen folgende Tatbestände als Terrorhandlungen anzusehen sein, die bei der Veröffentlichung eines Falles von Lynchjustiz zu beachten sind beziehungsweise die die Übergabe von kriegsgefangenen feindlichen Fliegern aus dem Fliegeraufnahmelager Oberursel an den SD zur Sonderbehandlung rechtfertigen.«

Und dann zählten Sie auf, was als Übereinkunft erreicht wurde, und sagen:

»Es wird gebeten, die Zustimmung des Herrn Reichsmarschalls zu dieser Formulierung der Tatbestände herbeizuführen, sowie auch den Kommandanten des Fliegeraufnahmelagers Oberursel zu entsprechenden Verfahren mündlich anzuweisen.

Ferner wird gebeten, zu dem für die Handhabung der Veröffentlichungen beabsichtigten Ver fahren, wie es sich aus dem abschriftlich beigefügten Schreiben an den Reichsaußenminister ergibt, gleichfalls die Zustimmung des Herrn Reichsmarschalls herbeizuführen.«

Und dann, wenn Sie sich D-776, GB-309 ansehen, das ist ein Schreiben von Ihnen an das Auswärtige Amt, ein Konzept zu Händen von Ritter, vom 15. Juni, mit demselben Zweck. Sie baten ihn um Bestätigung bis zum 18. Und dann Dokument D-777, GB-310, das ist ein ähnliches Konzept an Göring gerichtet, zu Händen des Oberst von Brauchitsch, mit der Bitte um Beantwortung bis zum 18. Dann Dokument D-778, GB-311, ist eine Notiz über einen Telephonanruf Ritters des Inhalts, daß die Stellungnahme des Auswärtigen Amtes um einige Tage verzögert werden wird. Dann haben Sie D-779, GB-312, das erste Schreiben des Angeklagten Göring vom 19. Juni.

[20] »Der Reichsmarschall hat zu obigem Schreiben vermerkt:

Die Reaktion der Bevölkerung haben wir sowieso nicht in der Hand. Es muß aber tunlichst verhindert werden, daß die Bevölkerung auch gegen andere Feindflieger... vorgeht«,

wollen Sie bitte das Wort ›andere‹ beachten, das sind Feindflieger, die nicht unter die Gruppe feindlicher Terrorflieger fallen, »... gegen andere Feindflieger, für die sieh nicht der obige Bestand ergibt.«

»Obiger Tatbestand kann meines Erachtens auch jederzeit durch ein Gericht behandelt werden, da es sich hier um Mordtaten«, ich bitte das Wort »auch« zu beachten, »handelt, die der Gegner seinen Fliegern verboten hat.«

Dann in D-780, GB-313, finden Sie eine weitere Abschrift einer Notiz des Auswärtigen Amtes, die ich schon in Einzelheiten vorgelesen habe, als ich den Fall des Angeklagten Ribbentrop vortrug. Es ist mit Randbemerkungen Ihres Offiziers, des Generals Warlimont, versehen. Ich möchte nicht das Ganze nochmals wiederholen.

Dann in D-781, GB-314, wollte Ihre Stelle es völlig klarstellen, was der Angeklagte Göring meinte, und Sie haben wieder an ihn, zu Händen von Oberst von Brauchitsch geschrieben:

»Aus dem dortigen Schreiben ist leider nicht zu ersehen, ob der Herr Reichsmarschall den mitgeteilten Tatbeständen, die bei der Veröffentlichung eines Falles von Lynchjustiz als Terrorakte angesehen werden sollen, zugestimmt hat und bereit ist, dem Kommandanten des Fliegeraufnahmelagers Oberursel zu entsprechendem Verfahren mündlich anzuweisen.

Es wird erneut gebeten, die Zustimmung des Herrn Reichsmarschalls herbeizuführen und tunlichst bis zum 27. ds. Mts. mitzuteilen.«

Dann Dokument D-782, GB-315, das besagt, der Außenminister werde in ein oder zwei Tagen antworten.

Im Dokument D-783 vom 26., es erhält die Nummer GB-316, kommt die Antwort, es ist eine Notiz über einen Telephonanruf von der Adjutantur des Reichsmarschalls, Hauptmann Bräuner.

»Der Reichsmarschall ist mit der mitgeteilten Formulierung über den Begriff Terrorflieger und mit dem vorgeschlagenen Verfahren einverstanden. Bittet noch heute um Unterrichtung über getroffene Maßnahmen.«

Also, es ist nicht richtig, Angeklagter, daß der Angeklagte Göring nicht mit diesem Verfahren einverstanden war. Hier haben wir den Anruf von seiner Adjutantur, der von Ihrer Dienststelle aufgenommen wurde, und worin es heißt, daß er mit der mitgeteilten Formulierung und mit den getroffenen Maßnahmen einverstanden sei. Das muß richtig sein, nicht wahr?

[21] KEITEL: Ja, ich habe dieses Schreiben zwar nicht gesehen, aber ich verstehe unter den getroffenen Maßnahmen die Überweisung in das Fliegerkriegsgefangenenlager Oberursel, nicht Lynchjustiz. Ich darf vielleicht über die Besprechung dann noch etwas sagen, die ich mit dem Reichsmarschall hatte...

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Es ist ganz klar. Ich möchte nicht noch einmal die ganze Korrespondenz durchgehen. Ich habe bereits darauf hingewiesen, Ihre Briefe erwähnen das Lynchen und die Maß nahmen, die für die öffentliche Bekanntmachung des Lynchens zu treffen sind, wie auch das andere Verfahren, die Absonderung dieser Leute in Händen des SD bis zur Bestätigung des Verdachtes, daß sie Terrorflieger seien. Das ist ganz klar. Ich habe Ihnen aus fast zehn Brieten vorgelesen, in denen ausdrücklich erwähnt wird, daß der Reichsmarschall auf die beiden Punkte aufmerksam gemacht wurde, auf die Veröffentlichung des Lynchens und die Absonderung von den anderen Kriegsgefangenen. Er sagte, daß er dem vorgeschlagenen Verfahren zustimme.


KEITEL: Darf ich noch dazu etwas sagen?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Bitte, tun Sie das.


KEITEL: Ich erinnere mich an die Aussprache mit dem Reichsmarschall Göring auf dem Berghof sehr genau. Wir erwarteten Hitler zu einer Ansprache an die Generale. Das muß in dieser Zeit gewesen sein. Es sind in dieser Erörterung zwei Punkte besprochen worden: Der Punkt 1 war die Auffassung zu der gewünschten, wie ich sie nennen soll, oder gedachten oder in Aussicht genommenen Lynchjustiz, und die zweite Frage war die, daß es meinen Einflüssen auf Hitler nicht gelungen war, diese Angelegenheit endlich zu beseitigen. Diese beiden Punkte habe ich mit Göring an diesem Tage besprochen. Wir stellten fest, daß die gesamte Methode, die hier erörtert war, die Voraussetzung geben sollte für eine Freigabe der Lynchjustiz, daß wir darüber Übereinstimmung hatten, daß wir Soldaten das ablehnten, und zweitens, daß ich ihn dringend bat, seinen Einfluß auf Hitler nochmals geltend zu machen, von diesen Dingen Abstand zu nehmen. Diese Besprechung hat auf dem Berghof vor dem Saal, in dem der Führer die Generale sprach, stattgefunden. Daran erinnere ich mich sehr genau.

Der Briefwechsel, der zwischendurch gewesen ist, den habe ich eben durchgesehen. Ich kenne nur Bruchstücke daraus, sie sind die damals fortlaufenden schriftlichen Hin- und Hererörterungen über eine von Hitler gewünschte Maßnahme, die dann, Gott sei Dank, nicht zur Tatsache geworden ist, weil entsprechende Anweisungen nicht erteilt wurden.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wollen Sie sich bitte das nächste Dokument ansehen, D-784, GB-317? Das ist eine Vortragsnotiz von [22] General Warlimont für Sie. In Absatz 1 heißt es, daß das Auswärtige Amt zugestimmt hat. Botschafter Ritter habe am 29. Juni fernmündlich mitgeteilt, daß der Reichsaußenminister diesen Entwurf gebilligt habe; in Absatz 2 heißt es:

»Der Reichsmarschall ist mit der vom OKW mitgeteilten Formulierung über den Begriff der Terrorflieger und mit dem vorgeschlagenen Verfahren einverstanden.«

Das wurde an Sie gesandt, und auf diesem Dokument findet sich eine Bleistiftnotiz, die von Warlimont abgezeichnet wurde:

»Wir müssen nun endlich zur Tat kommen. Was ist dazu noch nötig?«

Haben Sie nicht daraufhin gehandelt?

KEITEL: Nein, es sind...

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Warum haben Sie, wenn Sie nicht daraufhin gehandelt haben, vier Tage später die Luftwaffe gefragt, ob das Lager Oberursel instruiert worden ist? Sehen Sie sich D-785, GB-318, an...


VORSITZENDER: Sir David! Es scheint vom Angeklagten abgezeichnet zu sein... das Dokument D-784.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Meine Kopie ist mit »W«, Warlimont, abgezeichnet.


VORSITZENDER: Meine Kopie des Dokuments D-784 ist oben mit »K« über der Notiz Warlimonts abgezeichnet.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: O ja, verzeihen Sie, Euer Lordschaft. Es ist mein Fehler, Sie haben vollkommen recht. Ehe ich also von D-784 abgehe, dieses Dokument ist Ihnen vorgelegt und von Ihnen abgezeichnet worden?

KEITEL: Nein, ich habe auf dem Dokument D-784 nur mein »K« gemacht, zum Zeichen, daß ich es gesehen habe. Ich habe nichts daraufgeschrieben.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das Dokument wurde Ihnen vorgelegt, Sie haben also das Dokument gesehen? Sie wußten, daß sowohl das Auswärtige Amt als auch Göring diesem Verfahren zustimmten?


KEITEL: Das habe ich gelesen, ich habe darauf geschrieben »K«.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Und vier Tage später, in D-785, hat Ihre Abteilung durch von Brauchitsch bei Göring angefragt, ob diese Anordnungen ausgeführt wurden:

»Es wird um Mitteilung gebeten, ob der Kommandant des Fliegeraufnahmelagers Oberursel inzwischen im Sinne der Ausführungen des OKW, WFSt, vom 15. 6. angewiesen worden ist, oder wann dies beabsichtigt wird.«

[23] KEITEL: Dieses Schreiben habe ich zwar nicht gesehen, es erscheint mir aber dadurch erneut die Richtigkeit meiner Auffassung bestätigt, daß in den Anfragen an den Reichsmarschall Göring immer nur die Frage gemeint war, das Verfahren der Überweisung in das Lager Oberursel und nicht die Frage, ob er die Lynchjustiz wünsche, anerkenne oder für berechtigt hielte. Das geht aus dieser Frage hervor. Die Frage selbst kenne ich nicht.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Möchten Sie jetzt noch Dokument D-786, GB-319, ansehen. Am nächsten Tag gingen Sie noch weiter. Dies ist eine Notiz vom 5. Juli über eine Zusammenkunft am 4. Juli. Es heißt hier:

»Der Führer hat... folgendes angeordnet:

Nach Pressemeldungen beabsichtigten die Anglo-Amerikaner als Gegenaktion gegen ›V 1‹ künftig auch kleine Orte ohne wehrwirtschaftliche und militärische Bedeutung aus der Luft anzugreifen. Falls sich diese Nachricht bewahrheitet, wünscht der Führer Bekanntgabe durch Rundfunk und Presse, daß jeder Feindflieger, der sich an einem solchen Angriff beteiligt und dabei abgeschossen wird, keinen Anspruch auf Behandlung als Kriegsgefangener hat, sondern, sobald er in deutsche Hände fällt, getötet und als Mörder behandelt wird. Diese Maßnahme soll für alle Angriffe auf kleinere Orte gelten, die weder militärische Ziele noch Verkehrsziele, Rüstungsziele und dergleichen darstellen, mithin keine kriegswichtige Bedeutung haben.

Es ist zur Zeit nichts zu veranlassen, vielmehr nur eine derartige Maßnahme mit WR und Ausw. Amt zu besprechen.«

Anstatt die zu treffenden Maßnahmen zu mäßigen, haben Sie sie noch verschärft. Ich meine nicht Sie, sondern Hitler.

KEITEL: Ich erinnere mich zwar nicht daran, aber wenn die Notiz damals gemacht worden ist, wird etwas Derartiges von ihm in der Lagebesprechung geäußert worden sein, aber ich erinnere mich an den Vorfall nicht.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte Ihnen nur folgenden Punkt vorhalten. Sie haben zweimal erwähnt, am Freitag und heute wieder, daß kein Befehl der Wehrmacht erlassen wurde. Zur Ermutigung der Bevölkerung zu Lynchakten an abgestürzten Fliegern habe es keiner Befehle der Wehrmacht bedurft. Zur Erreichung dieses Zieles wäre es lediglich nötig gewesen, die Polizei an der Verhaftung der Mörder zu hindern. Nicht wahr? Ein Befehl der Wehrmacht wäre nicht nötig gewesen, um Ihre Bevölkerung zu ermutigen, abgestürzte Flieger zu ermorden. Ist das richtig?


KEITEL: Nein, es kam nur in Frage die Wehrmacht, die an sich allein berechtigt war, einen abgeschossenen oder abgestürzten und [24] gelandeten Flieger in Gewahrsam zu nehmen und ihn durch die Wehrmacht der Lynchjustiz und der Bevölkerung zu entziehen und zu verhindern, daß etwas Derartiges passierte.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie werden mir zustimmen, daß die Aussichten zu überleben, sobald ein amerikanischer oder britischer Flieger dem SD übergeben worden war, sagen wir, eins zu einer Million waren. Er würde getötet werden, nicht wahr?


KEITEL: Das habe ich damals nicht gewußt, das habe ich hier erst erfahren. Das habe ich damals nicht gewußt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie werden mir zustimmen, daß dies tatsächlich geschah. Wenn ein Flieger dem SD übergeben worden wäre, wäre er getötet worden, nicht wahr?


KEITEL: Das habe ich nicht gewußt, daß es so ist, aber in dieser Richtung...


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich meine nicht, was Sie glauben. Wir wissen jetzt, was geschehen würde.


KEITEL: Nein.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie haben uns mehrere Male gesagt, daß Sie nichts über den SD wußten. Sie waren sogar einmal eine Art von Appellations-Gerichtshof für den SD in Frankreich. Stimmt das? Sie bestätigten die Tötungen durch den SD in Frankreich, ist das richtig?


KEITEL: Ich erinnere mich nicht, daß ich da eine Bestimmung vorgenommen haben soll.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Französisches Beweisstück RF-1244. Ich habe leider keine deutsche Abschrift, aber es lautet wie folgt:

»In den Strafsachen gegen die französischen Staatsangehörigen:

1) Jean Maréchal, geb. am 15. 10. 1912«, es ist vom 6. August 1942, Paris,

2) Emanuel Thépault, geb. 4. 6. 1916,

hat Generalfeldmarschall Keitel in Wahrnehmung der ihm von dem Führer als Oberbefehlshaber des Heeres übertragenen Befugnisse am 26. beziehungsweise 27. Juni 1942 die Bewilligung eines Gnadenerweises für die beiden zum Tode Verurteilten abgelehnt und angeordnet, daß die Vollstreckung des Todesurteils nur im Rahmen von allgemeinen Sühnemaßnahmen erfolgen soll.«

Sie wurden vom Gerichtshof der deutschen Kommandantur in Evreux zum Tode verurteilt und dieses Schriftstück wurde dem Kommandanten der Sicherheitspolizei und des SD zugesandt. Ist das [25] nicht ein Beweis, daß Sie mit der Bestätigung von Todesurteilen befaßt waren und Ihre Bestätigung an den SD weitergaben?

KEITEL: Der ganze Vorfall und der Vorgang ist mir rätselhaft. Es ist in mehreren Fällen so gewesen, daß der Führer, dem ich ja alle Urteile, die er als Oberbefehlshaber, Oberster Befehlshaber, zu bestätigen hatte, vorgelegt habe, daß ich vielleicht eine Unterschrift geleistet habe: I. A. des Oberbefehlshabers des Heeres; Keitel, im Auftrag, das wäre möglich, sonst ist mir Derartiges nicht bekannt.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, es sieht nicht ganz so aus. Ich will Sie an die Worte erinnern: Feldmarschall Keitel im Rahmen der ihm am 26. und 27. Juni 1942 verliehenen Machtbefugnisse. Dieses Datum. Es handelt sich um die Ihnen vom Führer verliehenen Machtbefugnisse. Haben Sie diese Befugnisse nicht gehabt?


KEITEL: Nein, es sind mir keine Machtbefugnisse verliehen worden in diesem Sinne, das ist ein Irrtum. Ich kann wohl eine Unterschrift geleistet haben: Der Oberbefehlshaber des Heeres, I. A. Keitel, Feldmarschall.


VORSITZENDER: Gehen Sie jetzt weiter?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, ich war im Begriff, weiterzugehen.


VORSITZENDER: Gut. Ist nicht D-775 dafür erheblich, und zwar die letzte Zeile des ersten Absatzes?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Ich bin sehr dankbar.


VORSITZENDER: In D-775 sagt der Angeklagte, so wie ich es auffasse, daß er nichts über das Schicksal dieser Kriegsgefangenen nach ihrer Übergabe an den SD gewußt habe. Das sind die letzten Worte des Absatzes.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sehr wohl, Euer Lordschaft.

Der Wortlaut ist folgender:

»... bei den in das Fliegeraufnahmelager Oberursel eingelieferten Gefangenen..., deren Übergaben an den SD zur Sonderbehandlung zu rechtfertigen.«

Wir wissen nun, Angeklagter, daß »Sonderbehandlung« Tod bedeutete. Wußten Sie im Jahre 1944 nicht, was »Sonderbehandlung« bedeutete?

KEITEL: Doch, das ist mir bekanntgewesen, was »Sonderbehandlung« bedeutete. Das weiß ich.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, in dem Dokument EC-338, das Ihnen mein Freund General Rudenko, ich glaube, Samstag oder Freitag nachmittag vorhielt, ist noch ein anderer Punkt. Erinnern [26] Sie sich, daß General Rudenko dieses Dokument vorlegte? Es handelt sich um den Bericht des Admirals Canaris über die Behandlung von Kriegsgefangenen im Hinblick auf die Stellung der Sowjetunion, die nicht zu den Signatarmächten der Genfer Konvention gehörte. Sie erinnern sich an die Bemerkung des Admirals Canaris Ihnen gegenüber, daß, obgleich Rußland keine Signatarmacht war, schon seit dem 18. Jahrhundert sich eine Praxis herausgebildet habe, wonach die Kriegsgefangenschaft weder ein Akt der Rache noch der Strafe sei, sondern lediglich eine Sicherheitshaft darstellt. Erinnern Sie sich an das Schriftstück? Es handelt sich um einen Bericht von Canaris an Sie vom 15. September 1941, in dem er die Stellung der Kriegsgefangenen eines Landes darlegt, das die Genfer Konvention nicht unterzeichnet hat. Erinnern Sie sich, daß Sie erklärten, daß Sie mit ihm übereinstimmten, daß Sie aber der Erklärung hinzufügen müßten, daß dies auf Grund der gegenwärtigen Situation sinnlos sei, weil es aus der militärischen Anschauung von der ritterlichen Kriegsführung entstanden sei, und daß es sich hier aber um die Zerstörung einer Weltanschauung handle. Sie erklärten, daß Sie dies auf Hitlers Anweisung hinzufügten. Erinnern Sie sich daran?


KEITEL: Ich hatte ihm den Vorgang vorgelegt und gebeten, daß er ihn lesen solle, und dann habe ich nachher diese Notiz daraufgeschrieben.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Jawohl. Nun ist hier ein Absatz 3 aa.

Ich möchte, daß Sie sich ihn bezüglich des Punktes, den ich jetzt behandeln werde, ins Gedächtnis zurückrufen:

»Die Aussonderung der Zivilpersonen und politisch unerwünschten Kriegsgefangenen, sowie die Entscheidung über ihr Schicksal erfolgt durch die Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD...«

Das ist mit Rotstift unterstrichen – von Ihnen unterstrichen – und daneben am Rand Ihre Bleistiftnotiz: »Sehr zweckmäßig«; das heißt: Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD, sehr zweckmäßig.

Dann sagt Admiral Canaris:

»... nach Richtlinien, die den Wehrmachtstellen unbekannt sind«, und neben dieser Stelle: »den Wehrmachtstellen unbekannt«, Ihre handschriftliche Bemerkung: »keineswegs«. Erinnern Sie sich, daß Sie diese Bemerkungen gemacht haben?

KEITEL: Im Augenblick kann ich mich daran nicht erinnern. Ich habe die Bemerkung bezogen auf die Tatsache, daß es der Wehrmacht unbekannt sei. Das hielt ich für richtig.

[27] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sehen Sie, das ist vollkommen klar. Admiral Canaris sagt, daß es der Wehrmacht unbekannt sei und Sie bemerken am Rand mit Bleistift: »keineswegs«. Sie können diesbezüglich nicht von Hitler angewiesen worden sein. Das muß Ihre eigene Meinung gewesen sein, als Sie mit Bleistift »keineswegs« hinschrieben. Sie müssen angenommen haben, daß sie der Wehrmacht bekannt waren.


KEITEL: Keineswegs. Ich kann es jetzt nicht aufklären, ich habe damals in der Eile die Bemerkung geschrieben. Ich kann das auch nicht identifizieren oder definieren. Ich kann auch keine näheren Erklärungen geben, weil ich es nicht weiß. Ich habe die Vorstellung davon, daß ich die Notiz gemacht habe oder machen wollte in dem Sinne, es sei der Wehrmacht dies nicht bekannt und das sei richtig.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte nun mit Ihnen ganz kurz den letzten meiner Punkte durchgehen und eine Frage an Sie stellen. Sie haben dem Gerichtshof, ich glaube, vielleicht wenigstens 25 Male erklärt, daß Sie sich für Politik nicht interessiert haben, und daß Sie einfach ihre Befehle für militärische Vorbereitungen entgegennahmen. Ich möchte Ihnen hierüber einige Fragen stellen.

Wenden wir uns zuerst dem österreichischen Problem zu. Hier will ich mich nur auf ein Dokument beziehen. Sie erinnern sich an die Bemerkungen im Tagebuch des Angeklagten General Jodl über die vorgetäuschten Truppenbewegungen, welche nach Jodl – ich entnehme Ihrer Bemerkung, daß General Lahousen einen anderen Standpunkt einnahm – eine unmittelbare Wirkung in Österreich hatten. Erinnern Sie sich daran? Sie müssen sich daran erinnern.


KEITEL: Jawohl.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie schlugen, wenn ich nicht irre, diese vorgetäuschten Truppenbewegungen vor?


KEITEL: Nein, ich habe sie weder erdacht noch vorgeschlagen, sondern es war eine Anweisung vom Führer, als er mich am Abend entließ. Ich würde selbst nicht daran gedacht haben.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie haben die Dokumentenbücher, die ich Ihnen gegeben habe? Es ist 113 vom deutschen Dokumentenbuch. Es ist 131 des englischen Buches, Euer Lordschaft, das größere Dokumentenbuch. Das ist Ihr Dokument vom 13., Angeklagter.


KEITEL: Jawohl, ich erinnere mich.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Und darin wird gesagt, wenn Sie sich Absatz 1 ansehen:

»Keine tatsächlichen Bereitschaftsmaßnahmen in Heer und Luftwaffe durchführen. Keine Truppenbewegungen und Verschiebungen.

[28] Falsche, aber glaubwürdige Nachrichten lancieren, die auf militärische Vorbereitungen gegen Österreich schließen lassen:

durch Vertrauensmänner in Österreich,

durch unser Zollpersonal an der Grenze,

durch Reiseagenten.

Solche Nachrichten können sein...

Sollen Nachrichten vorgetäuscht werden durch Gerüchte...«

Sie haben das Hitler vorgelegt, und am 14. hat Hauptmann Eberhard telephonisch mitgeteilt, daß der Führer in allen Punkten zugestimmt habe. Sie haben die Art dieser falschen Vorbereitungen vorgeschlagen, um eine politische Wirkung in Österreich zu erzielen, nicht wahr?

KEITEL: Ich habe diesen Vorschlag gemacht auf Grund der mir gegebenen Anweisungen und der dazu gegebenen Anregung, als ich nach Berlin zurückgekehrt war.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte mich nur ganz kurz damit beschäftigen, und ich glaube auch, daß es genügt. Ich möchte nur denselben Gesichtspunkt bezüglich der Tschechoslowakei anführen.

Bevor Sie Chef OKW wurden, waren Sie unter von Blomberg im Kriegsministerium. Hatten Sie die Pläne von Blomberg für die Invasion der Tschechoslowakei, die Anweisung vom 24. Juni 1937, gesehen?


KEITEL: Jawohl, die habe ich gekannt, es war keine Anweisung für die Invasion, sondern es waren die sogenannten Mobilmachungsvorarbeiten alljährlicher Art, die kenne ich.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Und der zweite Absatz lautet:

»Aufgabe der Deutschen Wehrmacht ist es, ihre Vorbereitungen so zu treffen, daß die Masse aller Kräfte schnell, überraschend und mit stärkster Wucht in die Tschechoslowakei einbrechen kann...«

Man sollte meinen, daß dies eine Vorbereitung für eine Invasion war. Wir wollen jetzt nur wissen, ob Ihnen dieser Plan bekannt war. Sie kannten doch diesen Plan, nicht wahr?

KEITEL: Ich glaube bestimmt, daß ich ihn damals gelesen habe, obwohl ich mich natürlich nicht mehr an die Einzelheiten erinnere.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie haben diesem Gerichtshof erklärt, daß Sie zum erstenmal durch die Unterredung mit dem Führer am 21. April 1938 über die Pläne des Führers gegen die Tschechoslowakei im Jahre 1938 hörten. Es ist sehr leicht, etwas zu vergessen und ich will nicht sagen, daß Sie in diesem Punkt lügen, Angeklagter. Aber das ist doch nicht genau, nicht wahr? Sie [29] hatten am 4. März bereits eine Korrespondenz über diesen Fall mit dem Angeklagten Ribbentrop, schon sechs Wochen vorher, stimmt das nicht? Über die Verbindung mit dem ungarischen Oberkommando, nicht wahr?


KEITEL: Ich kann mich nicht darauf besinnen, ich habe keine Ahnung.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sehen Sie sich das nur an. Verstehen Sie, worum es mir geht? Sie behaupten, daß Sie sich nicht mit Politik befaßt haben, aber wenn Sie das Dokument ansehen, das ich Ihnen sogleich geben werde, 2786-PS, so werden Sie bemerken, daß es anscheinend ein Brief des Angeklagten von Ribbentrop an Sie ist:

»Sehr verehrter General!

Anbei übersende ich Ihnen zu Ihrer vertraulichen Kenntnis eine Niederschrift über eine Besprechung mit dem hiesigen Ungarischen Gesandten. Wie Sie daraus ersehen werden, hat Herr Sztojay angeregt, mögliche Kriegsziele gegenüber der Tschechoslowakei zwischen der deutschen und ungarischen Armee besprechen zu lassen...

Falls wir uns mit den Ungarn über mögliche Kriegsziele... unterhalten, besteht die Gefahr, daß hiervon auch andere Stellen Mitteilung erhalten.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir kurz mitteilen würden, ob hier irgendwelche Bindungen eingegangen worden sind.«

Und der Außenminister fügt das Protokoll der Besprechung mit dem Gesandten bei.

KEITEL: An diesen Vorgang erinnere ich mich insofern, als es sich um eine Einladung von General Ratz handelte. Ich wußte gar nicht, was besprochen werden sollte. Von Blomberg war von Ratz eingeladen, und ich habe Hitler dann in Unkenntnis aller Dinge gefragt, ob ich jetzt einen solchen Besuch machen sollte. Hitler hat dem zugestimmt und es für zweckmäßig gehalten. Eine operative, generalstabsmäßige Besprechung hat nicht stattgefunden. Das war ein Jagdbesuch bei General Ritter von Ratz.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird nun eine Pause einschalten.


[Pause von 10 Minuten.]


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte Ihnen nur noch einige Fragen über diesen Teil des Falles vorlegen, Angeklagter. Können Sie sich erinnern: Sie sagten dem Gerichtshof, daß am 21. April, als Sie Hitler sahen, er Ihnen eine Abschrift des Protokolls entweder vorgelesen oder überreicht habe, das Schmundt [30] über die Grundlage der Operation des Falles »Grün« gegen die Tschechoslowakei ausgearbeitet hatte?

VORSITZENDER: Sir David, ist das nicht mehr eine Frage des Argumentierens als eine Frage des Kreuzverhörs? Der Zeuge sagt, soweit er an allen diesen Dingen teilgenommen hat, war es militärisch. Die Anklagebehörde sagt, daß seine Teilnahme politisch war.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Wenn ich so sagen darf, das ist eine sehr richtige Bemerkung, die ich mit großem Respekt entgegennehme. Die Schwierigkeit besteht aber im folgenden: Wenn der Zeuge verschiedentlich gesagt hat, es handle sich um politische Dinge, und dann wieder, daß es nur militärische Dinge seien, so wollte ich die Punkte hervorkehren, die beweisen, daß es politische Dinge sind. Aber ich will nicht der Ansicht des Gerichtshofs zuwiderhandeln.


VORSITZENDER: Gut. Ich glaube, dem Gerichtshof liegen alle Dokumente vor, auf Grund deren er sich ein Urteil bilden kann, es sei denn, daß Sie neue Dokumente haben?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Es sind keine weiteren Dokumente da. Ich werde der Anregung des Gerichtshofs sofort nachkommen, ich möchte jedoch auf ein Dokument hinweisen.


VORSITZENDER: Sir David! Der Gerichtshof ist der Auffassung, daß das Kreuzverhör etwas zu lange dauert und sich zu sehr in Einzelheiten verliert.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Ich bedaure, wenn das der Fall ist, aber schließlich ist der Zeuge in seinem direkten Verhör zwei volle Tage lang vernommen worden und von der restlichen Verteidigung einen halben Tag lang, während die Anklagebehörde bisher nur vier Stunden gebraucht hat. Ich hoffe deshalb, daß Euer Lordschaft sich nicht zu sehr gegen uns entscheidet. Euer Lordschaft, das einzige Dokument, welches ich... Ich werde den erwähnten Punkt nicht weiter ausführen: es ist Seite 31 des Dokumentenbuches. Ich möchte nur betonen und der Gerichtshof wird sich erinnern, daß der Zeuge gesagt hat, die deutschen Vorbereitungen wären in einem solchen Stadium gewesen, daß er selbst und die andern Generale nicht an das Gelingen eines Feldzuges gegen die Tschechoslowakei glaubten. Euer Lordschaft! Ich weise darauf hin, daß an jenem Tage General Halder als Stabschef erklärt hat, daß die Operation unbedingt Erfolg haben wird und beinahe am zweiten Tag erfüllt werden könnte. Ich wollte nur den Gerichtshof auf diesen Punkt aufmerksam machen. Euer Lordschaft, ich möchte das nur erwähnen und ich glaube, es ist nur fair, daß der Gerichtshof sich dieses Punktes bewußt ist. Ich werde [31] ihn nunmehr auf Grund der Stellungnahme von Euer Lordschaft fallen lassen, und ich werde auch auf alle anderen Punkte zu diesem Stadium des Falles nicht eingehen, auf die ich eingehen wollte. Ich werde mich jetzt mit einem ganz anderen Punkt beschäftigen und dann werde ich fertig sein.

Angeklagter! Das Dokument, das ich Ihnen eben überreichen ließ, ist ein Bericht über eine Besprechung zwischen Hitler und Ihnen am 20. Oktober 1939 über die künftige Form der polnischen Beziehungen. Ich verweise Sie auf Absatz 3, die zweite Unterredung, und möchte Ihnen eine Frage stellen, die sich daraus ergibt. Dieser Absatz lautet: Es müsse verhindert werden, daß eine polnische Intelligenz als Führerschicht aufwachse. Das Land müsse auf einem niedrigen Lebensstandard bleiben. Wir wollten dort nur Arbeitskräfte herausziehen.

Erinnern Sie sich noch, daß General Lahousen darüber eine Aussage machte? Er erklärte, daß Admiral Canaris energisch bei Ihnen protestiert hat, und zwar erstens gegen die geplanten Erschießungs- und Ausrottungsmaßnahmen, die in erster Linie gegen die polnische Intelligenz, den Adel und die Geistlichkeit gerichtet waren, wie auch gegen alle Elemente, die als Träger der nationalen Widerstandsbewegung betrachtet werden konnten. Auf Grund der Aussage Lahousens hat Canaris damals erklärt, die Welt werde eines schönen Tages die Wehrmacht, unter deren Augen diese Dinge vorgekommen seien, verantwortlich machen. Entsinnen Sie sich noch, daß Admiral Canaris Ihnen dies oder dem Sinne Entsprechendes gesagt hat?


KEITEL: Nein, ich weiß nur das, was Herr Lahousen hier ausgesagt hat, von Admiral Canaris weiß ich nichts mehr.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Hat Lahousen Sie niemals gewarnt, daß die Wehrmacht eines Tages für die gegen Polen ergriffenen Maßnahmen verantwortlich gemacht werden könnte?


KEITEL: Nein, das war auch meine Ansicht, daß die Wehrmacht dafür verantwortlich gemacht würde, wenn solche Aktionen ohne ihre Zustimmung und ohne ihre Genehmigung stattfänden. Das war auch der Anlaß zu der Besprechung.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Und dieser Punkt hat Ihnen viel Sorge bereitet? Nicht wahr?


KEITEL: Außerordentlich viel Sorge, denn ich hatte sehr schwere Auseinandersetzungen darüber gehabt, aber nicht zu diesem Zeitpunkt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Könnte man es also in folgende Worte fassen, daß, wenn Sie damals all das gewußt hätten, was Sie heute wissen, Sie sich dann geweigert haben würden, trotz allem, was Sie uns vorhin gesagt haben, Sie sich geweigert haben[32] würden, mit irgendwelchen Aktionen etwas zu tun zu haben, die Konzentrationslager, Massenmorde und Elend von Millionen von Menschen zur Folge hatten, oder würden Sie, selbst, wenn Sie all das gewußt hätten, was Sie heute wissen, diese Aktionen trotzdem durchgeführt haben?


KEITEL: Nein, ich bin der Überzeugung, wenn die Deutsche Wehrmacht und ihre Generalität das gewußt hätte, dann hätte sie sich gegen diese Dinge zur Wehr gesetzt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Danke.


MR. THOMAS J. DODD, ANKLÄGER FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Herr Vorsitzender! Ich habe nur eine Frage.

Vor einigen Tagen, am Morgen des 3. April, als Sie von Ihrem Anwalt vernommen wurden, sagten Sie, wenn wir Sie richtig verstanden haben, Sie hätten das Gefühl, die Verantwortung für die in Ihrem Namen erlassenen Befehle übernehmen zu müssen, für Befehle, die Sie weitergegeben haben und die Hitler erlassen hatte. Am Freitag nachmittag, als Sir David das Kreuzverhör mit Ihnen führte, sagten Sie, wenn wir Sie richtig verstanden haben, daß Sie als alter Berufssoldat die Traditionen und die Prinzipien dieses Berufes als Verpflichtung dahin aufgefaßt hätten, einen Befehl nicht durchzuführen, den der Soldat als verbrecherisch erkennt. Haben wir richtig verstanden?


KEITEL: Ja, ich habe das verstanden.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dann wäre es richtig zu sagen, daß Sie unter der Verpflichtung Ihres Eides als Berufssoldat wissentlich verbrecherische Befehle ausführten.


KEITEL: Das kann man in dieser Form wohl nicht sagen, sondern man muß sagen, daß die Staatsform und die Befugnisse des Staatsoberhauptes, wie wir es damals hatten, diejenige gesetzgebende Vollmacht in sich vereinigte, die den ausführenden Organen das Bewußtsein brachte, keine ungesetzlichen Handlungen zu vollziehen, wenn der zur gesetzlichen Vollmacht Berechtigte eine solche Anordnung getroffen hat. Das Bewußtsein, daß hier auch Handlungen begangen worden sind, die mit dem Recht nicht vereinbar waren, ist selbstverständlich auch bei mir dagewesen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich verstehe Sie also, daß Sie wissentlich verbrecherische oder rechtswidrige Befehle ausgeführt und weitergegeben haben. Fasse ich damit richtig zusammen?


KEITEL: Ich darf noch sagen, daß ich nicht der inneren Überzeugung war, hiermit kriminell zu werden, weil es das Staatsoberhaupt selbst war, das für uns alle Mächte der Gesetzgebung an sich vereinigte, und infolgedessen bin ich nicht der Überzeugung gewesen, selbst damit verbrecherisch zu werden.


[33] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte mich mit diesem Punkt nicht weiter befassen und Ihnen nur sagen, daß Ihre Erwiderung die Frage nicht beantwortet.

Sie haben uns gesagt, daß einige dieser Befehle Verletzungen des bestehenden Völkerrechts darstellten. Ein Befehl, der auf dieser Basis erlassen wird, ist ein verbrecherischer, ein gesetzwidriger Befehl, nicht wahr?


KEITEL: Ja, das ist richtig.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, dann haben Sie Befehle ausgeführt, kriminelle Befehle, die eine Verletzung der Grundprinzipien Ihres Berufssoldaten-Kodex waren, ohne Rücksicht darauf, von wem sie ausgingen.


KEITEL: Ja.


VORSITZENDER: Herr Dr. Nelte, wollen Sie noch ein weiteres Verhör vornehmen?


DR. NELTE: Herr Präsident, meine Herren Richter! Ich werde zum objektiven Tatbestand keine Fragen mehr an den Angeklagten stellen. Es scheint mir, daß nach seiner offenen Aussage dieser objektive Tatbestand soweit geklärt ist, als dies in diesem Verfahren überhaupt möglich ist.

Bezüglich des subjektiven Tatbestandes bedarf es aber, nach meiner Auffassung, vor allen Dingen nach der letzten Frage des Herrn amerikanischen Anklagevertreters noch einer Ergänzung.


[Zum Zeugen gewandt:]


Ich lasse Ihnen noch einmal das Canaris-Dokument USSR-356, zu dem Herr General Rudenko noch Ihre handschriftliche Notiz vorgelegt hat, sowie die von dem Herrn englischen Anklagevertreter überreichten Dokumente: D-762, 764, 766, 765 und 770 überbringen.

Nach Ihren Aussagen im Kreuzverhör scheint mir Ihre Erklärung über die Verantwortlichkeit einer ergänzenden Klarstellung zu bedürfen. Sie hatten gesagt, daß Sie die Befehle Hitlers in Kenntnis ihres Inhaltes weitergegeben haben. Ich knüpfe an die Frage des Herrn Dodd an, wenn ich Ihnen sage, für Ihre persönliche Beurteilung muß ich Sie noch fragen, weil es von größter Bedeutung ist, wie es möglich war, und wie Sie es erklären wollen, daß Sie diese rücksichtslosen und gegen die Gesetze des Kriegsrechts verstoßenden Anordnungen vollzogen haben, oder, wie es in der Notiz auf dem Canaris-Dokument heißt, warum Sie sie gedeckt haben. Sie hatten Bedenken, wie Sie uns hier gesagt haben. Es handelt sich um einen Vorgang, der nur durch Sie selbst aufgeklärt werden kann, weil er ein innerer Vorgang ist, und sich auch nicht aus den Dokumenten als solchen ergibt. Sie haben mir gegenüber wiederholt und auch [34] jetzt wieder betont, daß es Ihr Wunsch sei, an der restlosen, wahrheitsgemäßen Aufklärung der Dinge mitzuwirken.

Ich frage Sie deshalb, wie war es möglich, und wie wollen Sie erklären, daß diese Befehle und Anordnungen von Ihnen vollzogen und weitergegeben wurden, und daß wirksamer Widerstand nicht geleistet wurde?

KEITEL: Auf Grund dieser Erörterung muß ich sagen, daß ich es verstehe, daß manche Befehle, auch Vermerke auf Dokumenten, die vorgefunden sind dieser Art, die also von mir gezeichnet wurden, und den Befehlen... oder als Befehle weitergegeben worden sind, daß ich es verstehe, daß Dritten, daß Unbeteiligten, insbesondere auch den Ausländern, das unbegreiflich erscheinen muß.

Um eine Erklärung finden zu können, muß ich sagen, daß man den Führer kennen muß, daß man wissen muß, in welchem Milieu ich Tag und Nacht jahrelang gearbeitet habe; und daß man letzten Endes nicht unberücksichtigt lassen kann die jeweils bestehenden Umstände, unter denen diese Dinge sich ereignet haben. Ich habe hier mehrfach bekundet, und habe das auch getan, ich habe meine Bedenken und meine Einwände geltend machen wollen und auch geltend gemacht. Der Führer legte dann diejenigen Gründe dar, die ihm bestimmend erschienen und die er für bestimmend hielt; und er tat das in der ihm eigenen, ich muß sagen, zwingenden Beweisführung, mit militärisch-politischer Notwendigkeit, mit der Sorge um das Wohlergehen seiner Soldaten und ihrer Sicherheit, und auch mit der Sorge um die Zukunft des Volkes. Ich muß sagen, daß ich hierdurch, aber auch durch unsere sich ja ständig und erheblich steigernde Zwangslage militärischer Art, das ist die Notwendigkeit solcher Maßnahmen und ihre Richtigkeit, mich meist überzeugt habe, mich habe überzeugen lassen. Ich habe dann die getroffenen Anordnungen weitergeleitet und herausgegeben, ohne mich noch beirren zu lassen durch die möglichen Auswirkungen, die sich daraus ergaben.

Man mag das als Schwäche ansehen und man mag es mir zur Schuld anrechnen. Es ist jedenfalls Tatsache, so, wie ich es eben geschildert habe. Ich habe in der Vernehmung durch Sir David selbst zugebilligt und eingeräumt, daß ich mich oft in sehr großer Gewissensnot befunden habe, daß ich oft in der Lage gewesen bin, die Konsequenzen aus diesen Dingen in irgendeiner Form selber zu ziehen. Aber woran ich nicht gedacht habe, das war, gegen das Staatsoberhaupt und den Obersten Befehlshaber der Wehrmacht zu revoltieren oder ihm den Gehorsam zu versagen. Für mich als Soldat ist die Treue ein unantastbarer Begriff, man mag mir Irrtum und Irren, man mag mir falsches Handeln und man mag mir auch Schwäche gegenüber dem Führer Adolf Hitler zum Vorwurf [35] machen, man soll mir aber nicht nachsagen, daß ich feige war, daß ich unwahrhaftig war, und daß ich treulos war.

Das ist das, was ich hierzu zu bekennen habe.


DR. NELTE: Herr Präsident! Ich bin am Ende meiner Vernehmung. Ich möchte Sie nur noch darum bitten, die im Laufe dieser Vernehmung dem Gerichtshof angebotenen Dokumente Nummer l und 2 im Dokumentenbuch Nummer 2, welche bezeichnet sind als Dokument K. Nummer 8 und K. Nummer 9, als Beweisstücke entgegennehmen zu wollen, ohne daß ich hieraus etwas verlesen will. Die Anklagebehörde kennt die Dokumente und ist damit einverstanden.


VORSITZENDER: Angeklagter! Ich möchte eine Frage an Sie richten.

Behaupten Sie, daß Sie Ihren Protest oder Ihren Einspruch auf Befehle Hitlers jemals schriftlich vorgelegt haben?


KEITEL: Einmal habe ich es schriftlich an ihn gegeben, das weiß ich bestimmt. In den anderen Fällen hat es sich, meiner Erinnerung nach, in mündlichen Aussprachen ergeben.


VORSITZENDER: Haben Sie eine Abschrift dieses Protestes angefertigt?


KEITEL: Ich habe nichts mehr, gar nichts, kein Stück Papier.


VORSITZENDER: Hatten Sie eine Abschrift dieses Protestes? Ich habe Sie nicht gefragt, ob Sie eine Abschrift besaßen. Ich habe Sie gefragt, ob Sie eine Abschrift angefertigt hätten. Fertigten Sie eine Abschrift an?


KEITEL: Ich habe sowohl einen Entwurf gehabt, wie eine handschriftlich geschriebene Vorlage, die ich damals durch den Chefadjutanten auch habe vorlegen lassen. Den Entwurf habe ich wohl bei meinen Handakten gehabt, ich habe ihn aber nicht mehr und weiß auch nicht mehr, wo diese Akten geblieben sind. Sie könnten in den Händen gewesen sein des Chefs des Wehrmachtszentralamtes für Personalien, die bei mir bearbeitet wurden, dann aber erst später, oder beim Chefadjutanten des Führers, dem General Schmundt. Das weiß ich nicht. Dort müßte auch eigentlich das Original vorliegen oder vorgelegen haben, das ich damals geschickt habe.


VORSITZENDER: Und bei welcher Gelegenheit haben Sie protestiert?


KEITEL: Im Zusammenhang wieder mit einer Vertrauenskrise, mit einem Mißtrauensausdruck, und in dem Zusammenhang, in den sich laufend ergebenden Gegensätzlichkeiten in den grundlegenden Anschauungen der Kriegsführung.


[36] VORSITZENDER: Aber wann?


KEITEL: Ich glaube, das ist 1940 gewesen, 1939/40. Im Winter 1939/40.


VORSITZENDER: Sie können nicht mehr darüber sagen, als daß es sich auf grundsätzliche Angelegenheiten bezog?


KEITEL: Es war ganz klar ausgesprochen, daß ich um die Entbindung von meiner Dienststellung gebeten habe, aus den mir gemachten Vorwürfen und aus den von mir angeführten Gründen.


VORSITZENDER: Das ist alles. Der Angeklagte kann auf seinen Platz zurückkehren.


DR. NELTE: Darf ich die beiden Dokumente dem Gericht überreichen?

Ich sprach vorhin davon.


VORSITZENDER: Ja, sicherlich.

Werden Sie weitere Zeugen aufrufen?


DR. NELTE: Ich habe darum gebeten, den Zeugen Dr. Lammers auf die Zeugenbank zu bringen.

VORSITZENDER: Gut.


DR. NELTE: Den Zeugen Dr. Lammers bitte.


[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Wollen Sie Ihren vollen Namen angeben?

ZEUGE DR. HANS HEINRICH LAMMERS: Hans Heinrich Lammers.


VORSITZENDER: Wollen Sie mir folgenden Eid nachsprechen: Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


VORSITZENDER: Sie können sich setzen, wenn Sie wünschen.

DR. NELTE: Herr Zeuge! Ich hatte Sie in der Hauptsache befragen wollen über den Begriff des OKW, seine Zuständigkeit und die Stellung, die der Feldmarschall Keitel als Chef des OKW eingenommen hat. Wir haben darüber ja auch in Besprechungen uns unterhalten, die wir hatten. Da mir dieser Komplex aber durch die Aussagen des Reichsmarschalls Göring, durch die Aussagen des Angeklagten, und auch noch durch andere spätere Zeugen noch erklärt werden, möchte ich Sie, auch um Zeit zu sparen, über diese Fragen im allgemeinen oder im einzelnen nicht hören. Ergänzend möchte ich Sie als den Chef der Reichskanzlei über Dinge fragen, die die anderen nicht so wissen können wie Sie, der Sie zumindest an der [37] Formulierung bei der Entstehung des maßgebenden Erlasses vom 4. Februar 1938 mitgewirkt haben. Ich bitte Sie, mir deshalb zunächst zu sagen: Wie ist es zu dem Groß-Revirement vom 4. Februar 1938 gekommen?


LAMMERS: Der Führer teilte mir mit, daß der Reichskriegsminister von Blomberg aus seinem Amte ausscheide, und daß er bei dieser Gelegenheit einige andere Personalveränderungen in der Reichsregierung vornehmen wolle, im besonderen, daß Herr Außenminister von Neurath zurücktreten werde, daß auch hier eine Änderung eintreten werde, daß auch im Oberbefehl des Heeres eine Änderung eintreten werde. Im Anschluß daran gab der Führer den Auftrag, einen Erlaß auszuarbeiten über die Führung in der Wehrmacht. Ich sollte dabei mitwirken im Benehmen mit dem Wehrmachtsamt des Kriegsministeriums. Als Richtlinie hierfür gab der Führer mir folgende Weisung: »Ich will in Zukunft keinen Reichskriegsminister mehr haben, und ich will auch in Zukunft keinen Oberbefehlshaber der Wehrmacht haben, der zwischen mir, als Oberstem Befehlshaber, und den Oberbefehlshabern der Wehrmachtsteile steht.«

Dementsprechend wurde nun der Erlaß formuliert, indem zunächst das Oberkommando der Wehrmacht eingerichtet wurde als ein militärischer Stab, der dem unmittelbaren Befehl des Führers unterstehen sollte. Der Führer wünschte an dieser Stelle keine selbständige Dienststelle, die zwischen ihm und zwischen den Oberbefehlshabern der Wehrmachtsteile eingeschaltet war. Infolgedessen hatte der damals zum Chef des OKW ernannte General der Artillerie Keitel keine eigene Kommandogewalt über die Wehrmachtsteile. Eine solche Kommandogewalt wäre ja wohl auch schon aus Autoritätsgründen kaum in Frage gekommen.


VORSITZENDER: Ist dieser Punkt von dem Angeklagten Keitel nicht selbst genügend behandelt worden? Im Kreuzverhör wurde ihm keine Frage gestellt, um irgendeine seiner Aussagen mit Bezug auf die Organisation des OKW anzuzweifeln. Dem Gerichtshof erscheint deshalb alles das, unnötig.


DR. NELTE: Herr Präsident! Ich hatte das dem Zeugen auch bei meiner Einleitung schon gesagt. Ich hatte ihn nur über die Entstehung des Revirements vom 4. Februar 1938 eine Frage vorgelegt, und da mußte er wohl etwas über den Erlaß vom 4. Februar 1838 sagen. Ich werde das Verhör mit dem Zeugen Dr. Lammers so kurz machen, wie es der Sachlage entspricht. Ich glaube auch, daß die Verhältnisse des Chefs OKW absolut geklärt sind. Immerhin eine grundsätzliche Frage: Wenn eine Persönlichkeit wie Dr. Lammers das bestätigen kann, so wird das den Beweiswert des Vortrags, glaube ich, etwas stärken.


[38] VORSITZENDER: Wenn die Anklagebehörde irgendeine Frage im Kreuzverhör gestellt hätte, die eine Ungenauigkeit in der Aussage des Angeklagten Keitel über diesen Gegenstand angedeutet hätte, dann wäre es Ihnen natürlich freigestanden und es wäre notwendig für Sie, weiteres Beweismaterial vorzubringen. Aber wenn der Gegenstand in keiner Weise bestritten wird, so ist es nicht notwendig, ihn zu bestätigen.


DR. NELTE: Dann, Herr Präsident, brauche ich den Zeugen überhaupt nicht zu befragen, denn worüber ich ihn hören wollte, war die Stellung des Angeklagten als Chef OKW, seine Stellung als Minister, seine Funktion als sogenannter Reichsverteidigungsratsvorsitzender und seine Funktion als Mitglied des Dreier-Kollegiums. In all diesen Fällen ist seitens der Anklagebehörde keine Beanstandung vorgenommen wor den.


VORSITZENDER: Dr. Nelte, die Anklagebehörde hat die Frage aufgeworfen, ob der Angeklagte Keitel an irgendwelchen politischen Handlungen teilgenommen hat. Darüber können Sie ihn fragen.


DR. NELTE: Ich danke sehr!

Herr Dr. Lammers! Was können Sie aus Ihrer eigenen Kenntnis darüber sagen, ob der Angeklagte Feldmarschall Keitel sich mit politischen Dingen, kraft seiner Stellung als Chef OKW, zu befassen hatte oder sich damit befaßt hat?


LAMMERS: Als Chef OKW hatte er ja als solcher mit politischen Dingen zunächst mal überhaupt nichts zu tun. Ich verstehe Ihre Frage, Herr Rechtsanwalt, so, daß ich mich darüber äußern soll, was Herr Keitel in seiner Eigenschaft, soweit er kriegsministerielle Befugnisse ausübte, an der Politik mitgewirkt hat. Ich verstehe die Frage nicht.


DR. NELTE: Es hat das weder mit seiner Stellung, Dienststellung, als Chef OKW, Stabschef oder kriegsministeriellen Funktionen zu tun. Was Sie bekunden sollen, ist, ob Sie wissen, daß der Angeklagte Keitel sich, während er in der Stellung als Chef OKW war, mit politischen, das heißt also außenpolitischen Dingen in erster Linie befaßt hat?

LAMMERS: Also, von den großen Dingen der Politik, insbesondere von außenpolitischen Dingen, kann ich über Herrn Keitel nichts aussagen, da ich selber ja an diesen Fragen nicht mitgewirkt habe.


DR. NELTE: Dann will ich Sie einmal konkret fragen. Sie wissen, daß Feldmarschall Keitel bei Empfängen zugegen war, wenn der Präsident Hacha da war, wenn es sich um Zusammenkünfte handelte mit anderen Staatsmännern. Sie werden doch teilweise auch dabeigewesen sein. Können Sie sagen, ob bei diesen Beteiligungen an solchen Empfängen, an solchen Besprechungen, die [39] Funktion des Feldmarschalls Keitel die war, an den politischen Besprechungen teilzunehmen oder daran nicht teilzunehmen?


LAMMERS: Herr Keitel hat vielfach, meines Wissens, an solchen Besprechungen mit ausländischen Persönlichkeiten teilgenommen. Ich habe an solchen Besprechungen in der Regel nicht teilgenommen. Sie haben, Herr Rechtsanwalt, den Staatspräsidenten Hacha genannt. Das war ein Ausnahmefall, wo ich dabei war, denn die Angelegenheiten des Protektorats wurden bei uns nicht als außenpolitische Angelegenheiten behandelt. Bei außenpolitischen Besprechungen mit kompetenten Leuten des Auslands, Besprechungen politischer Art, bin ich so gut wie nie zugegen gewesen und kann deshalb nicht sagen, in welchem Umfange Herr Keitel sich bei diesen Besprechungen betätigt hat. Ich nehme an, daß er bei solchen Besprechungen häufig zugegen gewesen ist.


DR. NELTE: Also, Sie können mir über diese Frage überhaupt nicht aus eigener Wissenschaft antworten. Dann frage ich Sie: Sollte nach dem Willen des Urhebers des Erlasses vom 4. Februar 1938, Hitler, mit dem Sie ja über die Zwecke gesprochen haben, der Mann, der das Amt des Chefs OKW bekam, irgendeine politische Funktion haben?


LAMMERS: Als Chef OKW sollte er, meiner Überzeugung nach, eine politische Funktion nicht haben, denn er war dem unmittelbaren Befehl des Führers unterstellt.


DR. NELTE: Ist Ihnen das jemals bekanntgeworden oder haben Sie jemals den Eindruck gehabt, daß der General Keitel ein politischer General war in dem Sinn, wie man ihn einen politischen General zu benennen pflegt?


LAMMERS: Diesen Eindruck habe ich nie gehabt.


DR. NELTE: Herr Präsident! Dann möchte ich den Zeugen nicht mehr weiter befragen, da alles übrige, was er sagen sollte, geklärt ist


VORSITZENDER: Dr. Nelte! Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß Sie vielleicht mißverstanden haben, was ich gesagt habe, als ich Ihnen sagte, Sie sollten einige Fragen an den Angeklagten Keitel über seine Eigenschaft als Mitglied des Reichsverteidigungsrates stellen. Wenn der Zeuge über diesen Punkt Aussagen machen kann, so können Sie ihn darüber befragen.


DR. NELTE: Herr Zeuge! In dem Gesetz, Reichsverteidigungsgesetz, vom Jahre 1938 sind Sie als Chef der Reichskanzlei zum ständigen Mitglied des Reichsverteidigungsrates bestimmt. Wissen Sie, ob dieses Reichsverteidigungsgesetz mit dem darin verankerten Reichsverteidigungsrat in Wirksamkeit getreten ist?


LAMMERS: Das Reichsverteidigungsgesetz ist gemacht worden, ist aber als solches nie verkündet worden. Es ist nach meiner [40] Auffassung infolgedessen auch nie Gesetz geworden. Der Inhalt des Reichsverteidigungsgesetzes wurde aber teilweise, sozusagen als geheime Anordnung des Führers, angewendet. In dem Reichsverteidigungsgesetz war ein Reichsverteidigungsrat vorgesehen. Dieser Reichsverteidigungsrat hat als solcher meines Wissens nicht getagt, denn ich habe zu diesem Reichsverteidigungsrat nie eine Einladung erhalten, habe auch, meiner Erinnerung nach, nie an einer Sitzung dieses Reichs Verteidigungsrates teilgenommen.

Es sollen allerdings, wie ich gehört habe, zwei Sitzungen stattgefunden haben, die als Sitzungen des Reichsverteidigungsrates bezeichnet worden sind. Ich glaube aber, daß diese Sitzungen, schon ihrer großen Versammlungsteilnehmerzahl nach, von 60 bis 80 Leuten, wohl Sitzungen waren, die der Beauftragte für den Vierjahresplan in dieser Eigenschaft einberufen hatte. An solchen Sitzungen teilgenommen zu haben, kann ich mich erinnern. Ich habe sonst von dem Reichsverteidigungsgesetz, seitdem es formuliert war im Entwurf, die ganzen Jahre so wenig gehört, daß ich selber nicht mehr gewußt habe, daß ich in diesem Reichsverteidigungsrat als ständiges Mitglied aufgeführt bin. Und jedenfalls, in diesen Sitzungen, wenn das Sitzungen des Reichsverteidigungsrates gewesen sein sollten, an denen ich teilgenommen habe, sind keine Dinge der unmittelbaren Reichsverteidigung erörtert worden.


DR. NELTE: Wissen Sie etwas über die Aufgaben, die der Reichsverteidigungsrat haben sollte?


LAMMERS: Über die Aufgaben ist mir nicht mehr bekannt, als in dem nicht verkündeten Reichsverteidigungsgesetz dringestanden hat, und soweit ich mich dessen entsinne, sind das nur ganz allgemeine Formulierungen gewesen, die dort zu erledigen sind – alle Aufgaben der Reichsverteidigung.

DR. NELTE: Es ist von der Anklagebehörde hier vorgetragen worden, daß der Reichsverteidigungsrat ein Instrument zur Planung von Angriffskriegen, jedenfalls zur Aggression, zur Wiederaufrüstung gewesen sei. Ist Ihnen etwas bekannt darüber, ob im Reichsverteidigungsrat oder durch den Reichsverteidigungsrat solche Aufgaben übernommen oder durchgeführt wurden?


LAMMERS: Darüber ist mir nicht das geringste bekannt.


DR. NELTE: Ich möchte Sie nun doch noch über den Geheimen Kabinettsrat befragen, dem Sie ja auch nach dem Gesetz angehört haben sollen. Der Angeklagte Keitel soll Mitglied des Geheimen Kabinettsrates gewesen sein, und so steht es auch in einem Gesetz. Was können Sie uns über dieses Gesetz sagen?


LAMMERS: Als Herr von Neurath von dem Amt als Außenminister zurücktrat, hatte der Führer den Wunsch, nach außen hin die Person des Herrn von Neurath in jeder Hinsicht hervorzuheben und [41] gab mir den Auftrag, einen Erlaß über einen Geheimen Kabinettsrat zu formulieren, in dem Herr von Neurath als Präsident mit dem ausdrücklichen Titel Präsident des Geheimen Kabinettsrats Vorsitzen sollte. Mitglieder waren außerdem noch, nach meiner Erinnerung, der Reichsaußenminister, der Stellvertreter des Führers Reichsminister Heß, dann war es Feldmarschall Keitel und ich. Ich glaube, das sind alle. Ich habe aber bei Schaffung dieser Einrichtung aus Äußerungen, die der Führer getan hat, den Eindruck gewonnen, daß es sich hier lediglich um eine äußere Formangelegenheit handelte, bei der Herr von Neurath in eine besondere Stellung gerückt werden sollte, der Öffentlichkeit gegenüber. Ich war überzeugt davon, daß der Führer diesen Geheimen Kabinettsrat nie einberufen würde, und in der Tat ist dieser Geheime Kabinettsrat auch nie zusammengetreten, nicht einmal zu einer konstituierenden Sitzung. Er hat keinerlei Aufgaben vom Führer über mich irgendwie überwiesen bekommen, er hat lediglich auf dem Papier gestanden.


VORSITZENDER: Zeuge! Wenn das ein Geheimnis war, wie konnte es dann die Öffentlichkeit beeinflussen?


LAMMERS: Es sollte der Öffentlichkeit gegenüber durch die Hebung der Person des Reichsministers von Neurath dargetan werden, daß zwischen dem Führer und dem Reichsaußenminister von Neurath keinerlei Differenzen waren, die sein Ausscheiden begründeten. Es sollte dargetan werden, daß zwischen dem Führer und Herrn von Neurath alles in Ordnung ist, daß sogar Herr von Neurath wegen seiner wertvollen außenpolitischen Fähigkeiten und Kenntnisse noch eine Art gehobene Stellung in der Außenpolitik bekommen hatte als Präsident des Geheimen Kabinettsrates.


DR. NELTE: Also es war eine Tarnung des Abganges und eine Resignation gleichzeitig?


LAMMERS: Ja.


DR. NELTE: Ich habe noch eine Frage. Feldmarschall Keitel ist als Chef OKW daraus ein Vorwurf gemacht worden, daß er gewisse Gesetze mitunterzeichnet hat, und ich frage Sie: Welche Bedeutung hatte diese Mitunterzeichnung der Gesetze durch den Chef OKW?


LAMMERS: Da Herr Keitel die Befugnisse des Kriegsministers wahrnahm, mußte er die Gesetze in Ausübung dieser Befugnisse mitzeichnen, indem er dem Führer gegenüber dafür die Verantwortung hatte, daß, soweit die Wehrmacht und alles, was mit dem früheren Kriegsministerium zusammenhängt, genügend berücksichtigt war. Im Innen Verhältnis hatte Keitel ja die kriegsministeriellen Befugnisse nur auszuüben im Auftrag des Führers, wie in dem Erlaß ausdrücklich bestimmt ist. Infolgedessen war er im Innenverhältnis zum Führer genötigt, den Führer zu fragen, ob er diese Mitzeichnung leisten dürfe oder nicht, denn er hatte ja in [42] Ausübung der Befugnisse des Kriegsministers beschränktere Befugnisse als wie jeder andere Minister, der einfach als Minister zeichnete, während der Feldmarschall Keitel im Auftrage des Führers die kriegsministeriellen Befugnisse ausübte.


DR. NELTE: Also, wenn ich Sie recht verstehe, wollen Sie sagen, der Generalfeldmarschall Keitel war nicht Minister?


LAMMERS: Er war nicht Minister, das geht schon daraus hervor, daß ihm in dem Erlaß ausdrücklich beigelegt worden ist der Rang eines Ministers.


DR. NELTE: Sie meinen also, wenn er Minister gewesen wäre, brauchte man ihm nicht den Rang eines Ministers beilegen?


LAMMERS: Keinesfalls.


DR. NELTE: Er war nun aber auch Mitglied des Ministerrates für die Reichsverteidigung. Wurde er dadurch nicht Minister?


LAMMERS: Durch diese Mitgliedschaft hat sich in seiner Stellung in der Reichsregierung nichts geändert.


DR. NELTE: Also Sie meinen, nein.


LAMMERS: Nein.


DR. NELTE: Ich danke schön.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof vertagt sich nunmehr auf 14.00 Uhr.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 11, S. 7-44.
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