Vormittagssitzung.

[679] [Der Angeklagte von Neurath im Zeugenstand.]


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Herr von Neurath! Es ist mir zugetragen worden, beziehungsweise ich habe es auch im Rundfunk gehört, daß gestern offenbar ein Irrtum unterlaufen ist, vielleicht infolge nicht ganz verständlicher Übertragung, hinsichtlich Ihrer Tätigkeit zwischen 1903 und 1914. Vielleicht können Sie das noch einmal wiederholen, denn ich habe auch das Gefühl, als wenn vom Herrn Vorsitzenden da etwas falsch verstanden worden ist von Ihrer Aussage.

VON NEURATH: Es handelt sich wohl nur um meinen Aufenthalt in London:

Ich war von 1903 bis 1907 in London und nachher wieder im Auswärtigen Amt in Berlin.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: So wollen wir dann fortfahren in der Zeit der Darstellung Ihrer Politik als Außenminister. Ich möchte folgende Frage an Sie richten:

Die Anklage sieht in der Tatsache, daß während Ihrer Amtszeit als Außenminister im Frühjahr 1935 die allgemeine Wiederaufrüstung begann, die allgemeine Wehrpflicht wieder eingeführt und die Luftwaffe geschaffen wurde, einen Beweis für Ihre Mitschuld an der behaupteten Verschwörung gegen den Frieden. Wollen Sie sich dazu äußern?


VON NEURATH: Ich möchte zunächst betonen, daß von irgendwelchen Kriegsplänen in Deutschland in diesem Jahre und in den folgenden Jahren überhaupt keine Rede war. Ich bin auch vollkommen überzeugt, daß damals weder Hitler selbst noch seine nächste Umgebung irgendwelche Angriffspläne auch nur erwogen haben, was an sich möglich gewesen wäre, auch ohne daß ich davon Kenntnis erhalten hätte. In der Tatsache der Aufrüstung allein liegt noch keine Bedrohung des Friedens, wenn man nicht entschlossen ist, von den neugeschaffenen Waffen einen anderen als nur defensiven Gebrauch zu machen. An einem solchen Entschluß und auch an den Vorbereitungen dazu fehlte es aber damals durchaus. Genau der gleiche Vorwurf der planmäßigen Vorbereitung eines Angriffskrieges würde im übrigen auch sämtliche Nachbarstaaten Deutschlands treffen, die genau so aufrüsteten...


VORSITZENDER: Einen Augenblick bitte, Dr. von Lüdinghausen; das ist doch Argumentation und kein Beweisvortrag.


[679] DR. VON LÜDINGHAUSEN: Herr Präsident! Ich muß aber von ihm noch hören, wie sich ihm die Dinge dargestellt haben. Ich kann ja Entschlüsse zu Taten nur entlasten, wenn ich darlege...


VORSITZENDER: Nein, wir wollen keine Argumente in der Beweisführung hören. Es gehört zur Beweisführung, wenn er sagt, daß damals keine Pläne für Offensivhandlungen gefaßt worden sind. Es ist aber jedoch Argumentation, wenn er sagt, daß die Wiederaufrüstung nicht notwendigerweise eine Angriffstätigkeit mit sich bringt. Wir wollen jetzt keine Argumentationen hören.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ja.


[Zum Zeugen gewandt:]


Dann bitte ich, die Frage noch einmal zu beantworten, ob tatsächlich keinerlei Pläne bestanden, die durch die Aufrüstung geschaffenen Waffen zu irgendwelchen Angriffskriegen oder sonstigen gewaltsamen Handlungen zu benutzen.

VON NEURATH: Das habe ich eben schon gesagt, ich brauche das nicht zu wiederholen.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Welche Gründe waren damals vorhanden, welche Tatsache, die Lage Deutschlands besonders bedrohlich erscheinen zu lassen?


VON NEURATH: Deutschland mußte damals das Gefühl haben, von seinen hochgerüsteten Nachbarn eingekreist zu werden. Rußland und Frankreich schlossen einen Beistandspakt ab, der nur als Militärallianz bezeichnet werden kann. Ein ähnlicher Vertrag Rußlands mit der Tschechoslowakei folgte unmittelbar. Rußland hatte den Friedensstand seines Heeres nach eigener Erklärung über die Hälfte erhöht. Wie hoch er tatsächlich war, ließ sich nicht genau feststellen. In Frankreich setzte unter der Führung Pétains die Bestrebung zu einer erheblichen Verstärkung der Armee ein. Die Tschechoslowakei hatte im Jahre 1934 bereits die zweijährige Dienstzeit eingeführt, und am 1. März 1935 erließ auch Frankreich ein neues Wehrgesetz, das gleichfalls die Dienstzeit erhöhte. Diese Gesamtentwicklung innerhalb weniger Monate konnte nur als eine unmittelbare Bedrohung empfunden werden, der Deutschland nicht mehr wehr-und tatenlos zusehen konnte.

Der daraufhin von Hitler gefaßte Entschluß, die Wehrpflicht wieder einzuführen und allmählich eine Armee von 36 Divisionen aufzustellen, war demgegenüber kein Akt, durch den sich die durch Allianzen miteinander verbundenen Nachbarländer im Ernst bedroht fühlen konnten.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Herr Präsident! Ich darf im Zusammenhang hiermit bitten, von folgenden, in meinem Dokumentenbuch überreichten Dokumenten amtlich Kenntnis zu nehmen: [680] Nummer 87, ein Dokument über die Aufnahme der Sowjetunion in den Völkerbund, 18. September 1934, Dokumentenbuch III; dann Nummer 89, ebenfalls im Dokumentenbuch III, die Erklärung des Berichterstatters des Heeresausschusses der Französischen Kammer vom 23. November 1934 über die Entente mit Rußland; Nummer 91, Dokumentenbuch III, das russisch-französische Protokoll zu den Ostpaktverhandlungen vom 5. Dezember 1934; Dokument Nummer 92, Dokumentenbuch III...


M. DEBENEST: Ich möchte lediglich darauf hinweisen, daß wir von Dokument 89 noch keine Kenntnis haben konnten. Es ist uns also nicht möglich, dieses Dokument zu überprüfen und festzustellen, ob es erheblich ist oder nicht.


VORSITZENDER: Wenn Sie das Buch bekommen, so werden Sie Gelegenheit haben, gegen das Dokument Einspruch zu erheben. Dr. von Lüdinghausen will uns jetzt nur sagen, welche Dokumente er zur Unterstützung der Beweisführung vorlegen will. Er will diese Dokumente zum Beweis anbieten. Sobald Sie das Buch bekommen und die Dokumente geprüft haben, können Sie gegen die Zulässigkeit Einspruch erheben.


M. DEBENEST: Dieses Recht wollte ich mir eben vorbehalten und es dem Gerichtshof mitteilen.


VORSITZENDER: Ich stimme Ihnen bei.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Dann kommt Dokument Nummer 92 aus Dokumentenbuch III, der Aufruf des Präsidenten der Tschechoslowakischen Republik vom 28. Dezember 1934 an die Armee; Dokumentenbuch III, Nummer 96, französische Regierungserklärung vom 15. März 1935; Dokumentenbuch III, Nummer 79, ein Bericht des Tschechoslowakischen Gesandten in Paris, Osusky, vom 15. Juni 1934; dann Dokument Nummer 101, der französisch-russische Beistandspakt vom 2. Mai 1935; und Dokument Nummer 94, ein Auszug aus der Rede des französischen Ministerpräsidenten Flandin vom 5. Februar 1935 vor der Französischen Kammer. Ich darf bitten, von diesen Dokumenten amtlich Kenntnis zu nehmen.

Sollte nun der deutsche Entschluß zur Wiederaufrüstung bedeuten und den Sinn haben, daß hinfort Deutschland jede weitere Mitarbeit an internationalen Bestrebungen zur Begrenzung der allgemeinen Rüstung ablehnen wollte?


VON NEURATH: Nein, keineswegs. Eine englische Anfrage, ob Deutschland bereit sei, sich späterhin an allgemeinen Abrüstungsverhandlungen in der gleichen Art und im gleichen Umfange zu beteiligen, wie sie in dem sogenannten Londoner Kommuniqué vom Februar 1935 festgelegt worden waren, wurde sofort in bejahendem Sinne beantwortet, und zwar am 18. März, also zwei Tage nach der Einführung der Wehrpflicht. Die Botschaft in London wurde [681] angewiesen, die Verhandlungen wieder aufzunehmen und insbesondere den Abschluß eines Abkommens zur Begrenzung der Flottenstärke anzuregen.

Hitler hielt im Mai 1935 eine Rede vor dem Reichstag, in der er einen konkreten deutschen Friedensplan entwickelte und sich unter besonderer Betonung des deutschen Friedenswillens erneut bereit erklärte, an jedem System internationaler Verträge zur Sicherung des Friedens teilzunehmen, auch an Kollektivabkommen. Zur Bedingung machte er nur, wie seit jeher, die Anerkennung der deutschen Gleichberechtigung. Hitler erklärte sich auch bereit, wieder in den Völkerbund einzutreten. Er wollte damit beweisen, daß Deutschland trotz des von ihm als bedrohlich empfundenen Abschlusses von Militärallianzen und der eigenen Wiederaufrüstung unabänderlich den Frieden wünsche.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich darf das Hohe Gericht bitten, hierzu folgende, in meinem Dokumentenbuch III befindliche Dokumente amtlich zur Kenntnis nehmen zu wollen: Nummer 95, die Antwort der Reichsregierung vom 15. Februar 1935 auf das sogenannte Londoner Kommuniqué; Nummer 97, Auszug aus dem Aufruf der Deutschen Reichsregierung vom 16. März 1935 zur Wiederherstellung der deutschen Wehrpflicht; Nummer 98, Kommuniqué vom 26. März 1935 über die Besprechung des englischen Außenministers Sir John Simon und des Lordsiegelbewahrers Eden mit der Deutschen Reichsregierung; Nummer 102, Kommuniqué vom 15. Mai 1935 über die Besprechung des Außenministers Laval in Moskau; Nummer 104, die Rede Hitlers vom 21. Mai 1935 über den russisch-französischen Pakt, und Nummer 105, die Note der Reichsregierung vom 25. Mai 1935 an die Signatarmächte des Locarno-Vertrags.


[Zum Zeugen gewandt:]


Hatten diese deutschen Bemühungen und die deutsche Verhandlungsbereitschaft Erfolg?

VON NEURATH: Ja, indem es durch sie zum Abschluß des ersten und einzigen effektiv gewordenen, Abkommens zur Begrenzung der Rüstung kam – und zwar auf der Grundlage der deutschen Vorschläge – durch die Unterzeichnung des englisch-deutschen Flottenabkommens im Juni 1935. Natürlich wäre mir eine erfolgreiche Verhandlung allgemeiner Rüstungsbegrenzungsvorschläge zwischen allen Staaten noch lieber gewesen. Immerhin wurde dieses Abkommen eines nur zweiseitigen Vertrags als erster Schritt auf diesem Wege von uns lebhaft begrüßt. Es zeigte sich zugleich, daß mindestens England sich von dem Völkerbundsbeschluß distanzierte, wonach Deutschland durch seine Wiederaufrüstung den Vertrag von Versailles gebrochen habe. Der deutsche Schritt wurde damit als begründet anerkannt.

[682] DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich darf im Zusammenhang hiermit das Gericht bitten, von zwei Dokumenten aus meinem Dokumentenbuch III amtlich Kenntnis zu nehmen. Das eine ist Nummer 106, eine Erklärung des Ersten Lords der englischen Admiralität Sir Bolton Eyres Monsell im englischen Rundfunk am 19. Juni 1935; das zweite ist Nummer 119, ein Auszug aus der Erklärung des Parlamentssekretärs der Admiralität, Shakespeare, im Unterhaus anläßlich der Ratifikation des Londoner Flottenabkommens am 20. Juli 1936.


[Zum Zeugen gewandt:]


Blieb nun die deutsche Aktivität in der Abrü stungsfrage auf das deutsch-englische Flottenabkommen beschränkt?

VON NEURATH: Nein. Die vielfach betonte Bereitschaft zur positiven Mitarbeit an der Rüstungsbegrenzung kam weiter in Verhandlungen über allgemeine Abrüstung in der Luft zum Ausdruck. Hitler hatte von vorneherein schon im Jahre 1933 die Wichtigkeit gerade dieses Punktes für die Erhaltung des Friedens zum Ausdruck gebracht. Deutschland war zu jeder Begrenzung und auch zur vollständigen Abschaffung der Luftrüstung bereit, falls die Gegenseitigkeit gewahrt blieb. Die Anregungen dazu fanden zunächst aber nur in England Resonanz. Die Schwierigkeit bestand darin, auch Frankreich zur Teilnahme an den Verhandlungen zu bewegen. Dies gelang auf Grund von Bemühungen Englands erst nach drei Monaten. Frankreich stellte aber Bedingungen, die einen erfolgreichen Fortgang dieser Verhandlungen praktisch unmöglich machten. Danach sollten, ungeachtet eines allgemeinen Abkommens, das alle europäischen Staaten umfaßte, auch besondere bilaterale Verträge erlaubt sein. Außerdem sollte die Fortsetzung der Verhandlungen über die Luftrüstung von der über den Ostpakt abhängig gemacht werden. An diesem Ostpakt konnte sich Deutschland nicht beteiligen, da es damit völlig unübersichtliche Bündnisverpflichtungen militärischer Art hätte eingehen müssen. Hierdurch und durch den Ausbruch des italienisch-abessinischen Krieges, durch den die Differenzen innerhalb der Westmächte offen zutage traten, gerieten die Verhandlungen ins Stocken.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Im März 1936, also ein Jahr später, erfolgte dann die Wiederbesetzung des Rheinlandes durch deutsche Truppen. Die Anklage sieht hierin einen Bruch des Locarno-Vertrags und einen weiteren Beweis für Ihre Mitverantwortlichkeit an der von der Anklage behaupteten Verschwörung gegen den Frieden. Wollen Sie sich bitte auch dazu äußern?


VON NEURATH: Diese Behauptung ist völlig unrichtig. Ein Entschluß oder ein Plan zur Führung eines Angriffskrieges war damals ebensowenig vorhanden wie ein Jahr zuvor. Die Wiederherstellung der vollen Souveränität in allen Teilen des Reiches [683] hatte zunächst überhaupt keine militärische, sondern lediglich eine politische Bedeutung. Die Besetzung der Rheinlande wurde überhaupt nur mit einer einzigen Division durchgeführt und hatte schon dadurch einen rein symbolischen Charakter. Es war klar, daß sich ein großes und tüchtiges Volk nicht für alle Zeiten mit einer so einschneidenden Beschränkung seiner Souveränität abfinden konnte, wie dies durch den Versailler Vertrag geschehen war. Es handelte sich also einfach um eine dynamische Entwicklung, der sich auch die Führung der deutschen Außenpolitik nicht zu widersetzen vermochte.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Erfolgte nun die Wiederbesetzung des Rheinlandes nach einem Plan, der bereits längere Zeit vorher festgelegt war, oder kam der Entschluß spontan?


VON NEURATH: Er war einer jener plötzlichen Entschlüsse Hitlers, der innerhalb weniger Tage ausgeführt werden sollte.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Welches waren denn nun die Ereignisse, die den unmittelbaren Anlaß zu diesem Entschluß bildeten?


VON NEURATH: Am 16. Januar 1936 kündigte der französische Außenminister Laval an, daß er den russisch-französischen Pakt nach seiner Rückkehr aus Genf der Französischen Kammer zur Ratifikation vorlegen werde. Es nützte auch nichts, daß Hitler in einem Interview mit dem Berichterstatter der angesehenen französischen Zeitung »Paris Midi«, Herrn de Jouvenel, den Versuch unternahm, unter Hinweis auf die Gefahren dieses Paktes Frankreich noch einmal die Hand zu einer ehrlichen und dauernden Verständigung zwischen den beiden Völkern darzureichen. Dieses Interview hatte ich allerdings vorher mit Hitler eingehend besprochen, und ich bekam dabei die feste Überzeugung, daß er es mit seinem Wunsch nach einer endgültigen Versöhnung der beiden Völker absolut ernst meine. Aber auch dieser Versuch war umsonst. Und ebensowenig vermochte die starke Opposition gegen den Pakt von seiten weiter Kreise in dem französischen Volk, die unter Führung der »Union nationale des Combattants« stand, und im Parlament selbst die Französische Regierung davon abzuhalten, den Pakt ratifizieren zu lassen. Die Votierung fand am 27. Februar 1936 in der Französischen Kammer statt.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich darf das Gericht bitten, folgende zwei Dokumente aus meinem Dokumentenbuch Nummer IV amtlich zur Kenntnis zu nehmen. Das erste, Nummer 108, ist das Interview des Führers Hitler mit dem Korrespondenten des »Paris Midi«, M. de Jouvenel, vom 21. Februar 1936; das zweite ist Nummer 107, ein Auszug aus der Rede des Abgeordneten Montigny in der Französischen Kammer über den Sowjet-Pakt vom 13. Februar 1936.


[684] [Zum Zeugen gewandt:]


Am 7. März 1936 erfolgte nun als Antwort auf diese Ratifikation des Vertrags der Einmarsch der deutschen Truppenverbände in die entmilitarisierte Rheinlandzone. Welche Erwägungen hatte die deutsche Staatsführung zu diesem doch immerhin recht schwerwiegenden Schritt bestimmt, denn gerade bei der bisherigen freundlichen Einstellung der französischen Politik mußte doch die Gefahr naheliegen, daß die Westmächte sich dieses Mal nicht mehr mit papierenen Protesten und den Völkerbundsresolutionen begnügen, sondern mit Waffengewalt gegen diese nach ihrer Ansicht einseitige Aufhebung von Verträgen vorgehen...

VORSITZENDER: Dr. von Lüdinghausen! Ist das eine Frage oder eine Erklärung?

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Eine Frage. Ich fing an, ich möchte gern wissen, wie sich die Regierung damals dazu eingestellt hat. Denn wenn ich hierzu etwas sagen darf, diese Erläuterungen zur Begründung der damaligen Entschlüsse muß ich ja aus dem Munde des Angeklagten hören, denn wenn ich sie nun nachher im Plädoyer...


VORSITZENDER: Sie haben eine Reihe von Tatsachen festgestellt. Es ist nicht Ihre Aufgabe, Tatsachen festzustellen; Sie müssen den Zeugen danach fragen.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Das will ich auch nicht. Ich will ja von dem Zeugen wissen, welche Erwägungen zu dem Entschluß geführt haben.


[Zum Zeugen gewandt:]


Wollen Sie uns nun näher schildern, welche Erwägungen es waren, die damals von Ihnen angestellt wurden?

VON NEURATH: Ich habe bereits in meinen vorangegangenen Antworten dargelegt, warum wir in dem französisch-russischen Pakt und in dem übrigen Verhalten der französischen Politik die stärkste Bedrohung seitens Frankreichs erblicken mußten; denn, daß diese Anhäufung von Macht in der französischen Hand durch seine verschiedenen Beistandspakte sich nur gegen Deutschland richten konnte, war unzweifelhaft. Es gab auf der ganzen Welt kein anderes Land, welches dafür in Frage kam. Im Falle kriegerischer Verwicklungen, mit deren Möglichkeit angesichts der ganzen Situation von einer verantwortungsvollen Staatsführung gerechnet werden mußte, lagen aber infolge der Entmilitarisierung des Rheinlandes die Westgrenzen Deutschlands vollkommen offen da; das war nicht nur eine diskriminierende, sondern eine auch die deutsche Sicherheit am meisten bedrohende Bestimmung des Versailler Vertrags. Sie war aber hinfällig geworden durch den am 11. Dezember 1932 erfolgten Beschluß der fünf Mächte in Genf.

[685] VORSITZENDER: Herr Dr. von Lüdinghausen! Der Gerichtshof ist der Meinung, daß das alles Argumentation ist. Wenn irgendwelche Tatsachen bestehen hinsichtlich dessen, was die Deutsche Regierung damals nach dem französisch-russischen Pakt und vor dem Einmarsch in das Rheinland getan hat, dann kann der Zeuge uns diese Tatsachen geben; dies jedoch ist reine Argumentation, und der Gerichtshof ist sich darüber sehr wohl im klaren. Diese Tatsachen brauchen nicht wiederholt zu werden, vor allem nicht während des Beweisvortrags.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich wollte nur, Herr Präsident, vermeiden, daß, wenn ich nachher in meinem Plädoyer diese Begründung gebe, mir vorgehalten werden konnte, daß das meine Ansicht war. Sondern mir liegt daran zu zeigen, daß damals diese Erwägungen...


VORSITZENDER: Dr. von Lüdinghausen! Das ist eine falsche Auffassung. Wir hören jetzt die Beweisführung. Wenn wir Sie hören werden, dann werden wir Argumentation hören, und wir sind bereit, jegliche Argumentierungen von Ihnen zu hören.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Eben das will ich vermeiden, daß es nachher heißt, diese Argumentierung stammt von mir, denn diese Argumentierungen stammen vom Angeklagten.

VORSITZENDER: Ich will Sie darauf hinweisen, daß es Aufgabe des Anwalts ist zu argumentieren und Aufgabe des Gerichtshofs, sich diese Argumentierung anzuhören. Es ist jedoch nicht unsere Aufgabe, Argumente im Laufe des Beweisvortrags anzuhören.


VON NEURATH: Ich darf dazu vielleicht noch eine Sache anführen:

Im Laufe des Winters 1936 hatten wir durch unseren militärischen Nachrichtendienst in Erfahrung gebracht, daß der französische Generalstab bereits einen militärischen Plan für einen Einmarsch nach Deutschland ausgearbeitet hatte, und zwar sollte dieser Einmarsch über das Rheinland, entlang der sogenannten Mainlinie, nach der Tschechoslowakei zur Vereinigung mit dem russischen Bundesgenossen geführt werden.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich will mich dann auf Grund dessen, was der Herr Vorsitzende gesagt hat, mit der Beweisführung beziehungsweise mit Ihren Erwägungen zufriedengeben und mir vorbehalten, diese im Plädoyer zu bringen. Und ich möchte deswegen jetzt, nur noch die eine Frage stellen: Lag in dem Entschluß zur Wiederbesetzung des Rheinlandes damals irgendeine aggressive Absicht für den Augenblick oder für spätere Zeiten?


VON NEURATH: Nein, unter gar keinen Umständen. Die Wiederbesetzung hatte, wie aus meinen Ausführungen hervorgeht, rein defensiven Charakter und sollte auch keinen anderen haben. [686] Durch die Besetzung mit so schwachen Kräften wie einer Division, war ja klar ersichtlich, daß es eine rein symbolische Handlung war, wie hier auch von militärischer Seite ausgesagt wurde: wie zum Beispiel der Zeuge Milch hier erklärt hat, war die Luftwaffe überhaupt nicht beteiligt und hatte erst zwei oder drei Tage vorher von der ganzen Aktion erfahren. Daß aber auch kein Angriffsplan für die Zukunft zugrunde lag, ergibt sich aus der Tatsache, daß die Deutsche Regierung auf Anregung Englands sich unter dem 12. März 1936 von sich aus sofort verpflichtete, bis zu einer gütlichen Verständigung mit den Westmächten, insbesondere mit Frankreich, die Garnisonen des Rheinlandes nicht zu erhöhen und die Truppen nicht näher als geschehen an die Grenzen heranzuführen, unter der Voraussetzung allerdings, daß von Frankreich dasselbe geschehe. Frankreich behauptete, dieses Angebot nicht annehmen zu sollen. Sodann aber hatte Deutschland in dem Memorandum vom 7. März 1936 an die Signatarmächte von Locarno, das hier von der Anklagebehörde bereits vorgelegt worden ist, nicht nur festumrissene Vorschläge für eine Verständigung mit Frankreich, Belgien und den übrigen Locarnomächten gemacht, sondern auch seine Bereitwilligkeit erklärt, einen allgemeinen Luftpakt zur Vermeidung der Gefahr plötzlicher Luftangriffe abzuschließen und außerdem wieder in den Völkerbund einzutreten. In einer Rede im Reichstag vom 7. März 1936 hat Hitler die Gründe für die Wiederbesetzung der Rheinlande vor aller Welt dargelegt. Auch diese Rede und das Memorandum hatte ich mit Hitler vorher eingehend durchgesprochen, und ich kann nur wiederholen, daß auch nicht der geringste Verdacht bei mir aufkommen konnte, daß Hitler es nicht ehrlich meine und etwa seine wahren, auf Krieg gerichteten Ansichten vor der Welt zu verbergen wünsche. Ich bin auch heute noch der festen Überzeugung, daß Hitler damals an keinen Krieg dachte. Daß mir selbst ein solcher Gedanke fern lag, brauche ich nicht zu betonen. Ich habe im Gegenteil die Wiederherstellung der Souveränität über das ganze deutsche Reichsgebiet als einen Schritt zum Frieden und zur Verständigung angesehen. Im übrigen...


VORSITZENDER: Wir wollen damit weiterkommen, Dr. von Lüdinghausen. Sie erlauben dem Angeklagten, sehr, sehr lange Reden zu halten; das ist nicht das Ziel des Beweisvortrags.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich möchte dann hierzu vorlegen verschiedene Dokumente, beziehungsweise das Gericht bitten, von folgenden Dokumenten in meinem Dokumentenbuch Nummer IV amtlich Kenntnis zu nehmen: Zunächst Nummer 109, Memorandum der Reichsregierung an die Signatarmächte des Locarno-Vertrags vom 7. März 1936; die amtliche Erklärung der Deutschen Reichsregierung vom 12. März 1936, Nummer 112, Nummer 113, die Mitteilung des Deutschen Botschafters in London an den englischen [687] Außenminister Eden vom 12. März 1936 und Nummer 116 eine Denkschrift der Deutschen Reichsregierung vom 31. März 1936, die durch den damaligen Außerordentlichen Botschafter Deutschlands in London, Herrn von Ribbentrop, der Englischen Regierung überreicht worden war.


[Zum Zeugen gewandt:]


Was waren nun die außenpolitischen Folgen der Wiederbesetzung des Rheinlandes?

VON NEURATH: Ich glaube, mit Rücksicht auf die Wünsche des Herrn Präsidenten des Gerichts will ich dazu keine Ausführungen machen.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Was haben die Westmächte getan, haben sie irgendwelche politischen oder diplomatischen Schritte unternommen?


VON NEURATH: Außenminister Eden hat im Unterhaus erklärt, daß das Vorgehen Deutschlands keine feindselige Drohung in sich schließe und hat im übrigen eine loyale Prüfung der deutschen Friedensvorschläge zugesagt.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich möchte hierzu vorlegen und das Gericht um Kenntnisnahme bitten, die folgenden in meinem Dokumentenbuch Nummer IV enthaltenen Dokumente Nummer 125 – Auszüge aus einem Vortrag des amerikanischen Unterstaatssekretärs Welles über den Versailler Vertrag und Europa am 7. Juli 1937; Dokument Nummer 120 – Auszug aus einem Dekret der Volkskommissare Rußlands über die Herabsetzung des Dienstpflichtalters; Nummer 117 ein Bericht des Tschechoslowakischen Gesandten im Haag vom 21. April 1936.


[Zum Zeugen gewandt:]


Haben nun, Herr von Neurath, Ihre – beziehungsweise die des Auswärtigen Amtes – weiteren Schritte und Versuche für eine friedliche Verständigung mit den übrigen europäischen Mächten aufgehört, oder sind sie fortgesetzt worden?

VON NEURATH: Diese Bemühungen wurden dauernd fortgesetzt. Die nächste Gelegenheit dazu ergab sich in unserem Verhältnis zu Österreich. Die Entwicklung dieses Verhältnisses seit dem Jahre 1933 ist vor Gericht hier bereits eingehend erörtert worden. Ich möchte aber immerhin ganz besonders betonen, daß mein Standpunkt über unser Verhältnis zu Österreich von Anfang an bis zum Schluß unverändert dahin ging, daß ich zwar eine enge wirtschaftliche Verbindung, etwa in der Form einer Zollunion zwischen den beiden Ländern und eine gleichgerichtete Außenpolitik auf Grund von Staatsverträgen und enger Fühlungnahme der beiden Regierungen wünschte, daß ich aber die volle Unabhängigkeit Österreichs unter allen Umständen gewahrt wissen wollte.

[688] Ich war deshalb stets ein ausgesprochener Gegner jedweder Einmischung in die inneren politischen Verhältnisse Österreichs und lehnte daher auch jede Unterstützung der österreichischen Nationalsozialisten durch die deutschen Nationalsozialisten im Kampfe der ersteren gegen Dollfuß und Schuschnigg entschieden ab, und ich bin deswegen dauernd bei Hitler vorstellig geworden.

Daß ich die Ermordung von Dollfuß sowohl vom moralischen wie politischen Gesichtspunkt aus auf das schärfste verurteilte und daß mit diesem Morde das von mir geleitete Auswärtige Amt nicht das geringste zu tun hatte, wie kürzlich von der Anklage behauptet wurde, brauche ich nicht weiter zu versichern. Daß aber auch Hitler dem Morde völlig fern stand, kann ich aus den mehrfachen Äußerungen, die er zu mir gemacht hat, nur bestätigen. Die Tat war von österreichischen Nationalsozialisten, die teilweise viel radikaler waren als die deutschen, begangen worden.

Im übrigen wird diese meine Meinung am besten dadurch bewiesen, daß ich, als kurz nach dem Mord an Dollfuß der Deutsche Gesandte in Wien, Herr Rieth, ohne mein Wissen bei der österreichischen Regierung freies Geleit für eine Anzahl am Mord beteiligter Personen nach Deutschland erwirkte, diesen sofort aus Wien abberief und ihn aus dem Auswärtigen Dienst entließ. Ebenso war ich, wie übrigens auch eine Reihe anderer Minister, ein Gegner der deutscherseits gegen Österreich verhängten Reisesperre.

Ich begrüßte aber durchaus die im Jahre 1935 einsetzenden und von Herrn von Papen mit Erfolg durchgeführten Bestrebungen nach einer Verständigung mit Österreich und habe auch in diesem Sinne immer auf Hitler eingewirkt. Über die Verhandlungen des Herrn von Papen in Wien in dieser Zeit bin ich allerdings nur mangelhaft informiert, da Herr von Papen mir nicht unterstand, vielmehr seine Befehle direkt von Hitler erhielt. Von einer Reihe von Briefen, die Herr von Papen an Hitler geschrieben hat, habe ich zum Beispiel erst hier in der Verhandlung etwas erfahren.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich darf hierzu zwei Stellen zitieren, und zwar die eine aus einem Brief Herrn von Neuraths an den damaligen Leiter der politischen Abteilung des Außenministeriums vom 28. Juli 1934, Nummer 84 meines Dokumentenbuches III, Seite 227, in dem es mit Bezug auf die damaligen Verhältnisse heißt:

»Die österreichischen Ereignisse sind ja in ihrer Entwicklung noch nicht abzusehen; die akute Gefahr für uns scheint mir aber dank des raschen Handelns abgewendet. Allerdings hieße es jetzt große Zurückhaltung üben, und in dieser Richtung habe ich den Reichskanzler gestern bearbeitet. Ich fand volles Verständnis.«

[689] Weiter darf ich eine Stelle zitieren aus dem von mir bereits vorgelegten Affidavit des Landesbischofs Dr. Wurm, Nummer 1 meines Dokumentenbuches I, wo es auf Seite 3 wörtlich heißt:

»Insbesondere erinnere ich mich seiner...« – Herrn von Neuraths – »... scharfen Verurteilung der Vorgänge in Wien, bei denen der Bundeskanzler Dollfuß ermordet wurde, und der Person, deren sich Hitler bei der Agitation in Österreich bediente.«

Ich darf ferner noch verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Dokument, das bereits von Herrn Seyß-Inquart, beziehungsweise seinem Verteidiger unter Nummer S.-I. 32 vorgelegt worden ist und das ein Interview des damaligen Staatskanzlers Dr. Renner vom 3. April 1938 enthält. Ich habe es vorsichtshalber noch einmal auch in meinem Dokumentenbuch unter Nummer 130, Dokumentenbuch Nummer IV, vorgelegt.

Herr von Neurath! Es ist Ihnen bekannt, daß die Anklage Ihnen vorwirft, daß der im Zuge dieser Bestrebungen des Herrn von Papen am 11. Juli 1936 zustande gekommene Vertrag zwischen Deutschland und Österreich, wie er hier ja bereits eingehend erörtert worden ist, in betrügerischer Absicht, das heißt zu dem Zwecke, Österreich in Sicherheit zu wiegen und dadurch seine spätere Einverleibung in das Reich vorzubereiten, abgeschlossen worden sei. Wollen auch Sie sich bitte zu diesem Punkt äußern?

VON NEURATH: Diese Unterstellung der Anklage ist eine glatte Unwahrheit. Ich habe diesen Vertrag in Wirklichkeit ehrlich und freudig begrüßt, denn er entsprach ja in jeder Hinsicht meinem Standpunkt, und ich sah auch darin das beste Mittel, um zu einer Bereinigung des unnatürlichen Zwistes zu kommen, und deshalb habe ich an seinem Zustandekommen nach Kräften mitgewirkt.

Im übrigen ist die Behauptung der Anklage ja auch schon durch die hier abgegebenen Erklärungen des früheren Außenministers Dr. Guido Schmidt widerlegt. Der Vertrag hatte aber zu meiner Genugtuung auch eine besondere außenpolitische Bedeutung. Durch diesen Vertrag, in dem die Selbständigkeit Österreichs deutscherseits eindeutig festgelegt und an erkannt wurde, wurde der bis dahin einen europäischen Gefahrenherd bildende deutsch-österreichische Zwist beseitigt.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Herr Vorsitzender! Ich habe hierzu aus meinem Dokumentenbuch Nummer IV unter Nummer 118 dieses Abkommen zwischen Deutschland-Österreich vom 11. Juli 1936 beigefügt und bitte meinerseits amtlich davon Kenntnis zu nehmen.

Herr von Neurath! Sie haben aber außer der Bereinigung der österreichischen Frage in den Jahren vor 1937 auch Verhandlungen mit osteuropäischen Staaten geführt, und ich möchte Ihnen hierzu [690] vorhalten, daß in dem Affidavit des amerikanischen Generalkonsuls Messersmith, das von der Anklagebehörde als Exhibit Nummer US-68, 2385-PS, vorgelegt worden ist, behauptet wird, daß diese Verhandlungen den Zweck gehabt hätten, diese Südoststaaten zu einer Zustimmung zu der von Deutschland beabsichtigten Zerstörung und Aufteilung der Tschechoslowakei und sogar zu einer aktiven Teilnahme an dieser zu bewegen und daß Sie zu diesem Zweck im Zuge dieser Verhandlungen diesen Staaten sogar versprochen hätten, beziehungsweise hätten versprechen lassen, daß sie dafür Teile der Tschechoslowakei, ja sogar österreichische Gebiete als Belohnung erhalten würden. Wollen Sie sich bitte auch dazu äußern?

VON NEURATH: Diese Behauptungen des Herrn Messersmith sind von Anfang bis zum Ende reine Erfindungen und Hirngespinste. Es ist nicht ein wahres Wort an ihnen. Ich kann überhaupt dieses Affidavit nur als eine Phantasie bezeichnen. Es ist schon nicht wahr, daß Herr Messersmith, wie er behauptet, eng mit mir befreundet gewesen sei. Ich habe Herrn Messersmith einige Male bei größeren Veranstaltungen gesehen. Ich habe mich schwer gehütet, mich mit ihm in ein politisches Gespräch einzulassen, weil mir bekannt war, daß er in seinen Berichten und sonstigen Äußerungen über Gespräche, die er mit Diplomaten gehabt hatte, einen der Wahrheit keineswegs immer entsprechenden Sinn zu geben pflegte. Sein Affidavit enthält ja auch bezeichnenderweise kaum genaue Angaben über die Quellen, aus denen er seine Weisheiten geschöpft haben will.

Meine Verhandlung mit den Südoststaaten, wie auch meine persönlichen Reisen in ihre Hauptstädte, hatten in Wahrheit einzig und allein den Zweck, die bestehenden wirtschaftlichen Beziehungen zu vertiefen und damit den beiderseitigen Handel und Warenaustausch zu fördern. Außerdem wollte ich mich über die auf dem Balkan ja immer schwer zu übersehenden politischen Verhältnisse selbst orientieren.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich habe in meinem Dokumentenbuch Nummer II unter Nummer 30, Seite 87, einen kurzen Auszug aus einem anderen Affidavit des Herrn Messersmith vom 29. August 1945 vorgelegt. Es ist bereits von der Anklage gleichfalls unter US-750, 2386-PS, allerdings in einem anderen Zusammenhang vorgelegt worden. Ich möchte aber aus diesem Auszug folgende Stelle zitieren; sie befindet sich auf Seite 87 meines Dokumentenbuches II und lautet:

»Während der Jahre 1933-1934 wurde das deutsche Auswärtige Amt von der Nazi-Regierung zum größten Teil mit den konservativen Beamten der alten Richtung beibehalten. So blieb die Lage im allgemeinen während des Zeitabschnittes, in dem Baron von Neurath Außenminister war. Nachdem von Ribbentrop Chef des Auswärtigen Amtes geworden war, [691] veränderte sich allerdings die Lage in Bezug auf die politischen Beamten nach und nach. Während Neuraths Amtsführung war das deutsche Auswärtige Amt nicht gleichgeschaltet worden, und man kann Neurath und seine Helfer kaum für die Handlungen der deutschen Außenpolitik während dieser Periode tadeln, obwohl sein Verbleiben im Amt seine Zustimmung zu den Nationalsozialisten anzudeuten scheinen. Für dieses Verhalten könnte von Neurath in seiner Verteidigung leicht patriotische Motive als Beweggrund anführen.«

Ich habe dann noch zu diesen Reisen in dieser Politik des Angeklagten im Südosten die drei Kommuniqués über den Besuch Herrn von Neuraths in Belgrad, Sofia und Budapest im Juni 1937 unter Nummer 122, 123, 124 meines Dokumentenbuches IV, vorgelegt und bitte das Gericht, von diesen Kenntnis zu nehmen.

Herr von Neurath! Die Anklage versucht, Ihnen aus Ihrer Rede vom 29. August 1937, die Sie auf einer Kundgebung der Auslandsdeutschen in Stuttgart gehalten haben, einen Vorwurf machen zu wollen, indem sie in einer Äußerung von Ihnen in dieser Rede aggressive Tendenzen Ihrer Politik erblickt. Sie zitiert von dieser Rede wörtlich folgende angeblich von Ihnen gebrachten Sätze:

»Die Einheit des heroischen nationalen Willens, der durch die Nationalsozialisten mit beispiellosem Elan geschaffen wurde, hat eine Außenpolitik ermöglicht, durch die die Bestimmungen des Versailler Diktates gesprengt, die Wehrfreiheit wiedergewonnen und die Souveränität im ganzen Staatsgebilde wieder hergestellt wurde. Wir sind wieder Herr im eigenen Hause geworden und haben uns die Machtmittel geschaffen, dies auch in aller Zukunft zu bleiben. Wir haben mit unseren außenpolitischen Aktionen niemandem etwas genommen. Die Welt sollte aus den Taten und Worten Hitlers ersehen, daß es keine aggressiven Gelüste sind.«

Ich möchte darauf hinweisen, daß diese Sätze nur in größerem Zusammenhang zu verstehen sind und möchte daher die Erlaubnis des Gerichts erbitten, diesen Wortlaut kurz im Zusammenhang vorzulesen. Dieser Auszug aus der Rede wird von mir im Dokumentenbuch IV unter Nummer 126 vorgelegt. Ich zitiere:

»Wir sind überhaupt wieder Herr im eigenen Hause geworden. Wir haben uns die Machtmittel geschaffen, daß nun auch in aller...«


VORSITZENDER: Sie haben das eben verlesen, Sie haben es schon einmal vorgelesen.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich will nur den Zwischensatz einfügen.


VORSITZENDER: Sie können natürlich alles vorlesen, was erheblich ist und was ausgelassen wurde.


[692] DR. VON LÜDINGHAUSEN: Das Zitat, das ich bringe, lautet:

»... diese Haltung des neuen Deutschlands ist in Wahrheit das stärkste Bollwerk für die Sicherung des Friedens und wird sich in einer unruhig bewegten Umwelt immer mehr als ein solches erweisen. Gerade weil wir die Gefahr bestimmter zersetzender Tendenzen, wie sie sich in Europa geltend zu machen suchen, erkannt haben, suchen wir nicht nach dem Trennenden, sondern nach dem Verbindenden zwischen den Staaten und Völkern. Wir denken nicht an politische Isolierung, wir erstreben eine politische Zusammenarbeit der Regierungen, eine Zusammenarbeit, die, wenn sie Erfolg haben soll, allerdings nicht auf theoretischen Kol lektivitätsideen, sondern auf der lebendigen Realität beruhen und sich den konkreten Aufgaben der Gegenwart zuwenden muß. Mit Genugtuung können wir feststellen, daß wir in der Verfolgung einer solchen realen Friedenspolitik Hand in Hand mit dem uns befreundeten Italien gehen. Das rechtfertigt die Hoffnung, daß wir auch mit den anderen Regierungen zu einer freundschaftlichen Verständigung über die wichtigen aktuellen Fragen der Außenpolitik gelangen.«

Haben Sie, Herr von Neurath, zu dem noch etwas zu sagen?

VORSITZENDER: Ich denke, das würde ein günstiger Zeitpunkt für eine Unterbrechung sein.


[Pause von 10 Minuten.]


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Herr von Neurath! Ich hatte Ihnen vor der Pause dieses Zitat vorgehalten aus Ihrer Rede vom 29. August 1937 und hatte Sie gefragt, ob Sie noch eine Erklärung dazu abgeben wollen.

VON NEURATH: Ich sollte meinen, daß die Ausführungen dieser Rede genau das Gegenteil von dem sind und beweisen, was die Anklage daraus machte; denn man kann wohl kaum überzeugender den friedlichen Charakter meiner Politik darstellen, wie ich es in die ser Rede getan habe.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Die Anklage hat Ihnen dann weiter vorgehalten – als Beweis für ihre Behauptung, daß die gesamte von Ihnen geführte Politik als das Brechen nur eines Vertrags zu einer Zeit zusammengefaßt werden können – folgende Sätze, die Sie in Ihrer Rede vom 30. Oktober 1937 vor der Akademie für Deutsches Recht gesagt haben. Sie lauten:1

[693] »Aus der Erkenntnis dieser elementaren Tatsache heraus hat das Reichskabinett stets zugunsten dessen Fürsprache eingelegt, daß jedes konkrete internationale Problem mit den Methoden, die dafür geeignet sind, zu behandeln und es nicht unnötig mit anderen Problemen zu verschmelzen, und dadurch zu komplizieren, und solange Probleme nur zwischen zwei Mächten betroffen sind, den Weg für eine sofortige Verständigung zwischen diesen beiden Mächten zu wählen. Wir sind in der Lage festzustellen, daß diese Methode sich selbst als gut erwiesen hat, nicht nur im deutschen Interesse, sondern auch im allgemeinen Interesse.«

Was haben Sie dazu zu sagen, zu diesem Vorwurf?

VON NEURATH: Dieses Zitat ist zunächst einmal völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Die ganze Rede enthielt eine Darlegung der Gründe, aus denen ich und damit die deutsche Politik den Abschluß von zweiseitigen Vertragen für vorteilhafter hielt im Sinne des Friedens als sogenannte Kollektiv-Verträge; und aus dieser Tendenz heraus nur ist der zitierte Passus zu verstehen.

Ich bitte Sie daher, den zitierten Passus in seinem Zusammenhang dem Gericht vorzutragen.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich habe diese Rede Herrn von Neuraths über Völkerrecht und Völkerbund, die er am 30. Oktober 1937 vor der Akademie für Deutsches Recht gehalten hat, unter Nummer 128 meinem Dokumentenbuch Nummer IV beigefügt und möchte mit Erlaubnis des Gerichts den bezüglichen Abschnitt ganz verlesen, aus dem sich dann ergeben wird, daß das von der Anklage ausgewählte Zitat nicht den Sinn hat, den ihm die Anklage unterlegt. Es heißt hier nämlich:

»Ich bin überzeugt, daß sich die gleichen oder ähnlichen Bedenken auch in anderen Fällen ergeben würden, in denen man ein so schematisches Gebilde wie ein unbedingt gegenseitiges Beistandssystem für eine mehr oder weniger große Gruppe von Staaten einführen wollte...

Solche Projekte werden im günstigen Falle, wenn sie nämlich wirklich von allen Teilnehmern...«


VORSITZENDER: Genügt es nicht, sich auf dieses Dokument zu beziehen? Der Angeklagte hat gerade gesagt, daß die Rede die Gründe enthält, warum er zweiseitige Verträge für besser durchführbar hielt als allgemeine Verträge. Er hat das gesagt. Das Dokument bestätigt es scheinbar auch. Können Sie nicht auf das Dokument verweisen, ohne die Worte zu verlesen?

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich las dies, weil es aus dem Zusammenhang gerissen war und ich glaube, es dem Gericht im Zusammenhang vorbringen zu dürfen. Aber wenn das Gericht es vorzieht, es selbst zu lesen, werde ich auf das Zitat verzichten.


[694] VORSITZENDER: Es scheint mir nichts Wesentliches hinzuzufügen. Es sind gerade die Worte, deren Sinn der Angeklagte eben erklärt hat.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich habe den einen Satz weggelassen, weil er mir überflüssig schien. Aber es ergibt sich aus dem Zusammenhang der ganzen Rede, und, wie gesagt, wenn das Gericht es vorzieht, die Rede, soweit ich sie vorgelegt habe, im Zusammenhang zu lesen, werde ich mich damit begnügen.

Herr von Neurath! Die Anklage hat unter Nummer L-150, US-65, eine Notiz des damaligen Amerikanischen Botschafters in Paris, Bullitt, über seine Unterhaltung mit Ihnen im Mai 1936 vorgelegt und folgert aus dieser – es ist Seite 8 des englischen Trialbriefes –, daß Sie als Außenminister an der Planung von Angriffen gegen Österreich und die Tschechoslowakei beteiligt waren. Wollen Sie sich bitte zu diesem, Ihnen ja auch bekannten Dokument und dieser Anklage äußern.


VON NEURATH: Die Besetzung des Rheinlandes hatte naturgemäß in den Kabinetten und in der Öffentlichkeit und unter den Signatarmächten von Versailles zunächst Unruhe hervorgerufen. Besonders war dies bei Frankreich und der Tschechoslowakei der Fall. Es war deshalb selbstverständlich für die Führung einer deutschen, vernünftigen Außenpolitik, daß man diese Unruhe sich legen lassen müßte, um die Welt zu überzeugen, daß Deutschland keine aggressiven Pläne damit verfolge, sondern nur die Wiederherstellung seiner vollen Souveränität im Reichsgebiet. Die Errichtung von Befestigungen sollte auch nur dazu dienen, die Versuchung für die hochaufgerüsteten Nachbarn zu vermindern, bei jeder ihnen passend erscheinenden Gelegenheit in das offenliegende deutsche Reichsgebiet einzumarschieren, nachdem es trotz andauernder Bemühungen und Verhandlungen nicht gelungen war, sie zur Einhaltung der im Versailler Vertrag übernommenen Verpflichtung zur Abrüstung zu bewegen.

Wie ich schon ausgeführt habe, haben speziell Frankreich und die Tschechoslowakei, anstatt abzurüsten, dauernd weitergerüstet und durch Abschluß von Verträgen mit Sowjetrußland ihre militärische Übermacht verstärkt.

Dies habe ich bei der Unterredung mit Herrn Bullitt zum Ausdruck bringen wollen, als ich sagte, wir würden vorerst keine weiteren diplomatischen Aktionen unternehmen, und ich hoffte auch dadurch, das heißt durch die Erschwerung etwaiger militärischer Angriffe, Frankreich und die Tschechoslowakei zur Änderung ihrer deutschfeindlichen Politik zu veranlassen und ein besseres Verhältnis zu diesen beiden Ländern im Interesse der Erhaltung des Friedens herbeizuführen. Diese meine Hoffnung und Ansicht ergibt [695] sich ganz klar aus dem letzten Absatz des Bullittschen Berichtes, dem übrigens Herr Bullitt selbst durchaus zustimmt.

Was sodann die Bemerkung über die Politik Englands auf Seite 2, Absatz 2 des Berichtes anbelangt, so war England damals bemüht, eine Annäherung Deutschlands an Italien, mit dem es wegen der Abessinien-Frage in eine gefährliche Spannung gekommen war, zu verhindern. Diese Annäherung glaubte das Foreign Office durch die Zusicherung vereiteln zu können, daß es die Aufgabe seines Widerstandes gegen die Anschlußbewegung in Deutschland und Österreich zu erkennen gab. Diesen Widerstand teilte damals nämlich Mussolini noch voll und ganz. Die Erkenntnis dieser durchsichtigen Absicht Englands war eines der Motive zum Abschluß des deutsch- österreichischen Vertrags vom 11. Juli 1936. Die von mir angedeutete und erwartete englische Erklärung ist dann im November 1937 beim Besuch des Lord Halifax in Berlin mit dem gleichen Ziele erfolgt. Lord Halifax erklärte mir damals – und ich habe mir diesen Ausspruch wörtlich gemerkt:

Ich zitiere in englisch:

»People in England would never understand why they should go to war only because two German countries wish to unite.«

(»Die Leute in England würden niemals verstehen, warum sie zum Kriege schreiten sollten, nur weil zwei deutsche Länder sich vereinigen wollen.«)

Gleichzeitig allerdings hat das Foreign Office in einer im Wortlaut bekanntgewordenen Weisung an den Englischen Gesandten in Wien auch die österreichische Regierung unter Zusicherung der vollen Unterstützung Englands zum äußersten Widerstand gegen die Anschlußbewegung auffordern lassen.

Aus dem Bullittschen Bericht geht übrigens auch noch hervor, daß ich gesagt habe, Hitlers größter Wunsch sei eine wirkliche Verständigung mit Frankreich. Im übrigen habe ich Herrn Bullitt, wie er selbst gleich am Anfang erklärt, auch noch gesagt, daß die Deutsche Regierung alles tun werde, um einen Aufstand der Nationalsozialisten in Österreich zu verhindern.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich bitte, diese Notizen des Herrn Bullitt als Nummer 15 in meinem Dokumentenbuch, Seite 60, den letzten Satz, ganz besonders zur Kenntnis nehmen zu wollen, damit ich mir im Interesse der Zeitersparnis die Zitierung dieses Absatzes versagen kann. Es ist, wie gesagt, Dokumentenbuch I, Neurath Nummer 15, Seite 60, letzter Absatz.

Wie war nun Ihre eigene Einstellung und Ansicht über die seitens Deutschland gegenüber der Tschechoslowakei zu verfolgende Politik?


[696] VON NEURATH: Die tschechische Politik uns gegenüber war seit jeher durch ein starkes Mißtrauen charakterisiert, das sich zum Teil aus der geographischen Lage des Landes, zwischen Deutschland und Österreich, zum Teil aus den Nationalitäten-Gegensätzen innerhalb des Landes ergab. Diese waren stark durch Ressentiments bestimmt. Die Einbeziehung in das französisch-russische Militär- und Freundschaftsabkommen trug natürlich nicht dazu bei, dieses Verhältnis enger zu gestalten. Ich habe als Reichsaußenminister gleichwohl immer auf eine Verbesserung des politischen Verhältnisses hingearbeitet und auch auf eine Ausbreitung unserer wirtschaftlichen Beziehungen, deren Bedeutung ja auf der Hand lag. Ich habe dabei Gewaltmaßnahmen oder gar eine militärische Besetzung ebensowenig in Betracht gezogen wie gegenüber allen anderen Nachbarstaaten.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Wie war nun Ihre Einstellung zur sudetendeutschen Frage?


VON NEURATH: Da möchte ich etwas weiter ausholen. Den im Sudetenland geschlossen vorhandenen Deutschen wurde bei den Friedensverhandlungen im Jahre 1919 bei ihrer Zuteilung zum Tschechoslowakischen Staat die Autonomie nach dem Muster der Schweizer Kantone zugesichert, wie dies Mr. Lloyd George im Unterhaus 1940 ausdrücklich erklärt hat. Die sudetendeutsche Delegation hatte damals, ebenso wie Österreich, den Anschluß an das Reich gefordert. Die Zusage der Gewährung der Autonomie wurde von seiten der Tschechischen Regierung nicht eingehalten. Statt dessen setzte sofort eine heftige Tschechisierungspolitik ein. Den Deutschen wurde der Gebrauch der deutschen Sprache vor dem Gericht, bei den Verwaltungsbehörden et cetera unter Strafenandrohung verboten. Alle Beschwerden...


VORSITZENDER: Dr. von Lüdinghausen! Kann der Angeklagte sich nicht der Zeit zuwenden, mit der wir uns befassen müssen, nämlich 1938, und uns sagen, welches damals seine Politik war, ohne uns vorher all die Ereignisse um 1919 zu erzählen?


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich wollte nur gewisse Grundlagen geben, aus denen seine Politik ersichtlich ist. Aber wenn das Gericht es nicht als nötig erachtet und es vielleicht als bekannt unterstellt, werde ich mich mit dem, was er bisher gesagt hat, begnügen.

Herr von Neurath! Wie war Ihr dienstliches und persönliches Verhältnis zu Hitler während Ihrer Zeit als Außenminister?


VON NEURATH: Persönlich stand ich in keinerlei näheren Beziehungen zu Hitler, gehörte auch nicht zu seinem engeren Kreise. Zu Anfang hatte ich sehr häufig Unterhaltungen mit ihm über außenpolitische Fragen, und er erwies sich im allgemeinen meinen Argumenten gegenüber durchaus zugänglich. Das änderte sich im [697] Laufe der Zeit in dem Maße, in dem andere Organisationen, namentlich die Partei, sich mit Außenpolitik beschäftigten und mit ihren Plänen und Informationen an Hitler herankamen. Dies war besonders der Fall bei dem sogenannten Büro Ribbentrops. Ribbentrop wurde immer mehr zum persönlichen Berater Hitlers in außenpolitischen Fragen und gewann bei ihm zunehmenden Einfluß. Es war häufig schwierig, Hitler von den ihm von dieser Seite vorgelegten Ideen abzubringen. Die deutsche Außenpolitik wurde auf diese Weise in gewisser Beziehung zweigleisig. Das Auswärtige Amt hatte nicht nur in Berlin, sondern auch bei seinen Vertretungen im Auslande später dauernd mit Schwierigkeiten zu kämpfen, die durch die Arbeitsmethoden und die Informationsquellen Ribbentrops hervorgerufen wurden. Ich selbst habe mich immer gegen eine Einflußnahme von den Parteistellen auf die Außenpolitik gewandt und insbesondere gegen eine unmittelbare Behandlung wichtiger Fragen durch Ribbentrop und gegen seine offizielle Einschaltung in die Außenpolitik gewehrt, soweit diese nicht meiner Kontrolle entzogen waren. Aus diesem Grunde habe ich auch mehrfach meinen Rücktritt angeboten und erreichte daraufhin jeweils für einige Zeit, daß Hitler von der von ihm vorgesehenen Art der Einschaltung Ribbentrops Abstand nahm.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich lege hierzu vor und bitte das Gericht, davon Kenntnis zu nehmen den Ausschnitt aus einem Artikel der amerikanischen Zeitung »Time« vom 10. April 1933 unter Nummer 9 meines Dokumentenbuches I, Seite 44. Ferner nehme ich Bezug und bitte das Gericht...


VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist nicht der Ansicht, daß bloße Zeitungsartikel oder Kommentare als Beweismittel geeignet sind.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich habe ferner vorgelegt in meinem Dokumentenbuch I unter Nummer 17 einen Auszug aus dem bekannten Buch des früheren Englischen Botschafters in Berlin, Henderson, »Fai lure of a Mission« und verweise das Gericht darauf mit der Bitte, besondere Kenntnis davon zu nehmen, damit ich es nicht zu verlesen brauche, auf Absatz 2, Seite 69.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof entscheidet, daß dieses Dokument – der Artikel aus der Zeitung »Time« – zugelassen werden kann, aber es ist nicht notwendig, sich darauf zu beziehen.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Danke sehr; es ist dies Dokument Nummer 9, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Ja, ich weiß, daß es Dokument Nummer 9 ist; ich sagte, es wird zugelassen.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Danke sehr.

[698] Ich darf dann schließlich noch vorlegen und die Aufmerksamkeit des Gerichts auf Dokument Nummer 16 lenken, welches ein Abschiedsgesuch des Angeklagten von Neurath an Hitler enthält vom 27. Juli 1936, anläßlich der beabsichtigten Ernennung des Herrn von Ribbentrop zum Staatssekretär. Ich brauche es hier nicht zu verlesen, ich möchte aber die Aufmerksamkeit des Gerichts außer auf seinen Inhalt auch auf die Art der Anrede und des Schlusses dieses Briefes hinweisen. Die Anrede lautet lediglich: »Sehr geehrter Herr Reichskanzler!« und die Unterschrift: »Ihr sehr ergebener von Neurath!« Ich tue es deshalb, weil ja sehr oft Vorwürfe darüber gemacht worden sind seitens der Anklage, daß Floskeln gebraucht worden wären bei Briefen an Hitler, die den üblichen Rahmen selbstverständlicher Höflichkeitsbezeugungen überstiegen haben. Solche sind von Herrn von Neurath nie gebraucht worden.

Ich verweise ferner auf das Dokument Nummer 14 meines Dokumentenbuches I, das ebenfalls ein Abschiedsgesuch enthält vom 25. Oktober 1935 und bitte auch von diesem amtlich Kenntnis nehmen zu wollen,

Herr von Neurath! Sind nun nicht auch neben Ihrer offiziellen Politik von anderen Stellen selbständige Handlungen vorgenommen, Verträge unterzeichnet worden, an denen Sie nicht mitgewirkt haben?


VON NEURATH: Ja, das war zum Beispiel der Fall bei der sogenannten Berlin-Rom-Tokio-Politik. Hitler verfolgte diesen Plan hartnäckig und wurde darin von Ribbentrop unterstützt. Ich habe diese Politik abgelehnt, da ich sie für schädlich und zum Teil für phantastisch hielt; ich hatte meinen Mitarbeitern die Ausführung verweigert.

Ribbentrop hat daraufhin die Verhandlungen in seiner Eigenschaft als Botschafter in besonderer Mission unabhängig weitergeführt und im Auftrage Hitlers den sogenannten Antikominternpakt abgeschlossen. Der Pakt trägt aus diesem Grunde die Unterschrift Ribbentrops und nicht meine, obwohl ich damals noch Außenminister war und den Vertrag an sich hätte unterzeichnen müssen.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Wir kommen nun zur Wende der Politik. Herr von Neurath, wann ist Ihnen bekanntgeworden, daß Hitlers außenpolitische Pläne vor allem über die Erringung der deutschen Gleichberechtigung auf friedlichem Wege hinausgingen und die Führung von Kriegen, die Anwendung von Gewalt, in den Kreis Ihrer Erwägungen zogen?


VON NEURATH: Das war zum erstenmal der Fall anläßlich der hier oft erwähnten Ansprache Hitlers an die Oberbefehlshaber der Wehrmachtsteile vom 5. November 1937, bei der ich zugegen war. Die Aufzeichnung über den Inhalt dieser Ansprache ist allerdings [699] zunächst, wie sich hier ergeben hat, aus dem sogenannten Hoßbach-Protokoll, fünf Tage nach der Ansprache im Auszug aus einer zwei- oder dreistündigen Rede aus dem Gedächtnis gemacht worden.

Wenn diese von Hitler in dieser langen Rede vorgetragenen Pläne auch keinen konkreten Inhalt hatten und verschiedene Möglichkeiten zuließen, war doch für mich zu erkennen, daß die Gesamttendenz seiner Pläne aggressiver Natur waren. Diese Ansprache Hitlers hat mich aufs äußerste erschüttert, da damit der bisher von mir konsequent verfolgte und mit nur friedlichen Mitteln betriebene Kurs unserer Außenpolitik die Basis verloren hatte. Es war selbstverständlich, daß ich die Verantwortung für eine solche Politik nicht tragen konnte.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich darf im Zusammenhang hiermit Bezug nehmen auf das von mir bereits erwähnte Affidavit der Baronin Ritter, Nummer 3 meines Dokumentenbuches I und darf hierzu aus diesem einen Absatz von Ziffer 17 meines Dokumentenbuches zitieren, der mir doch so wichtig erscheint, daß ich das Gericht bitten möchte, mir die Zitierung dieses Absatzes zu gestatten. Ich zitiere:

»Als Herr von Neurath aus den Darlegungen Hitlers am 5. November 1937 zum ersten Male erkennen mußte, daß dieser seine politischen Ziele durch Gewaltanwendung gegenüber den Nachbarstaaten erreichen wollte, erschütterte ihn dies seelisch so stark, daß er mehrere schwere Herzattacken erlitt. Er sprach darüber eingehend mit uns bei seinem Besuch zu Neujahr 1938, und wir fanden ihn seelisch wie physisch sehr mitgenommen. Er war vor allem sehr betroffen davon, daß Hitler es in der Zwischenzeit abgelehnt hatte, ihn zu empfangen und sah unter diesen Umständen keine Möglichkeit, diesen von seinen Plänen abzubringen, die er aufs schärfste verurteilte. ›Es ist furchtbar, die Rolle der Kassandra zu spielen‹, sagte er oft. Er erklärte kategorisch, daß er diese Politik unter keinen Umständen mitmachen könnte und daraus unverzüglich die Konsequenzen ziehen würde. Er ging von diesem Entschluß auch nicht ab als Hitler ihm am 2. Februar 1938, seinem 65. Geburtstag, erklärte, ihn als Außenminister nicht entbehren zu können. Er sprach darüber am gleichen Abend bei einem Glückwunschtelephongespräch mit uns.«


[Zum Zeugen gewandt:]


Welche Konsequenz zogen Sie nun aus dieser Erkenntnis, die Sie auf Grund der Ansprache bekommen hatten?

VON NEURATH: Etwa zwei Tage nach dieser Ansprache ging ich zum Generaloberst von Fritsch, der bei der Ansprache ja [700] zugegen gewesen war, und zusammen mit ihm und dem Generalstabschef, General Beck, besprach ich mit ihnen, was wir etwa unternehmen könnten, um Hitler umzustimmen. Wir kamen überein, daß zunächst der Generaloberst von Fritsch, der in den Tagen darauf ohnehin einen Vortrag bei Hitler hatte, ihm alle militärischen Gründe auseinandersetzen sollte, die gegen diese Politik sprechen. Ich wollte ihm dann die politischen Gründe darlegen. Leider konnte ich aber Hitler, der bald darauf nach dem Obersalzberg abreiste und mich vor seiner Abreise nicht mehr empfangen konnte oder wollte, erst am 14. oder 15. Januar sprechen. Hierbei versuchte ich ihm klarzumachen, daß seine Politik zum Weltkrieg führen müsse und daß ich das nicht mitmache. Viele seiner Pläne könne man auf friedlichem Wege, allerdings etwas langsamer, lösen. Er erklärte mir darauf, er habe keine Zeit mehr. Ich machte ihn auf das Risiko des Krieges und auf die ernsten Mahnungen der Generale aufmerksam. Ich erinnerte ihn an seine Rede im Reichstag von 1933, in dem er selbst jeden neuen Krieg als einen Wahnsinn bezeichnet habe, und so weiter. Als er trotzdem bei seiner Auffassung blieb, erklärte ich, dann müsse er sich einen anderen Außenminister suchen, ich mache mich nicht zum Mitschuldigen einer solchen Politik. Hitler lehnte zunächst mein Abschiedsgesuch ab, ich blieb aber dabei, und am 4. Februar erteilte er mir den Abschied ohne weitere Kommentare.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Hatten Sie den Eindruck, Herr von Neurath, daß Hitler sich nur ungern dazu entschloß, Ihnen diesen Abschied zu bewilligen oder daß Sie mit Ihrem Rücktrittsgesuch seinen eigenen Wünschen entgegengekommen waren?


VON NEURATH: Ich glaube eher letzteres. Hitler dürfte schon länger den Wunsch gehabt haben, die Führung der Außenpolitik...


VORSITZENDER: Das ist kein Beweismittel. Sie können nicht darüber aussagen, was Ihrer Meinung nach ein anderer Mensch dachte.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Sie wurden gleichzeitig nach Ihrem Rücktritt als Außenminister zum Präsidenten des neugeschaffenen Geheimen Kabinettsrates ernannt.

Was bedeutete diese Ernennung?


VON NEURATH: Wie der Zeuge Göring bereits hier ausgesagt hat, ist die Einrichtung des Geheimen Kabinettsrates nur zu dem Zwecke erfolgt, den Wandel in der Führung der deutschen Außenpolitik und die Veränderung auf militärischer Seite zu verdecken. Durch mehrere weitere Zeugenaussagen ist übrigens die Tatsache festgestellt, daß dieser Geheime Kabinettsrat niemals einberufen worden ist. Es kommt noch hinzu, daß praktisch eine Einwirkungsmöglichkeit überhaupt nicht gegeben gewesen wäre, da nach meinem [701] Abschied am 4. Februar ich von jeden außenpolitischen Nachrichten abgeschnitten war.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Sie behielten nun nach Ihrem Ausscheiden als Außenminister zwar Ihren Titel als Reichsminister. Waren Sie aber noch Mitglied des Reichskabinetts oder nicht?


VON NEURATH: Nein. Abgesehen davon, daß meines Wissens damals das Reichskabinett überhaupt nicht mehr in Funktion trat, weil es keine Sitzungen mehr in der Reichsregierung gab, war der Titel »Reichsminister« eben nur noch eine reine Form, hinter der keinerlei Zuständigkeit mehr stand, kein Ressort. Ich erhielt daher im Gegensatz zu den Mitgliedern der Reichsregierung keine gesetzlichen Vorlagen mehr zur Unterzeichnung vorgelegt.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Die Anklage behauptet nun, Sie hätten im März 1938, während der Abwesenheit Ribbentrops, diesen als Außenminister vertreten. Sie folgert dies aus der Eintragung in das Tagebuch des Generaloberst Jodl: »Neurath übernimmt inzwischen das Außenamt.« Wollen Sie sich bitte dazu äußern?


VON NEURATH: Ich war nach meiner Entlassung ab 4. Februar ganz aus dem Verkehr, auch mit meinen früheren Kollegen, ausgeschieden, hatte mich ganz zurückgezogen, war aber noch in Berlin. Am 11. März 1938, am Spätnachmittag, rief mich plötzlich Hitler in meiner Wohnung an und bat mich, zu ihm zu kommen. In dem Vorzimmer traf ich, außer Herrn von Papen, den General von Brauchitsch und eine Reihe von anderen höheren Beamten und Offizieren der nächsten Umgebung. Außerdem war Göring im Zimmer mit Hitler zusammen, als ich dort eintrat. Hitler teilte mir mit, daß nun der Anschluß Österreichs eine Tatsache sei und daß deutsche Truppen in der Nacht vom 11. auf den 12. die Grenze überschreiten würden. Auf meinen Einwand, ob denn das hätte sein müssen, setzte er mir die Gründe auseinander, warum er nicht länger warten wolle. Er frug mich, was jetzt seitens des Außenamtes zu geschehen hätte, da der Außenminister in London abwesend sei. Ich erklärte ihm, rein formell werden wir wahrscheinlich Proteste bekommen, die dann zu beantworten seien. Außerdem müßte unsererseits eine Mitteilung an die Mächte gemacht werden und so weiter; keine formellen Verhandlungen. Ferner sagte ich ihm, er solle aber sofort den Außenminister aus London zurückrufen. Dem widersprach nun Göring. Schließlich bat mich Hitler, ich möchte dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes seine mir eben gemachten Mitteilungen übermitteln, damit das Auswärtige Amt im Bilde sei. Am 12. März vormittags hatte ich den Auftrag Hitlers mit seiner Darstellung des Ablaufes der Ereignisse dem Staatssekretär mitgeteilt, der der amtliche Vertreter Ribbentrops war.

Göring wurde von Hitler für die Dauer seiner Abwesenheit zu seinem Stellvertreter ernannt. Diesen verständigte ich am 12. März [702] persönlich von dem Eingang des an mich gerichteten Schreibens des Englischen Botschafters mit dem Protest Englands gegen die Besetzung Österreichs und sagte ihm, das Auswärtige Amt werde eine Antwortnote vorlegen.

Als der Entwurf vorlag, teilte ich dies und den Inhalt Göring telephonisch mit. Dieser als Stellvertreter Hitlers bat mich, die Antwort an seiner Stelle zu unterzeichnen, da das Schreiben der Englischen Botschaft an mich gerichtet gewesen sei. Das hat Göring als Zeuge hier bereits ausgesagt. Daher aber auch die Wendung in dem Schreiben »im Namen der Reichsregierung«.

Ich bat dann Göring wiederholt, er solle Ribbentrop aus London zurückrufen und ihn informieren. Aus dem Telephongespräch Göring-Ribbentrop, das hier ja auch bereits vorgetragen wurde, geht hervor, daß Göring das getan hat. Die Erklärung, weshalb die englische Note an mich gerichtet war, habe ich erst hier bekommen durch die Aussage von Göring, daß er selbst dem Englischen Botschafter am 11. abends bei einer Gesellschaft gesagt hat, er vertrete Hitler während seiner Abwesenheit, und Hitler habe mich gebeten, ihm eventuell mit meinem außenpolitischen Rat zur Verfügung zu stehen. Die Eintragung in dem Tagebuch von Jodl, die ich hier erfahren habe, die nebenbei bemerkt merkwürdigerweise am 10. März, wo ich noch gar nicht in Erscheinung getreten war, datiert ist, dürfte wohl lediglich auf die Tatsache zurückzuführen sein, daß jemand mich am 11. März in der Reichskanzlei gesehen hat. Jedenfalls habe ich keinerlei andere Tätigkeit als Vertreter Ribbentrops ausgeübt.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Sie haben ja auch nicht datiert vom Auswärtigen Amt, mit der Firma des Auswärtigen Amtes.


VON NEURATH: Die Tatsache, daß ich da ein Papier mit dem Überdruck »Präsident des Geheimen Kabinettsrates« benützt habe, das ich in einem Zimmer der Reichskanzlei als einziges Zeichen, daß es dieses sagenhafte Institut gegeben hat, gefunden habe, beweist im übrigen auch, daß ich nicht das Auswärtige Amt oder den Außenminister vertrat, sonst hätte ich das Papier des Auswärtigen Amtes benützt.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Sie haben nun diese Note des Britischen Botschafters am 12. März in diesem eben erörterten Schreiben beantwortet. Die Anklage macht Ihnen zum Vorwurf, daß die von Ihnen in diesem Schreiben gegebene Begründung und Schilderung der Vorgänge in Österreich, die dem Einmarsch vorausgingen, unrichtig gewesen sei. Da ich annehme, daß dem Gericht diese, von der Anklage dem Angeklagten zum Vorwurf gemachten Stellen bekannt sind, glaube ich, dieselben nicht besonders zitieren zu brauchen. Ihnen sind sie ja auch bekannt, und ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen.


[703] VON NEURATH: Der Vorwurf, daß der Inhalt dieser Antwort zum Teil unrichtig sei, ist begründet. Aber der Grund dafür ist eben der, daß ich gar keine anderen Informationen hatte als die Mitteilungen Hitlers, und diese Mitteilungen liegen dem Inhalt der Note zugrunde. Diese Mitteilungen hatte ich ja an das Auswärtige Amt weitergegeben, das seinerseits völlig ohne Kenntnis der Dinge war – und entsprechend war der Entwurf zustande gekommen.

Ich möchte noch hinzufügen, daß von einer Planung der Vorgänge, die zum Anschluß Österreichs führten, während meiner Außenministerzeit nie die Rede gewesen war. Hitler hat überhaupt nie eine bestimmte außenpolitische Planung gehabt, sondern plötzlich gefaßte Entschlüsse in die Tat umgesetzt, so daß auch seine engsten Mitarbeiter nur wenige Tage voraus von diesen Entscheidungen Kenntnis hatten. Der Ausdruck »Anschluß Österreichs«, der hier immer gebraucht wird und der allgemein gebraucht wird, ist nicht identisch mit dem, was nachher geschehen ist, nämlich der Eingliederung Österreichs, und um diese Eingliederung Österreichs handelt es sich ja. Diese Eingliederung Österreichs ist eben von Hitler erst im letzten Moment, das heißt, sogar erst beim Einmarsch selbst in Linz beschlossen worden.

Ferner ist noch ein Beweis, daß der Plan zum gewaltsamen Einmarsch in Österreich von ihm vorher nicht gefaßt worden war, der Umstand, daß Hitler ausgerechnet seinen Außenminister ein paar Tage vorher nach London zur Erledigung von ein paar diplomatischen Formalitäten gesandt hatte.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich darf hierzu hinweisen auf einen Auszug aus dem vorerwähnten Buch des Botschafters Henderson »Failure of a Mission«, und zwar trägt dieser Auszug in meinem Dokumentenbuch IV die Nummer 129. Ich bitte auch hierüber das Gericht, amtlich Kenntnis nehmen zu wollen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Sie haben nun während der Österreich-Krise am Tage nach dem Einmarsch, am 12. März, dem Tschechischen Gesandten in Berlin eine Erklärung über die Auswirkung der Maßnahmen gegenüber Österreich, auch auf das Verhältnis zur Tschechoslowakei, abgegeben. Sie haben nach einem Bericht, den der Tschechische Gesandte in Berlin, Dr. Mastny, über diese Unterredung gegeben hat, erklärt, daß die Deutsche Regierung keinerlei Schritte gegen die Tschechoslowakei beabsichtige, vielmehr durchaus beabsichtige, auch weiterhin den Schiedsvertrag mit der Tschechoslowakei aus den zwanziger Jahren innezuhalten.

Wollen Sie bitte zu diesem Bericht, der sich unter Nummer 141 in meinem Dokumentenbuch V befindet und der Ihnen bekannt ist, Stellung nehmen.

[704] VON NEURATH: Es ist richtig, daß ich am 12. März Herrn Mastny gegenüber die in seinem Bericht erwähnten Äußerungen gemacht habe. Nur war der Anlaß und Verlauf des Gespräches etwas anders, als er es schilderte.

Am 12. März telephonierte mir der damalige Ministerialdirektor von Weizsäcker in meine Privatwohnung, der Tschechische Gesandte Mastny sei bei ihm und lasse anfragen, ob er mich noch im Laufe des Tages sprechen könne. Ich bat dann Mastny, nachmittags in meine Wohnung zu kommen. Herr Mastny trug mich, ob ich glaube, daß Hitler jetzt, das heißt im Zuge des österreichischen Anschlusses, auch gegen die Tschechoslowakei etwas unternehmen werde. Ich erwiderte ihm, er könne beruhigt sein, Hitler habe mir erst am Abend vorher auf meinen Hinweis, daß der Anschluß Österreichs in der Tschechoslowakei Beunruhigung hervorrufen würde, gesagt, daß er nichts gegen die Tschechoslowakei zu unternehmen gedenke. Mastny frug mich dann weiter, ob danach Deutschland sich noch an das Abkommen vom Jahre 1925 gebunden fühle, was ich auf Grund der von Hitler mir gegebenen Antwort mit gutem Gewissen bejahte. Hitler hatte noch hinzugefügt, er glaube, daß sich die Beziehungen zur Tschechoslowakei noch bedeutend bessern würden. Die Regelung des österreichischen Anschlusses sei eine häusliche Angelegenheit.

In dem Bericht des Herrn Mastny ist gesagt, ich hätte im Auftrag von Hitler gesprochen. Das stimmt nicht, sondern ich habe ihn lediglich auf die frische Unterredung mit Hitler verwiesen. Und die weitere Betonung in dem Bericht, daß ich als Präsident des Geheimen Kabinettsrates gesprochen hätte, ist wohl nur eine Redewendung von Mastny gewesen, um seinem Bericht in dieser Frage mehr Gewicht zu geben.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Die Anklage konstruiert nun eine gewisse Divergenz zwischen dieser von Ihnen abgegebenen Erklärung und den Plänen, wie sie Hitler am 5. November 1937 entwickelt hatte und macht Ihnen zum Vorwurf, daß Sie angesichts der Kenntnis dieser damals entwickelten Pläne im gewissen Sinne bösgläubig gewesen seien, wenn Sie eine beruhigende Erklärung an Herrn Dr. Mastny abgegeben hätten.


VON NEURATH: Aus dieser Besprechung war nur allgemein zu ersehen, daß Hitler sich mit Kriegsplänen trug. Es war keineswegs von einem bestimmten Angriffsplan gegen die Tschechoslowakei die Rede, sondern nur davon, daß, falls es überhaupt zu einem Krieg kommen sollte, die Tschechoslowakei und Österreich zunächst besetzt werden müßten, um die rechte Flanke frei zu halten. In welcher Form also die ser Angriff oder ein Angriff auf die Tschechoslowakei überhaupt erfolgen sollte, und ob es jemals zu einer kriegerischen Auseinandersetzung im Osten käme, das war durchaus zweifelhalt [705] und offen. Tatsächlich ist ja dann auch das Sudetenland, das strategisch die Schlüsselposition der tschechischen Verteidigung bildete, auf Grund eines Abkommens mit den Westmächten auf friedliche Weise abgetreten worden.

Konkrete Pläne für einen Krieg gegen die Tschechoslowakei sind, wie Herr Generaloberst Jodl ausgesagt hat, erst Ende Mai 1938 dem Generalstab zur Ausarbeitung übergeben worden. Von ihrer Existenz habe ich erst hier erfahren. Im übrigen mußte ich auch, als Hitler mir sagte, er würde nichts gegen die Tschechoslowakei unternehmen, mich darauf verlassen, daß dies seiner Ansicht wirklich entsprach, daß er also von seiner, am 5. November 1937 geäußerten Eventualidee wieder abgekommen war.

Nun, das ist mein Wissen, soweit es sich um die Tschechoslowakei handelte.


VORSITZENDER: Sollen wir uns nun vertagen?


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


1 Der von RA. Dr. von Lüdinghausen zitierte Text der Rede Neuraths vom 30. Oktober 1937 ist eine Rückübersetzung aus dem Englischen.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 16.
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