Nachmittagssitzung.

[32] GERICHTSMARSCHALL: Hoher Gerichtshof! Ich möchte melden, daß der Angeklagte Kaltenbrunner krankheitshalber bis auf weiteres abwesend sein wird.

M. FAURE: Meine Herren! Nun komme ich zum letzten Kapitel meiner Anklagerede, das der Planung der verbrecherischen Handlungen gewidmet ist. Darf ich damit anfangen?

Mit Erlaubnis des Gerichtshofs möchte ich dieses letzte Kapitel meiner Anklagerede damit beginnen, daß ich einige Worte anführe, die Monsignore Piquet, Bischof von Clermont Ferrand, anläßlich der Papstmesse zu Pfingsten am 20. Mai 1945 gesprochen hat. Monsignore Piquet war gerade aus dem Konzentrationslager befreit worden, wohin die Nazis ihn geschickt hatten:

»Die verbrecherischen Einrichtungen, deren Zeugen und Opfer wir gewesen sind,« sagte er »waren mit allen Übeln der Barbarei und der altertümlichen Sklaverei versehen. Ein System und eine neue Methode kamen hinzu, die das menschliche Leid durch alle modernen wissenschaftlichen Möglichkeiten zu vergrößern vermochten.«

Für diese Systematisierung der deutschen verbrecherischen Unternehmungen möchte ich dem Gerichtshof Beweise vorlegen, die die besetzten Länder im Westen betreffen. Wir haben gesagt, daß die Germanisierung nicht nur darin bestand, daß die deutsche Nationalität oder das deutsche Recht zwangsweise eingeführt wurden, sondern in der allgemeinen Zwangseinführung der von dem nationalsozialistischen Regime festgelegten Normen und seiner allgemeinen Weltanschauung. In diesem Sinne bedeutet die Germanisierung eine verbrecherische Handlung, gleichzeitig als Mittel und Endzweck. Als Mittel, weil das verbrecherische Mittel meistens sehr erfolgreich ist – und wir wissen, daß der Nazismus der Unsittlichkeit der Mittel gleichgültig gegenübersteht; als Endzweck auf der anderen Seite, weil die Endorganisation der Nazi-Gesellschaft die Ausmerzung feindlicher oder solcher Elemente fordert, die sie für unerwünscht hält.

Unter diesen Umständen erscheinen die verbrecherischen Handlungen nicht als Zufälle oder als bedauernswerte Vorkommnisse des Krieges und der Besetzung. Man darf sie nicht auf die unziemlichen Initiativen von untergeordneten Organen zurückführen, aus Mangel an Disziplin oder Übereifer.

Die Ausmerzung der Gegner ist durch die Lehre vorgeschrieben und sie wird unter normaler und regelmäßiger Einschaltung des Verwaltungsapparates durchgeführt. Wenn der Nazismus eine Philosophie der verbrecherischen Handlung hat, so hat er auch eine Bürokratie der verbrecherischen Handlung. Der Wille, der diese [32] Handlung leitet überträgt sich von einer der Haupt- und Nebenstellen des staatlichen Apparates auf die andere. Jede Freveltat oder jede Reihe von Freveltaten, von denen wir gesprochen haben oder noch sprechen werden, setzt eine Reihe solcher Übertragungen voraus: Befehle, die von den Vorgesetzten zu den Untergebenen heruntergehen, Bitten um Befehle oder Berichte, die von den Untergeordneten zu den Vorgesetzten heraufgehen und schließlich die Querverbindungen, die zwischen entsprechenden Stellen verschiedener Behörden hergestellt werden. Diese verwaltungsmäßige Organisation verbrecherischer Tätigkeit erscheint uns als ein sehr bedeutsames Element zur Feststellung der Verantwortung und zum Beweis der Beschuldigungen, die die Anklageschrift gegen die Hauptführer und gegen die Organisationen richtet.

Die Verantwortlichkeit irgendeines der Hauptführer einer bestimmten verbrecherischen Handlung setzt tatsächlich keineswegs voraus, daß man eine Urkunde oder ein Dokument vorlegt, das von dieser Person selbst unterzeichnet ist, oder das sie durch Namensnennung hineinzieht. Die Tatsache, daß ein solches Dokument vorhanden oder nicht vorhanden ist, hängt vom Zufall ab. Die Verantwortlichkeit des höheren Führers ist durch die Tatsache direkt bewiesen, daß eine verbrecherische Handlung verwaltungstechnisch durch eine Stelle verübt worden ist, die hierarchisch von diesem Leiter abhing. Dies ist umso richtiger, wenn es sich um eine verbrecherische Tätigkeit handelt, die während längerer Zeit ausgeübt worden ist, eine sehr große Anzahl von Personen erfaßt und eine Reihe von Verwicklungen, Besprechungen und Lösungen mit sich gebracht hat. Es läuft in jedem hierarchischen Staatsapparat ein Strom der Autorität, der zu gleicher Zeit ein Strom der Verantwortung ist. Andererseits, was die Organisationen anbetrifft, die die Anklageschrift als verbrecherisch bezeichnet, so ergibt sich ihr Verbrechertum schon aus der Tatsache, daß ihre Tätigkeit verbrecherische Ergebnisse hervorbringt, auch ohne daß die normalen Regeln der Zuständigkeit und der Tätigkeit ihrer verschiedenen Organe bei dieser Gelegenheit verkannt oder abgeändert werden.

Die Zusammenarbeit – mit dem Ziele eines solchen Resultates – zwischen einer ganzen Reihe von Agenten der Organisation, sowohl auf der vertikalen Linie der Hierarchie wie zwischen gleichgeordneten Fachabteilungen, setzt ebenfalls unumgänglich das Vorhandensein einer kollektiven verbrecherischen Absicht voraus.

Ich werde zuerst von den Verfolgungen gegen die Personen sprechen, die in den deutschen Bestimmungen als Juden bezeichnet waren. Der Gerichtshof kennt die Judenlehre der Nazis bereits durch andere Ausführungen. Die Geschichtschreiber der Zukunft werden vielleicht feststellen können, was diese Lehre an aufrichtigem [33] Fanatismus, aber auch an vorbedachtem Willen zur Täuschung und Irreführung der öffentlichen Meinung enthielt.

Es steht fest, daß den Nazis die Theorien sehr gelegen kamen, die sie zur Vernichtung der Juden veranlassen sollten. In erster Linie war der Antisemitismus ein Mittel, das immer zur Verfügung stand, um die Kritik und den Zorn des Publikums abzulenken. Außerdem war er ein sehr geschicktes Mittel zur psychologischen Verführung einfacher Seelen. Mit ihm konnte man dem ärmsten und elendesten Menschen eine gewisse Befriedigung geben, indem man ihm einredete, daß er trotzdem etwas Besseres sei, und daß er eine ganze Kategorie seiner Mitmenschen verachten und unterdrücken dürfe. Schließlich verschafften sich die Nazis damit auch die Möglichkeit, ihre Anhänger zu fanatisieren, indem sie die verbrecherischen Instinkte weckten und stärkten, die stets potentiell im Unterbewußtsein des Menschen schlummern.

Es ist ein deutscher Gelehrter, Feuerbach, der die Theorie entwickelt hat, derzufolge die Neigung zu Verbrechen nicht notwendigerweise einer langen Bearbeitung bedarf. Der vorhandene verbrecherische Instinkt kann auch ganz plötzlich aufwachen. So gaben die Nazis ihren besten Anhängern die Chance, ihrer vielleicht angeborenen Neigung zu Mord und Plünderung, zu grausamsten Handlungen und widerlichsten Schauspielen freien Lauf zu lassen.

Auf diese Weise haben sie sich ihres Gehorsams und ihres Eifers versichert.

Um Wiederholungen zu vermeiden, werde ich nicht im einzelnen von den großen Leiden sprechen, die die als Juden bezeichneten Personen in Frankreich und in anderen Ländern Westeuropas erlitten haben. Ich möchte hier lediglich erwähnen, daß es auch ein großes Leiden für alle anderen Bewohner dieser Länder bedeutete, wenn sie Zeugen der abscheulichen Behandlung sein mußten, der die Juden unterworfen wurden. Alle Franzosen haben mit tiefer Trauer gesehen, wie andere französische Landsleute verfolgt wurden, von denen viele den Dank des Vaterlandes verdient hatten. Jedermann in Paris empfand tiefes Schamgefühl über die Nachricht, daß der sterbende Bergson zum Polizeikommissariat gebracht werden mußte, um sich den Volkszählungsanordnungen zu fügen.

VORSITZENDER: Herr Faure, bitte verzeihen Sie meine Unterbrechung. Aber der Gerichtshof ist der Ansicht, daß das, was Sie uns hier eben vortragen, so interessant es auch sein mag – und es ist interessant –, wirklich eine theoretische Erörterung und kein Beweisvortrag ist. Da wir bereits von seiten der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Frankreichs Eröffnungsansprachen gehört haben, sind wir der Ansicht, daß Sie sobald wie möglich die theoretischen Erörterungen abschließen und sich dem Beweisvortrag [34] zuwenden sollten. Da Sie immer bereit sind, sich den Wünschen des Gerichtshofs anzupassen, bin ich sicher, daß Sie es bei Ihrem Vortrag tun können.

M. FAURE: Ich verstehe vollkommen die Ansicht des Gerichtshofs. Ich wollte lediglich einige Sätze sprechen, die anläßlich dieser Verfolgungen die Gefühle der Franzosen kennzeichnen.

Diese Sätze sind jetzt ausgesprochen und ich komme gerade zum Gegenstand der Beweisführung, die ich dem Gerichtshof mit Dokumenten vortragen werde. Um dem Gerichtshof zu zeigen, daß der Geist meines Vortrages nicht verschieden ist von dem, was der Gerichtshof für notwendig hält, möchte ich weiter sagen, daß ich in diesem Aktenstück kein Dokument vorlegen werde, das aus einem Einzelbericht oder einem Bericht von gemeinschaftlichem Interesse besteht, ferner kein einzelnes Dokument, das von den Opfern selbst oder auch nur von unparteiischen Personen herrührt.

Ich habe Wert darauf gelegt, ausschließlich eine Reihe von deutschen Dokumenten auszusuchen, um den Beweis zu erbringen, daß hier ein verbrecherisches Unternehmen durchgeführt worden ist: die Vernichtung der Juden in Frankreich und den Ländern Westeuropas.

Ich möchte zuerst darauf hinweisen, daß die Nazi-Verfolgung gegen die Juden auf zwei Wegen durchgeführt wurde. Dies ist vom Standpunkt der direkten Verantwortlichkeit der Angeklagten von Belang.

Der erste Weg dieser Durchführung war der über Gesetze und Verordnungen, der zweite der über die Dienstwege der Verwaltung.

Was die Gesetze und Verordnungen betrifft, so ist es offensichtlich, daß diese Vorschriften, die von den deutschen Behörden, also entweder der Militärbehörde oder dem Reichskommissar, erlassen worden sind, ganz besonders flagrante Verletzungen der Souveränität der besetzten Länder darstellten.

Ich halte es nicht für angebracht, diese gesetzlichen Regelungen im einzelnen vorzutragen, deren Hauptzüge allgemein bekannt sind. Um Verlesungen zu vermeiden, habe ich zwei Tafeln herstellen lassen, die dem Gerichtshof im Dokumentenbuch vorgelegt werden, obwohl sie im eigentlichen Sinne keine Dokumente sind. Sie sind in einem Anhang zum Dokumentenbuch enthalten. Ich möchte darauf hinweisen, daß die beiden Tafeln, die in diesem Anhang enthalten sind, folgendes zeigen: Die erste Tafel gibt in der linken Spalte die chronologische Ordnung, die anderen Spalten die verschiedenen Länder an. Der Gerichtshof kann also die chronologische Reihenfolge der in den verschiedenen Ländern getroffenen Maßnahmen darauf ablesen. Die zweite Tafel ist nach Gegenständen eingeteilt: Begriff des Juden, wirtschaftliche Maßnahmen, Drangsalierung und Schikane, gelber Stern; und in den einzelnen Spalten [35] dieser Tafel findet man die je nach der Materie anzuwendenden Vorschriften.

Ich werde ebenfalls als RF-1200 eine gewisse Anzahl von in Frankreich gegen die Juden erlassenen Verordnungen vorlegen. Da diese Verordnungen öffentliche Urkunden sind, bitte ich den Gerichtshof, davon Kenntnis zu nehmen........

Ich muß jetzt folgendes bemerken:

Die Gesamtheit dieser Vorschriften brachte für die Juden eine große Beschränkung ihrer Lebensverhältnisse mit sich. Immerhin gibt es keine deutsche Gesetzesvorschrift, die die allgemeine Deportation oder die Ermordung der Juden anordnet.

Andererseits muß man feststellen, daß diese Gesetzgebung sich bis 1942 weiter und weiter entwickelt und daß sie im Jahre 1942 zu einem gewissen Stillstand kommt. Zu dieser Zeit des Stillstandes werden wir feststellen, wie man durch rein verwaltungsmäßige Maßnahmen diese Deportierung der Juden ausgeführt hat, was in der Folge deren Vernichtung mit sich bringen sollte.

Dies bringt uns zur Feststellung, daß es sich nicht um zwei verschiedene Maßnahmen handelt, von denen eine, die gesetzgeberische, der Militärbehörde in die Schuhe zu schieben wäre, und die andere, die ausführende, der Polizei. Dieser Gesichtspunkt, nach dem die verbrecherische Verantwortlichkeit der Militärbehörde nicht so groß sei, weil sie sich darauf beschränkte, Verordnungen zu erlassen, würde falsch sein. In Wirklichkeit kann man die Entwicklung einer ständigen Tätigkeit beobachten, die sich nacheinander verschiedener Mittel bediente. Die ersten Mittel, das heißt die gesetzgeberischen, sind als Vorbereitungsmaßnahmen notwendig, um alsdann die anderen Mittel durchführen zu können, die direkt verbrecherisch sind.

Um ihre Vernichtungsprojekte tatsächlich beginnen zu können, mußten die Nazis zuerst eine Begriffsbestimmung der Juden einführen und sie von der übrigen Bevölkerung des Landes absondern. Sie mußten die Juden notwendigerweise leicht auffinden können, und ihre materiellen, physischen und intellektuellen Hilfsquellen mußten auf ein Mindestmaß beschränkt werden, um ihnen die Möglichkeit zu nehmen, sich zu verteidigen oder den Verfolgungen der Polizei zu entziehen.

Man mußte schließlich diesen gesamten verurteilten Bevölkerungsteil mit einem einzigen Schlag treffen können, und zu diesem Zweck war es notwendig, zu allererst der ständigen Verquickung der Interessen und der Tätigkeiten, die zwischen allen Bevölkerungsklassen bestanden, ein Ende zu setzen.

Die Deutschen wünschten schließlich, soweit wie möglich die öffentliche Meinung vorzubereiten, und sie glaubten, dieses Ziel zu erreichen, indem sie die Bevölkerung daran gewöhnten, die Juden [36] nicht mehr zu sehen, weil es diesen praktisch verboten war auszugehen.

Ich werde jetzt dem Gerichtshof einige Dokumente vorlegen, die sich auf diese von den Nazis gewollte und unternommene allgemeine Vernichtung beziehen. Ich möchte zuerst eine Reihe von Dokumenten vorlegen, die die Nummern RF-1201, RF-1202, RF-1203, RF-1204, RF-1205 und RF-1206 tragen. Ich lege die Dokumente dem Gerichtshof vor. Sie beziehen sich auf eine besondere Frage: die Auswanderung der Juden, die die besetzten Gebiete zu verlassen versuchten.

Da die Deutschen auf alle mögliche Art ihren Wunsch zum Ausdruck brachten, sich der Juden zu entledigen, konnte man logischerweise annehmen, daß sie dieser Lösung durch Auswanderung wohlwollend gegenüberstanden.

Wir werden im Gegenteil sehen, daß sie die Auswanderung verbieten, und zwar in dauernder und allgemeiner Weise. Dies ist der Beweis für ihren Vorsatz, die Juden auszurotten und für die Grausamkeit, mit der sie diesen Vorsatz ausführten. Hier ist zu allererst Dokument RF-1201 zu erwähnen. Diese Dokumente werden jedem Mitglied des Gerichtshofs in Form eines Photokopieheftes gegeben.

Das Dokument RF-1201 ist ein Brief vom 22. Juli 1941, in dem die Amtsstelle Bordeaux in Paris Weisungen erbittet. Ich möchte den Anfang dieses Briefes verlesen:

»Wie festgestellt wurde, befinden sich im Gebiet der Kreiskommandantur St. Jean-de-Luz noch etwa 150 Juden. Bei der mit dem Kreiskommandanten, Herrn Major Henkel, gehabten Unterredung vertrat dieser den Standpunkt, daß diese Juden auf dem schnellsten Wege seinen Kreis verlassen müßten. Er machte jedoch gleichzeitig darauf aufmerksam, daß es seiner Ansicht nach bedeutend besser sei, die Juden auswandern zu lassen, als sie in andere Departements oder gar in Konzentrationslager einzuweisen.«

Hier haben wir die Antwort auf dieses Telegramm: Es ist Dokument RF-1202 vom 26. Juli 1941, 2. Satz.

»Der Auffassung des Major Henkel kann schon deshalb nicht beigetreten werden, weil das Reichssicherheitshauptamt in einem grundsätzlichen Erlaß wiederum festgesetzt hat, daß eine Auswan derung von Juden aus dem besetzten Westgebiet gleichwie auch nach Möglichkeit aus dem unbesetzten Frankreich zu unterbinden ist.«

Ich komme jetzt zu dem Schriftstück RF-1203, das von dem Militärbefehlshaber in Frankreich stammt. Es handelt sich nicht mehr um die SS, sondern um den Militärbefehlshaber in Frankreich; das Schriftstück trägt das Datum vom 4. Februar 1942.

[37] »Der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im RMdJ hat angeordnet, daß generell jede Judenauswanderung aus Deutschland und den besetzten Gebieten unterbleibt.«

Der Rest des Schreibens bestimmt, daß es Ausnahmen geben könne. Dieses Dokument beweist die Zusammenarbeit zwischen der Armee und der Polizei, indem die Armee die Verordnungen des Obersten Polizeichefs zur Ausführung bringt.

Ich lege jetzt Dokument RF-1205 vor. Dieses Dokument bezieht sich auf denselben Tatsachenkomplex. Ich lege es trotzdem vor, weil es das Eingreifen einer dritten Behörde, und zwar der diplomatischen, beweist. Es ist eine Note des deutschen Generalkonsulats in Casablanca. Ich lese den ersten Satz:

»Die Zahl der bisher in großen Abständen von Casablanca nach dem amerikanischen Kontinent ausreisenden europäischen Emigranten hat sich in diesem Monat stark erhöht. Am 15. März...«

Der Rest des Briefes zeigt, daß es sich um jüdische Emigranten handelt.

Dokument RF-1204, das angeheftet ist, stellt einen weiteren Bericht vom 8. Juni 1942 in demselben Sinne dar; er stammt ebenfalls vom Generalkonsul in Casablanca.

Ich verlese den letzten Absatz dieses Dokuments:

»Bei den von Casablanca ausreisenden Emigranten handelt es sich zum größten Teil um jüdische Familien aus Mitteleuropa, Deutschland, und auch um einige französische Juden. Es besteht kein Verdacht, daß auch von Casablanca wehrfähige junge Leute mit der zugegebenen Absicht des Kriegsdienstes auf der Feindseite ausgereist sind.

Es wird anheimgestellt, die zuständigen militärischen Stellen zu unterrichten.«

Ich habe dieses Dokument angeführt, um zu zeigen, daß es sich nicht um eine Auswanderung aus militärischen Gründen handelte, wobei man Interesse gehabt hätte, sie zu verhindern, und daß außerdem dieses Dokument einerseits die Deutsche Botschaft, an die es gerichtet war, andererseits die militärischen Dienststellen angeht, die es zu benachrichtigen beabsichtigt.

Nun betrachten wir die Folgen, die diese beiden Mitteilungen gehabt haben. Es ist Dokument RF-1206, dem die beiden Dokumente, die ich eben verlesen habe, als Anlage beigefügt sind. Dieses Dokument RF-1206 kommt vom Reichssicherheitshauptamt in Berlin und ist an den Chef der Polizei für Frankreich und Belgien gerichtet:

»Anliegend werden abschriftlich zwei dem Auswärtigen Amt übermittelte vertrauliche Berichte des Deutschen [38] Generalkonsulats in Casablanca, Schr. v. 25. 3. und 8. 6. 42. zur Kenntnisnahme übersandt.

Den darin geschilderten Zuständen ist auch von dort aus besondere Beachtung zuzuwenden und im Rahmen des Möglichen entgegenzutreten, damit eine derartige Auswanderung unterbunden wird.«

Ich kann also drei Schlußfolgerungen ziehen:

1. Wie ich bereits gesagt habe, setzten sich die Nazis der jüdischen Auswanderung entgegen, obwohl sie diese Leute als unerwünscht betrachteten.

2. Diese Entscheidung wurde von höheren Instanzen gefaßt, und zwar in allgemeiner Weise.

3. Alle Stellen, Polizei, Armee und Auswärtiges Amt haben sich an der Ausführung dieser barbarischen Befehle beteiligt.

Ich lege jetzt dem Gerichtshof Dokument RF-1207 vor. Dieses Dokument ist ein umfangreicher deutscher Bericht, er umfaßt 70 Seiten und ist in dem deutschen Archiv in Paris aufgefunden worden.

Dieses Dokument enthält graphische Darstellungen, Zeichnungen und Muster von Volkszählungskarten. Es ist vervielfältigt, und unser Exemplar trägt nicht die Unterschrift des Verfassers, sondern einfach den Vermerk SS-Obersturmführer. Es handelt sich in der Tat um den Obersturmführer Dannecker, der eine bedeutende Rolle bei der Regelung der Judenfragen in Frankreich spielte und Chef dieses Büros war.

VORSITZENDER: Ist die Tatsache, die Sie eben erwähnt haben, von den französischen Behörden geprüft worden? Die Tatsache nämlich, daß dieses Dokument in Paris erbeutet worden ist? – Gut!

M. FAURE: Wir haben diese Schriftstücke, gemäß einem dem Gerichtshof vorgelegten Protokoll aus den Archiven der Suretée Nationale herausgenommen. Sie waren unter den Aktenstücken, die bei der Befreiung in den deutschen Büros gefunden worden sind. Im übrigen möchte ich darauf aufmerksam machen, daß die anderen Schriftstücke, die vorgelegt werden, die Unterschriften deutscher Beamten tragen. Dieser Bericht ist das einzige Dokument, das nicht unterzeichnet ist. Die Tatsache, daß dieser Bericht von Dannecker geschrieben worden ist, wird durch andere Dokumente bewiesen werden, die ihn zusammenfassen.

Ich werde dem Gerichtshof die 70 Seiten dieses Berichtes nicht verlesen, aber ich möchte gewisse Absätze verlesen, die, wie ich glaube, für den Gerichtshof von Interesse sind. Hier ist die erste Seite; die Überschrift ist: »Judenfragen in Frankreich und ihre Behandlung. Paris 1. Juli 1941.«

[39] Erste Seite:

»›Endlösung der Judenfrage.‹ – Obertitel und Ziel für den Frankreich-Einsatz des Judenreferates der Sicherheitspolizei und des SD.

Von vornherein war klar, daß ohne Studium sowohl der jüdischen als auch der allgemein politischen Verhältnisse praktische Ergebnisse nicht gezeitigt werden können.

Die folgenden Seiten sollen neben einem allgemeinen Aufriß unsere Planung, deren bisherige Ergebnisse und die künftigen Nahziele erläutern.

Alles Grundsätzliche muß unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, daß, nachdem der Chef der Sicherheitspolizei und des SD vom Führer mit der Vorbereitung der Lösung der europäischen Judenfrage beauftragt wurde, seine Dienststelle in Frankreich die Vorarbeiten zu leisten hat, um zu gegebener Zeit als Außendienststelle des europäischen Judenkommissars hundertprozentig verläßlich wirken zu können.«

Ich möchte dem Gerichtshof jetzt die hauptsächlichsten Überschriften der Abschnitte angeben, so daß er die Entwicklung der Gedanken und der Tätigkeit dieser deutschen Dienststellen verfolgen kann.

VORSITZENDER: Herr Faure, ich frage mich, weshalb dieses Dokument keine Bezeichnung hat?

Ich bezweifle natürlich durchaus nicht, daß das, was Sie uns sagen, die Wahrheit ist. Andererseits aber ist es nicht richtig, daß wir uns auf die Erklärungen des Anklagevertreters bezüglich der Art des Beweismaterials zu verlassen haben. Es befindet sich auf dem Dokument selbst nichts, das beweist, daß es in Paris erbeutet wurde, oder was es überhaupt ist, nur was es besagt.


M. FAURE: Herr Vorsitzender! Dieses Dokument ist dem Aktenheft des französischen Anklageverfahrens durch ein Protokoll in Paris beigefügt worden, das ich hier dem Gerichtshof vorlegen werde. Da dieses Protokoll eine gewisse Anzahl von Dokumenten betrifft, ist es nicht noch besonders den Akten dieses Beweisstückes beigefügt worden. Andererseits habe ich, als ich diese Dokumente von der Polizei ausgehändigt erhielt, nichts auf das Dokument schreiben wollen. Ich habe es auch nicht speziell versiegeln wollen, denn ich wollte vermeiden, daß das normale Aussehen dieses Dokuments in irgendeiner Weise geändert werde.

Wenn der Gerichtshof vorzieht, daß ihm dieses Dokument nicht vorgelegt werde, da ich zugebe, daß es keine Unterschrift trägt, dann werde ich dieses Dokument nicht vorlegen. Ich habe nämlich einen zweiten Bericht von Dannecker, der diesmal unterzeichnet ist.

[40] Ich hatte beide Berichte vorgelegt, um die Stetigkeit der vorgenommenen Handlungen besser darstellen zu können.


VORSITZENDER: Herr Faure, in den Fällen erbeuteter Dokumente, die von den Vereinigten Staaten vorgelegt wurden, lag jedesmal, wie Sir David Maxwell-Fyfe uns erinnerte, eine eidesstattliche Erklärung von – glaube ich – Major Coogan vor, worauf eidlich erklärt wird, daß alle Dokumente gewisser Serien – PS, L, R und verschiedener anderer Serien – in Deutschland von Streitkräften der Vereinigten Staaten erbeutet wurden. Wenn eine ähnliche eidesstattliche Erklärung über in Paris erbeutete Dokumente vorliegen würde, die durch gewisse Buchstaben, wie PS oder etwas Ähnliches bezeichnet werden könnten, so schiene uns die Angelegenheit in Ordnung zu sein. Wenn uns aber ein Dokument vorgelegt wird, das absolut keine Identifikationszeichnung trägt, so ergibt sich daraus die Lage, in der wir uns jetzt befinden, nämlich, daß wir lediglich die Äußerungen des Anklagevertreters – die selbstverständlich kein Beweis sind – darüber anhören, daß das Dokument in Paris oder irgendwo anders gefunden wurde. Und wenn ich mir deswegen die Angelegenheit überlege, so erscheint mir eine Möglichkeit, dieses Problem zu lösen, die, eine eidesstattliche Erklärung einer Person herbeizuschaffen, die die Tatsache kennt, daß dieses Dokument sowie andere Dokumente der gleichen Art in den Archiven des Deutschen Heeres in Paris oder anderwärts erbeutet worden sind.


M. FAURE: Ich könnte sehr leicht dem Gerichtshof das Affidavit vorlegen, nach dem gefragt wird. Daß wir es in dieser Form nicht haben, liegt daran, daß unser gewöhnliches Prozeßverfahren nicht dasselbe ist wie vielleicht das der Vereinigten Staaten. Da das Statut tatsächlich vorschreibt, daß die Anklagevertretung die Beweismittel zu sammeln hat, haben wir selbst unsere Beamten beauftragt, in den Archiven der Polizei nachzusuchen. Aber wenn der Gerichtshof es wünscht, werde ich zusätzlich die Polizei bitten, mir eine eidesstattliche Bestätigung der Beschlagnahme dieser Dokumente in den deutschen Archiven zu geben. Ich werde dann mit Erlaubnis des Gerichtshofs diese Bescheinigung in einigen Tagen nachreichen, sobald ich sie von der Polizei erhalten habe.


VORSITZENDER: Herr Faure, der Gerichtshof ist der Ansicht, daß wir diese Bescheinigung zulassen können, wenn dies innerhalb von ein oder zwei Tagen geschieht.


M. FAURE: Ich kann nicht zusichern, daß ich dieses Stück in ein oder zwei Tagen haben werde.


VORSITZENDER: Ich habe keinen besonderen Wert auf die Anzahl der Tage gelegt. Wenn Sie sich bereiterklären, es zu versuchen, so wird das genügen.


[41] M. FAURE: Gewiß, Herr Vorsitzender.

Ich komme also auf die Analyse dieses Berichts von Dannecker zurück. Das erste Kapitel trägt den Titel »Geschichte der Juden in Frankreich«. Ich werde dieses Kapitel nicht verlesen. Es enthält eine Reihe von Aussagen von einem ganz primitiven intellektuellen Niveau. Das nächste Kapitel trägt den Titel »Organisation der Juden in Frankreich«. Es enthält einen ersten Teil mit der Überschrift »Vor dem 14. Juni 1940«. Dieser Teil scheint mir nicht interessant.

Der zweite Teil dieses Kapitels trägt den Titel »Aktionen der Sipo und des SD, (SS-Einsatzkommando Paris) gegen diese Organisationen und führende jüdische Personen.« Der Bericht stammt von SS-Hauptsturmführer Hagen. Ich möchte den Anfang verlesen:

»Die Auswertung des in Deutschland, Österreich, ÈSR und Polen sichergestellten Materials ließ den Schluß zu, daß die Zentrale des Judentums für Europa und damit die Hauptverbindung nach den überseeischen Ländern in Frankreich zu suchen sei. Aus dieser Erkenntnis heraus wurden daher zunächst die bereits bekannten großen jüdischen Organisationen, wie Weltjudenkongreß –« es folgt dann eine Aufstellung – »durchsucht und versiegelt.«

Von Seite 14 ab versucht der Bericht das Vorhandensein einer Verbindung zwischen Judentum und Katholizismus zu beweisen. Er stellt die Ergebnisse der Hausdurchsuchungen fest, die bei verschiedenen Personen vorgenommen worden sind, zum Beispiel bei den Rothschilds, dem früheren Minister Mandel, dem Presseattaché bei der Englischen Botschaft, dann noch bei anderen Personen, z.B. den Rechtsanwälten Moro-Giafferi und Torres. Das Ende dieses Kapitels auf Seite 16 des Berichts lautet wie folgt:

»Zusammengefaßt kann gesagt werden, daß auf Grund des sichergestellten Materials das Judentum in Frankreich, in Verbindung mit dem Katholizismus sowie maßgeblichen Politikern, das letzte Bollwerk auf dem europäischen Kontinent bildete.«

Die folgende Unterabteilung trägt den Titel »Jüdisches Leben nach dem deutschen Einmarsch«. Es wird hier die Art und Weise beschrieben, in der die Deutschen eine zentrale und alleinige Organisation für die Juden hergestellt und ihnen aufgezwungen haben. Es handelt sich dabei um den Auftrag des Planes, den ich soeben dem Gerichtshof vorgetragen habe und bei dem es darum ging, eine Judenmasse zu schaffen, die absolut von dem Rest der Bevölkerung getrennt war. Ich möchte den ersten Absatz verlesen; denn eine Analyse scheint mir von Bedeutung:

»Nach dem Waffenstillstand und der Wiederkehr normaler Lebensverhältnisse zeigte es sich, daß, während einerseits fast [42] alle jüdischen Verbände aufgehört hatten zu existieren (Wegfall der leitenden Funktionäre und der in das besetzte Gebiet geflohenen Geldgeber), andererseits das Hilfsbedürfnis ständig im Anwachsen begriffen war.

Die fortschreitende Judengesetzgebung deutscherseits bewirkte eine ständige Verschärfung des jüdischen sozialen Problems. Nach menschlichem Ermessen hätte dieser Umstand einen günstigen Boden für den Gedanken einer jüdischen Gesamtorganisation abgeben müssen.«

In diesem Text ist eine scharfsinnige Idee enthalten. Man stellt fest, daß die deutsche Gesetzgebung, das heißt die deutsche Militärgesetzgebung, eine starke Verschärfung der sozialen Probleme herbeigeführt hat. Und daraus hat man geschlossen, daß dies eine Gesamtorganisation der Juden schneller ermöglichen würde. Dieser Gedankengang zeigt, wie ich dem Gerichtshof eben gesagt habe, daß es sich um eine Gesamtheit von Maßnahmen handelt, deren erste darauf hinzielten, die Absonderung der jüdischen Gemeinschaft herbeizuführen, die ausgerottet werden sollte.

Dannecker setzt daraufhin auseinander, daß ein Gleichschaltungskomitee gegründet wurde. Ich gehe über Einzelheiten hinweg und komme jetzt zu der Seite 21, Absatz 2:

»Es wurde mit der Dienststelle des Kommandanten von Groß-Paris vereinbart, daß es künftig jüdischen Organisationen nur noch möglich ist, über den jüdischen Koordinationsausschuß an deutsche Stellen heranzutreten. So wurde zwangsläufig eine Eingliederung aller kleinen Judenvereine erzielt.

Außerdem wurde mit der Pariser Stelle der Nationalen Hilfe (Secours National) vereinbart, daß nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen kein Jude mehr durch den S. N. ausgespeist oder beherbergt würde. Der S. N. wird einen Sonderbeauftragten für die Kontrolle des Koordinationsausschusses in dieser Sache einsetzen. Die Sperrung jüdischer Guthaben zwingt schon in allernächster Zeit die Judenschaft selbst das Ansuchen zu stellen, dem jüdischen Koordinationsausschuß zu ermöglichen, für ihn bestimmte Geldspenden aus dem blockierten Vermögen empfangen zu dürfen. Genehmigung dieses Ansuchens bedeutet dann aber das praktische Bestehen einer jüdischen Zwangsvereinigung.

Man sieht also, auch dieser Punkt wird im gewünschten Sinne – wenn auch auf ›kaltem Wege‹ erledigt.«

Das folgende Kapitel trägt den Titel »Politisches Wirken des Judenreferates der Sicherheitspolizei und des SD«. Ich möchte daraus einige Abschnitte verlesen.

[43] »Nach dem Erlaß des Judenstatuts der Französischen Regierung vom 3. Oktober 1940 war ein gewisser Stillstand in der Behandlung der Judenfrage in Frankreich eingetreten. Infolgedessen wurde vom Judenreferat der Plan eines ›Zentraljudenamtes‹ entworfen. Über diesen Plan wurde mit der Militärverwaltung am 31. Januar 1941 verhandelt. Diese zeigte sich dabei desinteressiert und übergab die Angelegenheit als eine rein politische dem SD zur Regelung, im Einvernehmen mit der Deutschen Botschaft.«

Es folgt darauf eine Niederschrift über verschiedene Unterhaltungen mit dem französischen Kommissar Vallat, mit dem Deutschen Botschafter Abetz, mit de Brinon, und die verschiedenen Forderungen werden aufgeführt, die die Deutschen an die französischen Behörden richteten.

Ich komme jetzt zu Seite 26 letzter Absatz:

»Der Vorschlag des Judenreferats wurde SS-Brigadeführer Dr. Best durch Obersturmbannführer Dr. Knochen überreicht. Dieser Vorschlag besagte, daß eine Verbindungsstelle errichtet werden sollte, der die Vertreter der vier genannten Dienststellen angehören sollten. Die Geschäftsführung sollte in der Hand des Judenreferenten des SD liegen, gemäß der Zuständigkeitsregelung des OKW, OKH und des Militärbefehlshabers in Frankreich. Auf Grund dieser Anregung kam es am 10. Juni 1941 zu einer Besprechung. Teilnehmer: Ministerialrat Dr. Stortz, für Militärbefehlshaber in Frankreich, Verwaltungsstab,« – folgen deutsche Titel, die man nicht ins Französische übersetzt hat und die mir zu lesen schwer fallen – »Dr. Blancke, Abteilung Wirtschaft, Legationsrat Dr. Zeitschel, Deutsche Botschaft und SS-Obersturmführer Dannecker. Die Herren der Militärverwaltung brachten dabei klar zum Ausdruck, daß die Zuständigkeit des SD durch die Erlasse des OKW, beziehungsweise OKH, sowie den letzten Geheimerlaß des Militärbefehlshabers in Frankreich vom 25. März 1941 gegeben sei. Dr. Stortz führte aus, daß es aus verschiedenen Gründen besser sei, von einem eigentlichen Verbindungsbüro, das vom SD getragen sei, abzusehen. Von seiten des SS-Obersturmführers Dannecker wurde erklärt, daß es uns nur um die Gesamtlösung der Frage geht und der SD infolgedessen die Möglichkeit haben muß, die vom RSHA kommenden Befehle auszuführen.«

VORSITZENDER: Herr Faure, können Sie dies nicht weiter abkürzen, es ist ein sehr langes Dokument. Wir haben so viele Dokumente und so viel Beweismaterial, die in Verbindung mit der Judenfrage stehen.

[44] M. FAURE: Ich möchte nur noch einen Satz auf derselben Seite verlesen:

»Als Ergebnis der Unterredung wurde dann beschlossen, wöchentlich in demselben Kreise beim Judenreferat zusammenzukommen.

Bei diesen Besprechungen wurden alle Absichten, Erfahrungen und Beanstandungen gegenseitig ausgetauscht.«

Ich finde es interessant, festzustellen, daß regelmäßige Besprechungen einmal in der Woche zwischen der Militärverwaltung, der Botschaft und den Polizeidienststellen stattfanden.

Die folgenden Seiten des Berichts können übersprungen werden; es handelt sich hier um Bemerkungen über Vallat, um Angaben über die Herstellung von Judenkarteien, um eine Besprechung der deutschen Verordnungen. Das ist wichtig, um zu zeigen, daß diese Verordnungen sehr wohl in den gesamten Plan hineingehören und hineinpassen. Dannecker spricht ebenfalls von dem Antijüdischen Institut und stellt fest, daß dieses Institut durch die Deutsche Botschaft finanziert worden ist.

Der Bericht fährt dann mit statistischen Angaben fort. Am Ende steht eine Schlußfolgerung, von der ich nur einen Absatz verlesen möchte:

»Ich hoffe, daß es gelungen ist, Einblick zu geben in die heutige Lage und eine Übersicht zu vermitteln über die mannigfaltigen Schwierigkeiten, die überwunden wurden.

In diesem Zusammenhang kann ich nicht sprechen, ohne der wirklich umfassenden kameradschaftlichen Unterstützung unserer Arbeit seitens des Herrn Deutschen Botschafters Abetz, seines Vertreters, Herrn Gesandten Schleier und des SS-Sturmbannführers Legationsrat Dr. Zeitschel zu gedenken.«

Um den Wünschen des Gerichtshofs zu entsprechen, werde ich nicht alle Dokumente vorlegen, die in meinem Dokumentenbuch gesammelt sind.

Ich komme deshalb jetzt zu Dokument RF-1210, das ich unter dieser Nummer vorlege. Die Dokumente RF-1208 und RF-1209 habe ich nicht vorgelegt. Dokument RF-1210 ist ein weiterer Bericht von Dannecker, datiert vom 22. Februar 1942. Ich lege ihn vor, um die Regelmäßigkeit und die Entwicklung der Tätigkeit deutscher Dienststellen zu zeigen. Es handelt sich um ein Schreiben vom 22. Februar 1942. Ich werde jetzt nur die Überschriften verlesen und zwei Auszüge zitieren. Die erste Überschrift lautet: »Aufgaben der Sipo und des SD in Frankreich«, die zweite: »Judenkartei«, die dritte: »Französisches Kommissariat für Judenfragen«, die vierte: »Französische antijüdische Polizei«, die fünfte: »Aktionen«.

[45] Ich möchte diesen Absatz verlesen:

»Bisher wurden drei Großaktionen gegen die Pariser Judenschaft gestartet. Jedesmal war die hiesige Dienststelle sowohl für die Auswahl der zu verhaftenden Juden als auch für die gesamte Vorbereitungsarbeit und die technische Durchführung verantwortlich. Bei allen diesen Aktionen bedeutete die oben beschriebene Judenkartei eine wesentliche Erleichterung.«

Nächster Abschnitt, überschrieben: »Antijüdisches Institut«, dann folgt: »Jüdische Zwangsvereinigung«, letzter Abschnitt: »Dienstagbesprechung«.

Ich möchte Absatz 2 verlesen:

»Seit Mitte 1941 findet wöchentlich einmal die sogenannte ›Dienstagbesprechung‹ statt – es handelt sich um Seite 5 des Dokumentenbuches – an der Vertreter folgender Dienststellen teilnehmen:

I. Militärbefehlshaber, Verwaltungsstab, Abteilung Verwaltung.

II. Militärbefehlshaber, Verwaltungsstab, Gruppe Polizei.

III. Militärbefehlshaber, Verwaltungsstab, Abteilung Wirtschaft.

IV. Deutsche Botschaft, Paris.

V. Einsatzstab West des Reichsleiters Rosenberg.

Die Besprechung hat bewirkt, daß selbstverständlich mit ganz geringen Ausnahmen, die durch Außenseiter hervorgerufen werden, eine absolute Ausrichtung der Judenpolitik des besetzten Gebietes erfolgt.«


VORSITZENDER: Vielleicht könnten wir hier die Sitzung unterbrechen.


[Pause von 10 Minuten.]


M. FAURE: Meine Herren! Um die Verhandlung nicht in die Länge zu ziehen, möchte ich, wenn es dem Gerichtshof recht ist, alle Dokumente als Beweisstücke vorlegen, aber nur die wichtigsten verlesen oder behandeln.

Ich überspringe somit die Dokumente RF-1211, RF-1212, RF-1213 und RF-1214, möchte jedoch dem Gerichtshof das Ende des französischen vervielfältigten Textes verlesen; da auf dem Dokument der Buchstabe »K« erschien, hat man irrtümlicherweise das Wort »Keitel« hingeschrieben. Ich möchte klarstellen, daß dieses Wort nicht auf diesem Dokument vorkommt. Nun werde ich dieses kurze Dokument verlesen:

[46] »Geheim-Telegramm, 13. Mai 1942, an den Bezirks-Chef A. Zufolge einer Anweisung von OKH, General-Qu., sind in allen Bekanntmachungen, die den Zwangsabschub von Landeseinwohnern betreffen, die Worte: ›nach dem Osten‹ nicht zu gebrauchen, um eine Diffamierung der besetzten Ostgebiete zu vermeiden.

Das gleiche gilt für den Ausdruck ›Deportationen‹, weil dieser noch aus der zaristischen Zeit mit dem Abschub nach Sibirien unmittelbar verbunden ist.

Es ist in allen Bekanntmachungen und im gesamten Schriftverkehr die Wendung ›Verschickung zur Zwangsarbeit‹ zu gebrauchen.«

Das Dokument RF-1216, das ich nunmehr unterbreite, ist ebenfalls eine Notiz Danneckers vom 10. März 1942. Sie lautet: »Deportation aus Frankreich von 5000 Juden.« Dieses Zitat genügt, um den Gegenstand dieses Dokuments zu charakterisieren. Dannecker spricht darin über eine Besprechung der für die Judenfrage bestimmten Sachbearbeiter, und zwar vom 4. März 1942 in Berlin im Reichssicherheitshauptamt. Bei dieser Unterredung wurde beschlossen, daß man 5000 Juden aus Frankreich deportieren wolle. Diese Notiz führt im Absatz 4, zweiter Satz, aus:

»Juden französischer Staatsangehörigkeit müssen vor dem Abschub oder spätestens am Tage der De portierung ihre Staatsangehörigkeit verlieren.«

In diesem Dokument führt Dannecker weiter aus, daß die Kosten dieser Deportationen von den französischen Juden zu zahlen seien; denn bei der bevorstehenden Deportation von vielen Juden aus der Tschechoslowakei war vorgesehen, daß die Tschechische Regierung eine Summe von RM. 500.- für jeden deportierten Juden zu zahlen habe, und daß außerdem die Transportkosten von der Regierung getragen werden sollten.

Ich unterbreite nunmehr Dokument RF-1217. Dies ist eine Notiz vom 15. Juni 1942 und trägt den Titel »Weitere Judentransporte aus Frankreich«.

Es ist immer noch dieselbe Aktion, aber ich glaube, daß es wichtig ist, diese Dokumente zu unterbreiten, auch ohne daß ich sie verlese, denn sie zeigen das sehr verwickelte und das sehr gute Funktionieren dieser Verwaltung, deren Ziel es war, Unschuldige zu verhalten und zu deportieren. Der Anfang dieser Notiz spricht von einer neuen Konferenz in Berlin vom 11. Juni 1942, der außer Dannecker die Beauftragten für Judenfragen aus Brüssel und Dem Haag beiwohnten. Im vierten Absatz des Dokuments, auf Seite 1, lese ich den letzten Satz:

»10 % der nicht arbeitsfähigen Juden können mitgeschickt werden.«

[47] Dieser Satz zeigt, daß diese Abschiebung nicht die Beschaffung von Arbeitskräften bezweckte, nicht ein mal von Arbeitskräften, die durch die Arbeit vernichtet werden sollten.

Ich möchte nun den fünften Absatz verlesen, der nur einen Satz enthält:

»Es wurde vereinbart, daß aus den Niederlanden 15000, aus Belgien 10000, und aus Frankreich einschließlich unbesetztes Gebiet insgesamt 100000 Juden abgeschoben werden.«

Der letzte Absatz dieser Notiz bezieht sich auf die technische Durchführung. Sie erwähnt zunächst die Unterhandlungen mit den Transportbehörden, um die notwendigen Züge zu erhalten. Sie erwähnt weiter die Möglichkeit, durch die Französische de facto-Regierung die französische Staatsangehörigkeit denjenigen Juden aberkennen zu lassen, die außerhalb der Grenzen wohnen. Daraus würde sich ergeben, daß Juden, die deportiert werden, nicht mehr als Franzosen angesehen würden. Schließlich wird noch angeführt, daß der französische Staat die Transportkosten sowie andere Kosten der Deportation zu tragen habe.

Ich unterbreite jetzt Beweisstück RF-1218, eine Notiz vom 16. Juni 1942, betitelt »Judentransporte aus Frankreich«, Befehl des SS-Obersturmbannführers Eichmann an den SS-Hauptsturmführer Dannecker vom 11. Juli 1942. In den ersten drei Absätzen dieser Notiz wird ausgeführt, daß es Schwierigkeiten beim Transport der Deportierten aus dem Grunde gebe, daß ein großer Teil des rollenden Materials erforderlich ist, um den Feldzug im Osten vorzubereiten. Ich möchte die beiden letzten Absätze dieses Briefes lesen. Ich zitiere:

»Derzeit ist eine große Umorganisation aller verkehrswirtschaftlich bedingten deutschen Organisationen in Frankreich im Gange, die im wesentlichen darin besteht, daß das Reichsverkehrsministerium die bisherigen zahlreichen Organisationen verantwortlich übernimmt.

Diese ebenfalls in allerletzter Zeit schlagartig angeordnete Regelung wird erst in einigen Tagen abgeschlossen sein. Vor diesem Zeitpunkt ist es nicht möglich, annähernd mitzuteilen, ob in naher und späterer Zeit überhaupt der Transport der Juden durchgeführt werden kann.«

Derartige Feststellungen erscheinen mir sehr grundlegend, um die Verantwortlichkeit des Reichskabinetts festzulegen. Ein so großes Unternehmen wie die Verschickung so vieler Juden erforderte den Eingriff zahlreicher verschiedener Behörden, und wir sehen hier, daß das Gelingen dieses Unternehmens von der Umorganisation des Transportwesens unter Verantwortung des Reichsverkehrsministeriums abhing. Es besteht also kein Zweifel darüber, daß ein solches Ministerium, das doch im wesentlichen eine Fachbehörde ist, diese [48] allgemeine Verschickungsaktion gefördert hat. Ich unterbreite nunmehr Dokument RF-1219, eine Notiz des Dr. Knochen, datiert vom 16. Juni 1942, betitelt: »Technische Durchführung weiterer Judentransporte aus Frankreich«.

Um nicht zu ausführlich zu werden, lese ich nur den ersten Paragraph dieser Notiz:

»Um jeder Kollision mit der z. Zt. laufenden Aktion ›Französische Arbeiter für Deutschland‹ vorzubeugen, wird lediglich von jüdischer Umsiedlung gesprochen. Dieser Version kommt zugute, daß die Transporte geschlossene Familien enthalten können, wobei in Aussicht gestellt wird, die zurückgelassenen Kinder unter 16 Jahren später nachholen zu können.«

Der Rest dieser Notiz, wie alle diese Urkunden, die vom moralischen Standpunkt aus sehr peinlich sind, behandelt die Judendeportation mit globalen Zahlen weiter, als ob es sich anstatt um Menschen um einfache Ware handele!

Ich unterbreite nun Dokument RF-1220. Es ist ein Brief der Deutschen Botschaft in Paris von Dr. Zeitschel, datiert vom 27. Juni 1942. Ich möchte diesen Brief verlesen; er lautet wie folgt:

»Auf Grund der Besprechung mit Hauptsturmführer Dannecker vom 27. 6......, in der mir derselbe erklärte, daß er möglichst bald 50000 Juden aus dem unbesetzten Gebiet zwecks Abtransports nach dem Osten brauche, und außerdem erklärte, daß auf Grund der Aufzeichnung des Generalkommissars für die Judenfrage, Darquier de Pellepoix, unbedingt für diesen etwas getan werden müsse, habe ich die Angelegenheit unmittelbar nach der Besprechung Botschafter Abetz und Gesandten Rahn vorgetragen. Herr Gesandter Rahn trifft heute noch im Laufe des Nachmittags mit Präsident Laval zusammen und hat mir zugesagt, daß er mit demselben sofort die Angelegenheit der Überstellung von 50000 Juden besprechen wird und außerdem darauf dringen werde, daß Darquier de Pellepoix im Rahmen der bereits erlassenen Gesetze vollkommene Handlungsfreiheit erhält und die ihm zugesagten Kredite auch sofort ausgehändigt bekommt.

Da ich leider 8 Tage von Paris abwesend bin, bitte ich wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit, daß sich Hauptsturmführer Dannecker mit Herrn Gesandten Rahn am Montag, den 29. oder Dienstag, den 30. 6. unmittelbar in Verbindung setzt, um von diesem zu erfahren, wie die Antwort von Laval gelautet hat.«

Ich hielt es für notwendig, diesen Brief zu verlesen, da er beweist, in welchem Umfange das Auswärtige Amt, und zwar der Angeklagte Ribbentrop, für diese scheußliche Angelegenheit der geforderten Auslieferung von 50000 Juden verantwortlich ist. Es ist ja klar, daß [49] ein solcher Schritt von einem einfachen Botschaftsrat ohne Wissen und Einwilligung seines Ministers nicht unternommen werden kann.

Ich unterbreite nun Dokument RF-1221; dies sind Richtlinien vom 26. Juni 1942, von denen ich nur die Überschrift angeben möchte: »Richtlinien für die Evakuierung von Juden«.

Ich komme nun zu Dokument RF-1222, dessen Titel ich ebenfalls verlese:

»Besprechung mit den Sachbearbeitern für Judenfragen der Sicherheitspolizei (SD)-Kommandos bei Ref. IV J am 30. 6. 42, hier: Abschub von Juden aus dem besetzten Gebiet nach Auschwitz«.

In dieser Niederschrift spricht Dannecker über die Besprechung, die im Reichssicherheitshauptamt stattgefunden hat und nach welcher 50000 Juden deportiert werden sollten. Es folgt dann eine Liste von vorgesehenen Zügen und Sammelbahnhöfen sowie ein Ersuchen um Bericht.

Ich lege nunmehr Dokument RF-1223 vor; es ist eine Aktennotiz vom 1. Juli 1942 über eine Konferenz zwischen Dannecker und Eichmann, der, wie wir wissen, in Berlin war, aber zu diesem Anlaß nach Paris hatte kommen müssen.

»Dienstbesprechung im Hinblick auf die bevorstehende Evakuierung aus Frankreich mit SS-Hauptsturmführer Dannecker, Paris.«

Es handelt sich hierbei immer um die Vorbereitung der großen vorgesehenen Aktion.

Ich unterbreite jetzt Dokument RF-1224, von dem ich bloß den Titel und das Datum verlese:

»4. Juli 1942. Rahmengrundsätze für die Pariser Großaktion gegen die Juden.«

Ich unterbreite ebenfalls Dokument RF-1225. Eine Aktennotiz vom 6. Juli 1942 von Dannecker. »Betr.: Abzug von Juden aus Frankreich.«

Es handelt sich um eine Konferenz mit Vertretern französischer Behörden. Wir sehen dort den Ausdruck »Judenmaterial«, was etwas ungenau durch das Wort »Jüdisches Vieh« übersetzt wurde.

Ich unterbreite nun Dokument RF-1226 und möchte, wenn es dem Gerichtshof recht ist, den ersten Absatz dieses Dokuments verlesen, da er für die Zusammenarbeit mit den Transportbehörden und für die schreckliche Mentalität der Nazi-Dienststellen sehr bezeichnend ist. Es ist eine Aktennotiz über ein telephonisches Gespräch zwischen den Unterzeichneten namens Röthke und Obersturmbannführer Eichmann, Berlin.

»Betrifft: Abtransport von Juden nach Auschwitz.

[50] 1. Vermerk.

Am 14. 7. 1942 gegen 19.00 Uhr rief SS-Obersturmbannführer Dr. Eichmann, Berlin, an und wollte wissen, warum der für den 15. 7. 1942 vorgesehene Transportzug ausfiele. Ich habe geantwortet, daß Ursprünglich auch in der Provinz Sternträger hätten verhaftet werden sollen, daß aber auf Grund einer neuerlichen Vereinbarung mit der Französischen Regierung zunächst nur staatenlose Juden verhaftet werden sollten. Der Zug am 15. 7. 1942 habe ausfallen müssen, weil nach Angabe des SD-Kommandos Bordeaux in Bordeaux nur 150 staatenlose Juden vorhanden wären. Ein Ersatz an Juden für diesen Zug habe bei der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht mehr gefunden werden können. SS-Obersturmbannführer Eichmann wies darauf hin, daß es sich doch um eine Prestigeangelegenheit handle. Man habe um die Züge mit dem Reichsverkehrsministerium längere Besprechungen führen müssen, die zum Erfolg geführt hätten, und nun ließe Paris einen Zug ausfallen. So etwas sei ihm bisher noch nicht vorgekommen. Die Angelegenheit sei sehr ›blamabel‹. Er wolle dem SS-Gruppenführer Müller noch nicht gleich Mitteilung davon machen, da er sich sonst selbst blamiere. Er müsse sich überlegen, ob er Frankreich nicht überhaupt als Abschubland fallen lassen müsse.«

Ich lege nun Dokument RF-1227 vor, welches mit statistischen Angaben zeigt, daß man bis zum 2. September 1942 27069 Juden evakuiert hat, und erwartete, bis Ende Oktober eine Gesamtzahl von 52069 Juden zu erreichen. Man will das Tempo dieser Deportation beschleunigen und auch die Juden der nicht besetzten Gebiete mit einbeziehen.

Nun unterbreite ich Dokument RF-1228. Dies ist ein Bericht über eine Konferenz, bei der diesmal Vertreter französischer Behörden anwesend waren. Ich möchte nur den letzten Absatz dieses Dokuments verlesen:

»Im übrigen ist gelegentlich der am 28. 8. 1942 in Berlin stattgefundenen Tagung festgestellt worden, daß die meisten europäischen Länder der Endlösung der Judenfrage weitaus nähergekommen sind als Frankreich. (Allerdings haben diese Länder auch früher angefangen.) Es gilt also bis zum 31. 10. 1942 noch viel aufzuholen.«

Ich unterbreite nunmehr das Dokument RF-1229, ohne es zu verlesen. Es handelt sich um einen Bericht vom 31. Dezember 1942 von Dr. Knochen über dasselbe Thema der Deportation.

Ich unterbreite ferner das Dokument RF-1230. Es ist ein Vermerk vom 6. März 1943, betitelt:

[51] »Betrifft: Gegenwärtigen Stand der Judenfrage in Frankreich«.

Im ersten Teile dieses Dokuments wird gezeigt, daß die Deportationen bis zum 6. März 1943 sich auf 49000 Juden beliefen. Es folgen Angaben über die Staatsangehörigkeit – übrigens die verschiedensten – einer gewissen Anzahl von Juden, die außer den französischen Juden deportiert wurden. Absatz 3 dieser Notiz trägt den Titel »Haltung der Italiener in der Judenfrage«. Ich möchte nur die ersten und einige der letzten Zeilen dieses großen Absatzes verlesen:

»Bisherige Haltung in dem von Italien besetzten Gebiet Frankreichs muß unter allen Umständen aufgegeben werden, wenn Judenproblem gelöst werden soll.«

Folgende besonders krasse Fälle:

Ich unterbreche das Zitat. Die krassen Fälle sind diejenigen, in denen die Italiener in ihrer Zone sich der Festnahme der Juden entgegensetzten.

Ich lese jetzt den letzten Absatz:

»A.A. ist durch RSHA (Eichmann) über Verhalten der Italiener unterrichtet worden, Reichsaußenminister Ribbentrop wollte bei Verhandlungen mit dem Duce die Haltung der Italiener zur Judentrage zur Sprache bringen.

Ergebnis der Verhandlungen ist noch nicht mitgeteilt worden.«

A.A. scheint der Anfangsbuchstabe des Namens des Auswärtigen Amtes zu sein, was außerdem später bestätigt wird.

Ich werde die Dokumente RF-1231 und RF-1232 nicht unterbreiten.

Ich wende mich nun den letzten Dokumenten zu, die ich dem Gerichtshof vorlegen möchte. Diese Dokumente behandeln besonders die Deportation von Kindern. Ich unterbreite nun Dokument RF-1233; es ist ein Aktenvermerk von Dannecker vom 21. Juli 1942, aus dem ich den zweiten Absatz verlesen möchte:

»Mit SS-Obersturmbannführer Eichmann wurde die Frage des Kinderabschubs besprochen. Er entschied, daß, sobald der Abtransport in das Generalgouvernement wieder möglich ist, Kindertransporte rollen können. SS-Obersturmbannführer Nowak sicherte zu, Ende August/Anfang September etwa 6 Transporte nach dem Generalgouvernement zu ermöglichen, die Juden aller Art (auch arbeitsunfähige und alte Juden) enthalten können.«

Hier ist Dokument RF-1234, das ich nun vorlege. Es ist ein Vermerk vom 13. August 1942. Bevor ich auf die Bedeutung dieses Dokuments aufmerksam mache, möchte ich nun den Gerichtshof [52] daran erinnern, daß ich gerade ein Dokument als RF-1219 unterbreitet habe. In diesem Dokument war eine Formel, an die ich wieder erinnern möchte.

»... wobei in Aussicht gestellt wird, die zurückgelassenen Kinder unter 16 Jahren später nachholen zu können.«

Die Nazis wollten den Eindruck erwecken, daß sie die Familien zusammen deportierten und daß sie jedenfalls keine Transporte auf den Weg bringen würden, die nur aus Kindern bestanden. Um diesen Eindruck zu erwecken, haben sie sich etwas ausgedacht, was man nur glauben kann, wenn man es liest, und zwar in genau festgelegtem Verhältnis Kinder und Erwachsene zu mischen.

Ich verlese den Absatz 4 des Dokuments RF-1234:

»Die aus dem unbesetzten Gebiet eintreffenden Juden werden in Drancy mit Judenkindern, die sich z. Zt. noch in Pithiviers und Beaune-la-Rolande befinden, vermischt werden in der Weise, daß auf 700 mindestens jedoch 500 erwachsene Juden 300 bis 500 Judenkinder zugeteilt werden, da nach der Weisung des Reichssicherheitshauptamtes Züge nur mit Judenkindern nicht abgeschoben werden dürfen.«

Ich lese ebenfalls den nächsten Satz vor:

»In Leguay ist gesagt worden, daß im Monat September gleichfalls 13 Züge mit Juden ab Drancy in Marsch gesetzt werden müssen und daß auch Judenkinder aus dem unbesetzten Gebiet ausgeliefert werden können.«

Ich unterbreite jetzt das letzte Dokument dieser Serie, die mit der jüdischen Frage zusammenhängt. Es ist Beweisstück RF-1235. Ich möchte es verlesen, da es kurz ist:

»Aufgenommen am 6. April 1944, Lyon. 20.10 Uhr, usw. Betrifft: Jüdisches Kinderheim in Izieu, Ain. Vorg.: ohne. In den heutigen Morgenstunden wurde das jüdische Kinderheim ›Colonie Enfant‹ in Izieu (Ain) ausgehoben. Insgesamt wurden 41 Kinder im Alter von 3 bis 13 Jahren festgenommen. Ferner gelang die Festnahme des gesamten jüdischen Personals, bestehend aus zehn Köpfen, davon fünf Frauen. Bargeld oder sonstige Vermögenswerte konnten nicht sichergestellt werden. Der Abtransport nach Drancy erfolgt am 7. April 1944.«

Dieses Dokument trägt eine handschriftliche Notiz, die wie folgt lautet:

»Angelegenheit im Beisein von Dr. V. B. und Hauptsturmführer Brunner besprochen. Dr. V. B. erklärte, daß für derartige Fälle besondere Maß nahmen bezüglich der Unterbringung der Kinder von SS-Obersturmführer Röthke vorgesehen seien. SS-Hauptsturmführer Brunner erwiderte, daß [53] ihm derartige Weisungen und Pläne nicht bekannt seien und daß er grundsätzlich derartige Sondermaßnahmen nicht billige. Dann wurde auch in diesem Falle nach dem normalen Modus betreffend Abschub verfahren. Ich habe zunächst keine prinzipielle Entscheidung getroffen.«

Ich glaube, daß man wohl sagen kann, wenn es noch etwas Erschütternderes und Schrecklicheres gibt als die konkrete Tatsache der Verschleppung dieser Kinder, so ist es die verwaltungsmäßige Bearbeitung dieser Sache, der dienstliche Bericht über eine Konferenz, bei der verschiedene Beamte sich darüber ruhig wie über einen normalen Vorgang ihrer Dienststellen unterhalten. Die ganze Organisation des Nazi-Staates ist bei einer solchen Gelegenheit und zu einem solchen Zweck in Tätigkeit gesetzt worden. Das ist wirklich die Veranschaulichung des schon im verlesenen Bericht Danneckers enthaltenen Ausdrucks »auf kaltem Wege«.

Die Fortsetzung des Kapitels, das ich dem Gerichtshof vortrage, enthält eine gewisse Anzahl von Dokumenten, die zusammengestellt worden sind, um nach unserer allgemeinen Grundlinie zu erläutern, wie die verschiedenen deutschen Dienststellen zusammengearbeitet haben.

Da die Zeit vorgeschritten ist, möchte ich nur die Ziffern dieser Dokumente angeben, die ich vorzulegen beabsichtige, weil mir die Zeit fehlt, sie zu besprechen.

Diese Dokumente sind von RF-1238 bis RF-1249 numeriert. Ich möchte einzig und allein dem Gerichtshof Dokument RF-1243 verlesen, das wegen des organischen Charakters der juristischen Forderungen deutscher Stellen sehr interessant ist.

Ich zitiere einige Sätze dieses Dokuments:

»Im Erfahrungsbericht des Chefs des Verwaltungsstabes über die Sperraktion vom 7. bis 14. Dez. 1941 wurde angeregt, Geiselerschießungen in Zukunft zu vermeiden und dafür Todesurteile in kriegsgerichtlichen Verfahren auszusprechen.«

Ich überspringe die beiden folgenden Zeilen und fahre fort:

»Die Vergeltung läge darin, daß in Fällen, in denen sonst nur Zuchthaus ausgesprochen oder Begnadigung erfolgen würde, ein Todesurteil gefällt und vollstreckt wird. Durch diese Beeinflussung des richterlichen Ermessens bei der Strafzumessung durch Attentate und Sabotageakte wäre der stark formell juristischen Denkweise der Franzosen Rechnung getragen.«

Ich möchte nun, und dies wird der letzte Absatz meiner Ausführungen sein, dem Gerichtshof Dokumente über verbrecherische Handlungen unterbreiten, die ihm noch nicht vorgetragen werden konnten und die die persönliche Verantwortung einiger der hier [54] anwesenden Angeklagten belegen. Ich muß hier daran erinnern, daß die verbrecherischen Handlungen der Nazis sehr verschiedene Formen angenommen haben, die dem Gerichtshof bereits ausführlich dargelegt worden sind.

Eine besonders originelle Form war die, Verbrechen durch in Mörderbanden zusammengeschlossene Menschen begehen zu lassen, so daß es aussah, als ob diese Verbrechen einfach von Verbrechern begangen worden seien; oder man schob sie der Widerstandsbewegung in die Schuhe, die man dadurch entehren wollte.

Derartige Verbrechen sind in sämtlichen besetzten Ländern verübt worden; aber es ist manchmal wegen der getroffenen Tarnungs- und Vorsichtsmaßnahmen schwer, die Verantwortung für diese Verbrechen bis zu den Führern des Nazi-Staates selbst zu verfolgen. Dieser Beweis ist jedoch bei einem in Dänemark angewandten System zu führen, dessen sämtliche Elemente aus dänischen Berichten hervorgehen, die wir erst vor ganz kurzer Zeit erhielten.

Ich werde Ihnen in wenigen Worten die Lage auseinandersetzen. Es handelt sich um eine Serie von Morden, die in Dänemark durchgeführt wurden und die den Namen »Ausgleichsmorde« oder »Clearing-Morde« erhielten.

Diese Auffassung wird erklärt...

Der Verteidiger macht mich darauf aufmerksam, daß in dem letzten Dokument, das ich verlesen habe, ein Übersetzungsfehler unterlaufen ist. In diesem Dokument RF-1243 ist das Wort »Begnadigung« fälschlich »acquittement« übersetzt worden. Da ich die deutsche Sprache nicht beherrsche, ist es möglich, daß dieser Irrtum unterlaufen ist und daß dieses Wort tatsächlich heißt: Im Fall einer Begnadigung.

VORSITZENDER: Welcher Teil des Dokuments ist es?

M. FAURE: Tatsächlich ist dieser Fehler unterlaufen, ich bitte um Entschuldigung; wir haben sehr viel Übersetzungsarbeit gehabt. Das Dokument ist RF-1243, Zeile 14, und ich hatte gelesen:

»... sonst nur Zuchthaus ausgesprochen wurde oder Freisprechung erfolgte.«

Nach dem Verteidiger heißt es:

»... sonst nur Zuchthaus ausgesprochen wurde oder Begnadigung.«

Der Satz dürfte mit diesem Wort nicht glücklich konstruiert sein, was den Übersetzungsfehler erklärt, wenn es überhaupt einer war. Auf jeden Fall glaube ich, daß es genügt, die gegebenen Richtlinien ins Auge zu fassen, in denen man vorschreibt, die Todesstrafe auszusprechen, wenn Gefängnisstrafe normalerweise angemessen gewesen wäre.

[55] Ich komme jetzt zu dem oben behandelten Gegenstand zurück und möchte, um die Lage näher zu erklären, die Definition verlesen, die im dänischen Bericht steht, und zwar auf Seite 19 des zusätzlichen Memorandums der Dänischen Regierung. Dieses Dokument ist als RF-901 bereits am Samstag vorgelegt worden. Ich sehe, daß es nicht in diesem Dokumentenbuch erscheint, da es sehr umfangreich ist; aber ich möchte mitteilen, daß die Ausschnitte, die ich zitiere, im Aktenstück »Exposé« wiedergegeben sind. Am Ende dieses Aktenstücks beginnt eine neue Numerierung; ich bin jetzt auf Seite 3 der letzten Numerierung und zitiere Seite 19 des dänischen Berichts:

»Von Neujahr 1944 an ist eine große Anzahl von Personen in immer kürzeren Zwischenräumen, in der Mehrzahl bekannte Personen, ermordet worden. Man hat zum Beispiel an ihrer Türe geschellt, und ein oder zwei Männer verlangten mit ihnen zu sprechen. Im Augenblick, da sie an der Türe erschienen....«

VORSITZENDER: Ich finde das nicht. Ist es in dem Akte »Verwaltungsmäßige und gerichtliche Organisation der verbrecherischen Tätigkeit«? Welches Dokument ist es?

M. FAURE: Es ist nicht im Dokumentenbuch, sondern in dem Aktenstück »Exposé«


VORSITZENDER: In welchem Teil des Aktenstücks?


M. FAURE: Im letzten Teil. Die Numerierung fängt nach Seite 76 wieder mit Nr. 1 an. Der Gerichtshof wolle zunächst Seite 76 nehmen.


VORSITZENDER: Ja, ich habe es.


M. FAURE: Ich lese Seite 19 des Berichts, den Auszug, der hier auf Seite 3 abgeschrieben ist:

»Von Neujahr 1944 an ist eine große Anzahl von Personen in immer kürzeren Zwischenräumen, in der Mehrzahl bekannte Personen, ermordet worden. Man hat zum Beispiel an ihrer Türe geschellt, und ein oder zwei Männer verlangten mit ihnen zu sprechen. In dem Augenblick, da sie an der Türe erschienen, haben diese Unbekannten sie durch Revolverschüsse getötet. Oder z.B. eine Person, die vorgab, krank zu sein, hat sich während seiner Sprechstunde an einen Arzt gewandt. Als der Arzt eintrat, hat der Unbekannte ihn durch Revolverschüsse getötet. Andere Male kam es vor, daß nachts unbekannte Männer gewaltsam in ein Haus eindrangen und den Mieter vor den Augen seiner Frau und seiner Kinder töteten, oder es geschah auch, daß in der Straße einem Mann durch Zivilisten aufgelauert wurde, die ihn dann durch Revolverschüsse töteten.«

[56] Es ist nicht erforderlich, daß ich den folgenden Absatz verlese, ich komme jetzt zum letzten Absatz der Seite 9:

»Nachdem die Zahl der Opfer anstieg, war man dänischerseits gezwungen, mit Verwunderung zu erkennen, daß ein gewisses politisches Motiv all diesen Morden zugrundelag. Man wurde sich darüber klar, daß auf die eine oder andere Art und Weise die Deutschen die Anstifter waren.

Nach der Kapitulation der Deutschen in Dänemark ist durch die Untersuchungen der dänischen Polizei festgestellt worden, daß alle diese Morde, die in die Hunderte gehen, tatsächlich auf direkten Befehl oberster Behörden und in aktiver Zusammenarbeit mit höchsten deutschen Persönlichkeiten in Dänemark begangen wurden.«

Ich höre hier mit dem Zitat auf und fasse zusammen: Den dänischen Behörden gelang es, alle diese Strafsachen aufzuklären; es waren insgesamt 267 Fälle, die in dem Bericht und den Dokumenten zum amtlichen dänischen Bericht behandelt sind.

Diese Handlungen bestanden nicht nur in Verbrechen, sondern auch in anderen Straftaten, wie besonders Sprengstoffattentaten. Es ist festgestellt worden, daß alle diese Taten von Banden begangen wurden, die aus Deutschen und auch einigen Dänen bestanden. Diese Banden waren tatsächlich Banditengruppen, die aber, wie ich es bald beweisen werde, auf ganz hohen Befehl handelten.

Der dänische Bericht enthält insbesondere die ausführliche Darstellung der ganzen Untersuchung, die über den ersten dieser Morde angestellt wurde. Dessen Opfer war der große dänische Dichter Kaj Munk, der auch Pastor eines Kirchspiels war. Die Mörder haben ein Geständnis abgelegt. Ich fasse hier das Dokument zusammen, um mich nicht zu weit auszulassen.

Der Pastor, den man in seinem Heim abgeholt und gewaltsam in einem Wagen verschleppt hatte, ist auf der Landstraße ermordet worden. Seine Leiche wurde am folgenden Tage aufgefunden mit einer Aufschrift, die man ihm angesteckt hatte und worauf stand: »Schwein, du hast dennoch für Deutschland gearbeitet.«

Der Gerichtshof erkennt, wieviele derartige Verbrechen unter abscheulichen Umständen begangen worden sind. Eine erste Tatsache war, daß man feststellte, daß die Mitglieder dieser Banditengruppen, die diese verschiedenen Verbrechen begangen hatten, alle ein persönliches Glückwunschschreiben von Himmler erhielten. Der Text eines solchen Briefes wurde bei einem der Mörder aufgefunden; es ist der Anhang 14 des dänischen Berichts, und wir haben hier außerdem Photokopien davon mit der Unterschrift von Himmler.

[57] Aber für diese außergewöhnlichen Verbrechen tragen in wirklich unglaublicher Weise auch andere die Verantwortung, nicht nur Himmler selbst. Die dänische Polizei konnte Günther Pancke verhaften, der als Polizeigeneral in Dänemark seit dem 1. November 1943 fungierte. Sein Verhör ist im Originalprotokoll des erstinstanzlichen Gerichts in Kopenhagen wiedergegeben; sie befindet sich im dänischen Bericht und enthält das Verhör des Generals Günther Pancke vom 25. August 1945.

Ich halte es jetzt für erforderlich, dem Gerichtshof Auszüge dieses Dokuments zu verlesen, da es mehrere Angeklagte belastet.

Ich zitiere:

»Am 30. Dezember 1943 haben Best und der Erschienene einer Sitzung im Führer-Hauptquartier beigewohnt; Hitler, Himmler, Kaltenbrunner, General von Hannecken, Keitel, Jodl und Schmundt waren unter anderen anwesend. Dies stimmt mit dem Tagebuch von Best vom 30. Dezember 1943 überein, von dem eine Abschrift existiert. Ebenso muß ein Vertreter des Deutschen Auswärtigen Amtes dagewesen sein, aber der Erschienene erinnert sich nicht mehr seines Namens, oder ob die in Frage kommende Person eine Rede hielt.

Schon im ersten Teil der Sitzung war Hitler sehr schlechter Laune, und es war mit höchster Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß die Informationen, die er über die Lage in Dänemark erhalten hatte, etwas übertrieben waren.«

Ich möchte die folgende Seite überspringen, die nicht unbedingt verlesen werden muß, und komme zu Seite 14 meines Aktenstücks. In dem Abschnitt, den ich nicht verlese, führt der Zeuge Pancke aus, daß er und Dr. Best vorgeschlagen hätten, die Saboteure auf legale Art zu bekämpfen. Auf Seite 14 gibt er an, daß Hitler – ich zitiere –:

»... sich scharf gegen die Vorschläge von Pancke und Best gewandt und erklärt habe, daß absolut keine Rede davon sein könne, die Saboteure vor einem Gericht abzuurteilen.«

Er erklärt weiter, daß derartige Verfahren nur dazu führen können, die Verurteilten zu Helden zu machen.

Ich nehme mein Zitat Seite 15 wieder auf, dritte Zeile von oben:

»Mit den Saboteuren dürfte man nur auf eine Art und Weise verfahren, das heißt, sie töten und das am besten bei der Ausführung des Sabotageaktes oder zumindest bei der Festnahme, und alle zwei erhielten von Hitler persönlich den strengen Befehl, die Kompensationsmorde durchzuführen. Der Erschienene hat hierauf geantwortet, daß es sehr schwer und auch sehr gefährlich sei, Leute gleich bei ihrer Verhaftung zu [58] erschießen, da man bei der Verhaftung nicht sicher sein könne, ob der Verhaftete tatsächlich ein Saboteur sei. Hitler verlangte Kompensationsmorde im Verhältnis von mindestens fünf zu eins, das heißt, für jeden getöteten Deutschen fünf Dänen.«

Weiter wird in dem Dokument gesagt, daß General Hannecken über die militärischen Fragen Bericht erstattete. Ich verlese den Satz auf Seite 16 meines Aktenstücks:

»Außerdem nahm General Keitel an der Unterredung teil, beschränkte sich jedoch auf den Vorschlag, die Lebensmittelrationen in Dänemark auf das gleiche Niveau herabzusetzen wie die deutschen Rationen. Dieser Vorschlag ist von den drei dänischen Vertretern ebenfalls abgelehnt worden. Das Ergebnis war, daß die Sitzung mit dem ausdrücklichen Befehl Hitlers an den Erschienenen zu Ende ging, Kompensationsmorde und Gegensabotage zu organisieren. Nach der Sitzung hatte der Erschienene eine Unterredung unter vier Augen mit Himmler, der ihm gesagt hat, daß er, der Erschienene, gerade vom Führer selbst erfahren habe, wie er zu handeln habe, und daß er, Himmler, damit rechne, daß der Erschienene diesen Befehl durchführen werde. Es schien, daß er bisher nur den Befehl Himmlers durchgeführt hätte. Der Erschienene weiß, daß Best gleich nach der Sitzung eine Unterredung mit von Ribbentrop hatte, aber er erinnert sich an deren Ergebnis nicht.«

Im Dokument wird ferner ausgeführt, daß diese Kompensationsmorde stattfanden, jedoch nicht in der Proportion von 5:1, sondern von 1:1. Es wird weiter ausgeführt, daß Berichte über diese Kompensationsmorde nach Berlin gesandt wurden.

Ich verlese Seite 18 meiner Akte, zweiter Absatz:

»Der Erschienene erklärt, daß seiner Meinung nach diese Maßnahmen mit klarem Vorbedacht von der höchsten deutschen Behörde befohlen wurden, die sie zum Schutz der in Dänemark sta tionierten Deutschen und der für Deutschland arbeitenden Dänen für erforderlich hielt. Daher hat der Erschienene dem Befehl gehorchen müssen. Bovensiepen hat über die Tatsachen Bericht erstattet, und wenn es sich um wichtige Persönlichkeiten handelte, hat er Vorschläge gemacht. Der Zeuge weiß nicht, ob Bovensiepen in allen Fällen selber die Persönlichkeiten ausgewählt hat, oder ob in gewissen Fällen diese von seinen Untergebenen ausgewählt wurden. Aber er fügt hinzu, daß ein starker Druck von militärischer Seite auf ihn ausgeübt wurde, einerseits durch General von Hannecken, obgleich sich dieser anfänglich der Vergeltung durch Terror widersetzt hatte, und späterhin ein noch stärkerer [59] durch Generaloberst Lindemann. Wenn Soldaten getötet, oder wenn sonst irgendwelche militärischen Einrichtungen beschädigt wurden, fragte man sofort den Erschienenen, welche Maßnahmen er getroffen habe und was man militärischerseits dem Hauptquartier berichten könne, das heißt Hitler. Der Erschienene hatte eine zufriedenstellende Antwort zu geben, ebenso wie er zu handeln hatte.«

Ich beende hier mein Zitat; General Pancke führt weiter aus, wie diese Terrorgruppen organisiert wurden.

Ich muß jetzt angeben, daß die dänische Polizei ebenfalls den deutschen Generalbevollmächtigten Dr. Best verhaften und von seinen Papieren ein Inventar aufnehmen konnte. Sie fand in seinen Papieren das private Tagebuch des Dr. Best. Dieses Tagebuch enthält ein Blatt vom 30. Dezember 1943, das mit den Angaben der vorhergehenden Zeugenaussage über die Zusammenkunft vom 30. Dezember 1943 im Teehaus des Führers übereinstimmt. Es ist Seite 21.

»Mittagessen mit Adolf Hitler, M. H. Himmler, Reichsführer, Dr. Kaltenbrunner, SS-Obergruppenführer, Herrn Pancke, SS-Gruppenführer, Feldmarschall Keitel, General Jodl, General von Hannecken, Generalleutnant Schmundt, Generalleutnant Scherff. Das Mittagessen und die Diskussion über die dänischen Fragen dauerten von 14.00 bis 16.30 Uhr.«

Dr. Best ist natürlich über diesen Punkt vernommen worden. Aus den amtlichen dänischen Dokumenten, deren entsprechende Auszüge sich auf Seite 23 meines Aktenstücks befinden, geht hervor, daß Dr. Best zunächst die Tagebuchnotiz, die ich eben zitiere, anerkannte. Was den Sinn der Frage angeht, so erklärt Dr. Best noch am Ende der Seite 23:

»Der Erschienene entsinnt sich nicht, daß Hitler, der viel gesprochen hatte, etwas darüber gesagt habe, daß die Vergeltungsmorde im Verhältnis von 5:1 durchgeführt werden müßten. Himmler und Kaltenbrunner schlossen sich der Meinung Hitlers an, während die anderen anwesenden Personen – der Erschienene gibt die gleichen Namen an wie Pancke –, wie ihm scheint, ihrer Meinung nicht Ausdruck gegeben haben.«

Dies ist Seite 24.

»Das Auswärtige Amt war nicht vertreten, so daß Sonnleitner an dieser Unterredung nicht teilgenommen hat. Nach dieser Konferenz hatte der Erschienene eine Unterredung unter vier Augen mit Ribbentrop, dem er auseinandersetzte, was vorgefallen war. Ribbentrop war seiner Meinung, daß man gegen eine derartige Methode protestieren müsse, aber daß man im Endeffekt ja nichts machen könne.«

[60] Es ist somit bewiesen, daß die Angeklagten Kaltenbrunner, Keitel und Jodl einer Zusammenkunft beiwohnten, einer dienstlichen Besprechung, bei der entschieden wurde, daß einfache regelrechte Morde in Dänemark organisiert würden.

Die Zeugen sagen allerdings nicht, daß die Angeklagten Keitel und Jodl von diesem Plan begeistert waren, aber es steht fest, daß sie in Ausübung ihrer Funktionen zusammen mit ihrem Untergebenen, dem Militärbefehlshaber in Dänemark, dabei waren. Es handelt sich hier um die Verantwortung für mehrere Hunderte von scheußlichen Morden, aber dies ist zweifelsohne nur ein kleiner Teil der Verbrechen, die von der Anklagebehörde aufgeführt worden sind, und die mehrere Millionen Opfer kosteten. Ich halte es aber für wichtig, festzustellen, daß die Hauptführer einer Armee und eines diplomatischen Dienstes diese systematische Organisation von Banditentum und Morden gekannt und gebilligt haben, wenn auch diese Taten durch berufsmäßige Mörder, die nachher flohen, begangen wurden.

Die Dokumente, die ich eben zitiert habe, sind die letzten der Serie, die ich dem Gerichtshof unterbreiten wollte. Ich werde keinen weiteren allgemeinen Kommentar hinzufügen. Ich glaube, daß in den Greueln der unzähligen Nazi-Verbrechen so viel Eintönigkeit und gleichzeitig so viel Verschiedenartigkeit liegt, daß der Geist deren Ausmaß und ganze Tragweite schwer erfassen kann.

Aber jedes dieser Verbrechen trägt in sich das volle Gewicht des Schreckens und spiegelt den teuflischen Wert der Weltanschauung wider, die es anordnete. Wenn es stimmt, daß das Leben einen Sinn hat, daß wir von mehr als nur »Geräusch und Wut« umgeben und durchdrungen werden, so ist eine derartige Weltanschauung zu verurteilen, ebenso wie die Menschen, die sie verkörperten und ihre Taten leiteten.

VORSITZENDER: Können Sie uns sagen, was morgen vorgetragen werden soll?

M. FAURE: Morgen wird Herr Gerthoffer, wenn dies dem Gerichtshof genehm ist, seine Ausführungen über die Plünderungen der Kunstschätze vortragen. Dies bringt eine Frage mit sich, denn als seinerzeit diese Ausführungen dem Gerichtshof vorgelegt werden sollten, hatte Herr Gerthoffer auf sie verzichtet, da man dachte, daß die Amerikanischen Dokumente genügen würden. Aber nach einer Besprechung mit unseren amerikanischen Kollegen ergab sich, daß sie selber damit rechneten, daß die Französische Anklagebehörde diese Frage behandeln würde. Somit, wenn der Gerichtshof damit einverstanden ist, daß wir jetzt auf diesen Gegenstand zurückkommen, wird morgen Herr Gerthoffer darüber sprechen.

[61] Außerdem wird ein Beamter der Französischen Anklagebehörde ein Aktenstück vorlegen, das in der systematischen Zusammenfassung der Anklagen besteht, die gegen die einzelnen Angeklagten auf Grund der unterbreiteten Dokumente und Aktenhefte vorgebracht werden.


VORSITZENDER: Ich glaube, der Gerichtshof würde es gern sehen, wenn das Exposé über die Plünderungen von Kunstgegenständen sehr kurz ist, denn es muß ja kumulativ sein; Sie werden sich daran erinnern, daß wir in einem Stadium des Prozesses bereits 39 Bücher oder 30 oder auf jeden Fall eine Anzahl von Büchern über Kunstgegenstände vorgelegt bekamen, die aus verschiedenen Teilen Europas, darunter auch Frankreich, entnommen und von den Deutschen selbst photographiert worden waren. Daher würde jetzt jedes Beweismaterial zum Thema Plünderung nur kumulativ sein.

M. FAURE: Darum habe ich dem Gerichtshof auch die Frage gestellt, ob es ihm genehm ist, daß auf diese Weise fortgefahren wird, aber wenn der Gerichtshof denkt, daß der Vortrag gehalten werden kann, so wird er jedenfalls kurz sein und nur ungefähr zwei Stunden dauern.


DR. ALFRED THOMA, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN ROSENBERG: Dr. Thoma, für Rosenberg. Wenn ich Herrn Faure recht verstanden habe, so hat er die Frage, ob morgen die Beschlagnahme und Plünderung von Kunstgegenständen in Frankreich nochmals erörtert werden soll, in das Ermessen des Gerichts gestellt. Ich möchte hierzu folgendes ausführen: Die Amerikanische Anklagebehörde hat bereits hier vor Gericht erklärt, daß die Frage der Plünderung der Kunstgegenstände nicht weiter erörtert werden solle. Daraufhin haben sowohl ich als Vertreter des Angeklagten Rosenberg als auch mein Kollege Stahmer als Vertreter des Angeklagten Göring einige Zeugen, die wir laden wollten, wieder abbestellt, und haben auf diese Zeugen verzichtet. Wenn nun die Französische Anklagebehörde neues Material bringen möchte, dann müßten wir die Zeugen wieder laden lassen. Deswegen werde ich bitten, daß der Gerichtshof darüber entscheidet, ob es notwendig ist, daß die Beschlagnahme von Kunstgegenständen in Frankreich nochmals erörtert wird.

VORSITZENDER: Ich bin der Ansicht, daß der Verteidiger einen Irrtum begeht, wenn er sagt, daß der Anklagevertreter für die Vereinigten Staaten etwas in dem Sinne gesagt haben soll, daß die französische Anklage kein weiteres Beweismaterial für Plünderung von Kunstgegenständen einreichen könne. Ich kann nur nicht denken, daß die Vereinigten Staaten darüber entscheiden konnten. Ich selbst hatte geglaubt, zu verstehen, daß dieser Teil der Anklage auf Bitten der französischen Anklagevertreter ausgelassen worden war, da der Gerichtshof die Bitte aussprach, das Verfahren zu verkürzen. Ist das richtig?


[62] M. FAURE: Ja, das stimmt, Herr Vorsitzender. Ihre Auslegung ist richtig.


VORSITZENDER: Demnach bin ich der Ansicht, daß der Vortrag gehalten werden soll, wenn die Französische Anklagebehörde dies wünscht, und daß er so kurz wie möglich sein soll.


M. FAURE: Ich danke Ihnen.


[Das Gericht vertagt sich bis

6. Februar 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 7, S. 32-64.
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