Vormittagssitzung.

[660] VORSITZENDER: Ich erteile das Wort dem Verteidiger des Angeklagten von Papen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wenn es dem Gerichtshof genehm ist, möchte ich zunächst die Ansicht der Anklagevertretung über die von Dr. Kubuschok beantragten Zeugen bekanntgeben.


VORSITZENDER: Sehr gut.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Der erste Zeuge ist von Lersner; wir haben gegen ihn nichts einzuwenden. Der Zeuge soll unter anderem über die Zeit der Machtergreifung der Regierung Hitlers aussagen; diese Zeit ist im Falle von Papen von großer Bedeutung.

Wenn der Gerichtshof die Zulassung der nächsten drei Zeugen erwägt, muß ich auf eine Kleinigkeit hinweisen. Der Zeuge Tschirschky war, soweit ich verstehe, von Papens Privatsekretär von 1933 bis Februar 1935, das heißt also zur Zeit der Machtergreifung der Nazi-Partei. Er soll auch einiges über die österreichische Zeit aussagen.

Der nächste Zeuge, von Kageneck, war ebenfalls Privatsekretär;

er weiß nichts über die Zeit der Machtergreifung, aber über die ganze österreichische Zeit.

Der nächste Zeuge, Erbach, war Gesandtschaftsrat in Wien und soll über die Zeit von 1934 bis 1938 aussagen.

Die Anklagevertretung hat immer gezögert, gegen die Vorladung von Sekretären Einspruch zu erheben, weil sie das Gedächtnis der Angeklagten unterstützen können. Es scheint uns jedoch, daß die Aussage des Zeugen Tschirschky sowohl für die Zeit der Machtübernahme als auch für die österreichische Zeit kumulativ wäre; es würde daher genügen, in diesem Falle einen Fragebogen zu verwenden. Abgesehen davon würde die Anklagebehörde gegen von Kageneck und Erbach keinen Einwand erheben.


VORSITZENDER: Sie schlagen also Fragebogen für 2 und die Vorladung von 3 und 4 vor?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, Euer Lordschaft, Fragebogen und Vorladung von 3 und 4.


VORSITZENDER: Ja.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Hinsichtlich des Zeugen Kroll, Nummer 5, behauptet die Anklagevertretung, daß er unerheblich [660] ist. Er soll Aussagen über die Zeit machen, während welcher der Angeklagte Botschafter in der Türkei war; er soll angeblich auch in der Lage sein, zu bekunden, daß von Papen keine Angriffsgedanken gegen Rußland gehabt habe. Nach Ansicht der Anklagevertretung kann von Papen selbst über eine solche Angelegenheit sprechen. Die Anklagevertretung hat keine Beweise über irgendeine umstürzlerische Tätigkeit der Nazi-Partei in der Türkei vorgelegt; das ist ein weiterer Punkt, über den der Zeuge sprechen soll.

Dann kommen die nächsten fünf Zeugen, 6, 7, 8, 9 und 10. Der Gerichtshof hat bereits Fragebogen zugelassen; soweit die Angelegenheit auf Fragebogen beschränkt bleibt, will die Anklagevertretung keinen Einspruch erheben.

Nummer 11, Baronesse de Nothomb: die Anklagevertretung erhebt Einspruch gegen Beweise über eine Fürsprache für Mitglieder der Widerstandsbewegung; einzelne Handlungen dieser Art sind nach Ansicht der Anklagevertretung für die Punkte, mit denen sich der Gerichtshof zu befassen hat, nicht erheblich.

Ich bitte den Gerichtshof, sich nun der Nummer 12 des Antrages zuzuwenden; es handelt sich um den Erzbischof Groeber. Die Anklagebehörde ist der Ansicht, daß die Dinge, über die er befragt werden soll, nicht erheblich sind. Die erste Frage lautet: »Wurden die Konkordatsverhandlungen zwischen Deutschland und dem Hl. Stuhl auf Grund von Papens eigener Initiative herbeigeführt?« Der zweite Teil der Frage lautet kurz: »Bemühte sich Papen bei Hitler um den Abschluß des Konkordats?« Gut, das Konkordat wurde abgeschlossen; was den Gerichtshof wirklich interessiert, sind die Fälle, in denen das Konkordat gebrochen wurde; darüber hat die Anklagevertretung schriftliche Beweise vorgelegt.

Leider verstehe ich die zweite Frage nicht; in der vorliegenden Form halte ich sie für unerheblich und außerdem für unbestimmt. Sie lautet: »War die Handlungsweise des Angeklagten von seiner positiven religiösen Einstellung auch nach Abschluß des Konkordats beeinflußt?«

Dann die dritte Frage: »Hat das deutsche Episkopat den Abschluß des Konkordats begrüßt?« Ich glaube nicht, daß wir damit irgendwie weiterkommen.

Und 4: »Hat das Konkordat der Kirche während der späteren religiösen Kämpfe gesetzlichen Rückhalt geboten?« und: »Hat sich die Kirche schließlich auf das Konkordat berufen können?«

Das Konkordat liegt uns vor und spricht für sich selbst; wie gesagt, es handelt sich hier um die Verletzungen des Konkordats, nicht um seinen Inhalt. Deshalb erheben wir Einspruch gegen Nummer 12.

Nummer 13 ist der Zeuge von Beaulieu. Das geht sehr schnell, wenn sich der Gerichtshof den Antrag ansehen will: [661] »Ich werde eine eidesstattliche Erklärung des Zeugen vorlegen über das Eintreten des Angeklagten von Papen als Präsident des Union-Clubs für Juden.«

Die Anklagevertretung ist der Ansicht, daß das Eintreten für einige jüdische Mitglieder eines Rennklubs nicht weiter wesentlich ist, auch nicht einmal für die Judenfrage.

Nummer 14, Zeuge Josten. Hier wünscht Dr. Kubuschok eine Erklärung vorzulegen, die dem Gerichtshof eingesandt wurde. Die Anklagevertretung würde hier eine eidesstattliche Erklärung oder einen Fragebogen vorziehen, wenn dies möglich ist.

Dann 15, Seine Majestät der König von Schweden.

Das ist ein neuer Antrag und in seinen Ausführungen allgemein gehalten. Es ist schwer zu beurteilen, was König Gustav hier beitragen könnte; die Anklagevertretung hat daher gegen einen Fragebogen nichts einzuwenden.

VORSITZENDER: Sir David, zu Nummer 14 gibt Dr. Kubuschok an, beantragt zu haben, daß die vom Zeugen vor der Rechtsabteilung des Hauptquartiers der Militärregierung in Düsseldorf abgegebene Zeugenaussage ihm zugestellt werde. Haben Sie etwas dagegen einzuwenden, daß ihm die Aussage zugestellt wird?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nein, ich glaubte, er hätte sie schon erhalten.


DR. KUBUSCHOK: Ich habe sie heute Morgen erhalten.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dr. Kubuschok sagt, daß er sie heute Morgen erhalten hat.


VORSITZENDER: Haben Sie etwas dagegen einzuwenden, daß er sie als Beweisstück einreicht?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nein, ich wollte nur sagen, daß wir eine eidesstattliche Erklärung oder einen Fragebogen vorziehen würden, wenn das möglich wäre. Ich möchte hier keine großen Einwendungen machen.


DR. KUBUSCHOK: Bezüglich der Zeugen möchte ich folgendes ausführen: Zeuge Nummer 1, Baron Lersner. Der Gerichtshof hatte ursprünglich nur einen Fragebogen bewilligt.

Der Vertreter der Anklage hat sich heute vor Gericht mit der Vernehmung des Zeugen einverstanden erklärt. Ich bitte meinerseits auch sehr dringend, diesen Zeugen vor Gericht zu vernehmen. Der Zeuge war Präsident der deutschen Friedensdelegation in Versailles. Er ist ein sehr bekannter deutscher Diplomat, der engstens mit dem Angeklagten von Papen seit 1932 zusammengearbeitet hat. Ein Mann wie Lersner hatte selbstverständlich für jede Politik der Aggression ein besonders feines Gehör. Es ist infolgedessen sehr wichtig, diesen Mitarbeiter des Angeklagten [662] von Papen zu hören und uns schildern zu lassen, wie er den Angeklagten in seiner Tätigkeit bis 1944 beobachtet hat. Insbesondere ist wichtig, daß Lersner auf Veranlassung des Angeklagten von Papen in die Türkei kommen konnte.


VORSITZENDER: Dr. Kubuschok, Sir David hat, wie ich glaube, dem Zeugen Nummer 1 zugestimmt.


DR. KUBUSCHOK: Ja, wenn der Gerichtshof dem auch zustimmt, dann ist die Sache erledigt.

Bezüglich des zweiten Zeugen, Tschirschky:

Tschirschky war der Privatsekretär des Angeklagten von 1933 bis 1935, der erste Privatsekretär während der Vizekanzlerschaft des Angeklagten von Papen. Tschirschky ist ein Mann, der selbst von der Gestapo verfolgt wurde und 1935 ins Exil gehen mußte, wo er auch heute noch ist. Er ist ein Mann, der über die ganze Periode von 1933 bis 1935 erschöpfend Auskunft geben kann, und zwar über die äußere Tätigkeit des Angeklagten und seine eigene subjektive Haltung. Ich glaube, wir bekommen insbesondere über die Zeit von Anfang 1933 kein erschöpfendes Bild, wenn wir diesen intimsten Mitarbeiter des Angeklagten hier nicht persönlich hören. Die anderen Zeugen betreffen meistens andere Zeitspannen, teilweise überschneiden sie sich mit der Tätigkeit des Zeugen Tschirschky.


VORSITZENDER: Wenn der Gerichtshof es für richtig hielte, Nummer 2 als mündlichen Zeugen zu genehmigen, wäre es dann nicht möglich, auf Nummer 3 oder 4 zu verzichten, von einem von ihnen nur einen Fragebogen anzufordern und den anderen vorzuladen? Beide behandeln ungefähr den gleichen Zeitraum.


DR. KUBUSCHOK: Wir benötigen Zeugen Nummer 3 noch unbedingt deswegen, weil Zeuge Kageneck bei der Auftragserteilung Hitlers an Papen hinsichtlich der österreichischen Mission zugegen war. Dies ist ein sehr wichtiger Punkt, da die Anklage behauptet, er wäre zu den vorgeworfenen Zwecken mit dieser Mission beauftragt worden. Der Zeuge soll beurkunden, daß Papen erst nach klarer Sicherstellung des Auftragszieles den Auftrag angenommen hat. Weiterhin ist Graf Kageneck in Wien auch nach 1935 gewesen, also von 1935 bis zum Anschluß. Für diese Zeit würden wir keinen Zeugen haben. Kageneck kann auch einen sehr wichtigen Punkt bestätigen, nämlich, daß er damit betraut worden ist, diplomatische Akten in die Schweiz zu bringen und dort sicherzustellen, weil sich aus diesen Akten der Urkundenbeweis für die Tätigkeit des Angeklagten in Wien ergab. Deswegen ist meines Erachtens auch der Zeuge Kageneck nicht zu entbehren. Wenn ein Zeuge irgendwie entbehrt werden könnte, so würde es der Zeuge Nummer 4, Erbach, sein, für den ich dann allerdings um Genehmigung eines Fragebogens bitten dürfte, weil auch hier Fragen gestellt werden, die von anderen Zeugen nicht beantwortet werden können.

[663] Bezüglich des Zeugen Nummer 5, des Gesandten Kroll – Papen ist wegen »conspiracy« für Angriffskriege angeklagt. Die Anklage ist zeitlich nicht begrenzt. Im größten Teil der in Betracht kommenden Zeit, nämlich von 1938 bis 1944, ist Papen auf einem Posten gewesen, der für eine friedenstörende Tätigkeit an sich bevorzugt geeignet gewesen wäre. Die Türkei war ja schließlich lange Zeit ein wichtiger Eckpfeiler in militärischer und diplomatischer Hinsicht. Es ist daher von größtem Interesse, ob Papen seine Stellung zu irgendwelcher Tätigkeit im Sinne der Verschwörung benutzt habe. Ich will darüber hinaus aber den Gegenbeweis dafür führen, daß seine Tätigkeit auf Friedensbemühungen gerichtet war, daß er insbesondere gegen jede Kriegsausweitung durch militärische Maßnahmen gegen Rußland und gegen jede politische Maßnahme zur Störung der Beziehungen der Türkei zu den alliierten Mächten eingestellt war. Der Zeuge war in der Türkei der erste Mitarbeiter des Angeklagten. Er kann uns daher über den ganzen Zeitraum eine erschöpfende Auskunft geben.

Bezüglich der Zeugin Baronesse de Nothomb:

Ich habe hier gebeten, ein Affidavit oder einen Fragebogen vorlegen zu können. Ich will...


VORSITZENDER: Mit welcher Nummer befassen Sie sich?


DR. KUBUSCHOK: Mit Nummer 11.


VORSITZENDER: Sie beschäftigen sich nicht mit 6 bis 10?


DR. KUBUSCHOK: Nein, wir sind im Einklang mit 6 bis 10.


VORSITZENDER: Sehr gut, 11.


DR. KUBUSCHOK: Nummer 11, Baronesse de Nothomb. Hier bat ich um einen Fragebogen oder um die Genehmigung der Beibringung eines Affidavits.

Beweisthema: Der Angeklagte hat sich in den ganzen Jahren von 1940 bis 1944 fortlaufend für Interventionen der Zeugin eingesetzt, die diese für verfolgte Mitglieder der französischen Resistenzbewegung unternommen hatte.

Ich will damit beweisen, daß der Angeklagte von Papen hier wieder zeigt, daß ihm an einer friedlichen Gestaltung der deutsch-französischen Beziehungen gelegen ist, und daß er während des Krieges nur immer im Auge hatte, die Zeit nach dem Kriege für diese Beziehungen zu entgiften. Die Intervention des Angeklagten erfolgte auch aus allgemeinen Humanitätsgedanken, die für die Beurteilung des Angeklagten im Rahmen der vorgeworfenen konspiratorischen Tätigkeit nicht unerheblich ist.

Zeuge Nummer 12: Erzbischof Groeber.

[664] Die Anklage behauptet, daß der Angeklagte von Papen seine Stellung als prominenter deutscher Katholik zu einem schmutzigen Täuschungsgeschäft ausgenutzt hat, und daß der Abschluß des Konkordats an sich in Verfolg einer kirchenfeindlichen Politik erfolgt sei; ferner, daß der Abschluß des Konkordats nicht ernstlich gemeint gewesen sei, wie man dann aus den späteren Verletzungen des Konkordats ersehen könne. Erzbischof Groeber war zur Zeit der Konkordatsverhandlungen beim Heiligen Stuhl. Er hat die ganzen Verhandlungen miterlebt; er weiß, daß die Initiative zur Anbahnung von Verhandlungen von Papen selbst ausgegangen ist, und daß der Entwurf, der von Papen für das Konkordat gemacht worden war, von Hitler schwerstens mißbilligt worden war, und daß erst nach langen Kämpfen Papen diesen Entwurf durchbringen konnte. Der Zeuge kennt den Angeklagten von Papen ganz genau. Er weiß, aus welcher inneren Einstellung zur katholischen Frage der Angeklagte an den Abschluß des Konkordats herangegangen ist. Er kann auch die Auswirkung des Konkordats als maßgeblicher deutscher Kirchenfürst beurteilen. Er kann beurteilen, daß der Inhalt des Konkordats auch später noch ein Schutz für die kirchlichen Interessen gewesen ist; er kann aus der Kenntnis der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten und der gesamten Kirchenverhältnisse in Deutschland darüber etwas aussagen, ob der Angeklagte mit den Verstößen gegen das Konkordat auch nur das geringste zu tun gehabt hat.


VORSITZENDER: Dr. Kubuschok, behandelt denn nicht der Zeuge Nummer 2 dasselbe Thema? Sagen Sie nicht in Ihren Erörterungen über das Beweisthema, daß der Zeuge Nummer 2 mit – dem Angeklagten nach Rom fuhr, um dort das Konkordat abzuschließen? Kann er aussagen, daß es ihm gegen Hitlers energischen Widerspruch doch noch in letzter Minute gelang, das Konkordat abzuschließen? War der Zeuge nicht bei all diesen Gesprächen zugegen?


DR. KUBUSCHOK: Der Zeuge Tschirschky kam in die Konkordatsverhandlungen durch den Angeklagten hinein. Es ist meines Erachtens unbedingt wichtig, hier auch einen Zeugen zu vernehmen, der die Verhandlungen von der Gegenseite mitgemacht hat. Insbesondere kann ja dieser Zeuge, Erzbischof Groeber, auch die spätere Zeit, die Konkordatsverstöße, beurteilen. Er kann die ganze Kirchensituation besser beurteilen als der Privatsekretär Tschirschky. Er kann sich ja auch ein wesentlich kompetenteres Bild über die Persönlichkeit von Papen machen, die ja in diesem Fall mit seiner politischen Tätigkeit in einer sehr engen Verbindung steht. Ich bin an sich in meinen Beweisbitten sehr bescheiden gewesen. Ich möchte doch hier aber dringend bitten, einen Fragebogen oder ein Affidavit des Erzbischofs zu genehmigen, denn es ist wohl klar, daß [665] ein Vorwurf, ein prominenter deutscher Katholik habe diese seine Eigenschaft zu schmutzigen Täuschungszwecken benutzt, sehr schwerwiegend ist. Dem Angeklagten liegt im Rahmen der Anklage, aber auch über diese hinaus, sehr viel daran, diese Frage geklärt zu wissen.

Zeuge Nummer 13: Ein Affidavit eines Herrn von Beaulieu, der bekunden soll, daß der Angeklagte sich in seiner Eigenschaft als Präsident eines sehr großen und prominenten deutschen Vereins bis in die späteste Zeit hinein für die nichtarischen Mitglieder im Sinne der damaligen Terminologie eingesetzt hat. Alles, was für die Beurteilung des Falles Papen wichtig ist, liegt zum überwiegenden Teil auf subjektivem Gebiete. Tatsächliche Handlungen werden wir im Falle Papen wenig sehen. Die Beschuldigungen gehen meistenteils darauf hinaus, daß er mit dabei war. Die Beweiserfassung ist daher verhältnismäßig schwer, und die Gegenbeweise müssen sich sehr erheblich auf subjektives Gebiet verlagern. Es ist für die Beurteilung einer Persönlichkeit in ihrer Gesamtheit keinesfalls unwichtig, wie diese sich in breitester Öffentlichkeit im Jahre 1938 zum Beispiel in der Frage der Judenbehandlung eingestellt hat; denn wenn hier Papen von einer Generallinie Hitlers und des Nazismus bewußt und öffentlich abgerückt ist, so wird man doch sicherlich einen Schluß daraus ziehen können, ob er wirklich der getreue Gefolgsmann Hitlers gewesen ist, als den ihn die Anklage bezeichnet.

Zeuge Nummer 14: Ich habe heute das Statement erhalten. Ich habe es noch nicht durcharbeiten können. Ich werde entweder das Statement vorlegen oder ein Affidavit, das ich mir dann beschaffen würde.

Zeuge Nummer 15: Eine in irgendeiner Weise vorzunehmende Befragung Seiner-Majestät König Gustavs von Schweden. Die Frage ist sehr wichtig. Sie berührt einen Hauptpunkt der Verteidigung, nämlich wie weit ein nicht in den Ideen des Nazismus Verfangener in einem gewissen Umfange mitarbeiten konnte. Wie weit konnte er hoffen, durch seine persönliche Tätigkeit die Dinge zu wenden oder mindestens zu mildern? Wenn wir durch das gestellte Beweisthema beweisen, daß von Papen nicht nur im inneren Deutschland seine Mittel erschöpfte, um diesem Ziel zu dienen, sondern wenn er darüber hinaus auch seine außenpolitischen Beziehungen hierzu mitverwendete, so dürfte das meines Erachtens eine sehr wichtige Abrundung des Bildes über die Persönlichkeit des Angeklagten bieten. Es ist dies eine derartig starke Aktivität im Sinne des Friedens, daß meines Erachtens schon allein aus derartigen Bemühungen sich die absolute Unrichtigkeit und Haltlosigkeit der Anklage ergibt, daß der Angeklagte auch nur zu irgendeiner Zeit[666] die Ziele einer aggressiven Politik im Rahmen einer »conspiracy« gebilligt haben könnte.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Hoher Gerichtshof, was die Dokumente Nummer 1 bis 8 anlangt, bittet die Anklagebehörde Dr. Kubuschok um Vorlage der Auszüge; wir können dann sogleich beurteilen, ob Sie erheblich sind. Ich glaube, Nummer 9 befindet sich im Besitz von Dr. Kubuschok.


DR. KUBUSCHOK: Ich habe nur die Photokopie im Besitz, die ich von der Staatsanwaltschaft erhalten habe.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich bitte um Entschuldigung. Ich hätte sagen sollen, daß er eine Photokopie hat. Die Anklagebehörde hat die Photokopie jedoch beglaubigt. Das Originaldokument ist zur Zeit nicht zu beschaffen. Wenn wir es bekommen, werden wir Dr. Kubuschok Einsicht nehmen lassen.

Drittens erklärt Dr. Kubuschok, daß er vielleicht einen Ergänzungsantrag zu stellen haben wird, wenn Herr von Papen junior zurückkommt. Das ist natürlich seine Sache und die des Gerichtshofs. Die Anklagebehörde erhebt keine Einwendung.


VORSITZENDER: Hat Dr. Kubuschok die Bücher zu 1 bis 8?


DR. KUBUSCHOK: Ja.


VORSITZENDER: Gut. Dann sind Sie wohl auch bereit, genau anzugeben, welche Stellen daraus...


DR. KUBUSCHOK: Ich möchte nur die Liste noch um einen Punkt ergänzen. Ich habe gestern von der Staatsanwaltschaft einen weiteren Bericht Papens an Hitler während seiner Wiener Tätigkeit bekommen. Ziffer 9, auch ein Bericht an Hitler, auch in Form einer Photokopie, habe ich gestern erhalten. Ich werde auch diesen Bericht zu Beweiszwecken vorlegen.


VORSITZENDER: Ich erteile dem Verteidiger des Angeklagten Seyß-Inquart das Wort.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Darf ich unseren Standpunkt vortragen?

Hoher Gerichtshof! Bei diesem Angeklagten beziehen sich die ersten vier Zeugen auf den österreichischen Teil des Falles. Am 2. Dezember stellte der Gerichtshof dem Angeklagten frei, vier Zeugen aus neun auszuwählen. Er hat Glaise-Horstenau gewählt, einen Minister der österreichischen Regierung; Guido Schmidt, den Außenminister zur Zeit der Besprechung Schuschnigg-Hitler-Ribbentrop; Skubl, den Polizeipräsidenten und Staatssekretär für das Sicherheitswesen in Wien und Rainer, einen wohlbekannten Nazi und späteren Gauleiter von Kärnten.

Die Anklagevertretung erhebt gegen diese Zeugen keinen Einspruch.

[667] Dann kommen wir zur Periode der Niederlande. Die Anklagevertretung hat gegen Wimmer und Schwebel nichts einzuwenden, sie erhebt aber Einspruch gegen die mündliche Vernehmung des Zeugen Bolle. Er wurde bereits vom Gerichtshof am 26. Januar abgelehnt. Nach dieser Ablehnung wurden Fragebogen vorgelegt; die dort aufgestellten Fragen scheinen jedoch fast völlig mit denen des Fragebogens übereinzustimmen, der dem Zeugen von der Wense, Nummer 2 auf der Affidavitliste, vorgelegt worden ist. Ich glaube, daß von den zwanzig Fragen, die an Bolle gestellt werden sollen, nur zwei nicht bereits an von der Wense gerichtet wurden, und zwar sind das Nummer 17 und Nummer 18. Zwei weitere Fragen befassen sich, wie es scheint, mit ganz klaren Punkten.

Das ist also der Einwand, den wir gegen Bolle erheben; die Anklagebehörde behauptet, daß er tatsächlich kumulativ und daher unnötig ist.

Wir erheben keinen Einwand gegen Fischböck, der über die Judenfrage, Finanzverwaltung, Kunstschätze und Zwangsarbeit aussagen wird.

Wir erheben auch keinen Einwand gegen Hirschfeld, der über Beschlagnahmen, Zerstörungen von Fabriken und die Ernährungslage aussagen soll.

Von den mündlich zu hörenden Zeugen erheben wir also nur gegen Bolle Einspruch.

Gegen die eidesstattlichen Erklärungen haben wir keine Bedenken, das heißt, es sollten eigentlich Fragebogen an deren Stelle treten. Der Gerichtshof hat Fragebogen am 26. Januar genehmigt; unter diesen Umständen hat die Anklagevertretung keine Einwendungen gegen sie.


VORSITZENDER: Bitte, Dr. Steinbauer?


DR. GUSTAV STEINBAUER, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN SEYSS-INQUART: Herr Präsident, Hoher Militärgerichtshof!

Mein Klient, Dr. Seyß-Inquart, hat anfänglich eine sehr große Zahl von Zeugen beantragt gehabt und dann auf meinen Rat, einem Wunsche des Hohen Gerichtshofs folgend, diese Zahl auf eine ganz kleine herabgesetzt. Ich bitte, auch den Zeugen Baudirektor Bolle vor Gericht zuzulassen, weil meines Erachtens der Einwand der Staatsanwaltschaft, daß es sich hier um einen kumulativen Zeugen handelt, nicht ganz zu treffend ist. Bolle war vor der Besetzung Hafendirektor in Hamburg und dann die ganzen Jahre hindurch während der Besetzung Leiter der Verkehrsabteilung in den Niederlanden. Er kann insbesondere Aussagen machen über den Eisenbahner- und Schifferstreik im Oktober 1944. Dieses Kapitel der Besatzungsgeschichte ist deshalb außerordentlich wichtig, weil [668] aus diesem Streik heraus eine Verkehrssperre erfolgt ist, die zu einem Embargo führte. Die Anklage behauptet nun weiter, daß ein Teil der Ursachen der späteren, wie wir es ruhig nennen können, Hungerkatastrophe in Holland, auf Maßnahmen zurückzuführen ist, die der Angeklagte Seyß-Inquart im Oktober 1944 getroffen hat. Die Wehrmacht wollte begreiflicherweise die noch spärlich funktionierenden Verkehrsmittel für ihre Zwecke heranziehen. Gerade durch die Vernehmung des Zeugen Bolle wird sich herausstellen, daß Seyß-Inquart bestrebt war, diesen durch die Maßnahmen der Wehrmacht hervorgerufenen Zustand soweit wie möglich in seinen Auswirkungen zu mildern. Durch einen Fragebogen würde dieser Komplex jedoch nicht so leicht vollkommen ausgeschöpft werden, um der Frage gerecht zu werden.

Ich bitte, meine Herren, zu beachten, daß es sich hier um die Überprüfung einer Verwaltung eines Königreiches von neun Millionen im Zeitraum von fünf Jahren durch den Angeklagten handelt. Wenn man den Bericht der Holländischen Delegation durchliest, so sieht man allein nur in den finanziellen Auswirkungen, daß behauptet wird, der Schaden, der durch die Verwaltung und durch die kriegerischen Ereignisse andererseits, mit einem Wort, durch die Besetzung Hollands durch Deutschland entstanden ist, habe eine Ziffer von 25725000000 holländische Gulden erreicht, zu denen noch mit Rücksicht auf die Preisdifferenz zwischen 1938 und jetzt ein 175 %iger Aufschlag zu kommen hat. Ich meine, es handelt sich hier um die Überprüfung von administrativen, richterlichen, finanziellen und wirtschaftlichen Maßnahmen einer Zeitperiode von fünf Jahren. Ich glaube, daß daher die Bitte des Angeklagten, auch diesen Zeugen zuzulassen, gewiß keine unbillige ist.

Was die Affidavits anbelangt, so habe ich mir erlaubt, noch zwei zu beantragen, die noch nicht bewilligt sind. Es ist dies, auf der letzten Seite, ein ganz kurzes Affidavit des Baron Lindhorst-Hormann. Derselbe war früher Kommissar der Provinz Groningen und soll insbesondere über einen Punkt einvernommen werden, über die Behandlung der sogenannten Geiseln im Geisellager, und ferner über die Tatsache, daß keine dieser Geiseln erschossen wurde. Ich habe außer der Einholung dieses Affidavits auch noch gebeten, einige amtliche Verlautbarungen beizuschaffen, Verlautbarungen des höheren Polizei- und SS-Führers Rauter über die Erschießungen; ich will damit nachweisen, von wem die Sache ausgegangen ist; der Angeklagte behauptet, daß diese bedauerlichen Maßnahmen von der Polizei und nicht von der Zivilverwaltung ausgegangen sind.

Ich habe auch die Absicht, zwei Affidavits vorzulegen, die bereits in meinen Händen sind. Das eine ist ein Affidavit eines deutschen Richters, Kammergerichtsrat Rudolf Fritsch. Derselbe war in der [669] Verwaltung Seyß-Inquarts in Holland Referent für Gnadensachen. Er kann also Auskunft geben, wie Seyß-Inquart dieses wichtige Kapitel der Rechtsprechung gehandhabt hat.

Ein zweites Affidavit, das sich in meinen Händen befindet, stammt von einem gewissen Dr. Walter Stricker. Es ist das angeführte Dokument Nummer 30. Dr. Walter Stricker war Rechtsanwalt in Wien und ist 1938 nach Australien ausgewandert, hat in der australischen Armee gedient und mir unaufgefordert eine vor einem australischen Notar abgegebene Zeugenaussage geschickt, wo er Zeugnis abgibt über die Verhältnisse in Wien in den kritischen Oktober- und Novembertagen des Jahres 1938. Ich bitte auch dieses Affidavit zuzulassen.

Was die Dokumente anbelangt, so werde ich, das habe ich auch bereits Sir David gesagt, eine genaue Liste vorlegen.

VORSITZENDER: Einen Moment bitte, bevor Sie sich damit befassen. Sir David sagte zu den eidesstattlichen Erklärungen, die auf Seite 2 erwähnt sind, daß diese als Fragebogen eingereicht werden sollten. Ich weiß nun nicht, ob Sie Affidavits oder Fragebogen beantragen wollen.


DR. STEINBAUER: Ja, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: Sie wollen Affidavits?


DR. STEINBAUER: Fragebogen, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: Hätten Sie etwas dagegen einzuwenden, daß die eidesstattliche Erklärung des Anwalts in Australien der Anklagevertretung vorgelegt wird, damit diese sich entscheiden kann, ob sie einen Gegenfragebogen vorzulegen wünscht. Australien ist zu weit weg, um ihn zum Kreuzverhör hierherzubringen.


DR. STEINBAUER: Sicher.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Mir wurde soeben diese eidesstattliche Erklärung des Zeugen Stricker ausgehändigt; außerdem Nummer 6 über die holländischen Fragen von Richter Fritsch; wenn in derselben Weise mit dem Affidavit des Barons Lindhorst-Hormann verfahren wenden könnte, werde ich in der Lage sein, auch dazu Stellung zu nehmen.

VORSITZENDER: Ja.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Hinsichtlich der übrigen Dokumente bitte ich die Verteidigung, wie üblich, Auszüge anzufertigen und uns zur Einsicht vorzulegen.


VORSITZENDER: Ja.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Auf einen Punkt möchte ich den Gerichtshof noch aufmerksam machen. Es könnte von Nutzen sein, daß Nummer 28, Dokument D-571, bereits als Beweisstück [670] US-112 vorliegt. Ich weiß nicht, ob die Verteidigung Nummer 3 wirklich benötigt. Ich werde mich jetzt nicht damit befassen, aber die Anklagebehörde wird die Ansicht vertreten, daß dieses Dokument tatsächlich unnötig und unerheblich ist. Ich glaube jedoch, daß diese Angelegenheit am besten erst dann besprochen wird, wenn sie an der Reihe ist.


VORSITZENDER: Ja! Wird es ausreichen, daß Nummer 2 unter der Überschrift »Betrifft die holländische Frage« in Form einer eidesstattlichen Erklärung erledigt und Ihnen dann vorgelegt wird, damit Sie einen Gegenfragebogen vorlegen können, wenn Sie es wünschen?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Damit wäre ich sehr zufrieden.

VORSITZENDER: Dr. Steinbauer, haben Sie die eidesstattliche Erklärung, die im Absatz 2 unter der letzten Überschrift erwähnt ist, schon erhalten?


DR. STEINBAUER: Nein, die habe ich noch nicht, sondern ich habe einen Antrag gestellt, der Gerichtshof möge die Güte haben, den Zeugen zu befragen.


VORSITZENDER: Wäre ein Fragebogen nicht eine bessere Lösung?


DR. STEINBAUER: Jawohl.


VORSITZENDER: Dann brauchen wir Sie wegen der Dokumente nicht weiter zu bemühen.


DR. STEINBAUER: Ich habe nur die Bitte, wenn möglich zwei Bücher, die nicht in meinem Besitz sind, beizuschaffen; es handelt sich um Dokument Nummer 8 »Guido Zernatto: Die Wahrheit über Österreich« und Nummer 9, das Buch »Ein Pakt mit Hitler – Das österreichische Drama« von Martin Fuchs. Mir wurde von österreichischer Seite gesagt, daß diese beiden Bücher sehr wertvolle Aufklärung über die Vorgänge im Jahre 1937 und 1938 enthalten. Beide Bücher waren begreiflicherweise in Österreich während der Nazi-Zeit verboten und daher von mir nicht erreichbar.

Das zweite Buch befindet sich auch in der von der Französischen Anklage vorgelegten Liste, aus der ich entnommen habe, daß das Buch im Verlag Plon in Paris erschienen ist. Vielleicht ist es mit Hilfe der Anklagebehörde möglich, diese zwei Bücher noch rechtzeitig beizuschaffen. Alle anderen Dokumente habe ich in meinem Besitz.


VORSITZENDER: Sagten Sie Nummer 2? Sie sagten 8 und 9, aber Sie haben auch Nummer 2 erwähnt?


DR. STEINBAUER: Nummer 2 »Dreimal Österreich« von Schuschnigg.


[671] VORSITZENDER: Ich dachte, Sie hätten auch das dritte Buch erwähnt. Sie sagten, Sie haben Nummer 8 und 9 nicht, und dann, glaubte ich, wollten Sie auch noch von einem dritten Buch sprechen.


DR. STEINBAUER: Nein, Herr Vorsitzender, nur diese zwei Bücher.


VORSITZENDER: Gut, dann wird die Anklagebehörde zweifellos behilflich sein, die Bücher zu beschaffen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Wir werden Erkundigungen einziehen und die Verteidigung verständigen.


VORSITZENDER: Gut. Ich erteile nun das Wort dem Verteidiger des Angeklagten Speer.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Hoher Gerichtshof! Der Angeklagte Speer hat 22 Zeugen beantragt, die alle schriftliche Erklärungen abgeben sollen. Es sind also keine Zeugen zu vernehmen. Ferner hat er 41 Dokumente beantragt. Außerdem hat er einen Antrag gestellt, der Gerichtshof möge eine Reihe von Sachverständigen bestellen, die eine Anzahl von Zeugen über »Wirtschaftsfragen«, wie es heißt, vernehmen sollen. Ich halte es für zweckmäßig, in vier Sätzen den Standpunkt der Verteidigung zusammenzufassen, wie er auf Seite 26 und den folgenden des Antrags dargelegt ist, denn wenn der Gerichtshof die Ansicht der Verteidigung kennt, wird ihm die Beurteilung dieser Zeugen leichter fallen.

Es kommen 4 Punkte in Frage: Nummer 1 soll die Verantwortlichkeit Speers zeigen. Der Angeklagte Speer behauptet, daß er für die Aufbringung, Zuteilung und Behandlung von Arbeitern nicht verantwortlich war.

In Punkt 2 will er beweisen, daß seine Aufgaben rein technische und nicht politische waren.

Mit Punkt 3 will er beweisen, daß er Vorkehrungen traf, um die Hereinnahme von ausländischen Arbeitern und die Verwendung von KZ-Arbeitern in der Rüstungsindustrie, für die er verantwortlich war, zu beenden.

Punkt 4 behandelt seine Bemühungen bei Kriegsende, die Zerstörungen innerhalb Deutschlands zum Nutzen der Alliierten und Deutschlands nach dem Kriege aufzuhalten.

Von den Zeugen stammen die folgenden aus seinem eigenen Ministerium, Nummer 1 bis 6, 8, 10 und 12. Die Anklagebehörde ist der Ansicht, daß 9 Zeugen, die alle die Stellung des Ministeriums behandeln sollen, eine verhältnismäßig große Zahl ist. Sie sind in vielen Punkten kumulativ; wir möchten daher den Vorschlag machen, daß der Verteidiger sich 3 Zeugen heraussucht, die diesen Teil des Falles erschöpfend behandeln können.

[672] Die folgenden Zeugen Nummer 15 bis 21 sollen über die Einstellung des Angeklagten bei Kriegsende Aussagen machen. Wir haben eine Anzahl von Dokumenten über diese Frage; die Anklagevertretung schlägt daher wiederum vor, die Zahl der Zeugen auf 2 oder 3 zu vermindern.

Von den übrigen Zeugen wurde Nummer 7, Feldmarschall Milch, bereits für den Angeklagten Göring genehmigt, so daß sich diese Frage erledigt. Zeuge Nummer 9, Dr. Malzacher, war, obwohl er nicht zum Ministerium des Angeklagten gehörte, mit der Rüstung im Südosten beauftragt und erscheint daher gegenüber den Mitgliedern des Ministeriums kumulativ.

Zeuge Nummer 11 ist der Verbindungsoffizier zwischen dem Ministerium und dem OKW und erscheint uns ebenfalls kumulativ, es sei denn, daß uns der Verteidiger einen besonderen Punkt angeben kann, der der Anklagebehörde entgangen ist.

Zeuge Nummer 13 ist wirklich kumulativ zu Nummer 12, da er über eine Sache aussagen soll, über die Frau Kempf sprechen kann.

Zeuge Nummer 14 ist der Arzt des Angeklagten, der über eine Krankheitsperiode sprechen soll. Auch hier sind wir wieder der Ansicht, daß der Angeklagte selbst und seine Sekretärin über die Zeit seiner Krankheit sprechen können, es sei denn, daß noch ein weiterer Punkt hinzukommt, den die Anklagebehörde nicht beachtet hat.

Zeuge Nummer 22, Gottlob Berger, soll schließlich dem Gerichtshof über die allgemeine Ansicht Hitlers über die Lage Ende April 1945 berichten; das erscheint unerheblich. Ich glaube, es soll lediglich bewiesen werden, daß diese eine gewisse Wirkung auf eine Rede über den Rundfunk hatte, die der Angeklagte halten wollte.

Dies ist die Ansicht der Anklagebehörde zu den Zeugen. Was die Liste der Sachverständigen angeht, so macht die Anklagebehörde ergebenst geltend, daß uns diese Fragen der Versorgung, des Arbeitseinsatzes und der Rüstung heute schon ganz allgemein bekannt sind, daß uns darüber eine Menge Beweismaterial vorliegt und daß es sich im wesentlichen um Fragen handelt, die der Gerichtshof selbst als Tatsachenfragen entscheiden kann. Es sind keine solchen Spezialfragen, die es verdienten, daß sie der Gerichtshof durch Sachverständige behandeln ließe.

Das ist also die Auffassung der Anklagebehörde zu der Frage der Zeugen.


VORSITZENDER: Ja. Dr. Flächsner.


DR. HANS FLÄCHSNER, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN SPEER: Darf ich, Herr Vorsitzender, mit dem letzten Punkt beginnen, den der Herr Vertreter der Anklagebehörde erörtert hat, [673] nämlich der Frage, ob der Fall des Angeklagten Speer Veranlassung geben könnte, seinen Tätigkeitsbereich dem Gerichtshof durch einen Sachverständigen erläutern und aufklären zu lassen? Der Herr Vertreter der Anklagebehörde steht auf dem Standpunkt, daß das bisherige Beweismaterial ausreichend sei, um das Gericht über die Arbeitsweise, den Arbeitsgang und über die Konsequenzen bei den Fragen, die der Zuständigkeit des Angeklagten Speer unterlagen, beziehungsweise sie in ihren Zusammenhängen aufzuklären. Ich muß aber zu meinem Bedauern bemerken, daß die Schilderung, die die Anklagebehörde von der Tätigkeit des Angeklagten Speer bisher gegeben hat, nicht zutreffend beziehungsweise nicht vollständig erkannt ist.

Es ist auch schwer, ein Ministerium und seine Arbeitsweise zu erkennen, das in normalen Zeiten in der Staatsverwaltung keinen Platz hat. In allen kriegführenden Staaten sind die Rüstungs- und Produktionsministerien während des Krieges geschaffen worden. Der Aufgabenkreis dieser Ministerien ist von Fall zu Fall bestimmt worden. So auch bei dem Ministerium, das der Angeklagte Speer geleitet hat.

Nicht nur das Ministerium des Angeklagten Speer war ja mit den Fragen befaßt, die hier die Anklagebehörde zur Kenntnis des Gerichts gebracht hat, sondern vor allen Dingen andere Behörden der Staatsverwaltung, und die Zuständigkeiten überschnitten sich; manchmal waren die Zuständigkeiten gar nicht abgrenzbar, so daß von Fall zu Fall eine Lösung gefunden werden mußte.

Das alles sind Fragen, die von Bedeutung sind, wenn sich der Gerichtshof darüber ein Urteil bilden will, inwieweit der, eine oder andere Vorwurf der Anklagebehörde, besonders in Bezug auf Beschäftigung von Fremdarbeitern, begründet ist. Hinzu kommt noch, daß der ursprünglich in diesen wirtschaftlichen Fragenkomplex verwickelte Angeklagte, der sehr zur Aufklärung der verschiedenen Zuständigkeiten hätte dienen können, der Angeklagte Ley, der ja als Leiter der DAF bei der Frage des Arbeitseinsatzes beziehungsweise der Betreuung der eingesetzten Arbeitskräfte eine große Rolle gespielt hat, daß dieser Angeklagte Ley vor dem Prozeß ausgeschieden ist.

Es muß also die Frage der Verwendung fremdländischer Arbeitskräfte, die heute dem Angeklagten Speer im wesentlichen von der Anklagebehörde vorgeworfen wird, weiter ausgeführt werden. Ich habe aus diesem Grund gebeten, daß man diese rein technischen Fragen des Arbeitseinsatzes zur Unterstützung des Gerichts durch einen Sachverständigen klären lassen sollte.

Nun ist die Auswahl eines solchen Sachverständigen der Person nach nicht leicht. Ich habe zum Vorschlag gebracht, daß einer der Herren, der in der landwirtschaftlichen Abteilung in Washington arbeitet, diese Frage des Ministeriums Speer untersuchen und als Sachverständiger hier vor Gericht auftreten möchte. Wie ich gehört [674] habe, ist dieses Amt aufgelöst und die Persönlichkeiten, von denen der Angeklagte Speer bei einem Verhör den Eindruck gewonnen hatte, daß sie die Sachlage wirklich überschauen, stehen nicht mehr zur Verfügung. Wohl aber besteht noch eine alliierte Behörde hier, die sich mit wirtschaftlichen Fragen beschäftigt, und es wäre vielleicht möglich, aus dem Kreise der dort befindlichen Herren eine geeignete Persönlichkeit zu finden, die diese Fragen zur Unterstützung des Gerichtshofs zu klären imstande wäre.

Ich wende mich nun der Frage der Zeugen zu. Da muß ich zunächst eine falsche Auffassung berichtigen, die sich auf seiten der Anklagebehörde vielleicht gebildet hat. Wenn es heißt, daß die Zeugen 1 bis 6, 8 und 10 und 12...


VORSITZENDER: Wenn Sie jetzt die Frage der Liste von Sachverständigen verlassen, wäre es wohl eine geeignete Zeit, eine Pause einzulegen.


[Pause von 10 Minuten.]


DR. FLÄCHSNER: Herr Vorsitzender! Wenn ich mich jetzt der Frage der Zeugen zuwende, so darf ich eine allgemeine Bemerkung vorausschicken. Der Zeugenbeweis, den ich schriftlich angeboten habe, ist deswegen etwas umfangreicher, weil gerade diejenigen Zeugen, die die umfassendste Kenntnis besessen hatten, weggefallen sind. Es ist das der frühere Chef der Heeresrüstung, Generaloberst Fromm, und der langjährige Leiter des Zentralamtes im Ministerium Speer, Schieber. Die Namen, die ich in meiner Liste der Zeugen aufgeführt habe, sind zum Teil Männer, die später erst in ihre Aufgaben berufen worden sind.

Der Zeuge Hupfauer, der als Zeuge Nummer 1 fungiert, ist zum Beispiel erst ab 1. Januar 1945, also knapp 4 Monate in dieser Funktion tätig gewesen, nämlich als Chef des Zentralamtes, welches vorher der bereits genannte Zeuge Schieber innehatte.

Ich weiß also, wenn ich mehrere Zeugen benannt habe, die im Ministerium Speer beschäftigt waren, sehr wohl, daß dadurch der Anschein erweckt wird, daß diese Zeugen, weil sie über dieselben Punkte gefragt werden sollen, kumulativ sein könnten. In Wirklichkeit ist das nicht der Fall. Wenn diese betreffenden Zeugen auch im Ministerium beschäftigt waren, so waren sie es doch nicht in der Weise, wie ein Routinebeamter, das heißt ein Berufsbeamter, in einer Behörde tätig ist. Das Ministerium Speer als Kriegserscheinung war gänzlich anders aufgebaut als ein normales Ministerium. Wesentliche Funktionen waren Industriellen übertragen, die diese im Nebenamt ausübten. So war zum Beispiel der Zeuge Rohland, Nummer 2, im Hauptberuf Direktor der Vereinigten Stahlwerke; der Zeuge Nummer 4, Direktor der Zellwoll-AG.; der Zeuge Nummer 6, Fabrikant, Inhaber einer Textilfabrik; der Zeuge [675] Nummer 9, Direktor der Oberschlesischen Bergwerk- und Hütten-AG. Neben dieser Funktion hatten sie einzelne Funktionen im Ministerium Speer. Sie können also nur immer wieder über einen kleinen Ausschnitt, nämlich über die ihnen übertragenen Funktionen, Bekundungen machen. Ich kann daher nicht der Anregung der Anklagebehörde folgen, nur zwei von diesen Herren auszuwählen. Ich weiß nicht, wie weit jeder dieser Herren über die Fragen, die ich ihm vorlegen werde, unterrichtet ist. Ich bin ja nicht in der glücklichen Lage wie die Anklagebehörde, die ihre Zeugen zum größten Teil vorher fragen kann, was sie wissen. Ich muß mich darauf verlassen, den Zeugen einen Fragebogen vorlegen zu lassen, und kann nur vermuten, daß sie die Fragen, die ich ihnen vorlege, zu beantworten in der Lage sind. Wenn ich der Anregung der Anklagebehörde folgen würde und mir zwei oder drei von diesen Herren herausgreifen würde, kann es mir passieren, daß ich gerade die falschen herausgreife, die nichts wissen. Infolgedessen kann ich nicht sagen, daß ich auf einen dieser Zeugen, die über die eigentliche, hier im Prozeß für den Angeklagten Speer wesentliche Hauptfrage, nämlich die Beschäftigung von Fremdarbeitern, Bekundungen machen sollen, verzichten könnte.

Ich habe in der Liste der Zeugen im einzelnen kurz angeführt, worüber die Zeugen gehört werden sollen. Ich glaube, ich brauche hierüber keine weiteren Ausführungen zu machen, diese Angaben dürften aus sich heraus verständlich sein.

Ich wende mich nun zu der Frage, die den Zeugen Nummer 7 betrifft. Dieser Zeuge ist bereits genehmigt. Ich glaube, daß darüber wesentliche Ausführungen nicht weiter erforderlich sind.

Beim Zeugen Nummer 9, Malzacher, hat die Anklagebehörde behauptet, daß er kumulativ sei für den Zeugen Nummer 1. Das stimmt aber nicht. Die wesentliche Frage, die diesem Zeugen vorgelegt werden soll, ist die, wie die Verteilung der Arbeitskräfte durch das Arbeitsamt an die Betriebe vor sich ging. Die zweite Frage, ob und inwieweit die Dienststellen des Ministeriums Speer und die Betriebe Möglichkeiten hatten, die Aufteilung der zugewiesenen Arbeitskräfte irgendwie zu beeinflussen. Für diese Frage ist dieser Zeuge von ausschlaggebender Bedeutung. Ich habe überhaupt an diesen Zeugen noch weitere Fragen und würde diese im Fragebogen zum Ausdruck bringen; sie beziehen sich insbesondere auf Zerstörungen und so weiter. Ich hatte nur in meiner Liste, um diese möglichst zusammenfassend zu gestalten, lediglich die Hauptpunkte erwähnt. Ich bitte, mir daher diesen Zeugen zu belassen, zumal ja von dem Fragebogen nur insoweit Gebrauch gemacht werden wird, als die Zeugen in ihm wirklich Sachdienliches zu sagen haben werden. Wenn ich einen Fragebogen zurückbekomme, der für die Ausführung des Sachverhalts wesentliches Material nicht [676] enthält, werde ich mich hüten, die Zeit und Geduld des Gerichtshofs zu mißbrauchen, indem ich einen solchen Fragebogen vorlege.

Die Anklagebehörde steht auf dem Standpunkt, daß die Zeugen Nummer 12 und Nummer 13 kumulativ seien. Das ist nicht richtig. Vielleicht habe ich mich bei den Tatsachen, über die diese Zeugen Bekundungen machen sollen, zu kurz ausgedrückt. Die Anklagebehörde hatte allerdings nur nebenher ein Schriftstück produziert, 3568-PS, das einen Fragebogen enthielt, der über die Zugehörigkeit des Angeklagten Speer zur SS Angaben enthielt.

Diese Urkunde ist nach der Behauptung des Angeklagten Speer nicht von ihm ausgegangen. Dafür benenne ich die Sekretärin als Zeugin dieser Tatsache, beziehungsweise soll sie einen Fragebogen erhalten.

Der Zeuge Nummer 13 dagegen soll über etwas ganz anderes aussagen. Der Reichsführer-SS Himmler hatte die Absicht, Speer zum SS-Mann zu machen und in seinen persönlichen Stab aufzunehmen. Wolff hatte den Dienstausweis für Speer von Himmler übergeben erhalten, damit er ihn an Speer aushändigt. Und Wolff soll nun bekunden, daß es zur Aushändigung dieses Ausweises an ihn niemals gekommen ist, so daß von einer Zugehörigkeit des Angeklagten Speer zur SS nicht gesprochen werden kann.

Wenngleich gegenüber dem Vorwurf der Anklage dies ein ganz untergeordneter Punkt ist, so muß doch auf ihn eingegangen werden, nachdem die Anklagebehörde das Dokument 3568-PS eingeführt und zur Behauptung ihrer Tatsachen herangezogen hat.

Ich gebe der Anklagebehörde zu, daß die Befragung des Zeugen Nummer 22 unterbleiben kann, und ich kann darauf verzichten. Ich bitte dagegen, mir die Befragung der übrigen Zeugen durch Fragebogen gestatten zu wollen.


VORSITZENDER: Darf ich Sie fragen, was Sie zu Nummer 14 zu sagen haben? Sicherlich kann die Sekretärin über die Tatsache sprechen, daß der Angeklagte im Frühling 1944 krank war...


DR. FLÄCHSNER: Jawohl, Herr Vorsitzender, ich hatte diese Frage nicht im Fragebogen vorgesehen, kann sie aber hineinarbeiten, und wir können auf den Zeugen 14 verzichten.


VORSITZENDER: Sir David, würde es Ihrer Meinung nach das Verfahren beschleunigen oder dem Verteidiger helfen, wenn ihm gestattet würde, alle diese Fragebogen zu versenden und sie danach mit Ihnen zu prüfen, um festzustellen, was dann noch kumulativ wäre?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, ich bin vollkommen einverstanden, das zu tun. Da alle Zeugen ihre Bekundungen schriftlich machen, bin ich gern dazu bereit.


[677] VORSITZENDER: Gut, der Gerichtshof wird dem bei der Beratung Rechnung tragen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wenn der Gerichtshof diese Lösung für glücklich hält, werde ich gerne bereit sein, mitzuarbeiten.


VORSITZENDER: Dann können Sie sich jetzt mit den Dokumenten befassen, Dr. Flächsner, oder Sir David zuerst?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Die Dokumente Nummer 1 bis 8 handeln davon, daß der Angeklagte Speer gegen die Hereinnahme von Fremdarbeiterin nach Deutschland war; sie scheinen erheblich zu sein mit Ausnahme von Nummer 1. Das aber scheint nicht ganz in diesen Zusammenhang zu gehören, denn die Frage der Zahl der in der Rüstungsindustrie Beschäftigten hat unserer Ansicht nach nichts mit der Kriegsgefangenenkonvention von 1929 zu tun. Nummer 6 über den Einsatz von Frauen in Deutschland scheint auch ziemlich weit hergeholt. Aber vielleicht kann man diese Frage doch erst dann entscheiden, wenn der Verteidiger die Dokumente tatsächlich einführt.

Nummer 9 bis 13 zeigen die allgemeine Einstellung des Angeklagten Speer zu der Behandlung der Fremdarbeiter und scheinen daher erheblich. Nummer 14 behandelt einen Punkt, über den auch, wie ich glaube, der Zeuge Milch gehört werden sollte.

Nummer 15 bis 18 sind Berichte, die die Hoffnungslosigkeit der wirtschaftlichen Lage in Deutsch land vom Juni 1944 an zeigen. Die Anklagebehörde erhebt im Augenblick keinen Einspruch dagegen. Natürlich werden alle diese Fragen noch einmal geprüft werden müssen, wenn die Dokumente tatsächlich vorgelegt werden. Nummer 19 bis 41 befassen sich alle mit den Bemühungen des Angeklagten Speer, in den letzten Kriegswochen die Zerstörung von Brücken, Eisenbahnen, Wassertransportmitteln und ähnlichem zu verhindern. Sie könnten Einfluß auf den Strafausspruch haben; daher erhebt die Anklagebehörde keinen Einspruch.

Vielleicht wird uns der Herr Verteidiger die Zitate angeben, die er zu diesem Punkt zugelassen haben will. Zu diesem hat die Anklagebehörde keinerlei Gegenbeweise beantragt; wenn also der Verteidiger angeben will, welche Stellen er vorlegen will, dann werden wir vielleicht in der Lage sein, unser Einverständnis dazu zu erklären und den Vortrag abzukürzen.

Die Dokumente 38 bis 41 sollen im Besitz der Französischen Delegation sein. Sie sind jedoch gegenwärtig nicht in ihrem Besitz, die Delegation hat gebeten, daß sie ihr zugeschickt werden.

Ich glaube, damit unsere Stellungnahme zu den Dokumenten umrissen zu haben.


DR. FLÄCHSNER: Ich darf nur kurz auf eines hinweisen. Das Dokument Nummer 1 hat natürlich nur dann Zweck, wenn der [678] Gerichtshof sich entschließt, einen Sachverständigen über diese generellen Themen, die ich vor der Pause dem Gerichtshof beschrieben habe, zu hören. Aus dem alten Verteilungsplan kann ein Sachverständiger, zweckdienlicherweise ein Industriefachmann, Rückschlüsse ziehen, die der Jurist im allgemeinen nicht ziehen kann. Wenn der Sachverständige vom Gerichtshof als überflüssig erachtet wird, ist die Urkunde Nummer 1 auch überflüssig; das sehe ich vollkommen ein.

Die anderen, von mir erbetenen Urkunden sind von Erheblichkeit, zwar nicht in dem Sinne, wie die Anklage anzunehmen scheint, daß ich bemüht wäre, den Beweis zu führen, daß wir keine Fremdarbeiter gewollt hätten; so pointiert darf man das nicht ausdrücken.

Der Angeklagte Speer hatte die Aufgabe, Rüstung zu produzieren und brauchte dazu auch Arbeiter. Es liegt ihm nichts ferner, als seine Verantwortung dafür irgendwie abzustreiten oder zu verkleinern. Aber worauf ich Wert legen muß, und wozu diese Dokumente, um deren Herbeiziehung ich bitte, wesentlich sind, ist die Aufgabe, den Umfang abzugrenzen, inwieweit den Angeklagten eine Verantwortlichkeit trifft.

Ich glaube, daß damit die Frage der Dokumente geklärt ist.


VORSITZENDER: Mir ist nicht ganz klar, ob Sie vorschlagen, daß der Gerichtshof eine Liste Sachverständiger aufstellen soll, oder ob Sie die Personen für diese Liste selbst bezeichnen wollen.


DR. FLÄCHSNER: Die Auswahl der Sachverständigen bitte ich den Gerichtshof, vorzunehmen. Mir selbst würde gar keine Möglichkeit im Augenblick zur Verfügung stehen, eine geeignete Persönlichkeit zu finden. Wohl aber weiß ich, daß in dem Departement of Economic Warfare Persönlichkeiten vorhanden waren, die als Sachverständige durchaus geeignet wären und über die Vorkenntnisse verfügen, die zur Beurteilung der Fragen notwendig sind.


VORSITZENDER: Wenn nun der Gerichtshof Ihrem Antrage, eine Reihe von Sachverständigen zu bestellen, nicht stattgeben würde, hätten Sie dann niemanden Ihrer Fragebogenliste hinzuzufügen?


DR. FLÄCHSNER: Ich glaube nicht, Herr Vorsitzender. Ich habe nur noch eine Bitte. Der Sachverständige sollte auch ein Urteil darüber abgeben, ob die Ziffern, die der Herr Deuß in seinem Affidavit, 2520-PS, errechnet hatte, einer genaueren Nachprüfung standhalten.

In diesem Affidavit hatte Herr Deuß rechnerisch ermittelt, wie viele von den insgesamt in Deutschland beschäftigten Arbeitskräften auf Fremdarbeiter in der Rüstung und so weiter entfielen. Gegen diese Art der Berechnung des Herrn Deuß bestehen erhebliche sachliche Bedenken. Sollte der Gerichtshof von der Bestellung [679] eines Sachverständigen Abstand nehmen, so bitte ich, mir zu gestatten, Herrn Deuß bestimmte Fragen vorzulegen, auch wieder natürlich in Form eines Fragebogens, um ihm Gelegenheit zu geben, seine Berechnung nachzuprüfen.

Das Affidavit des Herrn Deuß und die in ihm enthaltenen Angaben wurden ja seinerzeit von der Anklagebehörde für relevant erachtet; ich nehme an, daß die Einwendungen, die gegen die Berechnung des Herrn Deuß erhoben werden, es ebenfalls sind. Ich müßte daher dann bitten, Herrn Deuß auf die Punkte in Form eines Fragebogens aufmerksam machen zu dürfen, die meines Erachtens sachlich falsch sind.


VORSITZENDER: Danke.


OBERST POKROWSKY: Ich habe leider keine Zeit gehabt, diese Fragen mit meinem Freund, Sir David, und meinen anderen Kollegen zu besprechen. Deshalb möchte ich zu der Frage der Sachverständigen nur die Auffassung der Sowjetdelegation wiedergeben. Ich glaube nicht, daß die Ernennung einer Reihe von Sachverständigen die richtige Methode ist, Fragen zu lösen, die im Prinzip korrekt sind. Wir würden gegen die Einführung von Sachverständigen zur Klärung von Umständen, die den Angeklagten Speer und seinen Verteidiger interessieren und in dem von ihnen eingereichten Dokument dargelegt sind, Einspruch erheben. Wir finden es nicht richtig, daß solche Fragen, wie die des Verfahrens bei der Anforderung von Arbeitskräften für das Speer-Ministerium und die der Erfüllung dieser Anforderungen durch Sauckel, wie auch der Verteilung der Arbeiter durch die zuständigen örtlichen Arbeitsämter, die Beurteilung durch eine Reihe von Sachverständigen erfordern sollten. Wir halten es für falsch, daß produktionstechnische Fragen, die das Ministerium Speer betreffen, durch Sachverständige geklärt werden sollen. Ich könnte auch noch eine ganze Menge zu all den folgenden Punkten sagen. Wir sind geneigt, den Standpunkt zu verteidigen, daß alle diese Fragen durch den Gerichtshof selbst ohne Heranziehung von Sachverständigen gelöst werden können. Deshalb erhebt die Sowjetische Anklagevertretung Einspruch gegen die Genehmigung dieses Antrages und bittet den Gerichtshof, das Gesuch auf Bestellung von Sachverständigen zurückzuweisen.


VORSITZENDER: Ich erteile dem Verteidiger des Angeklagten von Neurath das Wort.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Hoher Gerichtshof! Was die Zeugen des Angeklagten von Neurath anbetrifft, erhebt, die Anklagebehörde keinen Einspruch gegen Nummer 1, Dr. Köpke, den Leiter der Politischen Abteilung des Auswärtigen Amtes.

Ziffer 2, Dr. Gaus, ist der Zeuge, der dem Angeklagten von Ribbentrop schon bewilligt wurde.

[680] Den dritten Zeugen, Dr. Dieckhoff, hat der Gerichtshof schon am 19. Dezember bewilligt. Die Anklagebehörde schlägt jedoch unter Berücksichtigung der Grundlagen des gegenwärtigen Antrages ergebenst vor, diese Sache mit einem Fragebogen zu erledigen.


DR. OTTO FREIHERR VON LÜDINGHAUSEN, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN VON NEURATH: Herr Präsident! Ich bin damit einverstanden und habe bereits einen Fragebogen ausgearbeitet, der heute noch dem Generalsekretariat überreicht wird. Ich muß mir allerdings vorbehalten, daß, wenn ich den Fragebogen zurückbekomme, ich unter Umständen darum bitte, daß der Zeuge trotzdem hier persönlich vor Gericht vernommen werden kann; im Prinzip bin ich jedoch damit einverstanden, daß er durch einen Fragebogen vernommen wird.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Danke.

Denselben Standpunkt nimmt die Anklagevertretung bei Nummer 4, dem Zeugen Prüfer, ein. Es scheint sich auch hier hauptsächlich um eine historische Frage zu handeln, und wir schlagen deshalb einen Fragebogen vor. Wir haben nichts dagegen einzuwenden, daß die Aussage dieses Zeugen dem Gerichtshof vorgelegt wird.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Der Fragebogen ist von nur bereits vor mehreren Wochen dem Generalsekretariat übergeben worden. Ich nehme an, daß er in absehbarer Zeit beantwortet wieder hier sein wird.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dann, Nummer 5 ist Graf Schwerin-Krosigk, Reichsfinanzminister in der Reichsregierung seit einer langen Reihe von Jahren. Wenn der Gerichtshof die Güte hätte, den Antrag Dr. von Lüdinghausens zu betrachten, dann werden Sie die Behauptung finden, daß dieser Zeuge genauestens über die Persönlichkeit des Angeklagten informiert ist, seine politischen Ansichten sowie die Grundgedanken und die Ziele der von dem Angeklagten betriebenen Friedenspolitik kennt; er soll auch wissen, daß ihm jede Gewaltanwendung seinerseits widerstrebt hat, und daß er sich um die Erhaltung des Friedens auch noch nach seinem Ausscheiden als Reichsaußenminister bemüht hat; er soll ferner seine Einstellung zum Nationalsozialismus und schließlich die Vorgänge in der Kabinettssitzung vom 30. Januar 1937 kennen.

Die Anklagebehörde ist der Ansicht, daß es sich hier um gerade die Dinge handelt, über die der Angeklagte sprechen wird; es ist sehr schwer, einzusehen, daß der Graf Schwerin-Krosigk über irgendeinen besonderen Punkt aussagen sollte, der noch strittig wäre. Wir sind deshalb hier wiederum der Ansicht, daß ein Fragebogen für die Zwecke der Verteidigung genügt.


[681] DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich glaube nicht, daß wir mit einem Fragebogen das erreichen, was ich bezwecke; denn es handelt sich um verschiedene Abschnitte aus der Tätigkeit des Angeklagten von Neurath, über die der Zeuge uns Auskunft geben soll. So zum Beispiel wird ja in der Anklage behauptet, daß der Angeklagte von Neurath eine Art Fünfte Kolonne gewesen wäre in den Reihen der konservativen, also Deutschnationalen Partei. Darüber, daß das nicht der Fall gewesen ist, kann uns der von mir genannte Zeuge, Graf Schwerin-Krosigk, ganz eingehend Auskunft geben: ich lege Wert darauf, daß das hier vor Gericht erfolgt, damit es wirklich in einer solchen Form geschieht, daß der Gerichtshof den Eindruck bekommt, wie sich die Dinge damals auch stimmungsmäßig in den Reihen der rechtsgerichteten Parteien zugetragen haben.

Der weitere Gegenstand seiner Vernehmung ist dann auch der Punkt, in welch hervorragender Weise der Angeklagte von Neurath, trotzdem er damals nicht mehr Außenminister war, eingegriffen hat, um die Münchener Konferenz im September 1938 zustande zu bringen, und in welchem Maße er bei dieser Konferenz an deren damals allgemein als beglückend empfundenen Ergebnis mitgewirkt hat. Ich würde doch Wert darauf legen, daß dieser Zeuge, der hier in Nürnberg anwesend ist, also nicht erst hierher gebracht zu werden braucht, vor dem Gerichtshof als Zeuge vernommen wird.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte mich über diesen Punkt nicht weiter äußern. Dann kommt Feldmarschall von Blomberg. Er ist, soviel wir wissen, krank; ein Fragebogen wird daher nötig sein.

Nummer 7, Dr. Guido Schmidt, ist derselbe Zeuge, über den wir heute Morgen im Falle Seyß-Inquart gesprochen haben. Er ist der ehemalige österreichische Außenminister. Ich habe im Falle Seyß-Inquart keinen Einspruch erhoben und erhebe natürlich auch hier keinen Einspruch.

Die Aussage des Lord Halifax ist bereits Gegenstand eines Fragebogens gewesen.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Der Fragebogen wurde bereits an Lord Halifax abgesandt. Dies ist mir vom Generalsekretariat so gesagt worden.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dr. Mastny, der ehemalige Tschechische Botschafter in Berlin, kommt dadurch in diese Sache, daß die Anklagevertretung einen Brief von Jan Masaryk vorgelegt hat, in dem dieser einen Besuch des Dr. Mastny bei dem Angeklagten von Neurath schildert. Sollte ein Streit über diesen Bericht entstehen, beispielsweise, daß er nicht wahr sei, so würde das natürlich ein Grund sein, ihn als Zeugen zu laden. Wenn es sich jedoch nur um eine Frage der Klarstellung handelt, so glaube ich, würde ein Fragebogen ausreichen.


[682] DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich bin mit einem Fragebogen einverstanden.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Der nächste Zeuge, Dr. Strölin, sollte von dem Gerichtshof in Zusammenhang mit Nummer 12, Dr. Wurm, betrachtet werden. Soweit ich weiß, hat der Gerichtshof Nummer 12 am 19. Dezember genehmigt, wobei er dem Angeklagten die Wahl ließ zwischen dem Zeugen Strölin und dem Zeugen Wurm. Dr. Strölin ist Oberbürgermeister von Stuttgart. Ich weiß nicht, ob Dr. Seidl dem Gerichtshof sagen kann, ob dieser Dr. Strölin derselbe ist wie im Falle Heß.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ja.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dr. von Lüdinghausen sagt mir, daß es derselbe ist. Ich bitte den Gerichtshof, davon Kenntnis zu nehmen, daß dieser Zeuge auch von Dr. Seidl im Falle Heß beantragt werden wird; ich schlage deshalb vor, daß wir diesen Punkt im Augenblick in der Schwebe lassen. Wenn ihn der Gerichtshof im Falle Heß zuläßt, so wird natürlich Dr. Lüdinghausen automatisch damit den Zeugen erhalten. Sollte er nicht zugelassen werden,... ich weiß nicht, ob Dr. Lüdinghausen an seiner persönlichen Anwesenheit besonders viel liegt... Ich bin nicht der Gerichtshof... ich habe selbst in dieser Sache keine feste Meinung. Wünschen Sie dazu etwas zu erklären?


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich bin damit einverstanden, daß ich mich darüber erst entscheide, wenn die Frage geregelt ist, ob der Zeuge bereits für einen anderen Angeklagten bewilligt wird oder nicht. Ich darf hierzu noch das Folgende bemerken.


VORSITZENDER: Einen Augenblick bitte! Welchen Zeugen?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nummer 10, Dr. Strölin.


VORSITZENDER: Falls Dr. Strölin bewilligt würde, würden Sie dann Dr. Wurm, Nummer 12, überhaupt noch beantragen?


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Herr Präsident! Herrn Landesbischof Dr. Wurm beanspruche ich nicht zur persönlichen Vernehmung in Nürnberg. Herr Landesbischof Wurm hat sich mir gegenüber bereiterklärt, mir in Form eines Affidavits die von mir erbetenen Auskünfte zu geben. Ich würde um die Erlaubnis bitten, diese dann dem Gerichtshof vorlegen zu dürfen. Von einer persönlichen Vernehmung des Dr. Wurm sehe ich ab.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nummer 10 ist nur kumulativ. Wenn Sie jedoch glauben, daß Ihnen ein Affidavit helfen würde – es läge ungefähr auf der gleichen Linie –, so will ich nicht auf einem Einspruch bestehen.

Nun zu Nummer 11. Die Anklagevertretung ist der Ansicht, daß der Zeuge Zimmermann wirklich nur über Gedankengänge des [683] Angeklagten sprechen sollte. Ich möchte gern die ersten fünf Zeilen des Antrags verlesen:

»Der Zeuge ist in der Lage, Auskunft zu geben über die Persönlichkeit, den Charakter und die Weltanschauung des Angeklagten, sowie darüber, daß er nur auf ausdrücklichen Wunsch des Reichspräsidenten von Hindenburg ins Kabinett eingetreten ist, und daß er auch nach dessen Tode im Kabinett verblieb, da er ein überzeugter Freund des Friedens und Gegner irgendwelcher Politik war, die auf Krieg oder Gewalt hinzielte, und daß er aus diesen Gründen alsbald nach dem 5. November 1937 seinen Rücktritt als Reichsaußenminister erbat. Ferner, aus welchen Gründen und Motiven er sich bereiterklärt hat, das Amt des Reichsprotek tors von Böhmen und Mähren zu übernehmen.«

Es scheint mir, daß all dies Dinge sind, die Dr. Zimmermann von dem Angeklagten selbst gehört hat. Ich glaube wirklich nicht, daß dies dem Angeklagten irgendwie weiter hilft. Aus diesen Gründen ist die Anklagebehörde der Ansicht, daß der Zeuge unerheblich ist.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich darf bitten, daß er hier vernommen wird. Der Zeuge ist seit vielen Jahren mit dem Angeklagten von Neurath auf das intimste bekannt. Der Angeklagte hat ihn, gewissermaßen als seinen Beichtvater, über alles orientiert, was ihn bedrückte. Er hat dadurch den wahrsten Eindruck von Ereignissen und Geschehnissen, die ihm seine Mitteilungen gemacht haben. So ist der Rechtsanwalt Dr. Zimmermann genauestens unterrichtet über die Vorgänge, die sich abspielten, als der Angeklagte seinerzeit im September 1932 in das neue Kabinett von Papen berufen wurde, und zwar ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des damaligen Reichspräsidenten von Hindenburg. Der Zeuge ist darüber unterrichtet, daß der Angeklagte von Neurath diese Berufung nicht annehmen wollte, und daß es eines sehr ernsten Zuredens seitens des Reichspräsidenten von Hindenburg, eines Hinweises auf seine vaterländische und persönliche Pflicht durch den Reichspräsidenten bedurfte, um ihn überhaupt zur Annahme des Amtes als Reichsaußenminister zu bewegen. Er kennt auch die Motive, aus denen heraus der Angeklagte nach dem Tode des Reichspräsidenten sich für verpflichtet hielt, einem ihm damals geäußerten Wunsche des Reichspräsidenten zufolge auch über seinen Tod hinaus im Amte zu verbleiben und dadurch dessen Wünsche zu erfüllen. Er weiß auch genau, welchen geradezu niederschmetternden Eindruck es auf den Angeklagten von Neurath gemacht hat, als am 5. November 1937 Hitler zum ersten Male mit kriegerischen Plänen hervortrat. Der Zeuge Zimmermann war ebenfalls genau orientiert über die Gründe, die den Angeklagten nach sehr langer [684] Überlegung bewegt haben, schließlich doch das Amt als Reichsprotektor anzunehmen. Der Zeuge ist ferner genauestens orientiert, nicht nur über die Schwierigkeiten der Stellung des Reichsprotektors, sondern auch über die ganze Einstellung des Angeklagten zu den Problemen im Reichsprotektorat. Dies sind ja alles Momente, die zur Beurteilung des Angeklagten wirklich von ausschlaggebender Bedeutung sind; ich glaube kaum, daß auch das bestausgearbeitete Affidavit oder Vernehmungsprotokoll die gleiche Eindringlichkeit besitzen kann wie eine persönliche Vernehmung.

Aus diesen Gründen bitte ich darum, mir diesen Zeugen zu bewilligen, der sich mir gegenüber bereiterklärt hat, jederzeit von Berlin hierher zu kommen. Er braucht nicht gefunden zu werden, er amtiert als freier Anwalt und Notar in Berlin.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich will dem nichts mehr hinzufügen.

Es bleibt also noch ein Punkt, die zwei Zeugen Nummer 13 und 14. Der erstere, Dr. Völkers, war Kabinettschef des Angeklagten von Neurath in Prag. Er ist nicht ausfindig gemacht worden. Der zweite, von Holleben, war...


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Der Zeuge befindet sich im Internierungslager von Neumünster. Ich habe die Adresse genau angegeben.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dann, glaube ich, vertritt die Anklagevertretung die Ansicht, daß einer dieser Zeugen genügt und es unnötig wäre, den zweiten Zeugen vorzuladen, wenn Dr. Völkers auffindbar ist. Das ist meine Meinung.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich bin damit durchaus einverstanden, ich bitte Sie jedoch zuzustimmen, daß die Vernehmung des Zeugen, Konsul von Holleben, durch einen Fragebogen geschieht.


VORSITZENDER: Es ist nunmehr 12.45 Uhr und wir wollen uns jetzt bis 2.00 Uhr vertagen.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 8, S. 660-686.
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