Schlußfolgerung.

[638] Der Gerichtshof erklärt Dönitz nicht schuldig nach Punkt Eins der Anklage, jedoch schuldig nach Punkt Zwei und Drei.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 22, S. 638.
Lizenz:
Kategorien: