Schlußfolgerung.

[622] Der Gerichtshof erkennt, daß Frick nicht schuldig nach Punkt Eins ist. Er ist schuldig jedoch nach Punkt Zwei, Drei und Vier.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 22, S. 622.
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