Keitel.

[606] Keitel ist nach allen vier Anklagepunkten angeklagt. Von 1935 bis zum 4. Februar 1938 war er Stabschef des damaligen [606] Kriegsministers von Blomberg; am genannten Tage übernahm Hitler den Oberbefehl über die Wehrmacht und ernannte Keitel zum Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Keitel besaß jedoch keine Befehlsgewalt über die drei Wehrmachtsteile, welche unmittelbaren Zugang zum Obersten Befehlshaber hatten. Das OKW war in Wirklichkeit Hitlers militärischer Stab.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 22, S. 606-607.
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