Schlußfolgerung.

[641] Der Gerichtshof stellt fest, daß Raeder unter Punkt Eins, Zwei und Drei schuldig ist.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 22, S. 641.
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