Fritzsche

[84] Der Angeklagte FRITZSCHE war von 1933 bis 1945: Mitglied der Nazi-Partei, Hauptschriftleiter des offiziellen Deutschen Nachrichtenbüros, Chef des Rundfunksystems und der Presseabteilung des Reichsministeriums für Propaganda, Ministerialdirektor im Reichspropagandaministerium, Chef der Rundfunkabteilung der Propagandaabteilung der Nazi-Partei und Bevollmächtigter für die politische Organisation des großdeutschen Rundfunks. Der Angeklagte[84] Fritsche benutzte die vorangegangenen Stellungen und seinen persönlichen Einfluß dazu: Die Grundprinzipien der Nazi-Verschwörer zu verbreiten und auszubeuten, wie in Anklagepunkt Eins angeführt; er verteidigte die Verübung von Kriegsverbrechen , ermutigte und reizte zu ihrer Verübung auf, wie in Anklagepunkt Drei angeführt, sowie zu Verbrechen gegen die Humanität, wie in Anklagepunkt Vier angeführt, insbesondere zu judenfeindlichen Maßregeln und zur rücksichtslosen Ausbeutung besetzter Gebiete.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 84-86.
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