Speer

[79] Der Angeklagte SPEER war in den Jahren von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsleiter, Mitglied des Reichstages, Reichsminister für Bewaffnung und Munition, Leiter der Organisation Todt, Generalbevollmächtigter für Bewaffnung in der Reichsstelle für den Vierjahresplan und Vorsitzender des Rüstungsrates. Der Angeklagte SPEER machte von den obengenannten Ämtern und seinem persönlichen Einfluß in der folgenden Weise Gebrauch: Er beteiligte sich, wie in Anklagepunkt Eins und Zwei angeführt, an der militärischen und wirtschaftlichen Planung und Vorbereitung der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und solche Kriege, die eine Verletzung von internationalen Verträgen, Abkommen und Zusicherungen darstellen; er genehmigte und leitete die in Anklagepunkt Drei angeführten Kriegsverbrechen, ebenso wie die in Anklagepunkt Vier angeführten Verbrechen gegen die Humanität, im besonderen den Mißbrauch und die Ausnützung von Menschen für Zwangsarbeit während der Führung von Angriffskriegen, und nahm an diesen Verbrechen teil.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 79.
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