[94] ANKLAGE: Verletzung des Schiedsvertrages zwischen Deutschland und Belgien, abgeschlossen am 16. Oktober 1925 in Locarno.
BEGRÜNDUNG: Deutschland hat am oder um den 10. Mai 1940 ungesetzlich Belgien angegriffen und überrannt, ohne vorher versucht zu haben, seinen Streit mit Belgien auf friedlichem Wege zu schlichten.