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[99] ANKLAGE: Verletzung des Nichtangriffspaktes zwischen Deutschland und Dänemark, unterzeichnet in Berlin am 31. Mai 1939.


BEGRÜNDUNG: Deutschland griff ohne vorherige Warnung am oder um den 9. April 1940 mit militärischer Gewalt das Königreich Dänemark an, überrannte es und beging andere gewalttätige Angriffe gegen Dänemark.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 99.
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