[99] ANKLAGE: Verletzung des Nichtangriffspaktes zwischen Deutschland und Dänemark, unterzeichnet in Berlin am 31. Mai 1939.
BEGRÜNDUNG: Deutschland griff ohne vorherige Warnung am oder um den 9. April 1940 mit militärischer Gewalt das Königreich Dänemark an, überrannte es und beging andere gewalttätige Angriffe gegen Dänemark.