F. Verwendung der Nazi-Kontrolle

für den Angriff auf das Ausland.

1. Stand der Verschwörung Mitte 1933

und weitere Pläne.

[38] Mitte 1933 waren die Nazi-Verschwörer nach Erlangung der Regierungsgewalt in Deutschland in der Lage, weitere und mehr ins Einzelne gehende Pläne besonders in außenpolitischer Beziehung zu machen. Ihr Plan war, unter Verletzung des Versailler Vertrages und anderer Verträge wieder aufzurüsten und das Rheinland wieder zu besetzen und zu befestigen, um militärische Stärke und politische Verhandlungsfähigkeit zum Einsatz gegen andere Nationen zu erwerben.

2. Die Nazi-Verschwörer setzten sich die völlige Aufhebung des Versailler Vertrages zum Ziel und machten entsprechende Pläne, die, wie unten dargetan, alle den Weg zu den späteren, größeren Angriffshandlungen eröffneten und die bis zum 7. März 1936 in die Tat umgesetzt wurden. In Ausführung dieses Abschnittes der Verschwörung unternahmen die Nazi-Verschwörer das Folgende:

a) Sie brachten Deutschland dazu, eine geheime Wiederaufrüstung von 1933 bis März 1935 vorzunehmen, einschließlich der Ausbildung von Soldaten, der Herstellung von Kriegsmaterial und des Aufbaues einer Luftwaffe.

b) Am 14. Oktober 1933 erklärten sie Deutschlands Austritt aus der Internationalen Abrüstungskonferenz und dem Völkerbund.

c) Am 10. März 1935 verkündete der Angeklagte Göring, daß Deutschland eine Luftwaffe aufbaue.

d) Am 16. März 1935 verkündeten die Nazi-Verschwörer ein Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht, in dem sie die Friedensstärke der Deutschen Armee mit etwa 500000 Mann angaben.

e) Am 21. Mai 1935 verkündeten sie der Wahrheit zuwider vor der Welt, um sie zu täuschen und ihr die Furcht vor Angriffsabsichten [38] zu nehmen, daß sie die territorialen Grenzen des Versailler Vertrages respektieren und die Locarno-Verträge erfüllen würden.

f) Am 7. März 1936 schritten sie zur Wiederbesetzung des Rheinlandes und befestigten es unter Verletzung des Versailler Vertrages und des Rhein-Paktes von Locarno vom 16. Oktober 1925 und erklärten der Welt fälschlicherweise: »Wir erheben keine territorialen Ansprüche in Europa«.


3. Angriff auf Österreich und die Tschechoslowakei.


a) Die 1936-1938-Phase des Planes:

Vorbereitung des Angriffs auf

Österreich und die Tschechoslowakei.

Als nächstes wandten sich die Nazi-Verschwörer einem genauen Plan für die Einverleibung Österreichs und der Tschechoslowakei zu. Hierbei erkannten sie, daß es aus militärischen Gründen notwendig sei, sich zunächst Österreichs zu bemächtigen, bevor die Tschechoslowakei anzugreifen sei. Am 21. Mai 1935 erklärte Hitler in einer Reichstagsrede: »Deutschland hat weder die Absicht noch den Wunsch, sich in die inneren Angelegenheiten Österreichs einzumischen, Österreich zu annektieren oder den 'Anschluß' zu vollziehen«. Am 1. Mai 1936, weniger als zwei Monate nach der Wiederbesetzung des Rheinlands, erklärte Hitler: »Die Lüge wird wieder verbreitet, daß Deutschland morgen oder übermorgen über Österreich oder die Tschechoslowakei herfallen wird«. Danach bewirkten es die Nazi-Verschwörer, daß am 11. Juli 1936 ein Vertrag zwischen Österreich und Deutschland abgeschlossen wurde, dessen Artikel 1 besagte: »Im Sinne der Feststellungen des Führers und Reichskanzlers vom 21. Mai 1935 anerkennt die deutsche Reichsregierung die volle Souveränität des Bundesstaates Österreich.«1 Unterdessen wurden Angriffspläne zur Verletzung dieses Vertrages gemacht. Im Herbst 1937 war jegliche nennenswerte Opposition innerhalb des Reiches niedergeschlagen. Die militärische Vorbereitung für die »Österreichische Aktion« war praktisch beendet. Eine einflußreiche Gruppe der Nazi-Verschwörer traf mit Hitler am 5. November 1937 zusammen, um die Lage zu überprüfen. Es wurde nochmals versichert, daß Nazi-Deutschland Lebensraum in Mitteleuropa haben muß. Sie erkannten, daß eine solche Eroberung wahrscheinlich auf Widerstand stoßen würde, der mit Gewalt niedergeschlagen werden müsse und daß ihre Entscheidung zu einem allgemeinen Krieg führen könne; aber diese Aussicht wurde außer Betracht gelassen, da das Risiko sich lohnte. Aus diesem Treffen ergaben sich drei mögliche Pläne für die Eroberung von Österreich und der Tschechoslowakei. Welcher von diesen dreien benutzt werden sollte, sollte von [39] der militärischen und politischen Entwicklung in Europa abhängen. Man zog in Erwägung, daß die Eroberung von Österreich und der Tschechoslowakei (durch erzwungene Auswanderung von 2 Millionen Personen aus der Tschechoslowakei und 1 Million Personen aus Österreich) zusätzliche Nahrung für das Reich für 5 bis 6 Millionen Menschen bereitstellen und die strategische Lage dadurch verbessern würde, daß die Grenze verkürzt und verbessert und die Möglichkeit geschaffen würde, neue Armeen bis zu ungefähr 12 Divisionen aufzustellen. So betrachtete man das Ziel des Planes gegen Österreich und die Tschechoslowakei nicht als Endzweck, sondern nur als eine vorbereitende Maßnahme für die nächste Angriffshandlung der Nazi-Verschwörung.


b) Die Ausführung des Planes in Österreich einzumarschieren:

November 1937 bis März 1938.

Hitler berief am 8. Februar 1938 den Bundeskanzler Schuschnigg zu einer Konferenz nach Berchtesgaden. Bei diesem Treffen am 12. Februar 1938 gab Schuschnigg unter der Drohung des Einmarsches nach und versprach, die im Gefängnis befindlichen Nazis zu amnestieren und Nazis in Ministerposten zu berufen. Er stimmte zu, sich bis zu der Rede Hitlers am 20. Februar schweigend zu verhalten, einer Rede, in der Österreichs Unabhängigkeit wieder versichert werden sollte; Hitler jedoch, anstatt die Versicherung österreichischer Unabhängigkeit abzugeben, erklärte sich zum Schutzherrn aller Deutschen. Unterdessen nahm die unterirdische Tätigkeit der Nazis in Österreich zu. Am 9. März 1938 kündigte Schuschnigg eine Volksabstimmung über die österreichische Unabhängigkeit an. Am 11. März sandte Hitler ein Ultimatum, in dem er verlangte, daß diese Volksabstimmung abgesagt werde, andernfalls die Deutschen in Österreich einmarschieren würden. Später am selben Tage drohte ein zweites Ultimatum mit dem Einmarsch, wenn Schuschnigg nicht innerhalb von drei Stunden zurücktreten würde. Schuschnigg trat zurück. Der Angeklagte Seiß-Inquart, der zum Kanzler ernannt wurde, ersuchte Hitler, deutsche Truppen nach Österreich zu entsenden, um die »Ordnung aufrecht zu erhalten«. Der Einmarsch begann am 12. März 1938. Am 13. März maßte sich Hitler durch eine Proklamation das Amt des österreichischen Staatsoberhauptes an und übernahm das Oberkommando über die österreichischen Streitkräfte. Durch Gesetz vom selben Tage wurde Österreich Deutschland einverleibt.


c) Die Ausführung des Planes,

in die Tschechoslowakei einzumarschieren:

April 1938 bis März 1939.

1. Gleichzeitig mit der Annektion von Österreich gaben die Nazi-Verschwörer der tschechoslowakischen Regierung die falsche Zusicherung, daß sie dieses Land nicht angreifen würden. Aber innerhalb[40] eines Monats trafen sie zusammen, um spezielle Mittel und Wege zu planen, die Tschechoslowakei anzugreifen oder die früheren Pläne für den Angriff gegen die Tschechoslowakei im Lichte der Erwerbung von Österreich zu revidieren.

2. Am 21. April 1938 kamen die Nazi-Verschwörer zusammen und trafen die Vorbereitungen dafür, die Tschechoslowakei nicht später als am 1. Oktober 1938 anzugreifen. Sie planten insbesondere einen »Zwischenfall« zu konstruieren, der den Angriff rechtfertigen würde. Sie entschieden sich, einen militärischen Angriff erst nach einer Periode diplomatischer Streitereien einzuleiten, die, wenn sie sehr ernst würden, eine Ausrede für einen Krieg geben könnten, oder aber als zweiten Weg einen Blitzangriff als Folge eines »Zwischenfalls« eigener Schöpfung zu beginnen. Es wurde erwogen, den deutschen Gesandten in Prag zu ermorden, um so den erforderlichen Zwischenfall zu schaffen. Vom 21. April 1933 anarbeiteten die Nazi-Verschwörer, um vorbereitet zu sein, in Einzelheiten gehende, genaue militärische Pläne aus, die dazu bestimmt waren, einen solchen Angriff zu jedem gelegenen Zeitpunkt durchzuführen, und mit genauer Vorberechnung jeglichen tschechoslowakischen Widerstand innerhalb von vier Tagen zu überwinden, um so die Welt vor ein »fait accompli« zu stellen und einem Widerstand »von außen« vorzubeugen. Während der Monate Mai, Juni, Juli, August und September wurden diese Pläne noch mehr spezifiziert und in Einzelheiten ausgearbeitet und am 3. September 1938 wurde die Entscheidung getroffen, daß alle Truppen am 28. September 1938 angriffsbereit sein sollten.

3. Während derselben Zeit rührten die Nazi-Verschwörer die Minderheitenfrage in der Tschechoslowakei und besonders im Sudetenland auf, wodurch im August und September 1938 eine diplomatische Krise herbeigeführt wurde. Nachdem die Nazi-Verschwörer mit Krieg gedroht hatten, schlossen das Vereinigte Königreich und Frankreich mit Deutschland und Italien am 29. September 1938 in München einen Vertrag, der die Abtretung des Sudetenlandes durch die Tschechoslowakei an Deutschland zur Folge hatte. Die Tschechoslowakei wurde aufgefordert, sich zu fügen. Am 1. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen das Sudetenland.

4. Am 15. März 1939 brachten die Nazi-Verschwörer ihren Plan, im Gegensatz zu den Bestimmungen des Abkommens von München, zur vollen Durchführung, in dem sie sich des größeren Teiles der Tschechoslowakei, der durch den Vertrag von München nicht an Deutschland abgetreten war, bemächtigten und ihn besetzten.


4. Formulierung des Angriffsplanes gegen Polen: Vorbereitung und Entfesselung des Angriffskrieges: März 1939 bis September 1939.

a) Durch die erfolgreiche Durchführung dieser Angriffe hatten die Verschwörer viele angestrebte Hilfsquellen und Stützpunkte [41] erworben und waren bereit, weitere kriegerische Angriffe zu unternehmen. Nachdem aller Welt Versicherungen friedlicher Absichten gemacht worden waren, versammelte sich eine einflußreiche Gruppe der Verschwörer am 23. Mai 1939, um über die weitere Ausführung ihres Planes zu beraten. Bei Überblickung der Lage wurde festgestellt, daß »die letzten 6 Jahre gut ausgenützt worden waren und daß alle Maßnahmen in richtiger Reihenfolge und im Einklang mit unseren Kriegszielen getroffen worden waren«; daß die national-politische Einheit der Deutschen im wesentlichen zustande gebracht worden sei und daß weitere Erfolge nicht ohne Krieg und Blutvergießen erreicht werden könnten. Nichtsdestoweniger wurde beschlossen, zunächst Polen bei der ersten passenden Gelegenheit anzugreifen. Es wurde zugegeben, daß die Fragen bezüglich Danzig, welche Polen gegenüber aufgerührt worden waren, nicht die wirklichen Fragen darstellten, sondern daß es vielmehr um die Frage aggressiver Expansion zur Gewinnung von Nahrung und »Lebensraum« gehe. Es wurde anerkannt, daß Polen einem Angriff bewaffneten Widerstand entgegen setzen würde und daß eine Wiederholung des Nazi-Erfolges gegen die Tschechoslowakei ohne Krieg nicht erwartet werden könnte. Demgemäß wurde festgestellt, daß das Problem darin bestand, Polen zu isolieren und, wenn möglich, einen gleichzeitigen Konflikt mit den Westmächten zu verhindern. Nichtsdestoweniger war man sich einig, daß England ein Feind dieser Bestrebungen sei und daß es schließlich zum Krieg mit England und dessen Verbündeten, Frankreich, kommen mußte und daß daher in diesem Krieg jeder Versuch unternommen werden mußte, England durch einen Blitzkrieg zu überwältigen. Darauf wurde beschlossen, sofort in allen Einzelheiten Pläne auszuarbeiten für den bei der ersten passenden Gelegenheit auszuführenden Angriff auf Polen, und sodann für den Angriff auf England und Frankreich, sowie Pläne für die gleichzeitige Besetzung von Luftstützpunkten in den Niederlanden und Belgien mit Waffengewalt.

b) Nachdem sie den deutsch-polnischen Vertrag von 1934 aus Scheingründen gekündigt hatten, gingen die Nazi-Verschwörer demgemäß daran, die Danziger Frage aufzurühren, »Grenzzwischenfälle« vorzubereiten, um den Angriff zu rechtfertigen, und Forderungen auf Abtretung polnischen Gebietes zu erheben. Als Polen sich weigerte nachzugeben, veranlaßten sie am 1. September 1939 den Einfall deutscher bewaffneter Truppen in Polen, wodurch sie auch den Krieg mit dem Vereinigten Königreich und Frankreich herbeiführten.


5. Ausdehnung des Krieges

in einen allgemeinen Angriffskrieg:

Planung und Ausführung der Angriffe

auf Dänemark, Norwegen, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Jugoslawien und Griechenland

1939 bis April 1941

[42] Auf diese Weise wurde der Angriffskrieg, vorbereitet von den Nazi-Verschwörern durch ihren Einfall in Österreich und die Tschechoslowakei, durch den Angriff auf Polen entfesselt. Nach der vollkommenen Niederlage Polens trafen die Nazi-Verschwörer praktische Vorbereitungen für die Ausbreitung des Krieges in Europa, um so die Durchführung ihrer militärischen Operationen gegen Frankreich und England zu erleichtern. Im Einklang mit diesen Plänen veranlaßten sie den Einfall deutscher Streitkräfte in Dänemark und Norwegen am 9. April 1940; in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg am 10. Mai 1940; in Jugoslawien und Griechenland am 6. April 1941. Alle diese Einfälle waren unter Verletzung der Bestimmungen des Briand-Kellogg-Paktes vom Jahre 1928 im besonderen im vorausgeplant worden.


6. Die deutsche Invasion des Gebietes der USSR am 22. Juni 1941 in Verletzung des Nichtangriffspaktes vom 23. August 1939.

Am 22. Juni 1941 kündigten die Nazi-Verschwörer hinterhältig den Nichtangriffspakt zwischen Deutschland und der USSR ohne jegliche Kriegserklärung und fielen in das Sowjetgebiet ein, damit einen Angriffskrieg gegen die USSR beginnend.

Gleich vom ersten Tage an ihres Angriffes auf das Sowjetgebiet begannen die Nazi-Verschwörer im Einklang mit ihren detaillierten Plänen auszuführen: die Vernichtung von großen und kleinen Städten und Dörfern, die Zertrümmerung von Fabriken, Genossenschaftsfarmen Elektrizitätswerken und Eisenbahnen, die Beraubung und barbarische Verwüstung der nationalen kulturellen Einrichtungen der Völker der USSR, die Verwüstung von Museen, Krankenhäusern, Schulen, Kirchen, geschichtlichen Denkmälern, die Massenverschleppung der Sowjetbürger nach Deutschland zu Sklavenarbeit, ebenso wie die Vernichtung von Erwachsenen, Greisen, Frauen und Kindern, insbesondere Russen, Weißrussen, Ukrainern, und die Ausrottung von Juden, welche in dem gesamten besetzten Gebiet der Sowjetunion ausgeführt wurden.

Die vorgenannten Verbrechen wurden von den deutschen Truppen in Übereinstimmung mit den Befehlen der Nazi-Regierung, des Deutschen Generalstabes und des Oberkommandos der Deutschen Wehrmacht begangen.


7. Zusammenarbeit mit Italien und Japan und Angriffskrieg gegen die Vereinigten Staaten: November 1936 bis Dezember 1941

Nach Entfesselung der Angriffskriege schlossen die Nazi-Verschwörer eine deutsch-italienisch-japanische militärische und wirtschaftliche [43] Allianz für 10 Jahre, welche am 27. September 1940 in Berlin unterzeichnet wurde. Dieses Abkommen, welches eine Verstärkung der zwischen diesen drei Nationen durch den früheren, aber enger begrenzten Vertrag vom 25. November 1936 geschaffenen Bande darstellt, besagte wie folgt: »Die Regierungen von Deutschland, Italien und Japan sehen es als eine Voraussetzung für einen dauerhaften Frieden an, daß jede Nation der Welt den ihr gebührenden Raum erhält. Sie haben deshalb beschlossen, bei ihren Bestrebungen im großostasiatischen Raum und in den europäischen Gebieten Seite an Seite zu stehen und zusammenzuarbeiten, wobei es ihr vornehmstes Ziel ist, eine Neuordnung der Dinge zu schaffen und aufrechtzuerhalten, die geeignet ist, Gedeihen und Wohlfahrt der dortigen Völker zu fördern.«2

Die Nazi-Verschwörer erkannten, daß ein Angriff Japans die Nationen, mit denen sie im Kriege standen, und jene, mit denen sie Krieg erwogen, schwächen und hindern würde. Demgemäß ermunterten die Nazi-Verschwörer Japan, eine »Neuordnung der Dinge« anzustreben. Unter Zunutzemachung des von den Nazi-Verschwörern geführten Angriffskrieges begann Japan am 7. Dezember 1941 in Pearl Harbor und den Philippinen einen Angriff auf die Vereinigten Staaten und im südwestlichen Teil des Pazifischen Ozeans auf das Britische Weltreich, Französisch-Indochina und die Niederlande. Deutschland erklärte den Vereinigten Staaten am 11. Dezember den Krieg.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 38-44.
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