Erklärungen der Einzelangeklagten

zur Schuldenfrage

[102] Alle Einzelangeklagten, mit Ausnahme von Martin Bormann, der nicht aufgefunden werden konnte, haben sich zur Anklageschrift "nicht schuldig" erklärt.

Die Erklärung von Ernst Kaltenbrunner wurde am 10. Dezember 1945 abgegeben, die Erklärung der übrigen Angeklagten am 21. November 1945.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 102-103.
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