Antrag der Anklagebehörde

auf Berichtigung einiger Unstimmigkeiten

im Wortlaut der Anklageschrift.

Internationaler Militärgerichtshof

[100] DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA,

DIE FRANZÖSISCHE REPUBLIK,

DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH VON GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND

UND DIE UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJET-REPUBLIKEN

– gegen –


Hermann Wilhelm Göring und andere,

Angeklagte.


Antrag zur Berichtigung der Anklageschrift.


An den Hohen Gerichtshof:

Da

(1) gewisse Abweichungen (im beigefügten Verzeichnis aufgeführt) in der Anklageschrift zwischen der englischen, französischen, russischen, und deutschen Fassung festgestellt wurden;

(2) die Anklageschrift dem Gerichtshof in englischer, russischer und französischer Sprache unterbreitet wurde und jede Fassung gleiche Gültigkeit hat;

(3) die Anklageschrift den Angeklagten nur in deutscher Sprache zugestellt wurde;

legt die Anklagebehörde folgenden Antrag vor: Daß der Gerichtshof Anweisungen gebe, die im beigefügten Verzeichnis aufgeführten Abweichungen zwischen den verschiedenen Fassungen der Anklageschrift dadurch zu berichtigen, daß die englische, französische und russische Fassung in jedem der angeführten Fälle dem deutschen Wortlaut angeglichen werde, insoweit dies durch den Sinn des Zusammenhalts zugelassen ist.1


[100] Für die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika:

Unterschrift: ROBERT H. JACKSON


Für die provisorische Regierung Frankreichs:

Unterschrift: CHAMPETIER DE RIBES

durch: CH. DUBOST


Für die Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritanien und Nordirland:

Unterschrift: DAVID MAXWELL FYFE


Für die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken:

Unterschrift: R. RUDENKO

den 4. Juni 1946


1 Dieser Antrag ist am 7. Juni 1946 vom Gerichtshof angenommen worden.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 100-102.
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