Beweisstück III A

zur Verlautbarung in der französischen Besetzungszone.

[122] FRANZÖSISCHES OBERKOMMANDO

IN DEUTSCHLAND


Baden-Baden, den 23. November 1945

Militärregierung der

Französischen Besetzungszone

Allgemeine Justizverwaltung

Der Generaldirektor


Rat FURBY

Generaljustizdirektor

Delegierter für die Ausforschung von Kriegsverbrechern in Deutschland

an

den Herrn Delegierten der Regierung der Französischen Republik bei der Staatsanwaltschaft am Internationalen Militärgerichtshof zur Aburteilung der Hauptkriegsverbrecher.


Ich bestätige, daß bis zum 21. November 1945 die Bekanntmachung, wonach der verbrecherische Charakter gewisser Organisationen vor dem Internationalen Militärgerichtshof in einem Prozeß untersucht werden soll, in deutscher Sprache in der französischen Besetzungszone im Rundfunk und in den Zeitungen mindestens einmal [122] wöchentlich zwei Wochen lang veröffentlicht worden ist, und daß diese Veröffentlichung zwecks größtmöglicher Verbreitung in der französischen Zone während zwei weiteren Wochen fortgesetzt werden wird, und zwar über den einzigen Rundfunksender der französischen Zone (KOBLENZ) und in zwölf deutschen Zeitungen.

Ich bestätige ferner, daß diese Bekanntmachung auch durch Plakate veröffentlicht worden ist, wie sie gewöhnlich von den militärischen Behörden verwendet werden, um der zivilen Bevölkerung Mitteilungen zu machen.

Ich bestätige ferner, daß diese Bekanntmachung an die zuständigen französischen Behörden für die Betreuung von Kriegsgefangenen geliefert worden ist, um, wo nur immer möglich, in Kriegsgefangenenlagern, in denen Deutsche gefangen sind, in deutscher Sprache, in der vom kommandierenden Lageroffizier vorzuschreibenden Weise veröffentlicht zu werden.


Generaljustizdirektor

Delegierter für die Ausforschung von

Kriegsverbrechern in Deutschland

Unterschrift: FURBY

Siegel


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 122-123.
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