Abweichende Meinung

des sowjetischen Mitgliedes

des internationalen Militärgerichtshofes.

[387] Zu dem Urteil gegen die Angeklagten Schacht, von Papen, Fritzsche und Heß sowie der angeklagten Organisationen: Reichskabinett, Generalstab und OKW.

Der Gerichtshof hat folgende Entscheidung getroffen:

a) Die Angeklagten Hjalmar Schacht, Franz von Papen und Hans Fritzsche freizusprechen,

b) den Angeklagten Rudolf Heß zu lebenslänglichem Gefängnis zu verurteilen und

c) von der Erklärung, daß die Organisationen: Reichskabinett, Generalstab und OKW verbrecherisch sind, Abstand zu nehmen.

Mit diesem Teil der Entscheidung des Tribunals kann ich mich nicht einverstanden erklären, weil er dem tatsächlichen Tatbestand nicht entspricht und auf unrichtigen Schlußfolgerungen beruht.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 387.
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Wierskalla, Sven

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