Schlußfolgerung

Schlußfolgerung.

[355] Der Gerichtshof erklärt Dönitz nicht schuldig nach Punkt 1 der Anklage, jedoch schuldig nach Punkt 2 und 3.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 355-356.
Lizenz:
Kategorien: