Fritzsche

[380] Fritzsche ist angeklagt nach Punkt 1, 3 und 4. Er war hauptsächlich bekannt als Rundfunkkommentator, der einmal in der Woche die Tagesereignisse in seinem eigenen Programm »Hans Fritzsche spricht« erörterte. Er begann im September 1932, Rundfunkansprachen zu halten; im gleichen Jahre wurde er der Leiter des Drahtlosen Nachrichtendienstes, einer Einrichtung der Reichsregierung. Als die Nationalsozialisten am 1. Mai 1933 diese Einrichtung ihrem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda einverleibten, trat Fritzsche in die Nazi-Partei und in das Ministerium ein. Im Dezember 1933 wurde er Leiter der innerdeutschen Presseabteilung des Ministeriums; im Oktober 1942 wurde er zum Ministerialdirektor befördert. Nachdem er für kurze Zeit an der Ostfront in einer Propagandakompanie Dienst getan hatte, wurde er im November 1942 Leiter der Rundfunkabteilung des Propagandaministeriums und Generalbevollmächtigter für die politische Organisation des Großdeutschen Rundfunks.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 380.
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