Keitel.

[324] Keitel ist nach allen 4 Punkten angeklagt. Von 1935 bis zum 4. Februar 1938 war er Stabschef des damaligen Kriegsministers von Blomberg; am genannten Tage übernahm Hitler den Oberbefehl über die Wehrmacht und ernannte Keitel zum Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Keitel besaß jedoch keine Befehlsgewalt über die drei Wehrmachtsteile, diese waren dem Obersten Befehlshaber direkt unterstellt. Das OKW war in Wirklichkeit militärischer Stab.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 324.
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