Schlußfolgerung.

[358] Der Gerichtshof stellt fest, daß Raeder unter Punkt 1, 2 und 3 schuldig ist.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 358-359.
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