10. Kapitel. Der schwarze Tod. (1348-1350.)

[331] Die lügenhafte Beschuldigung der Wasservergiftung. Gemetzel in Südfrankreich und Katalonien. Die judenfreundliche Bulle des Papstes Clemens VI. Geständnisse von Juden am Genfersee durch die Folter erpreßt. Gemetzel in allen deutschen Gauen. Die Geißler als Geißel für die Juden. König Kasimir von Polen. Verfolgung in Brüssel. Beratungen in Barcelona zur Verbesserung der Lage.


Der Schimmer des Glückes, den die spanischen Juden unter Alfonso XI. hatten, diente nur dazu, ihren Brüdern in den anderen christlichen Ländern eine umfangreiche, gründliche, unbeschreiblich grausame Verfolgung zu bringen, mit welcher alle bisherigen Judengemetzel keinen Vergleich zulassen. Der Würgengel des schwarzen Todes, welcher über drei Jahre wütete, hat mit vorangegangenen Erdbeben und anderen erschreckenden Naturerscheinungen seinen Tanz von China aus über die Inseln und Küsten in das Herz Europas angetreten, keinen Stand, kein Alter verschont, den vierten Teil der Menschheit (wohl 25000000) wie mit einem giftigen Hauche hingerafft, bald dieses, bald jenes Land, diese oder jene Stadt in ein förmliches Beinhaus verwandelt und jede edle Regung in den Herzen der Menschen erstickt. In Europa machte der unsichtbare Tod mit seinen Schrecken die Christen zu leibhaftigen Würgengeln für die Juden, um diejenigen unter ihnen, welche die Seuche verschont hatte, der Folter, dem Schwerte oder dem Feuer zu überliefern und die ganze Judenheit vom Erdboden zu vertilgen1. Es charakterisiert die Erziehung, welche die Kirche ihren Bekennern gebracht, daß die Juden weder von Mohammedanern, noch von Mongolen, noch von irgendeiner zivilisierten oder barbarischen Völkerschaft der damals [331] von der Pest heimgesuchten Erdteile, sondern einzig und allein von Christen als Urheber der Pest massenhaft hingeschlachtet wurden. Die Kirche hatte die europäischen Völker verdummt und vertiert; sie hatte so oft und so eindringlich gepredigt, daß die Ungläubigen vertilgt werden müßten, und daß die Juden noch schlimmer als Ketzer, noch schlimmer als ungläubige Heiden, daß sie der Auswurf der Menschheit, Christenmörder und Kinderschlächter seien, daß ihre treuen Söhne ihr am Ende glauben und ihre Lehre betätigen mußten. Da nun durch die Not der Zeit jede Zucht und Ordnung, Gehorsam und Unterwürfigkeit aufgehört hatten, und der Mensch auf sich selbst gestellt war, trat die Wirkung der kirchlichen Erziehung in scheußlichster Gestalt zutage. Der schwarze Tod hatte zwar auch jüdische Opfer abgerufen; allein da die Juden verhältnismäßig weniger von der Seuche heimgesucht waren als die Christen2 – vielleicht wegen größerer Mäßigkeit in der Lebensweise und größerer Aufopferung der Pfleger – so entstand der Verdacht, daß die Juden, die doch jährlich Christenkinder schlachteten, wohl auch Brunnen und Quellen, ja selbst die Luft vergiftet hätten, um sämtlichen Christen aller Länder mit einem Male den Garaus zu machen.

Aber wo war der so umfassende Plan gefaßt und ins Werk gesetzt worden? Wer hatte Autorität genug, alle europäischen Juden zu gemeinsamem Handeln für eine so gefahrvolle Unternehmung, wie die Vergiftung der Christen, bewegen zu können? Nun, die Antwort schien auf der Hand zu liegen. Die spanischen Juden, welche als im Besitz großer Machtmittel und unbedingten Einflusses auf die Gemeinden von ganz Europa galten, diese hätten den teuflischen Plan zur Vertilgung der Christen ausgesonnen, überallhin Sendboten mit Giftdosen ausgesandt und bei Androhung des Bannes sämtliche Juden bewogen, ihre Befehle zu vollstrecken. Von Toledo, gewissermaßen der jüdischen Hauptstadt, sei die Weisung ausgegangen. Das wahnbetörte Volk machte sogar einen Toledaner Juden namhaft, der die Befehle und das Gift überbracht hätte. Jakob a Paskate sei es gewesen, der aus Toledo gekommen, sich in Chambery (in Savoyen) niedergelassen und von da aus eine ganze Schar jüdischer Giftmischer nach allen Ländern [332] und Städten ausgesandt habe3. Dieser Jakob, sowie ein Rabbi Peyret aus Chambéry und ein reicher Jude Aboget sollen das Vergiftungsgeschäft im großen betrieben haben. Das Gift, welches von den jüdisch-spanischen Schwarzkünstlern bereitet worden, sei bald aus Basiliskenfleisch, bald aus Spinnen, Fröschen und Eidechsen, bald wieder aus Christenherzen und Hostienteig bereitet gewesen4. Es sei in kleinen ledernen Beutelchen oder Läppchen verteilt worden und sei nach einigen von roter und schwarzer, nach andern von grüner und schwarzer Farbe gewesen5. Solche blödsinnige Märchen, von Unwissenden oder Böswilligen erfunden, von der erhitzten Phantasie vergrößert und übertrieben, wurden nicht nur von der unwissenden Menge, sondern auch von den höheren Ständen geglaubt. Die Gerichtstribunale beschäftigten sich ernstlich damit, hinter die Wahrheit zu kommen und wendeten die Mittel an, welche das christliche Mittelalter zur Bestätigung eines Verdachtes mit besonderer Virtuosität gebrauchte – die Folter in jeder Gestalt.

So weit die Kunde reicht, wurden diese Märchen von der Brunnen- und Quellenvergiftung der Juden zuerst in Südfrankreich geglaubt, wo der schwarze Tod schon im Anfang des Jahres 1348 seine Opfer forderte. In einer südfranzösischen Stadt wurde die ganze jüdische Gemeinde, Männer, Frauen und Kinder, nebst den heiligen Schriften an einem [333] Tage verbrannt (Mitte Mai)6. Es war aber nicht die einzige Verfolgung in dieser Gegend. Von da aus verbreitete sich das Märchen nach Katalonien und Aragonien. Hier herrschte gerade in demselben Jahre die ungebundenste Anarchie, indem der Adel und das Volk gegen den König Don Pedro im Aufstand waren, um ihre Privilegien sicherzustellen. Als auch hier das Märchen von der Brunnenvergiftung in den Gemütern Wurzel gefaßt hatte, rottete sich das Volk in Barcelona an einem Sonnabend (gegen Ende Juni) zusammen, tötete an zwanzig Personen und plünderte die jüdischen Häuser. Indessen nahmen sich die Angesehensten der Stadt der Verfolgten an und jagten im Verein mit einem gerade hereinbrechenden fürchterlichen Unwetter, Donnergekrach und flammenden Blitzen die wahnbetörten oder plünderungssüchtigen Angreifer auseinander. –

Einige Tage später wurde ebenso die Gemeinde von Cervera überfallen, achtzehn Personen wurden getötet und die übrigen zur Flucht gezwungen. Der jüdische Philosoph Vidal Narboni (o. S. 324) befand sich damals gerade in dieser Stadt und verlor infolge der Zusammenrottung seine Habe und seine Bücher. Mehr Opfer fielen in dem Städtchen Tarrega, wo mehr als 300 Juden gemordet und in eine Grube geworfen wurden (10. Ab = 6. Juli). Sämtliche nordspanische Gemeinden waren auf Angriffe gefaßt, stellten öffentliche Fasten an, flehten den Himmel um Erbarmen an und verrammelten ihre Quartiere, wo Mauern vorhanden waren7. Indessen standen in Aragonien die höheren Stände den Juden bei. Der Papst Clemens VI. (derselbe, welcher sich für Gersonides' astronomische Arbeiten interessierte, o. S. 323), der beim Herannahen des schwarzen Todes zitterte und sich [334] in seinem Zimmer förmlich abschloß, hatte doch ein Herz für die unschuldig Verfolgten. Er erließ eine Bulle, in der er bei Androhung des Kirchenbannes untersagte, sie ohne richterliches Urteil zu töten, gewaltsam zur Taufe zu schleppen oder ihre Güter zu rauben (anfangs Juli)8. Diese Bulle half vielleicht in Südfrankreich, blieb aber in der übrigen Christenheit ganz ohne Wirkung. Ein Land lernte vom andern. Die paradiesische Gegend am Genfersee wurde zunächst der Schauplatz der blutigsten Verfolgung. Auf Befehl des damaligen Herzogs Amadeus von Savoyen wurden mehrere Juden, auf welche der Vergiftungsverdacht gefallen war, verhaftet und in zwei Städtchen am Genfersee, in Chillon und Chatel (Chatelard, beide zwischen Vevey und Ville-Neuve im Waadtlande) eingekerkert. Eine Gerichtskommission wurde ernannt, um mit den Verhafteten ein Verhör anzustellen und sie, wenn sie überführt würden, zu bestrafen. Hier legten also ein Fürst und der Richterstand auf die Fabel von Giftmischerei der Juden Gewicht. Am Versöhnungstage (15. September) wurden drei Juden und eine Jüdin in Chillon auf die Folter gespannt, ein Wundarzt Valavigny aus Thonon, ferner Bandito und Mamson aus Ville-Neuve und drei Wochen später eine Mutter Bellieta und ihr Sohn Aquet. Sie gestanden im Schmerz und in der Verzweiflung alles ein, was man von ihnen herauspressen wollte, daß sie von dem und dem Gift bekommen und es hier und da in der Nähe von Quellen und Brunnen niedergelegt hätten. Sie gaben sich, ihre Glaubensgenossen, ihre Eltern und Kinder an. Die schwache Frau und ihren Sohn legten die herzlosen Richter zehn Tage später wieder auf die Folter und die Gemarterten überboten sich an Enthüllungen. Aquet sagte aus, sämtliche Juden der Gegend, angesehene und gemeine, hätten eine förmliche Beratung vor den Toren von Ville-Neuve gehalten, wie sie die Christen vergiften wollten9. In Chatelard wurden fünf Juden beim Verhör gefoltert, und auch sie machten umfassende Geständnisse, die an Glaubwürdigkeit mit jenen auf gleicher Stufe stehen. Einer von ihnen, Aquet, übertrieb seine Aussagen ins Ungeheuerliche; er habe Gift gelegt in Venedig, Gift in Apulien und Kalabrien, Gift in Toulouse [335] in Frankreich10. Alle diese Aussagen schrieben die Sekretäre nieder, und sie wurden durch Unterschriften beurkundet. Um die Glaubwürdigkeit nicht zu schmälern, fügten die verschmitzten Richter hinzu, die Schlachtopfer seien nur einwenig gefoltert worden11. Auf diese Aussagen hin wurden nicht bloß die Angeklagten und sozusagen Geständigen, sondern sämtliche Juden in der Gegend des Genfersees und wohl von ganz Savoyen verbrannt12.

Von der Genfer Gegend hatte sich das geflügelte Gerücht von der erwiesenen Schuld der Juden nach der Schweiz verbreitet, und alsbald wiederholten sich auch da dieselben Blutszenen. Die Konsuln von Bern ließen sich die Gerichtsverhandlungen aus Chillon und Chatelard kommen, brachten auch ihrerseits einige Juden auf die Folter, erpreßten ebenfalls Geständnisse von ihnen und zündeten ebenfalls einen Scheiterhaufen für sämtliche Juden an (September)13.

Von Bern und Zofingen (Kanton Aargau) aus, wo man ebenfalls Gift gefunden haben wollte, wurde die Vertilgung der Juden als Giftmischer systematisch betrieben. Die Konsuln von Bern richteten Sendschreiben mit der Anzeige, daß die Juden des Verbrechens vollständig überführt worden wären, nach Basel, Freiburg, Straßburg, Cöln und überall hin und ließen sogar einen Juden in Fesseln nach Cöln transportieren, damit sich jedermann von deren teuflischem Plane überzeugen sollte14. – In Zürich kam zu der Anschuldigung der Vergiftung [336] noch die der Ermordung eines Christenkindes hinzu, und auch hier wurden die scheinbar Schuldigen verbrannt, die übrigen verjagt und ein Gesetz erlassen, daß sie nimmermehr dahin zurückkehren sollten (21. Sept.)15. Der Judenbrand wälzte sich mit der Ausbreitung der Pest immer mehr nordwärts. Wie die Gemeinden um den Genfersee, so wurden auch die um den Bodensee St. Gallen, Lindau, Überlingen, Ravensburg, Schaffhausen, Constanz (Costnitz) und andere durch Scheiterhaufen, Rad oder Vertreibung und Zwangstaufe aufgerieben16. In Constanz hat einer von denen, welche aus Verzweiflung zum Christentum übergetreten waren, seinen Schritt gleich darauf bereut und sein Haus angezündet, um mit den Seinigen von eigener Hand aus dem Leben zu scheiden, indem er aus dem Fenster rief: »Sehet, ich sterbe als Jude.« Durch den Brand seines Hauses sind mehr als vierzig Häuser eingeäschert worden17. – Noch einmal hat sich der Papst Clemens VI. für die Juden verwendet und eine Bulle an die katholische Christenheit erlassen, worin er die Unschuld der Juden an dem ihnen zur Last gelegten Frevel auseinandersetzte. Er brachte alle Gründe vor, die nur geltend gemacht werden konnten, um die Abgeschmacktheit der Anschuldigung ins Licht zu setzen, daß auch solche Gegenden von der Pest heimgesucht würden, in denen kein Jude wohne, und auch die Juden davon betroffen würden. Vergebens er mahnte er die Geistlichen, die Juden in Schutz zu nehmen und belegte die falschen Ankläger und Henker mit dem Kirchenbann (September)18. Das Kind war mächtiger geworden als sein Erzeuger, der Wahn mächtiger als das Papsttum.

Nirgends ist die Vertilgung der Juden mit mehr Gründlichkeit und Erbitterung betrieben worden, als in dem heiligen römisch-deutschen Reiche, als wären die Deutschen froh gewesen, eine Gelegenheit zu haben, ihren tiefen Ingrimm ungestraft an der ihnen verhaßten Nation befriedigen zu können. Vergebens hatte der Papst die Unschuld der Juden an der ihnen zur Last gelegten Seuche verkündet. Obwohl sonst gehorsame Knechte des päpstlichen Stuhles, hörten sie auf seine Stimme nicht, wenn sie zugunsten der Juden sprach. Vergebens erließ [337] der neuerwählte Kaiser, der Luxemburger Karl IV., Handschreiben über Handschreiben, den Juden, seinen Kammerknechten, kein Haar zu krümmen. Selbst wenn sein Ansehen in Deutschland fester gewesen wäre, würde er die Deutschen nicht willfährig gefunden haben, die Juden zu schonen. Es gab damals auch kein beschränkteres Volk, als das deutsche. Franzosen, Italiener, Spanier und Engländer hatten durch ihre Beteiligung an öffentlichen Angelegenheiten ihren barbarischen Ursprung zum Teil überwunden und trotz des mittelalterlichen Dusels ihren Sinn für die Natur der Dinge geschärft. Das deutsche Volk aber, fern von allem öffentlichen Leben, von Adel und Pfaffen bevormundet und gegängelt, lebte in einer beständigen Traumwelt, in der Schein von Wirklichkeit nicht zu scheiden ist. Nicht bloß, um die Habe der Juden zu plündern, wie ein ehrlicher Erzähler jener Zeit, Closener aus Straßburg, bemerkt: »Ihr bares Gut war die Vergiftung, welches die Juden tötete19, nein, nicht bloß aus Eigennutz, sondern in ehrlicher Dummheit, in urwaldlicher Einfalt glaubten die Deutschen, die Juden hätten mit einem bißchen Gift den Rhein, die Donau und alle Flüsse, Quellen, Brunnen, Felder und Wiesen verdorben. Wie in der Gegend des Genfersees der Jude Jakob a Paskate und Rabbi Peyret in Chambéry, so sollte ein reicher und angesehener Jude, Moses in Mainz, seine Glaubensgenossen in Deutschland mit Giftmitteln versorgt haben20. Der »fürsichtige«, weise Rat vieler Städte ließ daher die Brunnen und Quellen vermauern, damit die Bürger nicht Gift einschlürften, und man bediente sich nur des Regen- oder Schneewassers. Sollten das die Juden, die Urheber dieses Übels, nicht büßen?

Indessen gab es auch wenige Einsichtige, welche den Wahn nicht teilen konnten, daß die Juden an der großen Sterblichkeit schuld seien. Diese wenigen verdienen einen Platz in der Geschichte, daß sie trotz der sie umgebenden Gefahr menschlich fühlten und handelten. Es war namentlich der Bürgerrat von Straßburg, der Bürgermeister Conrad (Kunze) von Winterthur, der Schöppe Gosse Sturm und der Handwerksmeister Peter Schwarber. Diese gaben sich unsägliche Mühe, die Unschuld der Juden an den ihnen zur Last gelegten Verbrechen an den Tag zu bringen, verteidigten und schützten sie gegen das fanatische Anstürmen des Pöbels und selbst des Bischofs. Auch der Rat von Basel und Freiburg stand auf seiten der Unglücklichen. Der [338] Rat von Cöln schrieb an den von Straßburg, er werde sich in betreff der Juden Straßburg zum Muster nehmen; denn er sei überzeugt, daß die Pest nicht anders denn als eine Strafe Gottes zu betrachten sei. Er werde daher nicht zugeben, daß die Juden wegen der grundlosen Gerüchte verfolgt würden, sondern werde sie, wie die Vorfahren es getan, kräftig schützen. In Basel machten aber die Gewerke und alles Volk einen Auflauf gegen den Rat, zogen mit ihren Fahnen vor das Rathaus und verlangten ungestüm zunächst, daß diejenigen Patrizier, welche wegen der früher den Juden zugefügten Kränkungen verbannt worden waren, zurückberufen, und dann, daß die Juden mindestens aus der Stadt gewiesen werden sollten. Die erste Forderung mußten die Ratsherren bewilligen, wegen der letzteren vertrösteten sie das Volk auf den Beschluß eines Städtetages, welcher zur Beratung dieser Angelegenheit in Aussicht genommen war.

In Benfelden (Elsaß) kam in der Tat eine Beratung wegen der Maßregeln in betreff der Juden zustande. Es tagten da der Bischof Berthold von Straßburg, Barone, Herren und Abgeordnete der Städte. Die Vertreter von Straßburg traten mutig für die Juden auf, selbst gegen den Bischof, welcher aus Bosheit oder Dummheit entschieden für die Vertilgung der Juden war. Sie machten wiederholt geltend, daß sie den Juden keine Schuld an der Pestilenz beimessen könnten. Allein sie wurden überstimmt. Es wurde beschlossen, die Juden aus allen Städten des oberen Rheins zu vertreiben (gegen Ende 1348)21. Seit der Zeit dieses Beschlusses von Benfelden wurden die Juden des Elsaß, die noch an den Wunden bluteten, welche die Armleder (o. S. 328) und ihre Scharen ihnen geschlagen hatten, für vogelfrei erklärt. Sie wurden bald in diesem, bald in jenem Orte verbrannt oder ausgewiesen. Die aus den Städten Verjagten wurden von dem wütenden Landvolke einfach totgeschlagen. Dieses herbe Geschick ereilte auch die Gemeinde von Basel. Auf einer Insel des Rheins, in einem eigens dazu erbauten Hause wurden sie ohne Urteilsspruch verbrannt (9. Januar 1349) und der Beschluß beschworen, daß innerhalb zweier Jahrhunderte kein Jude sich in dieser Stadt niederlassen dürfe22. Eine Woche später kam die Reihe an die Juden von Freiburg (Breisgau). Hier hatte ein Jude, wie sich denken läßt, unter der Folter, ausgesagt, er wäre mit vier Glaubensgenossen aus Breisach zu Rate gegangen, wie man die Brunnen vergiften könne, und er habe ein Säckchen [339] mit Gift eine Spanne lang ins Wasser geworfen. Die vier namhaft gemachten Giftmischer wurden nach Freiburg gebracht und legten noch viel umfassendere Geständnisse ab, sämtliche Juden von Straßburg, Basel, Freiburg und anderen Orten hätten von der Vergiftung Kunde gehabt. Ein anderer Jude sagte aus, es sei ein eigener Rat von zwölf Juden eingesetzt worden, welcher die Vergiftung geleitet habe, und dem alle Gehorsam schuldeten; das Gift hätten sie aus Basel bezogen. Darauf wurden sämtliche Juden von Freiburg dem Scheiterhaufen überliefert, bis auf zwölf der reichsten, welche vorderhand am Leben gelassen wurden, damit sie ihre Schuldner angeben sollten, denn es verstand sich von selbst, daß alles Eigentum der Schlachtopfer der Kommune zugesprochen wurde23. Zähringen (unweit Freiburg), dessen weiser Rat und Schultheiß bei den Juden Gift gefunden, hatte schon früher drei Juden und eine Jüdin gerädert und den übrigen noch eine Galgenfrist bis über die Feiertage gelassen24. Die Zeugnisse für die Schuld der Juden häuften sich. In Schlettstadt hatte sich ein angeklagter Jude im Gefängnisse entleibt und ein getaufter Jude hatte ausgesagt, die Juden gingen damit um, die Christenheit mit Gift zu verderben25. Sämtliche Städte im Elsaß waren daher erbittert gegen die Herren, welche Juden hielten. Die Gemeinde von Speyer26 fiel als erstes Opfer unter den rheinischen Gemeinden. Das Volk rottete sich zusammen, schlug mehrere Juden tot, andere verbrannten sich selbst in ihren Häusern und noch andere gingen zum Christentum über (10. Januar). Die Erschlagenen wurden in Weinfässern in den Rhein geworfen. Der Rat von Speyer eignete sich die Habe der Juden an und ließ deren Dörfer in der Umgegend versiegeln.

Trotzdem blieb der Rat von Straßburg in der Beschützung der Juden standhaft. Der Bürgermeister Winterthur richtete überallhin Sendschreiben, um günstige Berichte über sie in Händen zu haben und diese der täglich ungestümer auftretenden Bürgerschaft als Beweisstücke [340] für die Unschuld der Verdächtigten vorlegen zu können. Aber von vielen Seiten liefen gerade ungünstige Zeugnisse ein. Der Rat von Zähringen antwortete, er sei im Besitz des Giftes, das die Juden ausgestreut hätten, und an dem Tiere bei angestellten Versuchen gestorben wären; er wollte es aber nicht aus den Händen geben, sondern nur einem Sendboten vorzeigen27. Ein Kastellan von Chillon ließ die Bekenntnisse der gemarterten Juden aus der Gegend des Genfersees kopieren und schickte sie dem Rat von Straßburg zu28. Nur der Rat von Cöln ermutigte den Bürgermeister Winterthur, sich unverdrossen der Juden anzunehmen und das Verlangen der Judenfeinde zurückzuweisen. Denn, meinte er, viele kleinere und größere Städte würden dem Beispiele der Stadt Straßburg folgen29. Der Rat vermochte aber dem Ungestüm des Volkes nicht lange Widerstand zu leisten. Die niedrige Volksmasse konnte sich nicht denken, daß die drei Ratsherren aus Menschlichkeit die Juden beschützten, und war überzeugt, daß es nur aus Eigennutz geschähe. »Sie müssen viel Geld von den Juden bekommen haben, daß sie dieselben wider aller Willen so sehr verteidigten,« so sprachen die Straßburger Bürger untereinander30. Die Gewerke, wahrscheinlich von der Geistlichkeit aufgestachelt, rotteten sich zusammen, zogen mit ihren Bannern vor das Münster31 und gingen nicht eher auseinander, bis der Bürgermeister Winterthur und seine zwei Kollegen ihres Amtes entsetzt wurden. Darauf wurde ein neuer Bürgerrat gewählt, der die Verfolgung der Juden begünstigte. Das Ende war vorauszusehen. Die Gemeinde von Straßburg – 2000 Seelen – wurde eingekerkert. Tags darauf, an einem Sabbat (14. Februar 1349) wurden sie sämtlich nach ihrem Begräbnisplatze geschleppt. Ein Holzgerüst war errichtet, das sie besteigen mußten, während es in Brand gesteckt wurde. Nur diejenigen, welche aus Verzweiflung zum Kreuze griffen, ließen die Henker am Leben; die übrigen verbrannten sie mit kaltem Blute. Der neue Rat beschloß auch, daß in 100 Jahren kein Jude in Straßburg aufgenommen werden sollte. Die Schätze der Juden wurden an die Bürger verteilt. Einige trugen Scheu, das Sündengeld zu behalten und verwendeten es, nach dem Rate ihrer Beichtväter, zu Kirchenzwecken.

Dann kam die Reihe an die älteste Gemeinde Deutschlands, an Worms. Die Juden dieser Stadt hatten um so eher das Schlimmste [341] von ihren christlichen Mitbürgern zu befürchten, als der Kaiser Karl IV. sie vorher der Stadt für die Dienste, welche diese ihm geleistet, mit Leib und Gut überliefert hatte. »Also, daß die Stadt und die Bürger zu Worms mit den Juden und der Jüdischheit mögen tun und lassen, brauchen und büßen als mit ihrem Gute«32. Die Bürger hatten also das volle Recht, mit ihnen nach Lust und Willkür zu schalten. Als nun der Rat beschlossen hatte, die Juden zu verbrennen, wollten diese den Tod durch Henkershand nicht abwarten, sondern beschlossen, ihm zuvorzukommen. Zwölf jüdische Vorsteher sollen sich auf das Rathaus begeben, und dort um Erbarmen gefleht haben. Als aber die Schöppen bei den Tränen kalt blieben, sollen diese zwölf mit den Waffen, die sie unter ihren Kleidern verborgen hatten, bei verriegelter Türe über die Ratsherren hergefallen sein und sie niedergemacht haben. Die übrigen Juden von Worms sollen sich ebenfalls zur Wehr gesetzt haben. Auf den Kirchhof geflüchtet, sollen die zwölf Vorsteher dort auf wunderbare Weise ein gemeinsames Grab gefunden haben. Indessen ist diese Erzählung nur sagenhaft; geschichtlich ist, daß fast sämtliche Juden von Worms ihre Häuser in Brand gesteckt und sich darin – mehr als vierhundert Personen – verbrannt haben; nur wenige entkamen (10. Adar II = 1. März)33.

[342] Die Bürger von Worms erlitten nicht nur bedeutenden Schaden durch die Feuersbrunst, die durch den Brand der jüdischen Häuser entstanden war, sondern gerieten auch in Händel mit einigen Herren und Rittern wegen der Ansprüche, welche dieselben an die Juden gehabt und eingebüßt hatten. Diese wollten an der Stadt Rache wegen der Vertilgung der Juden nehmen, obwohl der Kaiser Karl die Bürger von jeder Schuld freigesprochen hatte34. Der Rat verkaufte, um sich Ruhe zu verschaffen, die übriggebliebenen Grundstücke der Juden und beschwichtigte den edlen Zorn der Herren Ritter mit Geld35.

Auch die Juden zu Oppenheim verbrannten sich freiwillig, um nicht als Giftmischer gemartert zu werden (gegen Ende Juli)36. Die Gemeinde von Frankfurt, obwohl auch auf sie der Blick der Mörder gerichtet war, blieb so lange verschont, als die Gegenkaiser, Karl IV. und Günther von Schwarzburg, in dieser Gegend einander bekämpften. Der letztere hatte in Frankfurt seine Hofhaltung. Als dieser gestorben und beerdigt und auch der Kaiser Karl von dort abgezogen war, kam die Reihe zu sterben an die Juden zu Frankfurt. Auch sie verbrannten sich in ihren Häusern, als ein Angriff auf sie gemacht wurde, und veranlaßten ebenfalls eine große Feuersbrunst in der Stadt (24. Juli). Von den Gütern, welche die Bürger von den Juden angetreten, erkauften sie sich mit 20000 Mark Silbers die Gnade des Kaisers Karl, den sie früher bekämpft hatten, und erlangten dadurch wieder das Recht, eine Messe zu halten, das ihnen Mainz streitig gemacht hatte37.

[343] Als wenn ein Wahn noch nicht genügte, das schwache Israel zu verderben, kam noch ein anderer hinzu, welcher die Entartung des damaligen Christentums in eine neue Art von Baalkultus bekundet. Die verheerende Pest des schwarzen Todes wurde in der Christenheit allgemein als ein Ausbruch des göttlichen Zorns wegen allzu großer Sündhaftigkeit des Volkes und der Priester angesehen und erregte den Gedanken, denselben durch außerordentliche Büßungen abzuwenden. Scharen von Menschen zogen in Deutschland umher, die, ähnlich den ehemaligen Baalspriestern, ihren halbnackten Körper mit knotigen Riemen bis zum Bluten zerfleischten und durch ihre schauerlichen Gesänge überall Zulauf erhielten. Wurde doch von den Geißlern ein Brief vorgelesen, den ein Engel überbracht habe, des Inhalts, Jesus sei wegen der Sünde der Welt und auch wegen des Genusses von Fleisch am Freitag sehr erzürnt und sei erst durch Fürbitte seiner Mutter Maria bewogen worden, demjenigen Sündenerlaß zu gewähren, der sich vierunddreißig Tage hintereinander geißeln würde. Die Geißler entzündeten den Glaubenseifer der Volksmenge bis zur Raserei, und die nächsten Opfer waren immer die Juden. Einige Geißler gingen geradezu auf Ausrottung der Juden aus und nannten sich mit einem gewissen Stolz Judenschläger. Ein Reim aus dieser Zeit charakterisiert in wenigen Versen die Zuchtlosigkeit der damaligen Christenheit:


»Die Pestilenz regierte geschwind.

Nahm hin viel tausend Menschenkind.

Die Geißler sah man nackend gehen,

Sich selber schlagend mocht' man sehen,

Die Erde ganz erbebt zur Hand:

Die Juden wurden viel verbrannt«.38


Zum Gemetzel der Juden in Frankfurt haben die Geißler gehetzt.

In Mainz, wo die Juden bis dahin noch verschont geblieben, hatte ein Beutelschneider während einer Geißlungsszene einem Nachbar den Geldbeutel entwendet. Darob entstand Streit und Auflauf. Das Volk nahm die Gelegenheit wahr, die Juden anzufallen39. Aber diese müssen schon früher untereinander den Plan verabredet haben, sich nicht wie Schafe abschlachten zu lassen. Dreihundert der Mainzer Juden[344] griffen daher zu den Waffen und erschlugen von der sie überfallenden Menge zweihundert Personen. Freilich erregten sie dadurch um so mehr den Zorn der ganzen christlichen Bevölkerung, die sich ebenfalls bewaffnete. Die Juden kämpften lange, und als sie von der Übermacht der Feinde zurückgedrängt wurden, zündeten sie ihre Häuser an (24. August). Nahe an 6000 Juden sollen damals in Mainz umgekommen sein. Die größte deutsche Gemeinde war vollständig aufgerieben.

An demselben Tage wie in Mainz erlitten die Juden der alteingesessenen Gemeinde von Cöln samt denen, welche aus der Umgegend Zuflucht in der Stadt gesucht hatten, einen Überfall. Der Rat, welcher fest überzeugt war, daß die Seuche nicht vom Gifte der Juden verursacht, sondern eine Plage Gottes sei, hatte sie lange gegen die dummgläubige Menge geschützt; er hatte es für seine Pflicht gehalten, dem Beispiele der Vorfahren nachzukommen. Allein da die allgemeine Sterblichkeit die Zucht gelöst und die Scheu vor der Obrigkeit aufgehoben hatte, so unterlag der Bürgerrat mit seiner besseren Einsicht. Es entstanden in Cöln wie an vielen Orten Aufläufe der niederen Volksklasse gegen die Juden, denen der Magistrat nicht gewachsen war. Die Angegriffenen setzten sich teilweise zur Wehr, es entstanden hier und da Brände, und das Ende war, daß sämtliche in Cöln befindlichen Juden vernichtet wurden40. Wie ein unaufhaltsamer Brand wälzte sich die Judenschlächterei durch ganz Deutschland. Wer will alle Städte von den Alpen bis zur Nordsee und vom Rhein bis zur Oder zählen, in denen die Juden verbrannt wurden oder sich selbst verbrannten? Von der Gemeinde in Erfurt mit 3000 Seelen blieb keiner übrig, obwohl sie der Rat, nachdem sie bereits in ganz Thüringen – auch in Eisenach und Gotha – erschlagen worden waren, lange geschützt hatte41. In Breslau, wo damals eine nicht unbedeutende, ziemlich begünstigte Gemeinde ansässig war, wurde dieselbe vollständig vertilgt. Hinterher hat zwar der Kaiser Karl den Ratsmännern befohlen, die Mörder einzuziehen und »ihnen Recht zu tun«. Aber er hatte vorher keine Maßregeln getroffen, solche Greueltaten zu verhindern, obwohl er von dem [345] bösen Anschlag gegen die Juden Kunde hatte42. Ebenso ging es in anderen schlesischen Städten. In Österreich wurde ebenfalls der Ruf erhoben, die Juden seien Giftmischer, und auch hier wiederholten sich jene grausenerregenden Szenen. In Wien entleibte sich, auf Anraten des Rabbiners R. Jona, die ganze Gemeinde in der Synagoge43. In Krems, wo eine bedeutende Gemeinde war, wurde dieselbe von dem Pöbel dieser Stadt mit Zuzug desjenigen aus dem benachbarten Städtchen Stein und den Dörfern überfallen. Die Juden zündeten ihre Häuser an und kamen im Feuer um (29. September 1349), während nur wenige sich auf die Burg retteten. So ging es im ganzen Oberlande44. Der Herzog Albert nahm sich zwar der Juden an, ließ die an dem Judengemetzel beteiligten Dörfer plündern, die Teilnehmer in den Kerker werfen, drei Rädelsführer an den Galgen hängen und legte dem Städtchen Mautern Strafgelder von 600 Pfund, Stein und Krems von 400 Pfund auf45; allein er konnte den rasenden Fanatismus nicht hindern. Als er Juden in seiner Burg Kyburg Schutz gewährte, ließen ihm die benachbarten Städte ankündigen, sofern er nicht die Juden zum Feuer befördern würde, so würden sie es tun. Die Juden wurden richtig von den Einwohnern schonungslos ermordet46. Überall war der glühende Judenhaß oder der Wahnglaube der Deutschen mächtiger als der Wille der Fürsten. Ruprecht, Herzog von Bayern, wollte in Heidelberg und anderen Städten die wenigen, welche sich aus dem Gemetzel von Speyer und Worms gerettet hatten, schützen; allein die Bevölkerung stand gegen sie auf und beschuldigte ihn der Habsucht, als wenn er sich von ihnen hätte bestechen lassen47.

So brach denn auch in Bayern und Schwaben die Verfolgung aus, und die alten Gemeinden gingen unter; die von Augsburg gleich im Beginne (22. November 1348), dann Würzburg, München und viele, viele andere48. Die Juden zu Nürnberg, welche infolge des Welthandels [346] dieser Stadt große Reichtümer und stattliche Häuser auf dem Markte besaßen, und natürlich viele Schulden ausstehen hatten, erregten ganz besonders die Mißgunst der verschuldeten Christen. Ihr Untergang war so sicher, daß der Kaiser Karl IV. den Rat im voraus vor Verantwortlichkeit sicherstellte, wenn die Juden wider dessen Willen beschädigt werden sollten49.

Endlich ereilte auch sie das herbe Geschick. Auf einem Platze, der später Judenbühl genannt wurde, errichteten die Bekenner der Religion der Liebe einen Scheiterhaufen, und diejenigen, welche nicht vorher ausgewandert waren, wurden verbrannt oder erschlagen (6. Dezember 1349)50. Nur der Rat von Regensburg gab sich alle erdenkliche Mühe, die Gemeinde, die älteste in Süddeutschland, zu schützen. Denn auch hier verlangte der Pöbel die Ausrottung oder mindestens die Vertreibung der Juden, und man fürchtete jeden Tag blutige Aufläufe gegen sie. Schon hatten die Herzöge von Bayern, die Söhne des Kaisers Ludwig, die ihre Verfolgung begünstigten, urkundlich er klärt, daß sie keinen Anspruch an die Stadt wegen der Juden erheben wollten, sondern es dem Rat und der Bürgerschaft überließen, »mit den Juden zu halten, wie sie wollten, nach Ehre und Notwendigkeit, sie auszuweisen und mit ihnen zu handeln mit und ohne Recht« (1. November). Aber der Rat und die Besten der Bürgerschaft betrachteten es als eine Ehrensache, den Juden, mit denen sie von jeher in gutem Einvernehmen standen und denen sie auch ein Jahrzehnt vorher (o. S. 330) treuen Beistand geleistet, Schutz angedeihen zu lassen. Sie erklärten an Eidesstatt öffentlich und feierlich in die Hände des Bürgermeisters Berthold Egoltspecht, daß sie dieselben treulich beschirmen und verteidigen wollten51, und sie hielten gewissenhaft ihr Wort. – Der Markgraf Ludwig von Brandenburg, Sohn des Kaisers Ludwig, der charakterlose Parteigänger für den Gegenkaiser Günther von Schwarzburg, zeigte seine christliche Gesinnung darin, daß er seinem Verweser den Auftrag erteilte, sämtliche Juden von Königsberg (in der Neumark) zu verbrennen und ihre Güter einzuziehen. So entmenscht war die damalige Zeit, daß sich der Henker seiner Tat noch rühmte und eine urkundliche Erklärung abgab, daß er [347] im Auftrage des Markgrafen Ludwig und mit Hilfe des Schöffen die Juden durch Feuer habe umkommen lassen52.

In Norddeutschland wohnten zwar damals wenig Juden, mit Ausnahme von Magdeburg; aber auch da, wo sie in geringer Zahl vorhanden waren, wurden sie verbrannt oder ausgetrieben. So in Hannover (1349), wohin die Geißler ebenfalls die Baalsraserei verpflanzt hatten53. Ein jüdischer Dichter (Poetan) Baruch beklagt die Greuelszenen, welche die Juden in Deutschland erlitten, mit einem Tränenstrome und liefert ein Zeugnis, wenn es dessen noch bedürfte, daß sie an den ihnen aufgebürdeten Verbrechen unschuldig waren:


Wir haben wohl gesündigt schwer!

Zu den Brunnen läuft ein boshaft Heer,

Legte uns einen Hinterhalt,

Um uns zu überfallen mit Gewalt.

»Gift schreien sie, ist im Wasser,

Das habt ihr Ungläubige, Hasser,

Hineingeworfen, uns zu verderben;

Bleibt ihr Juden, müßt ihr sterben.«

Sie selber legten in die Geräte,

Was nicht sie, was uns nur tötete,

Und das Gift, das unfindbare,

Macht das Getränk, das untrinkbare,

Zu einem Meer von Tränen,

O Gott! Deinen treuen Söhnen.

Israel ging durch die Flut,

Die verwandelte sich in Blut.

Und aus den Fluten

Ging es in die Gluten.

Edle wurden angebunden,

Sie sollten Gott verraten;

Aber keiner ward gefunden,

Der eingewilligt in so verruchte Taten54.


Es blieben von den deutschen Juden nicht viele übrig, welche Klagelieder über die Tausende ihrer unschuldig gemordeten Brüder hätten anstimmen können.

Außerhalb Deutschlands, selbst unter den noch barbarischen Völkern, kamen damals nur verhältnismäßig geringe Verfolgungen vor. Der [348] König von Ungarn, Ludwig, ein Glaubenseiferer, hat sie zwar in derselben Zeit aus Ungarn vertrieben, aber nicht als Giftmischer, sondern als Ungläubige, die seinem Bekehrungsplan Widerstand geleistet hatten, obwohl er ihnen vollständige Gleichberechtigung mit den Christen und noch obendrein Privilegien zugesichert hatte. Die ungarischen Juden, die ihrem Glauben treu geblieben waren, wanderten nach Österreich und Böhmen aus55. – In Polen, wo die Pest ebenfalls wütete, haben die Juden nur wenig gelitten; denn sie wurden gerade in dieser Zeit von dem König Kasimir dem Großen einigermaßen begünstigt. Auf den Wunsch einiger Juden, welche dem König Dienste geleistet hatten, bestätigte Kasimir ein Jahr nach seiner Thronbesteigung (9. Oktober 1334) die Gesetze, welche Boleslaw Pius, Herzog von Kalisch, beinahe ein Jahrhundert vorher, oder eigentlich zuerst Friedrich der Streitbare, Erzherzog von Österreich, erlassen hatte, und die vom König von Ungarn und einigen polnischen Herzögen angenommen worden waren (o. S. 90). Diese Gesetze hatten jedoch nur für das beschränkte Gebiet des Herzogtums Kalisch und allenfalls für Großpolen Geltung; sie sollten aber, von Kasimir erneuert und bestätigt, für die Gesamtprovinzen des damals ausgedehnten polnischen Königreichs bindend sein. Und auch nur in diesem Umstande liegt ihre Bedeutung; denn an sich enthalten sie keine besondere Begünstigung für die Juden, nur daß diese dadurch vor Quälereien und Totschlag geschützt waren, eigene Gerichtsbarkeit erhielten und nicht der Willkürjustiz der polnischen Edelleute unterworfen waren. Freilich war es von hohem Werte für die Juden, daß Kasimir auch das Gesetz Boleslaws aufgenommen hat, daß die Juden nicht wegen Christenkindermordes verurteilt werden dürften, es sei denn, daß die Angeklagten durch drei christliche und ebensoviel jüdische Zeugen des Mordes überführt worden wären. Der Ankläger sollte sogar der Strafe der Verleumdung verfallen, wenn er seine Beschuldigung nicht vor Gericht durch sechs Zeugen beweisen könnte. Es war ferner günstig für die Juden, daß das Gesetz bestimmte, wenn ein Jude des Nachts bei einem Mordanfalle um Hilfe gerufen und die christlichen Nachbarn ihm nicht Beistand geleistet hatten, sollten diese zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Endlich war auch das von Kasimir bestätigte Gesetz für die Juden Polens günstig, daß sie frei alles von [349] Christen kaufen und an sie verkaufen dürften. Diejenigen (Geistlichen), welche den Geschäftsverkehr mit Juden hindern würden, sollten dafür bestraft werden. Alle diese sechsunddreißig Paragraphen in betreff der Juden bestätigte Kasimir nicht bloß aus eigener Machtvollkommenheit, sondern mit Zustimmung der Starosten (Adligen) des Landes56.

Dreizehn Jahre später hat zwar Kasimir den Wucher der Juden beschränkt und Gesetze darüber erlassen, daß die Zinsen nur einen Groschen von der Mark wöchentlich betragen, daß sie, wenn über zwei Jahre laufend, verfallen sollten, und daß Eltern nicht für die Schulden ihrer Söhne zu haften brauchten. Aber daraus ist keineswegs auf eine feindselige Stimmung des Königs gegen die Juden zu schließen, da er ausdrücklich bemerkte, er habe diese Beschränkung lediglich auf Antrieb des Adels gutgeheißen57. Die übrigen Gesetze zum Schutze des Lebens und des Eigentums hat Kasimir, der ein starker, energischer Regent war und für Ordnung und Handhabung der Gesetze Sorge trug, nicht verletzen lassen. Auch in dem Pestjahre scheint Kasimir die Juden Polens gegen die Wutausbrüche der irregeleiteten Bevölkerung beschützt zu haben. Denn das Geschrei von der Brunnenvergiftung der Juden war von Deutschland aus auch über die polnische Grenze gedrungen und hatte das Volk gegen sie aufgestachelt58. Aber selbst wenn die Zahl von 10,000 Juden, welche in dieser Zeit in Polen umgebracht worden sein sollen, genau ist, so steht sie in keinem Verhältnis zu der großen Menge der Schlachtopfer in Deutschland. – Später (1356) [350] soll Kasimir, der von Liebe zu den Weibern beherrscht war, nachdem er seiner bisherigen Geliebten überdrüssig geworden war, eine schöne jüdische Konkubine namens Esther (Esterka) gehabt und mit ihr zwei Söhne (Niemerz und Pelka) und zwei Töchter erzeugt haben. Die beiden Töchter sollen sogar Jüdinnen geblieben sein. Infolge seiner Liebe zu Esther soll der König von Polen einigen Juden (vielleicht ihren Verwandten) bedeutende Begünstigungen und Privilegien erteilt haben59. Doch sind diese Nachrichten, von einem verdächtigen Zeugen überliefert, nicht geschichtlich gesichert.

Jedenfalls hatten es die Juden in Polen viel besser als in Deutschland, indem sie dort, wenn auch nicht den römischen Katholiken, so doch den schismatischen Ruthenen, Sarazenen und Tartaren, die in polnischen Gebieten lebten, gleichgestellt waren60. Die kanonischen Beschränkungen der Juden hatten in Polen noch nicht Platz gegriffen, weil die polnische Geistlichkeit im Durchschnitt mehr Sinn für die staatlichen als für die kirchlichen Interessen hatte, mehr patriotisch als bigott war. Noch durften da die Söhne jüdischen Stammes nicht nur die eigene Landestracht und goldene Ketten, sondern auch den Degen, wie die Ritter tragen61. Sie wurden sogar zum Kriegsdienste zugelassen.

Wie an der östlichen Grenze Deutschlands, so wurden die Juden auch an dessen westlicher Grenze, in Belgien, in der Zeit des schwarzen Todes verfolgt. In Brüssel stand ein reicher und gewandter Jude in Ansehen bei dem damaligen Herzog von Brabant, Johann II. Als aber die Geißler dahin kamen, sah dieser Jude den sichern Tod seiner Glaubensgenossen voraus und flehte seinen Gönner um kräftigen Schutz an. Johann sagte ihm denselben gern zu. Allein die Judenfeinde [351] hatten dem bereits entgegen gearbeitet und sich von dem Sohne des Herzogs Straflosigkeit für das Blutvergießen der Juden zusichern lassen. Dann überfielen sie die Gemeinde von Brüssel in den Häusern, schleiften deren Bewohner auf die Straße und töteten sie sämtlich, fünfhundert an der Zahl62.

Die Gemeinden von Katalonien, welche, nächst denen der Provence, im Pestjahre die ersten Opfer hatten, faßten einen überlegten Plan, um ähnlichen Ausbrüchen des Fanatismus vorzubeugen. Zunächst sollten sämtliche Juden des Königreichs Aragonien einen gemeinsamen Fonds zusammenschießen, um diejenigen unter ihnen, welche bei einem Auflaufe oder einer Verfolgung Schaden erlitten hätten, zu unterstützen. Dann sollten sie Deputierte erwählen, welche dem Könige (damals Don Pedro IV.) ans Herz legen sollten, die Wiederkehr solcher Greuelszenen durch strenge Gesetze zu verhindern. Der König sollte vom Papste eine Bulle erwirken, daß die Juden nicht mehr für natürliche Unglücksfälle verantwortlich zu machen seien, auch nicht dafür, wenn ein Jude wegen einer Hostienschändung angeklagt werden würde. Der Papst sollte auch ein Dekret erlassen, daß Juden nicht wegen Ketzerei oder wegen Unterstützung christlicher Ketzer angeklagt werden dürften. Der König sollte ersucht werden, den Juden wieder die peinliche Gerichtsbarkeit einzuräumen, um Angeber und Verräter aus ihrer Mitte bestrafen zu können. Die Deputierten, je zwei für Aragonien und Katalonien und einer für Valencia und Mallorka, sollten Vollmachten bekommen, im Interesse sämtlicher Gemeinden zu handeln und namentlich bei Cortesversammlungen das Wohl ihrer Glaubensgenossen wahrzunehmen und es durchzusetzen, daß jeder Christ, der einen ungerechtfertigten Angriff auf Juden machen würde, des Landes verwiesen werden sollte. Noch andere Erleichterungen und die Abstellung von Bedrückungen und Schikanen sollten vom König erwirkt werden. Bei der Abfassung dieses Entwurfes, der in Barcelona ausgearbeitet wurde (1354)63, war höchst wahrscheinlich der Rabbiner R' Nissim ben Rëuben Gerundi beteiligt. [352] Die Provinz Katalonien hatte bereits ihre Deputierten erwählt, Don Jehuda Eleasar und Mose Nathan. Valencia hatte ebenfalls den ihrigen abgeordnet, Don Crescas Salomo. Aber die Gemeinden des eigentlichen Aragoniens zauderten mit dem Anschluß. Der Plan kam gar nicht zur Ausführung, entweder wegen Zurückhaltung der aragonischen Juden, oder weil dem Könige zu viel zugemutet wurde. Die Juden unter dem aragonischen Zepter blieben also, wie bisher, gegen die im Königreich Kastilien zurückgesetzt.


Fußnoten

1 Hermann Gygas, der seine Flores temporum, sive historia generalis 1349 schrieb, bemerkt (p. 139): ... et nunquam desistunt (conspirari contra Judaeos), donec tota Judaeorum generatio deleta sit.


2 Der zeitgenössische Schriftsteller Chajim Gallipapa bemerkt in seinem Werke םיאפר קמע folgendes: ץראה ימעמ ותמו ולפנ םידוהיהמ תמ וא בכשמל לפנש דחאלו םולשל םתא רבד ולכי אלו האנק םהילע ושבליו האמ, Auszug bei Joseph Kohen, Chronik p. 36 a (Emek ha-Bacha, p. 65). Auch bei Hottinger wird erzählt, daß die Juden keinen sonderlichen Schaden empfangen, hat einen Argwohn gegen sie verursacht. Helvetische Kirchengeschichte II, S. 167.


3 Der zeitgenössische Chronist Albertus von Straßburg erzählt: Quidam etiam inventi sunt, quasi omnia maleficiorum genera commisisse (Judaeos) sedentes in Hispania, habita per eos dudum consilio de veneficiis convenisse, bei Urstisius, Germaniae historici II, p. 148. Die Urkunden des Kastellans von Chillon, die Schilter zu Königshovens Chronik von Elsaß und Straßburg aus den Verhörprotokollen der Juden aus der Gegend des Genfersees beigefügt hat, teilen folgendes mit: quod magister Jacob Chamber commo rans, a pascate (Pascate) dictus venerat de Toleto ... misit per quendam Valletum Judaeum de toco in quodam sacculo de corio tenui ... una cum litera, in qua mandabat ... quod sub poena excommunicationis suae legis poneret dictum toxicum ... ad intoxicandum gentes quae aqua illius fontis utebantur ... dicens in dicta litera, quod similiter in diversis et variis locis simile mandatum faciebat per ordinationem Judaeorum, magistrorum suae legis. Schilters Noten zu Königshoven p. 1031. Auch das. p. 1037: Quod magister Jacob a Pasche venerat de Toleto Chamber residens ... misit de toxico. Schilter und manche nach ihm haben den Eigennamen Pasche oder Pascate als Passahzeit mißverstanden; es ist ein Eigennamen.


4 Urkunden in den Noten zu Königshoven p. 1036, Hermann Gygas, a.a.O., p. 138.


5 Urkunden a.a.O., S. 1033, 1036, 1040, 1043, 1044.


6 Bemerkung zu einem Pentateuchkodex in der Wiener Bibliothek, Katalog, p. 18: םויב שאמ לצומ הז אלה אמגלמ שדק להק לע ותמח שאב םשה ךפשש המחהו ףאה תנשב ... דחא םויב םישנו ףט י"שה ושדיק םלכ יכ (?)ןודטשד שמוחה הז ילא אבוהו (ךתולעהב) רעת וריבעהו תשרפ ... ח"ק יכ ידבל ינא יתראשנו... בושא בוש תשרפ ט"ק תנשב שגיא ריעב (ןוינבא 1.) ןונבא הריעה הכלמה ונתנודא ינפל יתארקנו יתנמזוה ישפנ רמב יתיכבו יתבשי המשו. Der Name der Stadt ist noch nicht enträtselt. Die Zeit – Perikope ךתולעהב – damals der 19. Siwan, also in der Woche zwischen 11. bis 17. Mai 1348. Die Königin, von der hier die Rede ist, und von welcher der Kopist nach Avignon eingeladen wurde, war die berüchtigte Johanna von Neapel, Enkelin Roberts von Neapel, welcher Avignon gehört hat, bis sie es an den Papst veräußerte. Auch Gallipapa (a.a.O.) referiert über die Verfolgung in der Provence. Die bisherige Annahme, daß die Verfolgung wegen des schwarzen Todes zuerst in Savoyen ausgebrochen sei, ist hierdurch und auch aus dem Folgenden widerlegt.


7 Gallipapa a.a.O.


8 Baronius (Raynaldus) Annales ecclesiastici ad annum 1348 No. 33. vom IV. Non. Julii. Vgl. über die Wirkung dieser und einer zweiten Bulle vom 26. Sept. in der Franche-Comté, J. Morey in der Revue d'E. J. VII, S. 18 f.


9 Urkunden in Schilters Noten zu Königshoven a.a.O. p. 1031-40. Es heißt da ausdrücklich: inquisitio facta est ex officio curiae principis domini nostri Amadei comitis Sabaudiae ... contra Judaeos utriusque sexus.


10 Urkunden in Schilters Noten zu Königshoven a.a.O. p. 1042-47.


11 Stets im Eingange des Protokolls: positus (vel posita) modicum aliquantulum ad quaestionem.

12 Die Urkunden a.a.O. S. 1030: Haec enim combustio Judaeorum ... facta est in pluribus locis Sabaudiae Comitatus. Hottinger berichtet a.a.O. II, S. 167, daß die Juden zu Genf, Vivis (Vevey) und dort herum mit Rad, Hochgericht und Feuer abgestraft wurden.


13 Albertus von Straßburg a.a.O., p. 147.


14 Albertus von Straßburg a.a.O. Post haec (post defensionem Judaeorum factam a Papa Clemente), tortis quibusdam Judaeis in Berna et reperto in Zofingen veneno. ... scriptoque de hoc consulibus Basiliensis, Friburgensis et Argentensis civitatum. Als Ergänzung dazu das Schreiben der Cölner an Straßburg (in Schilters Noten zu Königshoven S. 1021) ... quod consules de Berna quendam Judaeum captivum transmiserint nobis ad informandum vos de intoxatione et veneni sparsione. Das Datum feria tertia ante festum St. Thomae 1349, d.h. 16. Januar. Folglich fanden die Vorgänge in Bern noch 1348 statt. Vgl. über die Gemetzel in der Schweiz Joh. Caspar Ulrich, Sammlung jüdischer Geschichten usw. Es sind gegenwärtig außerordentlich viele Quellengeschichten für diese Zeit gesammelt; vgl. Stobbe a.a.O. S. 284, Note 180, Frankel, Monatsschrift, Jahrgang 1863, S. 421, Anmerkung.


15 Quellen bei Schudt, jüdische Denkwürdigkeiten I, 323; Datum Matthäi Abend = 21. Sept. 1348 (nicht 1349 wie die erste Quelle das. angibt).


16 Mainzer Memorbuch (Ms. bei Carmoly), הלא ןכריקטלעו יזאדוב תנידמ 'ו ףלאל ט"ק תנשב ושענ רשא תוריזגה יזאדוב דע ןזוהפש אצנטשוק ןגנילרבוא קרופשנבר אוודניל. Zum Teil auch bei Schudt.


17 Mansfeldsche Chronik ed. Spangenberg, S. 287, 337.


18 Baronius (Raynaldus) Annales eccles. ad annum 1348 No. 33 von VI. Kal. Octobris.


19 Straßburg. Chronik in der Bibliothek der Nationalliteratur I, S. 104. Erst von dieser hat es Königshoven entlehnt. Schilters Noten zu Königshoven, S. 1026 f., wie Stobbe bemerkte.


20 Urkunden das. S. 1023.


21 Albertus von Straßburg a.a.O., S. 148.


22 Das.


23 Albertus von Straßburg, Schreiber, Urkundenbuch I. 2, S. 379-383. A. Lewin, Juden in Freiburg, S. 41 f.


24 Urkunde in den Noten zu Königshoven S. 1026.


25 Das.


26 Albertus von Straßburg a.a.O., S. 148. Lehmann, Speyersche Chronik, S. 699. Ich habe in der ersten Ausgabe die historische Kinah von Akiba Frankfurt (abgedruckt bei Landshut, Amude Aboda II, Beil. ב, p. III ff.) als historische Quelle für die Gemetzel des schwarzen Todes behandelt, habe mich aber bei näherer Einsicht überzeugt, daß der Elegiker Verfolgungen aus verschiedenen Zeiten pêle-mêle zusammengereimt hat, daher lasse ich die Belege aus dieser Kinah hier fort.


27 Urkunde in den Noten zu Königshoven. S. 1028.


28 Das. S. 1029 ff.


29 Urkunde das. S. 1023 f.


30 Königshoven, Chronik S. 294.


31 Königshoven das.


32 Moritz, diplomata Alsatiae, p. 186. G. Wolf, zur Geschichte der Juden in Worms, S. 34, Beil. II.


33 Daß die Juden von Worms sich selbst verbrannt haben, berichtet Albertus von Straßburg a.a.O. Wormatienses etiam Judaei et Spirenses, Oppenheimienses et Moguntini se ipsos combusserunt. Es folgt auch aus der Urkunde des Kaisers Karl zugunsten der Stadt Worms (bei Moritz a.a.O., p. 188 und bei Wolf a.a.O., Beil. III): »Ob solche Geschicht, als in Irre (ihrer) Stadt zu Wormessen geschehen ist an den Juden unde der Judischheit. ... die mit einander verbrannt unde vergangen sind, beide an Leibe und an Gute. Daran die Stadt unde Burger ... geschädigt sind.« Das Datum gibt das Wormser Minhag-Buch: 'י ק"ק הפ התיהש ק"פל ט"ק תריזג ןינעתמ ןסינל ךומסה רדאב אשמריוו (bei Lewison, Epitaphien von Worms, S. 16). Auch eine Handschrift, früher im Besitze des Professor J. Bernays, jetzt Cod. 171 der Bibliothek des jüd.-theol. Seminars in Breslau (aus der die Berichte über die Verfolgung zur Zeit des ersten und zweiten Kreuzzuges kopiert und ediert sind) hat dasselbe Datum: ינשה רדאב םימי 'י ט"ק תנש אשימריוו הפ ישודק תומש הלא 10. Adar II. = 1. März. Zum Teil folgt das Datum auch aus der oben angeführten Urkunde Kaiser Karls, die ausgestellt ist 1349, »Sonntag so man singt Judica in den Vasten«. Sonntag Judica = 22. März war die Wormser Gemeinde bereits verbrannt. Aus diesen Angaben kann man schließen, was von der Geschichte der »zwölf Vorsteher von Worms« (םיסנרפ ב"י) zu halten ist, deren Grab noch heute gezeigt wird. Wenn sie mehr als Sage sein soll, so fällt sie in die Verfolgungszeit des schwarzen Todes, wie nachgewiesen ist B. VI3, S. 359 und nicht während des ersten Kreuzzuges. Sie stimmt aber nicht nur nicht mit den obigen Berichten, sondern wird durch das Martyrologium der Bernaysschen Handschrift widerlegt. Daselbst werden nämlich nahe an 400 Märtyrer von Worms vom Jahre 1349 (außer dem Gesinde) namentlich aufgeführt und darunter nur elf Vorsteher, die aber keinen besonderen Platz haben, sondern in bunter Mischung mit anderen Märtyrern aufgezählt werden.


34 Urkunde a.a.O.


35 Schaab, diplomatische Geschichte der Juden zu Mainz, S. 89, aus einer Urkunde und aus Flersheims Wormser Chronik das. S. 91 f.


36 Albertus von Straßburg das. p. 148.


37 Das. p. 148. Insultu quoque in eos (Judaeos) facto in Frankfurt post regis Caroli recessum et omnes domos suas et sibi vicinas cremarunt. Das. p. 152. Rex Carolus extunc Frankfurtensibus omnia sua privilegia confirmavit et nundinas restituit, datis sibi vigenti millibus marcarum quae recepta sunt a Judaeis crematis ibidem. Das Datum ist hier unbestimmt angegeben »nach der Abreise des Königs« gegen Ende Juli. Am 30. Juni hatte der Rat von Schlettstadt nach Frankfurt von seiner Überzeugtheit geschrieben, daß die Juden wirklich die Vergiftung verübt hätten, Urkunden in Schilters Noten zu Königshoven, S. 1026. Vgl. darüber Kriegk, Frankfurter Bürgerzwiste usw., S. 423, 545, Stobbe a.a.O., S. 101.


38 Bei A. Jaraczewsky, Geschichte der Juden in Erfurt, S. 27.

39 So muß man die Nachricht des Albertus von Straßburg daselbst S. 149 mit dem Bericht des Augustinermönchs Rebdorf bei Schaab a.a.O., S. 86 ausgleichen. Das genaue Datum gibt der Chronist Herb bei Schaab das. S. 87. – Die Zahl der Umgekommenen gibt der Chronist auf 12000 an, gewiß übertrieben.


40 Ennen, Geschichte der Stadt Cöln II, S. 331 ff. Stobbe a.a.O., S. 228, Note 80 und Seite 285, Note 182; C. Weyden, Geschichte der Juden in Cöln, S. 191 ff.


41 Aus einem Kodex bei Klose, Geschichte von Breslau in Briefen II, S. 190. Judaei occisi sunt per Thuringiam, excepta Erfordia, sequenti vero anno etiam Erfordiae per communitatem, invitis consulibus. Vgl. Schudt a.a.O. I, S. 466 f. und Jaraczewsky a.a.O., S. 25 ff.


42 Klose a.a.O., S. 185, 192. L. Oelsner, Schlesische Urkunden zur Geschichte der Juden im Mittelalter, S. 17 ff. und Urkunden dazu. In Breslau erfolgte der Schlag 28. Mai 1349.


43 Chronicon Zwetlense bei Pez, Scriptores Rerum Austriacarum I, p. 541.


44 Chronicon Zwetlense a.a.O. Deutsche Chronik bei Menzel, Geschichte der Deutschen IV, S. 267.

45 Das.


46 Pez a.a.O. p. 970.


47 Albertus von Straßburg a.a.O., p. 149.


48 Vgl. Oefele, Scriptores rerum boicarum I, p. 615; Pez a.a.O. I, p. 248. Das Mainzer Memorbuch zählt nahe an 80 Gemeinden bayerischer Städte auf, die in demselben Jahre vertilgt wurden. Über Augsburg, Stetter, Geschichte von Augsburg I, S. 103.


49 Würfel, Historische Nachrichten von den Juden in Nürnberg S. 92, vgl. das S. 16.


50 Das. andere Quellen bei Schudt I, S. 363. Hegel, Chronikon der Stadt Nürnberg I, S. 25.


51 Gemeiner, Regensburgische Chronik II, S. 56 f.


52 Kehrberg, Beschreibung der Stadt Königsberg in der Neumark, S. 241.


53 Inschrift in der Sakristei einer Hannoverschen Kirche bei Wiener, Noten zu Emek ha-Bacha, S. 187. In dieser Inschrift kann der Ausdruck: torquens et Ebreos eher bedeuten, daß die Juden da gefoltert, als daß sie ausgewiesen wurden.


54 Übersetzung einer Kinah bei Zunz, Synagogale Poesie, S. 41.


55 Löw, Geschichte der Juden in Ungarn, in Busch, Israelitisches Jahrbuch, Jahrg. 1847, S. 115. Daß die ungarischen Juden auch nach Polen ausgewandert wären, sagen die von ihm zitierten Quellen keineswegs, sondern lediglich, Austriam et Bohemiam inundarunt oder in Austriam et Bohemiam se receperunt (Judaei).


56 Der Wortlaut in der Einleitung zu Kasimirs Bestätigung der »Jura« ist hierbei zu beachten: Casimirus rex Poloniae ... Notitiae universorum tam praesentium quam futurorum praesentibus declaramus, quod cum nostram nostrorum baronum praesentiam accedentes viri idonei nostrique fideles Judaei terrarum nostrarum, nobis Privilegium ducis Boleslai ... quondam ducis Poloniae, super juribus suis ostendissent etc. (bei Sternberg, Versuch einer Geschichte der Juden in Polen, S. 86). Also auf Verlangen seiner wackern und treuen Juden, d.h. seiner Günstlinge, erneuerte Kasimir dieses Statut.


57 Sternberg a.a.O., S. 87 ff.


58 Es ist merkwürdig, daß der erste polnische judenfeindliche Geschichtsschreiber Dlugosz (Longinus) kein Wort von der Verfolgung der Juden in Polen während des Pestjahres berichtet, obwohl er von dem Wüten des schwarzen Todes in diesem Lande berichtet, die Flagellanten erwähnt, und die Gemetzel der Juden in andern Ländern nicht verschweigt, historia polonica, p. 1090 ff., Matteo Villani, welcher angibt, daß mehr als 10000 Juden in Polen damals umkamen, fügt hinzu, in den Teilen, welche an Deutschland grenzen, d.h. wohl zunächst Schlesien, nelle parti confinanti con le terre dell' imperio (bei Muratori, soriptt. rerum Ital. T. XIV. zum J. 1348).


59 Dlugosz, die Hauptquelle über das Liebesverhältnis zwischen Kasimir und Esther (Hester) a.a.O., p. 1100 fügt hinzu: Ad preces quoque praefatae Hester Judaeae et concubinae exorbitantes praerogativas et libertates per literas singulis Judaeis ... concessit. Quarum foetor olidus etiam in diem hanc (1450) perseverat. Man hat unter diesen Prärogativen und Freiheiten das von Kasimir erneuerte Judenstatut verstanden und dem polnischen Geschichtsschreiber einen Anachronismus vorgeworfen. Denn jenes Statut ist vom Jahre 1334 ausgestellt, das Verhältnis zu Esther dagegen setzt Dlugosz selbst 1357. Der Verfasser der Geschichte Polens, Caro, bezweifelt daher das ganze Liebesfaktum, zumal keine ältere Quelle davon spricht. Allein unter praerogativae et libertates singulis Judaeis concessae braucht nicht jenes Statut gemeint zu sein, sondern Privilegien für einzelne Juden.


60 Folgt aus der Urkunde für Lemberg von 1356, Abhandlung in Zeitschrift der historisch-philologischen Gesellschaft in Breslau, S. 33.


61 Lelewel bei Sternberg a.a.O., S. 78, 80.


62 Quelle in Carmolys revue orientale I, p. 169 f. Auch das Mainzer Memorbuch nennt aus dem Jahr 1349 neben אריפש אשמריו תלהק auch אלעשורב, was wohl Brüssel bedeutet.


63 Das höchst interessante Aktenstück hat Schorr mitgeteilt in der Zeitschrift Chaluz, Jahrg. I (1852) p. 22 ff. Mit Recht vermutet der Herausgeber (das. p. 23, Note 7), daß R' Nissim bei der Beratung beteiligt war oder sie vielleicht gar angeregt hat. Falsch ist indes die Angabe desselben, daß der damalige König von Aragonien Alfonso IV. gewesen sei.



Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig [1897], Band 7, S. 354.
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