Archivwesen

[31] Archivwesen. Die kirchlichen Archive reichen viel höher hinauf, als die weltlichen. Sie enthalten zwei Bestandteile, einesteils die Privilegien, Schenkungen, Vertrags-Urkunden, richterliche Entscheide, andernteils die aus der eigenen Thätigkeit hervorgehenden Konzepte, Register, Akten aller Art; jenes sind die Urkunden, dieses die Registratur. Die ersten Spuren des päpstlichen Archivs gehören dem 4. Jahrh. an. Infolge des päpstlichen Exils nach Avignon ging fast das ganze Archiv zu Grunde. Erst von Innocenz III. an sind die Originalregister in 2016 Bänden vorhanden. Die zahllosen Kirchen- und Klosterarchive wurden meist sehr sorgfältig verwahrt; oft wurden die Hauptprivilegien mit dem Schatze vereinigt, daher sie am zahlreichsten auf uns gekommen sind. Die Siegel schützte man durch Umhüllung von Werg, Beutel von Leder oder anderem Stoff. Um die zu häufige Einsicht in die Originale zu umgehen, legte man Kopialbücher an. Bei weltlichen Fürsten war es Sitte, die wichtigsten Dokumente in einem Stifte zu verwahren, die deutschen Karolinger benutzten dafür die Kapelle zu Regensburg. Bei dem Wandern des Hofes lagen die Archivstücke oft sehr zerstreut, die laufenden Akten und wichtigen Urkunden führte der Hof mit sich. In den Städten legte man von Anfang an grossen Wert auf ein geordnetes Archivwesen; zur Aufbewahrung benutzte man das Rathaus oder die Pfarrkirche. Wattenbach, Schriftwesen, VII.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 31.
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