Bart

[51] Bart. Bei den alten Germanen galt nach Tacit. Germ. 31. gekürztes Haar und geschorener Bart als Zeichen der Unfreiheit oder des Verlustes der Ehre; die Langobarden trugen den Namen vom langen Barte; die Sachsen dagegen trugen im 6. Jahrh. keinen Bart. Die Karolingischen Herrscher trugen verschnittenes Haar und Schnurrbärte, und noch von Otto I. wird berichtet, dass er gegen den alten Brauch den Bart nicht schor, sondern völlig trug. Andere Beispiele findet man ebenfalls nur unter den höchsten Ständen weltlicher und geistlicher Art; die mittlern Klassen gingen bartlos, während die untersten und mit ihnen die Juden wieder bebartet waren. In der Ritterschaft der Hohenstaufenzeit und dem höhern Bürgertum herrschte gänzliche Bartlosigkeit, bis tief ins 14. Jahrh, wo die Mode sich wieder den Bärten günstig erwies, so dass Bartlosigkeit Ausnahme wurde. Im 16. Jahrh. trug man in Deutschland entweder Vollbärte oder nach spanisch-französischer Mode den blossen Lippen- oder zugespitzten Kinnbart, welch letzterer schliesslich in zahlreichen Formen ein wesentliches Merkmal. des französischen Stutzertums wurde. Falk, Haar und Bart der Deutschen, Anzeiger des germ. Mus. 1858.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 51.
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