Hospitaliter oder Hospitalbrüder

[435] Hospitaliter oder Hospitalbrüder heissen alle diejenigen kirchlich geordneten Vereinigungen, welche sich, meist nach der Augustinischen Regel, der Pflege der in die Hospitäler aufgenommenen Kranken und Armen widmeten. Meist mit eigentlichen Klosterorden verbunden, stehen sie unter der Aufsicht des Bischofs, speciell bei grösseren Verbrüderungen unter einem General; jede einzelne Verbrüderung hat einen Vorsteher, Superior oder Major. Feierliche Klostergelübde haben nur sehr wenige Orden der Hospitaliter, dagegen verpflichten sich viele ausser zur Armen- und Krankenpflege noch zur Armut und Gastfreiheit. Zunächst entstanden die Hospitaliter in Italien seit dem 9. Jahrhundert in dem Orden Unser Lieben Frau della Scala oder von der Stufe der Siena. Mit den Kreuzzügen wuchs ihre Zahl ausserordentlich und sie verbreiteten sich durch ganz Europa. Ausser den Hospitalitern des heiligen Anton gab es Hospitalbrüder zum heiligen Johannes, den Orden der deutschen Ritter, die Hospitalbrüder vom Orden des heiligen Geistes und viele andere.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 435.
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