Hut

[441] Hut als Rechtssymbol ist Symbol der Übertragung von Gut und Lehen; der Übertragende oder an seiner Statt der Richter pflegte den Hut zu halten, der Erwerbende hinein zu greifen oder einen Halm darein zu werfen. Der Hut war, gleich der Fahne. Feldzeichen; wer ihn aufsteckte,[442] forderte das Volk zur Heer- und Gerichtsfolge auf und hatte die Gewalt dazu. Gesslers aufgesteckter Hut ist Symbol der Obergewalt zu Gericht und Feld. Der Hut war auch ein Zeichen der Freiheit und des Adels; bei den Goten trugen die Edeln als Priester Hüte. Hut als Kopfbedeckung siehe den letzteren Artikel.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 441-442.
Faksimiles:
441 | 442
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