Totenleuchter

[986] Totenleuchter, Kirchhofslaternen, Armseelenlichter, Lichthäuschen, Lichtsäulen waren schon früh im Gebrauch. Heidnischer Volksglaube war es, vermittelst eines Leuchters die bösen Geister vom Grabe der Seinigen fernzuhalten. So erhielt anfänglich jedes Grab sein besonderes Lämpchen, wenigstens dasjenige eines Heiligen oder eines Hochgestellten überhaupt. Aus dieser Sitte entsprang die weitere, entweder auf dem Gottesacker selbst auf einer mehr oder minder hohen Säule oder dann in einem erkerartigen Lichthäuschen an der anstossenden Kirchenmauer ein ewiges Licht zu unterhalten, wovon die erste sichere Meldung auf das 12. Jahrhundert zurückweist. In Deutschland sind einige Totenlichter aus dem 13.–16. Jahrhundert erhalten, z.B. in Schulpforta, Regensburg, Klosterneuburg, das letztere (vom Jahre 1381) 9 m hoch und mit Reliefs aus der Passionsgeschichte geschmückt. An der Säule ist oft auch eine essenartige Vertiefung, ein kleiner Herd, in welchem als Armseelenlicht Weihholz (Weiden- und Wachholderzweige, am Palmsonntag geweiht) verbrannt wurde. Ob dieses an manchen Orten das eigentliche und einzige Totenlicht war, oder ob daneben eine ewige Lampe brannte, kann genau nicht ermittelt werden. In Frankreich haben einige Totenleuchter aussen herum eine Wendeltreppe, über die man zum Totenlicht emporsteigen konnte; in Deutschland sind keine solche erhalten geblieben.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 986.
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